Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1002947.pdf
Größe
468 kB
Erstellt
05.09.14, 12:00
Aktualisiert
01.03.16, 15:02

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00313/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Vergabegremium VOF Zuständigkeit Information zur Kenntnis Dienstberatung des Oberbürgermeisters 15.09.2014 Bestätigung Dienstberatung des Oberbürgermeisters 23.09.2014 Bestätigung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 30.09.2014 1. Lesung Vergabegremium VOL 06.10.2014 Information zur Kenntnis Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 07.10.2014 1. Lesung Vergabegremium VOB 09.10.2014 Information zur Kenntnis Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 14.10.2014 1. Lesung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 14.10.2014 2. Lesung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 21.10.2014 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 28.10.2014 Bestätigung Ratsversammlung 20.11.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Neufassung der Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft ne in X Folgen bei Ablehnung ne in X Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR bis wo veranschlagt Erträge Aufwendung en Finanzhaushalt ne X in ja, Erläuterung siehe Anlage zur 2014 2014 2015 2015 35.250 1.100.11.1.2.04.02 2.500 Einzahlunge n Auszahlung en Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X nein bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen ) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: X nein ja, Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Begründung Vergabeordnung 16.05.2014 Anlage 1 zur VO Anlage 2 zur VO Beschlussausfertigung der Ratsversammlung vom 21.01.2015 20.4 Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen Vorlage: DS-00313/14 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Neufassung der Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 3 Stimmenthaltungen Burkhard Jung Oberbürgermeister Änderungsantrag Nr. 313/14-ÄÄ 001-NF-001 des Stadtrates S. Schlegel Die Vorlage wird im Punkt 4.1 wie folgt ergänzt: In einem Verfahren mit abweichender Vergabeart sind grundsätzlich mindestens 3 fachkundige, leistungsfähige, zuverlässige und gesetzestreue (geeignete) Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei Leistungen nach VOB/A sind ab einer Wertgrenze von 60.000 Euro brutto mindestens 5 (geeignete) Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten im Ausnahmefall weniger als 3 bzw. 5 (geeignete) Firmen aufgefordert werden, so ist dies ebenfalls von der auszuschreibenden Stelle zu begründen und in der Vergabeakte zu vermerken. Abstimmungsergebnis: 40/25/0 Änderungsantrag Nr. 313/14-ÄA-002 Die Vorlage wird wie folgt geändert: Der Punkt 4.2 „Vergabe von Aufträgen nach VOF (Freiberufliche Dienstleistungen)“ wird im letzten Absatz wie folgt ergänzt: Die Sitzungstermine sind den VOF - Gremiumsmitgliedern rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Im Punkt 8. „Auftragsvergabe“ wird der 3. Absatz wie folgt ergänzt bzw. geändert: Bei der Planung, der Ausschreibung und der Vergabe von Aufträgen mit Umweltrelevanz sind die Hinweise und Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung unter www.beschaffung-info.de zu berücksichtigen. Bei Produktgruppen, für die das RAL Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder Leipzig, den 22. Januar 2015 vergleichbare Prüfsiegel existieren, sind bei der Planung, Ausschreibung und bevorzugten Vergabe die Erfüllung der Kriterien eines Umweltzeichens zu fordern. Im Punkt 9. „Vergabegremien“ ist der Text zur Zusammensetzung des Vergabegremiums VOF wie folgt zu ändern: Vergabegremium VOF: 4 Stadträtinnen bzw. Stadträte aus den 4 stärksten Fraktionen, die zugleich dem Fachausschuss Stadtentwicklung/Bau angehören 1 Protokollant 2 Vertreter des Dezernates VI vom Einreicher übernommen Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen DS-Nr. 00313/14 - Beschluss der Ratsversammlung vom 21. Januar 2015 (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 3 vom 7. Februar 2015) 1. Rechtliche Grundlagen • Maßgebend sind in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere:Richtlinie des • • • • • • • • • • • • Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 97 ff Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) Dienstanweisung der Stadt Leipzig zur Regelung von