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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1010087.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
24.09.14, 12:00
Aktualisiert
08.01.16, 10:57

Inhalt der Datei

Ratsversammlung EILBEDÜRFTIG Beschlussvorlage Nr. DS-00440/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters 18.11.2014 Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 25.11.2014 Bestätigung Fachausschuss Finanzen 01.12.2014 Vorberatung Verwaltungsausschuss 03.12.2014 Beschlussfassung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 04.12.2014 Information zur Kenntnis Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost 09.12.2014 Anhörung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 09.12.2014 2. Lesung Ratsversammlung 10.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Planungsbeschluss zur Kapazitätserweiterung 77. Schule am Standort der Riebeckstr.50 außerplanmäßige Auszahlung nach § 79(1) SächsGemO in Höhe von 46.000,00 € und 64.000,00 € und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO in Höhe von 1.000.000,00 € Beschlussvorschlag: 1. Der Planungsbeschluss, gemäß §19 Abs. 2 Ziff. 6 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der zur Zeit gültigen Fassung, zur Kapazitätserweiterung der 77. Schule durch einen Erweiterungsbau mit anschließender Durchführung der Brandschutztechnischen Ertüchtigung einschl. Umbau im Hauptgebäude als vierzügige Schule wird gefasst. 2. Für die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI) werden diese außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79(1) SächsGemO in Höhe von 110.000,00 € im PSP – Element 7.0001354.700 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem PSPE 7.0001072.700 77. Schule - Brandschutz in Höhe von 46.000,00 € und dem PSPE 7.0000664.700 - Sanierung GS B.Göhring -Str. + Neubau EFSH von 64.000,00 €. 3.Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach §81 (5) SächsGemO wird aus PSPE 7.0000675.700 Käthe Kollwitz-Schule in Höhe von 1.000.000,00 € in 2014 mit Kassenwirksamkeit 2015 im PSP – Element 7.0001354.700 bereitgestellt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nei n Folgen bei Ablehnung nei n Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nei n Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis wenn ja, x ja, Ergebnis siehe Anlage zur x Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage x zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage x zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendun gen Finanzhaushalt Einzahlung en 2016 2017 2014 Auszahlung en 2015 2016 2017 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? von Erg eb. HH Ertr äge Erg eb. HH Auf wan d Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten 7.0001072.705 7.0001072.705 110.000 1.500.000 60.000 300.000 400.000 7.0001354.700 7.0001354.700 7.0001072.700 7.0001072.700 7.0001072.700 nein Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 120.000 160.000 Erg eb. HH Ertr äge Erg eb. HH Auf wan d (oh ne Abs chre ibun gen) Erg eb. HH bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Auf wan d aus jährl . Abs chre ibun gen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat xnein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: xnein ja, Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Eilbedürftigkeitsbegründung Sachverhalt Lagepläne Grundriss Erweiterungsbau BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 10.12.2014 zu 19.24. Planungsbeschluss zur Kapazitätserweiterung 77. Schule am Standort der Riebeckstr.50 außerplanmäßige Auszahlung nach § 79(1) SächsGemO in Höhe von 46.000,00 € und 64.000,00 € und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO in Höhe von 1.000.000,00 € Vorlage: DS-00440/14 Beschluss: 1. Der Planungsbeschluss, gemäß §19 Abs. 2 Ziff. 6 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der zur Zeit gültigen Fassung, zur Kapazitätserweiterung der 77. Schule durch einen Erweiterungsbau mit anschließender Durchführung der Brandschutztechnischen Ertüchtigung einschl. Umbau im Hauptgebäude als vierzügige Schule wird gefasst. 