Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1008444.pdf
Größe
51 MB
Erstellt
22.09.14, 12:00
Aktualisiert
06.04.16, 14:05

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00420/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Betriebsausschuss Stadtreinigung 12.11.2014 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 17.11.2014 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 01.12.2014 2. Lesung Ratsversammlung 10.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig Beschlussvorschlag 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird wie folgt festgestellt: Stand 31.12.2013 31.12.2013 in € Bilanzsumme 46.139.612,04 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten 30.481.100,79 15.608.261,85 50.249,40 Passiva Stammkapital Allgemeine Rücklage Zweckgebundene Rücklage Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahre Gewinn / Verlust 12.780.000,00 2.447.641,02 6.273.047,31 54.997,89 527.086,62 Sonderposten für Investitionszuschüsse Sonderposten für den Gebührenausgleich Investitionen Rückstellungen Verbindlichkeiten 620.217.98 268.058,36 17.500.367,56 5.668.195,30 Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: 66.148.422,73 65.621.336,11 Jahresüberschuss/- fehlbetrag 527.086,62 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 527.086,62 wird in die Rücklagen wie folgt eingestellt: 13.366,30 € in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung 379.349,69 € in die Rücklage für Investitionen Straßenreinigung, Winterdienst und Papierkorbentsorgung - 134.370,63 € in die Rücklage für Investitionen Grünanlagen 3. Der Ausgleich der Verluste aus den Betriebszweigen Winterdienst und Papierkorbentsorgung durch die Stadt Leipzig wird entsprechend Begründung zur Vorlage, S. 4 beschlossen. 4. Im Jahresabschluss 2014 der Stadt Leipzig ist eine Rückstellung für den Verlustausgleich (Winterdienst) in Höhe von € 1.272.362,26 zu bilden. Hierfür ist ein Budget in Höhe von € 133.650 vorhanden. In Höhe der Differenz über € 1.138.712,26 werden die über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für den Verlustausgleich 2013 des städtischen Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig zur Bildung einer Rückstellung im PSP-Element „Winterdienst“ (1.100.54.5.2.01), Sachkonto 4455 0000 bestätigt. Die Deckung erfolgt i.H.v. € 71.300 aus dem PSP-Element „Abfallwirtschaft“ (1.100.53.7.0.01) sowie i.H.v. € 1.067.412,26 aus der Kostenstelle „1098300000- unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“. 5. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013Entlastung erteilt.       Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein n e i n n e i n n e i n Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnisha ushalt vo n wenn ja, x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen 20 14 71.300 1.100.53.7.0.01 KST 1098300000 1.067.412,26 Finanzhaus halt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten Ergeb. HH Erträge anderer OE Ergeb. HH Aufwand Nach Durchfü hrung der Maßnah Ergeb. HH Erträge me zu erwarte n Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. nein wenn ja, v b Höhe in EUR o i (jährlich) n s wo veranschlagt Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nei n wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nei n ja, Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 incl. Stellungnahme Dezernat Finanzen zum Entwurf des Prüfberichtes (nichtöffentlich) BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 10.12.2014 zu 19.13. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig Vorlage: DS-00420/14 Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird wie folgt festgestellt: Stand 31.12.2013 31.12.2013 in € Bilanzsumme 46.139.612,04 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen 30.481.100,79 Umlaufvermögen 15.608.261,85 Rechnungsabgrenzungsposten 50.249,40 Passiva Stammkapital 12.780.000,00 Allgemeine Rücklage 2.447.641,02 Zweckgebundene Rücklage 6.273.047,31 Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahre 54.997,89 Gewinn / Verlust 527.086,62 Sonderposten für Investitionszuschüsse 620.217.98 Sonderposten für den Gebührenausgleich Investitionen 268.058,36 Rückstellungen 17.500.367,56 Verbindlichkeiten 5.668.195,30 Summe der Erträge: 66.148.422,73 Summe der Aufwendungen: 65.621.336,11 Jahresüberschuss/- fehlbetrag 527.086,62 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 527.086,62 wird in die Rücklagen wie folgt eingestellt: - 13.366,30 € in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung - 379.349,69 € in die Rücklage für Investitionen Straßenreinigung, Winterdienst und Papierkorbentsorgung - 134.370,63 € in die Rücklage für Investitionen Grünanlagen 3. Der Ausgleich der Verluste aus den Betriebszweigen Winterdienst und Papierkorbentsorgung durch die Stadt Leipzig wird entsprechend Begründung zur Vorlage, S. 4 beschlossen. 