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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1009509.pdf
Größe
322 kB
Erstellt
22.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:38

Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. DS-00344/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 18.11.2014 Beschlussfassung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 04.12.2014 Vorberatung Jugendhilfeausschuss 08.12.2014 Vorberatung Ratsversammlung 10.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Speisenversorgung in Kindertagesstätten - freiwillige Leistung - EILBEDÜRFTIG Beschluss: 1. Die Stadt Leipzig als Träger von Kindertageseinrichtungen gewährleistet eine gesamtheitliche Speisenversorgung (Frühstück-, Mittagessen- und Vesperversorgung). 2. Zum 01.01.2016 wird die gruppenweise Portionierung des Frühstücks und Vespers in die Konzessionsvergabe zur Speisenversorgung in Kita aufgenommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Seite 1/5 Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nei n Folgen bei Ablehnung nei n Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam x von Ergebnishaushalt nei n bis x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur x Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur x Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 16.10.14 31.12.14 01.01.15 31.12.15 1.100.36.5.0.01.01.18 12.100 1.100.36.5.0.01.01.18 57.000 SK 4331 6700 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Seite 2/5 Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Begründung der Eilbedürftigkeit Sachverhalt Seite 3/5 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 10.12.2014 zu 19.21. Speisenversorgung in Kindertagesstätten - freiwillige Leistung EILBEDÜRFTIG Vorlage: DS-00344/14 Beschluss: 1. Die Stadt Leipzig als Träger von Kindertageseinrichtungen gewährleistet eine gesamtheitliche Speisenversorgung (Frühstück-, Mittagessen- und Vesperversorgung). 2. Zum 01.01.2016 wird die gruppenweise Portionierung des Frühstücks und Vespers in die Konzessionsvergabe zur Speisenversorgung in Kita aufgenommen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme Leipzig, den 11.12.2014 Seite: 1/1 Amt für Jugend, Familie und Bildung Abteilung Verwaltung und Finanzen 18.11.2014 Vorlage „Speisenversorgung in Kindertagesstätten – freiwillige Leistung“ Eilbedürftigkeit – Begründung: Mit dem Inkrafttreten der Änderung des SächsKitaG zum 01.01.2002 wurde die bis dato geregelte Verpflichtung des Trägers einer Einrichtung eine Mittagessenversorgung zu gewährleisten, aufgehoben. D.h., es besteht derzeit keine rechtliche Ermächtigung zur Vergabe der Leistung. Aufgrund dieser bestehenden Rechtslage ist eine verbindliche Positionierung der Stadt Leipzig zu der Thematik Speisenversorgung in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Leipzig herbei zu führen. Diese ist maßgebend für das weitere Verwaltungshandeln. Vorbemerkung Um die Einhaltung der „DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“ zu gewährleisten, bedarf es täglich einer bedarfsgerechten Speiseplangestaltung. Diese ist Voraussetzung für eine vollwertige gesunde Ernährung der Kinder. Im Jahr 2004 wurde die Speisenversorgung für die Kindertagesstätten (Kita) in Trägerschaft der Stadt Leipzig im Rahmen einer Ausschreibung des Hauptamtes gemäß VOL vergeben. Leistungsbestandteil dieser Vergabe war die Versorgung der Kita mit Mittagessen und Getränken. Zum 01.01.2014 wurde die Leistung der Speisenversorgung in den Kita im Rahmen einer Konzessionsvergabe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung neu vergeben. Um dem Anliegen der Kita hinsichtlich der Erfüllung des Sächsischen Bildungsplanes sowie der Elternschaft Rechnung zu tragen, war neben der durch die Stadt Leipzig übernommenen freiwilligen Leistung einer Mittagessenversorgung auch das Angebot einer Frühstücks- und Vesperversorgung Gegenstand der Vergabe. Insbesondere das Angebot der Vesperversorgung erhält regen Zuspruch seitens der Eltern und wird derzeit von 16 Einrichtungen genutzt. Entsprechend §15 Sächs.KitaG werden die Kosten für die Essenversorgung durch die Eltern getragen. Für die Versorgung des Kindes schließen die Versorgungsunternehmen mit den Sorgeberechtigten einen privatrechtlichen Vertrag. Begründung Der Leistungsumfang der vergebenen Konzession beinhaltet die Herstellung und Anlieferung von Speisen und Getränken für die Kita. Die Verträge wurden für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2015 geschlossen. Die in den Kita zu erbringenden Serviceleistungen hinsichtlich der Speisenversorgung werden durch das Amt für Gebäudemanagement (AGM) im Rahmen einer Vergabe nach VOL vertraglich geregelt. Diese sogenannte Wirtschaftsdienstleistung beinhaltet die Bereitstellung von Getränken und Geschirr zu allen Mahlzeiten, die Abwaschleistungen des anfallenden Geschirrs sowie die gruppenweise Portionierung des Mittagessens. In Abstimmung mit dem AGM wurde die Frühstücks- und Vesperversorgung ohne Serviceleistung, im Sinne einer gruppenweisen Portionierung, in die Leistungsanforderungen für die Konzessionsvergabe aufgenommen. Abgestellt wurde hierbei auf die laut Leistungsbeschreibung der Wirtschaftsdienstleistungen zugrunde liegenden Stundenkontingente und die vereinbarten frei verfügbaren Leistungszeiten, welche in der Vergangenheit bereits in Eigenverantwortung der Leiter/-innen für die Portionierung der Vesperversorgung eingesetzt wurden. Nach Vertragsbeginn der Konzessionsvergabe zum 01.01.2014, wurde seitens der Wirtschaftsdienstleister nunmehr darauf hingewiesen, dass die vereinbarten Stundenkontingente in den Kita unzureichend seien und keine Ressourcen im Rahmen der vertraglich vereinbarten frei verfügbaren Zeitanteile bestehen. D.h., eine gruppenweise Portionierung des Frühstücks-/Vespers durch die Wirtschaftsdienstleister kann ohne zusätzliche Kosten nicht gewährleistet werden. Nach Prüfung der Vertragslage durch die Zentrale Ausschreibungsstelle, wurde festgestellt, dass eine Erweiterung der bestehenden Verträge mit den Wirtschaftsdienstleistern ausgeschlossen ist. Die Realisierung der Frühstücks- und Vesperversorgung in den Kita setzt daher die Übernahme einer freiwilligen Leistung durch die Stadt Leipzig voraus. In diesem Zusammenhang wurde außerdem festgestellt, dass bereits mit dem Inkrafttreten der Änderung des Sächs.KitaG zum 01.01.2002 die bis dato geregelte Verpflichtung des Trägers einer Einrichtung eine Mittagessenversorgung zu gewährleisten, aufgehoben wurde. D.h., bereits für die öffentliche Ausschreibung zum 01.01.2004 bestand keine rechtliche Ermächtigung zur Vergabe der Leistung und der damit verbundenen Finanzierung der Wirtschaftsdienstleistung seitens der Stadt Leipzig. Bis dahin bestand lediglich ein Stadtratsbeschluss (BS/RBIII-818/01) mit der Festsetzung einer Höchstgrenze pro Portion Mittagessen in Höhe von 1,80 EUR. Dieser wurde jedoch mit Beschluss RBIV-473/05 vom 14.12.2005 aufgehoben. Um die bereits etablierte Frühstücks-/Vesperversorgung in den Kita beibehalten zu können wurde eine Dienstleistungsübernahme seitens der Versorgungsunternehmen geprüft. Im Ergebnis konnte die gruppenweise Anlieferung des Frühstücks bzw. Vespers nachverhandelt werden. Diese ist jedoch mit einem finanziellen Mehraufwand pro Portion verbunden. Der Mehraufwand begründet sich in im Einkauf kleinerer Abpackungen der Lebensmittel, einem entstehenden Verpackungsund Etikettieraufwand sowie in teilweise gesonderten Auslieferungsfahrten durch die Versorgungsunternehmen. Die damit verbundenen Mehraufwendungen bis zum Vertragsende zum 31.12.2015 werden unterjährig gedeckt. Für den Leistungszeitraum ab 01.01.2016 ist die Aufnahme der gruppenweisen Portionierung des Frühstücks-/Vespers als Bestandteil der Leistungsbeschreibung zur Konzessionsvergabe vorgesehen. Aufgrund der bestehenden Verträge bis 31.12.2015 ist eine frühere Aufnahme und damit die Kostentragung durch die Eltern auf Grundlage des §15 Sächs.KitaG nicht möglich. Die Preiskalkulation der Versorgungsunternehmen ab 01.01.2016 würde die Dienstleistung einschließen und durch die Eltern getragen werden.