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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1005578.pdf
Größe
4,1 MB
Erstellt
29.09.14, 12:00
Aktualisiert
29.03.16, 15:30

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00465/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 06.10.2014 Bestätigung Fachausschuss Finanzen 20.10.2014 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 03.11.2014 2. Lesung Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf 04.12.2014 Vorberatung Ratsversammlung 10.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird wie folgt festgestellt: Seite 1/5 Stand 31.12.2013 31.12.2013 in € Bilanzsumme 2.143.034,59 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Passiva Eigenkapital Stammkapital Kapitalrücklage Zweckgebundene Rücklage Andere Gewinnrücklage Gewinn- / Verlustvortrag Vorjahre Gewinn / Verlust Sonderposten für Investitionszuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Erträge Summe der Aufwendungen Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 302.658,24 1.832.068,57 8.307,78 25.564,00 291.436,37 128.881,31 96.981,59 57.046,06 129.354,13 280.195,88 76.893,00 151.667,60 905.014,65 7.449.014,99 7.319.660,86 129.354,13 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 129.354,13 wird in Höhe von € 63.000,00 in eine zweckgebundene Rücklage für personal- und sachgebundene Projekte sowie in Höhe von € 66.354,13 in eine zweckgebundene Rücklage für Personalaufstockung/ Einrichtung einer befristeten Stelle für Arbeitsschutz und Sicherheit eingestellt. 3. Die zweckgebundenen Rücklagen für Projekte und Personalaufstockung sollen in 2014 bis 2016 in Höhe von € 63.000,00 bzw. € 66.354,13 verbraucht und in Höhe der angefallenen Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umgebucht werden. 4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterung Bilanz zum 31. Dezember 2013 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HgrG Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 10.12.2014 zu 19.8. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf Vorlage: DS-00465/14 Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird wie folgt festgestellt: Stand 31.12.2013 31.12.2013 in € Bilanzsumme 2.143.034,59 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen 302.658,24 Umlaufvermögen 1.832.068,57 Rechnungsabgrenzungsposten 8.307,78 Passiva Eigenkapital Stammkapital 25.564,00 Kapitalrücklage 291.436,37 Zweckgebundene Rücklage 128.881,31 Andere Gewinnrücklage 96.981,59 Gewinn- / Verlustvortrag Vorjahre 57.046,06 Gewinn / Verlust 129.354,13 Sonderposten für Investitionszuschüsse 280.195,88 Rückstellungen 76.893,00 Verbindlichkeiten 151.667,60 Rechnungsabgrenzungsposten 905.014,65 Summe der Erträge 7.449.014,99 Summe der Aufwendungen 7.319.660,86 Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 129.354,13 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 129.354,13 wird in Höhe von € 63.000,00 in eine zweckgebundene Rücklage für personal- und sachgebundene Projekte sowie in Höhe von € 66.354,13 in eine zweckgebundene Rücklage für Personalaufstockung/ Einrichtung einer befristeten Stelle für Arbeitsschutz und Sicherheit eingestellt. 3. Die zweckgebundenen Rücklagen für Projekte und Personalaufstockung sollen in 2014 bis 2016 in Höhe von € 63.000,00 bzw. € 66.354,13 verbraucht und in Höhe der angefallenen Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umgebucht werden. 4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 11.12.2014 Seite: 1/2 1 Der Stadtrat möge beschließen: B I. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf wird wie folgt festgestellt: 31.12.2013 in € 31.12.2012 in € 2.143.034,59 2.083.661,53 302.658,24 1.832.068,57 8.307,78 374.442,87 1.699.220,96 9.997,70 Passiva Eigenkapital Stammkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Gewinn- / Verlustvortrag Vorjahre Gewinn / Verlust 25.564,00 291.436,37 225.862,90 57.046,06 129.354,13 25.564,00 291.436,37 225.862,90 7.014,84 50.031,22 Sonderposten für Investitionszuschüsse 280.195,88 344.680,00 Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 76.893,00 151.667,60 905.014,55 98.300,00 147.863,99 892.908,21 Bilanzsumme davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Erträge Summe der Aufwendungen Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 7.449.014,99 7.319.660,86 7.519.599,07 7.469.567,85 129.354,13 50.031,22 B II. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 129.354,13 wird in Höhe von € 63.000,00 in eine zweckgebundene Rücklage für personal- und sachgebundene Projekte sowie in Höhe von € 66.354,13 in eine zweckgebundene Rücklage für Personalaufstockung/ Einrichtung einer befristeten Stelle für Arbeitsschutz und Sicherheit eingestellt. B III. Die zweckgebundenen Rücklagen für Projekte und Personalaufstockung sollen in 2014 bis 2016 in Höhe von € 63.000,00 bzw. € 66.354,13 verbraucht und in Höhe der angefallenen Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umgebucht werden. B IV. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. 