4. Im Jahresabschluss 2014 der Stadt Leipzig ist eine Rückstellung für den Verlustausgleich (Winterdienst) in Höhe von € 1.272.362,26 zu bilden. Hierfür ist ein Budget in Höhe von € 133.650 vorhanden. In Höhe der Differenz über € 1.138.712,26 werden die über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für den Verlustausgleich 2013 des städtischen Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig zur Bildung einer Rückstellung im PSP-Element „Winterdienst" (1.100.54.5.2.01), Sachkonto 4455 0000 bestätigt. Seite: 1/2 Die Deckung erfolgt i.H.v. € 71.300 aus dem PSP-Element „Abfallwirtschaft" (1.100.53.7.0.01) sowie i.H.v. € 1.067.412,26 aus der Kostenstelle „1098300000unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt". 5. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 11.12.2014 Seite: 2/2 1 Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen: Der Stadtrat möge beschließen: BI Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig wird wie folgt festgestellt: 31.12.2013 in € Bilanzsumme davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Passiva Stammkapital allg. Rücklagen zweckgebundene Rücklagen Gewinn/Verlustvortrag Vorjahr Jahresgewinn/- Verlust Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Sonderposten für Gebührenausgleich Investitionen Rückstellungen Verbindlichkeiten Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: Jahresüberschuss/- fehlbetrag B II 31.12.2012 in € 46.139.612,04 48.284.957,39 30.481.100,79 15.608.261,85 50.249,40 29.399.137,64 18.835.350,99 50.468,76 12.780.000,00 2.447.641,02 6.273.047,31 54.997,89 527.086,62 12.780.000,00 2.447.641,02 4.485.159,63 128.800,00 1.199.764,32 620.217.98 681.231,38 268.058,36 17.500.367,56 5.668.195,30 0 19.642.256,10 6.920.104,94 66.148.422,73 65.621.336,11 64.682.445,84 63.482.681,52 527.086,62 1.199.764,32 Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 527.086,62 wird in die Rücklagen wie folgt eingestellt: - 13.366,30 € in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung - 379.349,69 € in die Rücklage für Investitionen Straßenreinigung, Winterdienst und Papierkorbentsorgung - 134.370,63 € in die Rücklage für Investitionen Grünanlagen B III Der Ausgleich der Verluste aus den Betriebszweigen Winterdienst und Papierkorbentsorgung durch die Stadt Leipzig wird entsprechend Begründung zur Vorlage, S. 4 beschlossen. 2 B IV Im Jahresabschluss 2014 der Stadt Leipzig ist eine Rückstellung für den Verlustausgleich (Winterdienst) in Höhe von € 1.272.362,26 zu bilden. Hierfür ist ein Budget in Höhe von € 133.650 vorhanden. In Höhe der Differenz über € 1.138.712,26 werden die über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für den Verlustausgleich 2013 des städtischen Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig zur Bildung einer Rückstellung im PSP-Element „Winterdienst“ (1.100.54.5.2.01), Sachkonto 4455 0000 bestätigt. Die Deckung erfolgt i.H.v. € 71.300 aus dem PSP-Element „Abfallwirtschaft“ (1.100.53.7.0.01) sowie i.H.v. € 1.067.412,26 aus der Kostenstelle „1098300000- unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“. BV Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Begründung: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Der Jahresgewinn in Höhe von Euro stellt sich in den einzelnen Sparten wie folgt dar: Sparte Bezeichnung 581 Grünanlagenpflege 2013 Vorjahr + 134.370,63 - 73.802,11 675 Straßenreinigung/Winterdienst/Papierkorbsammlung davon -Straßenreinigung -Winterdienst -Papierkorbsammlung 721 Abfallentsorgung BgA Betriebsaufspaltung Beteiligung Abfallverwertung Leipzig GmbH 723 Rekultivierung und Nachsorge 765 Bedürfnisanstalten 908.163,43 - 212.399,07 494.981,55 327.505,92 -1.343.507,80 - 474.601,75 - 59.637,18 - 65.303,24 846.444,73 936.523,73 281.749,99 237.557,43 0 156.311,33 157.533,84 135.193,65 15.150,86 20.379,36 527.086,62 1.199.764,32 Erläuterungen zu den einzelnen Sparten in