Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1008444.pdf
Größe
51 MB
Erstellt
22.09.14, 12:00
Aktualisiert
06.04.16, 14:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00420/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Betriebsausschuss Stadtreinigung
12.11.2014
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
17.11.2014
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
01.12.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis
31.12.2013 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig
Beschlussvorschlag
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird wie folgt
festgestellt:
Stand 31.12.2013
31.12.2013
in €
Bilanzsumme
46.139.612,04
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
30.481.100,79
15.608.261,85
50.249,40
Passiva
Stammkapital
Allgemeine Rücklage
Zweckgebundene Rücklage
Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahre
Gewinn / Verlust
12.780.000,00
2.447.641,02
6.273.047,31
54.997,89
527.086,62
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Sonderposten für den Gebührenausgleich Investitionen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
620.217.98
268.058,36
17.500.367,56
5.668.195,30
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
66.148.422,73
65.621.336,11
Jahresüberschuss/- fehlbetrag
527.086,62
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 527.086,62 wird in die Rücklagen wie folgt eingestellt:
13.366,30 € in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung
379.349,69 € in die Rücklage für Investitionen Straßenreinigung,
Winterdienst und Papierkorbentsorgung
- 134.370,63 € in die Rücklage für Investitionen Grünanlagen
3. Der Ausgleich der Verluste aus den Betriebszweigen Winterdienst und Papierkorbentsorgung
durch die Stadt Leipzig wird entsprechend Begründung zur Vorlage, S. 4 beschlossen.
4. Im Jahresabschluss 2014 der Stadt Leipzig ist eine Rückstellung für den Verlustausgleich
(Winterdienst) in Höhe von € 1.272.362,26 zu bilden. Hierfür ist ein Budget
in Höhe von € 133.650 vorhanden.
In Höhe der Differenz über € 1.138.712,26 werden die über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen
gem. § 79 (1) SächsGemO für den Verlustausgleich 2013 des städtischen Eigenbetriebes
Stadtreinigung Leipzig zur Bildung einer Rückstellung im PSP-Element „Winterdienst“
(1.100.54.5.2.01), Sachkonto 4455 0000 bestätigt.
Die Deckung erfolgt i.H.v. € 71.300 aus dem PSP-Element „Abfallwirtschaft“ (1.100.53.7.0.01)
sowie i.H.v. € 1.067.412,26 aus der Kostenstelle „1098300000- unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Ergebnishaushalt“.
5.
Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013Entlastung erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
n
e
i
n
n
e
i
n
n
e
i
n
Kostengünstigere Alternativen
geprüft
Folgen bei Ablehnung
Handelt es sich um eine
Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnisha
ushalt
vo
n
wenn ja,
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
bis Höhe in EUR wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
20
14
71.300
1.100.53.7.0.01
KST 1098300000
1.067.412,26
Finanzhaus
halt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder
Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen
wirksam
Zu
Lasten
Ergeb. HH Erträge
anderer
OE
Ergeb. HH
Aufwand
Nach
Durchfü
hrung
der
Maßnah Ergeb. HH Erträge
me
zu
erwarte
n
Ergeb. HH
Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH
Aufwand aus jährl.
nein
wenn ja,
v b
Höhe in EUR
o i
(jährlich)
n s
wo veranschlagt
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nei
n
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nei
n
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen
Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013
Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013
incl. Stellungnahme Dezernat Finanzen zum Entwurf des Prüfberichtes (nichtöffentlich)
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 10.12.2014
zu
19.13.
