Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1005590.pdf
Größe
939 kB
Erstellt
08.09.14, 12:00
Aktualisiert
02.03.16, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00316/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
06.10.2014
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
23.10.2014
1. Lesung
Ortschaftsrat Engelsdorf
03.11.2014
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd
05.11.2014
Anhörung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
06.11.2014
2. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
12.11.2014
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
12.11.2014
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
18.11.2014
Anhörung
Ratsversammlung
20.11.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
8. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen
Beschluss:
1.
Der Stadtrat beschließt die beiliegende 8. Satzung zur Änderung der Satzung der
Schulbezirke der Grundschulen.
2.
Damit ändern sich die Beschlüsse der Ratsversammlung RBIV-279/05 vom 20.04.2005,
RBIV-464/05 vom 14.12.2005, RBIV-678/06 vom 20.09.2006, RBIV-1610/09 vom 20.05.2009, RBV184/10 vom 20.01.2010 , RBV-303/10 vom 24.03.2010, RBV-1136/12 vom 29.02.2012 und
RBV1716/13 vom 10.07.2013.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Sachverhalt/Begründung für die Änderungen der Schulbezirke
Satzung zur Änderung
Liste der geänderten Schulbezirke
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.11.2014
zu
20.10.
8. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen
Vorlage: DS-00316/14
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt die beiliegende 8. Satzung zur Änderung der Satzung der
Schulbezirke der Grundschulen.
2. Damit ändern sich die Beschlüsse der Ratsversammlung RBIV-279/05 vom 20.04.2005,
RBIV-464/05 vom 14.12.2005, RBIV-678/06 vom 20.09.2006, RBIV-1610/09 vom
20.05.2009, RBV-184/10 vom 20.01.2010 , RBV-303/10 vom 24.03.2010, RBV-1136/12 vom
29.02.2012 und RBV1716/13 vom 10.07.2013.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 58
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 21.11.2014
Seite: 1/1
Begründungen für die Änderungen der Schulbezirke
Stadtbezirk Südost/Ost
Grundschule Heinrichstraße 43/45 (Wilhelm-Busch-Schule)
Grundschule Husemannstraße 2 (August-Bebel-Schule)
Die Wilhelm-Busch-Schule ist eine zweizügige Grundschule, die gemeinsam mit der 125. Schule
(Oberschule) ein Schulgebäude nutzt. Die Grundschule kann mit maximal 8 Klassen geführt
werden. Im Prognosezeitraum bis 2025 wurden ab dem Schuljahr 2012/13 aus dem bestehenden
Schulbezirk Anmeldungen für jährlich drei erste Klassen erwartet. Mit der zusätzlichen DaZ-Klasse
(Deutsch als Zweitsprache) würde sie überbelegt werden. Insofern erfolgte ab 2012/13 eine
Schulbezirksänderung zur August-Bebel-Schule hin. Die permanente Veränderung von Zuzügen
und Wegzügen führte jedoch zu einer geringeren Schülerzahl für die Klassenbildung als
prognostiziert. Damit die Wilhelm-Busch-Schule zweizügig mit gut belegten Klassen geführt
werden kann, wird ein Teil des Schulbezirks der August-Bebel-Schule wieder der Wilhelm-BuschSchule zugeordnet. Unter dieser Zuordnung kann die Wilhelm-Busch-Schule bis einschließlich
Schuljahr 2016/17, spätestens 2017/18 zweizügig geführt werden. Eine Erweiterung der Schule im
Gebäude ist nicht möglich. In 2016 ist wieder eine Überprüfung der Schulbezirksgrenze
erforderlich. Die August-Bebel-Schule verfügt über ausreichend freie Kapazitäten um ggf. später
wieder zusätzliche Schüler aufnehmen zu können.
Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und
verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet.
Länge der Schulwege: Der Schulweg aus dem neu zur Wilhelm-Busch-Schule
zugeordneten Gebiet beträgt ca. 500 bis 800 Meter.
