Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1007592.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
02.09.14, 12:00
Aktualisiert
09.02.16, 09:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00232/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
21.10.2014
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
03.11.2014
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
17.11.2014
2. Lesung
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
26.11.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Wirtschaftsplan 2015 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2015 für den Städtischen Eigenbetrieb
Behindertenhilfe mit folgenden Eckwerten:
- Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan: 21.123 T€
- Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan: 21.033 T€
- Jahresergebnis des Erfolgsplanes: 90 T€
- Gesamtbedarf der Verpflichtungsermächtigungen 0 T€
2. Zur Sicherung der Liquidität wird für 2015 dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe ein
Kassenkreditrahmen von 800 T€ bestätigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begr
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
siehe Anlage
Erträge
siehe Anlage
Aufwendungen
Finanzhaushalt
siehe Anlage
Einzahlungen
siehe Anlage
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
wo veranschlagt
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlag
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung: 37,330 VzÄ
Beteiligung Personalrat
nein
x
wenn
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2015
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 10.12.2014
zu
19.17.
Wirtschaftsplan 2015 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Vorlage: DS-00232/14
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2015 für den Städtischen
Eigenbetrieb Behindertenhilfe mit folgenden Eckwerten:
- Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan: 21.123 T€
- Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan: 21.033 T€
- Jahresergebnis des Erfolgsplanes: 90 T€
- Gesamtbedarf der Verpflichtungsermächtigungen 0 T€
2. Zur Sicherung der Liquidität wird für 2015 dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
ein Kassenkreditrahmen von 800 T€ bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 2 Stimmenthaltungen
Leipzig, den 11.12.2014
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Wirtschaftsplan 2015
des Städtischen Eigenbetriebes
Behindertenhilfe
(19.11.2014)
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Wirtschaftsplan 2015: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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Inhaltsverzeichnis
0.
Vorbemerkung.......................................................................................
2
1.
Rahmenbedingungen...........................................................................
4
2.
2.1.
2.2.
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
2.2.7
2.3.
2.4.
2.5.
2.6.
2.7.
Wirtschaftsplan 2015…………..............................................................
Aufbau der Daten...................................................................................
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2015 ....................................................
Umsatzerlöse 2015................................................................................
Sonstige betriebliche Erträge ................................................................
Materialaufwendungen...........................................................................
Personalaufwendungen .........................................................................
Abschreibungen .....................................................................................
Sonstige betriebliche Aufwendungen .....................................................
Jahresergebnis 2015 ..............................................................................
Erläuterungen zum Personalplan ...........................................................
Erläuterungen zum Investitionsplan........................................................
Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan.......................................
Erläuterungen zur Planbilanz .................................................................
Erläuterungen zum Plan Haushaltsrelevante Positionen..........................
_______________
Peter Böhmer
Betriebsleiter SEB
(19.11.2014)
6
6
6
6
7
7
8
8
9
9
9
12
13
14
15
Leipzig, August 2014
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Wirtschaftsplan 2015: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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0.
Vorbemerkungen
Nach den für den SEB wirtschaftlichen schwierigen Jahren 2011 und 2012 hat der
SEB mit einem ausgeglichenen Betriebsergebnis in 2013 unter Beweis gestellt, dass
ein kostendeckender Geschäftsbetrieb erreichbar ist. Diese wirtschaftliche Zielstellung wird auch für die Folgejahre eine Herausforderung bleiben.
Maßgeblich, diese Entwicklung zu verstetigen, ist der Abschluss der juristischen
Auseinandersetzungen zu den Behandlungspflegeleistungen nach dem SGB V.
Insbesondere wird erwartet, dass mit Abschluss des Schiedsverfahrens bis Ende
2014 auch für diesen Leistungsbereich eine wirtschaftlich geeignete Grundlage für
den weiteren Geschäftsbetrieb erzielt wird.
Der überwiegende Teil der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträgern läuft Ende 2014 aus und ist entsprechend neu zu verhandeln. Hierbei ist
insbesondere die vollständige Berücksichtigung der TVöD-Tarifentwicklung Inhalt der
Verhandlungen.
In den stationären Leistungsangeboten ist die Entwicklung in 2014 davon geprägt,
dass sich Bewohnerstrukturen immer weiter in Leistungsangebote mit einem
höheren Hilfebedarf verschieben. Dies drückt sich bereits in 2014 in entsprechend
steigenden Personalressourcen und proportional steigenden Umsatzerlösen wider.
In den Kita-Leistungsangeboten wurde mit der Schaffung der Komplex-Kita
„Schatzkiste“ Kregelstraße und der voraussichtlichen Inbetriebnahme Ende 2014 der
Weg beschritten, unter Sicherung der speziellen heilpädagogischen Versorgung von
behinderten bzw. entwicklungsverzögerten Kindern ein auf Inklusion ausgerichtetes
Angebot aufzubauen. Dies ist die Zielstellung in allen Kita- und GTB-Bereichen des
SEB.
