Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001278.pdf
Größe
290 kB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. A-00043/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Migrantenbeirat
Zuständigkeit
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
02.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
08.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.09.2014
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Die Linke
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Sprint – Sprach- und Kulturmittlung sichern (eRIS: V/A 566)
Beschluss:
1. Das Gesamtkonzept der Stadt Leipzig zur Integration von Migrantinnen und Migranten wird
umgesetzt, indem die darin beschlossenen Sprach- und Kulturmittlerdienste „Sprint“ bis zum
Jahresende 2014 bedarfsgerecht ausfinanziert werden.
2. Der Finanzierungsstopp vom Mai 2014 wird aufgehoben.
3. Für den ambulanten Bereich der medizinischen Versorgung werden Verhandlungen mit den
Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung zur Finanzierungsbeteiligung an Sprint
aufgenommen.
4. Für 2015 wird der Haushaltsansatz entsprechend des tatsächlichen Bedarfes in 2014 geplant. Es
wird zudem geprüft, ob statt einem beim Referat für Integration angesiedelten Gesamttopf einzelne
Ämterbudgets für die Inanspruchnahme von Sprach- und KulturmittlerInnendiensten praktikabler
sind.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Am 12.12.2012 beschloss die Ratsversammlung das Gesamtkonzept zur Integration. Darin werden
die Sprach- und Kulturmittlerdienste „Sprint“ als wesentliche Integrationsmaßnahme mit dem
Beschlusspunkt 3 herausgehoben. Im Arbeitsprogramm 2020 erklärt der Oberbürgermeister, dass er
die Weiterentwicklung der Willkommenskultur forciere und die Aufnahme von Flüchtlingen humaner
und teilhabeorientierter gestalten wolle. Dazu ist als erstes die Barriere „Sprache“ zu mindern –
dieses wird durch die Sprint-Dienste abgesichert. Nach einer Anlaufphase ist das Projekt „Sprint –
Seite 1/3
Vermittlungsservice für Sprach- und Kulturmittlung“ inzwischen in der gesamten Verwaltung
implementiert – die Nutzung
insbesondere bei Arztbesuchen, bei Behördengängen, im Zusammenhang mit erzieherischen Hilfen
sind hilfreich.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage, aber insbesondere auch wegen der gestiegenen Zahl von neu
ankommenden Migrantinnen und Migranten ist der Bedarf an Sprach- und Kulturmittlerdiensten
enorm angewachsen. Das Budget des Jahres 2014 ist bereits bis Mai 2014 gebunden. Trotz des
großen Erfolges des Dienstes wird durch den verordneten Finanzierungsstopp das Angebot
unterbrochen. Für 2015 sind die Mittel bereits fortgeschrieben und eine Erhöhung angemeldet, die
den Bedarf unter Zugrundelegung der Werte von 2014 jedoch nicht abdecken wird.
Mit der Unterbrechung des Dienstes wird ein unerlässliches Angebot gefährdet, neue Migrantinnen
und Migranten werden sich in der Stadt im Umgang mit Behörden und Ärzten deutlich schwieriger
verständigen können. Die Sprach- und Kulturmittler, die für die Tätigkeit ausgebildet wurden, werden
sich voraussichtlich anderweitig orientieren, und es wird riskiert, dass diese erfahrenen Kräfte 2015
nicht mehr zu Verfügung stehen. Alles in allem wird ein erfolgreiches Integrationsangebot
verunmöglicht. Dieses Vorgehen entspricht nicht dem Beschluss des Stadtrates, der mit dem
Integrationskonzept nur wenige Maßnahmen tatsächlich festgelegt hat. Der Abbruch widerspricht
dem erklärten Willen der Stadt.
Im Bewusstsein der finanziell schwierigen Rahmenbedingungen der Stadt wird vorgeschlagen, die
Kostenbeteiligung zu verbreitern und neben der Universität Leipzig für die stationäre medizinische
Versorgung auch die Krankenkassen oder die kassenärztliche Vereinigung für die ambulante
medizinische Versorgung in Kooperation zu binden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, bei den
einzelnen Ämtern, insbesondere beim Sozialamt und beim Amt für Jugend, Familie und Bildung
eigene Haushaltsstellen für die Beauftragung des Dienstes zu bilden.
Anlagen:
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.11.2014
zu 15.3. Sprint – Sprach- und Kulturmittlung sichern (eRIS: V/A 566)
Vorlage: A-00043/14
Beschluss:
1. Das Gesamtkonzept der Stadt Leipzig zur Integration von Migrantinnen und Migranten wird
umgesetzt, indem die darin beschlossenen Sprach- und Kulturmittlerdienste „Sprint" bis zum
Jahresende 2014 bedarfsgerecht ausfinanziert werden.