Stadtbezirk Südwest
DS-V-00316/14 – Text
Seite 1 von 7
Grundschule Antonienstr. 24 (Schule am Adler):
Grundschule Martin-Herrmann-Str. 1 (120. Schule)
Die infrastrukturell starke Aufwertung des Wohngebietes im Stadtteil Plagwitz wirkt sich auch auf
die Schule am Adler (Grundschule) aus. Für diese Schule werden sich ab dem Schuljahr 2014/15
jährlich Schüler für drei erste Klassen anmelden. Diese Dreizügigkeit kann im Schulhaus der
Schule am Adler nicht realisiert werden, da nur Kapazitäten für zwei Züge (8 Klassen) vorhanden
sind. Lediglich in einem Jahrgang ist eine Dreizügigkeit möglich. Da die Schule am Adler
(Grundschule) gemeinsam mit der Schule am Adler (Oberschule), dem Hort sowie dem Verein
RAA e.V. ein Schulhaus nutzt, ist eine Erweiterung der räumlichen Kapazitäten nicht möglich. Für
die 120. Schule ist im Prognosezeitraum bis 2025 eine Belegung mit konstant drei Zügen zu
erwarten. Die Schule kann jedoch, nach Umsetzung der Brandschutzmaßnahme, welche im Jahr
2014 abgeschlossen wird, vierzügig geführt werden. Mit Änderung der Schulbezirksgrenze der 120.
Schule bis zur Antonienstraße ist die maximale Schulweglänge von 2 Kilometern erreicht. Das
Platzdefizit der Schule am Adler (Grundschule) kann mit dieser Maßnahme bis spätestens 2017
ausgeglichen werden. In 2016 ist eine Überprüfung der Schulbezirksgrenze erforderlich.
Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und
verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet.
Länge der Schulwege: Der Schulbezirk der 120. Schule wird sich künftig bis zur Antonienstraße
erstrecken. Aus diesem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege bis zur 120. Schule mit
1,9 Kilometer bis 2 Kilometer im Rahmen des Richtwertes von 2 Kilometer.
Stadtbezirk Süd
DS-V-00316/14 – Text
Seite 2 von 7
Grundschule Zwenkauer Str. 35 (Schule Connewitz)
Grundschule B.-Göring-Str. 107 (3. Schule)
Beide Schulen liegen in den beliebten Wohnvierteln Südvorstadt und Connewitz. Aus diesen
Gebieten gibt es eine starke Nachfrage an Grundschulplätzen. Mit der Inbetriebnahme des
Neubaus der 3. Schule im Herbst 2014 steht dem Ortsteil Südvorstadt kapazitätsmäßig eine
fünfzügige Grundschule zusätzlich mit zur Verfügung.
Um den künftig hohen Bedarf an Grundschulplätzen für die Ortsteile Südvorstadt und Connewitz
absichern zu können, muss die Kapazität des Altbaus der 3. Schule (Plattenbau) von 3,5 Zügen
weiter genutzt werden. Aus diesem Grund wird die Trennung zwischen den beiden Schulbezirken
aufgehoben.
Zukünftige Schülerströme aus den Ortsteilen Südvorstadt und Connewitz können in einem
gemeinsamen Schulbezirk besser durch die Schulen optimiert und abgestimmt werden.
Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und
verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet.
Länge der Schulwege: Der gemeinsame Schulbezirk der 3. Schule und der Schule Connewitz
erstreckt sich auf die Größe der bisherigen Außengrenzen des jeweiligen Schulbezirks.
Aus diesem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege zur entsprechenden Schule (3.
Schule oder Schule Connewitz) in einem bis zu 2 Kilometerradius.
Stadtbezirk Ost
DS-V-00316/14 – Text
Seite 3 von 7
Grundschule Gaswerksweg 1, Engelsdorf (Christoph-Arnold-Schule)
gemeinsamer Schulbezirk von:
•
Grundschule Schlehenweg 32 (Theodor-Körner-Schule);
•
Grundschule Döllingstraße 25 (24. Schule);
•
Grundschule Goldsternstr. 23 (Brüder-Grimm-Schule);
•
Grundschule Louis-Fürnberg-Str. 2 (Hans-Christian-Andersen-Schule)
Durch die Umsetzung der Ratsbeschlüsse Nr. RBV–327/10 und RBV-1759/13 zur Neuordnung
zweier Wohngebiete aus den Ortsteilen Heiterblick und Paunsdorf zum Ortsteil Engelsdorf, ergibt
sich lediglich eine Veränderung der Beschreibung der Schulbezirksgrenzen.
