Daten
Kommune
Leipzig
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1008891.pdf
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931 kB
Erstellt
02.10.14, 12:00
Aktualisiert
16.03.17, 09:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00494/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Jugendhilfeausschuss
17.11.2014
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
04.12.2014
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
08.12.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Schola Cantorum Leipzig - Kinder-und Jugendchor der Stadt Leipzig: Entwicklungskonzept
einschließlich privatrechtlicher Entgeltordnung
Beschluss:
1.
Das Entwicklungskonzept wird bestätigt.
2.
Die musikalische Früherziehung wird 2015 in das Chorangebot integriert.
3.
Die Mitgliedschaften der Schola Cantorum Leipzig im Verband Deutscher Konzertchöre, im
Arbeitskreis Musik in der Jugend und im Deutschen Jugendherbergswerk werden weitergeführt.
4.
Die Entgeltordnung der Schola Cantorum Leipzig für die umfassende musikalische
Ausbildung gemäß Anlage 2 wird bestätigt.
5.
Die Entgeldordnung der Schula Cantorum Leipzig für Konzerte und Aufführungen gemäß
Anlage 6 wird bestätigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
xwenn ja,
x
ja, Ergebnis siehe Anlage z
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
x
von
bis
2015
2015
ff.
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlag
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlag
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlag
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
ff.
-10.000 € 1.100.24.3.0
+10.000 € 1.100.24.3.0.0
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veran
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung: 0,25 vzÄ
Beteiligung Personalrat
nein
Vorgesehener Stellenabbau:
xnein
x
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Prüfkatalog
Entwicklungskonzept (inkl. Anlagen)
Schola Cantorum Leipzig - Kinder- und Jugendchor der Stadt Leipzig
Entwicklungskonzept
Vorbemerkung
1963 wurde die Schola Cantorum Leipzig (zu deutsch: Singschule) als Schulchor der damaligen
Ernst-Schneller-Oberschule Leipzig von Reinhardt Syhre gegründet. Ab 1966 wirkten die
Chormitglieder als Opern-Kinderchor, ab 1973 auf Initiative Kurt Masurs zusätzlich als
Gewandhaus-Kinderchor. Seit 1982 befindet sich das Ensemble als Kinder- und Jugendchor der
Stadt Leipzig in Trägerschaft derselben. Als Einrichtung der Stadt Leipzig ist die Schola Cantorum
seit 1990 dem früheren Schulverwaltungsamt und jetzigem Amt für Jugend, Familie und Bildung
als besondere pädagogische Einrichtung angegliedert. Auf diese Weise unterstützt die Stadt
Leipzig die Arbeit des Chores dauerhaft personell und materiell. Das Konzept der Schola
Cantorum wurde entwickelt unter dem Aspekt der musikalischen Bildung von Kindern der Stadt
Leipzig. Besonders mit der Arbeit für die musikalische Frühförderung leistet die Schola Cantorum
einen wertvollen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung für Kinder. Die Angebote fördern nicht nur
musikalische Fähigkeiten, sondern auch die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Die Schola
Cantorum arbeitet eng mit Schulen und Kindertageseinrichtungen im Rahmen von Angeboten der
musikalischen Bildung bzw. der musikalischen Frühbildung zusammen. (z.B. Anna-MagdalenaBach-Schule, Kindergarten UniKids). Die Schola Cantorum ist damit ein besonderer Bestandteil
der städtischen Bildungslandschaft.
Vielfältige Konzertreisen, CD-Einspielungen, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen sowie
Wettbewerbserfolge belegen die hohe Qualität der Arbeit der Schola Cantorum. Sie ist durch
vielfältige Kooperationen im Leipziger Kulturleben verankert (vgl. Pkt. 2.6).
Im Jahr 2013 beging die Schola Cantorum ihr fünfzigstes Gründungsjubiläum, aus dessen Anlass
eine Festschrift erschienen ist, die erstmalig die wechselvolle Geschichte des Chores aufarbeitet.
Die Schola Cantorum Leipzig bietet als Singschule im besten Sinne des Wortes Kindern
und Jugendlichen aller Altersstufen ein musikalisches Zuhause.
In den verschiedenen Angeboten der Schola Cantorum Leipzig singen und musizieren derzeit
wöchentlich über 167 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Sie ist somit ein wichtiger
Bildungs- bzw. Kulturträger in Leipzig. Generationen von Kindern und Jugendlichen haben in den
vergangenen Jahrzehnten die verschiedenen Chorgruppen der Schola Cantorum Leipzig
durchlaufen und singen heute in den verschiedensten Chören deutschlandweit.
1 Profil der Schola Cantorum Leipzig
1.1 Musikalische Früherziehung (bis 5 Jahre)
Die musikalische Früherziehung bietet derzeit 60 Mädchen und Jungen im Vorschulalter die
Möglichkeit, sich spielerisch mit den elementaren Formen des Musizierens vertraut zu machen. Sie
dient sowohl der Persönlichkeitsentwicklung als auch der Entwicklung musikalischer und sozialer
Fähigkeiten und enthält die folgenden Elemente:
Singen und Sprechen: Die Stimme ist das wichtigste und erste Instrument und ein
wesentliches Ausdrucksmittel des Menschen. Die teilnehmenden Kinder singen alte und neue
Kinder- und Tanzlieder, sprechen und gestalten kindgemäße Verse und Geschichten,
entdecken den Tonraum und entwickeln eine erste Tonraumvorstellung. Damit eng verbunden
ist das
Hören: Die Kinder lernen Klänge und Instrumente zu unterscheiden (laut-leise, hoch-tief,
schnell-langsam), hinzuhören und aufeinander zu hören.
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Rhythmik, Bewegung und Tanz: Die Kinder machen erste Raumerfahrungen, nehmen im
Tanz Kontakt auf zum Partner und zur Gruppe, lernen sich einzuordnen und setzen Musik in
Bewegung um. Mit Hilfe der Rhythmussprache werden erste rhythmische Bausteine in der
Notation kennengelernt und auf die „Körperinstrumente“ sowie das
Orff-Instrumentarium übertragen. Die Kinder lernen erste elementare Formen der
Liedbegleitung entdecken, erfahren verschiedene Spielweisen und bekommen die Art der
Tonerzeugung, Materialien und Klangeigenschaften erklärt.
Die Musikalische Früherziehung ist in Zeiten des passiven Medienkonsums von Kindern, in deren
Elternhaus das Singen oft keine Rolle mehr spielt und in dessen Folge die Mitgliederzahlen in
vielen Kinder- und Jugendchören sinken, ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein für die
Nachwuchsgewinnung in den Kinderchören der Schola Cantorum Leipzig.
Die Musikalische Früherziehung wird bisher vom Freundeskreis der Schola Cantorum Leipzig e. V.
getragen. In sechs Kursen zu acht bis zehn Kindern unterrichten drei Musikpädagoginnen
wöchentlich jeweils 45 Minuten.
Ab 2015 wird die musikalische Früherziehung in das Chorangebot der Schola Cantorum integriert.
1.2 Spatzenchor (6 Jahre bis 2. Klasse)
Der Spatzenchor besteht aus 14 musikalisch oft sehr unterschiedlich vorgebildeten Mädchen und
Jungen im Alter von 6 Jahren (Vorschulalter) bis zur 2. Klasse, die sich wöchentlich zu einer 60minütigen Probe treffen. Durch eine umfassende und sehr zeitintensive Talentsuche in den
Leipziger Grundschulen werden sie für die Chöre geworben und lernen in wöchentlichen
Chorproben die ersten Schritte des gemeinsamen Singens.
Ziel der „vokalen Grundstufe“ ist, dass möglichst alle Chormitglieder bei Übertritt in den Kinderchor
ab der 3. Klasse die gleichen musikalischen Voraussetzungen haben. Dabei steht das spielerische
Erlernen der musikalischen Grundlagen und ein behutsames Heranführen an die Stimmbildung im
Mittelpunkt der Kinderchorarbeit. Ganzheitliches Erleben von Musik, das Umsetzen von Musik in
Bewegung sowie das Erfinden von eigenen Rhythmen und Melodien mit Orff-Instrumenten sind
unverzichtbare Bestandteile der Spatzenchorprobe. Durch Geschichten-Lieder soll der Tonumfang
der eigenen Stimme spielerisch erschlossen werden.
Dazu kommt die erste Einstudierung von traditionellen Kinder- und Volksliedern, die im späteren
Konzertkinderchor zum Kernrepertoire gehören. Zusätzlich lernen die Kinder im in die Chorprobe
integrierten Musiktheorieunterricht gemeinsam die für die Chorlaufbahn wichtigen Grundlagen wie
Notennamen, rhythmische Elemente und musikalische Fachbegriffe kennen.
Auftritte des Spatzenchores beschränken sich, um die Kinder nicht zu überfordern, auf die
Mitwirkung beim Weihnachtskonzert gemeinsam mit den Mitgliedern des Kinderchores sowie die
Mitwirkung an der jährlich stattfindenden Kinderoper.
1.3 Kinderchor (3. Klasse bis 12 Jahre)
Mit Beginn der 3. Klasse haben die Kinder bei entsprechender musikalischer Eignung die
Möglichkeit, in den Kinderchor zu wechseln. Das Repertoire des ca. 40 Mitglieder zählenden
Konzertkinderchores der Schola Cantorum besteht aus umfangreicher Kinderliedliteratur, Kanons,
tradierten, klassischen Kinderliedern, jährlichen und sowohl zeitlich als auch ausstattungstechnisch
sehr aufwendigen Kinderopern oder -musicals, mit denen die Kinder auch spielerisch und szenisch
gefordert und gefördert werden sollen, sowie leichter zweistimmiger Literatur.
Der Kinderchor baut auf den Erfahrungen des Spatzenchores auf und entwickelt die Stimmen
weiter. Die Kinder werden dazu angehalten, regelmäßig in der Probe alleine zu singen, um die
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Entwicklung der Stimmen zu fördern. Die chorische Stimmbildung nimmt weiter eine zentrale
Stellung in der Chorarbeit ein und soll kontinuierlich einen „guten“ Kinderchorklang herstellen
sowie die Stimmumfänge erweitern. Die spielerischen Übungen aus dem Spatzenchor werden nun
immer mehr in professionelle Einsingübungen verändert. Regelmäßiges Üben des „Vom-BlattSingens“ ist Bestandteil der Chorprobe.
Zur wöchentlichen, 60-minütigen Gesamtprobe kommt nun eine weitere 60-minütige Registerprobe
hinzu, in der gezielt zweistimmig gearbeitet werden kann. Weiterhin erhalten die Mädchen und
Jungen nun wöchentlichen Gruppenunterricht in Musiktheorie in dem die für die Chorlaufbahn
wichtigsten Grundlagen wie Notenlehre, Rhythmik und die Schulung des Gehörs erlernt und
gefestigt werden. Der Musiktheorieunterricht wird nach der 5. Klasse mit einer Prüfung beendet.
In einem jährlichen Probenwochenende kann intensiv an der einmal im Jahr stattfindenden
Kinderoper gefeilt und Teile der Kulissen und Kostüme gebastelt werden. Zudem fördert das
Probenwochenende enorm den sozialen Zusammenhalt der Chorgruppe.
Während der Chorproben erhalten die Kinder auch erste Einzelstimmbildung im Rotationsprinzip.
Dies gewährleistet zum einen die Stimmhygiene und beugt Stimmerkrankungen vor. Zum anderen
können die Stimmen bereits im Kindesalter gezielt gefördert und auf die Stimmbildung im
Mädchenchor der Schola Cantorum Leipzig vorbereitet werden.
Der Kinderchor der Stadt Leipzig war in der Vergangenheit unter anderem in Carl Orffs „Carmina
Burana“ im Leipziger Gewandhaus oder beim Leipziger Musikfestival „Klassik für Kinder" in Bizets
Oper „Carmen" und Lortzings „Zar und Zimmermann" zu erleben. 2014 gestalteten über 70
Mitwirkende Engelbert Humperdincks Oper „Hänsel und Gretel“ in einer Bearbeitung für den
Kinderchor. Daneben gestalten die Kinderchormitglieder traditionell Frühlings-, Herbst- und
Weihnachtskonzerte im Beethovensaal der Leipziger Petrischule, in der Alten Handelsbörse oder
außerhalb Leipzigs.