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013
bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig
Vorlage: DS-00420/14
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird wie folgt
festgestellt:
Stand 31.12.2013
31.12.2013
in €
Bilanzsumme
46.139.612,04
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
30.481.100,79
Umlaufvermögen
15.608.261,85
Rechnungsabgrenzungsposten
50.249,40
Passiva
Stammkapital
12.780.000,00
Allgemeine Rücklage
2.447.641,02
Zweckgebundene Rücklage
6.273.047,31
Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahre
54.997,89
Gewinn / Verlust
527.086,62
Sonderposten für Investitionszuschüsse
620.217.98
Sonderposten für den Gebührenausgleich Investitionen
268.058,36
Rückstellungen
17.500.367,56
Verbindlichkeiten
5.668.195,30
Summe der Erträge:
66.148.422,73
Summe der Aufwendungen:
65.621.336,11
Jahresüberschuss/- fehlbetrag
527.086,62
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 527.086,62 wird in die Rücklagen wie folgt
eingestellt:
- 13.366,30 € in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung
- 379.349,69 € in die Rücklage für Investitionen Straßenreinigung, Winterdienst und
Papierkorbentsorgung
- 134.370,63 € in die Rücklage für Investitionen Grünanlagen
3. Der Ausgleich der Verluste aus den Betriebszweigen Winterdienst und
Papierkorbentsorgung durch die Stadt Leipzig wird entsprechend Begründung zur Vorlage,
S. 4 beschlossen.
4. Im Jahresabschluss 2014 der Stadt Leipzig ist eine Rückstellung für den Verlustausgleich
(Winterdienst) in Höhe von € 1.272.362,26 zu bilden. Hierfür ist ein Budget in Höhe von €
133.650 vorhanden.
In Höhe der Differenz über € 1.138.712,26 werden die über-/ außerplanmäßigen
Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für den Verlustausgleich 2013 des städtischen
Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig zur Bildung einer Rückstellung im PSP-Element
„Winterdienst" (1.100.54.5.2.01), Sachkonto 4455 0000 bestätigt.
Seite: 1/2
Die Deckung erfolgt i.H.v. € 71.300 aus dem PSP-Element „Abfallwirtschaft"
(1.100.53.7.0.01) sowie i.H.v. € 1.067.412,26 aus der Kostenstelle „1098300000unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt".
5. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 11.12.2014
Seite: 2/2
1
Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen:
Der Stadtrat möge beschließen:
BI
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Eigenbetrieb
Stadtreinigung Leipzig wird wie folgt festgestellt:
31.12.2013
in €
Bilanzsumme
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva
Stammkapital
allg. Rücklagen
zweckgebundene Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahr
Jahresgewinn/- Verlust
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Sonderposten für
Gebührenausgleich Investitionen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
Jahresüberschuss/- fehlbetrag
B II
31.12.2012
in €
46.139.612,04
48.284.957,39
30.481.100,79
15.608.261,85
50.249,40
29.399.137,64
18.835.350,99
50.468,76
12.780.000,00
2.447.641,02
6.273.047,31
54.997,89
527.086,62
12.780.000,00
2.447.641,02
4.485.159,63
128.800,00
1.199.764,32
620.217.98
681.231,38
268.058,36
17.500.367,56
5.668.195,30
0
19.642.256,10
6.920.104,94
66.148.422,73
65.621.336,11
64.682.445,84
63.482.681,52
527.086,62
1.199.764,32
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 527.086,62 wird in die Rücklagen
wie folgt eingestellt:
- 13.366,30 € in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung
- 379.349,69 € in die Rücklage für Investitionen Straßenreinigung,
Winterdienst und Papierkorbentsorgung
- 134.370,63 € in die Rücklage für Investitionen Grünanlagen
B III Der Ausgleich der Verluste aus den Betriebszweigen Winterdienst und
Papierkorbentsorgung durch die Stadt Leipzig wird entsprechend
Begründung zur Vorlage, S. 4 beschlossen.
2
B IV
Im Jahresabschluss 2014 der Stadt Leipzig ist eine Rückstellung für den
Verlustausgleich (Winterdienst) in Höhe von € 1.272.362,26 zu bilden. Hierfür
ist ein Budget in Höhe von € 133.650 vorhanden.
In Höhe der Differenz über € 1.138.712,26 werden die über-/
außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für den
Verlustausgleich 2013 des städtischen Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig
zur Bildung einer Rückstellung im PSP-Element „Winterdienst“
(1.100.54.5.2.01), Sachkonto 4455 0000 bestätigt.