Rechtsgeschäften und zum Anordnungswesen Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das kommunale Prüfungswesen Doppik (Sächsische Kommunalprüfungsverordnung - KomPrüfVODoppik) Hauptsatzung der Stadt Leipzig Grundsätze der Vergabepolitik der Stadt Leipzig 2. Geltungsbereich Die Vergabeordnung gilt für alle Ämter und Eigenbetriebe der Stadt Leipzig. Die Vergabeordnung gilt für die Vergabe aller Leistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen. Für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen gilt sie ab dem EU-Schwellenwert. Unter dem EU-Schwellenwert gilt für freiberufliche Dienstleistungen die: • Dienstanweisung der Stadt Leipzig - Abschluss von Architekten-, Ingenieur- und Vermessungsverträgen • Dienstanweisung der Stadt Leipzig - Regelung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen außerhalb der VOF, die keine Architekten- und Ingenieurleistungen sind in der jeweils geltenden Fassung. Der Leistungsaustausch innerhalb der Verwaltung und In-House-Geschäfte werden nicht von der Vergabeordnung erfasst. 3. Allgemeines Alle in dieser Vergabeordnung aufgeführten Eurobeträge sind Bruttobeträge, sofern nicht mit Zusatz "netto" versehen. 1 4. Arten der Vergabe 4.1 Vergabe von Aufträgen nach VOB/A (Bauleistungen) und VOL/A (Lieferungen und Leistungen) Die Vergabe von Aufträgen muss grundsätzlich nach Öffentlicher Ausschreibung bzw. Offenem Verfahren stattfinden. Abweichungen davon sind im Rahmen des geltenden Vergaberechts zulässig. Soll ein Auftrag abweichend von der Öffentlichen Ausschreibung / dem Offenen Verfahren vergeben werden, so ist dies von der ausschreibenden Stelle zu begründen und in der Vergabeakte zu vermerken. In einem Verfahren mit abweichender Vergabeart sind grundsätzlich mindestens 3 fachkundige, leistungsfähige, zuverlässige und gesetzestreue ( geeignete ) Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei Leistungen nach VOB/A sind ab einer Wertgrenze von 60.000 Euro brutto mindestens 5 (geeignete) Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten im Ausnahmefall weniger als 3 bzw. 5 ( geeignete ) Firmen aufgefordert werden, so ist dies ebenfalls von der ausschreibenden Stelle zu begründen und in der Vergabeakte zu vermerken. Zusätzlich ist von der Vergabestelle zur abweichenden Vergabeart vor Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs bzw. vor Ausgabe der Vergabeunterlagen das Votum des zuständigen Vergabegremiums bei • Auftragsvergaben von Leistungen nach VOL - in Beschränkter Ausschreibung ab einem Auftragswert von 50.000 EUR - in Freihändiger Vergabe ab einem Auftragswert von 25.000 EUR netto • Auftragsvergaben von Leistungen nach VOB ab einem Auftragswert von 100.000 EUR einzuholen. Bei Auftragsvergaben in Freihändiger Vergabe kann bis zu einer Wertgrenze von 2.500 EUR (je Los) von der Einholung mehrerer Angebote abgesehen werden. Eine Beauftragung von Firmen zu nicht im Wettbewerb erzielten Preisen (Direktbeauftragung und Anschlussaufträge) ist die absolute Ausnahme. Sie ist von der beauftragenden Stelle vor der Beauftragung zu begründen und aktenkundig zu machen. Handelt es sich um ein Vergabeverfahren nach VOB/A, ist dabei zusätzlich vom Bieter bei einem Auftragswert ab 1.500 EUR das Zustandekommen seiner Preise durch Einzelkostenermittlung vor der Auftragserteilung nachzuweisen. 4.2 Vergabe von Aufträgen nach VOF (Freiberufliche Dienstleistungen) Die Vergabe von Aufträgen muss grundsätzlich im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) stattfinden. Ausnahmen sind im Rahmen des geltenden Vergaberechts zulässig. Soll ein Auftrag abweichend vom Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) vergeben werden, so ist dazu vor Einleitung der Angebotsphase von der vergebenden Stelle das Votum des zuständigen Vergabegremiums einzuholen. Es sind grundsätzlich mindestens 3 fachkundige, leistungsfähige, zuverlässige und gesetzestreue ( geeignete ) Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufzufordern. Sollten im Ausnahmefall weniger als 3 ( geeignete ) Firmen aufgefordert werden, so ist dies ebenfalls von der ausschreibenden Stelle zu begründen und in der Vergabeakte zu vermerken. 2 Bei der Durchführung von Auslobungsverfahren nach VOF (Wettbewerbe oder Planungswettbewerbe) haben die berufenen Mitgliedern des zuständigen Vergabegremiums die Möglichkeit an dem einzusetzenden Preisgericht teilzunehmen. Die Sitzungstermine sind den VOF-Gremiumsmitgliedern rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. 