Aktuell ist im SEB sehr viel in Bewegung, noch nicht alle Projekte sind auf einem
Stand, der eine konkrete Veranschlagung im Wirtschaftsplan ermöglicht. Im
Wirtschaftsplan sind folgende grundlegende Entwicklungen enthalten:
-
-
Eröffnung der Kita „Schatzkiste“ Kregelstraße im Januar 2015 und Erreichen
der vollen Belegung zum Februar 2015
Übernahme der Kita „St. Georg“ per Trägerwechsel zum 01.01.2015
(vorbehaltlich Stadtratsbeschluss)
Teilsanierung des ehemaligen Behindertenwohnheimes Bornaische Straße,
Ergänzungsneubau und Nutzung als Asylbewerberunterkunft (vorbehaltlich
des Mietvertragsabschlusses durch das Sozialamt)
Konzeptionelle Vorbereitung der Gründung eines Integrationsbetriebes für
Menschen mit Behinderungen
Noch nicht in der Wirtschaftsplanung 2015 enthalten:
-
-
Schaffung eines Leistungsangebotes „Tagesstruktur für nicht/nicht mehr
werkstattfähige Menschen mit Behinderungen (Konzept liegt KSV, Sozialamt
vor - bedarf der weiteren Abstimmung)
Übernahme/grundhafte Sanierung bzw. Teilneubau des Komplexes Dittesstraße (Sicherung der Ganztagsbetreuung mit Inbetriebnahme der neuen
(19.11.2014)
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-
Sprachheilschule
in
der
Karl-Vogel-Straße
sowie
Ausbau
heilpädagogischen Kita zur Komplex-Kita)
Entwicklung des Areals Riebeckstraße zum „Zentrum der Vielfalt“
der
Bei den genannten Bereichen ist Handlungsbedarf in 2015 gegeben. Die
Maßnahmen sind in großen Teilen aber auch an die Förderung durch die SAB
gebunden. Zu gegebenem Zeitpunkt wird dies zu einem Nachtragswirtschaftsplan
2015 führen.
1.
Rahmenbedingungen
Mit Beschluss der Ratsversammlung Nr. 1656/99 wurde der Städtische Eigenbetrieb
Behindertenhilfe gegründet. Die Eigenbetriebssatzung trat mit ihrer Veröffentlichung
im Leipziger Amtsblatt Nr. 22/99 in Kraft.
Insgesamt sind folgende Einrichtungen/Leistungsangebote in der Wirtschaftsplanung
2015 enthalten:
Erwachsene
Wohnstätte Breunsdorffstraße (40 Plätze für geistig
behinderte Menschen)
Wohnstätte Losinskiweg (56 Plätze für geistig
behinderte Menschen)
Wohnstätte Am Vorwerk (44 Plätze für geistig
behinderte Menschen)
Wohnstätte Volksgartenstraße (32 Plätze für chronischpsychisch kranke Menschen)
Damit umfasst das Angebot im stationären Bereich 172
Plätze. Es wird ergänzt um ca. 47 Plätze in Außenwohngruppen und ca. 85 Plätze im ambulant betreuten
Wohnen.
Als Kontakt- und Beratungsstelle wird als niedrigschwelliges Angebot für psychisch kranke Menschen das
Gemeindezentrum Nordost in der Bochumer Straße 26
betrieben.
Kinder
(19.11.2014)
Wohnheim Dahlienstraße (40 Plätze für geistig und
schwerstmehrfach behinderte Kinder),
Wohnheim „Am Kirschberg“ (32 Plätze für Kinder mit
geistigen, seh- und sprachlichen Behinderungen),
Käthe-Kollwitz-Heim (10 Plätze für sprachbehinderte
oder entwicklungsverzögerte Kinder)
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Wirtschaftsplan 2015: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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Heilpädagogische Kindertagesstätten „Regenbogen“,
„Mäuseburg“ in der Dittesstraße sowie Uhlandstraße (150
Plätze
Regel-/integrative/heilpädagogische Kita „Schatzkiste“ in der Kregelstraße (Inbetriebnahme Ende 2014)
mit 153 Regelplätzen, 22 integrativen Plätzen und 24
heilpädagogischen Plätzen.
Auf Grund des hohen Bedarfes an heilpädagogischen
Kita-Leistungen wurde vom Sozialamt entschieden,
sowohl die neu entstehenden heilpädagogischen Plätze in
der Kregelstraße als auch die bisherigen Plätze in der
Dittesstraße zu belegen (Kapazitätserhöhung um 24
Plätze)
Kita St. Georg (Trägerwechsel zum SEB, geplant zum
01.01.2015, vorbehaltlich Stadtratsbeschluss)
Voraussichtlich wird zum 01.01.2015 die Übernahme der
Kita vom St. Georg mit insgesamt 108 Plätzen erfolgen.
Dies erfolgt in Verbindung mit der Übernahme von 14,6
VzÄ vom St. Georg. Geplant ist, die Kita als betriebsnahe
Kita unter der Zielstellung der Entwicklung zu einer
Komplex-Kita (Regel-, Integrativ- und heilpädagogisches
Leistungsangebot) zu entwickeln.
