Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1002851.pdf
Größe
241 kB
Erstellt
08.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00330/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
06.10.2014
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
20.10.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
20.11.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2014 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Verbund Kommunaler Kinderund Jugendhilfe -
Beschluss:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für
das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 im Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und
Jugendhilfe wird die CT Lloyd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Abs. 1 SächsEigBVO (Sächsische Eigenbetriebsverordnung) vom
16. Dezember 2013 ist die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch Wirtschaftsprüfer
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführen, die vom Stadtrat zu bestellen sind.
Da der Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe als kleines Unternehmen gem. §
267 Abs. 1 HGB zu werten ist, ist gem. § 32 Abs. 3 SächsEigBVO die alternative Durchführung der
Jahresabschlussprüfung durch die örtliche Prüfungseinrichtung möglich. In diversen
Stellungnahmen der Verwaltung zur Prüfung der Jahresrechnungen wird ausgeführt:
„Aufgrund der derzeitigen Prüfungszeiträume des Rechnungsprüfungsamtes zu den
Jahresabschlüssen der Eigenbetriebe wird eine Übertragung der
Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe an das RPA derzeit nicht befürwortet. Im
Falle von Kapazitätserweiterungen beim RPA kann die Thematik erneut überdacht
werden.“
Die Jahresabschlussprüfungen für die Wirtschaftsjahre 2009 bis 2013 sind durch die Wollenberg &
Wissing GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt wurden.
Zur Vermeidung eines routinemäßigen Vorgehens bei Prüfungen und zur Stärkung
der Unabhängigkeit der mit der Abschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer
bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird empfohlen, diese in regelmäßigen
Abständen, z.B. in einem Turnus von drei bis fünf Jahren, zu wechseln.
Um dem externen Rotationsprinzip zu entsprechen, wurden vom Dezernat Finanzen vier Angebote
diverser Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeholt.
In Übereinstimmung mit dem Eigenbetrieb ist die überzeugende Qualität des Angebotes incl.
Honorarvorschlag der CT Lloyd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Veranlassung, diese dem
Stadtrat für das Wirtschaftsjahr 2014 als Abschlussprüfer zur Bestellung vorzuschlagen.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 10.12.2014
zu 19.5. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2014 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Verbund
Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Vorlage: DS-00330/14
Beschluss:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 im Eigenbetrieb Verbund
Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe wird die CT Lloyd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
bestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 11.12.2014
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