2. Für die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI) werden diese außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79(1) SächsGemO in Höhe von 110.000,00 € im PSP - Element 7.0001354.700 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem PSPE 7.0001072.700 77. Schule - Brandschutz in Höhe von 46.000,00 € und dem PSPE 7.0000664.700 - Sanierung GS B.-Göhring -Str. + Neubau EFSH von 64.000,00 €. 3. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach §81 (5) SächsGemO wird aus PSPE 7.0000675.700 Käthe Kollwitz-Schule in Höhe von 1.000.000,00 € in 2014 mit Kassenwirksamkeit 2015 im PSP - Element 7.0001354.700 bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 11.12.2014 Seite: 1/1 Eilbedürftigkeit der Vorlage Planungsbeschluss zur Kapazitätserweiterung 77. Schule am Standort Riebeckstraße 50 Die Eilbedürftigkeit der Vorlage wird wie folgt begründet: Um die laut Schulnetzplanung steigende Anzahl an Grundschülern ab dem Jahr 2015/ 2016 zu sichern, ist zwingend eine Kapazitätserweiterung an Grundschulen notwendig. Gleichzeitig zur Kapazitätserweiterung ist die Betriebssicherheit der vorhandenen Schulgebäude zu gewährleisten. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss an der 77. Grundschule am Standort Riebeckstraße 50 kurzfristig eine bauliche Lösung zur Sicherstellung der benötigten Kapazitätserweiterung gefunden werden. Dafür ist die Errichtung eines Erweiterungsbaus erforderlich. In diesem Zuge sollen die bereits geplanten Brandschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Um die notwendigen Schritte plangemäß durchführen zu können, müssen die Planungen der beiden Maßnahmen – Errichtung Erweiterungsbau und Durchführung Brandschutzmaßnahmen im Bestand – schnellstmöglich gestartet werden. Der Beschluss der Vorlage ist daher zwingend noch in diesem Jahr herbeizuführen, damit der Zeitplan bis zur Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus ab dem Schuljahr 2016/ 2017 eingehalten werden kann. Die Brandschutzmaßnahmen werden nach dessen Eröffnung im benutzten Zustand durchgeführt und sollen zum Sommerferienbeginn 2016 starten, um die Belastung der Schüler zu minimieren. 27.11.2014 Sachverhalt: Planungsbeschluss für die Maßnahme Kapazitätserweiterung 77. Grundschule Investitionsvorhaben: Kapazitätserweiterung 77. Schule Riebeckstraße 50 04315 Leipzig Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Georg-Schumann-Str. 357, 04315 Leipzig Vertretung Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung – und Bau Amt für Gebäudemanagement Abt. Projektmanagement/ Projektentwicklung Prager Straße 126-128, 04103 Leipzig Stand vom 27.10.2014 Kapazitätserweiterung 77.Schule am Standort Riebeckstraße 50 Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis 1. Kurzerläuterung 3 2. Grundlagen 3 2.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption 2.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen 3. 