Heilpädagogische Ganztagsbetreuung für Kinder mit
seh- und mehrfachen Behinderungen "Wladimir-Filatow"
(55 Plätze GTB)
Heilpädagogische
Ganztagsbetreuung
in
der
Martinstraße bzw. Uhlandstraße (insgesamt 265 Plätze)
Interdisziplinäre Frühförder- und -beratungsstelle
(Komplexförderung von ca. 100 Kindern)
Logopädische Praxis für Kinder und Erwachsene
(derzeit ca. 130 Kinder und Erwachsene)
Sondereinrichtungen
Innerbetrieblich abgegrenzter Leistungsbereich des
ambulanten Pflegedienstes des SEB für
-
(19.11.2014)
Bewohner der Wohnstätten Breunsdorffstraße und
Dahlienstraße
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Wirtschaftsplan 2015: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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-
behandlungspflegebedürftige Kinder der
Kita und GTB
behandlungspflegebedürftige Kinder der
Körperbehindertenschule „Albert Schweitzer“
Asylbewerberunterkunft Riebeckstraße 63
Vermietung und Hausmeistertätigkeit im Rahmen
der Unterbringung von 115 Asylbewerbern auf Grundlage
des Mietvertrages mit dem Sozialamt (2013 – 2022)
Asylbewerberunterkunft Bornaische Straße 215
Vorbehaltlich des abzuschließenden Mietvertrages ist
durch Teilsanierung des Bestandsgebäudes/Neubau
eines Ergänzungsgebäudes die Unterbringung von ca. 60
Asylbewerbern im Objekt vorgesehen (geplante Inbetriebnahme Bestandsgebäude April 2015 und Ergänzungsbau
Juli 2015).
Auslastung der Leistungsangebote
Für die stationären Angebote für Erwachsene und Kinder wird grundsätzlich eine
Vollbelegung bei 97 bzw. 98% tatsächlicher Auslastung unterstellt und auch
gewährleistet.
Für die Außenwohngruppen wird eine Vollauslastung und ggf. weitere
Ausweitung angestrebt – verbunden mit dem Übergang eigener Bewohner
stationärer Einrichtungen in eine größere Selbständigkeit. Dies ist zum einen ein
Qualitätsziel des SEB und ermöglicht im Weiteren auch eine schrittweise
verbesserte Bewohnerstruktur in den Wohnstätten aus wirtschaftlichen
Gesichtspunkten.
Für das ambulant betreute Wohnen werden 81 Bewohner entsprechend der aktuell
genehmigten Kapazität erwartet.
Für alle Einrichtungen liegen gemäß den rechtlichen Vorgaben die entsprechenden
Genehmigungen (Betriebserlaubnisse) vor. Soweit die Objekte angemietet sind,
bestehen unbefristete Mietverträge.
2.
2.1
Wirtschaftsplan 2015
Aufbau der Daten
Die Daten basieren auf einer Planung der einzelnen Betriebsteile und Leistungsangebote.
(19.11.2014)
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Wirtschaftsplan 2015: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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2.2
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2015
2.2.1 Umsatzerlöse
Für 2015 werden insgesamt 19.338 T€ Umsatzerlöse geplant (WP 2014: 15.743 T€,
Erwartung per 31.07.2014: 16.670 T€).
Dieser Umsatzzuwachs resultiert aus
- dem Betrieb von 2 neuen Kitas (Regelbereich 1.800 T€, heilpädagogischer
Bereich 160 T€)
- Neuverhandlung der Leistungsentgelte mit den Kostenträgern in Höhe der
Tarifveränderungen 2014/2015) sowie Leistungsveränderungen durch
veränderte Bewohnerstrukturen (+ 650 T€)
- Leistungsausweitung in der Frühförderstelle/Logopraxis (+ 20 T€)
- Angemessene Finanzierung der Leistungserbringung Behandlungspflege in
der Albert-Schweitzer-Schule (höherer Anteil der Grundpflege in Kostenträgerschaft der Stadt Leipzig, + 40 T€)
Dies erfolgt unter Zugrundelegung
- der bis 2014 bereits abgeschlossenen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
einer durchschnittlichen Erwartung beim Abschluss nachverhandelter
Leistungs- und Entgeltverhandlungen,
- einer unverändert stabilen Auslastung der vorhandenen Angebote und
- einer aufwandsgerechten Vergütung der Behandlungspflegeleistungen des
SEB-Pflegedienstes über die Krankenkassen.
2.2.2 Sonstige betriebliche Erträge
Für 2014 wurden 927 T€ sonstige betriebliche Erträge geplant. Per 31.07.2014
beträgt die Erwartung für 2014 1.182 T€. Ursache dieses überplanmäßigen
Verlaufes sind die unverändert hohen Erstattungen der Agentur im Rahmen von
Eingliede-rungsleistungen bzw. der unverändert hohe Betrag von U2-Erstattungen
(Beschäfti-gungsverbot, Mutterschutz).
