Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1005668.pdf
Größe
350 kB
Erstellt
30.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00482/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Beirat für Gleichstellung
Zuständigkeit
Vorberatung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
06.10.2014
Bestätigung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
21.10.2014
1. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
04.11.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
20.11.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Louise-Otto-Peters-Preis - Verleihung durch die Stadt Leipzig
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung bestätigt gemäß Beschluss RBV-2024/14 die Vergabe (Organisation,
Durchführung und Finanzierung) des „Louise-Otto-Peters-Preises“ der Stadt Leipzig.
2. Die erste Preisverleihung findet im Oktober 2015 anlässlich der 150-jährigen Gründung des
Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) statt.
3. Das Statut zur Preisverleihung (siehe Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
01.01.15
31.12.15
01.01.16
31.12.16ff
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
1.100.11.1.2.04.01
15.000
11.000
1.100.11.1.2.04.01
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
X
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Begründung/Sachverhalt
Statut
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.11.2014
zu
20.22.
Louise-Otto-Peters-Preis - Verleihung durch die Stadt Leipzig
Vorlage: DS-00482/14
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung bestätigt gemäß Beschluss RBV-2024/14 die Vergabe (Organisation,
Durchführung und Finanzierung) des „Louise-Otto-Peters-Preises“ der Stadt Leipzig.
2. Die erste Preisverleihung findet im Oktober 2015 anlässlich der 150-jährigen Gründung des
Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) statt.
3. Das Statut zur Preisverleihung (siehe Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme
Leipzig, den 21.11.2014
Seite: 1/1
Seite 1
Begründung
Auf Antrag des Beirates für Gleichstellung beschloss die Ratsversammlung
(RBV- 2024/14):
1. Die Stadt Leipzig verleiht jährlich einen „Louise-Otto-Peters-Preis“ für gleichstellungspolitisches Engagement.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ausführung und Gestaltung eines „LouiseOtto-Peters-Preises“ und Erarbeitung eines Statuts zur Verleihung dieses Preises durch
die Stadt Leipzig zu veranlassen.
3. Der Preis wird erstmals im Jahr 2015 vergeben, anlässlich der 150-jährigen Gründung
des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) in Leipzig.
4. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, mehr Frauen für bestehende
Ehrungen vorzuschlagen und mehr Frauen als Mitglieder in den Auswahlgremien /
Kuratorien einzusetzen.
Die Vorlage regelt – analog anderen städtischen Preisverleihungen – die Vergabe
(Organisation, Durchführung und Finanzierung).
Eine Dotierung des Preises wird vorgeschlagen. Von einem Preisgegenstand wurde
Abstand genommen wegen dem erhöhten Zeitaufwand zur Auslobung der künstlerischen
Gestaltung und aufgrund der Nichtabschätzung von Folgekosten für die Jahre nach 2015.
Die Vorlage wird nach Abstimmung mit dem Beirat für Gleichstellung dem Stadtrat vorgelegt, um die erste Preisverleihung im Oktober 2015 durchführen zu können.
(Am 18. Oktober 1865 wurde in Leipzig der Allgemeine Deutsche Frauenverein
gegründet.)
Vergabe
Das Statut in der Anlage 1 regelt das Vergabeverfahren für den Preis und die
Preisverleihung.
Preis
Der Preis wird dotiert und besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 5.000 € und einer
Urkunde.
Aufwand und Finanzierung
Aufwand 2015 (erstmalige Preisvergabe)
Preisgeld
5.000 €
Urkunde und Einladung
5.000 €
- für Design und Druck
Veranstaltungskosten Preisverleihung 5.000 €
Gesamt:
15.000 €
Seite 2
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Aufwand 2016ff
Preisgeld
5.000 €
Urkunde und Einladung
1.000 €
- für Anpassungen der Druckformatvorlage
(Name und Datum)
Veranstaltungskosten Preisverleihung 5.000 €
Gesamt:
11.000 €
Finanzierung 2015/2016ff
Die Aufwendungen in Höhe von 15.000 € für 2015 und in Höhe von 11.000 € für 2016ff
werden in den Planentwurf 2015/2016 aufgenommen.
Ein Teil der Kosten werden voraussichtlich durch die Gewinnung von Spenden und/ oder
Sponsor/-innen gedeckt werden können.
