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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1008891.pdf
Größe
931 kB
Erstellt
02.10.14, 12:00
Aktualisiert
16.03.17, 09:53

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00494/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Jugendhilfeausschuss 17.11.2014 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 04.12.2014 Vorberatung Jugendhilfeausschuss 08.12.2014 2. Lesung Ratsversammlung 10.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Schola Cantorum Leipzig - Kinder-und Jugendchor der Stadt Leipzig: Entwicklungskonzept einschließlich privatrechtlicher Entgeltordnung Beschluss: 1. Das Entwicklungskonzept wird bestätigt. 2. Die musikalische Früherziehung wird 2015 in das Chorangebot integriert. 3. Die Mitgliedschaften der Schola Cantorum Leipzig im Verband Deutscher Konzertchöre, im Arbeitskreis Musik in der Jugend und im Deutschen Jugendherbergswerk werden weitergeführt. 4. Die Entgeltordnung der Schola Cantorum Leipzig für die umfassende musikalische Ausbildung gemäß Anlage 2 wird bestätigt. 5. Die Entgeldordnung der Schula Cantorum Leipzig für Konzerte und Aufführungen gemäß Anlage 6 wird bestätigt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen xwenn ja, x ja, Ergebnis siehe Anlage z Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft x Folgen bei Ablehnung nein Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt x von bis 2015 2015 ff. nein x ja, Erläuterung siehe Anlag Begründung ja, Erläuterung siehe Anlag Begründung Höhe in EUR wo veranschlag Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nein ff. -10.000 € 1.100.24.3.0 +10.000 € 1.100.24.3.0.0 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veran Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: 0,25 vzÄ Beteiligung Personalrat nein Vorgesehener Stellenabbau: xnein x Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Prüfkatalog Entwicklungskonzept (inkl. Anlagen) Schola Cantorum Leipzig - Kinder- und Jugendchor der Stadt Leipzig Entwicklungskonzept Vorbemerkung 1963 wurde die Schola Cantorum Leipzig (zu deutsch: Singschule) als Schulchor der damaligen Ernst-Schneller-Oberschule Leipzig von Reinhardt Syhre gegründet. Ab 1966 wirkten die Chormitglieder als Opern-Kinderchor, ab 1973 auf Initiative Kurt Masurs zusätzlich als Gewandhaus-Kinderchor. Seit 1982 befindet sich das Ensemble als Kinder- und Jugendchor der Stadt Leipzig in Trägerschaft derselben. Als Einrichtung der Stadt Leipzig ist die Schola Cantorum seit 1990 dem früheren Schulverwaltungsamt und jetzigem Amt für Jugend, Familie und Bildung als besondere pädagogische Einrichtung angegliedert. Auf diese Weise unterstützt die Stadt Leipzig die Arbeit des Chores dauerhaft personell und materiell. Das Konzept der Schola Cantorum wurde entwickelt unter dem Aspekt der musikalischen Bildung von Kindern der Stadt Leipzig. Besonders mit der Arbeit für die musikalische Frühförderung leistet die Schola Cantorum einen wertvollen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung für Kinder. Die Angebote fördern nicht nur musikalische Fähigkeiten, sondern auch die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Die Schola Cantorum arbeitet eng mit Schulen und Kindertageseinrichtungen im Rahmen von Angeboten der musikalischen Bildung bzw. der musikalischen Frühbildung zusammen. (z.B. Anna-MagdalenaBach-Schule, Kindergarten UniKids). Die Schola Cantorum ist damit ein besonderer Bestandteil der städtischen Bildungslandschaft. Vielfältige Konzertreisen, CD-Einspielungen, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen sowie Wettbewerbserfolge belegen die hohe Qualität der Arbeit der Schola Cantorum. Sie ist durch vielfältige Kooperationen im Leipziger Kulturleben verankert (vgl. Pkt. 2.6). Im Jahr 2013 beging die Schola Cantorum ihr fünfzigstes Gründungsjubiläum, aus dessen Anlass eine Festschrift erschienen ist, die erstmalig die wechselvolle Geschichte des Chores aufarbeitet. Die Schola Cantorum Leipzig bietet als Singschule im besten Sinne des Wortes Kindern und Jugendlichen aller Altersstufen ein musikalisches Zuhause. In den verschiedenen Angeboten der Schola Cantorum Leipzig singen und musizieren derzeit wöchentlich über 167 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Sie ist somit ein wichtiger Bildungs- bzw. Kulturträger in Leipzig. Generationen von Kindern und Jugendlichen haben in den vergangenen Jahrzehnten die verschiedenen Chorgruppen der Schola Cantorum Leipzig durchlaufen und singen heute in den verschiedensten Chören deutschlandweit. 1 Profil der Schola Cantorum Leipzig 1.1 Musikalische Früherziehung (bis 5 Jahre) Die musikalische Früherziehung bietet derzeit 60 Mädchen und Jungen im Vorschulalter die Möglichkeit, sich spielerisch mit den elementaren Formen des Musizierens vertraut zu machen. Sie dient sowohl der Persönlichkeitsentwicklung als auch der Entwicklung musikalischer und sozialer Fähigkeiten und enthält die folgenden Elemente:  Singen und Sprechen: Die Stimme ist das wichtigste und erste Instrument und ein wesentliches Ausdrucksmittel des Menschen. Die teilnehmenden Kinder singen alte und neue Kinder- und Tanzlieder, sprechen und gestalten kindgemäße Verse und Geschichten, entdecken den Tonraum und entwickeln eine erste Tonraumvorstellung. Damit eng verbunden ist das  Hören: Die Kinder lernen Klänge und Instrumente zu unterscheiden (laut-leise, hoch-tief, schnell-langsam), hinzuhören und aufeinander zu hören. 51.7; Stand 9.10.2014 Seite 1 von 11  Rhythmik, Bewegung und Tanz: Die Kinder machen erste Raumerfahrungen, nehmen im Tanz Kontakt auf zum Partner und zur Gruppe, lernen sich einzuordnen und setzen Musik in Bewegung um. Mit Hilfe der Rhythmussprache werden erste rhythmische Bausteine in der Notation kennengelernt und auf die „Körperinstrumente“ sowie das  Orff-Instrumentarium übertragen. Die Kinder lernen erste elementare Formen der Liedbegleitung entdecken, erfahren verschiedene Spielweisen und bekommen die Art der Tonerzeugung, Materialien und Klangeigenschaften erklärt. Die Musikalische Früherziehung ist in Zeiten des passiven Medienkonsums von Kindern, in deren Elternhaus das Singen oft keine Rolle mehr spielt und in dessen Folge die Mitgliederzahlen in vielen Kinder- und Jugendchören sinken, ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein für die Nachwuchsgewinnung in den Kinderchören der Schola Cantorum Leipzig. Die Musikalische Früherziehung wird bisher vom Freundeskreis der Schola Cantorum Leipzig e. V. getragen. In sechs Kursen zu acht bis zehn Kindern unterrichten drei Musikpädagoginnen wöchentlich jeweils 45 Minuten. Ab 2015 wird die musikalische Früherziehung in das Chorangebot der Schola Cantorum integriert. 1.2 Spatzenchor (6 Jahre bis 2. Klasse) Der Spatzenchor besteht aus 14 musikalisch oft sehr unterschiedlich vorgebildeten Mädchen und Jungen im Alter von 6 Jahren (Vorschulalter) bis zur 2. Klasse, die sich wöchentlich zu einer 60minütigen Probe treffen. Durch eine umfassende und sehr zeitintensive Talentsuche in den Leipziger Grundschulen werden sie für die Chöre geworben und lernen in wöchentlichen Chorproben die ersten Schritte des gemeinsamen Singens. Ziel der „vokalen Grundstufe“ ist, dass möglichst alle Chormitglieder bei Übertritt in den Kinderchor ab der 3. Klasse die gleichen musikalischen Voraussetzungen haben. Dabei steht das spielerische Erlernen der musikalischen Grundlagen und ein behutsames Heranführen an die Stimmbildung im Mittelpunkt der Kinderchorarbeit. Ganzheitliches Erleben von Musik, das Umsetzen von Musik in Bewegung sowie das Erfinden von eigenen Rhythmen und Melodien mit Orff-Instrumenten sind unverzichtbare Bestandteile der Spatzenchorprobe. Durch Geschichten-Lieder soll der Tonumfang der eigenen Stimme spielerisch erschlossen werden. Dazu kommt die erste Einstudierung von traditionellen Kinder- und Volksliedern, die im späteren Konzertkinderchor zum Kernrepertoire gehören. Zusätzlich lernen die Kinder im in die Chorprobe integrierten Musiktheorieunterricht gemeinsam die für die Chorlaufbahn wichtigen Grundlagen wie Notennamen, rhythmische Elemente und musikalische Fachbegriffe kennen. Auftritte des Spatzenchores beschränken sich, um die Kinder nicht zu überfordern, auf die Mitwirkung beim Weihnachtskonzert gemeinsam mit den Mitgliedern des Kinderchores sowie die Mitwirkung an der jährlich stattfindenden Kinderoper. 1.3 Kinderchor (3. Klasse bis 12 Jahre) Mit Beginn der 3. Klasse haben die Kinder bei entsprechender musikalischer Eignung die Möglichkeit, in den Kinderchor zu wechseln. Das Repertoire des ca. 40 Mitglieder zählenden Konzertkinderchores der Schola Cantorum besteht aus umfangreicher Kinderliedliteratur, Kanons, tradierten, klassischen Kinderliedern, jährlichen und sowohl zeitlich als auch ausstattungstechnisch sehr aufwendigen Kinderopern oder -musicals, mit denen die Kinder auch spielerisch und szenisch gefordert und gefördert werden sollen, sowie leichter zweistimmiger Literatur. Der Kinderchor baut auf den Erfahrungen des Spatzenchores auf und entwickelt die Stimmen weiter. Die Kinder werden dazu angehalten, regelmäßig in der Probe alleine zu singen, um die 51.7; Stand 9.10.2014 Seite 2 von 11 Entwicklung der Stimmen zu fördern. Die chorische Stimmbildung nimmt weiter eine zentrale Stellung in der Chorarbeit ein und soll kontinuierlich einen „guten“ Kinderchorklang herstellen sowie die Stimmumfänge erweitern. Die spielerischen Übungen aus dem Spatzenchor werden nun immer mehr in professionelle Einsingübungen verändert. Regelmäßiges Üben des „Vom-BlattSingens“ ist Bestandteil der Chorprobe. Zur wöchentlichen, 60-minütigen Gesamtprobe kommt nun eine weitere 60-minütige Registerprobe hinzu, in der gezielt zweistimmig gearbeitet werden kann. Weiterhin erhalten die Mädchen und Jungen nun wöchentlichen Gruppenunterricht in Musiktheorie in dem die für die Chorlaufbahn wichtigsten Grundlagen wie Notenlehre, Rhythmik und die Schulung des Gehörs erlernt und gefestigt werden. Der Musiktheorieunterricht wird nach der 5. Klasse mit einer Prüfung beendet. In einem jährlichen Probenwochenende kann intensiv an der einmal im Jahr stattfindenden Kinderoper gefeilt und Teile der Kulissen und Kostüme gebastelt werden. Zudem fördert das Probenwochenende enorm den sozialen Zusammenhalt der Chorgruppe. Während der Chorproben erhalten die Kinder auch erste Einzelstimmbildung im Rotationsprinzip. Dies gewährleistet zum einen die Stimmhygiene und beugt Stimmerkrankungen vor. Zum anderen können die Stimmen bereits im Kindesalter gezielt gefördert und auf die Stimmbildung im Mädchenchor der Schola Cantorum Leipzig vorbereitet werden. Der Kinderchor der Stadt Leipzig war in der Vergangenheit unter anderem in Carl Orffs „Carmina Burana“ im Leipziger Gewandhaus oder beim Leipziger Musikfestival „Klassik für Kinder" in Bizets Oper „Carmen" und Lortzings „Zar und Zimmermann" zu erleben. 