Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1006759.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
03.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00239/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
14.10.2014
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
03.11.2014
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
17.11.2014
2. Lesung
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
26.11.2014
Bestätigung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes "Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe"
(VKKJ) der Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Verbundes Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2015 mit folgenden Eckwerten:
- Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 9.706 T€
- Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan 9.706 T€
- Endergebnis des Erfolgsplanes = 0 T€
- Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 168T€
- Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit 218 T€
- Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 0 T€
- Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen 0 T€
- Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 0 T€
- Höchstbetrag der Kassenkredite 0 T€
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anla
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe An
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe An
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veran
siehe An
Erträge
siehe An
Aufwendungen
Finanzhaushalt
siehe An
Einzahlungen
siehe An
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo v
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung: 4,0 VzÄ
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
nein
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 10.12.2014
zu
19.18.
Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes "Verbund Kommunaler Kinderund Jugendhilfe" (VKKJ) der Stadt Leipzig
Vorlage: DS-00239/14
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Verbundes
Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2015 mit folgenden Eckwerten:
-
Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 9.706 T€
Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan 9.706 T€
Endergebnis des Erfolgsplanes = 0 T€
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 168T€
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit 218 T€
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 0 T€
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen 0 T€
- Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 0 T€
- Höchstbetrag der Kassenkredite 0 T€
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Stimmenthaltungen
Leipzig, den 11.12.2014
Seite: 1/1
Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes
„Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe“ der Stadt Leipzig
Inhaltsverzeichnis
1
Rahmenbedingungen......................................................................................1
2
2.1
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.2.1
2.2.2.2
2.2.2.3
2.2.2.4
2.2.3
2.2.4
2.3
2.4
2.4.1
2.5
2.6
2.7
Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan..........................................2
Aufbau der Daten ...........................................................................................2
Erläuterungen zum Erfolgsplan .....................................................................3
Umsatzerlöse und Erträge...............................................................................3
Aufwendungen................................................................................................4
Materialaufwendungen...................................................................................5
Personalaufwendungen...................................................................................5
Abschreibungen..............................................................................................5
Sonstige betriebliche Aufwendungen.............................................................5
Jahresergebnis.................................................................................................5
Planung 2016 – 2018......................................................................................6
Erläuterungen zum Personalplan....................................................................6
Erläuterungen zum Investitionsplan...............................................................6
Bewegliche Anlagegüter (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software).....6
Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan.............................................6
Erläuterung zur Planbilanz..............................................................................6
Plan haushaltsrelevante Positionen.................................................................7
Anlagenverzeichnis Formulare Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes
„Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe“ der Stadt Leipzig
Plausibilitätsprüfung
Erfolgsplan
Leistungsdaten
Finanzplan
Liquiditätsplan
Plan haushaltsrelevante Positionen
Bilanz
Personalplan
Investitionsplan
Instandhaltungsplan
1
Rahmenbedingungen
Der Verbund Kommunaler Kinder und Jugendhilfe (VKKJ) wurde 1999 als
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig gegründet. Als kommunaler Eigenbetrieb im Feld der
Jugendhilfe soll der VKKJ als aktives Steuerungsinstrument der Stadt genutzt
werden, um den Markt für erzieherische Hilfen sowie die übrigen Marktteilnehmer in
fachlicher, inhaltlicher und finanzieller Hinsicht positiv zu beeinflussen.
Hauptaufgabe des Trägers ist es, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (0 bis 21
Jahre) zu betreuen und zu unterstützen, die durch massive Probleme in ihrer
Herkunftsfamilie, wie:
-
Gewalterfahrungen,
Missbräuche (seelisch/sexuell etc.),
traumatische Erlebnisse in der eigenen familiären und persönlichen
Entwicklung,
Alkohol- und Drogenerfahrungen oder
Vernachlässigung durch mangelnde persönliche, materielle und emotionale
Zuwendung und sozialer Verluste etc.
benachteiligt sind und der Gefahr einer negativen Entwicklung eigener sozialer
Kompetenzen unterliegen.
Seit Herbst 2013 umfasst der Leistungsbereich des VKKJ 16 Wohngruppen, in
denen sich die Kinder und Jugendlichen orientieren und entfalten können, um später
eigenverantwortlich und selbständig ihren Lebensalltag zu gestalten. Dazu kommen
verschiedene ambulante Betreuungsleistungen auch in der Familie.
Im August 2014 übernahm der VKKJ kurzfristig die pädagogische Betreuung der
Außenstelle des Sportinternates in der Kolonnadenstraße.