Die bisherige Straßenzuordnung bleibt davon unberührt und so erhalten, wie es in der
vorangegangene Schulbezirkssatzung festgelegt wurde.
Stellungnahmen der Schulen zu den Schulbezirksänderungen
Schulen
Stellungnahme der Schulkonferenzen
August-BebelSchule
Zustimmung
Wilhelm-BuschSchule
Zustimmung
Perspektivisch muss wegen
Wohnraumsanierung und -erweiterung mit
einer höheren Schülerzahl gerechnet
werden.
Argumente der Verwaltung
Mit Blick auf die zu erwartende höhere
Schülerzahl muss der Schulbezirk ggf. zur
August-Bebel-Schule hin wieder verkleinert
werden.
Die Einrichtung eines gemeinsamen
Schulbezirkes zur besseren Gestaltung der
Klassenbildung und Auslastung der
Wilhelm-Busch-Schule ist in Erwägung zu
ziehen.
Schule am Adler Zustimmung
120. Schule
Bedenkenäußerung
Die vorhandene Außensportanlage muss
dringend hergerichtet werden.
In 2016 werden Mittel aus dem
Ergebnishaushalt für notwendige
wesentliche Arbeiten nach Abstimmung mit
Schul- und Hortleitung eingeplant und
umgesetzt.
Die Größe der Turnhalle reicht für eine
vierzügige Schule nicht aus. Es verstärkt
sich die Doppelnutzung der Turnhalle. Ein
Trennvorhang wurde schon 2012 beantragt.
Die Sporthalle an der Radrennbahn kann
für die Sicherung des Sportunterrichts mit
genutzt werden. Der Fußweg zwischen
Schule und Sporthalle beträgt ca. 15
Minuten. Insofern sollte für die dritten und
vierten Klassen im Sport der
Blockunterricht durchgeführt werden.
Der Trennvorhang wird wieder in 2015 mit
aufgenommen. Hierbei ist jedoch die
Prioritätensetzung aller Maßnahmen zu
beachten.
DS-V-00316/14 – Text
Seite 4 von 7
Die Außenspielanlagen werden in den
Pausen und besonders im Hortbetrieb
verstärkt genutzt. Eine Erweiterung des
Spielangebotes ist dringend erforderlich.
Für die Pausen- und Hortfreifläche stehen
einschließlich der Innenhöfe ca 3.858 m²
und mit Nachnutzung des Sportspielfeldes
ca. 4.532 m² zur Verfügung. Die
Hortbeteiligung liegt bei 98%. Bei einer
ausgelasteten Vierzügigkeit mit der
Belegung von 24 Schülern pro Klasse
(mehr ist aufgrund der geringeren
Raumhöhe nicht möglich) müssen für 384
Schüler 2.304m² Pausen- und Spielfläche
zur Verfügung stehen. Bei 100%iger
Hortbeteiligung sind das 3.840m² . Das ist
mit der vorhandenen Fläche umsetzbar.
Die Gestaltung der Flächen ist über die
Bauunterhaltung sowie das jährliche
Programm „Grün macht Schule“ möglich.
Hierbei müssen Schule und Hort ihre
konzeptionellen Vorhaben zur
Freiflächengestaltung erarbeiten und
beantragen.
Zur Absicherung der sozialen Betreuung
von Eltern und Schülern ist der Einsatz
eines Schulsozialarbeiters erforderlich.
Die Beantragung ist durch die Schule an
das Sachgebiet Jugendhilfeplanung und
Monitoring zu stellen. Dort erfolgt die
Prüfung und ggf. Einordnung in den
Finanzhaushalt.