2014 gestalteten über 70 Mitwirkende Engelbert Humperdincks Oper „Hänsel und Gretel“ in einer Bearbeitung für den Kinderchor. Daneben gestalten die Kinderchormitglieder traditionell Frühlings-, Herbst- und Weihnachtskonzerte im Beethovensaal der Leipziger Petrischule, in der Alten Handelsbörse oder außerhalb Leipzigs. 1.4 Vorstufe des Mädchenchores (12 bis 13 Jahre) Die Vorstufe des Mädchenchores besteht derzeit aus sechs Mitgliedern. Die Mädchen im Alter von zwölf Jahren werden hier auf den eigentlichen Konzertchor der Schola Cantorum vorbereitet, indem das Standard-Repertoire des Mädchenchores erarbeitet wird. Innerhalb des Vorstufenjahres sollten sich die Mitglieder in ihrer stimmlichen und persönlichen Entwicklung so stabilisieren, dass sie auch auf größeren Podien bestehen können. Neben Probenwochenenden des Mädchenchores nimmt die Vorstufe an Konzerten und Reisen teil und verstärkt den Mädchenchor bei größer besetzten Projekten. Die Mädchen der Vorstufe proben nun gemeinsam mit den Mitgliedern des Mädchenchores in der wöchentlichen Registerprobe und lernen so im Vorbereitungsjahr die Grundlagen für die spätere Mädchenchorlaufbahn. Die Probenlänge besteht aus 1,5 Stunden, in die der Musiktheorieunterricht und chorische Stimmbildung integriert sind. Hinzu kommt regelmäßiger 30-minütiger Stimmbildungs-Gruppenunterricht bei professionellen Stimmbildnern, in dem Grundlagen sowie das neu erlernte Repertoire gefestigt werden können. Mit Abschluss des 13. Lebensjahres erfolgt ein Vorsingen und bei musikalischer Eignung eine Übernahme in den Mädchenchor der Schola Cantorum Leipzig. 1.5 Mädchenchor (ab 13 Jahre) Der Mädchenchor der Schola Cantorum Leipzig zählt aufgrund seines musikalischen Anspruchs, zahlreicher Konzertreisen und Platzierungen bei nationalen und internationalen Wettbewerben sowie konsequenter Nachwuchsförderung heute zu den führenden Mädchenchören Deutschlands mit internationalem Renommee. Der Chor besteht aus über 30 Sängerinnen im Alter von zwölf bis 51.7; Stand 9.10.2014 Seite 3 von 11 22 Jahren, die größtenteils Schülerinnen verschiedener Leipziger Schulen sowie Auszubildende, Studentinnen und Berufstätige sind. Der Chor widmet sich intensiv dem romantischen Chorrepertoire, aber auch in Renaissance, Barock und in der französischen Musik um die Jahrhundertwende machte das Ensemble wichtige Entdeckungen. Ein weiterer Schwerpunkt der Chorarbeit liegt auf der Interpretation zeitgenössischer Werke. Zahlreiche Uraufführungen und Auftragswerke für den Mädchenchor belegen das hohe Engagement, das die Schola Cantorum Leipzig Kompositionen des 20. und 21. Jahrhunderts entgegenbringt. Regelmäßig finden sich Werke zeitgenössischer Komponisten, die eng mit der Stadt Leipzig verbunden sind, im Programm wieder. Bei der Aufführung chorsinfonischer Werke (z. B. Bachs „Matthäuspassion“ oder Orffs „Carmina Burana“) arbeitet die Schola Cantorum Leipzig regelmäßig mit verschiedenen mitteldeutschen Orchestern und Chören zusammen. Der Mädchenchor veranstaltet Konzerte in den bedeutendsten Leipziger Kirchen und Konzertsälen und ist darüber hinaus regelmäßig in verschiedenen Regionen Mitteldeutschlands zu hören. Die Schola Cantorum ist in Vertretung des Thomanerchores ins Motetten- und Vesperprogramm der Leipziger Thomaskirche und in Vertretung des Kreuzchores der Dresdner Kreuzkirche eingebunden und wird unter anderem regelmäßig zum Leipziger Bachfest verpflichtet. 1999 gestaltete das Ensemble den offiziellen Festakt zum 50-jährigen Bestehen der Bundesrepublik Deutschland im Reichstag. Die erfolgreiche Teilnahme an nationalen und internationalen Chorwettbewerben unterstreicht die Qualität des Mädchenchores der Schola Cantorum Leipzig, ebenso wie zahlreiche Rundfunk-, Fernseh- und CD-Aufnahmen. Konzertreisen führten das Ensemble in viele Regionen Deutschlands und seit 1994 auch ins Ausland. So gastierte der Chor in Südafrika, Ungarn, Frankreich, den USA, Italien, Finnland und Israel. Vielfältige Produktionen für Funk und Fernsehen sowie große Show-Produktionen ergänzen die Chorarbeit. So standen die Mädchen bereits mit André Rieu und Joachim Witt auf der Bühne, wirkten bei der José-Carreras-Gala für die ARD oder bei der Show-Produktion „Best of Musical" mit. Der Chor arbeitete in der Vergangenheit unter anderem mit Dirigenten wie Kurt Masur, Herbert Blomstedt oder Georg Christoph Biller zusammen. Die hohe Qualität des Chores und das vergleichsweise anspruchsvolle Repertoire setzen zusätzlich zu zwei Chorproben pro Woche unbedingt stimmliche Betreuung der Chormitglieder in Form von Einzelstimmbildung voraus. Dabei steht die Festigung des Chorrepertoires im Mittelpunkt der Arbeit. Zusätzlich erarbeiten die Stimmbildnerinnen mit den Sängerinnen Repertoire für Vortragsabende der Gesangsklassen. 1.6 Ensemble Das Ensemble der Schola Cantorum Leipzig besteht derzeit aus 12 langjährigen Mitgliedern des Chores und dem Mädchenchor „entwachsenen“ Studentinnen oder Berufstätigen, die bei Konzerten und Reisen des Mädchenchores eine wichtige Unterstützung sind. In wöchentlichen Proben arbeiten die Mitglieder an anspruchsvoller Ensemble- und Chorliteratur, zumeist in Vorbereitung auf Konzerte mit dem Mädchenchor. Das Repertoire speist sich aus der Barockzeit sowie der Moderne, und neben Werken von Schumann oder Brahms gibt es auch immer wieder Ausflüge in die Romantik. Gemeinsam mit dem Mädchenchor gestaltet das Ensemble unter anderem die traditionellen Weihnachtskonzerte in der Peterskirche, Motetten in der Leipziger Thomaskirche, nimmt an Chorreisen und Wettbewerben teil und bereitet Uraufführungen vor. Eigene Ensemblekonzerte in sächsischen Kirchen und Konzertsälen erweitern das Spektrum. Zusätzlich zu den wöchentlichen Chorproben werden die Ensemblemitglieder durch professionelle Stimmbildnerinnen betreut. 51.7; Stand 9.10.2014 Seite 4 von 11 2 Entwicklungsperspektive 2.1 Musikalische Früherziehung (1,5 bis 5 Jahre) Im Frühjahr 2012 als Pilotprojekt durch den Freundeskreis Schola Cantorum Leipzig e. V. als Träger mit zwei Kursen initiiert, um die Nachwuchswerbung für die Chöre auf eine sicherere Grundlage zu stellen, konnten im Frühjahrssemester 2014 bereits sechs Früherziehungskurse mit ca. 60 teilnehmenden Kindern angeboten werden. Die Musikalische Früherziehung wird ab dem Frühjahrssemester 2015 von der Stadt Leipzig ins musikalische Angebot der Chöre übernommen, in den kommenden Jahren qualitativ und inhaltlich so ausgebaut, dass sich der Nachwuchs für die Spatzenchöre vor allem aus den Früherziehungsgruppen speist und eine zeitaufwendige Werbung an den Leipziger Grundschulen nur noch bedingt nötig ist. Inhaltlich wird vor allem auf kindgerechtes Singen Wert gelegt. Die Teilnehmer/-innen der Musikalischen Früherziehung sind keine Mitglieder der Chöre der Schola Cantorum. Für die Musikalische Früherziehung wird ein Entgelt für die Kursteilnahme erhoben. Das Entgelt ist in der Entgeltordnung der Schola Cantorum verankert. 2.2 Spatzenchor (6 Jahre bis 2. Klasse) Im Rahmen der durch den Stadtrat beschlossenen konzeptionellen Neuausrichtung der AnnaMagdalena-Bach-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, wurde mit der Schola Cantorum Leipzig eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist die enge Zusammenarbeit beider Einrichtungen, die damit verbundene Erweiterung des musikalischen Angebotes der Grundschule sowie der Ausbau der Nachwuchsförderung der Schola Cantorum Leipzig gleichermaßen. Die Kooperationsvereinbarung wurde bereits auf die Dauer von einem Schuljahr geschlossen und anschließend jährlich verlängert. Entsprechend der Vereinbarung wurde bereits an der Anna-Magdalena-Bach-Schule eine Außenstelle für die Spatzenchorarbeit der Schola Cantorum Leipzig gegründet. Zielgruppe des Angebots sind Schülerinnen und Schüler der Schule sowie Mädchen und Jungen im Alter von sechs Jahren bis zur zweiten Klasse aus ihrem Einzugsgebiet. 