Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1010087.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
24.09.14, 12:00
Aktualisiert
08.01.16, 10:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
EILBEDÜRFTIG
Beschlussvorlage Nr. DS-00440/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
18.11.2014
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
25.11.2014
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
01.12.2014
Vorberatung
Verwaltungsausschuss
03.12.2014
Beschlussfassung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
04.12.2014
Information zur Kenntnis
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
09.12.2014
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
09.12.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Planungsbeschluss zur Kapazitätserweiterung 77. Schule am Standort der Riebeckstr.50
außerplanmäßige Auszahlung nach § 79(1) SächsGemO in Höhe von 46.000,00 € und
64.000,00 € und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO in
Höhe von 1.000.000,00 €
Beschlussvorschlag:
1. Der Planungsbeschluss, gemäß §19 Abs. 2 Ziff. 6 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der zur
Zeit gültigen Fassung, zur Kapazitätserweiterung der 77. Schule durch einen Erweiterungsbau mit
anschließender Durchführung der Brandschutztechnischen Ertüchtigung einschl. Umbau im
Hauptgebäude als vierzügige Schule wird gefasst.
2. Für die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI) werden
diese außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79(1) SächsGemO in Höhe von 110.000,00 € im PSP
– Element 7.0001354.700 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem PSPE 7.0001072.700 77.
Schule - Brandschutz in Höhe von 46.000,00 € und dem PSPE 7.0000664.700 - Sanierung GS B.Göhring -Str. + Neubau EFSH von 64.000,00 €.
3.Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach §81 (5) SächsGemO wird aus PSPE
7.0000675.700 Käthe Kollwitz-Schule in Höhe von 1.000.000,00 € in 2014 mit Kassenwirksamkeit
2015 im PSP – Element 7.0001354.700 bereitgestellt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nei
n
Folgen bei Ablehnung
nei
n
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nei
n
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
wenn ja,
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
x Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage
x zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage
x zur Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendun
gen
Finanzhaushalt
Einzahlung
en
2016
2017
2014
Auszahlung
en
2015
2016
2017
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Erg
eb.
HH
Ertr
äge
Erg
eb.
HH
Auf
wan
d
Nach Durchführung
der Maßnahme
zu erwarten
7.0001072.705
7.0001072.705
110.000
1.500.000
60.000
300.000
400.000
7.0001354.700
7.0001354.700
7.0001072.700
7.0001072.700
7.0001072.700
nein
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
120.000
160.000
Erg
eb.
HH
Ertr
äge
Erg
eb.
HH
Auf
wan
d
(oh
ne
Abs
chre
ibun
gen)
Erg
eb.
HH
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Auf
wan
d
aus
jährl
.
Abs
chre
ibun
gen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
xnein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
xnein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Eilbedürftigkeitsbegründung
Sachverhalt
Lagepläne
Grundriss Erweiterungsbau
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 10.12.2014
zu
19.24.
Planungsbeschluss zur Kapazitätserweiterung 77. Schule am Standort
der Riebeckstr.50
außerplanmäßige Auszahlung nach § 79(1) SächsGemO in Höhe von
46.000,00 € und 64.000,00 € und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO in Höhe von
1.000.000,00 €
Vorlage: DS-00440/14
Beschluss:
1. Der Planungsbeschluss, gemäß §19 Abs. 2 Ziff. 6 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der
zur Zeit gültigen Fassung, zur Kapazitätserweiterung der 77. Schule durch einen
Erweiterungsbau mit anschließender Durchführung der Brandschutztechnischen
Ertüchtigung einschl. Umbau im Hauptgebäude als vierzügige Schule wird gefasst.
2. Für die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI)
werden diese außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79(1) SächsGemO in Höhe von
110.000,00 € im PSP - Element 7.0001354.700 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem
PSPE 7.0001072.700 77. Schule - Brandschutz in Höhe von 46.000,00 € und dem PSPE
7.0000664.700 - Sanierung GS B.-Göhring -Str. + Neubau EFSH von 64.000,00 €.
3. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach §81 (5) SächsGemO wird aus
PSPE 7.0000675.700 Käthe Kollwitz-Schule in Höhe von 1.000.000,00 € in 2014 mit
Kassenwirksamkeit 2015 im PSP - Element 7.0001354.700 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 11.12.2014
Seite: 1/1
Eilbedürftigkeit der Vorlage
Planungsbeschluss zur Kapazitätserweiterung 77. Schule am Standort
Riebeckstraße 50
Die Eilbedürftigkeit der Vorlage wird wie folgt begründet:
Um die laut Schulnetzplanung steigende Anzahl an Grundschülern ab dem Jahr 2015/
2016 zu sichern, ist zwingend eine Kapazitätserweiterung an Grundschulen notwendig.
Gleichzeitig zur Kapazitätserweiterung ist die Betriebssicherheit der vorhandenen
Schulgebäude zu gewährleisten.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss an der 77. Grundschule am Standort
Riebeckstraße 50 kurzfristig eine bauliche Lösung zur Sicherstellung der benötigten
Kapazitätserweiterung gefunden werden. Dafür ist die Errichtung eines Erweiterungsbaus
erforderlich. In diesem Zuge sollen die bereits geplanten Brandschutzmaßnahmen
umgesetzt werden.
Um die notwendigen Schritte plangemäß durchführen zu können, müssen die Planungen
der beiden Maßnahmen – Errichtung Erweiterungsbau und Durchführung
Brandschutzmaßnahmen im Bestand – schnellstmöglich gestartet werden.
Der Beschluss der Vorlage ist daher zwingend noch in diesem Jahr herbeizuführen, damit
der Zeitplan bis zur Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus ab dem Schuljahr 2016/ 2017
eingehalten werden kann. Die Brandschutzmaßnahmen werden nach dessen Eröffnung im
benutzten Zustand durchgeführt und sollen zum Sommerferienbeginn 2016 starten, um die
Belastung der Schüler zu minimieren.
27.11.2014
Sachverhalt:
Planungsbeschluss
für die Maßnahme
Kapazitätserweiterung 77. Grundschule
Investitionsvorhaben:
Kapazitätserweiterung 77. Schule
Riebeckstraße 50
04315 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Georg-Schumann-Str. 357, 04315 Leipzig
Vertretung
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung – und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Abt. Projektmanagement/ Projektentwicklung
Prager Straße 126-128, 04103 Leipzig
Stand vom 27.10.2014
Kapazitätserweiterung 77.Schule am Standort Riebeckstraße 50
Seite 1 von 8
Inhaltsverzeichnis
1.
Kurzerläuterung
3
2.
Grundlagen
3
2.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption
2.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
3.
3
3
Begründete Zielstellung der Investition
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
4.
Ist-Zustand
Ableitungen des Investitionsbedarfes
Notwendigkeit/ Dringlichkeit
Alternativlösungen
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
3
3
3
4
4
4
Beschreibung der beabsichtigten Investition
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
Städtebauliche Einordnung
Erläuterung der Planung
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Eigentumsverhältnisse
Energiekonzept
Barrierefreies Bauen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
5
5
5
5
5
5
6
6
5.
Investitionsaufwand
6
6.
Finanzierung
7
6.1 Finanzierungsplan
6.2 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
7
7
7.
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
7
8.
Fristenplan
8
9.
VOF-Betrachtung/ Planungsbeteiligte
8
Anlagen:
•
•
Anlage 1:
Anlage 2:
Lageplan
Grundriss (Schema)
Kapazitätserweiterung 77.Schule am Standort Riebeckstraße 50
Seite 2 von 8
Kurzerläuterung
Die Schule in der Riebeckstraße 50 befindet sich im Stadtbezirk Südost/ Ost, Gemarkung Thonberg. Das
Gebäude wird durch zwei Schulen belegt, zum einen der „77 Schule“ (Grundschule) und zum anderen der
„Förderschule Thonberg“ für geistig Behinderte.
Um den steigenden Schülerzahlen für die 77. Schule gerecht zu werden, ist die Erhöhung der Anzahl der
Grundschüler von 180 auf 448 notwendig. Diese sollen in 16 Klassen mit je 28 Schülern aufgeteilt werden
(4-zügige Nutzung der 77. Schule). Die Schülerzahl der Förderschule mit 80 Schülern bleibt bestehen. Die
Möglichkeiten der räumlichen Kapazitätserweiterungen im Hause sind erschöpft. Geplant ist, das
beschriebene Raumdefizit durch eine komplexe Maßnahme in verschiedenen Abschnitten auszugleichen.