Die Kapazität des Speiseraums ist für eine
vierzügige Schule nicht ausreichend. Eine
Erweiterung des Speiseraums sollte mit der
energetischen Sanierung erfolgen. Die
Essenszeiten müssen verlängert werden.
Dadurch verlängert sich der Schulalltag der
Kinder.
Die Kapazität des Speiseraums beträgt
aktuell 80 Plätze. Die Anzahl der
Essensteilnehmer ist 200. Das sind 74 %
der aktuellen Gesamtschülerzahl. Bei
weiterer Ansetzung dieser Größe werden
bei vollständig ausgelasteter vierzügigen
Schule ca. 284 Essensteilnehmer zu
erwarten sein. Dafür werden 118 Plätze
benötigt, die in 3 Durchgängen zu belegen
sind. Die Erweiterung des Speiseraums um
zwei Räume ist vorgesehen und im
Rahmen des Brandschutzes bereits
berücksichtigt.
Die energetische Sanierung des
Schulhauses steht noch aus. Mit
Steigerung der Schülerzahl ist die
Sanierung nur mit Auslagerung der Schule
in ein anderes Schulhaus möglich. Die
Sanierung im laufenden Betrieb führt zu
erheblichen Einschränkungen und
Störungen des Unterrichtsablaufes. Schule
und Hort haben keine
Ausweichmöglichkeiten. Zusätzlich erfolgt
eine Einschränkung des
Bewegungsraumes auf dem Schulhof.
In welchem Maß für die energetische
Sanierung des Gebäudes eine Auslagerung
oder Teilauslagerung erforderlich ist, bedarf
noch einer abschließenden Klärung.
Befürchtungen hinsichtlich der personellen
Abdeckung im Schul- und Hortbereich, da
es schon jetzt zu Engpässen in der
Personalversorgung kommt.
DS-V-00316/14 – Text
Seite 5 von 7
Die personelle Absicherung ist in der
jeweiligen fachlichen Zuständigkeit für
Lehrer/-innen und Horterziehr/-innen
vorzunehmen. Dort ist bekannt, dass nach
Umsetzung des Brandschutzes die 120.
Schule vierzügig geführt wird.
3. Schule
Zustimmung mit Anmerkungen
(mehrheitlich: 8 dafür / 4 dagegen)
- Zunahme der Anmeldungen für 3. Schule - Containerbau an der 3. Schule bleibt zur
- räumliche Kapazitäten sind mit 19 Klassen Entlastung weiterhin stehen
ausgeschöpft
- Mitnutzung des Altbaus nach Umzug in
den Neubau der 3. Schule →
Kapazitätserweiterung
- Schulneubau war für 4-Zügigkeit vorgesehen
im Baubeschluss (RBV-978/11 vom
12.10.2011) wird der Neubau als 5-zügige
Grundschule ausgewiesen
- weiterhin wachsende Schülerzahlen für
Südvorstadt und Connewitz → nachhaltige
Lösung → Einrichtung eines zusätzlichen
Schulstandortes in der Südvorstadt
- der Altbau der 3. Schule soll saniert
werden und als weiterer Schulstandort zur
Verfügung gestellt werden
- bei Zusammenlegung der Schulbezirke
darauf achten:
Schule
Connewitz
- Schulbezirksänderung sollte nur für das
Schuljahr 2015/16 gelten → danach
Prüfung, ob sinnvoll
- Schulbezirke der Grundschulen werden
jährlich geprüft
- Wohnortnähe muss bei Schulzuweisung
ausschlaggebend sein
- nach Schulgesetz entscheidet über die
Aufnahme der Schulleiter
- Vermeidung von Doppelanmeldung →
Überwachung durch Stadt (Schülerlisten)
- eine Doppelanmeldung kann nicht
passieren, da es nur eine Anmeldebescheinigung gibt, die von der Schule
abgestempelt wird → Erfahrungen aus den
anderen gem. SB
- enge Absprache zw. Referenten der
SBA-L und der Schulleitern (wg.
Klassenbildung; etc.)