2.3 Kinderchor (3. Klasse bis 12 Jahre) Der Kinderchor wird als Kinderchor der Stadt Leipzig weiter etabliert. Die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit ist notwendig. Ziel ist die langfristige Stabilisierung der Mitgliedszahlen zwischen 40 und 50 Kindern. Die Qualität der musikalischen Ausbildung, die aus Stimmbildung, Musiktheorieunterricht, Register- und Tuttiproben besteht sowie die Qualität des Repertoires wird in den kommenden Jahren weiter verbessert. Dazu wird jährlich weiterhin ein ausgewogenes, interessantes und die Kinder auf unterschiedliche Weise forderndes Jahresprogramm erarbeitet. Für 2015 sind u. a. folgende Veranstaltungen des Kinderchores in Planung:  Frühlingskonzert im Beethovensaal der Leipziger Petrischule  Probenwochenende zu Vorbereitung der Kinderoper 2015  Musiziernachmittage im Beethovensaal der Leipziger Petrischule  4 Aufführungen der Kinderoper in den letzten Schulwochen des Schuljahres 2014/2015  Herbstkonzert des Kinderchores in der Alten Handelsbörse Leipzig  Weihnachtskonzert im Beethovensaal der Leipziger Petrischule 51.7; Stand 9.10.2014 Seite 5 von 11 2.4 Mädchenchor (ab 13 Jahre) Der Chor wird als Mädchenchor der Stadt Leipzig weiter entwickelt mit dem Ziel die Mitgliedszahlen zwischen 40 und 50 Sängerinnen zu erhalten. Dafür wird qualitatives und quantitatives Arbeiten in den Nachwuchsgruppen der Schola Cantorum als langfristig grundlegend erachtet. Eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit durch die Schola Cantorum und die Stadt Leipzig ist sowohl für die Bewerbung der Chorangebote generell als auch für Konzerte im speziellen notwendig. Eine Stabilisierung bzw. Verbesserung der musikalischen Ausbildung wird in den kommenden Jahren weiter angestrebt und verbessert. Ein attraktives und auf die Chormitglieder abgestimmtes, öffentlichkeitswirksames Jahresprogramm besteht aus Konzerten innerhalb Leipzigs und im Umland. Die Schola Cantorum ist somit Botschafter für die Musikstadt Leipzig im mitteldeutschen Raum und darüber hinaus. Für 2015 sind u. a. folgende Veranstaltungen des Mädchenchores in Planung:  Probenwochenende und Konzert in Bayreuth  Konzertreise nach Sachsen-Anhalt, Konzerte in Wernigerode, Gernrode, Bad Harzburg  Sommerkonzert in der Oberen Wandelhalle des Neuen Rathauses (in Planung)  Weihnachtsliedersingen in der Leipziger Peterskirche  Weihnachtsmusik in der Leipziger Nikolaikirche  Mendelssohns Oratorium „Paulus“ gemeinsam mit dem Leipziger Oratorienchor  darüber hinaus Konzerte in Zwenkau, Markranstädt, Eilenburg, Magdeburg, Altenburg u. a. 2.5 Freundeskreis Schola Cantorum Leipzig e. V. Der Freundeskreis Schola Cantorum Leipzig e.V. wurde 1993 gegründet und besteht heute aus mehr als 30 Mitgliedern. Er versteht sich als ein Verein zur Pflege und Förderung des Chorgesanges und der musischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen in der Schola Cantorum Leipzig. Der Freundeskreis unterstützt im Laufe des Veranstaltungsjahres verschiedene Projekte und übernimmt Verantwortung bei der Organisation und Logistik der Chorkonzerte, der Chorprobenlager sowie bei Sommerfesten und Weihnachtsfeiern der Chöre. Diese vom Freundeskreis übernommenen Aufgaben sind originäre Aufgaben der Stadt Leipzig als Träger der Schola Cantorum. Die Regelungen im § 73 Abs. 2 der SächsGemo machen eine klare Aufgabenabgrenzung des Freundeskreis Schola Cantorum e.V. gegenüber dem Kinder- und Jugendchor der Stadt Leipzig Schola Cantorum notwendig. Deshalb wird die Aufgabe der Organisation und Ausrichtung von Konzerten einschließlich des damit verbundenen Kartenverkaufs, sowie die Planung und Organisation von Chorprobenlagern und Konzertreisen ab Januar 2015 von der Stadt Leipzig als Träger der Schola Cantorum übernommen (vgl. Pkt.3). Der Freundeskreis hält ergänzende Fakultativangebote im Bereich der musischen Bildung z.B. Instrumental- und des Bewegungsunterricht vor. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Freundeskreises ist darüber hinaus der Ausbau der Netzwerk- und Lobbyarbeit und die Akquise von Sponsoren. 2.6 Kooperationen Die Schola Cantorum Leipzig ist durch die Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren fest mit der Leipziger Kulturszene verbunden. Gemeinsame Projekte konnten in der Vergangenheit unter anderem mit - dem Mendelssohn-Haus Leipzig, 51.7; Stand 9.10.2014 Seite 6 von 11 - dem Edvard-Grieg-Verein Leipzig, - der Diakonie Leipzig, - der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Sachsen (LKJ), - dem Festival „Klassik für Kinder“ oder - der Initiative „Leipzig singt e.V.“ realisiert werden. Dazu kommen Kooperationen mit der Leipziger Thomaskirche, der Dresdner Kreuzkirche, lokalen Kirchgemeinden, Grundschulen und Oberschulen sowie mit der AnnaMagdalena-Bach-Schule. Ein weiterer Ausbau der Kooperationen und die weitere feste Verankerung im Leipziger Kulturleben werden weiter forciert. 2.7. Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden Die Schola Cantorum Leipzig ist seit den 1990iger Jahren Mitglied im Verband Deutscher Konzertchöre (VDKC). Im Rahmen dieser Mitgliedschaft kann die Schola Cantorum kostengünstig am GEMA - Pauschalverfahren teilnehmen. Der Mitgliedsbeitrag für den Kinderchor setzt sich zusammen aus dem jährlichen Sockelbetrag pro Kinderchor in Höhe von 30,00 €, dem jährlichen Verbandsbeitrag in Höhe von 1,50 € pro Chormitglied und dem GEMA-Pauschalbeitrag in Höhe von 113,30 €. Ausgehend von der derzeitigen Mitgliederzahl (103) in den Chören der Schola Cantorum ergeben sich Beitragskosten in Höhe von 297,80 €. Bisher war die Schola Cantorum Leipzig über den Freundeskreis Schola Cantum Leipzig e.V. als Mitglied angemeldet. Die aufgeführten Mitgliedsbeiträge wurden vom Freundeskreis Schola Cantorum Leipzig e.V. bezahlt. Eine Überprüfung dieser Mitgliedschaft hat ergeben, dass im VDKC aus satzungsrechtlichen Gründen die Mitgliedschaft von gemeinnützigen Vereinen nicht rechtens ist. Um diesen Umstand zu bereinigen, ist es notwendig, dass die Schola Cantorum Leipzig als städtische Einrichtung Mitglied im VDKC wird. Als Mitglied des Arbeitskreises „Musik in der Jugend" (AMJ) kann die Schola Cantorum Fördergelder für die Teilnahme an Internationalen Choraustauschen erhalten. Darüber hinaus können kostengünstige Dienstleistungen wie z. B. kostenlose Notenausleihe aus der Bibliothek des AMJ in Anspruch genommen werden. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 70,00 € pro Jahr. Als Mitglied des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH) erhält der Chor kostengünstige Angebote für Übernachtungen in Deutschen Jugendherbergen. Diese Dienstleistung wird bei mehrtägigen Chorprobenlagern sowie Konzertreisen in Anspruch genommen. Der Jahresbeitrag beträgt 40,00 €. Die Mitgliedschaften ermöglichen kostengünstigere Gebühren für die GEMA, für die Teilnahme an internationalen Choraustauschen, für Notenausleihe sowie für Übernachtungskosten. 2.8 Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit der Schola Cantorum Leipzig wird weiter verbessert. Dies geschieht unter anderem unter Einbeziehung der choreigenen Homepage www.schola-cantorum.de sowie der zur Verfügung stehenden sozialen Netzwerke. Pressemitteilungen über das Referat Kommunikation der Stadt Leipzig gewährleisten darüber hinaus die umfassende und regelmäßige Information der Öffentlichkeit über aktuelle Chorprojekte und -konzerte. Die Präsenz der Schola Cantorum Leipzig als städtischer Kinder- und Jugendchor auf www.leipzig.de wird weiter verbessert. Die Bewerbung von Chorkonzerten in Print- und Online-Veranstaltungskalendern sowie durch Plakat- und Flyerwerbung wird intensiviert. Ein Corporate Design, welches an das der Stadt Leipzig angepasst ist, wird erarbeitet und umgesetzt. 51.7; Stand 9.10.2014 Seite 7 von 11 3 Finanzierung und Rahmenbedingungen für die Umsetzung Die entstehenden jährlichen Kosten u.a. für die Chorleitung, Stimmbildung, Chorprobenlager, Konzertreisen, Öffentlichkeitsarbeit, Vereins- und Verbandsmitgliedschaften werden von der Stadt Leipzig finanziert. Die Kosten sind im Eckwert der Budgeteinheit 51_243 (sonstige schulische Aufgaben) eingestellt. Die Entwicklung der Kosten und Erlöse sind in der Vor- und Nachkalkulation dargestellt (vgl. Anlage 1). 3.1. Erhebung von privatrechtlichen Entgelten Gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 1 SächsGemO hat die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu erheben. Einnahmen werden über privatrechtliche Entgelte für die Teilnahme an der musikalischen Ausbildung sowie über Eintrittsgelder aus Konzerten der Chöre der Schola Cantorum erzielt. Der materiell-rechtliche Rahmen für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten wird durch die §§ 10 bis 14 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vorgegeben, die sinngemäß anzuwenden sind. Mit einer Kostendeckung von ~ 14 % bei der musikalischen Ausbildung innerhalb der Schola Cantorum und ~ 37 % bei Konzerten und Auftritten wird dem Äquivalenzprinzip Rechnung getragen. Die Prinzipien der Kostendeckung bleiben gewahrt: Das Verbot der Kostenüberschreitung wird nicht übertreten, da die Erlöse aufgrund von Branchenwerten und der Struktur der Schola Cantorum immer geringer als die Kosten sein werden. Dass das Gebot der Kostendeckung in einer Singschule nicht erfüllt wird, ist der kulturpolitischen Zielsetzung geschuldet. Dem Prinzip der Vollständigkeit, Bestimmtheit und Normenklarheit wird entsprochen. 3.1.1. Teilnahmeentgelte Für die Teilnahme an der musikalischen Ausbildung der Schola Cantorum werden privatrechtliche Teilnahmeentgelte erhoben. Mit Ratsbeschluss RBIII-672/01 wurde die aktuelle Entgeltordnung für die Schola Cantorum Leipzig durch den Stadtrat beschlossen. Diese Entgeltregelung trat zum 01.08.2001 für die Schola Cantorum als besondere pädagogische Einrichtung der Stadt Leipzig in Kraft. 2015 wird die Entgeltordnung für Teilnehmerentgelte der Schola Cantorum Leipzig angepasst (Anlage 2). Der Gegenstand der Entgeltordnung fällt unter den Regelungsgehalt der Dienstanweisung 12/2014- „Erhebung von Benutzungsgebühren und privatrechtlichen Benutzungsentgelten“. Gemäß des Beschlusses der Ratsversammlung RBV-600/10 - „Transparente Gebühren und Entgelte“ sind die Entgelte entsprechend der Bestimmungen zur Kalkulation von Benutzungs-, respektive Teilnehmerentgelten zu ermitteln. Die zugrunde liegenden Kalkulationen sind für Außenstehende nachvollziehbar zu gestalten und zu veröffentlichen (vgl. Anlage 2). Die Schola Cantorum Leipzig ist nicht nur ein Bildungs- und Kulturträger der Stadt Leipzig sondern gleichsam eine Stätte der sozialen Begegnung von Kindern und Jugendlichen, deren Familien und Angehörigen. Die Schola Cantorum stellt ein besonderes außerunterrichtliches Bildungsangebot dar, das von allen interessierten und talentierten Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrem sozialen Status wahrgenommen werden kann. Unter diesem Aspekt ist bei Erhebung der Entgelte nicht die vollständige Deckung des jährlichen Gesamtaufwandes zugrunde gelegt worden. Mit den Entgelten soll lediglich eine anteilige Deckung der Aufwendungen für die Honorare für die Stimmbildung und den Vokalunterricht sowie für die musikalische Früherziehung erzielt werden. Mit der Sozialermäßigung und der Geschwisterermäßigung sind Familien, die Transferleistungen beziehen, in der Entgeltordnung berücksichtigt. Die Ermäßigungen sind in Anlehnung an die Entgeltordnung der Musikschule "Johann Sebastian Bach" festgelegt worden.Durch die Erhebung der Teilnahmegebühren wird das Prinzip der Gleichbehandlung in Bezug auf die Intensität der 51.7; Stand 9.10.2014 Seite 8 von 11 Nutzung gewahrt. Ermäßigungen ergeben sich