Diese werden unter Punkt 4.2 „Erläuterung der Planung“ beschrieben. Ziel des Planungsbeschlusses ist die
Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 für die Errichtung des Erweiterungsbaues
mit gleichzeitiger Überarbeitung bzw. Anpassung der brandschutztechnischen Ertüchtigung für das neue
Raumprogramm der gesamten Schule.
Grundlagen
Ziel- und Entwicklungskonzeption
Ab dem Schuljahr 2015/ 2016 besteht in der Grundschulversorgung im Stadtbezirk Südost – speziell im
Schuleinzugsgebiet der 77. Schule – die Notwendigkeit der Bereitstellung zusätzlicher
Grundschulkapazitäten für zwei Züge (acht Klassen). Um den Mehrbedarf für Grundschüler langfristig zu
sichern, besteht sofortiger Handlungsbedarf für die Erhöhung der Platzkapazität durch den Ausbau der 77.
Schule als 4-zügige Grundschule.
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
Grundlagen sind der aktuelle Schulnetzplan, bestätigt durch den Stadtrat am 21. März 2012 (RBV–1164/12)
und die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2014, der Landesentwicklungsplan 2013 vom 12. Juli
2013 sowie die UN-Behindertenrechtskonvention vom 13. Dezember 2006 (in Kraft getreten am 3. Mai 2008,
ratifiziert durch Deutschland am 24. Februar 2009).
Begründete Zielstellung der Investition
Ist-Zustand
Das Gebäude wurde als Typenprojekt in Plattenbauweise 1988 erbaut und entspricht der Montagebauweise
WBS 70 GL.
Der komplett unterkellerte Baukörper gliedert sich in folgende Teile:
• Gebäudeteil A: vier Vollgeschosse
• Gebäudeteil B: drei Vollgeschosse
• Gebäudeteil C: zwei Vollgeschosse (Verbindungsbau zwischen Teil A und B)
Die beiden Schulen teilen sich das Gebäude wie folgt:
• Die Grundschule nutzt den Gebäudetrakt B plus Raum 112 im Gebäudetrakt C.
• Die Förderschule nutzt den Gebäudetrakt A plus Raum 13 in Gebäudetrakt C.
• Der Mehrzweckraum im Gebäudetrakt C und die Werkräume im Gebäudetrakt A werden von beiden
Schulen gemeinsam genutzt.
Ableitungen des Investitionsbedarfes
Die zielführende Umsetzung der Maßnahme ist im Zusammenhang mit der Entwicklung des Schulnetzes im
Stadtbezirk Südost und Ost zu betrachten. Im Besonderen besteht hier zwingend und zeitnah eine
notwendige Neuausrichtung des Grundschulnetzes. Hier stellt sich die Entwicklung der Schülerzahlen
überaus positiv, in der Versorgung mit Schulplätzen jedoch derzeit nicht ausreichend, dar. Trotz
Ausschöpfung aller Kapazitäten und machbaren Schulbezirksveränderungen stehen ab dem Schuljahr
2015/16 nicht genügend Grundschulplätze zur Verfügung, um den zu erwartenden Bedarf decken zu können.
Dies trifft im Besonderen auf die 77. Schule zu.
Kapazitätserweiterung 77.Schule am Standort Riebeckstraße 50
Seite 3 von 8
Auszug aus der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2014
Die Bedarfsentwicklung der letzten Jahre bestätigt die Richtigkeit der im Schulnetzplan vorausberechneten
Schülerzahlentwicklung.
Notwendigkeit/ Dringlichkeit
Die zwingend notwendige Kapazitätserweiterung des Schulgebäudes ist ohne die Umsetzung der fehlenden
brandschutztechnischen Ertüchtigung nicht genehmigungsfähig.
Die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen setzt einen Erweiterungsbau für die Speiseversorgung voraus,
damit die benötigte Platzkapazität in diesen Räumen angeordnet werden kann. Damit ist diese Maßnahme
nur als Gesamtmaßnahme umsetzbar.
Um den notwendigen Vorlauf für den Erweiterungsbau und der damit im Zusammenhang notwendigen
brandschutztechnischen Ertüchtigung einschließlich Umbau von Nutzungseinheiten zu schaffen, ist
umgehend der Planungsprozess für die Kapazitätserweiterung 77. Schule als Gesamtvorhaben zu beginnen.
