Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1007577.pdf
Größe
6,9 MB
Erstellt
10.09.14, 12:00
Aktualisiert
07.03.16, 21:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00358/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
21.10.2014
Bestätigung
Betriebsausschuss Kulturstätten
13.11.2014
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
17.11.2014
1. Lesung
Betriebsausschuss Kulturstätten
27.11.2014
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
01.12.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 für
den Eigenbetrieb Oper Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 wird gemäß
Anlage zum Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 10.224,27 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Der Opernleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012
Entlastung erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Inhaltsverzeichnis
zur Feststellung des Jahresabschlusses 2011/2012 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig
Seite
Antrag an den Stadtrat mit Begründung
und Erläuterungen
4- 7
Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für
das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 incl.
Auszug aus dem Bericht über die Nachtragsprüfung
(Pkt. B.I. sowie E.)
Anlage1
1 - 20
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
01.08.2011 bis 31.07.2012
Anlage 2
1 - 15
Geänderter Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
01.08.2011 bis 31.07.2012
Anlage 3
1 - 15
Lagebericht zum Wirtschaftsjahr
01.08.2011 bis 31.07.2012
Anlage 4
1 - 23
Geänderter Lagebericht zum Wirtschaftsjahr
01.08.2011 bis 31.07.2012
Anlage 5
1 - 23
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum
Prüfungsbericht zum 31.07.2012
Anlage 6
1- 2
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum
Nachtragsprüfungsbericht zum 31.07.2012
Anlage 7
1 - 2
Bericht der örtlichen Prüfung zum
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
01.08.2011 bis 31.07.2012 incl.
Stellungnahme Dezernat Finanzen zur
Entwurfsfassung
Anlage 8
1 - 43
(nichtöffentlich)
Bericht der örtlichen Nachtragsprüfung
(nichtöffentlich)
Anlage 9
1 - 16
Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen:
Der Stadtrat möge beschließen:
B I:
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012
wird wie folgt festgestellt:
Stand 31.07.2012
31.07.2012
in €
Bilanzsumme
31.07.2011
in €
31.444.580,84
13.105.289,02
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
25.104.596,01
6.199.114,66
140.870,17
5.831.861,25
7.101.025,66
172.402,11
Passiva
Eigenkapital
Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
1.166.529,18
1.010.701,83
145.603,08
10.224,27
1.204.080,86
1.058.477,78
688.959,17
- 543.356,09
davon entfallen:
Sonderposten für Grundstücke und bauliche
Anlagen
Sonderposten für bezuschusste
Investitionsgüter des Anlagevermögens
Sonstige Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
20.080.396,76
0
4.925.220,25
211.472,82
3.238.927,76
1.822.034,07
0,00
5.743.372,51
172.207,82
3.595.362,88
2.390.264,95
0,00
49.216.459,39
49.206.235,12
49.800.046,36
50.343.402,45
10.224,27
- 543.356,09
B II:
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 10.224,27 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
B III:
Der Opernleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012
Entlastung erteilt.
Begründung:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Der Eigenbetrieb Oper Leipzig hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1995.
Gegenstand des Eigenbetriebes:
Aufgaben des Eigenbetriebes sind gemäß § 2 der Betriebssatzung die Pflege und Förderung der
Kultur durch den Betrieb und die Bewirtschaftung eines Musiktheaters im Opernhaus und in der
Musikalischen Komödie. Aufgabe ist auch die optimale Nutzung der eigenen Spielstätten unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die Theater- und Kostümwerkstätten erbringen Leistungen für
Oper, für das Schauspiel Leipzig und das Theater der Jungen Welt. Darüber hinaus können
Leistungen für Dritte erbracht werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Oper Leipzig mit
anderen Einrichtungen und Unternehmen zusammenarbeiten (wie z.B. im Rahmen von Kooperation,
Koproduktionen und Gastspielen).