3 3 Begründete Zielstellung der Investition 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 4. Ist-Zustand Ableitungen des Investitionsbedarfes Notwendigkeit/ Dringlichkeit Alternativlösungen Folgen bei Nichtbeschlussfassung 3 3 3 4 4 4 Beschreibung der beabsichtigten Investition 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 Städtebauliche Einordnung Erläuterung der Planung Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition Eigentumsverhältnisse Energiekonzept Barrierefreies Bauen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 5 5 5 5 5 5 6 6 5. Investitionsaufwand 6 6. Finanzierung 7 6.1 Finanzierungsplan 6.2 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung 7 7 7. Effektivität und Wirtschaftlichkeit 7 8. Fristenplan 8 9. VOF-Betrachtung/ Planungsbeteiligte 8 Anlagen: • • Anlage 1: Anlage 2: Lageplan Grundriss (Schema) Kapazitätserweiterung 77.Schule am Standort Riebeckstraße 50 Seite 2 von 8 Kurzerläuterung Die Schule in der Riebeckstraße 50 befindet sich im Stadtbezirk Südost/ Ost, Gemarkung Thonberg. Das Gebäude wird durch zwei Schulen belegt, zum einen der „77 Schule“ (Grundschule) und zum anderen der „Förderschule Thonberg“ für geistig Behinderte. Um den steigenden Schülerzahlen für die 77. Schule gerecht zu werden, ist die Erhöhung der Anzahl der Grundschüler von 180 auf 448 notwendig. Diese sollen in 16 Klassen mit je 28 Schülern aufgeteilt werden (4-zügige Nutzung der 77. Schule). Die Schülerzahl der Förderschule mit 80 Schülern bleibt bestehen. Die Möglichkeiten der räumlichen Kapazitätserweiterungen im Hause sind erschöpft. Geplant ist, das beschriebene Raumdefizit durch eine komplexe Maßnahme in verschiedenen Abschnitten auszugleichen. Diese werden unter Punkt 4.2 „Erläuterung der Planung“ beschrieben. Ziel des Planungsbeschlusses ist die Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 für die Errichtung des Erweiterungsbaues mit gleichzeitiger Überarbeitung bzw. Anpassung der brandschutztechnischen Ertüchtigung für das neue Raumprogramm der gesamten Schule. Grundlagen Ziel- und Entwicklungskonzeption Ab dem Schuljahr 2015/ 2016 besteht in der Grundschulversorgung im Stadtbezirk Südost – speziell im Schuleinzugsgebiet der 77. Schule – die Notwendigkeit der Bereitstellung zusätzlicher Grundschulkapazitäten für zwei Züge (acht Klassen). Um den Mehrbedarf für Grundschüler langfristig zu sichern, besteht sofortiger Handlungsbedarf für die Erhöhung der Platzkapazität durch den Ausbau der 77. Schule als 4-zügige Grundschule. Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen Grundlagen sind der aktuelle Schulnetzplan, bestätigt durch den Stadtrat am 21. März 2012 (RBV–1164/12) und die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2014, der Landesentwicklungsplan 2013 vom 12. Juli 2013 sowie die UN-Behindertenrechtskonvention vom 13. Dezember 2006 (in Kraft getreten am 3. Mai 2008, ratifiziert durch Deutschland am 24. Februar 2009). Begründete Zielstellung der Investition Ist-Zustand Das Gebäude wurde als Typenprojekt in Plattenbauweise 1988 erbaut und entspricht der Montagebauweise WBS 70 GL. Der komplett unterkellerte Baukörper gliedert sich in folgende Teile: • Gebäudeteil A: vier Vollgeschosse • Gebäudeteil B: drei Vollgeschosse • Gebäudeteil C: zwei Vollgeschosse (Verbindungsbau zwischen Teil A und B) Die beiden Schulen teilen sich das Gebäude wie folgt: • Die Grundschule nutzt den Gebäudetrakt B plus Raum 112 im Gebäudetrakt C. • Die Förderschule nutzt den Gebäudetrakt A plus Raum 13 in Gebäudetrakt C. • Der Mehrzweckraum im Gebäudetrakt C und die Werkräume im Gebäudetrakt A werden von beiden Schulen gemeinsam genutzt. Ableitungen des Investitionsbedarfes Die zielführende Umsetzung der Maßnahme ist im Zusammenhang mit der Entwicklung des Schulnetzes im Stadtbezirk Südost und Ost zu betrachten. Im Besonderen besteht hier zwingend und zeitnah eine notwendige Neuausrichtung des Grundschulnetzes. Hier stellt sich die Entwicklung der Schülerzahlen überaus positiv, in der Versorgung mit Schulplätzen jedoch derzeit nicht ausreichend, dar. Trotz Ausschöpfung aller Kapazitäten und machbaren Schulbezirksveränderungen stehen ab dem Schuljahr 2015/16 