Für 2015 werden 1.783 T€ veranschlagt. Dieser Erhöhung um 601 T€ ggü. dem WP
2014 resultiert insbesondere aus
- Investitionszuwendungen in Höhe von 375 T€
dar. 270 T€ Bornaische Straße (Stadt Leipzig),
65 T€ Ausstattung des heilpäd. Bereiches der Kita „Schatzkiste“
(58 T€ SAB; 7 T€ Stadt Leipzig)
40 T€ Mietanteil für Investitionen Asylobjekt Riebeckstraße
- der Erhöhung der Mieteinnahmen um 86 T€ (insbesondere Asylobjekt
Bornaische Straße - Jahresanteil) sowie
- der Erhöhung der sonstigen Erlöse in Folge (periodenfremde Erträge im
Zusammenhang mit Rechtsauseinandersetzungen zur Behandlungspflege)
auf 150 T€ - Einmaleffekt für 2015.
2.2.3 Materialaufwand
(19.11.2014)
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Der Materialaufwand erhöht sich ggü. 2014 (WP 2014: 711 T€, Erwartung per
31.07.2014: 744 T€) auf 856 T€. Dies resultiert vollständig aus der Inbetriebnahme
der Kita „Schatzkiste“ und der diesbezüglicenh Frühstücks- und Vesperversorgung
(Mittagessenversorgung durch Dritte)
Für bezogene Leistungen wurden 2014 1.486 T€ veranschlagt. Die Erwartung per
31.07.2014 liegt bei 1.490 T€. Für 2015 werden 1.721 T€ geplant. Die Erhöhung um
231 T€ resultiert vollständig aus der Inbetriebnahme/Übernahme der Kita
„Schatzkiste“ bzw. St. Georg.
2.2.4 Personalaufwand
Die Erwartungen für die Personalaufwendungen 2014 liegen mit 13.761 T€ (WP:
12.773 T€) gravierend über den Planansätzen. Diese Überschreitung korrespondiert
vollständig mit den steigenden Umsatzerlösen. Hauptursache sind veränderte
Personalschlüssel in Folge von Entgeltverhandlungen bzw. veränderten
Bewohnerstrukturen in den Einrichtungen. Einen erheblichen Beitrag lieferte auch
der wesentlich über der Planung 2014 (Erwartung 2,0% ab 01.04.2014) liegende
Tarifabschluss (Ist: 2,5% ab 01.03.2014 zzgl. Mindestbeträge = 3,5%).
Sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Personalkosten waren die Veränderungen der Personalschlüssel aus den Entgeltverhandlungen bzw. die veränderten
Bewohnerstrukturen nicht enthalten.
Die Planung 2015 wird durch feststehende Tarifsteigerungen bis zum Ende des
Planungszeitraumes erleichtert.
Für 2015 wird bereits in der Planung eine Anpassung von Personalschlüsseln in
Folge veränderter Leistungsprofile in den Einrichtungen bzw. veränderten
Bewohnerstrukturen berücksichtigt. Die Entwicklung der Personalkosten zeigt sich
wie folgt.
Progn.201
Ist 2013
Erw. 2014
Personalkosten
Durchschn. Beschäftigte
12.368
277
Peko/ Beschäftigte in VzÄ 44.650
100,00%
13.761
Plan 2015
15.799
Progn 2016
Progn.2017
8
16.185
16.590
17.004
303
343
345
347
347
45.416
46.061
46.913
47.809
49.004
101,7%
101,4%
101,9%
101,9%
102,5%
Die VzÄ-bezogene unterproportionale Steigerung in 2015 (1,4%) resultiert aus der
Inbetriebnahme der beiden Kitas mit dem darin enthaltenen Anteil der Regelversorgung (Vergütung S6 ggü. S8 im heilpädagogischen Bereich). Dies senkt in 2015
einmalig die Pro-Kopf-Kosten.
(19.11.2014)
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Die Steigerung der Gesamtkosten um 2.038 T€ ggü. der Erwartung 2014 (+14,8%)
resultiert aus dem Personalzuwachs (349 VzÄ ggü. 311,57 VzÄ gemäß Stellenplan =
+12,0%). Die überproportionale Steigerung bei den Kosten ist durch die Einstellung
von Kita-Personal erst zum Jahresende 2014 im Rahmen des Stellenplanes 2014
bedingt.
Geltende Personalschlüssel und vereinbarte Fachkraftquoten werden generell
eingehalten. Personalausfälle auf Grund von Langzeiterkrankungen oder
Beschäftigungsverboten werden über befristete Stundenerhöhungen oder Zeitarbeit
kompensiert.
2.2.5 Abschreibungen
Die Abschreibungen werden mit 790 T€ geplant (WP 2014: 702 T€, Erwartung per
31.07.2014 740 T€) und resultieren aus den Investitionsmaßnahmen des SEB und
der Inbetriebnahme/Übernahme der 2 Kitas.