Darüber hinaus besteht mit dem Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) ein
Inobhutnahmeangebot, was für Kinder und Jugendliche in akuten Notlagen und
Krisensituationen (Flucht aus dem Elternhaus, Obdachlosigkeit, Straßenkarrieren
verbunden mit Sucht oder Prostitution etc.) eine zeitweilige Unterkunft bietet, bis eine
geeignete Hilfeform gefunden wurde.
Ein weiteres Angebot des VKKJ
Tagespflegestellenmanagementes, wie:
-
sind
Aufgaben
im
Bereich
Öffentlichkeitsarbeit,
Prüfung der Eignung von Tagespflegepersonen (auch freier Träger),
Vermittlung von Tagespflege,
Beratung und Fortbildung der Tagespflegepersonen sowie
Anregung von Zusammenschlüssen von Tagespflegepersonen und
Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Angebot-/Prozessqualität).
des
-2Für die Folgejahre strebt der VKKJ im Auftrag des Amtes für Jugend, Familie und
Bildung keine Kapazitätserweiterung im Tagespflegestellenmanagement an, da der
vorhandene Bedarf durch die Erweiterungen im Bereich der Kindertagesstätten
realisiert werden kann. Für die Planjahre 2015/2016 wird der VKKJ die Platzzahl von
1.020 beibehalten, um den Tagespflegepersonen, welche bereits Leistungen
anbieten, eine notwendige Planungssicherheit geben zu können.
2
Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan
2.1
Aufbau der Daten
Der vorliegende Wirtschaftsplan wurde auf der Grundlage der prognostizierten
Leistungsentgelte für die vorab genannten Leistungen für das Jahr 2014 sowie unter
Berücksichtigung derzeit geltender Beschlüsse der Entgeltkommission der Stadt
Leipzig erstellt.
Berücksichtigt wurden bei der Planung der Personalkosten die vom Personalamt der
Stadt Leipzig ermittelten Durchschnittswerte. Dabei basiert die Berechnung der
durchschnittlichen Personalkosten für eine volle Stelle im Jahr 2015 auf den im März
2014 erzielten Durchschnittswerten der festen monatlichen Zahlungen (einschließlich
Zulagen, Pauschalen, Strukturausgleich, vermögenswirksamer Leistungen des
Arbeitgebers) und der variablen monatlichen Zahlungen (Zeitzuschläge usw.). Die
Tariferhöhungen des Tarifabschlusses im Jahr 2014 sind eingearbeitet (90,00 EUR
bzw. 3,0 % für 2014 und 2,4 % für 10 Monate 2015, d. h. 2,0 % ganzjährig).
Enthalten sind auch die Jahressonderzahlung in der für 2015 maßgeblichen Höhe
sowie die durchschnittlichen Stufensteigerungen. Ebenso ist das Leistungsentgelt
nach § 18 TVöD für das Jahr 2015 mit 2,00 % enthalten. Für die Arbeitgeberanteile
in der Sozialversicherung wurden 19,17 % berücksichtigt. Die Belastung für den
Arbeitgeber durch die Zusatzversorgung wurde mit 3,56 % in den Durchschnitten
berücksichtigt.
Mögliche Tarifsteigerungen wurden ab dem 01.03.2016 ff. in Höhe von ca. 2,5 %
berücksichtigt.
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Stellenplan mit insgesamt 148,00 VzÄ um 4,00 VzÄ
erhöht. Die Erhöhung des Stellenplanes berücksichtigt die Kapazitätserweiterungen
innerhalb des VKKJ (Übernahme der pädagogischen Betreuung der Sportschüler mit
insgesamt 5,95 VzÄ – einschließlich Overheadanteil), Grundlage dafür ist die
jeweilige Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes. 10,00 VzÄ (davon 2,00 VzÄ
Hausmeister/Hauswirtschafter) werden als Reserve für die Realisierung kurzfristiger
Bedarfe vorgehalten.
Ebenfalls in den Personalkosten berücksichtigt wurden die Aufwendungen für die 2
Hausmeister. Zukünftig wird der VKKJ keine Bundesfreiwilligendienstleistende mehr
verpflichten, da auf Grund der schwierigen Budgetfreigaben durch das zuständige
Bundesamt keine Kontinuität bei der Besetzung dieser Stellen gewährleistet werden
kann.