aufgrund der Zugehörigkeit zu berechtigten Personengruppen. Das jeweilige Entgelt wird auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. Anlage 4) erhoben. Die Chormitglieder bzw. deren Erziehungsberechtigte schließen vor Beginn der Chormitgliedschaft einen Vertrag ab (vgl. Anlage 5). Die Entgelte wurden unter Hinzuziehung von Übersichten zu Entgelten bei vergleichbaren deutschen Chören, wie der JugendKunstschule Dresden, dem Mädchenchor Wiesbaden oder dem Ulmer Spatzenchor sowie unter Berücksichtigung der sozialen Vertretbarkeit für die Chormitglieder angepasst. Gegenüberstellung der jährlichen Entgelte der Chöre: JugendKunstschule Dresden Jahresbeitrag Mädchenchor Wiesbaden Jahresbeitrag Ulmer Spatzenchor Jahresbeitrag Kleiner Konzertchor 135,00 € Kinderchor 1 120,00 € Spatzenchor Konzertchor 180,00 € Kinderchor 2 180,00 € Kammerchor 135,00 € Hauptchor 360,00 € Frauenchor Quelle: www.jks-dresden.de 185,00 € 240,00 € Quelle: www.maechenchor-wiesbaden .de Quelle: www.ulmer-spatzen-chor.ulm.de Teilnehmerentgelte der Schola Cantorum Leipzig seit 2001 Chor Monatsbeitrag Quartalsbeitrag Jahresbeitrag Kinderchor 7,67 € 23,01 € 92,04 € Vorstufe 7,67 € 23,01 € 92,04 € Mädchenchor 10,23 € 30,68 € 122,72 € Ensembles 10,23 € 30,68 € 122,72 € Teilnehmerentgelte der Schola Cantorum Leipzig ab 2015 Chor Monatsbeitrag Quartalsbeitrag Jahresbeitrag Spatzenchöre 8,00 € 24,00 € 96,00 € Kinderchor 8,00 € 24,00 € 96,00 € Vorstufe Mädchenchor Mädchenchor 11,00 € 33,00 € 132,00 € Ensembles 11,00 € 33,00 € 132,00 € Die musikalische Früherziehung (bis 5 Jahre) läuft im Semesterbetrieb und umfasst die Teilnahme an den wöchentlichen Kursen. Die Teilnehmer/-innen sind keine Mitglieder der Chöre. Musikalische Früherziehung 51.7; Stand 9.10.2014 Pro Kurseinheit Monatsbeitrag Quartalsbeitrag Jahresbeitrag 5,00 € entfällt entfällt entfällt Seite 9 von 11 3.1.2. Eintrittspreise für Konzerte Für die Aufführungen und Konzerte bei denen die Schola Cantorum selbst als Veranstalter fungiert, werden Eintrittsgelder erhoben. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Erhebung von Eintrittspreisen liegen vor. Die Eintrittspreise wurden auf der Grundlage des § 73 Abs. 2 Nr.1 Sächs GemO und gemäß der Dienstanweisung Nr. 12/2014 festgesetzt (vgl. Festsetzung der Eintrittspreise - Anlage 6 und Vorkalkulation - Anlage 7). Die Einnahmen aus privatrechtlichen Kartenverkäufen sind erforderlich, vertretbar und geboten. Bei der Festlegung der Eintrittspreise für die Schola Cantorum wird vom Kostendeckungsgebot abgewichen, da die Schola Cantorum in erster Linie eine besondere pädagogische Einrichtung zur musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen ist. Insofern sind die Auftritte und Konzerte der Chöre nicht vergleichbar mit einem Klangkörper, der aus professionellen Berufsmusikern besteht. Darüber hinaus ist es kommunalpolitisches Interesse, den Besuch eines Konzertes/Auftrittes allen Bevölkerungsschichten zu ermöglichen und neue Besucher für die Schola Cantorum zu gewinnen. Durch den Verkauf einzelner Karten wird das Prinzip der Gleichbehandlung in Bezug auf die Intensität der Nutzung gewahrt. Ermäßigungen ergeben sich aufgrund der Zugehörigkeit zu berechtigten Personengruppen. Die Eintrittspreise wurden unter Berücksichtigung ähnlicher Einrichtungen (z. B. Musikschule Leipzig - Schulkonzerte, Konzerte vergleichbarer Chöre z.B. Dresdner Mädchenchor) angepasst. Eintrittspreise für Konzerte und Aufführungen Erwachsene Ermäßigungsberechtigte 5 € bis 15 € Kinder von 4-14 Jahren, Schwerbehinderte, Schüler/-innen, Berufsschüler/-innen, Auszubildende, Studierende, BFDler, FSJler Leipzig Pass-Inhaber/-innen (50% Ermäßigung) Familien Preise 3 € bis 10 € 2,50 € bis 7,50 € Eltern oder Großeltern (maximal zwei Erwachsene) und deren Kinder oder Enkel im Alter von 4-14 Jahren 12 € bis 35 € Kinder unter 4 Jahren freier Eintritt 1 Begleitperson bei einer Schülergruppe je 10 Personen Begleitperson von Schwerbehinderten mit entsprechender Kennzeichnung im Schwerbehindertenausweis In Ausnahmefällen werden für bestimmte Veranstaltungen (z.B. öffentliche Generalproben, Benefizkonzerte, Musiziernachmittage, Vortragsabende) keine Eintrittsgelder erhoben. • • • 3.2. Finanzierungsquellen Zu besonderen Veranstaltungen verschiedener Kirchen wird die Schola Cantorum als Gastchor engagiert (z.B. Motette/Thomaskirche, Matthäuspassion/Heilig-Kreuz-Kirche). Auf Basis eines Engagementsvertrages erhält die Schola Cantorum ein Honorar oder eine Aufwandsentschädigung für den Auftritt (vgl. Anlage 6). Es wird geprüft, ob für ausgewählte Projekte Sponsoren oder Finanzierungsquellen bei folgenden Institutionen erschlossen werden können:  Stiftungen,  Bündnisse „Singen“ des Deutschen Chorverbandes,  Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK), 51.7; Stand 9.10.2014 Seite 10 von 11 4 Personal Die konsequente Trennung der Aufgaben zwischen dem Freundeskreis Schola Cantorum e.V. und der Stadt Leipzig beinhaltet die Übernahme der gesamten finanztechnischen Organisation von Chorprobenlagern und Konzertreisen sowie der Chorkonzerte durch die Stadt Leipzig. Damit soll die Zuständigkeit für Kalkulation und Angebotseinholung einschließlich der Rechts- und Kassengeschäfte beim Amt für Jugend, Familie und Bildung liegen. Die dadurch entstehenden zuätzlichen Aufgaben erfordern zusätzliche Ressourcen ab Januar 2015. Daher ist eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit für die Personalstelle mit der Stellenplannummer 51.702.002 von derzeit 0,5 VZÄ um 0,25 auf 0,75 VZÄ notwendig. Die Mitarbeiterin „Chorbüro der Schola Cantorum“ mit der genannten Stellenplannummer übernimmt ab Januar 2015 die zusätzlichen Tätigkeiten. Diese umfassen u. a. die finanzielle und vertragliche Planung und Organisation von Chorprobenlagern, Konzertreisen sowie Chorkonzerten inkl. der Kosten- und Finanzierungsplanung, der Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftsplanung, der Vertragsgestaltung, die Bearbeitung von Rechnungen, die Verwaltung der Handkasse, Verkauf und Verwaltung der Eintrittskarten. Die Schola Cantorum fungiert somit als Geldannahmestelle. Durch die Neuverteilung von Planansätzen in der Budgeteinheit 51_243 (sonstige schulische Aufgaben) kann die Erhöhung der jährlichen Personalkosten (E 8 neu/Jahreskosten x 0,25 = ca. 10.000 €) eckwertneutral durchgeführt werden. 5 Ausblick Für die nächsten Jahre sind u. a. im Rahmen der musischen Bildung weitere Projekte in Planung: Ein generationenübergreifendes „il canto-Projekt“ wird sich an Kinder zwischen zwei und fünf Jahren aller Leipziger Stadtteile sowie an deren Eltern und Großeltern richten. Unter fachlicher Anleitung werden sich monatlich Eltern und Großeltern mit ihren Kindern und Enkeln zum freien gemeinsamen Singen von Volks- und Kinderliedern treffen. Durch die Weitergabe von Volks- und Kinderliedgut durch Eltern und Großeltern sollen deren Kinder für das musikalische Erbe und das Singen allgemein sensibilisiert werden. Im besten Fall entsteht bei den Kindern der Wunsch nach Beendigung des Kurses weiter zu singen. Naheliegend wäre, dies in einem der Spatzenchöre der Schola Cantorum Leipzig zu tun. Ein Projekt, das sich an gehörlose bzw. hochgradig hörgeschädigte Kinder zwischen 3 und 12 Jahren wendet, die ein Chochlea-Implantat erhalten haben und damit erste Hörerfahrungen sammeln, ist ebenfalls in Planung. Über dieses Angebot sollen die Kinder erste Hörerfahrungen mit Musik sammeln. Mit der Weiterentwicklung der verschiedenen Teilbereiche wird das Profil der Chöre weiter gestärkt und die musikalische Ausbildung verbessert. Dadurch erhöhen sich die Attraktivität und Strahlkraft der musikalischen Angebote. Durch die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit kann die Schola Cantorum als ein wichtiger Kultur- und Bildungsträger in Leipzig besser wahrgenommen und verankert werden. Anlagen Anlage 1 Vor- und Nachkalkulation (gesamt) Anlage 2 Entgeltordnung für die umfassende musikalische Ausbildung Anlage 3 Vorkalkulation der musikalischen Ausbildung Anlage 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen Anlage 5 Vertrag Mitgliedschaft Anlage 6 Entgeltordnung der Eintrittspreise für Konzerte und Aufführungen Anlage 7 Vorkalkulation der Konzerte und Aufführungen 51.7; Stand 9.10.2014 Seite 11 von 11 Anlage 1 Vor- und Nachkalkulation der Schola Cantorum (gesamt) Sachkonto Aufwendungen gesamt / Jahr Personalaufwendungen dav. Dienstaufwend. (incl. Umlage) dav. Honorare allg. Chorarbeit dav. Honorare Konzerte Sach- und Dienstleistungen dav. Miete für Konzerte/Auftritte dav. Aufwendungen für Konzerte Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen dav. Reisekosten für Konzerte Bilanzielle Abschreibungen Aufwendungen lfd. Verwaltungstätigkeit Interne Leistungsbeziehungen Umlage Personalaufwendungen Umlage Sach- und Dienstleistungen Umlage sonstige ord. Aufwend. Kalkulatorische Kosten 40 4019 4019 42 4231 4271 43 44 4431 46 47 48 In 40 In 42 In 44 Miete/Betriebskosten abzüglich kostenmindernde Erlöse / Jahr Ansatzfähige Aufwendungen gesamt / Jahr Erträge gesamt / Jahr Mitgliedsbeiträge, Aufnahmebeiträge Erträge Eintritt Konzerte sonstige Erträge Konzerte Umlage privatrechtl. Entgelte 3461 3421 37 In 34 Ergebnis / Jahr Kostendeckungsgrad gesamt Nachkalkulation Ist 2013 Vorkalkulation Plan 2014 Vorkalkulation Plan 2015 Vorkalkulation Plan 2016 Vorkalkulation Plan 2017 Vorkalkulation Plan 2018 Vorkalkulation Plan 2019 110.737,17 € 83.581,51 € 136.982,00 € 111.050,00 € 171.892,00 € 145.900,00 € 172.232,00 € 146.240,00 € 173.092,00 € 147.100,00 € 173.982,00 € 147.990,00 € 174.882,00 € 148.890,00 € 65.784,51 € 82.350,00 € 102.600,00 € 102.940,00 € 103.800,00 € 104.690,00 € 105.590,00 € 17.797,00 € 28.700,00 € 38.300,00 € 38.300,00 € 38.300,00 € 38.300,00 € 38.300,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 12.390,00 € 12.390,00 € 12.390,00 € 12.390,00 € 12.390,00 € 2.400,00 € 2.400,00 € 2.400,00 € 2.400,00 € 2.400,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 0,00 € 13.550,00 € 0,00 € 13.550,00 € 0,00 € 13.550,00 € 0,00 € 13.550,00 € 0,00 € 13.550,00 € 5.600,00 € 5.600,00 € 5.600,00 € 5.600,00 € 5.600,00 € 17.487,64 € 