2.2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Mit 1.861 T€ werden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit einer
signifikanten Steigerung geplant (WP 2014: 979 T€, Erwartung per 31.07.2014:
1.019 T€).
Die Steigerung beinhaltet:
-
-
-
die Erhöhung der Mietaufwendungen um 353 T€ auf 635 T€ für die Kita
„Schatzkiste“ (Grundstück, Gebäude und Ausstattung) und die Kita St. Georg
(Grundstück, Gebäude) sowie die Anmietung des Asyl-Neubaus Bornaische
Straße (6 Monate).
die Kita St. Georg und die Wohnstätte Volksgartenstraße mit dem erhöhten
Instandhaltungsbedarf führen zu einer Steigerung der Instandhaltungsaufwendungen auf 320 T€ (WP 2014: 210 T€, Erwartung per 31.07.2014: 240
T€) und bei Reinigung/Wäsche/Verbrauchsmaterial auf 86 T€ (WP
2014/Erwartung per 31.07.2014: 55 T€).
die Zuführung zu Sonderposten in Folge der Investionsförderungen (375 T€)
Sehr hoch bleiben die sonstigen Kosten mit 120 T€ (WP 2014: 95 T€, Erwartung per
31.07.2014: 140 T€) mit dem Teil der Rechts- und Beratungskosten (Erwartung für
2014 ca. 65 T€). Diese Aufwendungen betreffen zu 90% den Rechtskreis des SGB
V. Für 2015 wird nur ein geringer Rückgang der notwendigen Rechtsstreitigkeiten
prognostiziert.
2.2.7 Jahresergebnis 2015
Für 2013 liegt mit 4 T€ nach 2 wirtschaftlich schwierigen Jahren erstmals wieder ein
ausgeglichenes Betriebsergebnis vor. Sofern das Einigungsstellenverfahren zum
SGB V überwiegend erfolgreich abgeschlossen wird, ist auch für 2014 eine volle
(19.11.2014)
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Kostendeckung zu unterstellen. Das geplante Ergebnis von 90 T€ ist erreichbar.
Dies bildet auch die Grundlage für die Planung 2015.
Es wird ein Betriebsergebnis von 92 T€ geplant.
Risiken bestehen in den noch laufenden Auseinandersetzungen mit den
Krankenkassen zu den Kostensätzen der Behandlungspflege und aus der
Inbetriebnahme/Übernahme der beiden Kitas.
Insgesamt wird sich die Öffnung des SEB auch für den Regelbereich (im Rahmen
der Inklusion) stabilisierend für den Geschäftsbetrieb des SEB auswirken.
2.3
Erläuterungen zum Personalplan
Der Stellenplan 2015 umfasst 348,9 VzÄ (ggü. 2014: 311,57 VzÄ). Die Erweiterung
des Personalkörpers resultiert aus folgenden Punkten:
•
Kita „Schatzkiste“ Kregelstraße (Inbetriebnahme zum Januar 2015)
Im Stellenplan 2014 wurde die neue Kita „Schatzkiste“ mit insgesamt 21
VzÄ veranschlagt. Es wurde unterstellt, dass die heilpädagogischen Plätze
durch Übergang von Kindern von den Kitas Dittesstraße und mitgehendem
Personal abgedeckt werden. Inzwischen ist klar, dass zumindest in 2015
nachfragebedingt keine Absenkung der Platzkapazitäten in der Dittesstraße
erfolgen kann. Daher ist zusätzliches heilpädagogisches Personal erforderlich:
Für die neue Kita wird folgender Personalkörper unterstellt:
28,5 VzÄ Leitung und Betreuung (davon 1,0 Leitung, 21,0 Regelbereich/
Integration, 6,5 heilpädagogische Leistungen
1,5 VzÄ Logopädie
1,0 VzÄ Hauswirtschaft
0,8 VzÄ Hausmeisterei
---------------------------------------------31,8 VzÄ gesamt
10,8 VzÄ zusätzlicher Stellenbedarf
•
Geplante Übernahme der Kita „St. Georg“ zum 01.01.2015
(vorbehaltlich Stadtratsbeschluss)
Voraussichtlich wird zum 01.01.2015 der Betreiberwechsel (St. Georg
gGmbH an SEB) stattfinden. Damit verbunden ist der Übergang von 14,6
VzÄ (mit Personalübergang) vom St. Georg an den SEB.
14,60 VzÄ zusätzlicher Stellenbedarf
(19.11.2014)
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Wirtschaftsplan 2015: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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•
Umbau des Objektes Bornaische Straße zur Asylbewerberunterkunft
Gemäß des Grundsatzbeschlusses von 2012 wird voraussichtlich im IV.
Quartal 2014 der Umbau des Objektes Bornaische Straße erfolgen. Dies erfolgt in Teilen als Eigenleistung. Gleichzeitig wird ein zusätzliches Gebäude
errichtet. Hierfür werden ebenfalls in erheblichem Maße Eigen-leistungen
erbracht. Diese Maßnahmen werden voraussichtlich bis Ende 2015 abgeschlossen.
Vorübergehend wird für 2015 ein Bedarf von 1,5 VZÄ unterstellt. Davon
werden sich 0,5 VzÄ für den laufenden Betrieb verstetigen.
1,50 VzÄ zusätzlicher Stellenbedarf
•
Veränderung von Stellenschlüsseln in Folge von Entgeltverhandlungen oder Einzelvereinbarungen mit den Kostenträgern
Für die Wohnstätte Losinskiweg wurde auf Grund des gegebenen Hilfebedarfs und der Erfahrungen des Einrichtungsbetriebes für die aktuellen Leistungsvereinbarungen ein Stellenzuwachs von 4,0 VzÄ wirksam.
