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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1005590.pdf
Größe
939 kB
Erstellt
08.09.14, 12:00
Aktualisiert
02.03.16, 15:40

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00316/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 06.10.2014 Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 23.10.2014 1. Lesung Ortschaftsrat Engelsdorf 03.11.2014 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd 05.11.2014 Anhörung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 06.11.2014 2. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost 12.11.2014 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest 12.11.2014 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost 18.11.2014 Anhörung Ratsversammlung 20.11.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt die beiliegende 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen. 2. Damit ändern sich die Beschlüsse der Ratsversammlung RBIV-279/05 vom 20.04.2005, RBIV-464/05 vom 14.12.2005, RBIV-678/06 vom 20.09.2006, RBIV-1610/09 vom 20.05.2009, RBV184/10 vom 20.01.2010 , RBV-303/10 vom 24.03.2010, RBV-1136/12 vom 29.02.2012 und RBV1716/13 vom 10.07.2013. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Sachverhalt/Begründung für die Änderungen der Schulbezirke Satzung zur Änderung Liste der geänderten Schulbezirke BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.11.2014 zu 20.10. 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen Vorlage: DS-00316/14 Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt die beiliegende 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen. 2. Damit ändern sich die Beschlüsse der Ratsversammlung RBIV-279/05 vom 20.04.2005, RBIV-464/05 vom 14.12.2005, RBIV-678/06 vom 20.09.2006, RBIV-1610/09 vom 20.05.2009, RBV-184/10 vom 20.01.2010 , RBV-303/10 vom 24.03.2010, RBV-1136/12 vom 29.02.2012 und RBV1716/13 vom 10.07.2013. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 58 Nein - Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 21.11.2014 Seite: 1/1 Begründungen für die Änderungen der Schulbezirke Stadtbezirk Südost/Ost Grundschule Heinrichstraße 43/45 (Wilhelm-Busch-Schule) Grundschule Husemannstraße 2 (August-Bebel-Schule) Die Wilhelm-Busch-Schule ist eine zweizügige Grundschule, die gemeinsam mit der 125. Schule (Oberschule) ein Schulgebäude nutzt. Die Grundschule kann mit maximal 8 Klassen geführt werden. Im Prognosezeitraum bis 2025 wurden ab dem Schuljahr 2012/13 aus dem bestehenden Schulbezirk Anmeldungen für jährlich drei erste Klassen erwartet. Mit der zusätzlichen DaZ-Klasse (Deutsch als Zweitsprache) würde sie überbelegt werden. Insofern erfolgte ab 2012/13 eine Schulbezirksänderung zur August-Bebel-Schule hin. Die permanente Veränderung von Zuzügen und Wegzügen führte jedoch zu einer geringeren Schülerzahl für die Klassenbildung als prognostiziert. Damit die Wilhelm-Busch-Schule zweizügig mit gut belegten Klassen geführt werden kann, wird ein Teil des Schulbezirks der August-Bebel-Schule wieder der Wilhelm-BuschSchule zugeordnet. Unter dieser Zuordnung kann die Wilhelm-Busch-Schule bis einschließlich Schuljahr 2016/17, spätestens 2017/18 zweizügig geführt werden. Eine Erweiterung der Schule im Gebäude ist nicht möglich. In 2016 ist wieder eine Überprüfung der Schulbezirksgrenze erforderlich. Die August-Bebel-Schule verfügt über ausreichend freie Kapazitäten um ggf. später wieder zusätzliche Schüler aufnehmen zu können. Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet. Länge der Schulwege: Der Schulweg aus dem neu zur Wilhelm-Busch-Schule zugeordneten Gebiet beträgt ca. 500 bis 800 Meter. Stadtbezirk Südwest DS-V-00316/14 – Text Seite 1 von 7 Grundschule Antonienstr. 24 (Schule am Adler): Grundschule Martin-Herrmann-Str. 1 (120. Schule) Die infrastrukturell starke Aufwertung des Wohngebietes im Stadtteil Plagwitz wirkt sich auch auf die Schule am Adler (Grundschule) aus. Für diese Schule werden sich ab dem Schuljahr 2014/15 jährlich Schüler für drei erste Klassen anmelden. Diese Dreizügigkeit kann im Schulhaus der Schule am Adler nicht realisiert werden, da nur Kapazitäten für zwei Züge (8 Klassen) vorhanden sind. Lediglich in einem Jahrgang ist eine Dreizügigkeit möglich. Da die Schule am Adler (Grundschule) gemeinsam mit der Schule am Adler (Oberschule), dem Hort sowie dem Verein RAA e.V. ein Schulhaus nutzt, ist eine Erweiterung der räumlichen Kapazitäten nicht möglich. Für die 120. Schule ist im Prognosezeitraum bis 2025 eine Belegung mit konstant drei Zügen zu erwarten. Die Schule kann jedoch, nach Umsetzung der Brandschutzmaßnahme, welche im Jahr 2014 abgeschlossen wird, vierzügig geführt werden. Mit Änderung der Schulbezirksgrenze der 120. Schule bis zur Antonienstraße ist die maximale Schulweglänge von 2 Kilometern erreicht. Das Platzdefizit der Schule am Adler (Grundschule) kann mit dieser Maßnahme bis spätestens 2017 ausgeglichen werden. In 2016 ist eine Überprüfung der Schulbezirksgrenze erforderlich. Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet. Länge der Schulwege: Der Schulbezirk der 120. Schule wird sich künftig bis zur Antonienstraße erstrecken. Aus diesem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege bis zur 120. Schule mit 1,9 Kilometer bis 2 Kilometer im Rahmen des Richtwertes von 2 Kilometer. Stadtbezirk Süd DS-V-00316/14 – Text Seite 2 von 7 Grundschule Zwenkauer Str. 35 (Schule Connewitz) Grundschule B.-Göring-Str. 107 (3. Schule) Beide Schulen liegen in den beliebten Wohnvierteln Südvorstadt und Connewitz. Aus diesen Gebieten gibt es eine starke Nachfrage an Grundschulplätzen. Mit der Inbetriebnahme des Neubaus der 3. Schule im Herbst 2014 steht dem Ortsteil Südvorstadt kapazitätsmäßig eine fünfzügige Grundschule zusätzlich mit zur Verfügung. Um den künftig hohen Bedarf an Grundschulplätzen für die Ortsteile Südvorstadt und Connewitz absichern zu können, muss die Kapazität des Altbaus der 3. Schule (Plattenbau) von 3,5 Zügen weiter genutzt werden. Aus diesem Grund wird die Trennung zwischen den beiden Schulbezirken aufgehoben. Zukünftige Schülerströme aus den Ortsteilen Südvorstadt und Connewitz können in einem gemeinsamen Schulbezirk besser durch die Schulen optimiert und abgestimmt werden. Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet. Länge der Schulwege: Der gemeinsame Schulbezirk der 3. Schule und der Schule Connewitz erstreckt sich auf die Größe der bisherigen Außengrenzen des jeweiligen Schulbezirks. Aus diesem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege zur entsprechenden Schule (3. Schule oder Schule Connewitz) in einem bis zu 2 Kilometerradius. Stadtbezirk Ost DS-V-00316/14 – Text Seite 3 von 7 Grundschule Gaswerksweg 1, Engelsdorf (Christoph-Arnold-Schule) gemeinsamer Schulbezirk von: • Grundschule Schlehenweg 32 (Theodor-Körner-Schule); • Grundschule Döllingstraße 25 (24. Schule); • Grundschule Goldsternstr. 23 (Brüder-Grimm-Schule); • Grundschule Louis-Fürnberg-Str. 2 (Hans-Christian-Andersen-Schule) Durch die Umsetzung der Ratsbeschlüsse Nr. RBV–327/10 und RBV-1759/13 zur Neuordnung zweier Wohngebiete aus den Ortsteilen Heiterblick und Paunsdorf zum Ortsteil Engelsdorf, ergibt sich lediglich eine Veränderung der Beschreibung der Schulbezirksgrenzen. Die bisherige Straßenzuordnung bleibt davon unberührt und so erhalten, wie es in der vorangegangene Schulbezirkssatzung festgelegt wurde. Stellungnahmen der Schulen zu den Schulbezirksänderungen Schulen Stellungnahme der Schulkonferenzen August-BebelSchule Zustimmung Wilhelm-BuschSchule Zustimmung Perspektivisch muss wegen Wohnraumsanierung und -erweiterung mit einer höheren Schülerzahl gerechnet werden. Argumente der Verwaltung Mit Blick auf die zu erwartende höhere Schülerzahl muss der Schulbezirk ggf. zur August-Bebel-Schule hin wieder verkleinert werden. Die Einrichtung eines gemeinsamen Schulbezirkes zur besseren Gestaltung der Klassenbildung und Auslastung der Wilhelm-Busch-Schule ist in Erwägung zu ziehen. Schule am Adler Zustimmung 120. Schule Bedenkenäußerung Die vorhandene Außensportanlage muss dringend hergerichtet werden. In 2016 werden Mittel aus dem Ergebnishaushalt für notwendige wesentliche Arbeiten nach Abstimmung mit Schul- und Hortleitung eingeplant und umgesetzt. Die Größe der Turnhalle reicht für eine vierzügige Schule nicht aus. Es verstärkt sich die Doppelnutzung der Turnhalle. Ein Trennvorhang wurde schon 2012 beantragt. Die Sporthalle an der Radrennbahn kann für die Sicherung des Sportunterrichts mit genutzt werden. Der Fußweg zwischen Schule und Sporthalle beträgt ca. 15 Minuten. Insofern sollte für die dritten und vierten Klassen im Sport der Blockunterricht durchgeführt werden. Der Trennvorhang wird wieder in 2015 mit aufgenommen. Hierbei ist jedoch die Prioritätensetzung aller Maßnahmen zu beachten. DS-V-00316/14 – Text Seite 4 von 7 Die Außenspielanlagen werden in den Pausen und besonders im Hortbetrieb verstärkt genutzt. Eine Erweiterung des Spielangebotes ist dringend erforderlich. Für die Pausen- und Hortfreifläche stehen einschließlich der Innenhöfe ca 3.858 m² und mit Nachnutzung des Sportspielfeldes ca. 4.532 m² zur Verfügung. Die Hortbeteiligung liegt bei 98%. Bei einer ausgelasteten Vierzügigkeit mit der Belegung von 24 Schülern pro Klasse (mehr ist aufgrund der geringeren Raumhöhe nicht möglich) müssen für 384 Schüler 2.304m² Pausen- und Spielfläche zur Verfügung stehen. Bei 100%iger Hortbeteiligung