Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1007604.pdf
Größe
4,0 MB
Erstellt
11.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00373/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
21.10.2014
Bestätigung
Betriebsausschuss Kulturstätten
13.11.2014
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
17.11.2014
1. Lesung
Betriebsausschuss Kulturstätten
27.11.2014
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
01.12.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012
für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 wird gemäß
Anlage zum Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 38.617,69 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012
Entlastung erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Inhaltsverzeichnis
zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen
Welt Leipzig
Seite
Antrag an den Stadtrat mit Begründung
und Erläuterungen
4- 7
Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für
das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012
Anlage 1
1 - 14
Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr
01.08.2012 bis 31.12.2012
Anlage 2
1 - 11
Lagebericht für das Rumpfwirtschaftsjahr
01.08.2012 bis 31.12.2012
Anlage 3
1 - 18
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom
30.04.2014 zum Prüfungsbericht per 31.12.2012
Anlage 4
1- 2
Bericht der örtlichen Prüfung zum
Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr
01.08.2012 bis 31.12.2012 incl.
Stellungnahme Dezernat Finanzen zur
Entwurfsfassung
Anlage 5
1 - 31
(nichtöffentlich)
Bericht der örtlichen Nachtragsprüfung
(nichtöffentlich)
Anlage 6
1 - 15
Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen:
Der Stadtrat möge beschließen:
B I:
Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012
wird wie folgt festgestellt:
Stand 31.12.2012
31.12.2012
in €
Bilanzsumme
8.061.048,03
31.07.2012
in €
8.458.348,89
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
7.458.442,64
601.410,44
1.194,95
7.523.414,76
921.044,46
13.889,67
Passiva
Eigenkapital
Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
32.947,66
0
71.565,35
- 38.617,69
71.565,35
0
50.345,88
21.219,47
6.886.069,66
6.978.005,81
533.310,31
549.079,09
57.300,81
2.340,50
506.258,59
698.610,00
203.909,14
0
1.677.834,36
1.716.452,05
4.174.354,75
4.153.135,28
- 38.617,69
21.219,47
Sonderposten für Grundstücke und bauliche
Anlagen
Sonderposten für bezuschusste
Investitionsgüter des Anlagevermögens
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
B II:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 38.617,69 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
B III:
Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012
Entlastung erteilt.
Begründung:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Der Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1995.
Gegenstand des Eigenbetriebes:
Der Eigenbetrieb nimmt die Pflege und Förderung der Kultur und das Erbringen
soziokultureller Leistungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, durch den Betrieb
eines Theaters wahr. Er versteht sich auch als Anreger theaterspezifischer Aktivitäten für
Schüler und Erzieher. Die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die
die Aufgaben des Eigenbetriebes fördern und wirtschaftlich mit ihm zusammenhängen, ist
möglich. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Eigenbetrieb mit anderen Einrichtungen
und Unternehmen zusammenarbeiten.
Erfordernis der Änderung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes/ Bericht zur
Nachtragsprüfung:
Die Stadt Leipzig hat den Kultureigenbetrieben mit Wirkung zum 31.12.2011 unentgeltlich Grund
und Boden sowie Gebäude gewidmet. Der entsprechende Ratsbeschluss enthielt eine Weisung zur
Bilanzierung des gewidmeten Vermögens. Demnach erfolgte die Bilanzierung des übertragenen
Grund und Bodens im Eigenkapital, für das übertragene Gebäude wurde ein separater
Sonderposten gebildet, der entsprechend der Abschreibung ertragswirksam aufzulösen ist.
Das für die örtliche Prüfung der Eigenbetriebe zuständige Rechnungsprüfungsamt vertrat die
Auffassung, dass Grundstücke und Gebäude einheitlich in die Kapitalrücklage einzustellen wären.
Im Ergebnis der Klärung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen nahm das Sächsische
Staatsministerium des Inneren dahingehend abschließend Stellung, dass es sich auf Grund der
Erhöhung des Anlagevermögens sowohl bei der Widmung des Grundstückes als auch des
Gebäudes um Zuweisungen für Investitionen handelt, wofür zwingend ein passiver Sonderposten
zu bilden ist. Hieraus ergab sich in den Jahresabschlüssen per 31.07.2012 sowie per 31.12.2012
ein Änderungsbedarf im bilanziellen Ausweis des gewidmeten Grund und Bodens.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Connex M&P Audit erstellte einen erneuten Bericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 und des Lageberichtes für das
Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 mit Bestätigungsvermerk vom 30.04.2014. Der
bedingte Bestätigungsvermerk vom
02.05.2013 zum ursprünglichen betrieblichen Jahresabschluss vor dessen Änderung gilt als nicht
erteilt, da die darin enthaltene Bedingung nicht eingetreten ist.
Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung:
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Erfassung der Geschäftsvorfälle im Rahmen der Buchhaltung erfolgt in den Geschäftsräumen
des Eigenbetriebes.
Grundlage unserer Prüfung war das Rechnungswesen des Eigenbetriebes. Die anfallenden
Geschäftsvorfälle werden vom Eigenbetrieb mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung nach dem
System Sage KHK erfasst und ausgewertet. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde über einen
externen Dienstleister nach dem System P&I LOGA abgewickelt.