Für den neuen Verhandlungszeitraum (ab 01.01.2015) ist zudem noch für
die Breunsdorffstraße ein Zuwachs im SGB-XII-Bereich in Höhe von 1,5
VzÄ zu erwarten. In den H.M.B.W.-Bereichen ist durch Bewohnerwechsel
und damit verbundene höhere Hilfebedarfsgruppen, durch erfolgreiche Klageverfahren in strittigen Fällen und durch Einzelvereinbarungen (bei Bewohnern mit Hilfebedarfen, die über dem allgemeinen Maß des Leistungsangebotes liegen) eine Erhöhung der notwendigen Personal-ressourcen um 8,2
VzÄ für 2015 anzusetzen. Weitere Erhöhungen können sich im laufenden
Betrieb ergeben.
8,20 VzÄ zusätzlicher Stellenbedarf
•
Zusätzliche Stellen außerhalb des Betreuungsbereiches
Die Besetzung der Stelle des Verwaltungs- und Wirtschaftsleiters ab
01.06.2014 konnte durch Stellenwandlung stellenneutral vollzogen werden.
Im Bereich Buchhaltung musste auf Grund stetiger Aufgabenerweiterung
und massiven Problemen in der Bewältigung des Buchführungsgeschäftes
eine Erweiterung um 0,875 VzÄ Bilanzbuchhaltung erfolgen.
Durch die Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen zu den SGB-VLeistungen unterliegt der Pflegedienst einem immensen Abrechnungs- und
Dokumentationsaufwand. Zur Sicherung der Ansprüche des SEB musste
hier bereits unterjährig reagiert werden (Erweiterung um 0,75 VzÄ Abrechnung Pflegedienst).
(19.11.2014)
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Wirtschaftsplan 2015: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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Auf Grund der Anforderungen der Betriebsleitung an die Personalwirtschaft,
die unverändert hohen Aufwände zur Arbeit mit dem Personalrat und notwendige personalrechtliche Auseinandersetzungen ist für über 400 Beschäftigte eine zweite Stelle (in Teilzeit) zur Personalbewirtschaftung im
Umfang von 0,625 VzÄ erforderlich. Durch Nichtbesetzung einer anderen
Stelle im Wirtschaftsbereich wir diese vorzeitig bereits zum 01.09.2014 besetzt.
2,25 VzÄ zusätzlicher Stellenbedarf
Durch diese zusätzlichen 37,35 VzÄ, die über Leistungsentgelte vollständig gedeckt
sind bzw. deren Deckung erwartet wird (SGB V Behandlungspflege – Schieds-verfahren wird erst gegen Ende des Jahres abgeschlossen sein), wird der Stellen-umfang des SEB auf 348,90 VzÄ festgeschrieben.
Diese Stellen verteilen sich auf Einrichtungen/Leistungen wie folgt:
Aufgabengruppe / Einrichtung
Betriebsleitung/Verwaltung Einrichtungen
Wirtschaft (Hausmeister, Hausarbeiter, Hauswirtschaft, Küche)
Frühförderstelle/Logo-Praxis
Beschäftigte
22
34
14
VzÄ
18,175
30,675
12,250
Heim Dahlienstraße – SGB XII
Heim Am Kirschberg
GTB/Kita Filatow
24
17
7
23,000
14,000
5,500
KKH - Wohnheim
KKH - Kita Mäuseburg/Regenbogen/Uhlandstraße
Kita Schatzkiste (Leitung, Betreuung Regel/hp, Logopädie)
Kita St. Georg
GTB Martinstraße/Uhlandstraße
4
32
35
16
28
3,250
26,950
30,000
14,600
23,250
WSt. Breunsdorffstraße SGB XII
WSt. Am Vorwerk einschl. Außenwohngruppen
Wohnstätte Losinskiweg
Wohnprojekt Schönefeld einschließlich Außenwohngruppen/abW
Gemeindezentrum Bochumer Straße
26
26
47
19
3
23,000
21,100
43,525
15,375
2,400
12
25
5
1
397
12,000
25,000
4,100
0,750
348,900
Wohnstätte Breunsdorffstraße – SGB V
Heim Dahlienstraße - SGB V
Körperbehindertenschule SGB V
Abrechnung Behandlungspflege
Stellen gesamt
Stellenveränderungen im Rahmen der mit dem Wirtschaftsplan 2015 genehmigten
Stellen (in Folge von veränderten Auslastungen, Bewohnerstrukturen und
Personalschlüsseln) erfolgen gemäß den gesetzlichen Anforderungen sowie
wirtschaftlichen Erfordernissen im SEB.
(19.11.2014)
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Wirtschaftsplan 2015: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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2.4
Erläuterungen zum Investitionsplan
Der Investitionsplan umfasst insgesamt 485 T€ und beinhaltet folgende Projekte:
Asylbewerberunterkunft Riebeckstraße 2015: 14.312 €
Im Rahmen der Aufwendungen für die Inbetriebnahme wurden aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit bereits deutlich mehr Sanierungsmaßnahmen vorgenommen als
ursprünglich veranschlagt. Dies ist im Vorgriff auf Investitionen der Folgejahre erfolgt.