1.4 Vorstufe des Mädchenchores (12 bis 13 Jahre)
Die Vorstufe des Mädchenchores besteht derzeit aus sechs Mitgliedern. Die Mädchen im Alter von
zwölf Jahren werden hier auf den eigentlichen Konzertchor der Schola Cantorum vorbereitet,
indem das Standard-Repertoire des Mädchenchores erarbeitet wird. Innerhalb des Vorstufenjahres
sollten sich die Mitglieder in ihrer stimmlichen und persönlichen Entwicklung so stabilisieren, dass
sie auch auf größeren Podien bestehen können. Neben Probenwochenenden des Mädchenchores
nimmt die Vorstufe an Konzerten und Reisen teil und verstärkt den Mädchenchor bei größer
besetzten Projekten.
Die Mädchen der Vorstufe proben nun gemeinsam mit den Mitgliedern des Mädchenchores in der
wöchentlichen Registerprobe und lernen so im Vorbereitungsjahr die Grundlagen für die spätere
Mädchenchorlaufbahn. Die Probenlänge besteht aus 1,5 Stunden, in die der Musiktheorieunterricht
und chorische Stimmbildung integriert sind. Hinzu kommt regelmäßiger 30-minütiger
Stimmbildungs-Gruppenunterricht bei professionellen Stimmbildnern, in dem Grundlagen sowie
das neu erlernte Repertoire gefestigt werden können.
Mit Abschluss des 13. Lebensjahres erfolgt ein Vorsingen und bei musikalischer Eignung eine
Übernahme in den Mädchenchor der Schola Cantorum Leipzig.
1.5 Mädchenchor (ab 13 Jahre)
Der Mädchenchor der Schola Cantorum Leipzig zählt aufgrund seines musikalischen Anspruchs,
zahlreicher Konzertreisen und Platzierungen bei nationalen und internationalen Wettbewerben
sowie konsequenter Nachwuchsförderung heute zu den führenden Mädchenchören Deutschlands
mit internationalem Renommee. Der Chor besteht aus über 30 Sängerinnen im Alter von zwölf bis
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22 Jahren, die größtenteils Schülerinnen verschiedener Leipziger Schulen sowie Auszubildende,
Studentinnen und Berufstätige sind.
Der Chor widmet sich intensiv dem romantischen Chorrepertoire, aber auch in Renaissance,
Barock und in der französischen Musik um die Jahrhundertwende machte das Ensemble wichtige
Entdeckungen. Ein weiterer Schwerpunkt der Chorarbeit liegt auf der Interpretation
zeitgenössischer Werke. Zahlreiche Uraufführungen und Auftragswerke für den Mädchenchor
belegen das hohe Engagement, das die Schola Cantorum Leipzig Kompositionen des 20. und 21.
Jahrhunderts entgegenbringt. Regelmäßig finden sich Werke zeitgenössischer Komponisten, die
eng mit der Stadt Leipzig verbunden sind, im Programm wieder. Bei der Aufführung
chorsinfonischer Werke (z. B. Bachs „Matthäuspassion“ oder Orffs „Carmina Burana“) arbeitet die
Schola Cantorum Leipzig regelmäßig mit verschiedenen mitteldeutschen Orchestern und Chören
zusammen.
Der Mädchenchor veranstaltet Konzerte in den bedeutendsten Leipziger Kirchen und Konzertsälen
und ist darüber hinaus regelmäßig in verschiedenen Regionen Mitteldeutschlands zu hören. Die
Schola Cantorum ist in Vertretung des Thomanerchores ins Motetten- und Vesperprogramm der
Leipziger Thomaskirche und in Vertretung des Kreuzchores der Dresdner Kreuzkirche
eingebunden und wird unter anderem regelmäßig zum Leipziger Bachfest verpflichtet. 1999
gestaltete das Ensemble den offiziellen Festakt zum 50-jährigen Bestehen der Bundesrepublik
Deutschland im Reichstag. Die erfolgreiche Teilnahme an nationalen und internationalen
Chorwettbewerben unterstreicht die Qualität des Mädchenchores der Schola Cantorum Leipzig,
ebenso wie zahlreiche Rundfunk-, Fernseh- und CD-Aufnahmen. Konzertreisen führten das
Ensemble in viele Regionen Deutschlands und seit 1994 auch ins Ausland. So gastierte der Chor
in Südafrika, Ungarn, Frankreich, den USA, Italien, Finnland und Israel.
Vielfältige Produktionen für Funk und Fernsehen sowie große Show-Produktionen ergänzen die
Chorarbeit. So standen die Mädchen bereits mit André Rieu und Joachim Witt auf der Bühne,
wirkten bei der José-Carreras-Gala für die ARD oder bei der Show-Produktion „Best of Musical"
mit. Der Chor arbeitete in der Vergangenheit unter anderem mit Dirigenten wie Kurt Masur, Herbert
Blomstedt oder Georg Christoph Biller zusammen.
Die hohe Qualität des Chores und das vergleichsweise anspruchsvolle Repertoire setzen
zusätzlich zu zwei Chorproben pro Woche unbedingt stimmliche Betreuung der Chormitglieder in
Form von Einzelstimmbildung voraus. Dabei steht die Festigung des Chorrepertoires im
Mittelpunkt der Arbeit. Zusätzlich erarbeiten die Stimmbildnerinnen mit den Sängerinnen
Repertoire für Vortragsabende der Gesangsklassen.
1.6 Ensemble
Das Ensemble der Schola Cantorum Leipzig besteht derzeit aus 12 langjährigen Mitgliedern des
Chores und dem Mädchenchor „entwachsenen“ Studentinnen oder Berufstätigen, die bei
Konzerten und Reisen des Mädchenchores eine wichtige Unterstützung sind. In wöchentlichen
Proben arbeiten die Mitglieder an anspruchsvoller Ensemble- und Chorliteratur, zumeist in
Vorbereitung auf Konzerte mit dem Mädchenchor. Das Repertoire speist sich aus der Barockzeit
sowie der Moderne, und neben Werken von Schumann oder Brahms gibt es auch immer wieder
Ausflüge in die Romantik.
Gemeinsam mit dem Mädchenchor gestaltet das Ensemble unter anderem die traditionellen
Weihnachtskonzerte in der Peterskirche, Motetten in der Leipziger Thomaskirche, nimmt an
Chorreisen und Wettbewerben teil und bereitet Uraufführungen vor. Eigene Ensemblekonzerte in
sächsischen Kirchen und Konzertsälen erweitern das Spektrum. Zusätzlich zu den wöchentlichen
Chorproben werden die Ensemblemitglieder durch professionelle Stimmbildnerinnen betreut.
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2 Entwicklungsperspektive
2.1 Musikalische Früherziehung (1,5 bis 5 Jahre)
Im Frühjahr 2012 als Pilotprojekt durch den Freundeskreis Schola Cantorum Leipzig e. V. als
Träger mit zwei Kursen initiiert, um die Nachwuchswerbung für die Chöre auf eine sicherere
Grundlage zu stellen, konnten im Frühjahrssemester 2014 bereits sechs Früherziehungskurse mit
ca. 60 teilnehmenden Kindern angeboten werden.
Die Musikalische Früherziehung wird ab dem Frühjahrssemester 2015 von der Stadt Leipzig ins
musikalische Angebot der Chöre übernommen, in den kommenden Jahren qualitativ und inhaltlich
so ausgebaut, dass sich der Nachwuchs für die Spatzenchöre vor allem aus den Früherziehungsgruppen speist und eine zeitaufwendige Werbung an den Leipziger Grundschulen nur noch
bedingt nötig ist. Inhaltlich wird vor allem auf kindgerechtes Singen Wert gelegt.
Die Teilnehmer/-innen der Musikalischen Früherziehung sind keine Mitglieder der Chöre der
Schola Cantorum. Für die Musikalische Früherziehung wird ein Entgelt für die Kursteilnahme
erhoben. Das Entgelt ist in der Entgeltordnung der Schola Cantorum verankert.
2.2 Spatzenchor (6 Jahre bis 2. Klasse)
Im Rahmen der durch den Stadtrat beschlossenen konzeptionellen Neuausrichtung der AnnaMagdalena-Bach-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, wurde mit der Schola Cantorum Leipzig
eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist die enge Zusammenarbeit
beider Einrichtungen, die damit verbundene Erweiterung des musikalischen Angebotes der
Grundschule sowie der Ausbau der Nachwuchsförderung der Schola Cantorum Leipzig
gleichermaßen. Die Kooperationsvereinbarung wurde bereits auf die Dauer von einem Schuljahr
geschlossen und anschließend jährlich verlängert. Entsprechend der Vereinbarung wurde bereits
an der Anna-Magdalena-Bach-Schule eine Außenstelle für die Spatzenchorarbeit der Schola
Cantorum Leipzig gegründet. Zielgruppe des Angebots sind Schülerinnen und Schüler der Schule
sowie Mädchen und Jungen im Alter von sechs Jahren bis zur zweiten Klasse aus ihrem
Einzugsgebiet.
2.3 Kinderchor (3. Klasse bis 12 Jahre)
Der Kinderchor wird als Kinderchor der Stadt Leipzig weiter etabliert. Die Intensivierung der
Öffentlichkeitsarbeit ist notwendig. Ziel ist die langfristige Stabilisierung der Mitgliedszahlen
zwischen 40 und 50 Kindern.
Die Qualität der musikalischen Ausbildung, die aus Stimmbildung, Musiktheorieunterricht,
Register- und Tuttiproben besteht sowie die Qualität des Repertoires wird in den kommenden
Jahren weiter verbessert. Dazu wird jährlich weiterhin ein ausgewogenes, interessantes und die
Kinder auf unterschiedliche Weise forderndes Jahresprogramm erarbeitet. Für 2015 sind u. a.
folgende Veranstaltungen des Kinderchores in Planung:
Frühlingskonzert im Beethovensaal der Leipziger Petrischule
Probenwochenende zu Vorbereitung der Kinderoper 2015
Musiziernachmittage im Beethovensaal der Leipziger Petrischule
4 Aufführungen der Kinderoper in den letzten Schulwochen des Schuljahres 2014/2015
Herbstkonzert des Kinderchores in der Alten Handelsbörse Leipzig
Weihnachtskonzert im Beethovensaal der Leipziger Petrischule
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2.4 Mädchenchor (ab 13 Jahre)
Der Chor wird als Mädchenchor der Stadt Leipzig weiter entwickelt mit dem Ziel die Mitgliedszahlen zwischen 40 und 50 Sängerinnen zu erhalten. Dafür wird qualitatives und quantitatives
Arbeiten in den Nachwuchsgruppen der Schola Cantorum als langfristig grundlegend erachtet.
Eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit durch die Schola Cantorum und die Stadt Leipzig ist
sowohl für die Bewerbung der Chorangebote generell als auch für Konzerte im speziellen
notwendig.
Eine Stabilisierung bzw. Verbesserung der musikalischen Ausbildung wird in den kommenden
Jahren weiter angestrebt und verbessert. Ein attraktives und auf die Chormitglieder abgestimmtes,
öffentlichkeitswirksames Jahresprogramm besteht aus Konzerten innerhalb Leipzigs und im
Umland. Die Schola Cantorum ist somit Botschafter für die Musikstadt Leipzig im mitteldeutschen
Raum und darüber hinaus. Für 2015 sind u. a. folgende Veranstaltungen des Mädchenchores in
Planung:
Probenwochenende und Konzert in Bayreuth
Konzertreise nach Sachsen-Anhalt, Konzerte in Wernigerode, Gernrode, Bad Harzburg
Sommerkonzert in der Oberen Wandelhalle des Neuen Rathauses (in Planung)
Weihnachtsliedersingen in der Leipziger Peterskirche
Weihnachtsmusik in der Leipziger Nikolaikirche
Mendelssohns Oratorium „Paulus“ gemeinsam mit dem Leipziger Oratorienchor
darüber hinaus Konzerte in Zwenkau, Markranstädt, Eilenburg, Magdeburg, Altenburg u. a.
2.5 Freundeskreis Schola Cantorum Leipzig e. V.
Der Freundeskreis Schola Cantorum Leipzig e.V. wurde 1993 gegründet und besteht heute aus
mehr als 30 Mitgliedern. Er versteht sich als ein Verein zur Pflege und Förderung des
Chorgesanges und der musischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen in der Schola
Cantorum Leipzig. Der Freundeskreis unterstützt im Laufe des Veranstaltungsjahres verschiedene
Projekte und übernimmt Verantwortung bei der Organisation und Logistik der Chorkonzerte, der
Chorprobenlager sowie bei Sommerfesten und Weihnachtsfeiern der Chöre. Diese vom
Freundeskreis übernommenen Aufgaben sind originäre Aufgaben der Stadt Leipzig als Träger der
Schola Cantorum. Die Regelungen im § 73 Abs. 2 der SächsGemo machen eine klare
Aufgabenabgrenzung des Freundeskreis Schola Cantorum e.V. gegenüber dem Kinder- und
Jugendchor der Stadt Leipzig Schola Cantorum notwendig. Deshalb wird die Aufgabe der
Organisation und Ausrichtung von Konzerten einschließlich des damit verbundenen Kartenverkaufs, sowie die Planung und Organisation von Chorprobenlagern und Konzertreisen ab Januar
2015 von der Stadt Leipzig als Träger der Schola Cantorum übernommen (vgl. Pkt.3).