Erfordernis der Änderung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes/ Bericht zur
Nachtragsprüfung:
Die Stadt Leipzig hat den Kultureigenbetrieben mit Wirkung zum 31.12.2011 unentgeltlich Grund
und Boden sowie Gebäude gewidmet. Der entsprechende Ratsbeschluss enthielt eine Weisung zur
Bilanzierung des gewidmeten Vermögens. Demnach erfolgte die Bilanzierung des übertragenen
Grund und Bodens im Eigenkapital, für das übertragene Gebäude wurde ein separater
Sonderposten gebildet, der entsprechend der Abschreibung ertragswirksam aufzulösen ist.
Das für die örtliche Prüfung der Eigenbetriebe zuständige Rechnungsprüfungsamt vertrat die
Auffassung, dass Grundstücke und Gebäude einheitlich in die Kapitalrücklage einzustellen wären.
Im Ergebnis der Klärung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen nahm das Sächsische
Staatsministerium des Inneren dahingehend abschließend Stellung, dass es sich auf Grund der
Erhöhung des Anlagevermögens sowohl bei der Widmung des Grundstückes als auch des
Gebäudes um Zuweisungen für Investitionen handelt, wofür zwingend ein passiver Sonderposten
zu bilden ist. Hieraus ergab sich in den Jahresabschlüssen per 31.07.2012 sowie per 31.12.2012
ein Änderungsbedarf im bilanziellen Ausweis des gewidmeten Grund und Bodens.
Gemäß § 316 Abs. 3 HGB ist eine Prüfung der Änderungen (Nachtragsprüfung) durchzuführen und
hierüber Bericht zu erstatten. Der Bericht zur Nachtragsprüfung und der ursprünglich erstattete
Prüfbericht dürfen nur gemeinsam verwendet werden.
Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung:
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Erfassung der Geschäftsvorfälle im Rahmen der Buchhaltung erfolgt in den Geschäftsräumen
des Eigenbetriebes.
Grundlage unserer Prüfung war das Rechnungswesen des Eigenbetriebes. Die anfallenden
Geschäftsvorfälle werden vom Eigenbetrieb mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung nach dem
System SAP/R3 erfasst und ausgewertet. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wird extern bei der
Stadt Leipzig edv-gestützt über das System Paisy abgewickelt, die Buchführung der Löhne und
Honorare der Gastmitarbeiter durch die MECOM Mecklenburger Computersysteme GmbH edvgestützt auf dem System Mecos.
Die im Rahmen unserer Prüfung des internen Kontrollsystems in den jeweiligen Bereichen
durchgeführten EDV- Kontrollen ergaben keinen Hinweis darauf, dass das EDV- System in den
untersuchten Bereichen nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht oder
wesentliche Fehler beinhaltet, die sich auf die Aussagen des Jahresabschlusses wesentlich
auswirken.
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und
übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns geprüften
Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Geschäftsjahres ordnungsgemäß
geführt.
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer
ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen
einschließlich des Belegwesens nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften
einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine
Beanstandungen.*
Jahresabschluss und geänderter Jahresabschluss
Der Eigenbetrieb erfüllt die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB. Gleichwohl hat der Eigenbetrieb aufgrund der Bestimmungen in den
Anwendungshinweisen zu § 17 SächsEigBG die für eine große Kapitalgesellschaft geltenden
Vorschriften zur Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung anzuwenden. Der Jahresabschluss
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 287 und 289 HGB sowie den Vorschriften des
SächsEigBG und der SächsEigBVO aufgestellt und entspricht den gesetzliche Vorschriften.
Aufbauend auf der von uns geprüften Vorjahresbilanz und dem von uns geprüften Jahresabschluss
zum 31. Juli 2012 wurde der vorliegende geänderte Jahresabschluss aus den Zahlen der
Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen richtig entwickelt. Der Stetigkeitsgrundsatz
des § 252 Absatz 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet. Für die Aktiv- und Passivposten sowie die
vorgenommenen Änderungen liegen ausreichende Nachweise vor.
Die gesetzlichen Ansatzvorschriften wurden beachtet. Ansatzwahlrechte kamen hinsichtlich der
Beibehaltung des Sonderpostens für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens und der
sonstigen Sonderposten gemäß Artikel 67 Abs. 3 EGHGB zur Anwendung.