5. Bekanntmachungen Bekanntmachungen zu Vergabeverfahren erfolgen immer in einem zentral erreichbaren Veröffentlichungsmedium im Freistaat Sachsen sowie grundsätzlich im Leipziger Amtsblatt oder unter www.leipzig.de. Ab dem EU-Schwellenwert werden Bekanntmachungen zusätzlich im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Die Bekanntmachungen erfolgen durch das Hauptamt, Zentrale Ausschreibungsstelle VOL bzw. das Verkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Bauverwaltung. 6. Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen werden den Firmen grundsätzlich auf www.leipzig.de zum kostenfreien Download bereitgestellt. Davon ausgenommen sind Vergabeunterlagen für Rahmenzeitverträge (bei Vergabeverfahren nach VOB). Diese können technisch bedingt, derzeit nur als Druckexemplar abgegeben werden. Bei Öffentlicher Ausschreibung bzw. Offenem Verfahren sind die entstehenden Kosten für die Vervielfältigung und Versendung eines Druckexemplars der Vergabeunterlagen von den Bewerbern vor Erhalt der Unterlagen zu erstatten. Die jeweiligen Kostensätze sind gesondert geregelt. 7. Teilnahmeanträge/Angebote Für Vergabeverfahren nach VOL/A sind - Teilnahmeanträge und Angebote zu förmlichen Vergabeverfahren ( alle, außer Freihändigen Vergaben) an die Stadt Leipzig, Zentrale Ausschreibungsstelle VOL, 04092 Leipzig und - Angebote zu Freihändigen Vergaben an die in den Vergabeunterlagen angegebene Beschaffungsstelle zu richten. Für Vergabeverfahren nach VOB/A sind - Teilnahmeanträge an das jeweils zuständige Baufachamt, - Angebote bei förmlichen Vergabeverfahren (alle, außer Freihändigen Vergaben und Verhandlungsverfahren) an die Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Bauverwaltung, 04092 Leipzig und - Angebote zu Vergaben in Freihändiger Vergabe und Verhandlungsverfahren an das in den Vergabeunterlagen angegebene zuständige Baufachamt zu richten. Teilnahmeanträge und Angebote zu Vergabeverfahren nach VOF, - welche Architekten- und Ingenieurleistungen sind, sind an die Stadt Leipzig, Verkehrsund Tiefbauamt, Abt. Bauverwaltung, 04092 Leipzig zu richten und - die keine Architekten- und Ingenieurleistungen sind, sind an die Stadt Leipzig, Zentrale Ausschreibungsstelle VOL, 04092 Leipzig zu richten. 3 Angebote sind schriftlich einzureichen. Per Post oder direkt übermittelte Angebote (persönliche Abgabe) sind im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kenntlichmachung einzureichen. Die eingehenden Angebote sind mit Eingangsvermerk (einschl. Tagesstempel und bei Vergabeverfahren nach VOB/A zusätzlich Uhrzeit ) auf dem ungeöffneten Umschlag zu versehen und unverzüglich an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin ungeöffnet unter Verschluss zu halten. Eine Prüfung auf offensichtlich formal auszuschließende Angebote kann bereits zum Eröffnungstermin erfolgen. 8. Auftragsvergabe Es kommen nur solche Angebote in die engere Wahl, die eine einwandfreie Ausführung erwarten lassen und eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel gewährleisten. Der Zuschlag ist unter Berücksichtigung der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen benannten Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Bei der Vergabe von Aufträgen mit Umweltrelevanz sind die Hinweise und Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung unter www.beschaffunginfo.de zu berücksichtigen. Bei Produktgruppen, für die das RAL-Umweltzeichen „Blauer Engel“ existiert, sind vorzugsweise solche Produkte zu beschaffen, die die Kriterien dieses oder vergleichbarer Umweltzeichen erfüllen. Berücksichtigung bei der Vergabe von Aufträgen finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies können Produkte wie: • Sportartikel (Bälle, Kleidung und Spielwaren) • Teppiche, Wohn- und Kleintextilien (Dienstbekleidung) • Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine • Produkte aus Holz • Agrarprodukte, wie Kakao, Tee, Kaffee u.a. sein. Das Formblatt dieser Erklärung ist als Anlage 1 beigefügt. Bei der Beschaffung von Holzprodukten als Bestandteil von Bauleistungen wird grundsätzlich entsprechend dem Vergabehandbuch des Bundes eine Zertifizierung nach FSC/PEFC oder gleichwertig gefordert. Weitere Ausnahme- sowie Präferenzregelungen entsprechend gesetzlicher Regelungen oder spezifischer städtischer Regelungen ( z.B. entsprechend Konzept zur fairen und nachhaltigen Beschaffung) sind zu beachten. Aufträge werden durch die zuständige Vergabestelle vergeben. Erreichen die ermittelten Auftragssummen die gemäß Anlage 2 genannten Wertgrenzen, sind durch die Vergabestelle die entsprechenden Unterlagen vor Auftragserteilung dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorzulegen sowie das Votum des zuständigen Vergabegremiums zum Vergabevorschlag einzuholen. 