Der Freundeskreis hält ergänzende Fakultativangebote im Bereich der musischen Bildung z.B.
Instrumental- und des Bewegungsunterricht vor. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des
Freundeskreises ist darüber hinaus der Ausbau der Netzwerk- und Lobbyarbeit und die Akquise
von Sponsoren.
2.6 Kooperationen
Die Schola Cantorum Leipzig ist durch die Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren fest mit der
Leipziger Kulturszene verbunden. Gemeinsame Projekte konnten in der Vergangenheit unter
anderem mit
-
dem Mendelssohn-Haus Leipzig,
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-
dem Edvard-Grieg-Verein Leipzig,
-
der Diakonie Leipzig,
-
der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Sachsen (LKJ),
-
dem Festival „Klassik für Kinder“ oder
-
der Initiative „Leipzig singt e.V.“
realisiert werden. Dazu kommen Kooperationen mit der Leipziger Thomaskirche, der Dresdner
Kreuzkirche, lokalen Kirchgemeinden, Grundschulen und Oberschulen sowie mit der AnnaMagdalena-Bach-Schule. Ein weiterer Ausbau der Kooperationen und die weitere feste
Verankerung im Leipziger Kulturleben werden weiter forciert.
2.7. Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden
Die Schola Cantorum Leipzig ist seit den 1990iger Jahren Mitglied im Verband Deutscher
Konzertchöre (VDKC). Im Rahmen dieser Mitgliedschaft kann die Schola Cantorum
kostengünstig am GEMA - Pauschalverfahren teilnehmen. Der Mitgliedsbeitrag für den Kinderchor
setzt sich zusammen aus dem jährlichen Sockelbetrag pro Kinderchor in Höhe von 30,00 €, dem
jährlichen Verbandsbeitrag in Höhe von 1,50 € pro Chormitglied und dem GEMA-Pauschalbeitrag
in Höhe von 113,30 €. Ausgehend von der derzeitigen Mitgliederzahl (103) in den Chören der
Schola Cantorum ergeben sich Beitragskosten in Höhe von 297,80 €. Bisher war die Schola
Cantorum Leipzig über den Freundeskreis Schola Cantum Leipzig e.V. als Mitglied angemeldet.
Die aufgeführten Mitgliedsbeiträge wurden vom Freundeskreis Schola Cantorum Leipzig e.V.
bezahlt. Eine Überprüfung dieser Mitgliedschaft hat ergeben, dass im VDKC aus
satzungsrechtlichen Gründen die Mitgliedschaft von gemeinnützigen Vereinen nicht rechtens ist.
Um diesen Umstand zu bereinigen, ist es notwendig, dass die Schola Cantorum Leipzig als
städtische Einrichtung Mitglied im VDKC wird.
Als Mitglied des Arbeitskreises „Musik in der Jugend" (AMJ) kann die Schola Cantorum
Fördergelder für die Teilnahme an Internationalen Choraustauschen erhalten. Darüber hinaus
können kostengünstige Dienstleistungen wie z. B. kostenlose Notenausleihe aus der Bibliothek
des AMJ in Anspruch genommen werden. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 70,00 € pro Jahr.
Als Mitglied des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH) erhält der Chor kostengünstige
Angebote für Übernachtungen in Deutschen Jugendherbergen. Diese Dienstleistung wird bei
mehrtägigen Chorprobenlagern sowie Konzertreisen in Anspruch genommen. Der Jahresbeitrag
beträgt 40,00 €.
Die Mitgliedschaften ermöglichen kostengünstigere Gebühren für die GEMA, für die Teilnahme an
internationalen Choraustauschen, für Notenausleihe sowie für Übernachtungskosten.
2.8 Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit der Schola Cantorum Leipzig wird weiter verbessert. Dies geschieht unter
anderem unter Einbeziehung der choreigenen Homepage www.schola-cantorum.de sowie der zur
Verfügung stehenden sozialen Netzwerke. Pressemitteilungen über das Referat Kommunikation
der Stadt Leipzig gewährleisten darüber hinaus die umfassende und regelmäßige Information der
Öffentlichkeit über aktuelle Chorprojekte und -konzerte. Die Präsenz der Schola Cantorum Leipzig
als städtischer Kinder- und Jugendchor auf www.leipzig.de wird weiter verbessert. Die Bewerbung
von Chorkonzerten in Print- und Online-Veranstaltungskalendern sowie durch Plakat- und
Flyerwerbung wird intensiviert. Ein Corporate Design, welches an das der Stadt Leipzig angepasst
ist, wird erarbeitet und umgesetzt.
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3 Finanzierung und Rahmenbedingungen für die Umsetzung
Die entstehenden jährlichen Kosten u.a. für die Chorleitung, Stimmbildung, Chorprobenlager,
Konzertreisen, Öffentlichkeitsarbeit, Vereins- und Verbandsmitgliedschaften werden von der Stadt
Leipzig finanziert. Die Kosten sind im Eckwert der Budgeteinheit 51_243 (sonstige schulische
Aufgaben) eingestellt. Die Entwicklung der Kosten und Erlöse sind in der Vor- und Nachkalkulation
dargestellt (vgl. Anlage 1).
3.1. Erhebung von privatrechtlichen Entgelten
Gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 1 SächsGemO hat die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben die
erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus selbst zu bestimmenden Entgelten
für die von ihr erbrachten Leistungen zu erheben. Einnahmen werden über privatrechtliche
Entgelte für die Teilnahme an der musikalischen Ausbildung sowie über Eintrittsgelder aus
Konzerten der Chöre der Schola Cantorum erzielt.
Der materiell-rechtliche Rahmen für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten wird durch die
§§ 10 bis 14 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vorgegeben, die sinngemäß
anzuwenden sind.
Mit einer Kostendeckung von ~ 14 % bei der musikalischen Ausbildung innerhalb der Schola
Cantorum und ~ 37 % bei Konzerten und Auftritten wird dem Äquivalenzprinzip Rechnung
getragen.
Die Prinzipien der Kostendeckung bleiben gewahrt: Das Verbot der Kostenüberschreitung wird
nicht übertreten, da die Erlöse aufgrund von Branchenwerten und der Struktur der Schola
Cantorum immer geringer als die Kosten sein werden. Dass das Gebot der Kostendeckung in einer
Singschule nicht erfüllt wird, ist der kulturpolitischen Zielsetzung geschuldet.
Dem Prinzip der Vollständigkeit, Bestimmtheit und Normenklarheit wird entsprochen.
3.1.1. Teilnahmeentgelte
Für die Teilnahme an der musikalischen Ausbildung der Schola Cantorum werden privatrechtliche
Teilnahmeentgelte erhoben. Mit Ratsbeschluss RBIII-672/01 wurde die aktuelle Entgeltordnung für
die Schola Cantorum Leipzig durch den Stadtrat beschlossen. Diese Entgeltregelung trat zum
01.08.2001 für die Schola Cantorum als besondere pädagogische Einrichtung der Stadt Leipzig in
Kraft. 2015 wird die Entgeltordnung für Teilnehmerentgelte der Schola Cantorum Leipzig
angepasst (Anlage 2).
Der Gegenstand der Entgeltordnung fällt unter den Regelungsgehalt der Dienstanweisung
12/2014- „Erhebung von Benutzungsgebühren und privatrechtlichen Benutzungsentgelten“.
Gemäß des Beschlusses der Ratsversammlung RBV-600/10 - „Transparente Gebühren und
Entgelte“ sind die Entgelte entsprechend der Bestimmungen zur Kalkulation von Benutzungs-,
respektive Teilnehmerentgelten zu ermitteln. Die zugrunde liegenden Kalkulationen sind für
Außenstehende nachvollziehbar zu gestalten und zu veröffentlichen (vgl. Anlage 2). Die Schola
Cantorum Leipzig ist nicht nur ein Bildungs- und Kulturträger der Stadt Leipzig sondern gleichsam
eine Stätte der sozialen Begegnung von Kindern und Jugendlichen, deren Familien und
Angehörigen. Die Schola Cantorum stellt ein besonderes außerunterrichtliches Bildungsangebot
dar, das von allen interessierten und talentierten Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrem
sozialen Status wahrgenommen werden kann. Unter diesem Aspekt ist bei Erhebung der Entgelte
nicht die vollständige Deckung des jährlichen Gesamtaufwandes zugrunde gelegt worden. Mit den
Entgelten soll lediglich eine anteilige Deckung der Aufwendungen für die Honorare für die
Stimmbildung und den Vokalunterricht sowie für die musikalische Früherziehung erzielt werden.
Mit der Sozialermäßigung und der Geschwisterermäßigung sind Familien, die Transferleistungen
beziehen, in der Entgeltordnung berücksichtigt. Die Ermäßigungen sind in Anlehnung an die
Entgeltordnung der Musikschule "Johann Sebastian Bach" festgelegt worden.Durch die Erhebung
der Teilnahmegebühren wird das Prinzip der Gleichbehandlung in Bezug auf die Intensität der
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Nutzung gewahrt. Ermäßigungen ergeben sich aufgrund der Zugehörigkeit zu berechtigten
Personengruppen.
Das jeweilige Entgelt wird auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. Anlage
4) erhoben. Die Chormitglieder bzw. deren Erziehungsberechtigte schließen vor Beginn der
Chormitgliedschaft einen Vertrag ab (vgl. Anlage 5).
Die Entgelte wurden unter Hinzuziehung von Übersichten zu Entgelten bei vergleichbaren
deutschen Chören, wie der JugendKunstschule Dresden, dem Mädchenchor Wiesbaden oder dem
Ulmer Spatzenchor sowie unter Berücksichtigung der sozialen Vertretbarkeit für die Chormitglieder
angepasst.
Gegenüberstellung der jährlichen Entgelte der Chöre:
JugendKunstschule Dresden
Jahresbeitrag
Mädchenchor Wiesbaden
Jahresbeitrag
Ulmer Spatzenchor
Jahresbeitrag
Kleiner Konzertchor
135,00 € Kinderchor 1
120,00 € Spatzenchor
Konzertchor
180,00 € Kinderchor 2
180,00 €
Kammerchor
135,00 € Hauptchor
360,00 €
Frauenchor
Quelle: www.jks-dresden.de
185,00 €
240,00 €
Quelle: www.maechenchor-wiesbaden .de
Quelle: www.ulmer-spatzen-chor.ulm.de
Teilnehmerentgelte der Schola Cantorum Leipzig seit 2001
Chor
Monatsbeitrag
Quartalsbeitrag
Jahresbeitrag
Kinderchor
7,67 €
23,01 €
92,04 €
Vorstufe
7,67 €
23,01 €
92,04 €
Mädchenchor
10,23 €
30,68 €
122,72 €
Ensembles
10,23 €
30,68 €
122,72 €
Teilnehmerentgelte der Schola Cantorum Leipzig ab 2015
Chor
Monatsbeitrag
Quartalsbeitrag
Jahresbeitrag
Spatzenchöre
8,00 €
24,00 €
96,00 €
Kinderchor
8,00 €
24,00 €
96,00 €
Vorstufe Mädchenchor
Mädchenchor
11,00 €
33,00 €
132,00 €
Ensembles
11,00 €
33,00 €
132,00 €
Die musikalische Früherziehung (bis 5 Jahre) läuft im Semesterbetrieb und umfasst die
Teilnahme an den wöchentlichen Kursen. Die Teilnehmer/-innen sind keine Mitglieder der Chöre.