sind das 3.840m² . Das ist mit der vorhandenen Fläche umsetzbar. Die Gestaltung der Flächen ist über die Bauunterhaltung sowie das jährliche Programm „Grün macht Schule“ möglich. Hierbei müssen Schule und Hort ihre konzeptionellen Vorhaben zur Freiflächengestaltung erarbeiten und beantragen. Zur Absicherung der sozialen Betreuung von Eltern und Schülern ist der Einsatz eines Schulsozialarbeiters erforderlich. Die Beantragung ist durch die Schule an das Sachgebiet Jugendhilfeplanung und Monitoring zu stellen. Dort erfolgt die Prüfung und ggf. Einordnung in den Finanzhaushalt. Die Kapazität des Speiseraums ist für eine vierzügige Schule nicht ausreichend. Eine Erweiterung des Speiseraums sollte mit der energetischen Sanierung erfolgen. Die Essenszeiten müssen verlängert werden. Dadurch verlängert sich der Schulalltag der Kinder. Die Kapazität des Speiseraums beträgt aktuell 80 Plätze. Die Anzahl der Essensteilnehmer ist 200. Das sind 74 % der aktuellen Gesamtschülerzahl. Bei weiterer Ansetzung dieser Größe werden bei vollständig ausgelasteter vierzügigen Schule ca. 284 Essensteilnehmer zu erwarten sein. Dafür werden 118 Plätze benötigt, die in 3 Durchgängen zu belegen sind. Die Erweiterung des Speiseraums um zwei Räume ist vorgesehen und im Rahmen des Brandschutzes bereits berücksichtigt. Die energetische Sanierung des Schulhauses steht noch aus. Mit Steigerung der Schülerzahl ist die Sanierung nur mit Auslagerung der Schule in ein anderes Schulhaus möglich. Die Sanierung im laufenden Betrieb führt zu erheblichen Einschränkungen und Störungen des Unterrichtsablaufes. Schule und Hort haben keine Ausweichmöglichkeiten. Zusätzlich erfolgt eine Einschränkung des Bewegungsraumes auf dem Schulhof. In welchem Maß für die energetische Sanierung des Gebäudes eine Auslagerung oder Teilauslagerung erforderlich ist, bedarf noch einer abschließenden Klärung. Befürchtungen hinsichtlich der personellen Abdeckung im Schul- und Hortbereich, da es schon jetzt zu Engpässen in der Personalversorgung kommt. DS-V-00316/14 – Text Seite 5 von 7 Die personelle Absicherung ist in der jeweiligen fachlichen Zuständigkeit für Lehrer/-innen und Horterziehr/-innen vorzunehmen. Dort ist bekannt, dass nach Umsetzung des Brandschutzes die 120. Schule vierzügig geführt wird. 3. Schule Zustimmung mit Anmerkungen (mehrheitlich: 8 dafür / 4 dagegen) - Zunahme der Anmeldungen für 3. Schule - Containerbau an der 3. Schule bleibt zur - räumliche Kapazitäten sind mit 19 Klassen Entlastung weiterhin stehen ausgeschöpft - Mitnutzung des Altbaus nach Umzug in den Neubau der 3. Schule → Kapazitätserweiterung - Schulneubau war für 4-Zügigkeit vorgesehen im Baubeschluss (RBV-978/11 vom 12.10.2011) wird der Neubau als 5-zügige Grundschule ausgewiesen - weiterhin wachsende Schülerzahlen für Südvorstadt und Connewitz → nachhaltige Lösung → Einrichtung eines zusätzlichen Schulstandortes in der Südvorstadt - der Altbau der 3. Schule soll saniert werden und als weiterer Schulstandort zur Verfügung gestellt werden - bei Zusammenlegung der Schulbezirke darauf achten: Schule Connewitz - Schulbezirksänderung sollte nur für das Schuljahr 2015/16 