So beträgt das Investitionsvolumen in 2015 ff. 14.312 T€ (statt 40 T€)
Asylbewerberunterkunft Bornaische Straße: 2015: 270 T€
Das ehemalige Behindertenwohnheim Bornaische Straße wird vorbehaltlich des
Mietvertragsabschlusses für 270 T€ teilsaniert und für 33 Asylbewerber nutzbar
gemacht. Die Maßnahme in Verantwortung des SEB beinhaltet die Kompletterneuerung von Heizung, Sanitär, Fußböden, die Schaffung erforderlicher
Küchenanschlüsse sowie eine Teilerneuerung von Elektroverkabelung, Brandmeldeund Rufanlage und die Reparatur der Fassade.
Auf Grund der Liquiditätssituation des SEB ist eine Vorfinanzierung durch die Stadt
Leipzig vorgesehen, die über einen ermäßigten Mietzins über 10 Jahre vollständig
abgetragen wird. Mietbeginn soll 6 Monate nach Mietvertragsabschluss sein.
Zusätzliche Bebauung auf Nebengrundstück der Bornaischen Straße: 40 T€
Auf dem Nebengrundstück, ergänzt um den Zukauf einer weiteren im städtischen
Besitz befindlichen Fläche (Verkehrswert 37 T€) wird zusätzlich auf Investorenbasis
ein weiteres Gebäude für Asylbewerberunterbringung (geplant 30 Plätze) errichtet.
Die Refinanzierung erfolgt über einen langfristigen Mietvertrag mit dem Sozialamt. In
Anbetracht der Unwägbarkeiten im Asylbereich wird das Gebäude so konzipiert,
dass eine Umnutzung als Behinderteneinrichtung oder Einrichtung der Jugendhilfe
erfolgen kann. Nutzungsbeginn soll 9 Monate nach Mietvertragsabschluss sein.
Ausstattung Kita „Schatzkiste“ Kregelstraße
Es wird zu Grunde gelegt, dass Bau und Ausstattung in 2014 erfolgen. Hierbei gibt
es immer noch offene Fragen zur Finanzierung des heilpädagogischen Bereiches.
Für 2015 werden noch ergänzende Anschaffungen in Höhe von 50 T€ erwartet.
Die Ausstattung des heilpädagogischen Bereiches mit 24 Plätzen ist förderfähig. Das
Ausstattungsnormativ in Höhe von 72 T€ wird zu 80% (57,6 T€) SAB-gefördert, 10%
(7,2 T€) entfallen auf den kommunalen Anteil und ebenso 10% (7,2 T€) auf den
Träger.
Übernahme der Ausstattung vom St. Georg
Gemäß dem Ausstattungsnormativ für Regeleinrichtungen in Höhe von 1.400 €/Platz
betragen die anzuerkennenden Ausstattungsaufwände 151.200 €. Nach 4 Jahren
Nutzungszeit liegt der Zeitwert bei 90.720 €. Bis zu maximal diesem Wert wird die
Einrichtung des St. Georg in das Anlagevermögen des SEB übernommen. Der
Kaufpreis zzgl. Einmalaufwendungen in die Telefon- und IT-Infrastruktur ist im
Investitionsplan mit 95 T€ veranschlagt und über die verbliebende Nutzungsdauer (6
Jahre) abgeschrieben.
(19.11.2014)
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Wirtschaftsplan 2015: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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Sonstige Maßnahmen
Für sonstige Investitionen sind in 2015 insgesamt 80 T€ veranschlagt.
2.5
Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan
Die Finanz- und Liquiditätsplanung wurde aus der Gewinn- und Verlustrechnung
sowie der Investitionsplanung entwickelt.
Die Geldein- und -auszahlungen im laufenden Geschäft entsprechen den erwarteten
Zahlungsein- und -ausgängen aus Erträgen und Aufwendungen. Es wird unterstellt,
dass die Nachzahlungen in Folge der Klärung der Problematik „Behandlungspflege“
mit dem KSV und den Krankenkassen zumindest in Form der vorläufigen
Kostenübernahme bis Ende 2014 erfolgen.
Die Liquiditätsunterstützung in Höhe von 1,6 Mio. € wurde in Schritten bis zum
19.06.2014 vollständig zurückgezahlt. Dies erfolgte unter Aufrechnung des
Kaufpreiserlöses aus dem Verkauf des Martinheimes.
Bis November 2014 konnte der SEB den genehmigten Kassenkredit in Höhe von
800 T€ einhalten. Auf Grund der Verzögerung des Schiedsverfahrens nach dem
SGB V und der jetzt feststehenden Terminierung auf den 24.11.2014 und der auf
dieser Grundlage erwarteten Nachzahlungen für Leistungen ab 15.05.2013 werden
erst im I. Quartal 2015 wirksam werden können. Daher wurde am 20.11.2014 ein
Nachtragswirtschaftsplan für 2014 mit einer Liquiditätsunterstützung in Höhe von 800
T€, rückzuzahlen bis spätestens 30.06.2015, in der Ratsversammlung beschlossen.