Spätestens ab dem Schuljahr 2016/17 müssen zusätzliche Kapazitäten für die 77. Schule und in Folge für
den Grundschulbedarf im Stadtbezirk Südost zur Verfügung stehen.
Alternativlösungen
Folgende Alternativen zur Lösung der Kapazitätserweiterung in der 77. Schule wurden geprüft.
1. Aufstockung des Gebäudes: Diese Maßnahme ist nur im leergezogenen Zustand des Gebäudes
durchführbar. Eine Auslagerung der Förderschule stellte sich als nicht umsetzbar heraus.
2. Sanierung der ehemaligen Heinrich-Heine-Schule in der Hainbuchenstraße 13 in Paunsdorf und
anschließender Umzug der Förderschule in dieses Gebäude: Ein Umzug der Förderschule wird
seitens der Politik nicht gewünscht.
3. Auslagerung der Speiseversorgung und des Hortes in das SAH „Nexö“-Heim: Das Flächenangebot
wurde geprüft und als nicht ausreichend bewertet. Auch in der Praxis ist diese Lösung
organisatorisch nicht umsetzbar.
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Die 77. Schule ist bereits jetzt überbelegt. Es besteht keine Möglichkeit der Änderung des Schulbezirks, da
hier das Machbare bereits ausgeschöpft ist.
Erfolgt keine Entscheidung zum Vorschlag oder eine Ablehnung, wird die 77.Schule am jetzigen Standort mit
den bisherigen Einschränkungen verbleiben. Eine zukunftsorientierte Entwicklung der Schule ist nicht
gegeben.
Die Bereitstellung weiterer Grundschulkapazitäten muss dann als zweizügiger Schulneubau, einschließlich
Flächenerwerb und Folgemaßnahmen, umgesetzt werden Diese Umsetzung müsste im gleichen Zeitrahmen
wie der Erweiterungsbau erfolgen. Ist dies nicht realisierbar, kann eine Schulversorgung ab spätestens
2016/2017 nicht gesichert werden.
Kapazitätserweiterung 77.Schule am Standort Riebeckstraße 50
Seite 4 von 8
Beschreibung der beabsichtigten Investition
Städtebauliche Einordnung
Die Riebeckstraße 50 ist eine Querstraße der Prager Straße. Das Grundstück befindet sich an der Kreuzung
zur Stötteritzer Straße.
Die Umgebung ist durch eine Plattenwohnbebauung und das gegenüberliegende Altenpflegeheim geprägt.
Neben dem Schulgebäude sind die Sporthalle und der Pausenhof angeordnet.
Erläuterung der Planung
Um die Kapazitätserweiterung durchführen zu können, ist eine komplexe Baumaßnahme geplant, die in zwei
Stufen umgesetzt wird:
• Im ersten Abschnitt soll auf dem Schulgelände ein Erweiterungsbau zur Auslagerung der
Speiseversorgung für alle Nutzer einschließlich Küche und einer Nutzungseinheit von zwei
Gruppenräumen Hort sowie einer Bibliothek neben der Sporthalle errichtet werden (s. Anlagen 1 und
2). Durch Konkretisierung der Planung inkl. der Betreiberkonzepte werden die Belange der
pädagogischen Lehrpläne – i.B. der Schule für geistig Behinderte – berücksichtigt.
• Im zweiten Abschnitt ist geplant, den Speiseraum umzubauen sowie Raumverkleinerungen
(Raumteilungen) zugunsten neuer Klassenräume vorzunehmen. Des Weiteren soll in diesem
Abschnitt die brandschutztechnische Ertüchtigung ohne Freilenkung des Objektes realisiert
werden.Die benötigten Kapazitäten können im weiteren Verlauf ohne die Notwendigkeit eines
Interims bereitgestellt werden. Die Möglichkeiten werden in der weiteren Planung und
Bauausführung dargestellt.
Bei der Planung der Maßnahme ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit anzuwenden und auf minimale
Folgekosten zu orientieren. Im Baubeschluss werden die veränderten Folgekosten sowie die Erhöhung des
Schulbudgets, die sich aus den erhöhten Schülerzahlen ergeben, ausgewiesen.
