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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1003674.pdf
Größe
270 kB
Erstellt
15.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:40
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00378/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 23.09.2014 Bestätigung Verwaltungsausschuss 05.11.2014 Vorberatung Ratsversammlung 20.11.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Personalangelegenheit nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung (eris: DS V/4003) Beschluss: Herr Uwe Bernhardt wird mit Wirkung vom 1. September 2014 zum Verwaltungsoberrat (A 14 SächsBesG) befördert. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Begründung BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.11.2014 zu 20.14. Personalangelegenheit nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung (eRIS: DS V/4003) Vorlage: DS-00378/14 Beschluss: Herr Uwe Bernhardt wird mit Wirkung vom 1. September 2014 zum Verwaltungsoberrat (A 14 SächsBesG) befördert. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 21.11.2014 Seite: 1/2 Begründung Mit Beschluss der Ratsversammlung am 12. Februar 2014 wurden Herrn Uwe Bernhardt mit Wirkung vom 1. März 2014 die Aufgaben als Leiter des Standesamtes übertragen. Dieser Dienstposten ist im Stellenverteilungsplan mit der Besoldungsgruppe A 14 Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG) ausgewiesen. Die Ernennung zum Verwaltungsoberamtsrat erfolgte mit Wirkung vom 27. September 2005. Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen zum 1. April 2014 führt der Beamte gemäß § 24 i. V. m. Anlage 1 SächsBesG ab diesem Zeitpunkt die Amtsbezeichnung Verwaltungsrat. Nach § 27 Abs. 3 Sächsisches Beamtengesetz setzt eine Beförderung die Feststellung der Eignung für das höhere Amt nach einer Erprobungszeit von mindestens sechs Monaten Dauer voraus, d. h. eine Beförderung wäre bei Feststellung der Eignung für das höhere Amt sowie unter Beachtung der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Vorschriften ab September 2014 möglich. Nach der sechsmonatigen Erprobungszeit wurde die Eignung für das höhere Amt festgestellt. Daher wird vorgeschlagen, Herrn Bernhardt zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Beachtung der beamtenrechtlichen Vorschriften zum Verwaltungsoberrat (A 14 SächsBesG) zu befördern.