Musikalische
Früherziehung
51.7; Stand 9.10.2014
Pro Kurseinheit
Monatsbeitrag
Quartalsbeitrag
Jahresbeitrag
5,00 €
entfällt
entfällt
entfällt
Seite 9 von 11
3.1.2. Eintrittspreise für Konzerte
Für die Aufführungen und Konzerte bei denen die Schola Cantorum selbst als Veranstalter
fungiert, werden Eintrittsgelder erhoben. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Erhebung von
Eintrittspreisen liegen vor. Die Eintrittspreise wurden auf der Grundlage des § 73 Abs. 2 Nr.1
Sächs GemO und gemäß der Dienstanweisung Nr. 12/2014 festgesetzt (vgl. Festsetzung der
Eintrittspreise - Anlage 6 und Vorkalkulation - Anlage 7). Die Einnahmen aus privatrechtlichen
Kartenverkäufen sind erforderlich, vertretbar und geboten. Bei der Festlegung der Eintrittspreise
für die Schola Cantorum wird vom Kostendeckungsgebot abgewichen, da die Schola Cantorum in
erster Linie eine besondere pädagogische Einrichtung zur musikalischen Ausbildung von Kindern
und Jugendlichen ist. Insofern sind die Auftritte und Konzerte der Chöre nicht vergleichbar mit
einem Klangkörper, der aus professionellen Berufsmusikern besteht. Darüber hinaus ist es
kommunalpolitisches Interesse, den Besuch eines Konzertes/Auftrittes allen Bevölkerungsschichten zu ermöglichen und neue Besucher für die Schola Cantorum zu gewinnen. Durch den
Verkauf einzelner Karten wird das Prinzip der Gleichbehandlung in Bezug auf die Intensität der
Nutzung gewahrt. Ermäßigungen ergeben sich aufgrund der Zugehörigkeit zu berechtigten
Personengruppen. Die Eintrittspreise wurden unter Berücksichtigung ähnlicher Einrichtungen (z. B.
Musikschule Leipzig - Schulkonzerte, Konzerte vergleichbarer Chöre z.B. Dresdner Mädchenchor)
angepasst.
Eintrittspreise für Konzerte und Aufführungen
Erwachsene
Ermäßigungsberechtigte
5 € bis 15 €
Kinder von 4-14 Jahren, Schwerbehinderte,
Schüler/-innen, Berufsschüler/-innen,
Auszubildende, Studierende, BFDler, FSJler
Leipzig Pass-Inhaber/-innen
(50% Ermäßigung)
Familien
Preise
3 € bis 10 €
2,50 € bis 7,50 €
Eltern oder Großeltern (maximal zwei
Erwachsene) und deren Kinder oder Enkel im
Alter von 4-14 Jahren
12 € bis 35 €
Kinder unter 4 Jahren
freier Eintritt
1 Begleitperson bei einer Schülergruppe je 10 Personen
Begleitperson von Schwerbehinderten mit entsprechender
Kennzeichnung im Schwerbehindertenausweis
In Ausnahmefällen werden für bestimmte Veranstaltungen (z.B. öffentliche Generalproben,
Benefizkonzerte, Musiziernachmittage, Vortragsabende) keine Eintrittsgelder erhoben.
•
•
•
3.2. Finanzierungsquellen
Zu besonderen Veranstaltungen verschiedener Kirchen wird die Schola Cantorum als Gastchor
engagiert (z.B. Motette/Thomaskirche, Matthäuspassion/Heilig-Kreuz-Kirche). Auf Basis eines
Engagementsvertrages erhält die Schola Cantorum ein Honorar oder eine Aufwandsentschädigung für den Auftritt (vgl. Anlage 6).
Es wird geprüft, ob für ausgewählte Projekte Sponsoren oder Finanzierungsquellen bei folgenden
Institutionen erschlossen werden können:
Stiftungen,
Bündnisse „Singen“ des Deutschen Chorverbandes,
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK),
51.7; Stand 9.10.2014
Seite 10 von 11
4 Personal
Die konsequente Trennung der Aufgaben zwischen dem Freundeskreis Schola Cantorum e.V. und
der Stadt Leipzig beinhaltet die Übernahme der gesamten finanztechnischen Organisation von
Chorprobenlagern und Konzertreisen sowie der Chorkonzerte durch die Stadt Leipzig. Damit soll
die Zuständigkeit für Kalkulation und Angebotseinholung einschließlich der Rechts- und
Kassengeschäfte beim Amt für Jugend, Familie und Bildung liegen. Die dadurch entstehenden
zuätzlichen Aufgaben erfordern zusätzliche Ressourcen ab Januar 2015. Daher ist eine Erhöhung
der Wochenarbeitszeit für die Personalstelle mit der Stellenplannummer 51.702.002 von derzeit
0,5 VZÄ um 0,25 auf 0,75 VZÄ notwendig. Die Mitarbeiterin „Chorbüro der Schola Cantorum“ mit
der genannten Stellenplannummer übernimmt ab Januar 2015 die zusätzlichen Tätigkeiten. Diese
umfassen u. a. die finanzielle und vertragliche Planung und Organisation von Chorprobenlagern,
Konzertreisen sowie Chorkonzerten inkl. der Kosten- und Finanzierungsplanung, der Reise-,
Verpflegungs- und Unterkunftsplanung, der Vertragsgestaltung, die Bearbeitung von Rechnungen,
die Verwaltung der Handkasse, Verkauf und Verwaltung der Eintrittskarten. Die Schola Cantorum
fungiert somit als Geldannahmestelle. Durch die Neuverteilung von Planansätzen in der
Budgeteinheit 51_243 (sonstige schulische Aufgaben) kann die Erhöhung der jährlichen Personalkosten (E 8 neu/Jahreskosten x 0,25 = ca. 10.000 €) eckwertneutral durchgeführt werden.
5 Ausblick
Für die nächsten Jahre sind u. a. im Rahmen der musischen Bildung weitere Projekte in Planung:
Ein generationenübergreifendes „il canto-Projekt“ wird sich an Kinder zwischen zwei und fünf
Jahren aller Leipziger Stadtteile sowie an deren Eltern und Großeltern richten. Unter fachlicher
Anleitung werden sich monatlich Eltern und Großeltern mit ihren Kindern und Enkeln zum freien
gemeinsamen Singen von Volks- und Kinderliedern treffen. Durch die Weitergabe von Volks- und
Kinderliedgut durch Eltern und Großeltern sollen deren Kinder für das musikalische Erbe und das
Singen allgemein sensibilisiert werden. Im besten Fall entsteht bei den Kindern der Wunsch nach
Beendigung des Kurses weiter zu singen. Naheliegend wäre, dies in einem der Spatzenchöre der
Schola Cantorum Leipzig zu tun. Ein Projekt, das sich an gehörlose bzw. hochgradig
hörgeschädigte Kinder zwischen 3 und 12 Jahren wendet, die ein Chochlea-Implantat erhalten
haben und damit erste Hörerfahrungen sammeln, ist ebenfalls in Planung. Über dieses Angebot
sollen die Kinder erste Hörerfahrungen mit Musik sammeln.
Mit der Weiterentwicklung der verschiedenen Teilbereiche wird das Profil der Chöre weiter gestärkt
und die musikalische Ausbildung verbessert. Dadurch erhöhen sich die Attraktivität und Strahlkraft
der musikalischen Angebote. Durch die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit kann die Schola
Cantorum als ein wichtiger Kultur- und Bildungsträger in Leipzig besser wahrgenommen und
verankert werden.
Anlagen
Anlage 1
Vor- und Nachkalkulation (gesamt)
Anlage 2
Entgeltordnung für die umfassende musikalische Ausbildung
Anlage 3
Vorkalkulation der musikalischen Ausbildung
Anlage 4
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anlage 5
Vertrag Mitgliedschaft
Anlage 6
Entgeltordnung der Eintrittspreise für Konzerte und Aufführungen
Anlage 7
Vorkalkulation der Konzerte und Aufführungen
51.7; Stand 9.10.2014
Seite 11 von 11
Anlage 1
Vor- und Nachkalkulation der Schola Cantorum (gesamt)
Sachkonto
Aufwendungen gesamt / Jahr
Personalaufwendungen
dav. Dienstaufwend. (incl. Umlage)
dav. Honorare allg. Chorarbeit
dav. Honorare Konzerte
Sach- und Dienstleistungen
dav. Miete für Konzerte/Auftritte
dav. Aufwendungen für Konzerte
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
dav. Reisekosten für Konzerte
Bilanzielle Abschreibungen
Aufwendungen lfd. Verwaltungstätigkeit
Interne Leistungsbeziehungen
Umlage Personalaufwendungen
Umlage Sach- und Dienstleistungen
Umlage sonstige ord. Aufwend.
Kalkulatorische Kosten
40
4019
4019
42
4231
4271
43
44
4431
46
47
48
In 40
In 42
In 44
Miete/Betriebskosten
abzüglich kostenmindernde Erlöse / Jahr
Ansatzfähige Aufwendungen gesamt / Jahr
Erträge gesamt / Jahr
Mitgliedsbeiträge, Aufnahmebeiträge
Erträge Eintritt Konzerte
sonstige Erträge Konzerte
Umlage privatrechtl. Entgelte
3461
3421
37
In 34
Ergebnis / Jahr
Kostendeckungsgrad gesamt
Nachkalkulation
Ist
2013
Vorkalkulation
Plan
2014
Vorkalkulation
Plan
2015
Vorkalkulation
Plan
2016
Vorkalkulation
Plan
2017
Vorkalkulation
Plan
2018
Vorkalkulation
Plan
2019
110.737,17 €
83.581,51 €
136.982,00 €
111.050,00 €
171.892,00 €
145.900,00 €
172.232,00 €
146.240,00 €
173.092,00 €
147.100,00 €
173.982,00 €
147.990,00 €
174.882,00 €
148.890,00 €
65.784,51 €
82.350,00 €
102.600,00 €
102.940,00 €
103.800,00 €
104.690,00 €
105.590,00 €
17.797,00 €
28.700,00 €
38.300,00 €
38.300,00 €
38.300,00 €
38.300,00 €
38.300,00 €
5.000,00 €
5.000,00 €
5.000,00 €
5.000,00 €
5.000,00 €
12.390,00 €
12.390,00 €
12.390,00 €
12.390,00 €
12.390,00 €
2.400,00 €
2.400,00 €
2.400,00 €
2.400,00 €
2.400,00 €
1.500,00 €
1.500,00 €
1.500,00 €
1.500,00 €
1.500,00 €
0,00 €
13.550,00 €
0,00 €
13.550,00 €
0,00 €
13.550,00 €
0,00 €
13.550,00 €
0,00 €
13.550,00 €
5.600,00 €
5.600,00 €
5.600,00 €
5.600,00 €
5.600,00 €
17.487,64 €
2.960,00 €
6.656,63 €
17.000,00 €
1.980,00 €
6.900,00 €
51,39 €
0,00 €
0,00 €
52,00 €
0,00 €
-
52,00 €
0,00 €
-
52,00 €
0,00 €
-
52,00 €
0,00 €
-
52,00 €
0,00 €
-
52,00 €
0,00 €
-
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
110.737,17 €
136.982,00 €
171.892,00 €
172.232,00 €
173.092,00 €
173.982,00 €
174.882,00 €
9.531,45 €
9.800,00 €
32.219,60 €
32.219,60 €
32.219,60 €
32.219,60 €
32.219,60 €
9.531,45 €
9.800,00 €
18.959,60 €
12.260,00 €
18.959,60 €
12.260,00 €
18.959,60 €
12.260,00 €
18.959,60 €
12.260,00 €
18.959,60 €
12.260,00 €
0,00 €
-
0,00 €
-
1.000,00 €
-
1.000,00 €
-
1.000,00 €
-
1.000,00 €
-
1.000,00 €
-
-101.205,72 €
-127.182,00 €
-139.672,40 €
-140.012,40 €
-140.872,40 €
-141.762,40 €
-142.662,40 €
8,61%
7,15%
18,74%
18,71%
18,61%
18,52%
18,42%
Hochrechnung der Erträge aus den vorgeschlagenen Entgeltsätze pro Jahr
Teilnehmer / Monat
Chormitglieder und „Musikalische Früherziehung“
Gesamt
Musikalische Früherziehung (1,5 bis 5 Jahre)
Spatzenchor (6 Jahre bis 2. Klasse)
Kinderchor (3. Klasse bis 12 Jahre)
Vorstufe Mädchenchor (12 bis 13 Jahre)
