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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1006759.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
03.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:33

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00239/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 14.10.2014 Bestätigung Fachausschuss Finanzen 03.11.2014 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 17.11.2014 2. Lesung Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit 26.11.2014 Bestätigung Ratsversammlung 10.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes "Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe" (VKKJ) der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Verbundes Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2015 mit folgenden Eckwerten: - Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 9.706 T€ - Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan 9.706 T€ - Endergebnis des Erfolgsplanes = 0 T€ - Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 168T€ - Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit 218 T€ - Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 0 T€ - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0 T€ - Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 0 T€ - Höchstbetrag der Kassenkredite 0 T€ Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anla Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe An Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe An Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veran siehe An Erträge siehe An Aufwendungen Finanzhaushalt siehe An Einzahlungen siehe An Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo v Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: 4,0 VzÄ Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: nein Vorgesehener Stellenabbau: x nein BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 10.12.2014 zu 19.18. Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes "Verbund Kommunaler Kinderund Jugendhilfe" (VKKJ) der Stadt Leipzig Vorlage: DS-00239/14 Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Verbundes Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2015 mit folgenden Eckwerten: - Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 9.706 T€ Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan 9.706 T€ Endergebnis des Erfolgsplanes = 0 T€ Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 168T€ Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit 218 T€ Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 0 T€ Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0 T€ - Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 0 T€ - Höchstbetrag der Kassenkredite 0 T€ Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 2 Stimmenthaltungen Leipzig, den 11.12.2014 Seite: 1/1 Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes „Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe“ der Stadt Leipzig Inhaltsverzeichnis 1 Rahmenbedingungen......................................................................................1 2 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.2.1 2.2.2.2 2.2.2.3 2.2.2.4 2.2.3 2.2.4 2.3 2.4 2.4.1 2.5 2.6 2.7 Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan..........................................2 Aufbau der Daten ...........................................................................................2 Erläuterungen zum Erfolgsplan .....................................................................3 Umsatzerlöse und Erträge...............................................................................3 Aufwendungen................................................................................................4 Materialaufwendungen...................................................................................5 Personalaufwendungen...................................................................................5 Abschreibungen..............................................................................................5 Sonstige betriebliche Aufwendungen.............................................................5 Jahresergebnis.................................................................................................5 Planung 2016 – 2018......................................................................................6 Erläuterungen zum Personalplan....................................................................6 Erläuterungen zum Investitionsplan...............................................................6 Bewegliche Anlagegüter (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software).....6 Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan.............................................6 Erläuterung zur Planbilanz..............................................................................6 Plan haushaltsrelevante Positionen.................................................................7 Anlagenverzeichnis Formulare Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes „Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe“ der Stadt Leipzig Plausibilitätsprüfung Erfolgsplan Leistungsdaten Finanzplan Liquiditätsplan Plan haushaltsrelevante Positionen Bilanz Personalplan Investitionsplan Instandhaltungsplan 1 Rahmenbedingungen Der Verbund Kommunaler Kinder und Jugendhilfe (VKKJ) wurde 1999 als Eigenbetrieb der Stadt Leipzig gegründet. Als kommunaler Eigenbetrieb im Feld der Jugendhilfe soll der VKKJ als aktives Steuerungsinstrument der Stadt genutzt werden, um den Markt für erzieherische Hilfen sowie die übrigen Marktteilnehmer in fachlicher, inhaltlicher und finanzieller Hinsicht positiv zu beeinflussen. Hauptaufgabe des Trägers ist es, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (0 bis 21 Jahre) zu betreuen und zu unterstützen, die durch massive Probleme in ihrer Herkunftsfamilie, wie: - Gewalterfahrungen, Missbräuche (seelisch/sexuell etc.), traumatische Erlebnisse in der eigenen familiären und persönlichen Entwicklung, Alkohol- und Drogenerfahrungen oder Vernachlässigung durch mangelnde persönliche, materielle und emotionale Zuwendung und sozialer Verluste etc. benachteiligt sind und der Gefahr einer negativen Entwicklung eigener sozialer Kompetenzen unterliegen. Seit Herbst 2013 umfasst der Leistungsbereich des VKKJ 16 Wohngruppen, in denen sich die Kinder und Jugendlichen orientieren und entfalten können, um später eigenverantwortlich und selbständig ihren Lebensalltag zu gestalten. Dazu kommen verschiedene ambulante Betreuungsleistungen auch in der Familie. Im August 2014 übernahm der VKKJ kurzfristig die pädagogische Betreuung der Außenstelle des Sportinternates in der Kolonnadenstraße. Darüber hinaus besteht mit dem Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) ein Inobhutnahmeangebot, was für Kinder und Jugendliche in akuten Notlagen und Krisensituationen (Flucht aus dem Elternhaus, Obdachlosigkeit, Straßenkarrieren verbunden mit Sucht oder Prostitution etc.) eine zeitweilige Unterkunft bietet, bis eine geeignete Hilfeform gefunden wurde. Ein weiteres Angebot des VKKJ Tagespflegestellenmanagementes, wie: - sind Aufgaben im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Prüfung der Eignung von Tagespflegepersonen (auch freier Träger), Vermittlung von Tagespflege, Beratung und Fortbildung der Tagespflegepersonen sowie Anregung von Zusammenschlüssen von Tagespflegepersonen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Angebot-/Prozessqualität). des -2Für die Folgejahre strebt der VKKJ im Auftrag des Amtes für Jugend, Familie und Bildung keine Kapazitätserweiterung im Tagespflegestellenmanagement an, da der vorhandene Bedarf durch die Erweiterungen im Bereich der Kindertagesstätten realisiert werden kann. Für die Planjahre 2015/2016 wird der VKKJ die Platzzahl von 1.020 beibehalten, um den Tagespflegepersonen, welche bereits Leistungen anbieten, eine notwendige Planungssicherheit geben zu können. 