Die vorliegenden Planungsgrößen bauen auf einer dezentralen Planung der
einzelnen Einrichtungen bzw. Angebote, des Tagespflegestellenmanagements und
der Geschäftsstelle auf. Somit ist ein ständiges Budgetcontrolling nach Kostenart
klienten- und einrichtungsbezogen möglich.
-3Übersicht Leistungsdaten:
Leistungsdaten
Anzahl stationärer Plätze
Stunden ambulanter
Leistungen im Monat
2.2
Ø Ist 2013
Ø Erwartung 2014
123,30
179,00
125,0
200,0
Ø Plan 2015 /
2016
123,00
171,00
Erläuterungen zum Erfolgsplan
2.2.1 Umsatzerlöse und Erträge
Die Finanzierung der Leistungen und Angebote erfolgt auf der Grundlage der
„Grundsatzvereinbarung für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Leipzig“.
Entsprechende Vereinbarungen werden auf der Grundlage der bestätigten
Leistungsbeschreibungen zwischen der Leistungs- und Entgeltkommission des
Amtes für Jugend, Familie und Bildung und dem VKKJ geschlossen.
Die mit dem zuständigen Amt für Jugend, Familie und Bildung zu verhandelnden
Leistungsentgelte unter Berücksichtigung geltender Beschlüsse bilden die Grundlage
für die Planung der Erlöse im Wirtschaftsjahr 2015 sowie der Folgejahre. Diese
wurden nach dem Kostendeckungsprinzip für jede Leistungsart sowie die zu
erwartenden Kapazitätsauslastungen - von ∅ 98 % - ermittelt.
Die durch den VKKJ angebotenen Leistungen werden zu ca. 95 % durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig in Anspruch genommen. Weitere
Kapazitäten werden durch andere Jugendämter, welche sich der VKKJ durch eine
gezielte Öffentlichkeitsarbeit erschlossen hat, in Anspruch genommen. Auf Grund
der anhaltend hohen Bedarfssituation wird die Aufnahme von Leipziger Kindern/
Jugendlichen priorisiert.
Die vereinbarten Leistungsentgelte für den Kinder- und Jugendnotdienst (max. 23
Plätze pauschalfinanziert), das Tagespflegestellenmanagement und das
Übergangsangebot im Kleinstkinderbereich („Huschelnest“) werden durch das Amt
für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des Leistungsmonates
gezahlt.
Die Aufwendungen für die Betreuung der Sportschüler im Internat werden
hauptsächlich durch das Kultusministerium gezahlt; 1,0 VzÄ zzgl. der anteiligen
Overheadkosten werden durch die Stadt Leipzig getragen.
Die Entgelte für die stationären und ambulanten Leistungen werden klientenbezogen
nach erfolgter Rechnungslegung durch den VKKJ in der Regel zwei Monate nach
Leistungserbringung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung Leipzig gezahlt.
In der Position sonstige betriebliche Erträge wurden Erstattungen, wie z. B. von
Telefonkosten der Mitarbeiter/-innen und Betriebskostenrückzahlungen, angegeben.
Für die Position Spenden in den sonstigen betrieblichen Erträgen prognostizieren wir
- auf Grund der geänderten Gesetzgebung der Sächsischen Gemeindeordnung mit
-4nunmehr der ausschließlichen Annahme von Spenden alleinig durch den Leipziger
Stadtrat in öffentlicher Sitzung - einen Rückgang der Spendenbereitschaft.
In der Ertragsplanung sind Zinseinnahmen durch kurzfristige Geldanlagen über die
Stadtkasse Leipzig (Cash-Management) ausgewiesen. Auch hier sind die
Einnahmen wesentlich niedriger zu berücksichtigen, da über das Cash-Management
der Stadt Leipzig lediglich mit Zinssätzen von max. 0,20 % kalkuliert werden kann.
Übersicht der Umsatzerlöse:
Angaben in TEURO
Ist 2013
Umsatzerlöse
Davon
Leistungsentgelt WG´s
ambulante Leistungen
KJND/Tagespflege/
Huschelnest/Internatsbetreuung
Zuschuss Stadt
Sonstige Erträge/Zinsen
8.891
6.556
80
2.255
Erwartung
2014
9.632
6.786
91
2.755
Plan
2015
9.670
6.568
76
3.026
Plan
2016
9.824
6.678
77
3.069
0
160
0
37
0
36
0
36
2.2.2 Aufwendungen
Die ausgewiesenen Aufwendungen basieren auf den für das Jahr 2015/2016
prognostizierten Leistungsentgelten und den derzeitig gültigen Beschlüssen der
Entgeltkommission.