Mädchenchor (ab 13 Jahre)
Ensemble (ab 21 Jahre)
Aufwand pro Monat (12 Monate)
Ertrag pro Monat (12 Monate)
Anzahl der Chormitglieder* pro Monat
Aufwendungen pro Chormitglied* pro Monat
Erträge pro Chormitglied* pro Monat
Nachkalkulation
Ist
2013
Vorkalkulation
Plan
2014
Vorkalkulation
Plan
2015
Vorkalkulation
Plan
2016
Vorkalkulation
Plan
2017
Vorkalkulation
Plan
2018
Vorkalkulation
Plan
2019
Teilnehmer
Teilnehmer
Teilnehmer
Teilnehmer
Teilnehmer
Teilnehmer
Teilnehmer
161
60
10
46
4
30
11
167
60
14
45
6
30
12
167
60
14
45
6
30
12
167
60
14
45
6
30
12
167
60
14
45
6
30
12
167
60
14
45
6
30
12
167
60
14
45
6
30
12
9.228,10 €
794,29 €
161
57,32 €
4,93 €
11.415,17 €
816,67 €
167
68,35 €
4,89 €
14.324,33 €
2.684,97 €
167
85,77 €
16,08 €
14.352,67 €
2.684,97 €
167
85,94 €
16,08 €
14.424,33 €
2.684,97 €
167
86,37 €
16,08 €
14.498,50 €
2.684,97 €
167
86,82 €
16,08 €
14.573,50 €
2.684,97 €
167,00 €
87,27 €
16,08 €
8,61%
7,15%
18,74%
18,71%
18,61%
18,52%
18,42%
7,67 €
7,67 €
10,22 €
10,22 €
10,22 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
8,00 €
8,00 €
11,00 €
11,00 €
11,00 €
8,00 €
8,00 €
11,00 €
11,00 €
11,00 €
8,00 €
8,00 €
11,00 €
11,00 €
11,00 €
8,00 €
8,00 €
11,00 €
11,00 €
11,00 €
8,00 €
8,00 €
11,00 €
11,00 €
11,00 €
0
4953,6
5874
18859,6
8032
4953,6
5874
18859,6
8032
4953,6
5874
18859,6
8032
4953,6
5874
18859,6
8032
4953,6
5874
18859,6
8032
4953,6
5874
18859,6
100,00 €
18.959,60 €
100,00 €
18.959,60 €
100,00 €
18.959,60 €
100,00 €
18.959,60 €
100,00 €
18.959,60 €
100,00 €
18.959,60 €
13.260,00 €
13.260,00 €
13.260,00 €
13.260,00 €
13.260,00 €
32.219,60 €
32.219,60 €
32.219,60 €
32.219,60 €
32.219,60 €
* einschließlich Musikalische Früherziehung
Kostendeckungsgrad
Vorschlag Entgelte für Stadtrat
Entgeltsätze / pro Monat
Musikal. Früherziehung (1,5 bis 5 Jahre)
Spatzenchor (6 Jahre bis 2. Klasse)
Kinderchor (3. Klasse bis 12 Jahre)
Vorstufe Mädchenchor (12 bis 13 Jahre)
Mädchenchor (ab 13 Jahre)
Ensemble (ab 21 Jahre)
Eintritt pro Konzert
8 Monate
12 Monate
12 Monate
12 Monate
12 Monate
12 Monate
7,67 €
7,67 €
10,22 €
10,22 €
10,22 €
siehe separate Aufstellung
Erträge Chortätigkeit einschließlich Konzerte pro Jahr (einschl. Ermäßigungen)
Musikalische Früherziehung
Spatzen- und Kinderchor
Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble
Zwischensumme
Aufnahmebeitrag
Zwischensumme
8 Monate
12 Monate
12 Monate
Erträge Konzerte
gesamt
18.959,60 €
Seite 1
Anlage 1
Berechnung Entgeltermäßigungen Schola Cantorum
Vorkalkulation Vorkalkulation Vorkalkulation
Plan
Plan
Plan
2014
2015
2016
Teilnehmer
Teilnehmer
Teilnehmer
Teilnehmer
Teilnehmer
Teilnehmer
Vorkalkulation
Durchschnitt
Plan
2014 bis 2019
Teilnehmer
167
60
14
45
6
30
12
167
60
14
45
6
30
12
167
60
14
45
6
30
12
167
60
14
45
6
30
12
167
60
14
45
6
30
12
167
60
14
45
6
30
12
167
60
14
45
6
30
12
Musikalische Früherziehung / Keine Chormitglieder
Vollzahler
60
36
60
36
60
36
60
36
60
36
60
36
60
36
Entgeltermäßigungen
bei 2 Kindern (10% je Kind)
bei 3 Kindern (20% je Kind)
ab 4 Kindern (30% je Kind)
Leipzig-Pass-Inhaber (50%)
4
2
0
18
4
2
0
18
4
2
0
18
4
2
0
18
4
2
0
18
4
2
0
18
4
2
0
18
Chormitglieder / Spatzen- und Kinderchor
Vollzahler
59
39
59
39
59
39
59
39
59
39
59
39
59
39
Entgeltermäßigungen
bei 2 Kindern (10% je Kind)
bei 3 Kindern (20% je Kind)
ab 4 Kindern (30% je Kind)
Leipzig-Pass-Inhaber (50%)
4
2
2
12
4
2
2
12
4
2
2
12
4
2
2
12
4
2
2
12
4
2
2
12
4
2
2
12
Chormitglieder / Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble
Vollzahler
48
38
48
38
48
38
48
38
48
38
48
38
48
38
2
1
2
5
2
1
2
5
2
1
2
5
2
1
2
5
2
1
2
5
2
1
2
5
2
1
2
5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
20,00 €
8,00 €
11,00 €
20,00 €
8,00 €
11,00 €
20,00 €
8,00 €
11,00 €
20,00 €
8,00 €
11,00 €
20,00 €
8,00 €
11,00 €
20,00 €
8,00 €
11,00 €
20
8
11
1.200,00 €
472,00 €
528,00 €
2.200,00 €
1.200,00 €
472,00 €
528,00 €
2.200,00 €
1.200,00 €
472,00 €
528,00 €
2.200,00 €
1.200,00 €
472,00 €
528,00 €
2.200,00 €
1.200,00 €
472,00 €
528,00 €
2.200,00 €
1.200,00 €
472,00 €
528,00 €
2.200,00 €
1200
472
528
2200
196,00 €
8,00 €
8,00 €
0,00 €
180,00 €
59,20 €
3,20 €
3,20 €
4,80 €
48,00 €
38,50 €
2,20 €
2,20 €
6,60 €
27,50 €
293,70 €
196,00 €
8,00 €
8,00 €
0,00 €
180,00 €
59,20 €
3,20 €
3,20 €
4,80 €
48,00 €
38,50 €
2,20 €
2,20 €
6,60 €
27,50 €
293,70 €
196,00 €
8,00 €
8,00 €
0,00 €
180,00 €
59,20 €
3,20 €
3,20 €
4,80 €
48,00 €
38,50 €
2,20 €
2,20 €
6,60 €
27,50 €
293,70 €
196,00 €
8,00 €
8,00 €
0,00 €
180,00 €
59,20 €
3,20 €
3,20 €
4,80 €
48,00 €
38,50 €
2,20 €
2,20 €
6,60 €
27,50 €
293,70 €
196,00 €
8,00 €
8,00 €
0,00 €
180,00 €
59,20 €
3,20 €
3,20 €
4,80 €
48,00 €
38,50 €
2,20 €
2,20 €
6,60 €
27,50 €
293,70 €
196,00 €
8,00 €
8,00 €
0,00 €
180,00 €
59,20 €
3,20 €
3,20 €
4,80 €
48,00 €
38,50 €
2,20 €
2,20 €
6,60 €
27,50 €
293,70 €
196
8
8
0
180
59,2
3,2
3,2
4,8
48
38,5
2,2
2,2
6,6
27,5
293,7
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
8032
4953,6
5874
18859,6
Teilnehmer pro Monat
Vorkalkulation
Plan
2017
Vorkalkulation
Plan
2018
Vorkalkulation
Plan
2019
Chormitglieder + „Musikalische Früherziehung“
Gesamt
Musikalische Früherziehung (1,5 bis 5 Jahre)
Spatzenchor (6 Jahre bis 2. Klasse)
Kinderchor (3. Klasse bis 12 Jahre)
Vorstufe Mädchenchor (12 bis 13 Jahre)
Mädchenchor (ab 13 Jahre)
Ensemble (ab 21 Jahre)
Anzahl der Vollzahler und Ermäßigungen
Entgeltermäßigungen
bei 2 Kindern (10% je Kind)
bei 3 Kindern (20% je Kind)
ab 4 Kindern (30% je Kind)
Leipzig-Pass-Inhaber (50%)
Chormitglieder / Nichtzahler
Probe:
Entgelte pro Kind pro Monat
Musikalische Früherziehung
Spatzen- und Kinderchor
Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble
Erträge pro Monat wenn alles Vollzahler
Musikalische Früherziehung
Spatzen- und Kinderchor
Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble
gesamt
Ermäßigungen pro Monat
Musikalische Früherziehung
bei 2 Kindern (10% je Kind)
bei 3 Kindern (20% je Kind)
ab 4 Kindern (30% je Kind)
Leipzig-Pass-Inhaber (50%)
Spatzen- und Kinderchor
bei 2 Kindern (10% je Kind)
bei 3 Kindern (20% je Kind)
ab 4 Kindern (30% je Kind)
Leipzig-Pass-Inhaber (50%)
Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble
bei 2 Kindern (10% je Kind)
bei 3 Kindern (20% je Kind)
ab 4 Kindern (30% je Kind)
Leipzig-Pass-Inhaber (50%)
gesamt
Erträge (einschl. Ermäßigung) pro Jahr
Musikalische Früherziehung
Spatzen- und Kinderchor
Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble
gesamt
8 Monate
12 Monate
12 Monate
Seite 3
Tabelle3
8032
4953,6
5874
18859,6
Seite 3
Tabelle3
0
0
0
0
Seite 4
Anlage 2
Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die umfassende musikalische
Ausbildung der Schola Cantorum Leipzig
Beschluss Nr. RB der Ratsversammlung vom
Die Schola Cantorum ist eine besondere pädagogische Einrichtung der Stadt Leipzig. Für die
umfassende musikalischen Ausbildung werden nachfolgend aufgeführten Entgelte erhoben:
1 Rechtliche Grundlage
Ermächtigungsgrundlage für diese Entgeltordnung ist die Sächsische Gemeindeordnung
(SächsGemO), worin u.a. die Grundsätze der Einnahmebeschaffung geregelt werden. Nach § 73
Abs. 2 SächsGemO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen,
soweit vertretbar und geboten und gesetzlich nicht ausdrücklich ausgeschlossen, aus selbst zu
bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Bei der
Einnahmebeschaffung ist auf die wirtschaftlichen Kräfte der Abgabepflichtigen Rücksicht zu
nehmen.
Der materiell-rechtliche Rahmen für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten wird durch die
§§ 10 bis 14 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vorgegeben, die sinngemäß
anzuwenden sind.
Für die umfassende musikalische Ausbildung in der Schola Cantorum – Kinder- und Jugendchor
der Stadt Leipzig – gilt folgende Entgeltordnung:
2 Entgeltpflicht
Die Teilnahme an der musikalischen Ausbildung und die Nutzung sämtlicher Chormaterialien der
Schola Cantorum sind entgeltpflichtig.
3 Entgeltschuldner
Schuldner des Benutzungsentgeltes sind alle Chormitglieder und die Teilnehmer der
musikalischen Früherziehung, die Leistungen der Schola Cantorum in Anspruch nehmen. Bei
minderjährigen Mitgliedern ist Entgeltschuldner der gesetzliche Vertreter.
4 Entgeltbemessung
Die Bemessung der Entgelte erfolgt nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) und nach den
durchschnittlich verursachten Kosten der Benutzung.
5 Höhe der Entgelte
Der Aufnahmebeitrag in den Chor beträgt für jedes Mitglied einmalig 10,00 €.
Dieser Aufnahmebeitrag beinhaltet die Nutzung der Chorkleidung.
a)
Für die Probezeit von 3 Monaten wird kein Entgelt erhoben.
Im Anschluss entscheidet der Chorleiter über eine Mitgliedschaft.
b)
Für den Stimm- und Vokalunterricht, der die Teilnahme am wöchentlichen Gruppenunterricht und die Nutzung der Chormaterialien umfasst, werden folgende Entgelte erhoben:
Chor
Monatsbeitrag
Quartalsbeitrag
Jahresbeitrag
Spatzenchöre
Kinderchor
8,00 €
24,00 €
96,00 €
Vorstufe Mädchenchor
Mädchenchor
11,00 €
33,00 €
132,00 €
Ensembles
11,00 €
33,00 €
132,00 €
Seite 1 von 2
Anlage 2
c)
Für die musikalische Früherziehung, welche die Teilnahme an den wöchentlichen Kursen
umfasst, wird folgendes Entgelt erhoben:
Musikalische Früherziehung
Pro Kurseinheit 5,00 €
Die musikalische Früherziehung läuft im Semesterbetrieb. Teilnehmer/-innen sind keine Mitglieder
der Chöre. Somit entfällt die Aufnahmegebühr. Die Semesterbeiträge werden vor Semesterbeginn
eingezogen. Pro Semester finden durchschnittlich 16 Unterrichtseinheiten statt. Pro Schuljahr
finden 2 Semester statt.