Bezug auf die Verwendung des Jahresergebnisses: 3 Sparte 581 – Grünanlagenpflege Die Grünanlagenpflege wird vollständig aus städtischen Mitteln finanziert. Der Gewinn der Sparte Grünanlagenpflege in Höhe von 134.370,63 Euro wird der Rücklage für Investitionen Grünanlagen zugeführt. Sparte 675 – Straßenreinigung / Winterdienst / Papierkorbsammlung Straßenreinigung: In der Sparte Straßenreinigung wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 494.981,55 Euro erwirtschaftet. In Höhe von 44.486,32 Euro (haushaltsfinanzierter Anteil) wird anteilig der Verlust der Sparte Papierkorbentsorgung, in Höhe von Euro 71.145,54 (ebenfalls haushaltsfinanzierter Anteil) wird anteilig der Verlust der Sparte Winterdienst ausgeglichen. Der Rest des Spartenüberschusses in Höhe von 379.349,69 Euro wird der Rücklage für Investitionen Straßenreinigung / Winterdienst / Papierkorbsammlung zugeführt. Winterdienst: Der Winterdienst wird vollständig aus städtischen Mitteln finanziert. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 1.288.917,98 Euro. In Höhe von 71.145,54 Euro wird der entstandene Verlust durch Überschüsse der Sparte Straßenreinigung (haushaltsfinanzierter Anteil) gedeckt. Das verbleibende Defizit in Höhe von 1.217.772,44 Euro wird durch städtische Mittel im Jahr 2015 ausgeglichen. Winterdienst Anliegerpflichten: Der Jahresfehlbetrag aus dem Winterdienst Anliegerpflichten beläuft sich auf 54.589,82 Euro und wird durch städtische Mittel im Jahr 2015 ausgeglichen. Papierkorbentsorgung: Der Verlust der Sparte in Höhe von 59.637,18 Euro wird in Höhe von Euro 44.486,32 durch Überschüsse der Sparte Straßenreinigung (haushaltsfinanzierter Anteil) und in Höhe von Euro 15.150,86 durch den Überschuss der Sparte Toilettenanlagen gedeckt. Sparte 721 – Abfallentsorgung Die Sparte Abfallentsorgung schließt mit einem Überschuss in Höhe von 1.128.194,72 Euro ab. Dieser wird in voller Höhe in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung eingestellt. Sparte 723 – Deponie Der Betriebszweigüberschuss in Höhe von 157.533,84 Euro wird in voller Höhe in die Rücklage Rekultivierung / Nachsorge eingestellt. Sparte 765 – Bedürfnisanstalten Der Überschuss in Höhe von 15.150,86 Euro wird in voller Höhe zur anteiligen Deckung des Verlustes in der Sparte Papierkorbentsorgung verwendet. 4 Ergebnisverwendung Eigenbetrieb Stadtreinigung (nach Verlustausgleichszahlung durch die Stadt) in TEU Ergebnis Grünanlagen Rücklage Investitionen Grünanlagen +134.4 Straßenreinigung Verlustausgleich Papierkorbentsorgung (anteilig) Verlustausgleich Winterdienst (anteilig) Rücklage Investition Straßenreinigung/Winterd. +495.0 Winterdienst Ausgleich durch Straßenreinigung Ausgleich durch Stadt Leipzig Verwendung -134.4 -44.5 -71.1 -379.4 -1.288.9 71.1 1.217.8 Winterdienst Anliegerpflichten Ausgleich durch Stadt Leipzig -54.6 Papierkorbsammlung Verlustausgleich Straßenreinigung Verlustausgleich Toilettenanlagen -59.6 54.6 44.5 15.1 Toilettenanlagen Verlustausgleich Papierkorbsammlung 15.1 Abfallentsorgung Rücklage Investition Abfallentsorgung 667.5 BGA „Betriebsaufspaltung M.-L.-Str.“ Rücklage Investition Abfallentsorgung 281.8 -15.1 -667.5 -281.8 BGA „Stadtwirtschaftl. Dienstleistungen“ Rücklage Investition Abfallentsorgung 178.9 Deponie Rücklage Rekultivierung / Nachsorge 157.5 -178.9 -157.5 527.1 - 527.1 5 Rechtliche Verhältnisse Die Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig wurde gemäß Beschluss des Stadtrates der Stadt Leipzig vom 6. Dezember 2000 zum 1. Januar 2001 gegründet. Der Eigenbetrieb wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes wirtschaftliches Unternehmen - ohne eigene Rechtspersönlichkeit - der Stadt Leipzig geführt. Durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Leipzig vom 22. Januar 2003 wurde dem Eigenbetrieb rückwirkend zum 1. Januar 2003 die Aufgabe der Pflege und Bewirtschaftung der Grünflächen der Stadt Leipzig einschließlich Straßenbäume, öffentlicher Spielplätze und Brunnen übertragen. Der Eigenbetrieb ist im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter der Nummer HRA 13737 eingetragen. Gegenstand des Eigenbetriebes gemäß Betriebssatzung Aufgabe des Eigenbetriebs ist die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Leipzig als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und der Straßenreinigung. Zweck des Eigenbetriebs ist - die Wahrnehmung der Abfallentsorgungsaufgaben