Die Deckung erfolgt i.H.v. € 71.300 aus dem PSP-Element „Abfallwirtschaft“
(1.100.53.7.0.01) sowie i.H.v. € 1.067.412,26 aus der Kostenstelle
„1098300000- unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“.
BV
Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
Entlastung erteilt.
Begründung:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung
(SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den
Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des
Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des
Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung.
Der Jahresgewinn in Höhe von Euro stellt sich in den einzelnen Sparten wie folgt dar:
Sparte Bezeichnung
581 Grünanlagenpflege
2013
Vorjahr
+ 134.370,63
- 73.802,11
675 Straßenreinigung/Winterdienst/Papierkorbsammlung davon
-Straßenreinigung
-Winterdienst
-Papierkorbsammlung
721 Abfallentsorgung
BgA Betriebsaufspaltung
Beteiligung Abfallverwertung Leipzig GmbH
723 Rekultivierung und Nachsorge
765 Bedürfnisanstalten
908.163,43 - 212.399,07
494.981,55
327.505,92
-1.343.507,80 - 474.601,75
- 59.637,18 - 65.303,24
846.444,73 936.523,73
281.749,99 237.557,43
0 156.311,33
157.533,84 135.193,65
15.150,86
20.379,36
527.086,62 1.199.764,32
Erläuterungen zu den einzelnen Sparten in Bezug auf die Verwendung des
Jahresergebnisses:
3
Sparte 581 – Grünanlagenpflege
Die Grünanlagenpflege wird vollständig aus städtischen Mitteln finanziert. Der
Gewinn der Sparte Grünanlagenpflege in Höhe von 134.370,63 Euro wird der
Rücklage für Investitionen Grünanlagen zugeführt.
Sparte 675 – Straßenreinigung / Winterdienst / Papierkorbsammlung
Straßenreinigung:
In der Sparte Straßenreinigung wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von
494.981,55 Euro erwirtschaftet. In Höhe von 44.486,32 Euro (haushaltsfinanzierter
Anteil) wird anteilig der Verlust der Sparte Papierkorbentsorgung, in Höhe von Euro
71.145,54 (ebenfalls haushaltsfinanzierter Anteil) wird anteilig der Verlust der Sparte
Winterdienst ausgeglichen. Der Rest des Spartenüberschusses in Höhe von
379.349,69 Euro wird der Rücklage für Investitionen Straßenreinigung / Winterdienst
/ Papierkorbsammlung zugeführt.
Winterdienst:
Der Winterdienst wird vollständig aus städtischen Mitteln finanziert. Der
Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 1.288.917,98 Euro. In Höhe von 71.145,54 Euro
wird der entstandene Verlust durch Überschüsse der Sparte Straßenreinigung
(haushaltsfinanzierter Anteil) gedeckt. Das verbleibende Defizit in Höhe von
1.217.772,44 Euro wird durch städtische Mittel im Jahr 2015 ausgeglichen.
Winterdienst Anliegerpflichten:
Der Jahresfehlbetrag aus dem Winterdienst Anliegerpflichten beläuft sich auf
54.589,82 Euro und wird durch städtische Mittel im Jahr 2015 ausgeglichen.
Papierkorbentsorgung:
Der Verlust der Sparte in Höhe von 59.637,18 Euro wird in Höhe von Euro 44.486,32
durch Überschüsse der Sparte Straßenreinigung (haushaltsfinanzierter Anteil) und in
Höhe von Euro 15.150,86 durch den Überschuss der Sparte Toilettenanlagen
gedeckt.
Sparte 721 – Abfallentsorgung
Die Sparte Abfallentsorgung schließt mit einem Überschuss in Höhe von
1.128.194,72 Euro ab. Dieser wird in voller Höhe in die Rücklage für Investitionen
Abfallentsorgung eingestellt.
Sparte 723 – Deponie
Der Betriebszweigüberschuss in Höhe von 157.533,84 Euro wird in voller Höhe in die
Rücklage Rekultivierung / Nachsorge eingestellt.