Ermäßigungen und Befreiungen
Es wird eine Ermäßigungen für Inhaber des Leipzig-Passes gewährt. Dies entspricht der
Umsetzung der Ratsbeschlüsse RB III-430/00 und RB IV-473/05. Darüber hinaus werden
Geschwisterermäßigungen und Ermäßigungen/Befreiungen in besonderen sozialen Härtefällen
gewährt. Die Ermäßigung kann nicht rückwirkend berücksichtigt werden. Es kann nur eine
Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
Geschwisterermäßigung:
Sie gilt, wenn aus einer Familie mehrere Kinder Chormitglieder sind oder an der musikalischen
Früherziehung teilnehmen:
bei 2 Kindern
10 % je Kind
bei 3 Kindern
20 % je Kind
ab 4 Kindern
30 % je Kind
Sozialermäßigung für Inhaber des Leipzig-Passes:
50 % des Preises für Vollzahler
Ermäßigung oder Befreiung in besonderen sozialen Härtefällen:
In besonderen sozialen Härtefällen erfolgt die Ermäßigung oder Befreiung von Entgelten nach
Beratung mit Vertretern des Amtes für Jugend, Familie und Bildung in Absprache mit dem Leiter
der Schola Cantorum. Die Ermäßigung/Befreiung erfolgt auf Antrag.
Seit dem 01.04.2011 ist das Bundesgesetz zur Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) in Kraft.
Nach diesem Gesetz ist für leistungsberechtigte Familien und deren Kinder eine Ersparnis von bis
zu 10,- € im Monat für die Teilhabe am “sozialen und kulturellen Leben” möglich.
6 Fälligkeit
Die Entgelte werden als Monats-, Quartals- oder Jahresentgelte erhoben. Der Stichtag der
Fälligkeit ist jeweils der letzte Kalendertag des Monats, des Quartals sowie des jeweiligen
Kalenderjahres.
Bei Nichtzahlung von Entgelten kann - unabhängig von der gerichtlichen Geltendmachung nach
erfolgter schriftlichen Mahnung - der zeitweilige oder dauerhafte Ausschluss aus dem Chor
erfolgen.
7 Ersatzansprüche / sonstiges
Für Verlust und Beschädigung von Chorkleidung und sämtlicher Chormaterialien stehen die
Chormitglieder bzw. die gesetzlichen Vertreter in vollen Umfang ein.
Die Chorkleidung wird bei Bedarf ausgetauscht und bleibt Eigentum der Schola Cantorum. Bei
Austritt ist sie gereinigt und in ordentlichem Zustand zurück zu geben.
8 Inkrafttreten / Außerkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt zum 01. Januar 2015 in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Entgeltordnung wird die Entgeltordnung vom 25.01.2001 RBIII-672/01
außer Kraft gesetzt.
Seite 2 von 2
Anlage 3
Vorkalkulation
der musikalischen Ausbildung der
Schola Cantorum (ohne Konzerte)
Vorkalkulation 2015 bis 2019
Sachkonto
Aufwendungen gesamt / Jahr
Personalaufwendungen
dav. Dienstaufwend. (incl. Umlage)
dav. Honorare allg. Chorarbeit
dav. Anteil Personalaufw. ohne Konzerte
Sach- und Dienstleistungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Bilanzielle Abschreibungen
Aufwendungen lfd. Verwaltungstätigkeit
Interne Leistungsbeziehungen
Umlage Personalaufwendungen
Umlage Sach- und Dienstleistungen
Umlage sonstige ord. Aufwend.
Kalkulatorische Kosten
Vorkalkulation
Plan
2016
Vorkalkulation
Plan
2017
Vorkalkulation
Plan
2018
Vorkalkulation
Plan
2019
Durchschnitt
Plan
2015 bis 2019
136.257,00 €
119.765,00 €
136.546,00 €
120.054,00 €
137.277,00 €
120.785,00 €
138.033,50 €
121.541,50 €
138.798,50 €
122.306,50 €
137.382,40 €
120.890,40 €
40
102.600,00 €
102.940,00 €
103.800,00 €
104.690,00 €
105.590,00 €
4019
38.300,00 €
38.300,00 €
38.300,00 €
38.300,00 €
38.300,00 €
davon
42
43
44
46
47
48
In 40
In 42
In 44
85,00%
Miete/Betriebskosten
abzüglich kostenmindernde Erlöse / Jahr
Ansatzfähige Aufwendungen gesamt / Jahr
Erträge gesamt / Jahr
Mitgliedsbeiträge, Aufnahmebeiträge
sonstige Erträge
Umlage privatrechtl. Entgelte
Vorkalkulation
Plan
2015
3461
37
In 34
Kostendeckungsgrad ohne Konzerttätigkeit
Teilnehmer / Monat Chormitglieder und „Musikalische Früherziehung“
Gesamt
Musikalische Früherziehung (1,5 bis 5 Jahre)
Spatzenchor (6 Jahre bis 2. Klasse)
Kinderchor (3. Klasse bis 12 Jahre)
Vorstufe Mädchenchor (12 bis 13 Jahre)
Mädchenchor (ab 13 Jahre)
Ensemble (ab 21 Jahre)
Aufwand pro Monat (12 Monate)
Ertrag pro Monat (12 Monate)
Anzahl der Chormitglieder* pro Monat
Aufwendungen pro Chormitglied* im Monat
Erträge pro Chormitglied* pro Monat
* einschließlich Musikalische Früherziehung
Kostendeckungsgrad
38.300,00 €
119.765,00 €
120.054,00 €
120.785,00 €
121.541,50 €
122.306,50 €
120.890,40 €
8.490,00 €
0,00 €
7.950,00 €
8.490,00 €
0,00 €
7.950,00 €
8.490,00 €
0,00 €
7.950,00 €
8.490,00 €
0,00 €
7.950,00 €
8.490,00 €
0,00 €
7.950,00 €
52,00 €
0,00 €
0,00 €
52,00 €
0,00 €
0,00 €
52,00 €
0,00 €
0,00 €
52,00 €
0,00 €
0,00 €
52,00 €
0,00 €
0,00 €
8.490,00 €
0,00 €
7.950,00 €
0,00 €
52,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
136.257,00 €
136.546,00 €
137.277,00 €
138.033,50 €
138.798,50 €
137.382,40 €
18.959,60 €
18.959,60 €
18.959,60 €
18.959,60 €
18.959,60 €
18.959,60 €
18.959,60 €
18.959,60 €
18.959,60 €
18.959,60 €
18.959,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
18.959,60 €
0,00 €
0,00 €
-117.586,40 € -118.317,40 €
-119.073,90 €
-119.838,90 €
-118.422,80 €
-117.297,40 €
Ergebnis / Jahr
103.924,00 €
13,91%
13,89%
13,81%
13,74%
13,66%
13,80%
167
60
14
45
6
30
12
167
60
14
45
6
30
12
167
60
14
45
6
30
12
167
60
14
45
6
30
12
167
60
14
45
6
30
12
167
60
14
45
6
30
12
11.354,75 €
1.579,97 €
167
67,99 €
9,46 €
11.378,83 €
1.579,97 €
167
68,14 €
9,46 €
11.439,75 €
1.579,97 €
167
68,50 €
9,46 €
11.502,79 €
1.579,97 €
167
68,88 €
9,46 €
11.566,54 €
1.579,97 €
167,00 €
69,26 €
9,46 €
11.448,53 €
1.579,97 €
167,00 €
68,55 €
9,46 €
13,91%
13,89%
13,81%
13,74%
13,66%
13,80%
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
8,00 €
8,00 €
11,00 €
11,00 €
11,00 €
8,00 €
8,00 €
11,00 €
11,00 €
11,00 €
8,00 €
8,00 €
11,00 €
11,00 €
11,00 €
8,00 €
8,00 €
11,00 €
11,00 €
11,00 €
8,00 €
8,00 €
11,00 €
11,00 €
11,00 €
8,00 €
8,00 €
11,00 €
11,00 €
11,00 €
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
100,00 €
18.959,60 €
100,00 €
18.959,60 €
100,00 €
18.959,60 €
100,00 €
18.959,60 €
100,00 €
18.959,60 €
Vorschlag für Stadtrat
Entgeltsätze / pro Monat
Musikalische Früherziehung (1,5 bis 5 Jahre)
Spatzenchor (6 Jahre bis 2. Klasse)
Kinderchor (3. Klasse bis 12 Jahre)
Vorstufe Mädchenchor (12 bis 13 Jahre)
Mädchenchor (ab 13 Jahre)
Ensemble (ab 21 Jahre)
8 Monate
12 Monate
12 Monate
12 Monate
12 Monate
12 Monate
Hochrechnung der Erträge aus den vorgeschlagenen Entgeltsätze pro Jahr
Erträge (einschl. Ermäßigungen) pro Jahr
Musikalische Früherziehung
Spatzen- und Kinderchor
Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble
Zwischensumme
Aufnahmebeitrag
gesamt
100,00 €
18.959,60 €
Seite 1
Anlage 3
Berechnung Entgeltermäßigungen Schola Cantorum
Vorkalkulation Vorkalkulation
Plan
Plan
2015
2016
Vorkalkulation
Plan
2017
Vorkalkulation
Plan
2018
Vorkalkulation
Plan
2019
Teilnehmer pro Monat
Teilnehmer
167
60
14
45
6
30
12
Teilnehmer
167
60
14
45
6
30
12
Teilnehmer
167
60
14
45
6
30
12
Teilnehmer
167
60
14
45
6
30
12
Teilnehmer
167
60
14
45
6
30
12
Keine Chormitglieder / Musikalische Früherziehung
Vollzahler
60
36
60
36
60
36
60
36
60
36
Entgeltermäßigungen
bei 2 Kindern (10% je Kind)
bei 3 Kindern (20% je Kind)
ab 4 Kindern (30% je Kind)
Leipzig-Pass-Inhaber (50%)
4
2
0
18
4
2
0
18
4
2
0
18
4
2
0
18
4
2
0
18
Chormitglieder / Spatzen- und Kinderchor
Vollzahler
59
39
59
39
59
39
59
39
59
39
Entgeltermäßigungen
bei 2 Kindern (10% je Kind)
bei 3 Kindern (20% je Kind)
ab 4 Kindern (30% je Kind)
Leipzig-Pass-Inhaber (50%)
4
2
2
12
4
2
2
12
4
2
2
12
4
2
2
12
4
2
2
12
Chormitglieder / Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble
Vollzahler
48
38
48
38
48
38
48
38
48
38
2
1
2
5
2
1
2
5
2
1
2
5
2
1
2
5
2
1
2
5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
20,00 €
8,00 €
11,00 €
20,00 €
8,00 €
11,00 €
20,00 €
8,00 €
11,00 €
20,00 €
8,00 €
11,00 €
20,00 €
8,00 €
11,00 €
1.200,00 €
472,00 €
528,00 €
2.200,00 €
1.200,00 €
472,00 €
528,00 €
2.200,00 €
1.200,00 €
472,00 €
528,00 €
2.200,00 €
1.200,00 €
472,00 €
528,00 €
2.200,00 €
1.200,00 €
472,00 €
528,00 €
2.200,00 €
Vorkalkulation Vorkalkulation
Plan
Plan
2015
2016
Vorkalkulation
Plan
2017
Vorkalkulation
Plan
2018
Vorkalkulation
Plan
2019
Chormitglieder + „Musikalische Früherziehung“
Gesamt
Musikalische Früherziehung (1,5 bis 5 Jahre)
Spatzenchor (6 Jahre bis 2. Klasse)
Kinderchor (3. Klasse bis 12 Jahre)
Vorstufe Mädchenchor (12 bis 13 Jahre)
Mädchenchor (ab 13 Jahre)
Ensemble (ab 21 Jahre)
Anzahl der Vollzahler und Ermäßigungen
Entgeltermäßigungen
bei 2 Kindern (10% je Kind)
bei 3 Kindern (20% je Kind)
ab 4 Kindern (30% je Kind)
Leipzig-Pass-Inhaber (50%)
Chormitglieder / Nichtzahler
Probe:
Entgelte pro Kind pro Monat
Musikalische Früherziehung
Spatzen- und Kinderchor
Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble
Erträge pro Monat wenn alles Vollzahler
Musikalische Früherziehung
Spatzen- und Kinderchor
Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble
gesamt
Ermäßigungen pro Monat
Musikalische Früherziehung
bei 2 Kindern (10% je Kind)
bei 3 Kindern (20% je Kind)
ab 4 Kindern (30% je Kind)
Leipzig-Pass-Inhaber (50%)
Spatzen- und Kinderchor
bei 2 Kindern (10% je Kind)
bei 3 Kindern (20% je Kind)
ab 4 Kindern (30% je Kind)
Leipzig-Pass-Inhaber (50%)
Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble
bei 2 Kindern (10% je Kind)
bei 3 Kindern (20% je Kind)
ab 4 Kindern (30% je Kind)
Leipzig-Pass-Inhaber (50%)
gesamt
196,00 €
8,00 €
8,00 €
0,00 €
180,00 €
59,20 €
3,20 €
3,20 €
4,80 €
48,00 €
38,50 €
2,20 €
2,20 €
6,60 €
27,50 €
293,70 €
196,00 €
8,00 €
8,00 €
0,00 €
180,00 €
59,20 €
3,20 €
3,20 €
4,80 €
48,00 €
38,50 €
2,20 €
2,20 €
6,60 €
27,50 €
293,70 €
196,00 €
8,00 €
8,00 €
0,00 €
180,00 €
59,20 €
3,20 €
3,20 €
4,80 €
48,00 €
38,50 €
2,20 €
2,20 €
6,60 €
27,50 €
293,70 €
196,00 €
8,00 €
8,00 €
0,00 €
180,00 €
59,20 €
3,20 €
3,20 €
4,80 €
48,00 €
38,50 €
2,20 €
2,20 €
6,60 €
27,50 €
293,70 €
196,00 €
8,00 €
8,00 €
0,00 €
180,00 €
59,20 €
3,20 €
3,20 €
4,80 €
48,00 €
38,50 €
2,20 €
2,20 €
6,60 €
27,50 €
293,70 €
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
8.032,00 €
4.953,60 €
5.874,00 €
18.859,60 €
Erträge (einschl. Ermäßigung) pro Jahr
Musikalische Früherziehung
Spatzen- und Kinderchor
Vorstufe, Mädchenchor, Ensemble
gesamt
8 Monate
12 Monate
12 Monate
Seite 2
Anlage 4
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schola Cantoum Leipzig
1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die Schola Cantorum Leipzig ist eine pädagogische Einrichtung der Stadt Leipzig und widmet
sich der umfassenden und hochwertigen musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen
im Bereich der Chormusik.