im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Leipzig nach den abfallrechtlichen Bestimmungen obliegenden Pflichten der Abfallentsorgung - die Wahrnehmung der Straßenreinigung nebst Winterdienst im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Leipzig nach dem Sächsischen Straßengesetz obliegenden Pflichten zur Straßenreinigung - der Einzug der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren - die Erarbeitung der Abfallwirtschafts- bzw. Straßenreinigungs- und Gebührensatzungen - die Betreuung der Altdeponien - die Pflege und Bewirtschaftung der öffentlichen Grünflächen der Stadt Leipzig einschließlich Straßenbäume, öffentliche Spielplätze und Springbrunnen Beteiligungen Der Eigenbetrieb ist an folgenden Gesellschaften beteiligt: − Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL) Anteil von 51 % − Abfallverwertung Leipzig GmbH (AVL) Anteil von 30 % Wirtschaftliche Verhältnisse Der Eigenbetrieb führt sowohl hoheitliche als auch gewerbliche Tätigkeiten aus, die nach folgenden Betriebszweigen gegliedert sind: − Betriebszweig 581 Grünanlagen − Betriebszweig 675 Straßenreinigung, Winterdienst, Papierkorbentsorgung − Betriebszweig 721 Abfallentsorgung − Betriebszweig 723 Deponienachsorge − Betriebszweig 765 Betreuung Toilettenanlagen 6 − Betriebszweig 770 Verwaltung − Betriebszweig 771 Technik Grundlage für die Tätigkeit im öffentlichen, hoheitlichen Bereich der Abfallentsorgung und Straßenreinigung bilden im Wirtschaftsjahr 2013 die folgenden Satzungen: − Abfallwirtschaftssatzung RBV-1466/12 vom 12. Dezember 2012 − Abfallwirtschaftsgebührensatzung RBV-1467/12 vom 12. Dezember 2012 − Straßenreinigungssatzung RBV-1425/12 vom 22. November 2012 − Straßenreinigungsgebührensatzung RBV-1426/12 vom 22. November 2012 Dabei nimmt der Eigenbetrieb die Erhebung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren eigenständig vor. Die Stadt Leipzig trägt direkt einen Anteil von 25 % der Kosten der Straßenreinigung. Darüber hinaus werden die Kosten für den Winterdienst, den Betrieb der Toilettenanlagen und für die Papierkorbentsorgung vollständig von der Stadt getragen. Der Betriebszweig Grünanlagen, der die Pflege der städtischen Parkanlagen einschließlich Springbrunnen und der öffentlichen Kinderspielplätze realisiert, wird vollständig durch die Stadt Leipzig finanziert. Die gewerblichen Tätigkeiten des Eigenbetriebs umfassen u.a. die Bioabfallentsorgung, den Containerdienst, die Sauberhaltung von Behälterstellflächen und die Beteiligungserträge aus dem in Vorjahren ausgegliederten Bereich Wertstoffsammlung. Die gewerblichen Tätigkeiten werden zusammengefasst in den BgA „Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen“ und BgA „Betriebsaufspaltung Max-Liebermann-Straße“. Der Eigenbetrieb beschäftigte im Jahr 2013 durchschnittlich 791 Mitarbeiter (Vj.: 821). Für die Mitarbeiter des Eigenbetriebs gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und es besteht eine betriebliche Altersversorgung in Form der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (Zusatzversorgungskasse Kommunaler Versorgungsverband Sachsen). Auf der Grundlage der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 35/2012 vom 13. November 2012 besteht ein Cash-Management der Stadtkasse Leipzig und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig. Das Cash-Management gliedert sich in das CashPooling und die Liquiditätsbewirtschaftung und dient der Optimierung des gesamten Liquiditäts- und Zinsmanagements der Stadt Leipzig. Steuerliche Verhältnisse Der Eigenbetrieb ist aufgrund seiner hoheitlichen Aufgaben grundsätzlich nicht körperschaftsteuer-, gewerbesteuer- und umsatzsteuerpflichtig. Im Rahmen der folgenden Betriebe gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 KStG unterliegt der Eigenbetrieb der Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie der Umsatzsteuer: − BgA Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen, Schadstoffentsorgung, gewerbliche Reinigungsleistungen. Der BgA wird beim Finanzamt Leipzig II unter der Steuernummer 231/144/02761 geführt. − BgA Betriebsaufspaltung Max-Liebermann-Straße. Der BgA wird beim Finanzamt Leipzig II unter der Steuernummer 231/144/04217 geführt. 