4 Aufträge müssen immer schriftlich mit den vorgeschriebenen Formularen erteilt werden. Eine mündliche Beauftragung ist nur bei Havarie zulässig, muss dann aber spätestens nach 5 Werktagen in Schriftform nachgeholt werden. 9. Vergabegremien Die Vergabegremien sind ausschließlich für die Zustimmung zur abweichenden Vergabeart und für das Votum zum Vergabevorschlag zuständig. Die Beratungen der Vergabegremien finden in nichtöffentlicher Sitzung statt. Bei Vergaben mit einem Wertumfang ab 100.000 EUR, bei freiberuflichen Dienstleistungen ab dem EU-Schwellenwert gibt das jeweilige Vergabegremium auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Vergabevorschlages ein Votum ab. Ein Einreichen des Vergabevorschlages ist nur zulässig, wenn das Prüfergebnis „keine Feststellung“ lautet oder bei einer „bedingten Feststellung“ die Verwaltung die Bedingungen erfüllt. In allen anderen Fällen ist das Rechtsamt als Clearingstelle anzurufen. Der dabei herausgearbeitete Vergabevorschlag wird dann als Vorschlag der Verwaltung bei dem Vergabegremium eingereicht. Das Rechnungsprüfungsamt wird über die Entscheidung informiert. Die zuständigen Vergabegremien setzen sich wie folgt zusammen: Vergabegremium VOL: 4 Stadträte aus den 4 stärksten Fraktionen 1 Protokollant 1 Vertreter der Beschaffungsstelle 1 Vertreter des Hauptamtes 1 Vertreter des Amtes für Wirtschaftsförderung 1 Vertreter des Dezernates Finanzen Vergabegremium VOB: 4 Stadträte aus den 4 stärksten Fraktionen 1 Protokollant 1 Vertreter des Baufachamtes 1 Vertreter des Bauherrenamtes 1 Vertreter des Amtes für Wirtschaftsförderung 1 Vertreter des Dezernates Finanzen Vergabegremium VOF: 4 Stadträte aus den 4 stärksten Fraktionen, die zugleich dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau angehören 1 Protokollant 2 Vertreter des Dezernates VI Bei Bedarf können durch die Vertreter der Stadtverwaltung weitere sachkundige Personen hinzugezogen werden. Die Vertreter der Verwaltung haben kein Stimmrecht. Für die Beratung von Anträgen zu freiberuflichen Leistungen, die keine Architekten- und Ingenieurleistungen sind, ist das Vergabegremium VOL zuständig. Die Stadträte und deren Stellvertreter werden durch den Stadtrat widerruflich aus seiner Mitte bestellt. 5 Die Stadträte der Gremien wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter mit einfacher Mehrheit. Die Ämter/Eigenbetriebe werden von ihren Leitern oder durch von diesen bevollmächtigten leitenden Mitarbeitern vertreten, die kein Votum abgeben. Der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig wird ermöglicht, je einen bei der Kammer fest angestellten, namentlich benannten Vertreter als Beobachter zu Beratungen der Vergabegremien VOL und VOB zu entsenden. Ihre Auffassungen können zu Protokoll genommen werden. Der Architekten- und Ingenieurkammer wird die Möglichkeit gegeben, jeweils einen fest angestellten, namentlich benannten Vertreter mit Beobachterstatus in das Vergabegremium VOF zu entsenden. Für die Empfehlung zum jeweils vorliegenden Antrag ist die einfache Mehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Stimmt das Vergabegremium dem Antrag auf Vergabe oder abweichende Vergabeart nicht zu, kann die Vergabestelle ihren Antrag ändern oder das Rechtsamt trifft als Clearingstelle die endgültige Entscheidung. Die Entscheidung der Clearingstelle ist abschließend. Das Vergabegremium und das Rechnungsprüfungsamt werden über die Entscheidung informiert. Auf der Grundlage der Empfehlung des Vergabegremiums oder der Entscheidung des Rechtsamtes ( Clearingstelle ) erteilt der zuständige Amts- /Verwaltungs- /Betriebsleiter/ Krankenhausdirektor schriftlich den Zuschlag als Rechtsgeschäft. An der Vergabe dürfen als voreingenommen geltende Personen nicht mitwirken. Der § 16 (Ausgeschlossene Personen) der Vergabeverordnung ist entsprechend anzuwenden. Die Arbeitsweise der Vergabegremien regelt eine Rahmengeschäftsordnung. 