2 Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan 2.1 Aufbau der Daten Der vorliegende Wirtschaftsplan wurde auf der Grundlage der prognostizierten Leistungsentgelte für die vorab genannten Leistungen für das Jahr 2014 sowie unter Berücksichtigung derzeit geltender Beschlüsse der Entgeltkommission der Stadt Leipzig erstellt. Berücksichtigt wurden bei der Planung der Personalkosten die vom Personalamt der Stadt Leipzig ermittelten Durchschnittswerte. Dabei basiert die Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten für eine volle Stelle im Jahr 2015 auf den im März 2014 erzielten Durchschnittswerten der festen monatlichen Zahlungen (einschließlich Zulagen, Pauschalen, Strukturausgleich, vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers) und der variablen monatlichen Zahlungen (Zeitzuschläge usw.). Die Tariferhöhungen des Tarifabschlusses im Jahr 2014 sind eingearbeitet (90,00 EUR bzw. 3,0 % für 2014 und 2,4 % für 10 Monate 2015, d. h. 2,0 % ganzjährig). Enthalten sind auch die Jahressonderzahlung in der für 2015 maßgeblichen Höhe sowie die durchschnittlichen Stufensteigerungen. Ebenso ist das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD für das Jahr 2015 mit 2,00 % enthalten. Für die Arbeitgeberanteile in der Sozialversicherung wurden 19,17 % berücksichtigt. Die Belastung für den Arbeitgeber durch die Zusatzversorgung wurde mit 3,56 % in den Durchschnitten berücksichtigt. Mögliche Tarifsteigerungen wurden ab dem 01.03.2016 ff. in Höhe von ca. 2,5 % berücksichtigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Stellenplan mit insgesamt 148,00 VzÄ um 4,00 VzÄ erhöht. Die Erhöhung des Stellenplanes berücksichtigt die Kapazitätserweiterungen innerhalb des VKKJ (Übernahme der pädagogischen Betreuung der Sportschüler mit insgesamt 5,95 VzÄ – einschließlich Overheadanteil), Grundlage dafür ist die jeweilige Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes. 10,00 VzÄ (davon 2,00 VzÄ Hausmeister/Hauswirtschafter) werden als Reserve für die Realisierung kurzfristiger Bedarfe vorgehalten. Ebenfalls in den Personalkosten berücksichtigt wurden die Aufwendungen für die 2 Hausmeister. Zukünftig wird der VKKJ keine Bundesfreiwilligendienstleistende mehr verpflichten, da auf Grund der schwierigen Budgetfreigaben durch das zuständige Bundesamt keine Kontinuität bei der Besetzung dieser Stellen gewährleistet werden kann. Die vorliegenden Planungsgrößen bauen auf einer dezentralen Planung der einzelnen Einrichtungen bzw. Angebote, des Tagespflegestellenmanagements und der Geschäftsstelle auf. Somit ist ein ständiges Budgetcontrolling nach Kostenart klienten- und einrichtungsbezogen möglich. -3Übersicht Leistungsdaten: Leistungsdaten Anzahl stationärer Plätze Stunden ambulanter Leistungen im Monat 2.2 Ø Ist 2013 Ø Erwartung 2014 123,30 179,00 125,0 200,0 Ø Plan 2015 / 2016 123,00 171,00 Erläuterungen zum Erfolgsplan 2.2.1 Umsatzerlöse und Erträge Die Finanzierung der Leistungen und Angebote erfolgt auf der Grundlage der „Grundsatzvereinbarung für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Leipzig“. Entsprechende Vereinbarungen werden auf der Grundlage der bestätigten Leistungsbeschreibungen zwischen der Leistungs- und Entgeltkommission des Amtes für Jugend, Familie und Bildung und dem VKKJ geschlossen. Die mit dem zuständigen Amt für Jugend, Familie und Bildung zu verhandelnden Leistungsentgelte unter Berücksichtigung geltender Beschlüsse bilden die Grundlage für die Planung der Erlöse im Wirtschaftsjahr 2015 sowie der Folgejahre. Diese wurden nach dem Kostendeckungsprinzip für jede Leistungsart sowie die zu erwartenden Kapazitätsauslastungen - von ∅ 98 % - ermittelt. Die durch den VKKJ angebotenen Leistungen werden zu ca. 95 % durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig in Anspruch genommen. Weitere Kapazitäten werden durch andere Jugendämter, welche sich der VKKJ durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit erschlossen hat, in Anspruch genommen. Auf Grund der anhaltend hohen Bedarfssituation wird die Aufnahme von Leipziger Kindern/ Jugendlichen priorisiert. Die vereinbarten Leistungsentgelte für den Kinder- und Jugendnotdienst (max. 23 Plätze pauschalfinanziert), das Tagespflegestellenmanagement und das Übergangsangebot im Kleinstkinderbereich („Huschelnest“) werden durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des Leistungsmonates gezahlt. Die Aufwendungen für die Betreuung der Sportschüler im Internat werden hauptsächlich durch das Kultusministerium gezahlt; 1,0 VzÄ zzgl. der anteiligen Overheadkosten werden durch die Stadt Leipzig getragen. Die Entgelte für die stationären und ambulanten Leistungen werden klientenbezogen nach erfolgter Rechnungslegung durch den VKKJ in der Regel zwei Monate nach Leistungserbringung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung Leipzig gezahlt. In der Position sonstige betriebliche