1.2 Die Schola Cantorum Leipzig ist eine Einrichtung in Rechtsträgerschaft der Stadt Leipzig.
Verträge werden somit mit der Stadt Leipzig geschlossen. Das Büro der Schola Cantorum befindet
sich in der Petrischule/Oberschule, Paul-Gruner-Straße 50, 04107 Leipzig. Zur Schola Cantorum
gehört auch die Außenstelle an der Anna-Magdalena-Bach-Schule, Manetstr. 8, 04109 Leipzig.
Für alle Angebote gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
1.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schola Cantorum Leipzig und dem Chormitglied/ Teilnehmer/-in
bzw. seinem/-er gesetzlichen Vertreter/-in. Die AGB liegen während der allgemeinen Geschäftszeiten im Büro der Schola Cantorum Leipzig aus oder können unter www. schola-cantorum.de
eingesehen werden.
1.4 Die Rechtsbeziehung für die Teilnahme an Angeboten und für die Mitgliedschaft in den Chören
der Schola Cantorum ist privatrechtlicher Natur.
1.5 Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen der
Mitarbeitenden werden nur wirksam, wenn sie schriftlich durch den/die Leiter/-in der Schola
Cantorum bestätigt sind.
2 Aufnahme der Mitgliedschaft / Kursteilnahme
2.1 Anmeldungen können unter Verwendung eines entsprechenden Formulars der Schola
Cantorum Leipzig , per Fax, per Internet oder persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten
vorgenommen werden. Ein Anspruch auf Aufnahme eines Teilnehmers/Mitglieds besteht nicht.
2.2 Vor Aufnahme in einen der Chöre ist eine 3-monatige kostenlose Probezeit in der Schola
Cantorum zu absolvieren.
2.3Die Zuweisung wird durch die Leitung der Schola Cantorum im Rahmen der pädagogischen
und organisatorischen Gegebenheiten vorgenommen.
3 Laufzeit des Vertrages
3.1 Der Vertrag über die Mitgliedschaft in einem der Chöre schließt den Stimm- und Vokalunterricht ein und wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
3.2 Der Vertrag für die musikalische Früherziehung wird jeweils für ein Semester abgeschlossen.
4 Zahlung des Entgeltes
4.1 Es gilt die Entgeltordnung der Schola Cantorum.
4.2 Für die Mitgliedschaft in den Chören der Schola Cantorum, die den Stimm- und Vokalunterricht
sowie die Nutzung der Chormaterialien umfasst, wird ein monatliches Entgelt berechnet. Je nach
Beginn der Teilnahme werden pro Jahr bis zu 12 Monatsentgelte fällig. Das Entgelt ist jeweils zum
Ende eines Quartals und ohne Rechnungslegung fällig.
4.3 Die musikalische Früherziehung läuft im Semesterbetrieb. Pro Schuljahr finden zwei Semester
statt. Die Semesterbeiträge sind vor Semesterbeginn zu zahlen.
4.4 Alle Zahlungen erfolgen nur bargeldlos auf das im Vertrag angegebene Konto unter Angabe
des Verwendungszweckes.
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Anlage 4
4.5 Eine Ermäßigung der Entgelte erfolgt auf der Grundlage der Entgeltordnung der Schola
Cantorum. Gültige Nachweise (Leipzig-Pass) für die ermäßigte Teilnahme an Angeboten gemäß
Entgeltordnung sind der Schola Cantorum regelmäßig und selbstständig zu übermitteln.
4.6 Kommen Teilnehmende mit der Annahme des Angebots in Verzug, so kann die Schola
Cantorum für die infolge des Verzuges nicht geleisteten Dienste das vereinbarte Entgelt verlangen,
ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
4.7 Fallen Termine von Angeboten aus höheren zwingenden bzw. technischen Gründen aus,
werden Nachholtermine angeboten.
4.8 Bei mehrfachem Verzug der Entgeltzahlung behält sich die Schola Cantorum vor, die
Teilnehmenden von Angeboten auszuschließen.
5 Beendigung der Mitgliedschaft / Rücktritt
5.1 Die Kündigung durch das Chormitglied bzw. seinen/-e gesetzlichen/-e Vertreter/-in oder durch
die Schola Cantorum bedarf der Schriftform. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.
Entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens.
5.2 Bei Teilnahme an der Musikalischen Früherziehung ist mit Beendigung keine Kündigung
notwendig. Ein Rücktritt vom Vertrag über die Teilnahme an der Musikalischen Früherziehung ist
bis zu 14 Tage vor Kursbeginn möglich und der Schola Cantorum schriftlich mitzuteilen.
5.3 Die Entgelte werden bis zum festgesetzten Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn das
Chormitglied, der/die Kursteilnehmer/-in das musikalische Bildungsangebot nicht mehr wahrnimmt.
5.4 Eine zeitlich rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.
5.5 Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere bei Wohnortwechsel und Krankheit vor.
5.6 Seitens der Schola Cantorum kann der Vertrag aus wichtigen Gründen gekündigt werden.
Wichtige Gründe sind z.B. unzureichende Leistung, mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen,
Entgeltverzug.
6 Versicherung / Haftung
6.1 Die Haftung der Schola Cantorum ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Sie haftet nicht für Schäden bzw. den Verlust von privatem
Eigentum der Chormitglieder/Kursteilnehmer/-innen.
6.2 Bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Schola Cantorum Leipzig handelt es sich um
eine außerschulische Betätigung. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz.
Für Personenschäden während der Kurse, Stimmbildungen, Chorproben, Konzerte sowie auf dem
Hin- und Rückweg zur Schola Cantorum haftet die Schola Cantorum nicht. Chormitglieder, Kursteilnehmer/-innen, Choranwärter/-innen in der Probezeit haften für infolge ihres Verhaltens der
Schola Cantorum zugefügte Schäden.
6.3 Chormitglieder und Kursteilnehmer/-innen werden über einzuhaltende Verhaltensregeln sowie
über die Weisungsbefugnisse der Lehrkräfte belehrt.
6.4 Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
7 Bild- und Tonrechte
7.1 Die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter/-innen erteilen mit der Unterzeichnung
des Vertrages ihre Einwilligung, dass im Rahmen der Chorveranstaltungen und der besuchten
Angebote von ihnen Foto-, Ton-und Filmaufnahmen gemacht und diese ohne zeitliche und
räumliche Beschränkung für die öffentliche Darstellung der Schola Cantorum (Presse, TV, Radio,
Internet) sowie für eigene Publikationen und Dokumentationen vervielfältigt und veröffentlicht
werden können. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
3.1.
7.2 Private Bild- und oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Besucher der Veranstaltungen erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte
Seite 2 von 3
Anlage 4
ihre Einwilligung, dass die Schola Cantorum im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und
veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
8 Nutzung personenbezogener Daten
8.1 Änderungen von persönlichen Daten (Anschrift, Telefon, E-Mail) müssen der Schola Cantorum
mitgeteilt werden.
8.2 Die Schola Cantorum speichert persönliche Daten (Adresse, Telefon, E-Mail) nur zum Zwecke
der Berechnung und Buchung des jeweiligen Entgeltes und für den Versand von Informationen.
Die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter/-innen stimmen der Speicherung ihrer Daten
zu genannten Zwecken zu.
8.3 Die Schola Cantorum gibt keine persönliche Daten an Dritte weiter.
8.4 Mit der Angabe ihrer E-Mail-Adresse stimmen die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche
Vertreter/-innen der Kommunikation per E-Mail (z.B. Elternbriefe, Kurs-, Terminänderungen) zu
und sichern den Erhalt wichtiger Informationen ab. Zudem erhalten sie bis auf Widerruf
automatisch den Newsletter der Schola Cantorum.
9 Wirksamkeit der Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.
10 Widerrufsrecht
Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages ohne
Angaben von Gründen schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an die Schola
Cantorum, Paul-Gruner-Straße 50, 04107 Leipzig.
11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Leipzig.
Seite 3 von 3
Anlage 5
Vertrag über die Mitgliedschaft in der Schola Cantorum Leipzig
zwischen
der Stadt Leipzig , Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch das
Amt für Jugend, Familie und Bildung, Schola Cantorum Leipzig
und
______________________________________________________________________
Name,
(als Chormitglied)
Vorname
Geb.-Datum
Anschrift
Telefon
sowie
____________________________________________________________________________________
_
Name,
Vorname
Anschrift
Telefon
(als gesetzlichen/-e Vertreter/-in des Chormitglieds)
______________________________________________________________________
ggf. Angabe einer E-Mail-Adresse
sowie im Falle der Abweichung von der gesetzlichen Vertretung
____________________________________________________________________________________
_
Name,
Vorname
Anschrift
Telefon
als Zahlungspflichtigem
wird folgender Vertrag geschlossen.
§1
__________________________________________ ist Mitglied des/der
Vorname
Name
Spatzenchores
Kinderchores
Vorstufe/Mädchenchor
Mädchenchores
Ensembles
Das Chormitglied erhält
Musiktheorieunterricht ).
eine
musikalische
Ausbildung
(Stimm-
und
Vokalunterricht,
ggf.
Das Chormitglied verpflichtet sich regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.
Vertragsbeginn ist der___________________Unterrichtsort: __________________________________
§2
(1) Das monatliche Entgelt beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses _______________€. Es ist
zahlbar in 4 gleichen Quartalsbeiträgen von___________________€.
(2) Mit Abschluss des Vertrages ist einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10,-€ zu entrichten.
Anlage 5
(3) Bei der Gewährung einer Entgeltermäßigung gemäß Entgeltordnung sind der Schola Cantorum gültige
Nachweise (Leipzig-Pass) regelmäßig und selbstständig zu übermitteln.
(4) Das Entgelt ist jeweils zum Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) zu entrichten an:
Stadt Leipzig, Stadtkasse, 04092 Leipzig (Bankverbindung s. unten)
Vertragsgegenstand_________________________________________________
§3
Das Chormitglied verpflichtet sich, an Veranstaltungen der Schola Cantorum Leipzig unentgeltlich
mitzuwirken.
§4
Der Vertrag wird unbefristet abgeschlossen. Regelungen zur Kündigung des Vertrages sind in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben.
§5
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schola Cantorum sind Bestandteil des Vertrages
Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich Kenntnis genommen und erkenne sie an.
