Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1005578.pdf
Größe
4,1 MB
Erstellt
29.09.14, 12:00
Aktualisiert
29.03.16, 15:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00465/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
06.10.2014
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
20.10.2014
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
03.11.2014
2. Lesung
Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
04.12.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis
31.12.2013 für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird wie folgt
festgestellt:
Seite 1/5
Stand 31.12.2013
31.12.2013
in €
Bilanzsumme
2.143.034,59
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva
Eigenkapital
Stammkapital
Kapitalrücklage
Zweckgebundene Rücklage
Andere Gewinnrücklage
Gewinn- / Verlustvortrag Vorjahre
Gewinn / Verlust
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
302.658,24
1.832.068,57
8.307,78
25.564,00
291.436,37
128.881,31
96.981,59
57.046,06
129.354,13
280.195,88
76.893,00
151.667,60
905.014,65
7.449.014,99
7.319.660,86
129.354,13
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 129.354,13 wird in Höhe von € 63.000,00 in eine
zweckgebundene Rücklage für personal- und sachgebundene Projekte sowie in Höhe von
€ 66.354,13 in eine zweckgebundene Rücklage für Personalaufstockung/ Einrichtung einer
befristeten Stelle für Arbeitsschutz und Sicherheit eingestellt.
3. Die zweckgebundenen Rücklagen für Projekte und Personalaufstockung sollen in 2014 bis 2016
in Höhe von € 63.000,00 bzw. € 66.354,13 verbraucht und in Höhe der angefallenen Kosten in die
allgemeine Gewinnrücklage umgebucht werden.
4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
Entlastung erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterung
Bilanz zum 31. Dezember 2013
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Wirtschaftlichen Verhältnisse nach
§ 53 HgrG
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 10.12.2014
zu 19.8. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013
bis 31.12.2013 für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf
Vorlage: DS-00465/14
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird wie folgt
festgestellt:
Stand 31.12.2013
31.12.2013
in €
Bilanzsumme
2.143.034,59
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
302.658,24
Umlaufvermögen
1.832.068,57
Rechnungsabgrenzungsposten
8.307,78
Passiva
Eigenkapital
Stammkapital
25.564,00
Kapitalrücklage
291.436,37
Zweckgebundene Rücklage
128.881,31
Andere Gewinnrücklage
96.981,59
Gewinn- / Verlustvortrag Vorjahre
57.046,06
Gewinn / Verlust
129.354,13
Sonderposten für Investitionszuschüsse
280.195,88
Rückstellungen
76.893,00
Verbindlichkeiten
151.667,60
Rechnungsabgrenzungsposten
905.014,65
Summe der Erträge
7.449.014,99
Summe der Aufwendungen
7.319.660,86
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
129.354,13
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 129.354,13 wird in Höhe von € 63.000,00 in eine
zweckgebundene Rücklage für personal- und sachgebundene Projekte sowie in Höhe von €
66.354,13 in eine zweckgebundene Rücklage für Personalaufstockung/ Einrichtung einer
befristeten Stelle für Arbeitsschutz und Sicherheit eingestellt.
3. Die zweckgebundenen Rücklagen für Projekte und Personalaufstockung sollen in 2014 bis 2016
in Höhe von € 63.000,00 bzw. € 66.354,13 verbraucht und in Höhe der angefallenen Kosten in
die allgemeine Gewinnrücklage umgebucht werden.
4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 11.12.2014
Seite: 1/2
1
Der Stadtrat möge beschließen:
B I.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Kommunalen
Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf wird wie folgt festgestellt:
31.12.2013
in €
31.12.2012
in €
2.143.034,59
2.083.661,53
302.658,24
1.832.068,57
8.307,78
374.442,87
1.699.220,96
9.997,70
Passiva
Eigenkapital
Stammkapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklage
Gewinn- / Verlustvortrag Vorjahre
Gewinn / Verlust
25.564,00
291.436,37
225.862,90
57.046,06
129.354,13
25.564,00
291.436,37
225.862,90
7.014,84
50.031,22
Sonderposten für Investitionszuschüsse
280.195,88
344.680,00
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
76.893,00
151.667,60
905.014,55
98.300,00
147.863,99
892.908,21
Bilanzsumme
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
7.449.014,99
7.319.660,86
7.519.599,07
7.469.567,85
129.354,13
50.031,22
B II. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 129.354,13 wird in Höhe von
€ 63.000,00 in eine zweckgebundene Rücklage für personal- und
sachgebundene Projekte sowie in Höhe von € 66.354,13 in eine
zweckgebundene Rücklage für Personalaufstockung/ Einrichtung einer
befristeten Stelle für Arbeitsschutz und Sicherheit eingestellt.
B III. Die zweckgebundenen Rücklagen für Projekte und Personalaufstockung
sollen in 2014 bis 2016 in Höhe von € 63.000,00 bzw. € 66.354,13 verbraucht
und in Höhe der angefallenen Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage
umgebucht werden.
B IV. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
Entlastung erteilt.
2
Begründung:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung
(SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den
Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des
Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des
Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung.