Erträge wurden Erstattungen, wie z. B. von Telefonkosten der Mitarbeiter/-innen und Betriebskostenrückzahlungen, angegeben. Für die Position Spenden in den sonstigen betrieblichen Erträgen prognostizieren wir - auf Grund der geänderten Gesetzgebung der Sächsischen Gemeindeordnung mit -4nunmehr der ausschließlichen Annahme von Spenden alleinig durch den Leipziger Stadtrat in öffentlicher Sitzung - einen Rückgang der Spendenbereitschaft. In der Ertragsplanung sind Zinseinnahmen durch kurzfristige Geldanlagen über die Stadtkasse Leipzig (Cash-Management) ausgewiesen. Auch hier sind die Einnahmen wesentlich niedriger zu berücksichtigen, da über das Cash-Management der Stadt Leipzig lediglich mit Zinssätzen von max. 0,20 % kalkuliert werden kann. Übersicht der Umsatzerlöse: Angaben in TEURO Ist 2013 Umsatzerlöse Davon Leistungsentgelt WG´s ambulante Leistungen KJND/Tagespflege/ Huschelnest/Internatsbetreuung Zuschuss Stadt Sonstige Erträge/Zinsen 8.891 6.556 80 2.255 Erwartung 2014 9.632 6.786 91 2.755 Plan 2015 9.670 6.568 76 3.026 Plan 2016 9.824 6.678 77 3.069 0 160 0 37 0 36 0 36 2.2.2 Aufwendungen Die ausgewiesenen Aufwendungen basieren auf den für das Jahr 2015/2016 prognostizierten Leistungsentgelten und den derzeitig gültigen Beschlüssen der Entgeltkommission. Die Planung aller Aufwendungen wurde je Einrichtung bzw. Leistungsart vorgenommen und entsprechend kumuliert. Dabei wurden die Kosten für die Geschäftsstelle als einzelner Mandant betrachtet. Auf Grundlage dieser Planung ist auch im Jahr 2015/2016 ein entsprechendes Betriebscontrolling mit den notwendigen Steuerungsmechanismen zur Überwachung der Risikofaktoren möglich. Übersicht der geplanten Aufwendungen: Angaben in TEURO Ist 2013 Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebl. Aufwendungen 595 6.926 177 1.173 Erwartung 2014 456 7.674 170 1.069 Plan 2015 Plan 2016 444 8.100 170 992 447 8.379 170 1.007 Die Aufwendungen für Material, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen wurden angepasst an die tatsächliche Auslastung des Jahres 2014. Ab dem Jahr 2015 wurde eine Ø 98 % Auslastung der stationären Angebote berücksichtigt. Eine Erhöhung bzw. Verringerung der Auslastung führt vor allem in der Position des Materialaufwandes zu ähnlichen Veränderungen. -5- 2.2.2.1 Materialaufwendungen Die Materialaufwendungen wurden aus den nachfolgenden Positionen im Leistungsentgelt ermittelt und in die Planung für 2015/2016 mit geringfügigen Kostensteigerungen übernommen: • • • • Allgemeiner Materialaufwand, Verpflegung pro Platz (keine Kostensteigerungen, da Betrag fest vorgegeben), Aufwendungen für Beförderung, Aufwendungen für Gemeinschaftsveranstaltungen (keine Kostensteigerungen, da Betrag fest vorgegeben). 2.2.2.2 Personalaufwendungen Die Grundlage der Planung der Personalaufwendungen ist der Stellenplan des VKKJ. Die Personalkosten für das Jahr 2015 wurden vom Personalamt ermittelt und zugrunde gelegt (siehe auch Ausführungen im Punkt 2.1 Aufbau der Daten bzw. Punkt 2.3 Erläuterungen zum Personalplan). Mögliche Tarifsteigerungen wurden ab dem 01.03.2016 ff. in Höhe von ca. 2,5 % berücksichtigt. 2.2.2.3 Abschreibungen Diese Position untergliedert sich in Abschreibungen auf Sachanlagen und geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Refinanzierung erfolgt entsprechend über das Leistungsentgelt. 2.2.2.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen Hierin enthalten sind Instandhaltungs- und Betreiberkosten (einschließlich der Kosten für Brennstoffe, Wasser und Energie sowie sonstiger Betriebskosten), welche im Leistungsentgelt bezüglich ihrer Verwendung nach Kostenarten getrennt ausgewiesen sind. Weiterhin berücksichtigt wurden die im Leistungsentgelt eingestellten Aufwendungen für die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, Abgaben und Versicherungen, zentrale Leistungen (wie z. B. Personalverwaltung und –abrechnung, ASiD, Aufwendungen für Wirtschaftsprüfung etc.), fremde Leistungen (wie z. B. Gebäudereinigung, Wäschereidienste etc.) und allgemeiner Verwaltungsbedarf. Für die Jahre 2015 ff. wurden mögliche Kostensteigerungen – vor allem in den Miet- und Betriebskosten – entsprechende berücksichtigt. 