- Aufgabe des Schulleiters und der SBA-L
→ Stadt hat kein Einfluss darauf
- Vorschlag → Sanierung des alten
Schulgebäudes, um es als Außenstelle für
den Hort zu nutzen
- Sanierung des Altbaus wird angestrebt →
zur Nutzung als Schulgebäude
Zustimmung mit Anmerkungen
- Aufnahmekapazität richtet sich in jedem
Jahr neu nach der Anzahl der frei
werdenden Räume
- lt. SchulG und Schulordnung f. GS →
über die Aufnahme entscheidet der
Schulleiter in Einvernehmen mit der
Bildungsagentur
- Vermeidung von Doppelanmeldung
- eine Doppelanmeldung kann nicht
passieren, da es nur eine Anmeldebescheinigung gibt, die von der Schule
abgestempelt wird → Erfahrungen aus den
anderen gem. SB
- Regelung und Termine festsetzen für die
verbindliche Anmeldung bei Schulen in
freier Trägerschaft
- gemeinsamer Schulbezirk könnte
funktionieren, wenn die freien Schulen von
DS-V-00316/14 – Text
Seite 6 von 7
- Schulen in freier Trägerschaft unterliegen
nicht den Anmeldefristen nach SchulG →
keine Einflussnahme möglich
Anfang an in die Schulanmeldung und
Schulaufnahmeverfahren eingebunden
werden
- Vorschlag
→ gemeinsamer Schulbezirk - probeweise
für ein Schuljahr testen
- Schulbezirke der Grundschulen werden
jährlich geprüft
→ im Vorfeld sollte Zügigkeit des
Jahrgangs festgelegt werden, wonach sich
die Anzahl der aufzunehmenden Kinder
richtet
- alle Schüler aus dem Grundschulbezirk
müssen aufgenommen werden
→ Überwachung der Schülerbewegung zu
freien Trägern und anderen Schulen durch
das AfJFB
- die Schulpflicht wird überwacht
- Anmeldungen und Ummeldung nehmen
die Schulleiter (wie bisher) vor
Ch.-ArnoldSchule
gegen eine Änderung des Schulbezirkes
H.-Ch.AndersenSchule
keine Einwände
- 3 Schulen haben sich gegen eine
Änderung des Schulbezirkes
ausgesprochen und 2 Schulen haben keine
Einwände gegen eine Änderung
B.-GrimmSchule
Zustimmung
Th.-KörnerSchule
gegen eine Änderung des gemeinsamen
Schulbezirkes
24. Schule
gegen eine Änderung des gemeinsamen
Schulbezirkes
DS-V-00316/14 – Text
Seite 7 von 7
- somit wird der Schulbezirk nicht
verändert, lediglich die Umschreibung bzgl.
der „Engelsdorfer Ortsteilgrenze“ wird
angepasst → bei der Zuordnung der
Schülerströme bleibt es wie bisher
Anlage - Liste der geänderten Schulbezirke
Liste Schulbezirke
Stadtbezirk Ost
Grundschule Gaswerksweg 1 (Christoph-Arnold-Schule)
Riesaer Straße (beidseitige Hausnummern) östl. bis Wildbuschweg, Wildbuschweg (beidseitige
Hausnummern) nördl. bis Am Sommerfeld, Am Sommerfeld (ohne Hausnummern) bis Ende,
Verlauf östlich bis zur Autobahn A 14, nördl. entlang an der Autobahn A 14 bis Stadtgrenze,
Verlauf der Stadtgrenze südl. bis Stadtbezirksgrenze/Kleinpösnaer Straße, Verlauf der
Stadtbezirksgrenze nördl., westl. bis Hommelweg, Hommelweg (ohne Hausnummern) nördl. bis
Zum Lippenplan, Zum Lippenplan (beidseitige Hausnummern) östl. bis Ziegelstr., Ziegelstr.
(beidseitige Hausnummern), Verlauf Ortsteilgrenze nördl. bis Riesaer Str.
Grundschule Husemannstr. 2 (August-Bebel-Schule):
Georgiring (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Brandenburger Str., Brandenburger Str.