gelten → danach Prüfung, ob sinnvoll - Schulbezirke der Grundschulen werden jährlich geprüft - Wohnortnähe muss bei Schulzuweisung ausschlaggebend sein - nach Schulgesetz entscheidet über die Aufnahme der Schulleiter - Vermeidung von Doppelanmeldung → Überwachung durch Stadt (Schülerlisten) - eine Doppelanmeldung kann nicht passieren, da es nur eine Anmeldebescheinigung gibt, die von der Schule abgestempelt wird → Erfahrungen aus den anderen gem. SB - enge Absprache zw. Referenten der SBA-L und der Schulleitern (wg. Klassenbildung; etc.) - Aufgabe des Schulleiters und der SBA-L → Stadt hat kein Einfluss darauf - Vorschlag → Sanierung des alten Schulgebäudes, um es als Außenstelle für den Hort zu nutzen - Sanierung des Altbaus wird angestrebt → zur Nutzung als Schulgebäude Zustimmung mit Anmerkungen - Aufnahmekapazität richtet sich in jedem Jahr neu nach der Anzahl der frei werdenden Räume - lt. SchulG und Schulordnung f. GS → über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter in Einvernehmen mit der Bildungsagentur - Vermeidung von Doppelanmeldung - eine Doppelanmeldung kann nicht passieren, da es nur eine Anmeldebescheinigung gibt, die von der Schule abgestempelt wird → Erfahrungen aus den anderen gem. SB - Regelung und Termine festsetzen für die verbindliche Anmeldung bei Schulen in freier Trägerschaft - gemeinsamer Schulbezirk könnte funktionieren, wenn die freien Schulen von DS-V-00316/14 – Text Seite 6 von 7 - Schulen in freier Trägerschaft unterliegen nicht den Anmeldefristen nach SchulG → keine Einflussnahme möglich Anfang an in die Schulanmeldung und Schulaufnahmeverfahren eingebunden werden - Vorschlag → gemeinsamer Schulbezirk - probeweise für ein Schuljahr testen - Schulbezirke der Grundschulen werden jährlich geprüft → im Vorfeld sollte Zügigkeit des Jahrgangs festgelegt werden, wonach sich die Anzahl der aufzunehmenden Kinder richtet - alle Schüler aus dem Grundschulbezirk müssen aufgenommen werden → Überwachung der Schülerbewegung zu freien Trägern und anderen Schulen durch das AfJFB - die Schulpflicht wird überwacht - Anmeldungen und Ummeldung nehmen die Schulleiter (wie bisher) vor Ch.-ArnoldSchule gegen eine Änderung des Schulbezirkes H.-Ch.AndersenSchule keine Einwände - 3 Schulen haben sich gegen eine Änderung des Schulbezirkes ausgesprochen und 2 Schulen haben keine Einwände gegen eine Änderung B.-GrimmSchule Zustimmung Th.-KörnerSchule gegen eine Änderung des gemeinsamen Schulbezirkes 24. Schule gegen eine Änderung des gemeinsamen Schulbezirkes DS-V-00316/14 – Text Seite 7 von 7 - somit wird der Schulbezirk nicht verändert, lediglich die Umschreibung bzgl. der „Engelsdorfer Ortsteilgrenze“ wird angepasst → bei der Zuordnung der Schülerströme bleibt es wie bisher Anlage - Liste der geänderten Schulbezirke Liste Schulbezirke Stadtbezirk Ost Grundschule Gaswerksweg 1 (Christoph-Arnold-Schule) Riesaer Straße (beidseitige Hausnummern) östl. bis Wildbuschweg, Wildbuschweg (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Am Sommerfeld, Am Sommerfeld (ohne Hausnummern) bis Ende, Verlauf östlich bis zur Autobahn A 14, nördl. entlang an der Autobahn A 14 bis Stadtgrenze, Verlauf der Stadtgrenze südl. bis Stadtbezirksgrenze/Kleinpösnaer Straße, Verlauf der Stadtbezirksgrenze nördl., westl. bis Hommelweg, Hommelweg (ohne Hausnummern) nördl. bis Zum Lippenplan, Zum Lippenplan (beidseitige Hausnummern) östl. bis Ziegelstr., Ziegelstr. (beidseitige Hausnummern), Verlauf Ortsteilgrenze nördl. bis Riesaer Str. Grundschule Husemannstr. 