nicht genügend Grundschulplätze zur Verfügung, um den zu erwartenden Bedarf decken zu können. Dies trifft im Besonderen auf die 77. Schule zu. Kapazitätserweiterung 77.Schule am Standort Riebeckstraße 50 Seite 3 von 8 Auszug aus der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2014 Die Bedarfsentwicklung der letzten Jahre bestätigt die Richtigkeit der im Schulnetzplan vorausberechneten Schülerzahlentwicklung. Notwendigkeit/ Dringlichkeit Die zwingend notwendige Kapazitätserweiterung des Schulgebäudes ist ohne die Umsetzung der fehlenden brandschutztechnischen Ertüchtigung nicht genehmigungsfähig. Die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen setzt einen Erweiterungsbau für die Speiseversorgung voraus, damit die benötigte Platzkapazität in diesen Räumen angeordnet werden kann. Damit ist diese Maßnahme nur als Gesamtmaßnahme umsetzbar. Um den notwendigen Vorlauf für den Erweiterungsbau und der damit im Zusammenhang notwendigen brandschutztechnischen Ertüchtigung einschließlich Umbau von Nutzungseinheiten zu schaffen, ist umgehend der Planungsprozess für die Kapazitätserweiterung 77. Schule als Gesamtvorhaben zu beginnen. Spätestens ab dem Schuljahr 2016/17 müssen zusätzliche Kapazitäten für die 77. Schule und in Folge für den Grundschulbedarf im Stadtbezirk Südost zur Verfügung stehen. Alternativlösungen Folgende Alternativen zur Lösung der Kapazitätserweiterung in der 77. Schule wurden geprüft. 1. Aufstockung des Gebäudes: Diese Maßnahme ist nur im leergezogenen Zustand des Gebäudes durchführbar. Eine Auslagerung der Förderschule stellte sich als nicht umsetzbar heraus. 2. Sanierung der ehemaligen Heinrich-Heine-Schule in der Hainbuchenstraße 13 in Paunsdorf und anschließender Umzug der Förderschule in dieses Gebäude: Ein Umzug der Förderschule wird seitens der Politik nicht gewünscht. 3. Auslagerung der Speiseversorgung und des Hortes in das SAH „Nexö“-Heim: Das Flächenangebot wurde geprüft und als nicht ausreichend bewertet. Auch in der Praxis ist diese Lösung organisatorisch nicht umsetzbar. Folgen bei Nichtbeschlussfassung Die 77. Schule ist bereits jetzt überbelegt. Es besteht keine Möglichkeit der Änderung des Schulbezirks, da hier das Machbare bereits ausgeschöpft ist. Erfolgt keine Entscheidung zum Vorschlag oder eine Ablehnung, wird die 77.Schule am jetzigen Standort mit den bisherigen Einschränkungen verbleiben. Eine zukunftsorientierte Entwicklung der Schule ist nicht gegeben. Die Bereitstellung weiterer Grundschulkapazitäten muss dann als zweizügiger Schulneubau, einschließlich Flächenerwerb und Folgemaßnahmen, umgesetzt werden Diese Umsetzung müsste im gleichen Zeitrahmen wie der Erweiterungsbau erfolgen. Ist dies nicht realisierbar, kann eine Schulversorgung ab spätestens 2016/2017 nicht gesichert werden. Kapazitätserweiterung 77.Schule am Standort Riebeckstraße 50 Seite 4 von 8 Beschreibung der beabsichtigten Investition Städtebauliche Einordnung Die Riebeckstraße 50 ist eine Querstraße der Prager Straße. Das Grundstück befindet sich an der Kreuzung zur Stötteritzer Straße. Die Umgebung ist durch eine Plattenwohnbebauung und das gegenüberliegende Altenpflegeheim geprägt. Neben dem Schulgebäude sind die Sporthalle und der Pausenhof angeordnet. Erläuterung der Planung Um die Kapazitätserweiterung durchführen zu können, ist eine komplexe Baumaßnahme geplant, die in zwei Stufen umgesetzt wird: • Im ersten Abschnitt soll auf dem Schulgelände ein Erweiterungsbau zur Auslagerung der Speiseversorgung für alle Nutzer einschließlich Küche und einer Nutzungseinheit von zwei Gruppenräumen Hort sowie einer Bibliothek neben der Sporthalle errichtet werden (s. Anlagen 1 und 2). Durch Konkretisierung der Planung inkl. der Betreiberkonzepte werden die