(beidseitige Hausnummern) nordöstl. bis Brandenburger Brücke, südl. Linie Brandenburger Brücke
bis Rosa-Luxemburg-Str., Rosa-Luxemburg-Str. (nordwestl. Hausnummern) südwestl. bis
Kohlgartenstr., Kohlgartenstr. (südwestl. Hausnummern) südöstl. bis Bergstr., Bergstr. (beidseitige
Hausnummern) östl. bis Hermann-Liebmann-Str., Hermann-Liebmann-Str. (ohne Hausnummern)
südöstl. bis Wurzner Str., Wurzner Str. (westl. Hausnummern) südl. bis Breite Str., Breite Str.
(westl. Hausnummern) südl. bis Riebeckstraße (westl. Hausnummern) südwestlich bis
Reichpietschstraße, Reichpietschstraße (beidseitige Hausnummern) westl. bis Kippenbergstraße,
Kippenbergstraße (östliche Hausnummern) nördlich bis Täubchenweg, Täubchenweg (ohne Hausnummern) westl. bis Grimmaischer Steinweg, Grimmaischer Steinweg (beidseitige Hausnummern)
westl. bis Georgiring.
Stadtbezirk Südost
Grundschule Heinrichstr. 43/45 (Wilhelm-Busch-Schule):
Roßplatz (ohne Hausnummern) bis Grimmaischer Steinweg, Grimmaischer Steinweg (ohne
Hausnummern) östl. bis Täubchenweg, Täubchenweg (beidseitige Hausnummern) östl. bis
Kippenbergstraße, Kippenbergstraße (westliche Hausnummern) südlich bis Reichpietschstraße,
Reichpietschstraße (ohne Hausnummern) südöstl. bis Riebeckstraße, Riebeckstr. (westl.
Hausnummern) südl. bis Mühlstr., Mühlstr. (beidseitig Hausnummern) westl. bis Prager Str.
(beidseitige Hausnummern) nordwestl. bis westl. Linie bis Vor dem Hospitaltore, Vor dem
Hospitaltore (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Prager Str., Prager Str. (beidseitige
Hausnummern) nordwestl. bis Platostr., Platostr. (beidseitige Hausnummern) südwestl. bis
Goldschmidtstr., Goldschmidtstr. (nördl. Hausnummern) westl. bis Roßplatz.
Stadtbezirk Süd
Grundschule B.-Göring-Str. 107 (3. Schule):
–
entfällt
Grundschule Zwenkauer Str. 35 (Schule Connewitz):
–
entfällt
DS-V-00316/14-Listen
Seite 1 von 3
Stadtbezirk Südwest
Grundschule Antonienstr. 24 (Schule am Adler):
S-Bahn bis Bhf. Plagwitz östl. bis Engertstr., Engertstr. (ohne Hausnummern) südl. bis
Weißenfelser Str., Weißenfelser Str. (ohne Hausnummern) nordöstl. bis Gießerstr., Gießerstr.
(beidseitige Hausnummern) südl. bis Industriestr., Industriestr. (ohne Hausnummern) östl. bis
Zschochersche Str., Zschochersche Str. (westl. Hausnummern) südl. bis Eduardstr., Eduardstr.
(ohne Hausnummern) östl. bis Weiße Elster, Weiße Elster südl. bis Antonienstr., Antonienstr.
(beidseitige Hausnummern) westl. bis Klarastraße, ab Klarastraße entlang Antonienstraße
(westlich) bis Schulbezirksgrenze- S-Bahn (nördliche Hausnummern), Schulbezirksgrenze- S-Bahn
(nördlich) in Verlängerung bis Bhf.Plagwitz.