7 Die Veranlagungen der Betriebe gewerblicher Art bis einschließlich 2012 sind erfolgt. Die Bescheide für die Jahre 2007 bis 2012 stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. (1) (1) Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2013 der Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Anlage V FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung a) Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Lagebericht ordnungsgemäß abgebildet. b) Jahresabschluss Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt. Er entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die für Eigenbetriebe geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind beachtet worden. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung und gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. c) Lagebericht Der von uns geprüfte Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013 ist diesem Bericht als Anlage II beigefügt. Er entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und die nach § 289 Abs. 2 HGB gemachten Angaben sind vollständig und zutreffend. 2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfordert im Rahmen der gesetzlichen Wahlrechte eine Vielzahl von Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen seitens der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Im Folgenden gehen wir gemäß § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein. a) Wesentliche Bewertungsgrundlagen Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang (Anlage I) gemäß § 284 HGB beschrieben. 8 Im Einzelnen heben wir nachfolgend die unseres Erachtens wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hervor: - Die Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge von Altdeponien wurde ausgehend vom Gutachten der ICL Ingenieur Consult Dr.-Ing. A. Kolbmüller GmbH, Leipzig, Stand 30. November 2009 unter Einbeziehung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen von 2 % auf der Grundlage der Abzinsungszinssätze der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB über eine Laufzeit von 30 Jahren mit TEUR 8.406 ermittelt. Unter Nutzung des Beibehaltungswahlrechtes nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB wird die Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge von Altdeponien zum 31. Dezember 2013 in Höhe von TEUR 9.609 bilanziert. Die Inanspruchnahme für das Wirtschaftsjahr 2013 umfasst die Rekultivierungsmaßnahmen der Deponie Leinestr. sowie laufende Nachsorgemaßnahmen und beträgt TEUR 1.654. - Die Altersteilzeitrückstellung zum 31. Dezember 2013 (TEUR 645) ist unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2005 G mit einem Rechnungszins gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB von 5,14 % und einem Einkommenstrend von 1,5 % bewertet. Die Berechnung erfolgte durch den Eigenbetrieb durch die Fortschreibung des Gutachtens für Altersteilzeitverpflichtungen zum 31. Dezember 2012 der Mercer Deutschland GmbH, Düsseldorf, vom 16. Januar 2013. - Die Rückstellungen für Abfallgebühren und Straßenreinigungsgebühren (TEUR 5.817) werden aus Kostenüberdeckungen gebildet, die in den folgenden fünf Jahren entsprechend der Einbeziehung in die Gebührenkalkulation gemäß SächsKAG wieder in Anspruch genommen werden. - Der Sonderposten für Gebührenausgleich gemäß § 13 SächsKAG wurde im Wirtschaftsjahr 2013 in Höhe von TEUR 268 gebildet. Grundlage bildet der Ansatz kalkulatorischer Abschreibungen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten in der Gebührenkalkulation entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 1 SächsKAG. Der Sonderposten umfasst die Mehrerträge aus der Nachkalkulation für den Bereich Abfallentsorgung in Höhe von TEUR 174 und für den Bereich Straßenreinigung in Höhe von TEUR 94. Die Auflösung des Sonderpostens für Gebührenausgleich erfolgt planmäßig beginnend ab 1. Januar 2014. b) Feststellungen zur Gesamtaussage im Jahresabschluss Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. (2) (2) Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2013 der Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Seite 10 bis 12 FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGS nach § 53 HGRG Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Satzungsbestimmungen und der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung geführt worden sind. 9 Über die in diesem Bericht dargestellten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen ergeben. (3) (3) Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2013 der Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Seite 13