2.960,00 € 6.656,63 € 17.000,00 € 1.980,00 € 6.900,00 € 51,39 € 0,00 € 0,00 € 52,00 € 0,00 € - 52,00 € 0,00 € - 52,00 € 0,00 € - 52,00 € 0,00 € - 52,00 € 0,00 € - 52,00 € 0,00 € - 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 110.737,17 € 136.982,00 € 171.892,00 € 172.232,00 € 173.092,00 € 173.982,00 € 174.882,00 € 9.531,45 € 9.800,00 € 32.219,60 € 32.219,60 € 32.219,60 € 32.219,60 € 32.219,60 € 9.531,45 € 9.800,00 € 18.959,60 € 12.260,00 € 18.959,60 € 12.260,00 € 18.959,60 € 12.260,00 € 18.959,60 € 12.260,00 € 18.959,60 € 12.260,00 € 0,00 € - 0,00 € - 1.000,00 € - 1.000,00 € - 1.000,00 € - 1.000,00 € - 1.000,00 € - -101.205,72 € -127.182,00 € -139.672,40 € -140.012,40 € -140.872,40 € -141.762,40 € -142.662,40 € 8,61% 7,15% 18,74% 18,71% 18,61% 18,52% 18,42% Hochrechnung der Erträge aus den vorgeschlagenen Entgeltsätze pro Jahr Teilnehmer / Monat Chormitglieder und „Musikalische Früherziehung“ Gesamt Musikalische Früherziehung (1,5 bis 5 Jahre) Spatzenchor (6 Jahre bis 2. Klasse) Kinderchor (3. Klasse bis 12 Jahre) Vorstufe Mädchenchor (12 bis 13 Jahre) Mädchenchor (ab 13 Jahre) Ensemble (ab 21 Jahre) Aufwand pro Monat (12 Monate) Ertrag pro Monat (12 Monate) Anzahl der Chormitglieder* pro Monat Aufwendungen pro Chormitglied* pro Monat Erträge pro Chormitglied* pro Monat Nachkalkulation Ist 2013 Vorkalkulation Plan 2014 Vorkalkulation Plan 2015 Vorkalkulation Plan 2016 Vorkalkulation Plan 2017 Vorkalkulation Plan 2018 Vorkalkulation Plan 2019 Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer 161 60 10 46 4 30 11 167 60 14 45 6 30 12 167 60 14 45 6 30 12 167 60 14 45 6 30 12 167 60 14 45 6 30 12 167 60 14 45 6 30 12 167 60 14 45 6 30 12 9.228,10 € 794,29 € 161 57,32 € 4,93 € 11.415,17 € 816,67 € 167 68,35 € 4,89 € 14.324,33 € 2.684,97 € 167 85,77 € 16,08 € 14.352,67 € 2.684,97 € 167 85,94 € 16,08 € 14.424,33 € 2.684,97 € 167 86,37 € 16,08 € 14.498,50 € 2.684,97 € 167 86,82 € 16,08 € 14.573,50 € 2.684,97 € 167,00 € 87,27 € 16,08 € 8,61% 7,15% 18,74% 18,71% 18,61% 18,52% 18,42% 7,67 € 7,67 € 10,22 € 10,22 € 10,22 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 8,00 € 8,00 € 11,00 € 11,00 € 11,00 € 8,00 € 8,00 € 11,00 € 11,00 € 11,00 € 8,00 € 8,00 € 11,00 € 11,00 € 11,00 € 8,00 € 8,00 € 11,00 € 11,00 € 11,00 € 8,00 € 8,00 € 11,00 € 11,00 € 11,00 € 0 4953,6 5874 18859,6 8032 4953,6 5874 18859,6 8032 4953,6 5874 18859,6 8032 4953,6 5874 18859,6 8032 4953,6 5874 18859,6 8032 4953,6 5874 18859,6 100,00 € 18.959,60 € 100,00 € 18.959,60 € 100,00 € 18.959,60 € 100,00 € 18.959,60 € 100,00 € 18.959,60 € 100,00 € 18.959,60 € 13.260,00 € 13.260,00 € 13.260,00 € 13.260,00 € 13.260,00 € 32.219,60 € 32.219,60 € 32.219,60 € 32.219,60 € 32.219,60 € * einschließlich Musikalische Früherziehung Kostendeckungsgrad Vorschlag Entgelte für Stadtrat Entgeltsätze / pro Monat Musikal. Früherziehung (1,5 bis 5 Jahre) Spatzenchor (6 Jahre bis 2. Klasse) Kinderchor (3. Klasse bis 12 Jahre) Vorstufe Mädchenchor (12 bis 13 Jahre) Mädchenchor (ab 13 Jahre) Ensemble (ab 21 Jahre) Eintritt pro Konzert 8 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 7,67 € 7,67 € 10,22 € 10,22 € 10,22 € siehe separate Aufstellung Erträge Chortätigkeit einschließlich Konzerte pro Jahr (einschl. Ermäßigungen) Musikalische Früherziehung Spatzen- und Kinderchor Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble Zwischensumme Aufnahmebeitrag Zwischensumme 8 Monate 12 Monate 12 Monate Erträge Konzerte gesamt 18.959,60 € Seite 1 Anlage 1 Berechnung Entgeltermäßigungen Schola Cantorum Vorkalkulation Vorkalkulation Vorkalkulation Plan Plan Plan 2014 2015 2016 Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer Vorkalkulation Durchschnitt Plan 2014 bis 2019 Teilnehmer 167 60 14 45 6 30 12 167 60 14 45 6 30 12 167 60 14 45 6 30 12 167 60 14 45 6 30 12 167 60 14 45 6 30 12 167 60 14 45 6 30 12 167 60 14 45 6 30 12 Musikalische Früherziehung / Keine Chormitglieder Vollzahler 60 36 60 36 60 36 60 36 60 36 60 36 60 36 Entgeltermäßigungen bei 2 Kindern (10% je Kind) bei 3 Kindern (20% je Kind) ab 4 Kindern (30% je Kind) Leipzig-Pass-Inhaber (50%) 4 2 0 18 4 2 0 18 4 2 0 18 4 2 0 18 4 2 0 18 4 2 0 18 4 2 0 18 Chormitglieder / Spatzen- und Kinderchor Vollzahler 59 39 59 39 59 39 59 39 59 39 59 39 59 39 Entgeltermäßigungen bei 2 Kindern (10% je Kind) bei 3 Kindern (20% je Kind) ab 4 Kindern (30% je Kind) Leipzig-Pass-Inhaber (50%) 4 2 2 12 4 2 2 12 4 2 2 12 4 2 2 12 4 2 2 12 4 2 2 12 4 2 2 12 Chormitglieder / Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble Vollzahler 48 38 48 38 48 38 48 38 48 38 48 38 48 38 2 1 2 5 2 1 2 5 2 1 2 5 2 1 2 5 2 1 2 5 2 1 2 5 2 1 2 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20,00 € 8,00 € 11,00 € 20,00 € 8,00 € 11,00 € 20,00 € 8,00 € 11,00 € 20,00 € 8,00 € 11,00 € 20,00 € 8,00 € 11,00 € 20,00 € 8,00 € 11,00 € 20 8 11 1.200,00 € 472,00 € 528,00 € 2.200,00 € 1.200,00 € 472,00 € 528,00 € 2.200,00 € 1.200,00 € 472,00 € 528,00 € 2.200,00 € 1.200,00 € 472,00 € 528,00 € 2.200,00 € 1.200,00 € 472,00 € 528,00 € 2.200,00 € 1.200,00 € 472,00 € 528,00 € 2.200,00 € 1200 472 528 2200 196,00 € 8,00 € 8,00 € 0,00 € 180,00 € 59,20 € 3,20 € 3,20 € 4,80 € 48,00 € 38,50 € 2,20 € 2,20 € 6,60 € 27,50 € 293,70 € 196,00 € 8,00 € 8,00 € 0,00 € 180,00 € 59,20 € 3,20 € 3,20 € 4,80 € 48,00 € 38,50 € 2,20 € 2,20 € 6,60 € 27,50 € 293,70 € 196,00 € 8,00 € 8,00 € 0,00 € 180,00 € 59,20 € 3,20 € 3,20 € 4,80 € 48,00 € 38,50 € 2,20 € 2,20 € 6,60 € 27,50 € 293,70 € 196,00 € 8,00 € 8,00 € 0,00 € 180,00 € 59,20 € 3,20 € 3,20 € 4,80 € 48,00 € 38,50 € 2,20 € 2,20 € 6,60 € 27,50 € 293,70 € 196,00 € 8,00 € 8,00 € 0,00 € 180,00 € 59,20 € 3,20 € 3,20 € 4,80 € 48,00 € 38,50 € 2,20 € 2,20 € 6,60 € 27,50 € 293,70 € 196,00 € 8,00 € 8,00 € 0,00 € 180,00 € 59,20 € 3,20 € 3,20 € 4,80 € 48,00 € 38,50 € 2,20 € 2,20 € 6,60 € 27,50 € 293,70 € 196 8 8 0 180 59,2 3,2 3,2 4,8 48 38,5 2,2 2,2 6,6 27,5 293,7 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € 8032 4953,6 5874 18859,6 Teilnehmer pro Monat Vorkalkulation Plan 2017 Vorkalkulation Plan 2018 Vorkalkulation Plan 2019 Chormitglieder + „Musikalische Früherziehung“ Gesamt Musikalische Früherziehung (1,5 bis 5 Jahre) Spatzenchor (6 Jahre bis 2. Klasse) Kinderchor (3. Klasse bis 12 Jahre) Vorstufe Mädchenchor (12 bis 13 Jahre) Mädchenchor (ab 13 Jahre) Ensemble (ab 21 Jahre) Anzahl der Vollzahler und Ermäßigungen Entgeltermäßigungen bei 2 Kindern (10% je Kind) bei 3 Kindern (20% je Kind) ab 4 Kindern (30% je Kind) Leipzig-Pass-Inhaber (50%) Chormitglieder / Nichtzahler Probe: Entgelte pro Kind pro Monat Musikalische Früherziehung Spatzen- und Kinderchor Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble Erträge pro Monat wenn alles Vollzahler Musikalische Früherziehung Spatzen- und Kinderchor Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble gesamt Ermäßigungen pro Monat Musikalische Früherziehung bei 2 Kindern (10% je Kind) bei 3 Kindern (20% je Kind) ab 4 Kindern (30% je Kind) Leipzig-Pass-Inhaber (50%) Spatzen- und Kinderchor bei 2 Kindern (10% je Kind) bei 3 Kindern (20% je Kind) ab 4 Kindern (30% je Kind) Leipzig-Pass-Inhaber (50%) Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble bei 2 Kindern (10% je Kind) bei 3 Kindern (20% je Kind) ab 4 Kindern (30% je Kind) Leipzig-Pass-Inhaber (50%) gesamt Erträge (einschl. Ermäßigung) pro Jahr Musikalische Früherziehung Spatzen- und Kinderchor Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble gesamt 8 Monate 12 Monate 12 Monate Seite 3 Tabelle3 8032 4953,6 5874 18859,6 Seite 3 Tabelle3 0 0 0 0 Seite 4 Anlage 2 Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die umfassende musikalische Ausbildung der Schola Cantorum Leipzig Beschluss Nr. RB der Ratsversammlung vom Die Schola Cantorum ist eine besondere pädagogische Einrichtung der Stadt Leipzig. Für die umfassende musikalischen Ausbildung werden nachfolgend aufgeführten Entgelte erhoben: 1 Rechtliche Grundlage Ermächtigungsgrundlage für diese Entgeltordnung ist die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), worin u.a. die Grundsätze der Einnahmebeschaffung geregelt werden. Nach § 73 Abs. 2 SächsGemO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und geboten und gesetzlich nicht ausdrücklich ausgeschlossen, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Bei der Einnahmebeschaffung ist auf die wirtschaftlichen Kräfte der Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Der materiell-rechtliche Rahmen für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten wird durch die §§ 10 bis 14 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vorgegeben, die sinngemäß anzuwenden sind. Für die umfassende musikalische Ausbildung in der Schola Cantorum – Kinder- und Jugendchor der Stadt Leipzig – gilt folgende Entgeltordnung: 2 Entgeltpflicht Die Teilnahme an der musikalischen Ausbildung und die Nutzung sämtlicher Chormaterialien der Schola Cantorum sind entgeltpflichtig. 3 Entgeltschuldner Schuldner des Benutzungsentgeltes sind alle Chormitglieder und die Teilnehmer der musikalischen Früherziehung, die Leistungen der Schola Cantorum in Anspruch nehmen. Bei minderjährigen Mitgliedern ist Entgeltschuldner der gesetzliche Vertreter. 4 Entgeltbemessung Die Bemessung der Entgelte erfolgt nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) und nach den durchschnittlich verursachten Kosten der Benutzung. 