Der Finanzplan und der Liquiditätsplan basieren auf der Erwartung, dass die Kostenträger ihre Zahlungsverpflichtungen weitgehend fälligkeitsgerecht leisten. Die Erlöse
werden für den Monat nach Leistungserbringung als Zahlung veranschlagt.
Dementsprechend wird sich die Liquiditätssituation aus der laufenden Geschäftstätigkeit in 2015 leicht verbessern. Durch die notwendige Investitionstätigkeit, insbesondere die Übernahme der Ausstattung der Kita St. Georg, wird der Finanzplan und
Liquiditätsplan mit insgesamt 174 T€ belastet. Dies erfolgt gemäß Planungserwartung innerhalb des genehmigten Kassenkreditrahmens.
Zur Überbrückung von Liquiditätsspitzen wird unabhängig von o. g.
Liquiditätsunterstützung auch in 2015 ein Kassenkreditrahmen in Höhe von 800 T€
benötigt.
Der von der Ratsversammlung geschlossene Verlustausgleich zum Wirtschaftsjahr
2012 in Höhe von 995 T€, erwartete Liquiditätswirksamkeit im II. Quartal 2015,
verschafft dem Eigenbetrieb nachfolgend eine solide Liquiditätsbasis., die sich in den
Folgejahren im Wesentlichen proportional zu der Ergebnisentwicklung darstellen
wird. Die Liquidität des SEB bedarf trotzdem mittelfristig einer stringenten
Überwachung.
2.6
Erläuterungen zur Planbilanz
(19.11.2014)
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Wirtschaftsplan 2015: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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Die Planbilanz 2014 basiert auf den Ist-Werten 2013 und den Erwartungswerten
2014.
In den Werten des Anlagevermögens wurden Investitionszugänge
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer berücksichtigt.
und
Die Kassenbestände leiten sich aus dem Finanzplan ab. Die im cash-Pool der Stadt
Leipzig ausgewiesenen finanziellen Mittel werden in der Bilanz unter den
Forderungen ggü. der Stadt Leipzig ausgewiesen.
Die allgemeine und zweckgebundene Rücklage berücksichtigt das Betriebsergebnis
von 2013 in Höhe von 4 T€.
Der Sonderposten berücksichtigt als Abgänge die jährlichen Auflösungen in Höhe
der anteiligen Abschreibungen der zuschussfinanzierten Vermögensgegenstände.
Die Rückstellungen wurden basierend auf dem Stand 2013 unter Berücksichtigung
der jährlichen Auflösungen der Altersteilzeit verringert bzw. der sonstigen
Rückstellungen erhöht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde werden in 2015 und den Folgejahren
fortgeschrieben. Hierin sind die Verbindlichkeiten aus dem übertragenen
abschreibungsfähigen Grundvermögen enthalten, für die keine Tilgungs- und Zinsvereinbarungen vorliegen sowie jährlich wiederkehrende Rechnungen mit
Zahlungsziel im neuen Jahr.
2.7.
Erläuterungen zum Plan haushaltsrelevante Positionen
Unter den haushaltsrelevanten Positionen werden die Finanzbeziehungen zur Stadt
Leipzig abgebildet und leiten sich aus dem Finanzplan/Investitionsplan ab. Nicht
enthalten sind unmittelbare Leistungsbeziehungen zwischen dem SEB und der Stadt
Leipzig, in denen die Stadt Leipzig selbst Kostenträger ist.
Der Plan umfasst für 2015 insgesamt 649 T€ und berücksichtigt folgende Positionen:
Für 2015 wurden der städtische Anteil an den Pflege- und Betreuungsleistungen in der Albert-Schweitzer-Schule in Höhe von 162 T€
aufgenommen.
-
Für 2015 für das Gemeindezentrum Nordost 170 T€. Dieser Förderbetrag
deckt nicht die Gesamtaufwendungen für das Gemeindezentrum Nordost. Für
die Folgejahre wird daher mit einer Steigerung der Förderung um jeweils 5 T€
kalkuliert, dies entspricht weitestgehend der TVöD-Tarifsteigerung.
-
Gemäß Mietvertrag für die Asylbewerberunterkunft Riebeckstraße sind
jährlich 40 T€ für weitere Teilsanierungsmaßnahmen bereitzustellen. Diese
werden als Bestandteil des Mietvertrages zur Riebeckstraße monatlich
geleistet.
(19.11.2014)
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Wirtschaftsplan 2015: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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-
270 T€ betreffen die Teilsanierung des ehemaligen Behindertenwohnheimes
Bornaische Straße als Asylbewerberwohnheim. Der Investitionszuschuss
ermäßigt die über den Mietzeitraum von 10 Jahren zu leistende Miete.
-
7,2 T€ betreffen den kommunalen Anteil der heilpädagogischen Ausstattung
der Kita „Schatzkiste“
(19.11.2014)
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Wirtschaftsplan 2015: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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Anlagen:
Formulare Wirtschaftsplan 2015
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
(19.11.2014)
Erfolgsplan/Gewinn- und Verlustrechnung
Leistungsdaten
Plan Haushaltsrelevante Positionen
Finanzplan
Liquiditätsplan
Planbilanz
Personalplan
Investitionsplan
Instandhaltungsplan
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