Die im Rahmen unserer Prüfung des internen Kontrollsystems in den jeweiligen Bereichen
durchgeführten EDV- Kontrollen ergaben keinen Hinweis darauf, dass das EDV- System in den
untersuchten Bereichen nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht oder
wesentliche Fehler beinhaltet, die sich auf die Aussagen des Jahresabschlusses wesentlich
auswirken.
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und
übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns geprüften
Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Rumpfgeschäftsjahres
ordnungsgemäß geführt.
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer
ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen
einschließlich des Belegwesens nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften
einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab
keine Beanstandungen.*
Jahresabschluss
Der Eigenbetrieb erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
HGB. Gleichwohl hat der Eigenbetrieb aufgrund der Bestimmungen in den Anwendungshinweisen
zu § 17 SächsEigBG die für eine große Kapitalgesellschaft geltenden Vorschriften zur Bilanzierung,
Bewertung und Berichterstattung anzuwenden. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
der §§ 242 bis 287 und 289 HGB sowie den Vorschriften des SächsEigBG und der SächsEigBVO
aufgestellt und entspricht den gesetzliche Vorschriften.
Aufbauend auf der von uns geprüften Vorjahresbilanz wurde der vorliegende Jahresabschluss aus
den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen richtig entwickelt. Der
Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Absatz 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet. Für die Aktiv- und Passivposten
sowie die vorgenommenen Änderungen liegen ausreichende Nachweise vor.
Die gesetzlichen Ansatzvorschriften wurden beachtet. Ansatzwahlrechte kamen hinsichtlich der
Beibehaltung des Sonderpostens für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens gemäß
Artikel 67 Abs. 3 EGHGB zur Anwendung.
Der Ausweis erfolgt unter Anwendung der Gliederungsschemata der §§ 266 (Bilanz) und 275 Abs. 2
(Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren) HGB. Soweit ein Wahlrecht
zwischen einer Angabe im Anhang oder in der Bilanz besteht, erfolgt der Ausweis weitgehend im
Anhang. Der Ausweis ist unverändert im Vergleich zum Vorjahr.
Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Den derzeit
erkennbaren Risiken am Bilanzstichtag wurde durch ausreichend bemessene Abschreibungen,
Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Erträge und Aufwendungen werden
unsaldiert erfasst. Die Bewertungsvorschriften haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Einzelheiten zur Bewertung sind im Anhang (Anlage III) dargestellt.
Der Anhang ist klar und übersichtlich aufgestellt. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie
die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und
Verlustrechnung sind zutreffend dargestellt.
Der Jahresabschluss entspricht damit nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften
einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen
der Eigenbetriebssatzung. Unsere Prüfung ergab keine Beanstandungen.*
Lagebericht
Die Prüfung des Lageberichtes für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. August 2012 bis 31. Dezember
2012 (Anlage IV) hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und dass er insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt.
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend im Lagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach § 289 Abs. 2
HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften vollständig und zutreffend sind.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält
und dass er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.*
Gesamtaussage des Jahresabschlusses:
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d. h. als Gesamtaussage des
Jahresabschlusses – wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang ergibt – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).*
* Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONNEX M&P AUDIT über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2012 und des Lageberichtes für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.August 2012 bis 31.Dezember 2012,
Seite 6 bis 9 und
Feststellungen aus der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Auftragsgemäß haben wir unsere Prüfung um die Prüfung nach § 53 Absatz 1 und 2 HGrG erweitert.
Bei unserer Prüfung haben wir den Fragenkatalog des IDW zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) beachtet.
Die Prüfung bezog sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, d. h. es wurde untersucht,
ob die Geschäfte in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der
Betriebssatzung mit der erforderlichen Sorgfalt geführt wurden.
Es sind uns keine Tatsachen bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung des Eigenbetriebes Theater der Jungen Welt sprechen.**
** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONNEX M&P AUDIT über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2012 und des Lageberichtes für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.August 2012 bis 31.Dezember 2012,
Seite 25
Anlagen:
Anlage zum Beschlusspunkt 1
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 10.12.2014
zu
19.12.
Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr
01.08.2012 bis 31.12.2012 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt
Leipzig
Vorlage: DS-00373/14
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 wird gemäß
Anlage zum Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 38.617,69 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei einigen Stimmenthaltungen
Leipzig, den 11.12.2014
Seite: 1/1
Anlage zum Beschlusspunkt 1.
Stand 31.12.2012
31.12.2012
in €
Bilanzsumme
8.061.048,03
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva
Eigenkapital
Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
Sonderposten für Grundstücke und bauliche
Anlagen
Sonderposten für bezuschusste
Investitionsgüter des Anlagevermögens
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
7.458.442,64
601.410,44
1.194,95
32.947,66
0
71.565,35
- 38.617,69
6.886.069,66
533.310,31
549.079,09
57.300,81
2.340,50
1.677.834,36
1.716.452,05
- 38.617,69