Anlage 1 – Seite 1
Statut
zur Verleihung des „Louise-Otto-Peters-Preises“ der Stadt Leipzig
1. Zweck der Verleihung
Der Preis ist eine Auszeichnung für besondere Leistungen zur Förderung der
Gleichstellung von Frauen und Männern. Vielfältige und engagierte Arbeit zur
Verwirklichung der Gleichberechtigung wird durch die Stadt Leipzig geehrt.
2. Kreis der Bewerber/-innen
Bewerben können sich Vereine, Initiativen oder Institutionen mit ihren Projekten
oder Einzelpersonen. Soweit gemischtgeschlechtliche Organisationen
vorgeschlagen werden, soll die Preiswürdigkeit auch davon abhängen, ob in ihrer
Führungsstruktur Frauen an herausragender Stelle stehen.
Die Bewerber/-innen können sowohl ehrenamtlich als auch hauptamtlich tätig sein.
Eine wiederholte Auszeichnung von Personen oder Projekten ist nicht zulässig.
Eigenbewerbungen sind möglich.
Jährlich gibt es einen Wechsel zwischen der Verleihung an eine Einzelperson und
der Verleihung an eine Organisation.
3. Vergabekriterien
Die Bewerberin / der Bewerber sollte in hervorragender Weise zur Verwirklichung
der Chancengleichheit von Frauen und Männern und gegen Diskriminierung
aufgrund des Geschlechts beigetragen haben.
Bewerbungen sollten sich mindestens durch eines der folgenden Kriterien
auszeichnen:
• durch Entwicklung und Umsetzung von innovativen Projektideen zur
Sensibilisierung für gleichstellungsrelevante Themen,
• durch Aktionen und Initiativen für Geschlechtergerechtigkeit und selbstbestimmte
Lebensgestaltung von Frauen und Männern,
• durch langjähriges, erfolgreiches Engagement auf dem Feld der
Gleichstellungspolitik in Vereinen, Institutionen oder politischen Parteien,
• durch außergewöhnliches Engagement zur Förderung der Gleichstellung von
Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft,
• durch journalistische Arbeiten und Publikationen, die zukunftsweisende
Veränderungen geschlechtsspezifischer Rollenbilder thematisieren,
• durch Initiierung einer öffentlichen Debatte zu einem wesentlichen
gleichstellungspolitischen Thema,
• durch wissenschaftliche Arbeiten, die geschlechterrelevante Fragestellungen
erörtern und/ oder neue, kreative Lösungsmöglichkeiten aufzeigen,
• durch künstlerische Leistungen, die sich mit den geschlechtsspezifischen
Rollenbildern auseinandersetzen und diese aufbrechen.
Anlage 1 – Seite 2
4. Jury
Die Bewertung der eingegangenen Bewerbungen werden von einer Jury
vorgenommen.
Dieser gehören folgende Mitglieder an:
- Stadträtinnen und Stadträte aller Fraktionen
- drei Mitglieder des Beirates für Gleichstellung
- die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Leipzig und
- die Leiterin des Referates Protokoll.
Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich. Über die Juryentscheidung werden
der Oberbürgermeister und der Beirat für Gleichstellung informiert.
Gegen die Entscheidung ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
5. Verfahren
• Bekanntmachung
Die Entscheidung der Jury wird im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt
Leipzig veröffentlicht.
•
Formular / Bewerbungsunterlagen
Das Formular zur Bewerbung wird im Internet auf der Seite des Referats für
Gleichstellung von Frau und Mann zum Download zur Verfügung gestellt.
Die vollständig ausgefüllte Bewerbung kann per E-Mail an
gleichstellung@leipzig.de
oder auf dem Postweg an
Stadt Leipzig
Referat für Gleichstellung von Frau und Mann, 04092 Leipzig
gesandt werden.
•
Frist
Die Veröffentlichung zur Bewerbung erfolgt jedes Jahr in der 5.
Kalenderwoche. Die Bewerbungen können bis zum 30. April des Jahres
eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
•
Preis
Der Preis besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 5.000 € und einer Urkunde.
•
Vergabe des Preises
Der Preis wird jedes Jahr im Oktober von der Stadt Leipzig vergeben.
Die Verleihung des Preises findet im Neuen Rathaus in einer öffentlichen
Veranstaltung statt und liegt in Verantwortung des Referates Protokoll.
6. Kontakt
Informationen zu Bewerbungsverfahren und Preisvergabe sowie zu den
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie unter
http://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/frauen/.
Nachfragen können gerichtet werden an:
Stadt Leipzig
Anlage 1 – Seite 3
Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
E-Mail: gleichstellung@leipzig.de oder Telefon 0341 123 26 89