Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1008903.pdf
Größe
337 kB
Erstellt
22.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00422/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Grundstücksverkehrsausschuss
24.11.2014
Vorberatung
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
26.11.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
2. Änderung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Leipzig/Eigenbetrieb Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig und der Klinikum St. Georg gGmbH
Beschlussvorschlag:
Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Leipzig/Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg” und der
Klinikum St. Georg gGmbH, welcher mit Wirkung zum 01.01.2006 (RB IV-887/07) geschlossen und
mit Wirkung zum 01.01.2010 (RB V-634/10) geändert wurde, wird gemäß Anlage 2 dahingehend
geändert, dass die Pacht ab 01.01.2015 um 70.000 Euro auf 1,320 Millionen Euro jährlich erhöht
wird. Die Direktorin des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum St. Georg wird beauftragt, diese
Änderung umzusetzen. Für die Jahre 2013 und 2014 bleibt die Pacht unverändert.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss RB V-634/10 wurde im Zuge einer Änderung des Pachtvertrages zwischen der
Stadt Leipzig/Eigenbetrieb Städtisches Klinikum St. Georg und dem Klinikum St. Georg gGmbH die
Pachthöhe ab 01.10.2010 mit 1,250 Mio. Euro jährlich festgelegt. Der Pachtzins sollte „mindestens
der Höhe der Abschreibungen, die nicht durch die Auflösung von Sonderposten neutralisiert werden
(eigenmittelfinanzierte Abschreibungen)“, entsprechen.
In den Jahren 2013 und 2014 war eine Anpassung der Pachthöhe nicht erforderlich, da die
eigenmittelfinanzierten Abschreibungen über die vereinbarten Pachtzahlungen erwirtschaftet
wurden.
Die Überprüfung der ergebniswirksamen Abschreibungen im Rahmen einer Abschreibungsvorschau
hat ergeben, dass ab dem 01.01.2015 die jährliche Pacht um 70 TEuro auf 1,320 Mio. Euro p.a. zu
erhöhen ist, um den im Pachtvertrag festgeschriebenen Regelungen zu entsprechen (s. Anl. 1). Der
Pachtvertrag ist deshalb in Punkt 4.1. entsprechend anzupassen (s. Anl. 2).
Anlagen:
AfA-Vorschau
2. Änderung Pachtvertrag
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 10.12.2014
zu
19.23.
2. Änderung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Leipzig/Eigenbetrieb
Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig und der Klinikum St. Georg
gGmbH
Vorlage: DS-00422/14
Beschluss:
Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Leipzig/Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg" und
der Klinikum St. Georg gGmbH, welcher mit Wirkung zum 01.01.2006 (RB IV-887/07)
geschlossen und mit Wirkung zum 01.01.2010 (RB V-634/10) geändert wurde, wird gemäß
Anlage 2 dahingehend geändert, dass die Pacht ab 01.01.2015 um 70.000 Euro auf 1,320
Millionen Euro jährlich erhöht wird. Die Direktorin des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum St.
Georg wird beauftragt, diese Änderung umzusetzen. Für die Jahre 2013 und 2014 bleibt die
Pacht unverändert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 11.12.2014
Seite: 1/1
2. Änderung des Pachtvertrages
zwischen
Stadt Leipzig
Neues Rathaus, 04092 Leipzig,
vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Burkhard Jung,
und
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Delitzscher Str. 141
04129 Leipzig,
vertreten durch die Direktorin Frau Dr. Iris Minde,
-
und
nachfolgend „Verpächterin“ –
Klinikum St. Georg gGmbH
Delitzscher Str. 141
04129 Leipzig
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 22506,
vertreten durch die Prokuristen
Herrn Roy Friese und Frau Grit Jetting
-
nachfolgend „Pächterin“ –
Artikel 1 Vertragsänderungen
(1) Punkt 4.1 Satz 1 des Pachtvertrages vom 01.01.2006 (RB IV-887/10) in der 1. Änderungsfassung
vom 01.01.2010 (RBV-634/10) wird wie folgt ersetzt:
Ab 01.01.2015 beträgt der Pachtzins 1,32 Mio. € jährlich.
(2) Punkt 4.1 Satz 3 des Pachtvertrages vom 01.01.2006 (RB IV-887/10) in der 1. Änderungsfassung
vom 01.01.2010 (RBV-634/10) wird wie folgt ersetzt:
Die Höhe des Pachtzinses ist jährlich daraufhin zu prüfen, ob die Refinanzierung der
eigenmittelfinanzierten Abschreibungen gesichert ist, und gegebenenfalls anzupassen.
Artikel 2 Geltungsbereich
(1) Die 2. Änderung des Pachtvertrages vom 01.01.2006 (RB IV-887/10) in der 1. Änderungsfassung
vom 01.01.2010 (RBV-634/10) tritt mit Wirkung zum 01.01.2015 in Kraft.
(2) Die übrigen Bestimmungen des Pachtvertrages vom 01.01.2006 (RB IV-887/10) in der 1.
Änderungsfassung vom 01.01.2010 (RBV-634/10) gelten unverändert fort.
Leipzig,
_______________________________
_________________________________
Stadt Leipzig
Klinikum St. Georg gGmbH
- Verpächterin -
- Pächterin -
vertreten durch den Oberbürgermeister
vertreten durch den Prokuristen
Burkhard Jung
Roy Friese
_________________________________
_________________________________
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig
Klinikum St. Georg gGmbH
- Verpächterin -
- Pächterin -
vertreten durch die Direktorin
vertreten durch die Prokuristin
Dr. Iris Minde
Grit Jetting
Vorschau ergebniswirksame AfA Gebäude und technische Anlagen 2013 bis 2017
2013
Summe ergebniswirksame AfA Gebäude und TA BK 2000
zzgl. Ergebniswirksame AfA HS 21
abzgl. ergebniswirksame AfA, nicht Bestandteil Pachtvertrag
Theklaer Straße
KST 2008010
Eitingonstraße
KST 2005010
Potschkaustraße
KST 2007010
Heinrichstraße
KST 2009010
Chopinstraße
KST 2010010
DZ Straße HS 22
KST 2001220 (Anteil Wako)
ergebniswirksame AfA Pachtvertrag
Pacht p. a. bislang
Anpassung Pacht p. a.
Pacht nach Anpassung
Delta = Pachtüberdeckung
2014
2015
2016
2017
880.785,00
0,00
882.693,00
86.741,33
875.962,00
520.448,00
869.765,00
520.448,00
858.824,00
520.448,00
880.785,00
969.434,33
1.396.410,00
1.390.213,00
1.379.272,00
29.407,00
21.405,00
33.420,00
3.260,00
6.363,00
300,00
29.410,00
21.405,00
33.420,00
3.260,00
6.363,00
300,00
29.408,00
21.405,00
33.420,00
3.260,00
6.363,00
300,00
29.406,00
21.405,00
33.420,00
3.260,00
6.363,00
300,00
29.363,00
21.136,00
33.420,00
3.260,00
6.363,00
300,00
94.155,00
94.158,00
94.156,00
94.154,00
93.842,00
786.630,00
875.276,33
1.302.254,00
1.296.059,00
1.285.430,00
1.250.000,00
1.250.000,00
1.250.000,00
1.250.000,00
1.250.000,00
0,00
0,00
70.000,00
70.000,00
70.000,00
1.250.000,00 1.250.000,00 1.320.000,00 1.320.000,00 1.320.000,00
463.370,00
374.723,67
17.746,00
23.941,00
34.570,00