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
• ausreichende räumliche Kapazitäten für Schulkinder
• Erhöhung des Sicherheitsniveaus und Verbesserung der Gefahrenprävention durch
brandschutztechnische Ertüchtigung
• höhere Nutzungsvielfalt für schulische und außerschulische Bereiche (Hort)
Eigentumsverhältnisse
Eigentum:
Stadt Leipzig
Gemarkung:
Thonberg
Flurstücks -Nr.:
127/9
Grundstücksgröße:
2642m²
Energiekonzept
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant:
Es ist geplant, alle Medien aus dem Bestand der Turnhalle dem neuen Gebäude „Mensa“ (Schulspeisung +
Hort) zuzuführen.
Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten
Neubau
Mensa
X
Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz
Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz
Modernisierung der äußeren Hülle
Modernisierung einzelner Bauteile
Energetischer Standard/Energiekonzept
Passivhaus
EnEV 2009 mit Passivhauskomponenten
EnEV 2014
Kapazitätserweiterung 77.Schule am Standort Riebeckstraße 50
X
Seite 5 von 8
Einhaltung des U-Wertes entsprechend der Bauteilvorgaben der EnEV 2009
Das zu errichtende Gebäude wird nach der aktuellen EnEV ausgeführt. Die genauen Werte zum
Energiebedarf können erst im Zuge der weiteren Planung angegeben werden.
Die gesamte Planung der zu neu zu errichtenden haustechnischen Anlagen erfolgt unter den
Gesichtspunkten für eine effiziente Gesamtinvestition mit den Zielen:
• niedrige Investitions- und Betriebskosten
• hohe Funktionalität
• wirtschaftliche Betriebsführung
Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt:
• Wärmeerzeugung und -verteilung: Der Bestand (Fernwärme) bleibt erhalten. Es sind lokale Eingriffe
im Leitungsnetz geplant.
• Warmwassererzeugung: Versorgung durch Anschluss an Turnhalle.
• Lufttechnische Anlagen: Zur Entlüftung der Sanitär- und Küchenbereiche wird eine Abluftanlage
eingebaut.
• Wasser/ Abwasser: Das Trinkwasser wird aus dem Bestand herangeführt. Für das Abwasser wird
der vorhandene Anschluss unmittelbar neben dem Neubau genutzt.
• Stark- und Schwachstrom: Die Stromversorgung für den Neubau erfolgt ebenfalls über den Bestand.
Auf Möglichkeiten der Energieeinsparung wird geachtet.
• Wasser/ Abwasser : Einsatz wassersparender Armaturen und Anlagen
Barrierefreies Bauen
Die Barrierefreiheit für Schüler/innen, Lehrer/innen, Eltern und Gästen im Rollstuhl wird mit der geplanten
Baumaßnahme im Erweiterungsbau hergestellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist bei der Gestaltung ausgewählter Innenbereiche in der
Planungsphase vorgesehen.
Investitionsaufwand
Kostenermittlung:
Mehrwertsteuersatz:
Kostenermittlungsstufe:
KG
100 - Grundstück
200 - Herrichten und
Erschließen
300 - Bauwerk Baukonstruktionen
400 - Bauwerk Technische Anlagen
500 - Außenanlagen
600 – Ausstattung *)
700 - Baunebenkosten
nach DIN 276 – Bruttokosten
19 %
Kostenrahmen
Kapazitätserweiterung Brandschutz einschl.
Summe in €
in €
Umbau in €
10.000,00
0,00
24.000,00
0,00
10.000,00
24.000,00
910.000,00
350.000,00
1.260.000,00
224.000,00
263.000,00
487.000,00
135.000,00
80.000,00
227.000,00
1.610.000,00
0,00
0,00
147.000,00
760.000,00
135.000,00
80.000,00
374.000,00
2.370.000,00
*) Im Ergebnishaushalt, Sachkonto 42531000 Erwerb bewegliche Gegenstände bis 410 €; PSPE
1.100.21.1.1.01 werden Mehraufwendungen zur Beschaffung von Ausstattung von 53.500 € erforderlich. Die
Untersetzung der Ausstattung der Räume erfolgt im Baubeschluss.
