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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1002851.pdf
Größe
241 kB
Erstellt
08.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:37
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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00330/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit Bestätigung Fachausschuss Finanzen 06.10.2014 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 20.10.2014 2. Lesung Ratsversammlung 20.11.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Verbund Kommunaler Kinderund Jugendhilfe - Beschluss: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 im Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe wird die CT Lloyd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Gemäß § 32 Abs. 1 SächsEigBVO (Sächsische Eigenbetriebsverordnung) vom 16. Dezember 2013 ist die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführen, die vom Stadtrat zu bestellen sind. Da der Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe als kleines Unternehmen gem. § 267 Abs. 1 HGB zu werten ist, ist gem. § 32 Abs. 3 SächsEigBVO die alternative Durchführung der Jahresabschlussprüfung durch die örtliche Prüfungseinrichtung möglich. In diversen Stellungnahmen der Verwaltung zur Prüfung der Jahresrechnungen wird ausgeführt: „Aufgrund der derzeitigen Prüfungszeiträume des Rechnungsprüfungsamtes zu den Jahresabschlüssen der Eigenbetriebe wird eine Übertragung der Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe an das RPA derzeit nicht befürwortet. Im Falle von Kapazitätserweiterungen beim RPA kann die Thematik erneut überdacht werden.“ Die Jahresabschlussprüfungen für die Wirtschaftsjahre 2009 bis 2013 sind durch die Wollenberg & Wissing GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt wurden. Zur Vermeidung eines routinemäßigen Vorgehens bei Prüfungen und zur Stärkung der Unabhängigkeit der mit der Abschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird empfohlen, diese in regelmäßigen Abständen, z.B. in einem Turnus von drei bis fünf Jahren, zu wechseln. Um dem externen Rotationsprinzip zu entsprechen, wurden vom Dezernat Finanzen vier Angebote diverser Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeholt. In Übereinstimmung mit dem Eigenbetrieb ist die überzeugende Qualität des Angebotes incl. Honorarvorschlag der CT Lloyd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Veranlassung, diese dem Stadtrat für das Wirtschaftsjahr 2014 als Abschlussprüfer zur Bestellung vorzuschlagen. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 10.12.2014 zu 19.5. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Vorlage: DS-00330/14 Beschluss: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 im Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe wird die CT Lloyd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 11.12.2014 Seite: 1/1