Gegenstand des Eigenbetriebes
Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss des Gemeinderates Engelsdorf am
20.03.1995 gegründet und von der Stadt Leipzig als Rechtsnachfolgerin der
Gemeinde Engelsdorf mit Wirkung vom 01.01.1999 übernommen.
Aufgaben des Eigenbetriebs sind die Unterstützung, Begleitung und Beschäftigung
förderungsbedürftiger, arbeitsloser Personen mit dem Ziel der Eingliederung in den
ersten Arbeitsmarkt. Insbesondere obliegen dem Betrieb folgende Aufgaben:
- Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen, Programmen und
Projekten, die der geförderten Beschäftigung, sozialen Betreuung, Fort- und Weiterbildung dienen und auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher sowie sonstigen
Richtlinien des Bundes und des Freistaates Sachsen durchgeführt werden.
- Der Betrieb führt für die Stadt Leipzig beschäftigungspolitische Maßnahmen,
Programme und Projekte durch.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens
Unsere Prüfung ergab die formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit des
Rechnungswesens. Es entspricht damit den gesetzlichen Vorschriften einschließlich
der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung.
Die aus weiteren geprüften Unterlagen (z.B. aus der Kostenrechnung, aus
Planungsrechnungen oder Verträgen) entnommenen Informationen führten zu einer
ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss bzw. Lagebericht. (1)
Aufbau-Organisation
Das Finanz- und Rechnungswesen ist direkt der Betriebsleitung unterstellt und
umfasst neben dem Leiter Finanz- und Rechnungswesen drei weitere Mitarbeiter/innen. Durch deren Qualifikation bzw. langjährige Betriebszugehörigkeit ist
gewährleistet, dass die anfallenden Arbeiten sachkundig bewältigt werden.
3
In den Bereichen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung wurde im
Berichtszeitraum mit der Standard-Software DATEV Kanzleirechnungswesen Pro
und im Personalwesen mit der Software LODAS der DATEV eG, Nürnberg,
gearbeitet.
Die Anlagenbuchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt gem.
Dienstleistungsvertrag durch Herrn Dr. Hubertus Plöger, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Leipzig, mit den Programmen DATEV ANLAG bzw. DATEV Pro.
Der Kontenplan gewährleistet eine übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. (1)
Ablauf-Organisation
Die Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst.
Die Buchungen sind ordnungsgemäß belegt und sachlich richtig kontiert. Sie werden
zeitnah und unveränderbar vorgenommen.
Die Belege sind numerisch nach Debitoren, Kreditoren, Kasse, Bank und sonstigen
Sachgebieten abgelegt. Das Beleg- und Vertragswesen ist zweckmäßig organisiert.
Die Belege werden als Originale übersichtlich dauerhaft aufbewahrt.
Die von uns in Stichproben durchgeführten Belegprüfungen bestätigten die
Ordnungsmäßigkeit des Belegwesens. (1)
Jahresabschluss
Gemäß § 8 der Satzung gelten für den Eigenbetrieb die Vorschriften des
Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes und der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung.
Nach § 17 SächsEigBG sowie des § 31 SächsEigBVO finden auf den
Jahresabschluss des Eigenbetriebes die allgemeinen Vorschriften, die
Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang
für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB
analoge Anwendung, soweit sich aus der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung
nichts anderes ergibt.
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften der §§ 242-256 a HGB und §§ 264288 HGB einschließlich den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, den
ergänzenden Vorschriften des SächsEigBG und der SächsEigBVO sowie den
Regelungen der Jahresabschlussverfügung der Stadt Leipzig.
Durch Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2013 wurde der von der MRT GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte und unter dem Datum vom 12. Juni 2013
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des
Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2012 zusammen mit dem Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr 2012 gebilligt und damit festgestellt. Es wurde entsprechend dem
Vorschlag der Betriebsleitung beschlossen, den Bilanzgewinn 2012 auf neue
Rechnung vorzutragen.
4
Der Jahresabschluss wurde, ausgehend von den auf den Sachkonten richtig und
vollständig vorgetragenen Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember 2012,
ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen
abgeleitet.
Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet.
Der Anhang ist klar und übersichtlich. Die Angaben im Anhang sind richtig und unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit vollständig.
Soweit der Eigenbetrieb nach dem Gesetz ein Wahlrecht hat, Ausweise oder
Vermerke alternativ im Anhang darzustellen, wurde die Darstellung im Anhang aus
Gründen der Übersichtlichkeit des Abschlusses vorgezogen. (1)
Lagebericht
Der Lagebericht entspricht unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Wesentlichkeit den gesetzlichen Vorschriften des § 17 SächsEigBG i.V.m. § 30
SächsEigBVO i.V.m. § 289 HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung.
Er steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den von uns bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von
der Lage des Unternehmens.
Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass über wesentliche Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend berichtet wurde und die Angaben nach
§ 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorgaben vollständig und zutreffend
sind.
Die prognostischen Angaben der Betriebsleitung über die künftige Entwicklung des
Unternehmens sind vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben plausibel, in
sich widerspruchsfrei und nach unseren Erkenntnissen vollständig. (1)
(1) Bericht der Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2013, Seite 9-11
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebes. (2)
(2) Bericht der Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2013, Seite 12