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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1005668.pdf
Größe
350 kB
Erstellt
30.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:46

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00482/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Beirat für Gleichstellung Zuständigkeit Vorberatung Dienstberatung des Oberbürgermeisters 06.10.2014 Bestätigung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 21.10.2014 1. Lesung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 04.11.2014 2. Lesung Ratsversammlung 20.11.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Louise-Otto-Peters-Preis - Verleihung durch die Stadt Leipzig Beschluss: 1. Die Ratsversammlung bestätigt gemäß Beschluss RBV-2024/14 die Vergabe (Organisation, Durchführung und Finanzierung) des „Louise-Otto-Peters-Preises“ der Stadt Leipzig. 2. Die erste Preisverleihung findet im Oktober 2015 anlässlich der 150-jährigen Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) statt. 3. Das Statut zur Preisverleihung (siehe Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR 01.01.15 31.12.15 01.01.16 31.12.16ff wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 1.100.11.1.2.04.01 15.000 11.000 1.100.11.1.2.04.01 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen X Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Begründung/Sachverhalt Statut nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.11.2014 zu 20.22. Louise-Otto-Peters-Preis - Verleihung durch die Stadt Leipzig Vorlage: DS-00482/14 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung bestätigt gemäß Beschluss RBV-2024/14 die Vergabe (Organisation, Durchführung und Finanzierung) des „Louise-Otto-Peters-Preises“ der Stadt Leipzig. 2. Die erste Preisverleihung findet im Oktober 2015 anlässlich der 150-jährigen Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) statt. 3. Das Statut zur Preisverleihung (siehe Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme Leipzig, den 21.11.2014 Seite: 1/1 Seite 1 Begründung Auf Antrag des Beirates für Gleichstellung beschloss die Ratsversammlung (RBV- 2024/14): 1. Die Stadt Leipzig verleiht jährlich einen „Louise-Otto-Peters-Preis“ für gleichstellungspolitisches Engagement. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ausführung und Gestaltung eines „LouiseOtto-Peters-Preises“ und Erarbeitung eines Statuts zur Verleihung dieses Preises durch die Stadt Leipzig zu veranlassen. 3. Der Preis wird erstmals im Jahr 2015 vergeben, anlässlich der 150-jährigen Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) in Leipzig. 4. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, mehr Frauen für bestehende Ehrungen vorzuschlagen und mehr Frauen als Mitglieder in den Auswahlgremien / Kuratorien einzusetzen. Die Vorlage regelt – analog anderen städtischen Preisverleihungen – die Vergabe (Organisation, Durchführung und Finanzierung). Eine Dotierung des Preises wird vorgeschlagen. Von einem Preisgegenstand wurde Abstand genommen wegen dem erhöhten Zeitaufwand zur Auslobung der künstlerischen Gestaltung und aufgrund der Nichtabschätzung von Folgekosten für die Jahre nach 2015. Die Vorlage wird nach Abstimmung mit dem Beirat für Gleichstellung dem Stadtrat vorgelegt, um die erste Preisverleihung im Oktober 2015 durchführen zu können. (Am 18. Oktober 1865 wurde in Leipzig der Allgemeine Deutsche Frauenverein gegründet.) Vergabe Das Statut in der Anlage 1 regelt das Vergabeverfahren für den Preis und die Preisverleihung. Preis Der Preis wird dotiert und besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 5.000 € und einer Urkunde. Aufwand und Finanzierung Aufwand 2015 (erstmalige Preisvergabe) Preisgeld 5.000 € Urkunde und Einladung 5.000 € - für Design und Druck Veranstaltungskosten Preisverleihung 5.000 € Gesamt: 15.000 € Seite 2 Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 Aufwand 2016ff Preisgeld 5.000 € Urkunde und Einladung 1.000 € - für Anpassungen der Druckformatvorlage (Name und Datum) Veranstaltungskosten Preisverleihung 5.000 € Gesamt: 11.000 € Finanzierung 2015/2016ff Die Aufwendungen in Höhe von 15.000 € für 2015 und in Höhe von 11.000 € für 2016ff werden in den Planentwurf 2015/2016 aufgenommen. Ein Teil der Kosten werden voraussichtlich durch die Gewinnung von Spenden und/ oder Sponsor/-innen gedeckt werden können. Anlage 1 – Seite 1 Statut zur Verleihung des „Louise-Otto-Peters-Preises“ der Stadt Leipzig 1. Zweck der Verleihung Der Preis ist eine Auszeichnung für besondere Leistungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Vielfältige und engagierte Arbeit zur Verwirklichung der Gleichberechtigung wird durch die Stadt Leipzig geehrt. 