2 Begründung: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Gegenstand des Eigenbetriebes Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss des Gemeinderates Engelsdorf am 20.03.1995 gegründet und von der Stadt Leipzig als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Engelsdorf mit Wirkung vom 01.01.1999 übernommen. Aufgaben des Eigenbetriebs sind die Unterstützung, Begleitung und Beschäftigung förderungsbedürftiger, arbeitsloser Personen mit dem Ziel der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Insbesondere obliegen dem Betrieb folgende Aufgaben: - Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen, Programmen und Projekten, die der geförderten Beschäftigung, sozialen Betreuung, Fort- und Weiterbildung dienen und auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher sowie sonstigen Richtlinien des Bundes und des Freistaates Sachsen durchgeführt werden. - Der Betrieb führt für die Stadt Leipzig beschäftigungspolitische Maßnahmen, Programme und Projekte durch. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens Unsere Prüfung ergab die formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens. Es entspricht damit den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung. Die aus weiteren geprüften Unterlagen (z.B. aus der Kostenrechnung, aus Planungsrechnungen oder Verträgen) entnommenen Informationen führten zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss bzw. Lagebericht. (1) Aufbau-Organisation Das Finanz- und Rechnungswesen ist direkt der Betriebsleitung unterstellt und umfasst neben dem Leiter Finanz- und Rechnungswesen drei weitere Mitarbeiter/innen. Durch deren Qualifikation bzw. langjährige Betriebszugehörigkeit ist gewährleistet, dass die anfallenden Arbeiten sachkundig bewältigt werden. 3 In den Bereichen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung wurde im Berichtszeitraum mit der Standard-Software DATEV Kanzleirechnungswesen Pro und im Personalwesen mit der Software LODAS der DATEV eG, Nürnberg, gearbeitet. Die Anlagenbuchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt gem. Dienstleistungsvertrag durch Herrn Dr. Hubertus Plöger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Leipzig, mit den Programmen DATEV ANLAG bzw. DATEV Pro. Der Kontenplan gewährleistet eine übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. (1) Ablauf-Organisation Die Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Buchungen sind ordnungsgemäß belegt und sachlich richtig kontiert. Sie werden zeitnah und unveränderbar vorgenommen. Die Belege sind numerisch nach Debitoren, Kreditoren, Kasse, Bank und sonstigen Sachgebieten abgelegt. Das Beleg- und Vertragswesen ist zweckmäßig organisiert. Die Belege werden als Originale übersichtlich dauerhaft aufbewahrt. Die von uns in Stichproben durchgeführten Belegprüfungen bestätigten die Ordnungsmäßigkeit des Belegwesens. (1) Jahresabschluss Gemäß § 8 der Satzung gelten für den Eigenbetrieb die Vorschriften des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes und der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung. Nach § 17 SächsEigBG sowie des § 31 SächsEigBVO finden auf den Jahresabschluss des Eigenbetriebes die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB analoge Anwendung, soweit sich aus der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt. Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften der §§ 242-256 a HGB und §§ 264288 HGB einschließlich den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, den ergänzenden Vorschriften des SächsEigBG und der SächsEigBVO sowie den Regelungen der Jahresabschlussverfügung der Stadt Leipzig. Durch Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2013 wurde der von der MRT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte und unter dem Datum vom 12. Juni 2013 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2012 zusammen mit dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012 gebilligt und damit festgestellt. Es wurde entsprechend dem Vorschlag der Betriebsleitung beschlossen, den Bilanzgewinn 2012 auf neue Rechnung vorzutragen. 4 Der Jahresabschluss wurde, ausgehend von den auf den Sachkonten richtig und vollständig vorgetragenen Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember 2012, ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Der Anhang ist klar und übersichtlich. Die Angaben im Anhang sind richtig und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit vollständig. Soweit der Eigenbetrieb nach dem Gesetz ein Wahlrecht hat, Ausweise oder Vermerke alternativ im Anhang darzustellen, wurde die Darstellung im Anhang aus Gründen der Übersichtlichkeit des Abschlusses vorgezogen. (1) Lagebericht Der Lagebericht entspricht unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit den gesetzlichen Vorschriften des § 17 SächsEigBG i.V.m. § 30 SächsEigBVO i.V.m. § 289 HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Er steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens. Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass über wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend berichtet wurde und die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorgaben vollständig und zutreffend sind. Die prognostischen Angaben der Betriebsleitung über die künftige Entwicklung des Unternehmens sind vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben plausibel, in sich widerspruchsfrei und nach unseren Erkenntnissen vollständig. (1) (1) Bericht der Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013, Seite 9-11 Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. (2) (2) Bericht der Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013, Seite 12