2 (August-Bebel-Schule): Georgiring (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Brandenburger Str., Brandenburger Str. (beidseitige Hausnummern) nordöstl. bis Brandenburger Brücke, südl. Linie Brandenburger Brücke bis Rosa-Luxemburg-Str., Rosa-Luxemburg-Str. (nordwestl. Hausnummern) südwestl. bis Kohlgartenstr., Kohlgartenstr. (südwestl. Hausnummern) südöstl. bis Bergstr., Bergstr. (beidseitige Hausnummern) östl. bis Hermann-Liebmann-Str., Hermann-Liebmann-Str. (ohne Hausnummern) südöstl. bis Wurzner Str., Wurzner Str. (westl. Hausnummern) südl. bis Breite Str., Breite Str. (westl. Hausnummern) südl. bis Riebeckstraße (westl. Hausnummern) südwestlich bis Reichpietschstraße, Reichpietschstraße (beidseitige Hausnummern) westl. bis Kippenbergstraße, Kippenbergstraße (östliche Hausnummern) nördlich bis Täubchenweg, Täubchenweg (ohne Hausnummern) westl. bis Grimmaischer Steinweg, Grimmaischer Steinweg (beidseitige Hausnummern) westl. bis Georgiring. Stadtbezirk Südost Grundschule Heinrichstr. 43/45 (Wilhelm-Busch-Schule): Roßplatz (ohne Hausnummern) bis Grimmaischer Steinweg, Grimmaischer Steinweg (ohne Hausnummern) östl. bis Täubchenweg, Täubchenweg (beidseitige Hausnummern) östl. bis Kippenbergstraße, Kippenbergstraße (westliche Hausnummern) südlich bis Reichpietschstraße, Reichpietschstraße (ohne Hausnummern) südöstl. bis Riebeckstraße, Riebeckstr. (westl. Hausnummern) südl. bis Mühlstr., Mühlstr. (beidseitig Hausnummern) westl. bis Prager Str. (beidseitige Hausnummern) nordwestl. bis westl. Linie bis Vor dem Hospitaltore, Vor dem Hospitaltore (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Prager Str., Prager Str. (beidseitige Hausnummern) nordwestl. bis Platostr., Platostr. (beidseitige Hausnummern) südwestl. bis Goldschmidtstr., Goldschmidtstr. (nördl. Hausnummern) westl. bis Roßplatz. Stadtbezirk Süd Grundschule B.-Göring-Str. 107 (3. Schule): – entfällt Grundschule Zwenkauer Str. 35 (Schule Connewitz): – entfällt DS-V-00316/14-Listen Seite 1 von 3 Stadtbezirk Südwest Grundschule Antonienstr. 24 (Schule am Adler): S-Bahn bis Bhf. Plagwitz östl. bis Engertstr., Engertstr. (ohne Hausnummern) südl. bis Weißenfelser Str., Weißenfelser Str. (ohne Hausnummern) nordöstl. bis Gießerstr., Gießerstr. (beidseitige Hausnummern) südl. bis Industriestr., Industriestr. (ohne Hausnummern) östl. bis Zschochersche Str., Zschochersche Str. (westl. Hausnummern) südl. bis Eduardstr., Eduardstr. (ohne Hausnummern) östl. bis Weiße Elster, Weiße Elster südl. bis Antonienstr., Antonienstr. (beidseitige Hausnummern) westl. bis Klarastraße, ab Klarastraße entlang Antonienstraße (westlich) bis Schulbezirksgrenze- S-Bahn (nördliche Hausnummern), Schulbezirksgrenze- S-Bahn (nördlich) in Verlängerung bis Bhf.Plagwitz. Grundschule