Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1008916.pdf
Größe
247 kB
Erstellt
29.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00466/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
04.11.2014
Bestätigung
Ortschaftsrat Plaußig
10.11.2014
Vorberatung
Ortschaftsrat Seehausen
11.11.2014
Vorberatung
Ortschaftsrat Wiederitzsch
11.11.2014
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
17.11.2014
1. Lesung
Ortschaftsrat Burghausen
25.11.2014
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
01.12.2014
2. Lesung
Ortschaftsrat Rückmarsdorf
02.12.2014
Vorberatung
Ortschaftsrat Lindenthal
02.12.2014
Vorberatung
Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg
04.12.2014
Vorberatung
Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
04.12.2014
Vorberatung
Ortschaftsrat Holzhausen
09.12.2014
Vorberatung
Ortschaftsrat Mölkau
09.12.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Verlängerung der Druckkostenzuschüsse für Ortsteilblätter für die Jahre 2015 - 2019
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt vorbehaltlich der entsprechenden Haushaltsbeschlüsse für die
Jahre 2015 bis 2019 die Bereitstellung von jährlich insgesamt 4.275 € Druckkostenzuschuss für
Ortsteilblätter. Davon erhalten die Ortschaftsräte Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen, Rückmarsdorf,
Holzhausen, Liebertwolkwitz, Mölkau, Lindenthal, Plaußig, Seehausen und Wiederitzsch auf
Grundlage aktueller Verträge der Stadt Leipzig mit den jeweiligen Verlagsunternehmen einen
jährlichen Druckkostenzuschuss von je 427,50 €.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begr
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
2015
2019
PSP-Element
1.100.11.1.1.01 ...we
Untergliederung
differenziert nach O
4.275,00 € p.a.
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
x
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlag
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
x
nein
wenn
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Sachverhalt:
Die Ortsteilblätter besitzen eine hohe Akzeptanz vor Ort und dienen als Mittel der Bekanntgabe der
Tagesordnungen der jeweiligen Ortschaftsratssitzungen sowie von kulturellen Ereignissen im Ortsteil
u.v.m. Seit der Eingemeindung 1999/2000 und aufgrund zum Teil vorhandener Zusicherungen aus
einzelnen Eingemeindungsverträgen (hier: § 3 Abs. 4 des Eingemeindungsvertrages mit der ehem.
Gemeinde Lützschena-Stahmeln und § 3 Abs. 4 des Eingemeindungsvertrages mit der ehem.
Gemeinde Wiederitzsch) bezuschusst die Stadt Leipzig die Ortsteilblätter. Die entsprechenden
Haushaltsstellen sowie -mittel sind dem Büro für Ratsangelegenheiten zugeordnet.
Bereits 2006 fasste der Stadtrat einen Beschluss (RBIV-747/06 vom 13.12.2006) über diese
freiwilligen Leistungen bis in das Jahr 2009. Dieser wurde per Stadtratsbeschluss im Jahr 2009 bis
in das Jahr 2014 verlängert (RBV-61/09). Für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 sollen weiterhin für
10 Ortsteilblätter jährlich insgesamt 4.275 € bereitgestellt werden. Die Mittel wurden bereits im
Haushalt 2015/2016 fortgeschrieben.
In Fortführung des o.g. Beschlusses werden die Ortsvorsteher weiterhin finanziell bei der
Veröffentlichung der ortsteilbezogenen Themen in den Ortsteilblätter unterstützt. Grundlage für die
Auszahlung des Druckkostenzuschusses ist ein gültiger Vertrag zwischen der Stadt Leipzig,
vertreten durch den GB des Oberbürgermeisters und des Stadtrates, Büro für Ratsangelegenheiten
mit den jeweiligen Verlagsunternehmen. Der Zuschuss wird nach Rechnungslegung an den Verlag
ausgezahlt.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 10.12.2014
zu
19.26.
Verlängerung der Druckkostenzuschüsse für Ortsteilblätter für die Jahre
2015 - 2019
Vorlage: DS-00466/14
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt vorbehaltlich der entsprechenden Haushaltsbeschlüsse für
die Jahre 2015 bis 2019 die Bereitstellung von jährlich insgesamt 4.275 €
Druckkostenzuschuss für Ortsteilblätter. Davon erhalten die Ortschaftsräte Böhlitz-Ehrenberg,
Burghausen, Rückmarsdorf, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Mölkau, Lindenthal, Plaußig,
Seehausen und Wiederitzsch auf Grundlage aktueller Verträge der Stadt Leipzig mit den
jeweiligen Verlagsunternehmen einen jährlichen Druckkostenzuschuss von je 427,50 €.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 11.12.2014
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