2. Kreis der Bewerber/-innen Bewerben können sich Vereine, Initiativen oder Institutionen mit ihren Projekten oder Einzelpersonen. Soweit gemischtgeschlechtliche Organisationen vorgeschlagen werden, soll die Preiswürdigkeit auch davon abhängen, ob in ihrer Führungsstruktur Frauen an herausragender Stelle stehen. Die Bewerber/-innen können sowohl ehrenamtlich als auch hauptamtlich tätig sein. Eine wiederholte Auszeichnung von Personen oder Projekten ist nicht zulässig. Eigenbewerbungen sind möglich. Jährlich gibt es einen Wechsel zwischen der Verleihung an eine Einzelperson und der Verleihung an eine Organisation. 3. Vergabekriterien Die Bewerberin / der Bewerber sollte in hervorragender Weise zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beigetragen haben. Bewerbungen sollten sich mindestens durch eines der folgenden Kriterien auszeichnen: • durch Entwicklung und Umsetzung von innovativen Projektideen zur Sensibilisierung für gleichstellungsrelevante Themen, • durch Aktionen und Initiativen für Geschlechtergerechtigkeit und selbstbestimmte Lebensgestaltung von Frauen und Männern, • durch langjähriges, erfolgreiches Engagement auf dem Feld der Gleichstellungspolitik in Vereinen, Institutionen oder politischen Parteien, • durch außergewöhnliches Engagement zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft, • durch journalistische Arbeiten und Publikationen, die zukunftsweisende Veränderungen geschlechtsspezifischer Rollenbilder thematisieren, • durch Initiierung einer öffentlichen Debatte zu einem wesentlichen gleichstellungspolitischen Thema, • durch wissenschaftliche Arbeiten, die geschlechterrelevante Fragestellungen erörtern und/ oder neue, kreative Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, • durch künstlerische Leistungen, die sich mit den geschlechtsspezifischen Rollenbildern auseinandersetzen und diese aufbrechen. Anlage 1 – Seite 2 4. Jury Die Bewertung der eingegangenen Bewerbungen werden von einer Jury vorgenommen. Dieser gehören folgende Mitglieder an: - Stadträtinnen und Stadträte aller Fraktionen - drei Mitglieder des Beirates für Gleichstellung - die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Leipzig und - die Leiterin des Referates Protokoll. Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich. Über die Juryentscheidung werden der Oberbürgermeister und der Beirat für Gleichstellung informiert. Gegen die Entscheidung ist der Rechtsweg ausgeschlossen. 5. Verfahren • Bekanntmachung Die Entscheidung der Jury wird im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt Leipzig veröffentlicht. • Formular / Bewerbungsunterlagen Das Formular zur Bewerbung wird im Internet auf der Seite des Referats für Gleichstellung von Frau und Mann zum Download zur Verfügung gestellt. Die vollständig ausgefüllte Bewerbung kann per E-Mail an gleichstellung@leipzig.de oder auf dem Postweg an Stadt Leipzig Referat für Gleichstellung von Frau und Mann, 04092 Leipzig gesandt werden. • Frist Die Veröffentlichung zur Bewerbung erfolgt jedes Jahr in der 5. Kalenderwoche. Die Bewerbungen können bis zum 30. April des Jahres eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels. • Preis Der Preis besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 5.000 € und einer Urkunde. • Vergabe des Preises Der Preis wird jedes Jahr im Oktober von der Stadt Leipzig vergeben. Die Verleihung des Preises findet im Neuen Rathaus in einer öffentlichen Veranstaltung statt und liegt in Verantwortung des Referates Protokoll. 6. Kontakt Informationen zu Bewerbungsverfahren und Preisvergabe sowie zu den Bewerbungsunterlagen erhalten Sie unter http://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/frauen/. Nachfragen können gerichtet werden an: Stadt Leipzig Anlage 1 – Seite 3 Referat für Gleichstellung von Frau und Mann E-Mail: gleichstellung@leipzig.de oder Telefon 0341 123 26 89