Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1009509.pdf
Größe
322 kB
Erstellt
22.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. DS-00344/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
18.11.2014
Beschlussfassung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
04.12.2014
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
08.12.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Speisenversorgung in Kindertagesstätten - freiwillige Leistung - EILBEDÜRFTIG
Beschluss:
1.
Die Stadt Leipzig als Träger von Kindertageseinrichtungen gewährleistet eine
gesamtheitliche Speisenversorgung (Frühstück-, Mittagessen- und Vesperversorgung).
2.
Zum 01.01.2016 wird die gruppenweise Portionierung des Frühstücks und Vespers in
die Konzessionsvergabe zur Speisenversorgung in Kita aufgenommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Seite 1/5
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nei
n
Folgen bei Ablehnung
nei
n
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
x
von
Ergebnishaushalt
nei
n
bis
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
x Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
x Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
16.10.14 31.12.14
01.01.15 31.12.15
1.100.36.5.0.01.01.18
12.100
1.100.36.5.0.01.01.18
57.000
SK 4331 6700
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand
(ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand
aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Seite 2/5
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Begründung der Eilbedürftigkeit
Sachverhalt
Seite 3/5
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 10.12.2014
zu
19.21.
Speisenversorgung in Kindertagesstätten - freiwillige Leistung EILBEDÜRFTIG
Vorlage: DS-00344/14
Beschluss:
1. Die Stadt Leipzig als Träger von Kindertageseinrichtungen gewährleistet eine
gesamtheitliche Speisenversorgung (Frühstück-, Mittagessen- und Vesperversorgung).
2. Zum 01.01.2016 wird die gruppenweise Portionierung des Frühstücks und Vespers in die
Konzessionsvergabe zur Speisenversorgung in Kita aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme
Leipzig, den 11.12.2014
Seite: 1/1
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abteilung Verwaltung und Finanzen
18.11.2014
Vorlage „Speisenversorgung in Kindertagesstätten – freiwillige Leistung“
Eilbedürftigkeit – Begründung:
Mit dem Inkrafttreten der Änderung des SächsKitaG zum 01.01.2002 wurde die bis dato geregelte
Verpflichtung des Trägers einer Einrichtung eine Mittagessenversorgung zu gewährleisten,
aufgehoben. D.h., es besteht derzeit keine rechtliche Ermächtigung zur Vergabe der Leistung.
Aufgrund dieser bestehenden Rechtslage ist eine verbindliche Positionierung der Stadt Leipzig zu
der Thematik Speisenversorgung in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Leipzig herbei zu
führen. Diese ist maßgebend für das weitere Verwaltungshandeln.
Vorbemerkung
Um die Einhaltung der „DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für
Kinder“ zu gewährleisten, bedarf es täglich einer bedarfsgerechten Speiseplangestaltung. Diese ist
Voraussetzung für eine vollwertige gesunde Ernährung der Kinder.
Im Jahr 2004 wurde die Speisenversorgung für die Kindertagesstätten (Kita) in Trägerschaft der
Stadt Leipzig im Rahmen einer Ausschreibung des Hauptamtes gemäß VOL vergeben.
Leistungsbestandteil dieser Vergabe war die Versorgung der Kita mit Mittagessen und Getränken.
Zum 01.01.2014 wurde die Leistung der Speisenversorgung in den Kita im Rahmen einer
Konzessionsvergabe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung neu vergeben. Um dem
Anliegen der Kita hinsichtlich der Erfüllung des Sächsischen Bildungsplanes sowie der Elternschaft
Rechnung zu tragen, war neben der durch die Stadt Leipzig übernommenen freiwilligen Leistung
einer Mittagessenversorgung auch das Angebot einer Frühstücks- und Vesperversorgung
Gegenstand der Vergabe. Insbesondere das Angebot der Vesperversorgung erhält regen
Zuspruch seitens der Eltern und wird derzeit von 16 Einrichtungen genutzt. Entsprechend §15
Sächs.KitaG werden die Kosten für die Essenversorgung durch die Eltern getragen. Für die
Versorgung des Kindes schließen die Versorgungsunternehmen mit den Sorgeberechtigten einen
privatrechtlichen Vertrag.