Leipzig, den
____________________________________________
Unterschrift des Chormitglieds/
bei Minderjährigen der/die gesetzliche Vertreter/-in
____________________________________________
Unterschrift der/des Zahlungspflichtigen,
falls abweichend von gesetzlicher Vertreter
____________________________________________
Unterschrift des Leiters der Schola Cantorum
Zahlungsverkehr Stadtkasse – Bankverbindungen:
IBAN
Sparkasse Leipzig
DE76 8605 5592 1010 0013 50
Commerzbank Leipzig
DE55 8604 0000 0100 8002 00
Deutsche Bank Leipzig
DE60 8607 0000 0170 0111 00
BIC
WELADE8LXXX
COBADEFFXXX
DEUTDE8LXXX
L
Postbank Leipzig
UniCredit Bank AG
Leipziger Volksbank
IBAN
DE14 8601 0090 0067 8129 04
DE78 8602 0086 0008 4105 50
DE04 8609 5604 0308 3083 08
BIC
PBNKDEFF
HYVEDEMM495
GENODEF1LVB
Anlage 6
Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig der Eintrittspreise für Aufführungen und
Konzerte der Schola Cantorum Leipzig
Beschluss Nr. RB der Ratsversammlung vom
Die Schola Cantorum ist eine besondere pädagogische Einrichtung der Stadt Leipzig. Für die im
Rahmen der musikalischen Ausbildung stattfindende Konzerte und Aufführungen werden nachfolgend aufgeführte Eintrittspreise erhoben:
1 Rechtliche Grundlagen
Ermächtigungsgrundlage für die Festsetzung der Eintrittspreise für Konzertveranstaltungen der
Schola Cantorum ist die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), die u.a. die Grundsätze
der Einnahmebeschaffung regelt. Nach § 73 SächsGemO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer
Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden
Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen (§ 73 Abs. 2 Nr. 1 SächsGemO).
Der materiell-rechtliche Rahmen für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten wird durch die
§§ 10 bis 14 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vorgegeben, die sinngemäß
anzuwenden sind. Die Entgeltordnung wurde gemäß der allgemeinen Prinzipien zur Bemessung
öffentlicher Entgelte gemäß der Dienstanweisung Nr. 12/2014 vom 01.07.2014 erstellt.
2 Entgeltpflicht
Eintrittspreise werden für Konzerte der Chöre der Schola Cantorum Leipzig erhoben.
3 Entgeltschuldner
Schuldner der Eintrittspreise sind die Besucher/-innen der Aufführungen und Konzerte.
4 Entgeltbemessung
Die Bemessung der Entgelte erfolgt nach dem Ausmaß der Leistung und nach den durchschnittlich
verursachten Kosten.
5 Höhe der Eintrittspreise
Die Eintrittspreise für Aufführungen und Konzerte werden innerhalb einer Preisspanne flexibel
gestaltet, da die Aufwendungen für ein Konzert unterschiedlich hoch ausfallen können (Miete, ggf.
Künstlerhonorare, Requisiten, Stimmen von Musikinstrumenten ...).
Bei der Festsetzung der Eintrittspreise werden folgende Faktoren berücksichtigt:
• Vergleich zu ähnlichen Einrichtungen (Musikschule, vergleichbare Kinder- u. Jugendchöre)
• Veranstaltungen ähnlichen Inhalts
• Einkommenssituation in Leipzig
• die Sparte (Spatzenchor, Kinderchor, Mädchenchor oder alle Chöre)
• die besonderen Aufwendungen (zusätzliche Künstlerhonorare, Aufwendungen für
Bühnenbild, Anmietung von Musikinstrumenten, Raummiete)
• Nachfrage der Veranstaltung
• Ort/Platzkapazität der Veranstaltung.
Eintrittspreise für Konzerte und Aufführungen
Preise
Erwachsene
5 € bis 15 €
Ermäßigungsberechtigte
3 € bis 12 €
Inhaber/-innen des Leipzig-Passes
Familien
2,50 € bis 7,50 €
12 € bis 35 €
Ermäßigungen und Befreiungen
Ermäßigungsberechtigte
Seite 1 von 2
Anlage 6
Kinder von 4-14 Jahren, Schwerbehinderte, Schüler/-innen, Berufsschüler/-innen, Auszubildende,
Studierende, Teilnehmer/-innen an Freiwilligendiensten (Bufdi, FSJ)
Sozialermäßigung für Inhaber des Leipzig-Passes
50 % Ermäßigung für Inhaber/-innen des Leipzig-Passes
Familien
Eltern oder Großeltern (maximal zwei Erwachsene) und deren Kinder oder Enkel im Alter von 4-14
Jahren
Freier Eintritt für
• Kinder unter 4 Jahren
• 1 Begleitperson bei einer Schülergruppe je 10 Personen
• Begleitperson von Schwerbehinderten mit entsprechender Kennzeichnung im
Schwerbehindertenausweis
Kostenfreie Veranstaltungen
In Ausnahmefällen werden für bestimmte Veranstaltungen (z.B. öffentliche Generalproben,
Benefizkonzerte, Musiziernachmittage, Vortragsabende) keine Eintrittsgelder erhoben.
6 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.
Seite 2 von 2
Anlage 7
Vorkalkulation der Konzerte und Aufführungen der Schola Cantorum
Vorkalkulation 2015 bis 2019
Sachkonto
Aufwendungen gesamt / Jahr
Personalaufwendungen
dav. Dienstaufwend. (incl. Umlage)
dav. Honorare allg. Chorarbeit
dav. Anteil Personalaufwand Konzerte
dav. Honorare Konzerte
Sach- und Dienstleistungen
dav. Miete für Konzerte/Aufführungen
dav. Aufwendungen für Konzerte
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
dav. Reisekosten für Konzerte
Bilanzielle Abschreibungen
Aufwendungen lfd. Verwaltungstätigkeit
Interne Leistungsbeziehungen
Umlage Personalaufwendungen
Umlage Sach- und Dienstleistungen
Umlage sonstige ord. Aufwend.
Kalkulatorische Kosten
40
4019
davon
4019
42
4231
4271
43
44
4431
46
47
48
In 41
In 42
In 44
Miete/Betriebskosten
abzüglich kostenmindernde Erlöse / Jahr
Ansatzfähige Aufwendungen gesamt / Jahr
Erträge gesamt / Jahr
Erträge Eintritt Konzerte
sonstige Erträge Konzerte
Umlage privatrechtl. Entgelte
Ergebnis / Jahr
Kostendeckungsgrad Konzerttätigkeit
3421
37
In 34
15,00%
Vorkalkulation
Plan
2015
Vorkalkulation
Plan
2016
Vorkalkulation
Plan
2017
Vorkalkulation
Plan
2018
Vorkalkulation
Plan
2019
Durchschnitt
Plan
2015 bis 2019
35.635,00 €
26.135,00 €
35.686,00 €
26.186,00 €
35.815,00 €
26.315,00 €
35.948,50 €
26.448,50 €
36.083,50 €
26.583,50 €
35.833,60 €
26.333,60 €
102.600,00 €
102.940,00 €
103.800,00 €
104.690,00 €
105.590,00 €
103.924,00 €
38.300,00 €
38.300,00 €
38.300,00 €
38.300,00 €
38.300,00 €
38.300,00 €
21.135,00 €
21.186,00 €
21.315,00 €
21.448,50 €
21.583,50 €
21.333,60 €
5.000,00 €
5.000,00 €
5.000,00 €
5.000,00 €
5.000,00 €
5.000,00 €
2.400,00 €
1.500,00 €
0,00 €
2.400,00 €
1.500,00 €
0,00 €
2.400,00 €
1.500,00 €
0,00 €
2.400,00 €
1.500,00 €
0,00 €
2.400,00 €
1.500,00 €
0,00 €
5.600,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
5.600,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
5.600,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
5.600,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
5.600,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.400,00 €
1.500,00 €
0,00 €
0,00 €
5.600,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
35.635,00 €
35.686,00 €
35.815,00 €
35.948,50 €
36.083,50 €
35.833,60 €
13.260,00 €
13.260,00 €
13.260,00 €
13.260,00 €
13.260,00 €
12.260,00 €
12.260,00 €
12.260,00 €
12.260,00 €
12.260,00 €
1.000,00 €
-
1.000,00 €
-
1.000,00 €
-
1.000,00 €
-
1.000,00 €
-
13.260,00 €
12.260,00 €
1.000,00 €
-22.375,00 €
-22.426,00 €
-22.555,00 €
-22.688,50 €
-22.823,50 €
-22.573,60 €
37,21%
37,16%
37,02%
36,89%
36,75%
37,00%
Vorkalkulation
Plan
2015
Vorkalkulation
Plan
2016
Vorkalkulation
Plan
2017
Vorkalkulation
Plan
2018
Vorkalkulation
Plan
2019
Durchschnitt
Plan
2015 bis 2019
130
4€
520 €
2
130
4€
520 €
2
130
4€
520 €
2
130
4€
520 €
2
130
4€
520 €
2
1.040 €
1.040 €
1.040 €
1.040 €
1.040 €
130
4,00 €
520,00 €
2
1.040,00 €
180
4€
720 €
1
180
4€
720 €
1
180
4€
720 €
1
180
4€
720 €
1
180
4€
720 €
1
720 €
720 €
720 €
720 €
720 €
400
9€
3.600 €
1
400
9€
3.600 €
1
400
9€
3.600 €
1
400
9€
3.600 €
1
400
9€
3.600 €
1
3.600 €
3.600 €
3.600 €
3.600 €
3.600 €
500
9€
4.500 €
1
500
9€
4.500 €
1
500
9€
4.500 €
1
500
9€
4.500 €
1
500
9€
4.500 €
1
4.500 €
4.500 €
4.500 €
4.500 €
4.500 €
150
4€
600 €
4
150
4€
600 €
4
150
4€
600 €
4
150
4€
600 €
4
150
4€
600 €
4
2.400 €
2.400 €
2.400 €
2.400 €
2.400 €
150
4,00 €
600,00 €
4
2.400,00 €
12.260 €
12.260 €
12.260 €
12.260 €
12.260 €
12.260,00 €
250 €
4
250 €
4
250 €
4
250 €
4
250 €
4
1.000 €
1.000 €
1.000 €
1.000 €
1.000 €
250,00 €
4
1.000,00 €
Erträge aus Konzerten
Konzerte des Kinderchores
durchschn. Anz. Besucher/-innen
durchschnittl. Preis
Einnahme pro Konzert
Anzahl der Konzerte im Jahr
Erträge gesamt
Weihnachtskonzert des Kinderchores
durchschn. Anz. Besucher/-innen
durchschnittl. Preis
Einnahme pro Konzert
Anzahl der Konzerte im Jahr
Erträge gesamt
180
4,00 €
720,00 €
1
720,00 €
Konzerte des Mädchenchores
durchschn. Anz. Besucher/-innen
durchschnittl. Preis
Einnahme pro Konzert
Anzahl der Konzerte im Jahr
Erträge gesamt
400
9,00 €
3.600,00 €
1
3.600,00 €
Weihnachtskonzert der Schola Cantorum
durchschn. Anz. Besucher/-innen
durchschnittl. Preis
Einnahme pro Konzert
Anzahl der Konzerte im Jahr
Erträge gesamt
500
9,00 €
4.500,00 €
1
4.500,00 €
Kinderoper
durchschn. Anz. Besucher/-innen
durchschnittl. Preis
Einnahme pro Konzert
Anzahl der Konzerte im Jahr
Erträge gesamt
Gesamterträge Eintritte Konzerte
Einnahmen aus Gastspielverträgen
durchschnittl. Aufwandsentschädigung
Anzahl der Gastspielkonzerte im Jahr
Erträge gesamt
Seite 1
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
niedrig
nein
ja
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 10.12.2014
zu
19.27.
Schola Cantorum Leipzig - Kinder-und Jugendchor der Stadt Leipzig:
Entwicklungskonzept einschließlich privatrechtlicher Entgeltordnung
Vorlage: DS-00494/14
Beschluss:
1. Das Entwicklungskonzept wird bestätigt.
2. Die musikalische Früherziehung wird 2015 in das Chorangebot integriert.
3. Die Mitgliedschaften der Schola Cantorum Leipzig im Verband Deutscher Konzertchöre, im
Arbeitskreis Musik in der Jugend und im Deutschen Jugendherbergswerk werden
weitergeführt.
4. Die Entgeltordnung der Schola Cantorum Leipzig für die umfassende musikalische
Ausbildung gemäß Anlage 2 wird bestätigt.
5. Die Entgeldordnung der Schula Cantorum Leipzig für Konzerte und Aufführungen gemäß
Anlage 6 wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 11.12.2014
Seite: 1/1