Die Planung aller Aufwendungen wurde je Einrichtung bzw. Leistungsart
vorgenommen und entsprechend kumuliert. Dabei wurden die Kosten für die
Geschäftsstelle als einzelner Mandant betrachtet. Auf Grundlage dieser Planung ist
auch im Jahr 2015/2016 ein entsprechendes Betriebscontrolling mit den
notwendigen Steuerungsmechanismen zur Überwachung der Risikofaktoren
möglich.
Übersicht der geplanten Aufwendungen:
Angaben in TEURO
Ist 2013
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige
betriebl.
Aufwendungen
595
6.926
177
1.173
Erwartung
2014
456
7.674
170
1.069
Plan 2015
Plan 2016
444
8.100
170
992
447
8.379
170
1.007
Die Aufwendungen für Material, Abschreibungen und sonstige betriebliche
Aufwendungen wurden angepasst an die tatsächliche Auslastung des Jahres 2014.
Ab dem Jahr 2015 wurde eine Ø 98 % Auslastung der stationären Angebote
berücksichtigt. Eine Erhöhung bzw. Verringerung der Auslastung führt vor allem in
der Position des Materialaufwandes zu ähnlichen Veränderungen.
-5-
2.2.2.1
Materialaufwendungen
Die Materialaufwendungen wurden aus den nachfolgenden Positionen im
Leistungsentgelt ermittelt und in die Planung für 2015/2016 mit geringfügigen
Kostensteigerungen übernommen:
•
•
•
•
Allgemeiner Materialaufwand,
Verpflegung pro Platz (keine Kostensteigerungen, da Betrag fest
vorgegeben),
Aufwendungen für Beförderung,
Aufwendungen für Gemeinschaftsveranstaltungen (keine Kostensteigerungen,
da Betrag fest vorgegeben).
2.2.2.2
Personalaufwendungen
Die Grundlage der Planung der Personalaufwendungen ist der Stellenplan des
VKKJ. Die Personalkosten für das Jahr 2015 wurden vom Personalamt ermittelt und
zugrunde gelegt (siehe auch Ausführungen im Punkt 2.1 Aufbau der Daten bzw.
Punkt 2.3 Erläuterungen zum Personalplan).
Mögliche Tarifsteigerungen wurden ab dem 01.03.2016 ff. in Höhe von ca. 2,5 %
berücksichtigt.
2.2.2.3
Abschreibungen
Diese Position untergliedert sich in Abschreibungen auf Sachanlagen und
geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Refinanzierung erfolgt entsprechend über das
Leistungsentgelt.
2.2.2.4
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Hierin enthalten sind Instandhaltungs- und Betreiberkosten (einschließlich der
Kosten für Brennstoffe, Wasser und Energie sowie sonstiger Betriebskosten),
welche im Leistungsentgelt bezüglich ihrer Verwendung nach Kostenarten getrennt
ausgewiesen sind. Weiterhin berücksichtigt wurden die im Leistungsentgelt
eingestellten Aufwendungen für die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen,
Abgaben und Versicherungen, zentrale Leistungen (wie z. B. Personalverwaltung
und –abrechnung, ASiD, Aufwendungen für Wirtschaftsprüfung etc.), fremde
Leistungen (wie z. B. Gebäudereinigung, Wäschereidienste etc.) und allgemeiner
Verwaltungsbedarf. Für die Jahre 2015 ff. wurden mögliche Kostensteigerungen –
vor allem in den Miet- und Betriebskosten – entsprechende berücksichtigt.
2.2.3
Jahresergebnis
Bei der Planung für die Jahre 2015/2016 ff. wurde von einem ausgeglichenen
Jahresergebnis unter Berücksichtigung des Selbstkostendeckungsprinzips der
Leistungsentgelte und einer durchschnittlichen Auslastung der Angebote von 98 %
im stationären und von 100 % im ambulanten Bereich ausgegangen.
-6-
2.2.4 Planung 2016 – 2018
Die Planung für die folgenden Jahre weist Kostensteigerungen (Personalkosten,
Energieaufwendungen/Betriebskosten)
aus,
auch
hier
wurde
vom
Selbstkostendeckungsprinzip der Leistungsentgelte und einer durchschnittlichen
Auslastung aller vorhandenen Angebote von 98 % im stationären und von 100 % im
ambulanten Bereich ausgegangen.