Begründung
Der Leistungsumfang der vergebenen Konzession beinhaltet die Herstellung und Anlieferung von
Speisen und Getränken für die Kita. Die Verträge wurden für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis
31.12.2015 geschlossen. Die in den Kita zu erbringenden Serviceleistungen hinsichtlich der
Speisenversorgung werden durch das Amt für Gebäudemanagement (AGM) im Rahmen einer
Vergabe nach VOL vertraglich geregelt. Diese sogenannte Wirtschaftsdienstleistung beinhaltet die
Bereitstellung von Getränken und Geschirr zu allen Mahlzeiten, die Abwaschleistungen des
anfallenden Geschirrs sowie die gruppenweise Portionierung des Mittagessens.
In Abstimmung mit dem AGM wurde die Frühstücks- und Vesperversorgung ohne Serviceleistung,
im Sinne einer gruppenweisen Portionierung, in die Leistungsanforderungen für die
Konzessionsvergabe aufgenommen. Abgestellt wurde hierbei auf die laut Leistungsbeschreibung
der Wirtschaftsdienstleistungen zugrunde liegenden Stundenkontingente und die vereinbarten frei
verfügbaren Leistungszeiten, welche in der Vergangenheit bereits in Eigenverantwortung der
Leiter/-innen für die Portionierung der Vesperversorgung eingesetzt wurden.
Nach Vertragsbeginn der Konzessionsvergabe zum 01.01.2014, wurde seitens der
Wirtschaftsdienstleister nunmehr darauf hingewiesen, dass die vereinbarten Stundenkontingente in
den Kita unzureichend seien und keine Ressourcen im Rahmen der vertraglich vereinbarten frei
verfügbaren Zeitanteile bestehen. D.h., eine gruppenweise Portionierung des Frühstücks-/Vespers
durch die Wirtschaftsdienstleister kann ohne zusätzliche Kosten nicht gewährleistet werden. Nach
Prüfung der Vertragslage durch die Zentrale Ausschreibungsstelle, wurde festgestellt, dass eine
Erweiterung der bestehenden Verträge mit den Wirtschaftsdienstleistern ausgeschlossen ist.
Die Realisierung der Frühstücks- und Vesperversorgung in den Kita setzt daher die Übernahme
einer freiwilligen Leistung durch die Stadt Leipzig voraus. In diesem Zusammenhang wurde
außerdem festgestellt, dass bereits mit dem Inkrafttreten der Änderung des Sächs.KitaG zum
01.01.2002 die bis dato geregelte Verpflichtung des Trägers einer Einrichtung eine
Mittagessenversorgung zu gewährleisten, aufgehoben wurde. D.h., bereits für die öffentliche
Ausschreibung zum 01.01.2004 bestand keine rechtliche Ermächtigung zur Vergabe der Leistung
und der damit verbundenen Finanzierung der Wirtschaftsdienstleistung seitens der Stadt Leipzig.
Bis dahin bestand lediglich ein Stadtratsbeschluss (BS/RBIII-818/01) mit der Festsetzung einer
Höchstgrenze pro Portion Mittagessen in Höhe von 1,80 EUR. Dieser wurde jedoch mit Beschluss
RBIV-473/05 vom 14.12.2005 aufgehoben.
Um die bereits etablierte Frühstücks-/Vesperversorgung in den Kita beibehalten zu können wurde
eine Dienstleistungsübernahme seitens der Versorgungsunternehmen geprüft. Im Ergebnis konnte
die gruppenweise Anlieferung des Frühstücks bzw. Vespers nachverhandelt werden. Diese ist
jedoch mit einem finanziellen Mehraufwand pro Portion verbunden. Der Mehraufwand begründet
sich in im Einkauf kleinerer Abpackungen der Lebensmittel, einem entstehenden Verpackungsund Etikettieraufwand sowie in teilweise gesonderten Auslieferungsfahrten durch die
Versorgungsunternehmen.
Die damit verbundenen Mehraufwendungen bis zum Vertragsende zum 31.12.2015 werden
unterjährig gedeckt.
Für den Leistungszeitraum ab 01.01.2016 ist die Aufnahme der gruppenweisen Portionierung des
Frühstücks-/Vespers als Bestandteil der Leistungsbeschreibung zur Konzessionsvergabe
vorgesehen. Aufgrund der bestehenden Verträge bis 31.12.2015 ist eine frühere Aufnahme und
damit die Kostentragung durch die Eltern auf Grundlage des §15 Sächs.KitaG nicht möglich. Die
Preiskalkulation der Versorgungsunternehmen ab 01.01.2016 würde die Dienstleistung
einschließen und durch die Eltern getragen werden.