2.2.3 Jahresergebnis Bei der Planung für die Jahre 2015/2016 ff. wurde von einem ausgeglichenen Jahresergebnis unter Berücksichtigung des Selbstkostendeckungsprinzips der Leistungsentgelte und einer durchschnittlichen Auslastung der Angebote von 98 % im stationären und von 100 % im ambulanten Bereich ausgegangen. -6- 2.2.4 Planung 2016 – 2018 Die Planung für die folgenden Jahre weist Kostensteigerungen (Personalkosten, Energieaufwendungen/Betriebskosten) aus, auch hier wurde vom Selbstkostendeckungsprinzip der Leistungsentgelte und einer durchschnittlichen Auslastung aller vorhandenen Angebote von 98 % im stationären und von 100 % im ambulanten Bereich ausgegangen. 2.3 Erläuterungen zum Personalplan Die Gliederung des Personalplanes erfolgte nach der Anzahl der Vollzeitäquivalente (StBe) und der Anzahl der Personen (Be) analog der Aufteilung entsprechend der Leistungsentgelte der einzelnen Leistungen und Angebote. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Stellenplan um 4,00 VzÄ auf 148,00 VzÄ erhöht. Die Erhöhung des Stellenplanes berücksichtigt die Kapazitätserweiterung innerhalb des VKKJ (Übernahme der pädagogischen Betreuung der Sportschüler mit insgesamt 5,95 VzÄ – einschließlich Overheadanteil), Grundlage dafür ist die jeweilige Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes. 10,00 VzÄ (davon 2,00 VzÄ Hausmeister/Hauswirtschafter) werden als Reserve für die Realisierung kurzfristiger Bedarfe vorgehalten. 2.4 Erläuterungen zum Investitionsplan 2.4.1 Bewegliche Anlagegüter (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software) Die aufgeführten Investitionsmaßnahmen dienen dem Erhalt des vorhandenen Ausstattungsniveaus und der zur Wartung des Datenverarbeitungsnetzes notwendigen Hard- und Software. 2.5 Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan Bei der Planung des Bestandes „Cash-Pool“ in der Liquiditätsplanung wurde davon ausgegangen, dass die Liquiditätsmittel in diesem Pool zusammengeführt werden. Nur die Konten- und Vorschussgelder der einzelnen Wohngruppen zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Kinder und Jugendlichen können nicht Bestandteil dieses Cash-Pools sein. 2.6 Erläuterung zur Planbilanz Die Bilanz des Jahres 2015 ff. beruht auf der Fortschreibung der Vorjahresbilanzen unter Berücksichtigung der vorab beschriebenen Veränderungen - die Höhe der Abschreibungen und Investitionen wurde entsprechend den tatsächlichen Werten angepasst. Die in der Bilanz enthaltenen Rückstellungen werden für die Folgejahre in entsprechender Höhe erwartet. In den Rückstellungen wurden Werte für Jubiläen, Zahlung von Zeitzuschlägen, Mehrstunden und Resturlaub sowie für ausstehende Eingangsrechnungen etc. gemäß ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme berücksichtigt. -7- 2.7 Plan haushaltsrelevante Positionen Für das Jahr 2015 ff. werden keine Zuschüsse für Personalüberhänge und Abfindungen von der Stadt Leipzig erwartet. Die durch den VKKJ angebotenen Leistungen werden zu ca. 95 % durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig in Anspruch genommen. Weitere Kapazitäten werden durch andere Jugendämter, welche sich der VKKJ durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit erschlossen hat, in Anspruch genommen. Auf Grund der anhaltend hohen Bedarfssituation wird die Aufnahme von Leipziger Kindern/ Jugendlichen priorisiert. Die vereinbarten Leistungsentgelte für den Kinder- und Jugendnotdienst (max. 23 Plätze pauschalfinanziert), das Tagespflegestellenmanagement und das Übergangsangebot im Kleinstkinderbereich („Huschelnest“) werden durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des Leistungsmonates gezahlt. Die Aufwendungen für die Betreuung der Sportschüler im Internat werden hauptsächlich durch das Kultusministerium gezahlt; 1,0 VzÄ zzgl. der anteiligen Overheadkosten werden durch die Stadt Leipzig getragen. Für in Anspruch genommene Dienstleistungen verschiedener Ämter der Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung für gemietete Objekte, Personalamt für Personalabrechnung, ASiD, Rechnungsprüfungsamt, Stadtkämmerei für Versicherungen, Hauptamt, Brandschutzamt etc.) entrichtet der VKKJ ca. 346 TEUR. Für die Bereitstellung der liquiden Mittel im Rahmen des Cash-Managements erhält der VKKJ im Gegenzug durch die Stadt Leipzig Zinszahlungen in Höhe von ca. 2 TEUR. Leipzig, den 21. November 2014 Müller-Ziermann Betriebsleiterin