Belange der pädagogischen Lehrpläne – i.B. der Schule für geistig Behinderte – berücksichtigt. • Im zweiten Abschnitt ist geplant, den Speiseraum umzubauen sowie Raumverkleinerungen (Raumteilungen) zugunsten neuer Klassenräume vorzunehmen. Des Weiteren soll in diesem Abschnitt die brandschutztechnische Ertüchtigung ohne Freilenkung des Objektes realisiert werden.Die benötigten Kapazitäten können im weiteren Verlauf ohne die Notwendigkeit eines Interims bereitgestellt werden. Die Möglichkeiten werden in der weiteren Planung und Bauausführung dargestellt. Bei der Planung der Maßnahme ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit anzuwenden und auf minimale Folgekosten zu orientieren. Im Baubeschluss werden die veränderten Folgekosten sowie die Erhöhung des Schulbudgets, die sich aus den erhöhten Schülerzahlen ergeben, ausgewiesen. Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition • ausreichende räumliche Kapazitäten für Schulkinder • Erhöhung des Sicherheitsniveaus und Verbesserung der Gefahrenprävention durch brandschutztechnische Ertüchtigung • höhere Nutzungsvielfalt für schulische und außerschulische Bereiche (Hort) Eigentumsverhältnisse Eigentum: Stadt Leipzig Gemarkung: Thonberg Flurstücks -Nr.: 127/9 Grundstücksgröße: 2642m² Energiekonzept Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant: Es ist geplant, alle Medien aus dem Bestand der Turnhalle dem neuen Gebäude „Mensa“ (Schulspeisung + Hort) zuzuführen. Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten Neubau Mensa X Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz Modernisierung der äußeren Hülle Modernisierung einzelner Bauteile Energetischer Standard/Energiekonzept Passivhaus EnEV 2009 mit Passivhauskomponenten EnEV 2014 Kapazitätserweiterung 77.Schule am Standort Riebeckstraße 50 X Seite 5 von 8 Einhaltung des U-Wertes entsprechend der Bauteilvorgaben der EnEV 2009 Das zu errichtende Gebäude wird nach der aktuellen EnEV ausgeführt. Die genauen Werte zum Energiebedarf können erst im Zuge der weiteren Planung angegeben werden. Die gesamte Planung der zu neu zu errichtenden haustechnischen Anlagen erfolgt unter den Gesichtspunkten für eine effiziente Gesamtinvestition mit den Zielen: • niedrige Investitions- und Betriebskosten • hohe Funktionalität • wirtschaftliche Betriebsführung Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt: • Wärmeerzeugung und -verteilung: Der Bestand (Fernwärme) bleibt erhalten. Es sind lokale Eingriffe im Leitungsnetz geplant. • Warmwassererzeugung: Versorgung durch Anschluss an Turnhalle. • Lufttechnische Anlagen: Zur Entlüftung der Sanitär- und Küchenbereiche wird eine Abluftanlage eingebaut. • Wasser/ Abwasser: Das Trinkwasser wird aus dem Bestand herangeführt. Für das Abwasser wird der vorhandene Anschluss unmittelbar neben dem Neubau genutzt. • Stark- und Schwachstrom: Die Stromversorgung für den Neubau erfolgt ebenfalls über den Bestand. Auf Möglichkeiten der Energieeinsparung wird geachtet. • Wasser/ Abwasser : Einsatz wassersparender Armaturen und Anlagen Barrierefreies Bauen Die Barrierefreiheit für Schüler/innen, Lehrer/innen, Eltern und Gästen im Rollstuhl wird mit der geplanten Baumaßnahme im Erweiterungsbau hergestellt. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist bei der Gestaltung ausgewählter Innenbereiche in der Planungsphase vorgesehen. Investitionsaufwand Kostenermittlung: Mehrwertsteuersatz: Kostenermittlungsstufe: KG 100 - Grundstück 200 - Herrichten und Erschließen 300 - Bauwerk Baukonstruktionen 400 - Bauwerk Technische Anlagen 500 - Außenanlagen 600 – Ausstattung *) 700 - Baunebenkosten nach DIN 276 – Bruttokosten 19 % Kostenrahmen Kapazitätserweiterung Brandschutz einschl. Summe in € in € Umbau in € 10.000,00 0,00 24.000,00 0,00 10.000,00 24.000,00 910.000,00 350.000,00 1.260.000,00 224.000,00 263.000,00 487.000,00 135.000,00 80.000,00 227.000,00 1.610.000,00 0,00 0,00 147.000,00 760.000,00 135.000,00 80.000,00 374.000,00 2.370.000,00 *) Im Ergebnishaushalt, Sachkonto 42531000 Erwerb bewegliche Gegenstände bis 410 €; PSPE 1.100.21.1.1.01 werden Mehraufwendungen zur Beschaffung von Ausstattung von 53.500 € erforderlich. Die Untersetzung der Ausstattung der Räume erfolgt im Baubeschluss. Kapazitätserweiterung 77.Schule am Standort Riebeckstraße 50 Seite 6 von 8 Finanzierung Finanzierungsplan Maßnahme gesamt davon förderfähig Fördermittel Bund/Land Eigenmittel Kosten in € 2.370.000,00 760.000,00 280.000,00 2.090.000,00 Die exakte Höhe der Fördermittel kann erst nach Antragstellung beim Fördermittelgeber 2015 definiert werden. Über das Förderprogramm „Schulhausbau“ können bis zu 40 % der förderfähigen Kosten kofinanziert werden. Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung 77. Schule, Kapazitätserweiterung PSP-Element 7.0001354 Jahr 2014 2015 2016 2017 Summe Ausgaben 110.000,00 1500000 0 0 1.610.000,00 Einnahmen 0,00 0,00 0 0 0,00 Eigenanteil 110.000,00 1.560.000,00 0 0 1.610.000,00 VE 1.000.000,00 BS Standort 77. Schule, PSP-Element 7.0001072 Jahr 2014 2015 2016 2017 Summe Ausgaben 0,00 60.000,00 300.000,00 400.000,00 760.000,00 Einnahmen 0,00 0,00 120.000,00 160.000,00 280.000,00 60.000,00 180.000,00 240.000,00 480.000,00 150.000,00 400.000,00 Eigenanteil VE Gesamt Plan Brandschutztechnische Ertüchtigung einschl. Umbau und Kapazitätserwei terung 77. Schule (Werte in €) Jahr 2014 2015 2016 2017 Summe Ausgaben 110.000,00 1.560.000,00 300.000,00 400.000,00 2.370.000,00 Einnahmen 0,00 0,00 120.000,00 160.000,00 280.000,00 Eigenanteil 110.000,00 1.560.000,00 180.000,00 240.000,00 2.090.000,00 1.000.000,00 150.000,00 400.000,00 1.550.000,00 VE Im Jahr 2014 werden über § 79 Abs. 1 SächsGemO: aus PSPE 7.0001072.700 Eigenmittel Brandschutz 77. Schule 2014 von 46.000 € und PSPE 7.000664.700 Sanierung GS B.- Göhring -Str. + Neubau EFSH von Kapazitätserweiterung 77.Schule am Standort Riebeckstraße 50 Seite 7 von 8 64.000 € als Gesamtsumme von 110.000 € bereitgestellt. Die Zuführung der HH-Mittel erfolgt in das PSPElement 7.0001354.700. Zuzüglich ist über §81 SächsGemO: aus PSPE: PSPE 7.0000675.700 Käthe Kollwitz-Schule eine VE für Kassenwirksamkeit 2015 bereitzustellen. Effektivität und Wirtschaftlichkeit Wesentliche Einsparungen bei den Betriebskosten sollen durch energieeffiziente Haustechnik und ein kompaktes Gebäude erzielt werden. Nach Fertigstellung der Entwurfsplanung werden die Folgekosten ermittelt und im Baubeschluss dargestellt. Die Mittel werden entsprechend bei der Haushaltsanmeldung ErgHH des AfJFB nach Fertigstellung geplant.Fristenplan Vorbereitung Planung Planungsbeschluss in DB OBM Planung LP 2-3 HOAI Einreichen Baubeschluss Planung LP 4 – 6 HOAI Einreichen Bauantrag Baubeschluss Baugenehmigung Ausschreibung/ Vergabe Baudurchführung Baudurchführung Baubeginn Bauendende Kapazitätserweiterung Brandschutztechnische Ertüchtigung einschl. Umbau Gesamtmaßnahme 04.11.14 Februar 2015 April 2015 April bis Juli 2015 Mai 2015 Juni 2015 Juli 2015 August – November 2015 Februar - Juni 2016 9 Monate Oktober 2015 Juni 2016 15 Monate Juni 2016 August 2017 02/2015 04/2015 04 – 07/2015 05/2015 06/2015 07/2015 10/2015 – 08/2016 Oktober 2015 August 2017 VOF-Betrachtung/ Planungsbeteiligte Gemäß Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) fallen die Planungsleistungen nicht in den Geltungsbereich der VOF. Die Planer für Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagen werden noch ausgewählt. Kapazitätserweiterung 77.Schule am Standort Riebeckstraße 50 Seite 8 von 8