Martin-Herrmann-Str. 1 (120. Schule): Bahn/Ortsteilgrenze bis Verlängerung nördlich bis Antonienstraße, Antonienstraße östlich (südliche Hausnummern) bis Klarastraße, ab Klarastraße entlang Antonienstraße östlich (ohne Hausnummern) bis Kreuzung Erich-Zeigner-Alle/Antonienstraße, Kreuzung Erich-ZeignerAlle/Antonienstraße südwestlich entlang Kantatenweg (beidseitige Hausnummern) bis Windorfer Straße, Windorfer Straße (beidseitige Hausnummern) südl. bis Dieskaustraße, Dieskaustraße (beidseitige Hausnummer) südöstl. bis S-Bahn, S-Bahn östl. bis Stadtgrenze, Stadtgrenze südl. bis Lauerscher Weg/Lauersche Straße (in Zöbigker), Lauerscher Weg (beidseitige Hausnummern), Linie westl. bis Elchweg, Elchweg (ohne Hausnummern) westl. in gerader Verlängerung bis Seebenischer Straße (Stadtgrenze), Linie vom Punkt Seebenischer Str./Stadtgrenze nördl. bis Gerhard-Ellrodt-Straße/Th.-Müntzer-Straße, Gerhard-Ellrodt-Straße (beidseitige Hausnummern) östl. bis zur geplanten Staatsstraße 46, Verlauf der Staatsstraße 46 nordöstl. bis Weidenweg, Weidenweg (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Schönauer Straße, Schönauer Straße (nordöstl. Hausnummern) nordwestl. bis Goldrutenweg, Goldrutenweg (alle Hausnummern) östl. entlang der Bahn/Ortsteilgrenze Liste gemeinsame Schulbezirke Stadtbezirk Süd Gemeinsamer Schulbezirk Grundschule B.-Göring-Str. 107 (3. Schule); Grundschule Zwenkauer Str. 35 (Schule Connewitz) B 2, K.-Eisner-Str. östl. Verlauf bis K.-Liebknecht-Str.(beidseitige Hausnummern), K.-LiebknechtStr. nördl. bis A.-Kästner-Str. (beidseitige Hausnummern), A.-Kästner-Str. östl. Verlauf bis A.Hoffmann-Str. (beidseitige Hausnummern), A.-Hoffmann-Str. nördl. bis Arndtstr. (beidseitige Hausnummern), Arndtstr. östl. Verlauf bis Lößniger Str.(beidseitige Hausnummern), Lößniger Str. südl. Verlauf bis K.-Eisner-Str. (beidseitige Hausnummern), Verlängerung K.-Eisner-Str. östl. bis SBahn-Linie, Verlauf südl. entlang S-Bahn-Linie bis Stadtgrenze, Verlauf südwestl. entlang Stadtgrenze, westl. bis Waldweg, Waldweg bis Koburger Str., Koburger Str. nördl. Verlauf an B 2 bis Höhe K.-Eisner-Str. Stadtbezirk Ost gemeinsamer Schulbezirk: DS-V-00316/14-Listen Seite 2 von 3 Grundschule Schlehenweg 32 (Theodor-Körner-Schule); Grundschule Döllingstraße 25 (24. Schule); Grundschule Goldsternstr. 23 (Brüder-Grimm-Schule); Grundschule Louis-Fürnberg-Str. 2 (Hans-Christian-Andersen-Schule) Torgauer Str. (beidseitig ohne Hausnummern) nordöstl. bis Autobahn A 14 und Stadtgrenze, Verlauf südwestl. an der Autobahn A 14 (tw. Stadtgrenze) bis Höhe Straße Am Sommerfeld, westliche Richtung zur Straße Am Sommerfeld, Am Sommerfeld (beidseitige Hausnummern) westl. bis Wildbuschweg, Wildbuschweg (ohne Hausnummern) südl. bis Riesaer Str., Riesaer Str. (ohne Hausnummern) westl., Verlauf an Ortsteilgrenze bis Gutberletstr., Verlauf an Ortsteilgrenze westl. bis Goetheweg, Goetheweg (ohne Hausnummern) südl. bis Ortsteilgrenze, Verlauf Ortsteilgrenze südwestl. bis Verlängerung Bautzmannstr., Bautzmannstr. (ohne Hausnummern) nördl. bis Eisenbahnstr., Eisenbahnstr. (ohne Hausnummern) westl. bis Torgauer Str. DS-V-00316/14-Listen Seite 3 von 3