Grundschule Martin-Herrmann-Str. 1 (120. Schule):
Bahn/Ortsteilgrenze bis Verlängerung nördlich bis Antonienstraße, Antonienstraße östlich (südliche
Hausnummern) bis Klarastraße, ab Klarastraße entlang Antonienstraße östlich (ohne
Hausnummern) bis Kreuzung Erich-Zeigner-Alle/Antonienstraße, Kreuzung Erich-ZeignerAlle/Antonienstraße südwestlich entlang Kantatenweg (beidseitige Hausnummern) bis Windorfer
Straße, Windorfer Straße (beidseitige Hausnummern) südl. bis Dieskaustraße, Dieskaustraße
(beidseitige Hausnummer) südöstl. bis S-Bahn, S-Bahn östl. bis Stadtgrenze, Stadtgrenze südl. bis
Lauerscher Weg/Lauersche Straße (in Zöbigker), Lauerscher Weg (beidseitige Hausnummern),
Linie westl. bis Elchweg, Elchweg (ohne Hausnummern) westl. in gerader Verlängerung bis
Seebenischer Straße (Stadtgrenze), Linie vom Punkt Seebenischer Str./Stadtgrenze nördl. bis
Gerhard-Ellrodt-Straße/Th.-Müntzer-Straße, Gerhard-Ellrodt-Straße (beidseitige Hausnummern)
östl. bis zur geplanten Staatsstraße 46, Verlauf der Staatsstraße 46 nordöstl. bis Weidenweg,
Weidenweg (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Schönauer Straße, Schönauer Straße (nordöstl.
Hausnummern) nordwestl. bis Goldrutenweg, Goldrutenweg (alle Hausnummern) östl. entlang der
Bahn/Ortsteilgrenze
Liste gemeinsame Schulbezirke
Stadtbezirk Süd
Gemeinsamer Schulbezirk
Grundschule B.-Göring-Str. 107 (3. Schule);
Grundschule Zwenkauer Str. 35 (Schule Connewitz)
B 2, K.-Eisner-Str. östl. Verlauf bis K.-Liebknecht-Str.(beidseitige Hausnummern), K.-LiebknechtStr. nördl. bis A.-Kästner-Str. (beidseitige Hausnummern), A.-Kästner-Str. östl. Verlauf bis A.Hoffmann-Str. (beidseitige Hausnummern), A.-Hoffmann-Str. nördl. bis Arndtstr. (beidseitige
Hausnummern), Arndtstr. östl. Verlauf bis Lößniger Str.(beidseitige Hausnummern), Lößniger Str.
südl. Verlauf bis K.-Eisner-Str. (beidseitige Hausnummern), Verlängerung K.-Eisner-Str. östl. bis SBahn-Linie, Verlauf südl. entlang S-Bahn-Linie bis Stadtgrenze, Verlauf südwestl. entlang
Stadtgrenze, westl. bis Waldweg, Waldweg bis Koburger Str., Koburger Str. nördl. Verlauf an B 2
bis Höhe K.-Eisner-Str.
Stadtbezirk Ost
gemeinsamer Schulbezirk:
DS-V-00316/14-Listen
Seite 2 von 3
Grundschule Schlehenweg 32 (Theodor-Körner-Schule);
Grundschule Döllingstraße 25 (24. Schule);
Grundschule Goldsternstr. 23 (Brüder-Grimm-Schule);
Grundschule Louis-Fürnberg-Str. 2 (Hans-Christian-Andersen-Schule)
Torgauer Str. (beidseitig ohne Hausnummern) nordöstl. bis Autobahn A 14 und Stadtgrenze,
Verlauf südwestl. an der Autobahn A 14 (tw. Stadtgrenze) bis Höhe Straße Am Sommerfeld,
westliche Richtung zur Straße Am Sommerfeld, Am Sommerfeld (beidseitige Hausnummern) westl.
bis Wildbuschweg, Wildbuschweg (ohne Hausnummern) südl. bis Riesaer Str., Riesaer Str. (ohne
Hausnummern) westl., Verlauf an Ortsteilgrenze bis Gutberletstr., Verlauf an Ortsteilgrenze westl.
bis Goetheweg, Goetheweg (ohne Hausnummern) südl. bis Ortsteilgrenze, Verlauf Ortsteilgrenze
südwestl. bis Verlängerung Bautzmannstr., Bautzmannstr. (ohne Hausnummern) nördl. bis
Eisenbahnstr., Eisenbahnstr. (ohne Hausnummern) westl. bis Torgauer Str.
DS-V-00316/14-Listen
Seite 3 von 3