Der Ausweis erfolgt unter Anwendung der Gliederungsschemata der §§ 266 (Bilanz) und 275 Abs. 2
(Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren) HGB. Soweit ein Wahlrecht
zwischen einer Angabe im Anhang oder in der Bilanz besteht, erfolgt der Ausweis weitgehend im
Anhang. Der Ausweis ist unverändert im Vergleich zum Vorjahr.
Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet.
Den derzeit erkennbaren Risiken am Bilanzstichtag wurde durch ausreichend bemessene
Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Forderungen und
Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen werden unsaldiert erfasst. Die Bewertungsvorschriften
haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Sie folgen dem HGB in der Fassung des BilMoG.
Einzelheiten zur Bewertung sind im Anhang (Anlage III) dargestellt.
Der Anhang ist klar und übersichtlich aufgestellt. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie
die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und
Verlustrechnung sind zutreffend dargestellt.
In dem geänderten Anhang sind die aufgrund der Änderungen in der Bilanz erforderlichen
Anpassungen zutreffend dargestellt.
Der Jahresabschluss und der geänderte Jahresabschluss entspricht damit nach unseren
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung. Unsere Prüfung
sowie Nachtragsprüfung ergab keine Beanstandungen.*
Lagebericht und geänderter Lagebericht
Die Prüfung des Lageberichtes und des geänderten Lageberichtes für das Geschäftsjahr vom 01.
August 2011 bis 31. Juli 2012 (Anlage IV) hat ergeben, dass der Lagebericht und der geänderte
Lagebericht mit dem Jahresabschluss und dem geänderten Jahresabschluss und den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und dass er insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt.
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend im Lagebericht und geänderten Lagebericht dargestellt sind und dass die
Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften vollständig und zutreffend
sind.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht und der geänderte Lagebericht alle
vorgeschriebenen Angaben enthält und dass er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.*
Gesamtaussage des Jahresabschlusses:
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des geänderten
Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss und der geänderte Jahresabschluss
insgesamt, d. h. als
Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des geänderten
Jahresabschlusses – wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang ergibt – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).*
* Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONNEX M&P AUDIT über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31. Juli 2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011 / 2012, Seite 8 bis 10 und
Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONNEX M&P AUDIT über die Nachtragsprüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Juli 2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011 / 2012, Seite 9 und 10
Feststellungen aus der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Auftragsgemäß haben wir unsere Prüfung um die Prüfung nach § 53 Absatz 1 Nr. 1 und 2 HGrG
erweitert. Bei unserer Prüfung haben wir den Fragenkatalog des IDW zur Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG
(IDW PS 720) beachtet.
Die Prüfung bezog sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, d. h. es wurde untersucht,
ob die Geschäfte in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der
Betriebssatzung mit der erforderlichen Sorgfalt geführt wurden.
Es sind uns keine Tatsachen bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung des Eigenbetriebes Oper Leipzig sprechen.**
** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONNEX M&P AUDIT über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31. Juli 2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011 / 2012, Seite 29
Anlagen:
Anlage zum Beschlusspunkt 1
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 10.12.2014
zu 19.9. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011
bis 31.07.2012 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig
Vorlage: DS-00358/14
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 wird gemäß Anlage
zum Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 10.224,27 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Opernleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und einigen Enthaltungen
Leipzig, den 11.12.2014
Seite: 1/1
Anlage zum Beschlusspunkt 1.
Stand 31.07.2012
31.07.2012
in €
Bilanzsumme
31.444.580,84
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva
Eigenkapital
Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
Sonderposten für Grundstücke und bauliche
Anlagen
Sonderposten für bezuschusste
Investitionsgüter des Anlagevermögens
Sonstige Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
25.104.596,01
6.199.114,66
140.870,17
1.166.529,18
1.010.701,83
145.603,08
10.224,27
20.080.396,76
4.925.220,25
211.472,82
3.238.927,76
1.822.034,07
0,00
49.216.459,39
49.206.235,12
10.224,27