Sparte 765 – Bedürfnisanstalten
Der Überschuss in Höhe von 15.150,86 Euro wird in voller Höhe zur anteiligen
Deckung des Verlustes in der Sparte Papierkorbentsorgung verwendet.
4
Ergebnisverwendung Eigenbetrieb Stadtreinigung (nach Verlustausgleichszahlung durch die Stadt)
in TEU
Ergebnis
Grünanlagen
Rücklage Investitionen Grünanlagen
+134.4
Straßenreinigung
Verlustausgleich Papierkorbentsorgung (anteilig)
Verlustausgleich Winterdienst (anteilig)
Rücklage Investition Straßenreinigung/Winterd.
+495.0
Winterdienst
Ausgleich durch Straßenreinigung
Ausgleich durch Stadt Leipzig
Verwendung
-134.4
-44.5
-71.1
-379.4
-1.288.9
71.1
1.217.8
Winterdienst Anliegerpflichten
Ausgleich durch Stadt Leipzig
-54.6
Papierkorbsammlung
Verlustausgleich Straßenreinigung
Verlustausgleich Toilettenanlagen
-59.6
54.6
44.5
15.1
Toilettenanlagen
Verlustausgleich Papierkorbsammlung
15.1
Abfallentsorgung
Rücklage Investition Abfallentsorgung
667.5
BGA „Betriebsaufspaltung M.-L.-Str.“
Rücklage Investition Abfallentsorgung
281.8
-15.1
-667.5
-281.8
BGA „Stadtwirtschaftl. Dienstleistungen“
Rücklage Investition Abfallentsorgung
178.9
Deponie
Rücklage Rekultivierung / Nachsorge
157.5
-178.9
-157.5
527.1
- 527.1
5
Rechtliche Verhältnisse
Die Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig wurde gemäß Beschluss
des Stadtrates der Stadt Leipzig vom 6. Dezember 2000 zum 1. Januar 2001
gegründet.
Der Eigenbetrieb wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich
gesondertes wirtschaftliches Unternehmen - ohne eigene Rechtspersönlichkeit - der
Stadt Leipzig geführt.
Durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Leipzig vom 22. Januar 2003 wurde dem
Eigenbetrieb rückwirkend zum 1. Januar 2003 die Aufgabe der Pflege und
Bewirtschaftung der Grünflächen der Stadt Leipzig einschließlich Straßenbäume,
öffentlicher Spielplätze und Brunnen übertragen.
Der Eigenbetrieb ist im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter der Nummer
HRA 13737 eingetragen.
Gegenstand des Eigenbetriebes gemäß Betriebssatzung
Aufgabe des Eigenbetriebs ist die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Leipzig als
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und der Straßenreinigung.
Zweck des Eigenbetriebs ist
- die Wahrnehmung der Abfallentsorgungsaufgaben im Stadtgebiet zur Erfüllung der
der Stadt Leipzig nach den abfallrechtlichen Bestimmungen obliegenden Pflichten
der Abfallentsorgung
- die Wahrnehmung der Straßenreinigung nebst Winterdienst im Stadtgebiet zur
Erfüllung der der Stadt Leipzig nach dem Sächsischen Straßengesetz
obliegenden Pflichten zur Straßenreinigung
- der Einzug der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren
- die Erarbeitung der Abfallwirtschafts- bzw. Straßenreinigungs- und
Gebührensatzungen
- die Betreuung der Altdeponien
- die Pflege und Bewirtschaftung der öffentlichen Grünflächen der Stadt Leipzig
einschließlich Straßenbäume, öffentliche Spielplätze und Springbrunnen
Beteiligungen
Der Eigenbetrieb ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:
− Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL) Anteil von 51 %
− Abfallverwertung Leipzig GmbH (AVL) Anteil von 30 %
Wirtschaftliche Verhältnisse
Der Eigenbetrieb führt sowohl hoheitliche als auch gewerbliche Tätigkeiten aus, die
nach folgenden
Betriebszweigen gegliedert sind:
− Betriebszweig 581 Grünanlagen
− Betriebszweig 675 Straßenreinigung, Winterdienst, Papierkorbentsorgung
− Betriebszweig 721 Abfallentsorgung
− Betriebszweig 723 Deponienachsorge
− Betriebszweig 765 Betreuung Toilettenanlagen
6
− Betriebszweig 770 Verwaltung
− Betriebszweig 771 Technik
Grundlage für die Tätigkeit im öffentlichen, hoheitlichen Bereich der Abfallentsorgung
und Straßenreinigung bilden im Wirtschaftsjahr 2013 die folgenden Satzungen:
− Abfallwirtschaftssatzung RBV-1466/12 vom 12. Dezember 2012
− Abfallwirtschaftsgebührensatzung RBV-1467/12 vom 12. Dezember 2012
− Straßenreinigungssatzung RBV-1425/12 vom 22. November 2012
− Straßenreinigungsgebührensatzung RBV-1426/12 vom 22. November 2012
Dabei nimmt der Eigenbetrieb die Erhebung der Abfall- und
Straßenreinigungsgebühren eigenständig vor.