5 Höhe der Entgelte Der Aufnahmebeitrag in den Chor beträgt für jedes Mitglied einmalig 10,00 €. Dieser Aufnahmebeitrag beinhaltet die Nutzung der Chorkleidung. a) Für die Probezeit von 3 Monaten wird kein Entgelt erhoben. Im Anschluss entscheidet der Chorleiter über eine Mitgliedschaft. b) Für den Stimm- und Vokalunterricht, der die Teilnahme am wöchentlichen Gruppenunterricht und die Nutzung der Chormaterialien umfasst, werden folgende Entgelte erhoben: Chor Monatsbeitrag Quartalsbeitrag Jahresbeitrag Spatzenchöre Kinderchor 8,00 € 24,00 € 96,00 € Vorstufe Mädchenchor Mädchenchor 11,00 € 33,00 € 132,00 € Ensembles 11,00 € 33,00 € 132,00 € Seite 1 von 2 Anlage 2 c) Für die musikalische Früherziehung, welche die Teilnahme an den wöchentlichen Kursen umfasst, wird folgendes Entgelt erhoben: Musikalische Früherziehung Pro Kurseinheit 5,00 € Die musikalische Früherziehung läuft im Semesterbetrieb. Teilnehmer/-innen sind keine Mitglieder der Chöre. Somit entfällt die Aufnahmegebühr. Die Semesterbeiträge werden vor Semesterbeginn eingezogen. Pro Semester finden durchschnittlich 16 Unterrichtseinheiten statt. Pro Schuljahr finden 2 Semester statt. Ermäßigungen und Befreiungen Es wird eine Ermäßigungen für Inhaber des Leipzig-Passes gewährt. Dies entspricht der Umsetzung der Ratsbeschlüsse RB III-430/00 und RB IV-473/05. Darüber hinaus werden Geschwisterermäßigungen und Ermäßigungen/Befreiungen in besonderen sozialen Härtefällen gewährt. Die Ermäßigung kann nicht rückwirkend berücksichtigt werden. Es kann nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Geschwisterermäßigung: Sie gilt, wenn aus einer Familie mehrere Kinder Chormitglieder sind oder an der musikalischen Früherziehung teilnehmen: bei 2 Kindern 10 % je Kind bei 3 Kindern 20 % je Kind ab 4 Kindern 30 % je Kind Sozialermäßigung für Inhaber des Leipzig-Passes: 50 % des Preises für Vollzahler Ermäßigung oder Befreiung in besonderen sozialen Härtefällen: In besonderen sozialen Härtefällen erfolgt die Ermäßigung oder Befreiung von Entgelten nach Beratung mit Vertretern des Amtes für Jugend, Familie und Bildung in Absprache mit dem Leiter der Schola Cantorum. Die Ermäßigung/Befreiung erfolgt auf Antrag. Seit dem 01.04.2011 ist das Bundesgesetz zur Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) in Kraft. Nach diesem Gesetz ist für leistungsberechtigte Familien und deren Kinder eine Ersparnis von bis zu 10,- € im Monat für die Teilhabe am “sozialen und kulturellen Leben” möglich. 6 Fälligkeit Die Entgelte werden als Monats-, Quartals- oder Jahresentgelte erhoben. Der Stichtag der Fälligkeit ist jeweils der letzte Kalendertag des Monats, des Quartals sowie des jeweiligen Kalenderjahres. Bei Nichtzahlung von Entgelten kann - unabhängig von der gerichtlichen Geltendmachung nach erfolgter schriftlichen Mahnung - der zeitweilige oder dauerhafte Ausschluss aus dem Chor erfolgen. 7 Ersatzansprüche / sonstiges Für Verlust und Beschädigung von Chorkleidung und sämtlicher Chormaterialien stehen die Chormitglieder bzw. die gesetzlichen Vertreter in vollen Umfang ein. Die Chorkleidung wird bei Bedarf ausgetauscht und bleibt Eigentum der Schola Cantorum. Bei Austritt ist sie gereinigt und in ordentlichem Zustand zurück zu geben. 8 Inkrafttreten / Außerkrafttreten Die Entgeltordnung tritt zum 01. Januar 2015 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Entgeltordnung wird die Entgeltordnung vom 25.01.2001 RBIII-672/01 außer Kraft gesetzt. Seite 2 von 2 Anlage 3 Vorkalkulation der musikalischen Ausbildung der Schola Cantorum (ohne Konzerte) Vorkalkulation 2015 bis 2019 Sachkonto Aufwendungen gesamt / Jahr Personalaufwendungen dav. Dienstaufwend. (incl. Umlage) dav. Honorare allg. Chorarbeit dav. Anteil Personalaufw. ohne Konzerte Sach- und Dienstleistungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Bilanzielle Abschreibungen Aufwendungen lfd. Verwaltungstätigkeit Interne Leistungsbeziehungen Umlage Personalaufwendungen Umlage Sach- und Dienstleistungen Umlage sonstige ord. Aufwend. Kalkulatorische Kosten Vorkalkulation Plan 2016 Vorkalkulation Plan 2017 Vorkalkulation Plan 2018 Vorkalkulation Plan 2019 Durchschnitt Plan 2015 bis 2019 136.257,00 € 119.765,00 € 136.546,00 € 120.054,00 € 137.277,00 € 120.785,00 € 138.033,50 € 121.541,50 € 138.798,50 € 122.306,50 € 137.382,40 € 120.890,40 € 40 102.600,00 € 102.940,00 € 103.800,00 € 104.690,00 € 105.590,00 € 4019 38.300,00 € 38.300,00 € 38.300,00 € 38.300,00 € 38.300,00 € davon 42 43 44 46 47 48 In 40 In 42 In 44 85,00% Miete/Betriebskosten abzüglich kostenmindernde Erlöse / Jahr Ansatzfähige Aufwendungen gesamt / Jahr Erträge gesamt / Jahr Mitgliedsbeiträge, Aufnahmebeiträge sonstige Erträge Umlage privatrechtl. Entgelte Vorkalkulation Plan 2015 3461 37 In 34 Kostendeckungsgrad ohne Konzerttätigkeit Teilnehmer / Monat Chormitglieder und „Musikalische Früherziehung“ Gesamt Musikalische Früherziehung (1,5 bis 5 Jahre) Spatzenchor (6 Jahre bis 2. Klasse) Kinderchor (3. Klasse bis 12 Jahre) Vorstufe Mädchenchor (12 bis 13 Jahre) Mädchenchor (ab 13 Jahre) Ensemble (ab 21 Jahre) Aufwand pro Monat (12 Monate) Ertrag pro Monat (12 Monate) Anzahl der Chormitglieder* pro Monat Aufwendungen pro Chormitglied* im Monat Erträge pro Chormitglied* pro Monat * einschließlich Musikalische Früherziehung Kostendeckungsgrad 38.300,00 € 119.765,00 € 120.054,00 € 120.785,00 € 121.541,50 € 122.306,50 € 120.890,40 € 8.490,00 € 0,00 € 7.950,00 € 8.490,00 € 0,00 € 7.950,00 € 8.490,00 € 0,00 € 7.950,00 € 8.490,00 € 0,00 € 7.950,00 € 8.490,00 € 0,00 € 7.950,00 € 52,00 € 0,00 € 0,00 € 52,00 € 0,00 € 0,00 € 52,00 € 0,00 € 0,00 € 52,00 € 0,00 € 0,00 € 52,00 € 0,00 € 0,00 € 8.490,00 € 0,00 € 7.950,00 € 0,00 € 52,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 136.257,00 € 136.546,00 € 137.277,00 € 138.033,50 € 138.798,50 € 137.382,40 € 18.959,60 € 18.959,60 € 18.959,60 € 18.959,60 € 18.959,60 € 18.959,60 € 18.959,60 € 18.959,60 € 18.959,60 € 18.959,60 € 18.959,60 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 18.959,60 € 0,00 € 0,00 € -117.586,40 € -118.317,40 € -119.073,90 € -119.838,90 € -118.422,80 € -117.297,40 € Ergebnis / Jahr 103.924,00 € 13,91% 13,89% 13,81% 13,74% 13,66% 13,80% 167 60 14 45 6 30 12 167 60 14 45 6 30 12 167 60 14 45 6 30 12 167 60 14 45 6 30 12 167 60 14 45 6 30 12 167 60 14 45 6 30 12 11.354,75 € 1.579,97 € 167 67,99 € 9,46 € 11.378,83 € 1.579,97 € 167 68,14 € 9,46 € 11.439,75 € 1.579,97 € 167 68,50 € 9,46 € 11.502,79 € 1.579,97 € 167 68,88 € 9,46 € 11.566,54 € 1.579,97 € 167,00 € 69,26 € 9,46 € 11.448,53 € 1.579,97 € 167,00 € 68,55 € 9,46 € 13,91% 13,89% 13,81% 13,74% 13,66% 13,80% 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 8,00 € 8,00 € 11,00 € 11,00 € 11,00 € 8,00 € 8,00 € 11,00 € 11,00 € 11,00 € 8,00 € 8,00 € 11,00 € 11,00 € 11,00 € 8,00 € 8,00 € 11,00 € 11,00 € 11,00 € 8,00 € 8,00 € 11,00 € 11,00 € 11,00 € 8,00 € 8,00 € 11,00 € 11,00 € 11,00 € 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € 100,00 € 18.959,60 € 100,00 € 18.959,60 € 100,00 € 18.959,60 € 100,00 € 18.959,60 € 100,00 € 18.959,60 € Vorschlag für Stadtrat Entgeltsätze / pro Monat Musikalische Früherziehung (1,5 bis 5 Jahre) Spatzenchor (6 Jahre bis 2. Klasse) Kinderchor (3. Klasse bis 12 Jahre) Vorstufe Mädchenchor (12 bis 13 Jahre) Mädchenchor (ab 13 Jahre) Ensemble (ab 21 Jahre) 8 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate Hochrechnung der Erträge aus den vorgeschlagenen Entgeltsätze pro Jahr Erträge (einschl. Ermäßigungen) pro Jahr Musikalische Früherziehung Spatzen- und Kinderchor Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble Zwischensumme Aufnahmebeitrag gesamt 100,00 € 18.959,60 € Seite 1 Anlage 3 Berechnung Entgeltermäßigungen Schola Cantorum Vorkalkulation Vorkalkulation Plan Plan 2015 2016 Vorkalkulation Plan 2017 Vorkalkulation Plan 2018 Vorkalkulation Plan 2019 Teilnehmer pro Monat Teilnehmer 167 60 14 45 6 30 12 Teilnehmer 167 60 14 45 6 30 12 Teilnehmer 167 60 14 45 6 30 12 Teilnehmer 167 60 14 45 6 30 12 Teilnehmer 167 60 14 45 6 30 12 Keine Chormitglieder / Musikalische Früherziehung Vollzahler 60 36 60 36 60 36 60 36 60 36 Entgeltermäßigungen bei 2 Kindern (10% je Kind) bei 3 Kindern (20% je Kind) ab 4 Kindern (30% je Kind) Leipzig-Pass-Inhaber (50%) 4 2 0 18 4 2 0 18 4 2 0 18 4 2 0 18 4 2 0 18 Chormitglieder / Spatzen- und Kinderchor Vollzahler 59 39 59 39 59 39 59 39 59 39 Entgeltermäßigungen bei 2 Kindern (10% je Kind) bei 3 Kindern (20% je Kind) ab 4 Kindern (30% je Kind) Leipzig-Pass-Inhaber (50%) 4 2 2 12 4 2 2 12 4 2 2 12 4 2 2 12 4 2 2 12 Chormitglieder / Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble Vollzahler 48 38 48 38 48 38 48 38 48 38 2 1 2 5 2 1 2 5 2 1 2 5 2 1 2 5 2 1 2 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20,00 € 8,00 € 11,00 € 20,00 € 8,00 € 11,00 € 20,00 € 8,00 € 11,00 € 20,00 € 8,00 € 11,00 € 20,00 € 8,00 € 11,00 € 1.200,00 € 472,00 € 528,00 € 2.200,00 € 1.200,00 € 472,00 € 528,00 € 2.200,00 € 1.200,00 € 472,00 € 528,00 € 2.200,00 € 1.200,00 € 472,00 € 528,00 € 2.200,00 € 1.200,00 € 472,00 € 528,00 € 2.200,00 € Vorkalkulation Vorkalkulation Plan Plan 2015 2016 Vorkalkulation Plan 2017 Vorkalkulation Plan 2018 Vorkalkulation Plan 2019 Chormitglieder + „Musikalische Früherziehung“ Gesamt Musikalische Früherziehung (1,5 bis 5 Jahre) Spatzenchor (6 Jahre bis 2. Klasse) Kinderchor (3. Klasse bis 12 Jahre) Vorstufe Mädchenchor (12 bis 13 Jahre) Mädchenchor (ab 13 Jahre) Ensemble (ab 21 Jahre) Anzahl der Vollzahler und Ermäßigungen Entgeltermäßigungen bei 2 Kindern (10% je Kind) bei 3 Kindern (20% je Kind) ab 4 Kindern (30% je Kind) Leipzig-Pass-Inhaber (50%) Chormitglieder / Nichtzahler Probe: Entgelte pro Kind pro Monat Musikalische Früherziehung Spatzen- und Kinderchor Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble Erträge pro Monat wenn alles Vollzahler Musikalische Früherziehung Spatzen- und Kinderchor Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble gesamt Ermäßigungen pro Monat Musikalische Früherziehung bei 2 Kindern (10% je Kind) bei 3 Kindern (20% je Kind) ab 4 Kindern (30% je Kind) Leipzig-Pass-Inhaber (50%) Spatzen- und Kinderchor bei 2 Kindern (10% je Kind) bei 3 Kindern (20% je Kind) ab 4 Kindern (30% je Kind) Leipzig-Pass-Inhaber (50%) Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble bei 2 Kindern (10% je Kind) bei 3 Kindern (20% je Kind) ab 4 Kindern (30% je Kind) Leipzig-Pass-Inhaber (50%) gesamt 196,00 € 8,00 € 8,00 € 0,00 € 180,00 € 59,20 € 3,20 € 3,20 € 4,80 € 48,00 € 38,50 € 2,20 € 2,20 € 6,60 € 27,50 € 293,70 € 196,00 € 8,00 € 8,00 € 0,00 € 180,00 € 59,20 € 3,20 € 3,20 € 4,80 € 48,00 € 38,50 € 2,20 € 2,20 € 6,60 € 27,50 € 293,70 € 196,00 € 8,00 € 8,00 € 0,00 € 180,00 € 59,20 € 3,20 € 3,20 € 4,80 € 48,00 € 38,50 € 2,20 € 2,20 € 6,60 € 27,50 € 293,70 € 196,00 € 8,00 € 8,00 € 0,00 € 180,00 € 59,20 € 3,20 € 3,20 € 4,80 € 48,00 € 38,50 € 2,20 € 2,20 € 6,60 € 27,50 € 293,70 € 196,00 € 8,00 € 8,00 € 0,00 € 180,00 € 59,20 € 3,20 € 3,20 € 4,80 € 48,00 € 38,50 € 2,20 € 2,20 € 6,60 € 27,50 € 293,70 € 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € 8.032,00 € 4.953,60 € 5.874,00 € 18.859,60 € Erträge (einschl. Ermäßigung) pro Jahr Musikalische Früherziehung Spatzen- und Kinderchor Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble gesamt 8 Monate 12 Monate 12 Monate Seite 2 Anlage 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schola Cantoum Leipzig 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die Schola Cantorum Leipzig ist eine pädagogische Einrichtung der Stadt Leipzig und widmet sich der umfassenden und hochwertigen musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Chormusik. 