Kapazitätserweiterung 77.Schule am Standort Riebeckstraße 50
Seite 6 von 8
Finanzierung
Finanzierungsplan
Maßnahme
gesamt
davon förderfähig
Fördermittel Bund/Land
Eigenmittel
Kosten in €
2.370.000,00
760.000,00
280.000,00
2.090.000,00
Die exakte Höhe der Fördermittel kann erst nach Antragstellung beim Fördermittelgeber 2015 definiert
werden. Über das Förderprogramm „Schulhausbau“ können bis zu 40 % der förderfähigen Kosten
kofinanziert werden.
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
77. Schule, Kapazitätserweiterung PSP-Element 7.0001354
Jahr
2014
2015
2016
2017
Summe
Ausgaben
110.000,00
1500000
0
0
1.610.000,00
Einnahmen
0,00
0,00
0
0
0,00
Eigenanteil
110.000,00
1.560.000,00
0
0
1.610.000,00
VE
1.000.000,00
BS Standort 77. Schule, PSP-Element 7.0001072
Jahr
2014
2015
2016
2017
Summe
Ausgaben
0,00
60.000,00
300.000,00
400.000,00
760.000,00
Einnahmen
0,00
0,00
120.000,00
160.000,00
280.000,00
60.000,00
180.000,00
240.000,00
480.000,00
150.000,00
400.000,00
Eigenanteil
VE
Gesamt Plan
Brandschutztechnische Ertüchtigung einschl. Umbau und Kapazitätserwei terung
77. Schule (Werte in €)
Jahr
2014
2015
2016
2017
Summe
Ausgaben
110.000,00
1.560.000,00
300.000,00
400.000,00
2.370.000,00
Einnahmen
0,00
0,00
120.000,00
160.000,00
280.000,00
Eigenanteil
110.000,00
1.560.000,00
180.000,00
240.000,00
2.090.000,00
1.000.000,00
150.000,00
400.000,00
1.550.000,00
VE
Im Jahr 2014 werden über § 79 Abs. 1 SächsGemO: aus PSPE 7.0001072.700 Eigenmittel Brandschutz 77.
Schule 2014 von 46.000 € und PSPE 7.000664.700 Sanierung GS B.- Göhring -Str. + Neubau EFSH von
Kapazitätserweiterung 77.Schule am Standort Riebeckstraße 50
Seite 7 von 8
64.000 € als Gesamtsumme von 110.000 € bereitgestellt. Die Zuführung der HH-Mittel erfolgt in das PSPElement 7.0001354.700.
Zuzüglich ist über §81 SächsGemO: aus PSPE: PSPE 7.0000675.700 Käthe Kollwitz-Schule eine VE für
Kassenwirksamkeit 2015 bereitzustellen.
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
Wesentliche Einsparungen bei den Betriebskosten sollen durch energieeffiziente Haustechnik und ein
kompaktes Gebäude erzielt werden. Nach Fertigstellung der Entwurfsplanung werden die Folgekosten
ermittelt und im Baubeschluss dargestellt. Die Mittel werden entsprechend bei der Haushaltsanmeldung
ErgHH des AfJFB nach Fertigstellung geplant.Fristenplan
Vorbereitung
Planung
Planungsbeschluss in DB
OBM
Planung LP 2-3 HOAI
Einreichen Baubeschluss
Planung LP 4 – 6 HOAI
Einreichen Bauantrag
Baubeschluss
Baugenehmigung
Ausschreibung/ Vergabe
Baudurchführung
Baudurchführung
Baubeginn
Bauendende
Kapazitätserweiterung
Brandschutztechnische
Ertüchtigung einschl.
Umbau
Gesamtmaßnahme
04.11.14
Februar 2015
April 2015
April bis Juli 2015
Mai 2015
Juni 2015
Juli 2015
August – November 2015
Februar - Juni 2016
9 Monate
Oktober 2015
Juni 2016
15 Monate
Juni 2016
August 2017
02/2015
04/2015
04 – 07/2015
05/2015
06/2015
07/2015
10/2015 – 08/2016
Oktober 2015
August 2017
VOF-Betrachtung/ Planungsbeteiligte
Gemäß Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) fallen die Planungsleistungen nicht in den
Geltungsbereich der VOF.
Die Planer für Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagen werden noch
ausgewählt.
Kapazitätserweiterung 77.Schule am Standort Riebeckstraße 50
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