Die Stadt Leipzig trägt direkt einen Anteil von 25 % der Kosten der Straßenreinigung.
Darüber hinaus werden die Kosten für den Winterdienst, den Betrieb der
Toilettenanlagen und für die Papierkorbentsorgung vollständig von der Stadt
getragen.
Der Betriebszweig Grünanlagen, der die Pflege der städtischen Parkanlagen
einschließlich Springbrunnen und der öffentlichen Kinderspielplätze realisiert, wird
vollständig durch die Stadt Leipzig finanziert.
Die gewerblichen Tätigkeiten des Eigenbetriebs umfassen u.a. die
Bioabfallentsorgung, den Containerdienst, die Sauberhaltung von
Behälterstellflächen und die Beteiligungserträge aus dem in Vorjahren
ausgegliederten Bereich Wertstoffsammlung. Die gewerblichen Tätigkeiten werden
zusammengefasst in den BgA „Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen“ und BgA
„Betriebsaufspaltung Max-Liebermann-Straße“.
Der Eigenbetrieb beschäftigte im Jahr 2013 durchschnittlich 791 Mitarbeiter (Vj.: 821).
Für die Mitarbeiter des Eigenbetriebs gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD) und es besteht eine betriebliche Altersversorgung in Form der
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (Zusatzversorgungskasse Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen).
Auf der Grundlage der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 35/2012 vom
13. November 2012 besteht ein Cash-Management der Stadtkasse Leipzig und der
Eigenbetriebe der Stadt Leipzig. Das Cash-Management gliedert sich in das CashPooling und die Liquiditätsbewirtschaftung und dient der Optimierung des gesamten
Liquiditäts- und Zinsmanagements der Stadt Leipzig.
Steuerliche Verhältnisse
Der Eigenbetrieb ist aufgrund seiner hoheitlichen Aufgaben grundsätzlich nicht
körperschaftsteuer-, gewerbesteuer- und umsatzsteuerpflichtig.
Im Rahmen der folgenden Betriebe gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 KStG
unterliegt der Eigenbetrieb der Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie der
Umsatzsteuer:
− BgA Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen, Schadstoffentsorgung, gewerbliche
Reinigungsleistungen. Der BgA wird beim Finanzamt Leipzig II unter der
Steuernummer 231/144/02761 geführt.
− BgA Betriebsaufspaltung Max-Liebermann-Straße. Der BgA wird beim Finanzamt
Leipzig II unter der Steuernummer 231/144/04217 geführt.
7
Die Veranlagungen der Betriebe gewerblicher Art bis einschließlich 2012 sind erfolgt.