1.2 Die Schola Cantorum Leipzig ist eine Einrichtung in Rechtsträgerschaft der Stadt Leipzig. Verträge werden somit mit der Stadt Leipzig geschlossen. Das Büro der Schola Cantorum befindet sich in der Petrischule/Oberschule, Paul-Gruner-Straße 50, 04107 Leipzig. Zur Schola Cantorum gehört auch die Außenstelle an der Anna-Magdalena-Bach-Schule, Manetstr. 8, 04109 Leipzig. Für alle Angebote gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. 1.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schola Cantorum Leipzig und dem Chormitglied/ Teilnehmer/-in bzw. seinem/-er gesetzlichen Vertreter/-in. Die AGB liegen während der allgemeinen Geschäftszeiten im Büro der Schola Cantorum Leipzig aus oder können unter www. schola-cantorum.de eingesehen werden. 1.4 Die Rechtsbeziehung für die Teilnahme an Angeboten und für die Mitgliedschaft in den Chören der Schola Cantorum ist privatrechtlicher Natur. 1.5 Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen der Mitarbeitenden werden nur wirksam, wenn sie schriftlich durch den/die Leiter/-in der Schola Cantorum bestätigt sind. 2 Aufnahme der Mitgliedschaft / Kursteilnahme 2.1 Anmeldungen können unter Verwendung eines entsprechenden Formulars der Schola Cantorum Leipzig , per Fax, per Internet oder persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten vorgenommen werden. Ein Anspruch auf Aufnahme eines Teilnehmers/Mitglieds besteht nicht. 2.2 Vor Aufnahme in einen der Chöre ist eine 3-monatige kostenlose Probezeit in der Schola Cantorum zu absolvieren. 2.3Die Zuweisung wird durch die Leitung der Schola Cantorum im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten vorgenommen. 3 Laufzeit des Vertrages 3.1 Der Vertrag über die Mitgliedschaft in einem der Chöre schließt den Stimm- und Vokalunterricht ein und wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 3.2 Der Vertrag für die musikalische Früherziehung wird jeweils für ein Semester abgeschlossen. 4 Zahlung des Entgeltes 4.1 Es gilt die Entgeltordnung der Schola Cantorum. 4.2 Für die Mitgliedschaft in den Chören der Schola Cantorum, die den Stimm- und Vokalunterricht sowie die Nutzung der Chormaterialien umfasst, wird ein monatliches Entgelt berechnet. Je nach Beginn der Teilnahme werden pro Jahr bis zu 12 Monatsentgelte fällig. Das Entgelt ist jeweils zum Ende eines Quartals und ohne Rechnungslegung fällig. 4.3 Die musikalische Früherziehung läuft im Semesterbetrieb. Pro Schuljahr finden zwei Semester statt. Die Semesterbeiträge sind vor Semesterbeginn zu zahlen. 4.4 Alle Zahlungen erfolgen nur bargeldlos auf das im Vertrag angegebene Konto unter Angabe des Verwendungszweckes. Seite 1 von 3 Anlage 4 4.5 Eine Ermäßigung der Entgelte erfolgt auf der Grundlage der Entgeltordnung der Schola Cantorum. Gültige Nachweise (Leipzig-Pass) für die ermäßigte Teilnahme an Angeboten gemäß Entgeltordnung sind der Schola Cantorum regelmäßig und selbstständig zu übermitteln. 4.6 Kommen Teilnehmende mit der Annahme des Angebots in Verzug, so kann die Schola Cantorum für die infolge des Verzuges nicht geleisteten Dienste das vereinbarte Entgelt verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. 4.7 Fallen Termine von Angeboten aus höheren zwingenden bzw. technischen Gründen aus, werden Nachholtermine angeboten. 4.8 Bei mehrfachem Verzug der Entgeltzahlung behält sich die Schola Cantorum vor, die Teilnehmenden von Angeboten auszuschließen. 5 Beendigung der Mitgliedschaft / Rücktritt 5.1 Die Kündigung durch das Chormitglied bzw. seinen/-e gesetzlichen/-e Vertreter/-in oder durch die Schola Cantorum bedarf der Schriftform. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens. 5.2 Bei Teilnahme an der Musikalischen Früherziehung ist mit Beendigung keine Kündigung notwendig. Ein Rücktritt vom Vertrag über die Teilnahme an der Musikalischen Früherziehung ist bis zu 14 Tage vor Kursbeginn möglich und der Schola Cantorum schriftlich mitzuteilen. 5.3 Die Entgelte werden bis zum festgesetzten Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn das Chormitglied, der/die Kursteilnehmer/-in das musikalische Bildungsangebot nicht mehr wahrnimmt. 5.4 Eine zeitlich rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen. 5.5 Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere bei Wohnortwechsel und Krankheit vor. 5.6 Seitens der Schola Cantorum kann der Vertrag aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Wichtige Gründe sind z.B. unzureichende Leistung, mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen, Entgeltverzug. 6 Versicherung / Haftung 6.1 Die Haftung der Schola Cantorum ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Sie haftet nicht für Schäden bzw. den Verlust von privatem Eigentum der Chormitglieder/Kursteilnehmer/-innen. 6.2 Bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Schola Cantorum Leipzig handelt es sich um eine außerschulische Betätigung. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während der Kurse, Stimmbildungen, Chorproben, Konzerte sowie auf dem Hin- und Rückweg zur Schola Cantorum haftet die Schola Cantorum nicht. Chormitglieder, Kursteilnehmer/-innen, Choranwärter/-innen in der Probezeit haften für infolge ihres Verhaltens der Schola Cantorum zugefügte Schäden. 6.3 Chormitglieder und Kursteilnehmer/-innen werden über einzuhaltende Verhaltensregeln sowie über die Weisungsbefugnisse der Lehrkräfte belehrt. 6.4 Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten. 7 Bild- und Tonrechte 7.1 Die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter/-innen erteilen mit der Unterzeichnung des Vertrages ihre Einwilligung, dass im Rahmen der Chorveranstaltungen und der besuchten Angebote von ihnen Foto-, Ton-und Filmaufnahmen gemacht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung für die öffentliche Darstellung der Schola Cantorum (Presse, TV, Radio, Internet) sowie für eigene Publikationen und Dokumentationen vervielfältigt und veröffentlicht werden können. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. 3.1. 7.2 Private Bild- und oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Besucher der Veranstaltungen erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte Seite 2 von 3 Anlage 4 ihre Einwilligung, dass die Schola Cantorum im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. 8 Nutzung personenbezogener Daten 8.1 Änderungen von persönlichen Daten (Anschrift, Telefon, E-Mail) müssen der Schola Cantorum mitgeteilt werden. 8.2 Die Schola Cantorum speichert persönliche Daten (Adresse, Telefon, E-Mail) nur zum Zwecke der Berechnung und Buchung des jeweiligen Entgeltes und für den Versand von Informationen. Die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter/-innen stimmen der Speicherung ihrer Daten zu genannten Zwecken zu. 8.3 Die Schola Cantorum gibt keine persönliche Daten an Dritte weiter. 8.4 Mit der Angabe ihrer E-Mail-Adresse stimmen die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter/-innen der Kommunikation per E-Mail (z.B. Elternbriefe, Kurs-, Terminänderungen) zu und sichern den Erhalt wichtiger Informationen ab. Zudem erhalten sie bis auf Widerruf automatisch den Newsletter der Schola Cantorum. 9 Wirksamkeit der Bestimmungen Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. 10 Widerrufsrecht Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages ohne Angaben von Gründen schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an die Schola Cantorum, Paul-Gruner-Straße 50, 04107 Leipzig. 11 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Leipzig. Seite 3 von 3 Anlage 5 Vertrag über die Mitgliedschaft in der Schola Cantorum Leipzig zwischen der Stadt Leipzig , Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung, Schola Cantorum Leipzig und ______________________________________________________________________ Name, (als Chormitglied) Vorname Geb.-Datum Anschrift Telefon sowie ____________________________________________________________________________________ _ Name, Vorname Anschrift Telefon (als gesetzlichen/-e Vertreter/-in des Chormitglieds) ______________________________________________________________________ ggf. Angabe einer E-Mail-Adresse sowie im Falle der Abweichung von der gesetzlichen Vertretung ____________________________________________________________________________________ _ Name, Vorname Anschrift Telefon als Zahlungspflichtigem wird folgender Vertrag geschlossen. §1 __________________________________________ ist Mitglied des/der Vorname Name  Spatzenchores  Kinderchores  Vorstufe/Mädchenchor  Mädchenchores  Ensembles Das Chormitglied erhält Musiktheorieunterricht ). eine musikalische Ausbildung (Stimm- und Vokalunterricht, ggf. Das Chormitglied verpflichtet sich regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Vertragsbeginn ist der___________________Unterrichtsort: __________________________________ §2 (1) Das monatliche Entgelt beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses _______________€. Es ist zahlbar in 4 gleichen Quartalsbeiträgen von___________________€. (2) Mit Abschluss des Vertrages ist einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10,-€ zu entrichten. Anlage 5 (3) Bei der Gewährung einer Entgeltermäßigung gemäß Entgeltordnung sind der Schola Cantorum gültige Nachweise (Leipzig-Pass) regelmäßig und selbstständig zu übermitteln. (4) Das Entgelt ist jeweils zum Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) zu entrichten an: Stadt Leipzig, Stadtkasse, 04092 Leipzig (Bankverbindung