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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1007586.pdf
Größe
5,4 MB
Erstellt
11.09.14, 12:00
Aktualisiert
30.05.16, 13:43

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00370/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 21.10.2014 Bestätigung Betriebsausschuss Kulturstätten 13.11.2014 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 17.11.2014 1. Lesung Betriebsausschuss Kulturstätten 27.11.2014 2. Lesung Fachausschuss Finanzen 01.12.2014 2. Lesung Ratsversammlung 10.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 wird gemäß Anlage zum Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 21.219,47 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 Entlastung erteilt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Inhaltsverzeichnis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2011/2012 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt Leipzig Seite Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen 4- 7 Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 Anlage 1 1 - 14 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 Anlage 2 1 - 12 Geänderter Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 Anlage 3 1 - 10 Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 Anlage 4 1 - 20 Geänderter Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 Anlage 5 1 - 19 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Prüfungsbericht zum 31.07.2012 Anlage 6 1- 2 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Nachtragsprüfungsbericht zum 31.07.2012 Anlage 7 1 - 2 Anlage 8 1 - 33 Anlage 9 1 - 17 Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 incl. Stellungnahme Dezernat Finanzen zur Entwurfsfassung (nichtöffentlich) Bericht der örtlichen Nachtragsprüfung (nichtöffentlich) Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen: Der Stadtrat möge beschließen: B I: Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 wird wie folgt festgestellt: Stand 31.07.2012 31.07.2012 in € Bilanzsumme 8.458.348,89 31.07.2011 in € 1.127.356,07 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten 7.523.414,76 921.044,46 13.889,67 302.499,64 808.457,71 16.398,72 Passiva Eigenkapital Rücklagen Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresgewinn/- Verlust 71.565,35 0 50.345,88 21.219,47 50.345,88 0 27.645,16 22.700,72 6.978.005,81 0 506.258,59 698.610,00 203.909,14 0 239.319,44 609.180,00 227.010,75 1.500,00 Sonderposten für Grundstücke und bauliche Anlagen Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: Jahresüberschuss/- Fehlbetrag 4.174.354,75 4.153.135,28 3.832.625,74 3.809.925,02 21.219,47 22.700,72 B II: Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 21.219,47 wird auf neue Rechnung vorgetragen. B III: Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 Entlastung erteilt. Begründung: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Der Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1995. Gegenstand des Eigenbetriebes: Der Eigenbetrieb nimmt die Pflege und Förderung der Kultur und das Erbringen soziokultureller Leistungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, durch den Betrieb eines Theaters wahr. Er versteht sich auch als Anreger theaterspezifischer Aktivitäten für Schüler und Erzieher. Die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Eigenbetriebes fördern und wirtschaftlich mit ihm zusammenhängen, ist möglich. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Eigenbetrieb mit anderen Einrichtungen und Unternehmen zusammenarbeiten. Erfordernis der Änderung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes/ Bericht zur Nachtragsprüfung: Die Stadt Leipzig hat den Kultureigenbetrieben mit Wirkung zum 31.12.2011 unentgeltlich Grund und Boden sowie Gebäude gewidmet. Der entsprechende Ratsbeschluss enthielt eine Weisung zur Bilanzierung des gewidmeten Vermögens. Demnach erfolgte die Bilanzierung des übertragenen Grund und Bodens im Eigenkapital, für das übertragene Gebäude wurde ein separater Sonderposten gebildet, der entsprechend der Abschreibung ertragswirksam aufzulösen ist. Das für die örtliche Prüfung der Eigenbetriebe zuständige Rechnungsprüfungsamt vertrat die Auffassung, dass Grundstücke und Gebäude einheitlich in die Kapitalrücklage einzustellen wären. Im Ergebnis der Klärung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen nahm das Sächsische Staatsministerium des Inneren dahingehend abschließend Stellung, dass es sich auf Grund der Erhöhung des Anlagevermögens sowohl bei der Widmung des Grundstückes als auch des Gebäudes um Zuweisungen für Investitionen handelt, wofür zwingend ein passiver Sonderposten zu bilden ist. Hieraus ergab sich in den Jahresabschlüssen per 31.07.2012 sowie per 31.12.2012 ein Änderungsbedarf im bilanziellen Ausweis des gewidmeten Grund und Bodens. Gemäß § 316 Abs. 3 HGB ist eine Prüfung der Änderungen (Nachtragsprüfung) durchzuführen und hierüber Bericht zu erstatten. Der Bericht zur Nachtragsprüfung und der ursprünglich erstattete Prüfbericht dürfen nur gemeinsam verwendet werden. Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung: Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Erfassung der Geschäftsvorfälle im Rahmen der Buchhaltung erfolgt in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes. Grundlage unserer Prüfung war das Rechnungswesen des Eigenbetriebes. Die anfallenden Geschäftsvorfälle werden vom Eigenbetrieb mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung nach dem System Sage KHK erfasst und ausgewertet. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wird über einen externen Dienstleister nach dem System P&I LOGA abgewickelt. Die im Rahmen unserer Prüfung des internen Kontrollsystems in den jeweiligen Bereichen durchgeführten EDV- Kontrollen ergaben keinen Hinweis darauf, dass das EDV- System in den untersuchten Bereichen nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht oder wesentliche Fehler beinhaltet, die sich auf die Aussagen des Jahresabschlusses wesentlich auswirken. Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Geschäftsjahres ordnungsgemäß geführt. Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen einschließlich des Belegwesens nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.* Jahresabschluss und geänderter Jahresabschluss Der Eigenbetrieb erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Gleichwohl hat der Eigenbetrieb aufgrund der Bestimmungen in den Anwendungshinweisen zu § 17 SächsEigBG die für eine große Kapitalgesellschaft geltenden Vorschriften zur Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung anzuwenden. Der Jahresabschluss und der geänderte Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 287 und 289 HGB sowie den Vorschriften des SächsEigBG und der SächsEigBVO aufgestellt und entspricht den gesetzliche Vorschriften. Aufbauend auf der von uns geprüften Vorjahresbilanz und dem von uns geprüften Jahresabschluss zum 31. Juli 2012 wurde der vorliegende geänderte Jahresabschluss aus den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen richtig entwickelt. Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Absatz 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet. Für die Aktiv- und Passivposten sowie die vorgenommenen Änderungen liegen ausreichende Nachweise vor. Die gesetzlichen Ansatzvorschriften wurden beachtet. Ansatzwahlrechte kamen hinsichtlich der Beibehaltung des Sonderpostens für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens gemäß Artikel 67 Abs. 3 EGHGB zur Anwendung. Der Ausweis erfolgt unter Anwendung der Gliederungsschemata der §§ 266 (Bilanz) und 275 Abs. 2 (Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren) HGB. Soweit ein Wahlrecht zwischen einer Angabe im Anhang oder in der Bilanz besteht, erfolgt der Ausweis weitgehend im Anhang. Der Ausweis ist unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Den derzeit erkennbaren Risiken am Bilanzstichtag wurde durch ausreichend bemessene Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Erträge und Aufwendungen werden unsaldiert erfasst. Die Bewertungsvorschriften haben sich gegenüber dem Vorjahr, in dem erstmalig das HGB in der Fassung des BilMoG zur Anwendung kam, nicht geändert. Einzelheiten zur Bewertung sind im Anhang (Anlage III) dargestellt. Der Anhang ist klar und übersichtlich aufgestellt. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung sind zutreffend dargestellt. In dem geänderten Anhang sind die aufgrund der Änderungen in der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung erforderlichen Anpassungen zutreffend dargestellt. Der Jahresabschluss und der geänderte Jahresabschluss entspricht damit nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung. Unsere Prüfung sowie Nachtragsprüfung ergab keine Beanstandungen.* Lagebericht und geänderter Lagebericht Die Prüfung des Lageberichtes und des geänderten Lageberichtes für das Geschäftsjahr vom 01. August 2011 bis 31. Juli 2012 (Anlage IV) hat ergeben, dass der Lagebericht und der geänderte Lagebericht mit dem Jahresabschluss und dem geänderten Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und dass er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend im Lagebericht und geänderten Lagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften vollständig und zutreffend sind. Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht und der geänderte Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und dass er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.* Gesamtaussage des Jahresabschlusses: Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des geänderten Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss und der geänderte Jahresabschluss insgesamt, d. h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des geänderten Jahresabschlusses – wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).* * Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONNEX M&P AUDIT über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Juli 2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011 / 2012, Seite 6 bis 9 und Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONNEX M&P AUDIT über die Nachtragsprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Juli 2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011 / 2012, Seite 9 und 10 Feststellungen aus der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) Auftragsgemäß haben wir unsere Prüfung um die Prüfung nach § 53 Absatz 1 Nr. 1 und 2 HGrG erweitert. Bei unserer Prüfung haben wir den Fragenkatalog des IDW zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) beachtet. Die Prüfung bezog sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, d. h. es wurde untersucht, ob die Geschäfte in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung mit der erforderlichen Sorgfalt geführt wurden. Es sind uns keine Tatsachen bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des Eigenbetriebes Theater der Jungen Welt sprechen.** ** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONNEX M&P AUDIT über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Juli 2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011 / 2012, Seite 25 Anlagen: Anlage zum Beschlusspunkt 1 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 10.12.2014 zu 19.11. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt Leipzig Vorlage: DS-00370/14 Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 wird gemäß Anlage zum Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 21.219,47 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei einigen Stimmenthaltungen Leipzig, den 11.12.2014 Seite: 1/1 Anlage zum Besschlusspunkt 1. Stand 31.07.2012 31.07.2012 in € Bilanzsumme 8.458.348,89 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Passiva Eigenkapital Rücklagen Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresgewinn/- Verlust Sonderposten für Grundstücke und bauliche Anlagen Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: Jahresüberschuss/- Fehlbetrag 7.523.414,76 921.044,46 13.889,67 71.565,35 0 50.345,88 21.219,47 6.978.005,81 506.258,59 698.610,00 203.909,14 0 4.174.354,75 4.153.135,28 21.219,47