2. Für den ambulanten Bereich der medizinischen Versorgung werden Verhandlungen mit den
Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung zur Finanzierungsbeteiligung an Sprint
aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und einigen Enthaltungen
Leipzig, den 21.11.2014
Seite: 1/1
RV
Antrag Nr. V/A 566 vom 3.7.2014
Neufassung vom
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 9.07.2014
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Finanzen
Migrantenbeirat
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
Stadtbezirksbeirat
Eingereicht von
Unterschrift
Sprint – Sprach- und Kulturmittlung sichern
Beschlussvorschlag
1. Das Gesamtkonzept der Stadt Leipzig zur Integration von Migrantinnen und Migranten
wird umgesetzt, indem die darin beschlossenen Sprach- und Kulturmittlerdienste „Sprint“
bis zum Jahresende 2014 bedarfsgerecht ausfinanziert werden.
2. Der Finanzierungsstopp vom Mai 2014 wird aufgehoben.
3. Für den ambulanten Bereich der medizinischen Versorgung werden Verhandlungen mit
den Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung zur Finanzierungsbeteiligung
an Sprint aufgenommen.
4. Für 2015 wird der Haushaltsansatz entsprechend des tatsächlichen Bedarfes in 2014
geplant. Es wird zudem geprüft, ob statt einem beim Referat für Integration angesiedelten
Gesamttopf einzelne Ämterbudgets für die Inanspruchnahme von Sprach- und
KulturmittlerInnendiensten praktikabler sind.
Begründung:
Am 12.12.2012 beschloss die Ratsversammlung das Gesamtkonzept zur Integration. Darin
werden die Sprach- und Kulturmittlerdienste „Sprint“ als wesentliche Integrationsmaßnahme mit
dem Beschlusspunkt 3 herausgehoben. Im Arbeitsprogramm 2020 erklärt der
Oberbürgermeister, dass er die Weiterentwicklung der Willkommenskultur forciere und die
Aufnahme von Flüchtlingen humaner und teilhabeorientierter gestalten wolle. Dazu ist als erstes
die Barriere „Sprache“ zu mindern – dieses wird durch die Sprint-Dienste abgesichert.
Nach einer Anlaufphase ist das Projekt „Sprint – Vermittlungsservice für Sprach- und
Kulturmittlung“ inzwischen in der gesamten Verwaltung implementiert – die Nutzung
insbesondere bei Arztbesuchen, bei Behördengängen, im Zusammenhang mit erzieherischen
Hilfen sind hilfreich.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage, aber insbesondere auch wegen der gestiegenen Zahl von
neu ankommenden Migrantinnen und Migranten ist der Bedarf an Sprach- und
Kulturmittlerdiensten enorm angewachsen. Das Budget des Jahres 2014 ist bereits bis Mai
2014 gebunden. Trotz des großen Erfolges des Dienstes wird durch den verordneten
Finanzierungsstopp das Angebot unterbrochen. Für 2015 sind die Mittel bereits fortgeschrieben
und eine Erhöhung angemeldet, die den Bedarf unter Zugrundelegung der Werte von 2014
jedoch nicht abdecken wird.
Mit der Unterbrechung des Dienstes wird ein unerlässliches Angebot gefährdet, neue
Migrantinnen und Migranten werden sich in der Stadt im Umgang mit Behörden und Ärzten
deutlich schwieriger verständigen können. Die Sprach- und Kulturmittler, die für die Tätigkeit
ausgebildet wurden, werden sich voraussichtlich anderweitig orientieren, und es wird riskiert,
dass diese erfahrenen Kräfte 2015 nicht mehr zu Verfügung stehen.
Alles in allem wird ein erfolgreiches Integrationsangebot verunmöglicht. Dieses Vorgehen
entspricht nicht dem Beschluss des Stadtrates, der mit dem Integrationskonzept nur wenige
Maßnahmen tatsächlich festgelegt hat. Der Abbruch widerspricht dem erklärten Willen der
Stadt.
Im Bewusstsein der finanziell schwierigen Rahmenbedingungen der Stadt wird vorgeschlagen,
die Kostenbeteiligung zu verbreitern und neben der Universität Leipzig für die stationäre
medizinische Versorgung auch die Krankenkassen oder die kassenärztliche Vereinigung für die
ambulante medizinische Versorgung in Kooperation zu binden. Darüber hinaus wird
vorgeschlagen, bei den einzelnen Ämtern, insbesondere beim Sozialamt und beim Amt für
Jugend, Familie und Bildung eigene Haushaltsstellen für die Beauftragung des Dienstes zu
bilden.