s. unten) Vertragsgegenstand_________________________________________________ §3 Das Chormitglied verpflichtet sich, an Veranstaltungen der Schola Cantorum Leipzig unentgeltlich mitzuwirken. §4 Der Vertrag wird unbefristet abgeschlossen. Regelungen zur Kündigung des Vertrages sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben. §5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schola Cantorum sind Bestandteil des Vertrages Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich Kenntnis genommen und erkenne sie an. Leipzig, den ____________________________________________ Unterschrift des Chormitglieds/ bei Minderjährigen der/die gesetzliche Vertreter/-in ____________________________________________ Unterschrift der/des Zahlungspflichtigen, falls abweichend von gesetzlicher Vertreter ____________________________________________ Unterschrift des Leiters der Schola Cantorum Zahlungsverkehr Stadtkasse – Bankverbindungen: IBAN Sparkasse Leipzig DE76 8605 5592 1010 0013 50 Commerzbank Leipzig DE55 8604 0000 0100 8002 00 Deutsche Bank Leipzig DE60 8607 0000 0170 0111 00 BIC WELADE8LXXX COBADEFFXXX DEUTDE8LXXX L Postbank Leipzig UniCredit Bank AG Leipziger Volksbank IBAN DE14 8601 0090 0067 8129 04 DE78 8602 0086 0008 4105 50 DE04 8609 5604 0308 3083 08 BIC PBNKDEFF HYVEDEMM495 GENODEF1LVB Anlage 6 Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig der Eintrittspreise für Aufführungen und Konzerte der Schola Cantorum Leipzig Beschluss Nr. RB der Ratsversammlung vom Die Schola Cantorum ist eine besondere pädagogische Einrichtung der Stadt Leipzig. Für die im Rahmen der musikalischen Ausbildung stattfindende Konzerte und Aufführungen werden nachfolgend aufgeführte Eintrittspreise erhoben: 1 Rechtliche Grundlagen Ermächtigungsgrundlage für die Festsetzung der Eintrittspreise für Konzertveranstaltungen der Schola Cantorum ist die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), die u.a. die Grundsätze der Einnahmebeschaffung regelt. Nach § 73 SächsGemO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen (§ 73 Abs. 2 Nr. 1 SächsGemO). Der materiell-rechtliche Rahmen für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten wird durch die §§ 10 bis 14 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vorgegeben, die sinngemäß anzuwenden sind. Die Entgeltordnung wurde gemäß der allgemeinen Prinzipien zur Bemessung öffentlicher Entgelte gemäß der Dienstanweisung Nr. 12/2014 vom 01.07.2014 erstellt. 2 Entgeltpflicht Eintrittspreise werden für Konzerte der Chöre der Schola Cantorum Leipzig erhoben. 3 Entgeltschuldner Schuldner der Eintrittspreise sind die Besucher/-innen der Aufführungen und Konzerte. 4 Entgeltbemessung Die Bemessung der Entgelte erfolgt nach dem Ausmaß der Leistung und nach den durchschnittlich verursachten Kosten. 5 Höhe der Eintrittspreise Die Eintrittspreise für Aufführungen und Konzerte werden innerhalb einer Preisspanne flexibel gestaltet, da die Aufwendungen für ein Konzert unterschiedlich hoch ausfallen können (Miete, ggf. Künstlerhonorare, Requisiten, Stimmen von Musikinstrumenten ...). Bei der Festsetzung der Eintrittspreise werden folgende Faktoren berücksichtigt: • Vergleich zu ähnlichen Einrichtungen (Musikschule, vergleichbare Kinder- u. Jugendchöre) • Veranstaltungen ähnlichen Inhalts • Einkommenssituation in Leipzig • die Sparte (Spatzenchor, Kinderchor, Mädchenchor oder alle Chöre) • die besonderen Aufwendungen (zusätzliche Künstlerhonorare, Aufwendungen für Bühnenbild, Anmietung von Musikinstrumenten, Raummiete) • Nachfrage der Veranstaltung • Ort/Platzkapazität der Veranstaltung. Eintrittspreise für Konzerte und Aufführungen Preise Erwachsene 5 € bis 15 € Ermäßigungsberechtigte 3 € bis 12 € Inhaber/-innen des Leipzig-Passes Familien 2,50 € bis 7,50 € 12 € bis 35 € Ermäßigungen und Befreiungen Ermäßigungsberechtigte Seite 1 von 2 Anlage 6 Kinder von 4-14 Jahren, Schwerbehinderte, Schüler/-innen, Berufsschüler/-innen, Auszubildende, Studierende, Teilnehmer/-innen an Freiwilligendiensten (Bufdi, FSJ) Sozialermäßigung für Inhaber des Leipzig-Passes 50 % Ermäßigung für Inhaber/-innen des Leipzig-Passes Familien Eltern oder Großeltern (maximal zwei Erwachsene) und deren Kinder oder Enkel im Alter von 4-14 Jahren Freier Eintritt für • Kinder unter 4 Jahren • 1 Begleitperson bei einer Schülergruppe je 10 Personen • Begleitperson von Schwerbehinderten mit entsprechender Kennzeichnung im Schwerbehindertenausweis Kostenfreie Veranstaltungen In Ausnahmefällen werden für bestimmte Veranstaltungen (z.B. öffentliche Generalproben, Benefizkonzerte, Musiziernachmittage, Vortragsabende) keine Eintrittsgelder erhoben. 6 Inkrafttreten Die Entgeltordnung tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Seite 2 von 2 Anlage 7 Vorkalkulation der Konzerte und Aufführungen der Schola Cantorum Vorkalkulation 2015 bis 2019 Sachkonto Aufwendungen gesamt / Jahr Personalaufwendungen dav. Dienstaufwend. (incl. Umlage) dav. Honorare allg. Chorarbeit dav. Anteil Personalaufwand Konzerte dav. Honorare Konzerte Sach- und Dienstleistungen dav. Miete für Konzerte/Aufführungen dav. Aufwendungen für Konzerte Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen dav. Reisekosten für Konzerte Bilanzielle Abschreibungen Aufwendungen lfd. Verwaltungstätigkeit Interne Leistungsbeziehungen Umlage Personalaufwendungen Umlage Sach- und Dienstleistungen Umlage sonstige ord. Aufwend. Kalkulatorische Kosten 40 4019 davon 4019 42 4231 4271 43 44 4431 46 47 48 In 41 In 42 In 44 Miete/Betriebskosten abzüglich kostenmindernde Erlöse / Jahr Ansatzfähige Aufwendungen gesamt / Jahr Erträge gesamt / Jahr Erträge Eintritt Konzerte sonstige Erträge Konzerte Umlage privatrechtl. Entgelte Ergebnis / Jahr Kostendeckungsgrad Konzerttätigkeit 3421 37 In 34 15,00% Vorkalkulation Plan 2015 Vorkalkulation Plan 2016 Vorkalkulation Plan 2017 Vorkalkulation Plan 2018 Vorkalkulation Plan 2019 Durchschnitt Plan 2015 bis 2019 35.635,00 € 26.135,00 € 35.686,00 € 26.186,00 € 35.815,00 € 26.315,00 € 35.948,50 € 26.448,50 € 36.083,50 € 26.583,50 € 35.833,60 € 26.333,60 € 102.600,00 € 102.940,00 € 103.800,00 € 104.690,00 € 105.590,00 € 103.924,00 € 38.300,00 € 38.300,00 € 38.300,00 € 38.300,00 € 38.300,00 € 38.300,00 € 21.135,00 € 21.186,00 € 21.315,00 € 21.448,50 € 21.583,50 € 21.333,60 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 2.400,00 € 1.500,00 € 0,00 € 2.400,00 € 1.500,00 € 0,00 € 2.400,00 € 1.500,00 € 0,00 € 2.400,00 € 1.500,00 € 0,00 € 2.400,00 € 1.500,00 € 0,00 € 5.600,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.600,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.600,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.600,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.600,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.400,00 € 1.500,00 € 0,00 € 0,00 € 5.600,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 35.635,00 € 35.686,00 € 35.815,00 € 35.948,50 € 36.083,50 € 35.833,60 € 13.260,00 € 13.260,00 € 13.260,00 € 13.260,00 € 13.260,00 € 12.260,00 € 12.260,00 € 12.260,00 € 12.260,00 € 12.260,00 € 1.000,00 € - 1.000,00 € - 1.000,00 € - 1.000,00 € - 1.000,00 € - 13.260,00 € 12.260,00 € 1.000,00 € -22.375,00 € -22.426,00 € -22.555,00 € -22.688,50 € -22.823,50 € -22.573,60 € 37,21% 37,16% 37,02% 36,89% 36,75% 37,00% Vorkalkulation Plan 2015 Vorkalkulation Plan 2016 Vorkalkulation Plan 2017 Vorkalkulation Plan 2018 Vorkalkulation Plan 2019 Durchschnitt Plan 2015 bis 2019 130 4€ 520 € 2 130 4€ 520 € 2 130 4€ 520 € 2 130 4€ 520 € 2 130 4€ 520 € 2 1.040 € 1.040 € 1.040 € 1.040 € 1.040 € 130 4,00 € 520,00 € 2 1.040,00 € 180 4€ 720 € 1 180 4€ 720 € 1 180 4€ 720 € 1 180 4€ 720 € 1 180 4€ 720 € 1 720 € 720 € 720 € 720 € 720 € 400 9€ 3.600 € 1 400 9€ 3.600 € 1 400 9€ 3.600 € 1 400 9€ 3.600 € 1 400 9€ 3.600 € 1 3.600 € 3.600 € 3.600 € 3.600 € 3.600 € 500 9€ 4.500 € 1 500 9€ 4.500 € 1 500 9€ 4.500 € 1 500 9€ 4.500 € 1 500 9€ 4.500 € 1 4.500 € 4.500 € 4.500 € 4.500 € 4.500 € 150 4€ 600 € 4 150 4€ 600 € 4 150 4€ 600 € 4 150 4€ 600 € 4 150 4€ 600 € 4 2.400 € 2.400 € 2.400 € 2.400 € 2.400 € 150 4,00 € 600,00 € 4 2.400,00 € 12.260 € 12.260 € 12.260 € 12.260 € 12.260 € 12.260,00 € 250 € 4 250 € 4 250 € 4 250 € 4 250 € 4 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 250,00 € 4 1.000,00 € Erträge aus Konzerten Konzerte des Kinderchores durchschn. Anz. Besucher/-innen durchschnittl. Preis Einnahme pro Konzert Anzahl der Konzerte im Jahr Erträge gesamt Weihnachtskonzert des Kinderchores durchschn. Anz. Besucher/-innen durchschnittl. Preis Einnahme pro Konzert Anzahl der Konzerte im Jahr Erträge gesamt 180 4,00 € 720,00 € 1 720,00 € Konzerte des Mädchenchores durchschn. Anz. Besucher/-innen durchschnittl. Preis Einnahme pro Konzert Anzahl der Konzerte im Jahr Erträge gesamt 400 9,00 € 3.600,00 € 1 3.600,00 € Weihnachtskonzert der Schola Cantorum durchschn. Anz. Besucher/-innen durchschnittl. Preis Einnahme pro Konzert Anzahl der Konzerte im Jahr Erträge gesamt 500 9,00 € 4.500,00 € 1 4.500,00 € Kinderoper durchschn. Anz. Besucher/-innen durchschnittl. Preis Einnahme pro Konzert Anzahl der Konzerte im Jahr Erträge gesamt Gesamterträge Eintritte Konzerte Einnahmen aus Gastspielverträgen durchschnittl. Aufwandsentschädigung Anzahl der Gastspielkonzerte im Jahr Erträge gesamt Seite 1 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) niedrig nein ja nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 10.12.2014 zu 19.27. Schola Cantorum Leipzig - Kinder-und Jugendchor der Stadt Leipzig: Entwicklungskonzept einschließlich privatrechtlicher Entgeltordnung Vorlage: DS-00494/14 Beschluss: 1. Das Entwicklungskonzept wird bestätigt. 2. Die musikalische Früherziehung wird 2015 in das Chorangebot integriert. 3. Die Mitgliedschaften der Schola Cantorum Leipzig im Verband Deutscher Konzertchöre, im Arbeitskreis Musik in der Jugend und im Deutschen Jugendherbergswerk werden weitergeführt. 4. Die Entgeltordnung der Schola Cantorum Leipzig für die umfassende musikalische Ausbildung gemäß Anlage 2 wird bestätigt. 5. Die Entgeldordnung der Schula Cantorum Leipzig für Konzerte und Aufführungen gemäß Anlage 6 wird bestätigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 11.12.2014 Seite: 1/1