Die Bescheide für die Jahre 2007 bis 2012 stehen unter dem Vorbehalt der
Nachprüfung. (1)
(1) Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2013
der
Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Anlage V
FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
a) Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen
Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die den
weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in der Buchführung,
im Jahresabschluss und im Lagebericht ordnungsgemäß abgebildet.
b) Jahresabschluss
Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2013
bis zum 31. Dezember 2013 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt. Er entspricht
nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der
Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die
Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss
übernommen. Die für Eigenbetriebe geltenden Ansatz-, Ausweis- und
Bewertungsvorschriften sind beachtet worden. Der Anhang enthält die
vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz-, Gewinn- und
Verlustrechnung und gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.
c) Lagebericht
Der von uns geprüfte Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013 ist diesem Bericht als
Anlage II beigefügt. Er entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Lagebericht
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebs. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung sind zutreffend dargestellt und die nach § 289 Abs. 2 HGB gemachten
Angaben sind vollständig und zutreffend.
2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfordert im Rahmen der gesetzlichen
Wahlrechte eine Vielzahl von Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen seitens
der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Im Folgenden gehen wir gemäß § 321 Abs. 2
Satz 4 HGB auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein.
a) Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang (Anlage I) gemäß §
284 HGB beschrieben.
8
Im Einzelnen heben wir nachfolgend die unseres Erachtens wesentlichen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hervor:
- Die Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge von Altdeponien wurde
ausgehend vom Gutachten der ICL Ingenieur Consult Dr.-Ing. A. Kolbmüller GmbH,
Leipzig, Stand 30. November 2009 unter Einbeziehung zukünftiger Preis- und
Kostensteigerungen von 2 % auf der Grundlage der Abzinsungszinssätze der
Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB über eine Laufzeit von 30
Jahren mit TEUR 8.406 ermittelt. Unter Nutzung des Beibehaltungswahlrechtes
nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB wird die Rückstellung für Rekultivierung und
Nachsorge von Altdeponien zum 31. Dezember 2013 in Höhe von TEUR 9.609
bilanziert. Die Inanspruchnahme für das Wirtschaftsjahr 2013 umfasst die
Rekultivierungsmaßnahmen der Deponie Leinestr. sowie laufende
Nachsorgemaßnahmen und beträgt TEUR 1.654.
- Die Altersteilzeitrückstellung zum 31. Dezember 2013 (TEUR 645) ist unter
Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2005 G mit einem Rechnungszins gemäß
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB von 5,14 % und einem Einkommenstrend von 1,5 %
bewertet. Die Berechnung erfolgte durch den Eigenbetrieb durch die Fortschreibung
des Gutachtens für Altersteilzeitverpflichtungen zum 31. Dezember 2012 der
Mercer Deutschland GmbH, Düsseldorf, vom 16. Januar 2013.
- Die Rückstellungen für Abfallgebühren und Straßenreinigungsgebühren (TEUR
5.817) werden aus Kostenüberdeckungen gebildet, die in den folgenden fünf Jahren
entsprechend der Einbeziehung in die Gebührenkalkulation gemäß SächsKAG
wieder in Anspruch genommen werden.
- Der Sonderposten für Gebührenausgleich gemäß § 13 SächsKAG wurde im
Wirtschaftsjahr 2013 in Höhe von TEUR 268 gebildet. Grundlage bildet der Ansatz
kalkulatorischer Abschreibungen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten
in der Gebührenkalkulation entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 1 SächsKAG. Der
Sonderposten umfasst die Mehrerträge aus der Nachkalkulation für den Bereich
Abfallentsorgung in Höhe von TEUR 174 und für den Bereich Straßenreinigung in
Höhe von TEUR 94. Die Auflösung des Sonderpostens für Gebührenausgleich
erfolgt planmäßig beginnend ab 1. Januar 2014.
b) Feststellungen zur Gesamtaussage im Jahresabschluss
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs
vermittelt. (2)
(2) Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2013
der Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Seite 10 bis 12
FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGS nach
§ 53 HGRG
Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 HGrG
beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h.
mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen
handelsrechtlichen Vorschriften, den Satzungsbestimmungen und der
Geschäftsordnung für die Betriebsleitung geführt worden sind.
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Über die in diesem Bericht dargestellten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung
keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat nach unserer Beurteilung keinen
Anlass zu wesentlichen Beanstandungen ergeben. (3)
(3) Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2013
der Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Seite 13