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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1008916.pdf
Größe
247 kB
Erstellt
29.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:45
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00466/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 04.11.2014 Bestätigung Ortschaftsrat Plaußig 10.11.2014 Vorberatung Ortschaftsrat Seehausen 11.11.2014 Vorberatung Ortschaftsrat Wiederitzsch 11.11.2014 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 17.11.2014 1. Lesung Ortschaftsrat Burghausen 25.11.2014 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 01.12.2014 2. Lesung Ortschaftsrat Rückmarsdorf 02.12.2014 Vorberatung Ortschaftsrat Lindenthal 02.12.2014 Vorberatung Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg 04.12.2014 Vorberatung Ortschaftsrat Liebertwolkwitz 04.12.2014 Vorberatung Ortschaftsrat Holzhausen 09.12.2014 Vorberatung Ortschaftsrat Mölkau 09.12.2014 Vorberatung Ratsversammlung 10.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Verlängerung der Druckkostenzuschüsse für Ortsteilblätter für die Jahre 2015 - 2019 Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt vorbehaltlich der entsprechenden Haushaltsbeschlüsse für die Jahre 2015 bis 2019 die Bereitstellung von jährlich insgesamt 4.275 € Druckkostenzuschuss für Ortsteilblätter. Davon erhalten die Ortschaftsräte Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen, Rückmarsdorf, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Mölkau, Lindenthal, Plaußig, Seehausen und Wiederitzsch auf Grundlage aktueller Verträge der Stadt Leipzig mit den jeweiligen Verlagsunternehmen einen jährlichen Druckkostenzuschuss von je 427,50 €. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begr Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis 2015 2019 PSP-Element 1.100.11.1.1.01 ...we Untergliederung differenziert nach O 4.275,00 € p.a. Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? x von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlag Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein x nein wenn Vorgesehener Stellenabbau: ja, Sachverhalt: Die Ortsteilblätter besitzen eine hohe Akzeptanz vor Ort und dienen als Mittel der Bekanntgabe der Tagesordnungen der jeweiligen Ortschaftsratssitzungen sowie von kulturellen Ereignissen im Ortsteil u.v.m. Seit der Eingemeindung 1999/2000 und aufgrund zum Teil vorhandener Zusicherungen aus einzelnen Eingemeindungsverträgen (hier: § 3 Abs. 4 des Eingemeindungsvertrages mit der ehem. Gemeinde Lützschena-Stahmeln und § 3 Abs. 4 des Eingemeindungsvertrages mit der ehem. Gemeinde Wiederitzsch) bezuschusst die Stadt Leipzig die Ortsteilblätter. Die entsprechenden Haushaltsstellen sowie -mittel sind dem Büro für Ratsangelegenheiten zugeordnet. Bereits 2006 fasste der Stadtrat einen Beschluss (RBIV-747/06 vom 13.12.2006) über diese freiwilligen Leistungen bis in das Jahr 2009. Dieser wurde per Stadtratsbeschluss im Jahr 2009 bis in das Jahr 2014 verlängert (RBV-61/09). Für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 sollen weiterhin für 10 Ortsteilblätter jährlich insgesamt 4.275 € bereitgestellt werden. Die Mittel wurden bereits im Haushalt 2015/2016 fortgeschrieben. In Fortführung des o.g. Beschlusses werden die Ortsvorsteher weiterhin finanziell bei der Veröffentlichung der ortsteilbezogenen Themen in den Ortsteilblätter unterstützt. Grundlage für die Auszahlung des Druckkostenzuschusses ist ein gültiger Vertrag zwischen der Stadt Leipzig, vertreten durch den GB des Oberbürgermeisters und des Stadtrates, Büro für Ratsangelegenheiten mit den jeweiligen Verlagsunternehmen. Der Zuschuss wird nach Rechnungslegung an den Verlag ausgezahlt. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 10.12.2014 zu 19.26. Verlängerung der Druckkostenzuschüsse für Ortsteilblätter für die Jahre 2015 - 2019 Vorlage: DS-00466/14 Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt vorbehaltlich der entsprechenden Haushaltsbeschlüsse für die Jahre 2015 bis 2019 die Bereitstellung von jährlich insgesamt 4.275 € Druckkostenzuschuss für Ortsteilblätter. Davon erhalten die Ortschaftsräte Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen, Rückmarsdorf, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Mölkau, Lindenthal, Plaußig, Seehausen und Wiederitzsch auf Grundlage aktueller Verträge der Stadt Leipzig mit den jeweiligen Verlagsunternehmen einen jährlichen Druckkostenzuschuss von je 427,50 €. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 11.12.2014 Seite: 1/1