2.3
Erläuterungen zum Personalplan
Die Gliederung des Personalplanes erfolgte nach der Anzahl der Vollzeitäquivalente
(StBe) und der Anzahl der Personen (Be) analog der Aufteilung entsprechend der
Leistungsentgelte der einzelnen Leistungen und Angebote.
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Stellenplan um 4,00 VzÄ auf 148,00 VzÄ erhöht.
Die Erhöhung des Stellenplanes berücksichtigt die Kapazitätserweiterung innerhalb
des VKKJ (Übernahme der pädagogischen Betreuung der Sportschüler mit
insgesamt 5,95 VzÄ – einschließlich Overheadanteil), Grundlage dafür ist die
jeweilige Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes. 10,00 VzÄ (davon 2,00 VzÄ
Hausmeister/Hauswirtschafter) werden als Reserve für die Realisierung kurzfristiger
Bedarfe vorgehalten.
2.4
Erläuterungen zum Investitionsplan
2.4.1 Bewegliche Anlagegüter (Betriebs- und Geschäftsausstattung,
Software)
Die aufgeführten Investitionsmaßnahmen dienen dem Erhalt des vorhandenen
Ausstattungsniveaus und der zur Wartung des Datenverarbeitungsnetzes
notwendigen Hard- und Software.
2.5
Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan
Bei der Planung des Bestandes „Cash-Pool“ in der Liquiditätsplanung wurde davon
ausgegangen, dass die Liquiditätsmittel in diesem Pool zusammengeführt werden.
Nur die Konten- und Vorschussgelder der einzelnen Wohngruppen zur Sicherung
des Lebensunterhaltes der Kinder und Jugendlichen können nicht Bestandteil dieses
Cash-Pools sein.
2.6
Erläuterung zur Planbilanz
Die Bilanz des Jahres 2015 ff. beruht auf der Fortschreibung der Vorjahresbilanzen
unter Berücksichtigung der vorab beschriebenen Veränderungen - die Höhe der
Abschreibungen und Investitionen wurde entsprechend den tatsächlichen Werten
angepasst.
Die in der Bilanz enthaltenen Rückstellungen werden für die Folgejahre in
entsprechender Höhe erwartet. In den Rückstellungen wurden Werte für Jubiläen,
Zahlung von Zeitzuschlägen, Mehrstunden und Resturlaub sowie für ausstehende
Eingangsrechnungen
etc.
gemäß
ihrer
tatsächlichen
Inanspruchnahme
berücksichtigt.
-7-
2.7
Plan haushaltsrelevante Positionen
Für das Jahr 2015 ff. werden keine Zuschüsse für Personalüberhänge und
Abfindungen von der Stadt Leipzig erwartet.
Die durch den VKKJ angebotenen Leistungen werden zu ca. 95 % durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig in Anspruch genommen. Weitere
Kapazitäten werden durch andere Jugendämter, welche sich der VKKJ durch eine
gezielte Öffentlichkeitsarbeit erschlossen hat, in Anspruch genommen. Auf Grund
der anhaltend hohen Bedarfssituation wird die Aufnahme von Leipziger Kindern/
Jugendlichen priorisiert.
Die vereinbarten Leistungsentgelte für den Kinder- und Jugendnotdienst (max. 23
Plätze pauschalfinanziert), das Tagespflegestellenmanagement und das
Übergangsangebot im Kleinstkinderbereich („Huschelnest“) werden durch das Amt
für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des Leistungsmonates
gezahlt.
Die Aufwendungen für die Betreuung der Sportschüler im Internat werden
hauptsächlich durch das Kultusministerium gezahlt; 1,0 VzÄ zzgl. der anteiligen
Overheadkosten werden durch die Stadt Leipzig getragen.
Für in Anspruch genommene Dienstleistungen verschiedener Ämter der Stadt
Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung für gemietete Objekte, Personalamt für
Personalabrechnung,
ASiD,
Rechnungsprüfungsamt,
Stadtkämmerei
für
Versicherungen, Hauptamt, Brandschutzamt etc.) entrichtet der VKKJ ca. 346 TEUR.
Für die Bereitstellung der liquiden Mittel im Rahmen des Cash-Managements erhält
der VKKJ im Gegenzug durch die Stadt Leipzig Zinszahlungen in Höhe von ca. 2
TEUR.
Leipzig, den 21. November 2014
Müller-Ziermann
Betriebsleiterin