10. Nachprüfung/Beschwerden Eingehende Beschwerden von Bietern zu behaupteten Verstößen gegen das Vergaberecht, werden bei Vergabeverfahren nach VOL/A durch die Zentrale Ausschreibungsstelle VOL und bei Vergabeverfahren nach VOB/A durch das ausschreibende Baufachamt geprüft. Kann der Beschwerde des Bieters nicht abgeholfen werden, wird diese an das Rechtsamt zur Prüfung weiter geleitet. Beschwerden von Bietern, die anwaltlich vertreten werden, sind in jedem Fall unverzüglich zur Prüfung an das Rechtsamt weiter zu leiten. Die für eine eventuelle Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfstelle bzw. Nachprüfungsbehörde zu erteilenden Auskünfte und vorzulegenden Unterlagen erfolgen ausschließlich durch das Rechtsamt der Stadt Leipzig. 11. Berichterstattungen Gemäß § 17 VgV ist eine jährliche statistische Aufstellung über die vergebenen Aufträge an die zuständige Stelle zu übermitteln. Die Stadt Leipzig erstellt alle zwei Jahre einen Vergabebericht über die Auftragsvergaben von Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberuflichen Dienstleistungen ab dem EU-Schwellenwert für den Auftraggeber Stadt Leipzig. Mit diesem Bericht wird dem 6 Erfordernis nach Transparenz und Information der Interessenten (Kammern, Medien, Unternehmen) Rechnung getragen. Der Vergabebericht informiert auch in geeigneter Form über die Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse von Auftragsvergaben, welche die in Ziffer 8 aufgeführten Aspekte der Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit und des Umweltschutzes und Maßnahmen entsprechend des Konzeptes der fairen und nachhaltigen Beschaffung berücksichtigen. 12. Inkrafttreten Die Vergabeordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft: • Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen, sowie freiberufliche Leistungen, Beschluss Nr. V-377/10 der Ratsversammlung vom 19.05.2010 7 Anlage 1 zur Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen _________________________________________________________________________ Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 Entsprechend Beschluss Nr. BS/RBIV-574/06 der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 26.04.2006 soll verhindert werden, dass künftig Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit eingekauft werden. Folgende Produkte können aus ausbeuterischer Kinderarbeit sein: - Sportartikel (Bälle, Kleidung und Spielwaren), Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien (Dienstbekleidung), Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine, Produkte aus Holz, Agrarprodukte wie Kakao, Tee, Kaffee u. a. Werden o. g. Produkte in Asien, Afrika, oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet Ja Nein Wenn ja, ist folgender Nachweis bzw. Erklärung erforderlich (bitte ankreuzen und Anlagen beifügen): Nachweis: - Eine unabhängige Zertifizierung, die bestätigt, dass das Produkt nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt und/oder bearbeitet wurde (z. B. ein Fair-Handels-Siegel oder Rugmark-Siegel) liegt bei. Ja Nein Liegt kein Nachweis vor, ist nachfolgende Erklärung abzugeben (bitte ankreuzen): ---- Ich /Wir versichere/n, dass das Produkt ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt und /oder verarbeitet wurde. Ich bin/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. Ich/Wir stimmen zu, dass diese Erklärung an Dritte, insbesondere Nichtregierungsorganisationen, die sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit engagieren, weitergegeben werden darf. ______________________ Datum ______________________ Unterschrift/Stempel Anlage 2 Zur Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen Wertgrenzen, ab denen die entsprechenden Unterlagen dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorzulegen sind, bevor Vergabeverfahren eingeleitet bzw. Aufträge erteilt werden. Die Werte sind Bruttowerte. Das Rechnungsprüfungsamt behält sich vor, sich unabhängig von den Wertgrenzen weitere Vorgänge vorlegen zu lassen. 1. Vergaben von Bauleistungen ( VOB ) • Antrag auf abweichende Vergabeart ab 100.000 € • Vergabeunterlagen zur Zuschlagserteilung ab 50.000 € • Nachtragsangebote, Auftragserweiterungen und Anschlussaufträge, auch wenn der Hauptauftrag nicht vorlagepflichtig war (der Wert bezieht sich auf die Gesamtheit der zusätzlichen Vergaben; die Verrechnung mit entfallenden Leistungen ist unzulässig) ab 20.000 € 2. Vergaben von Lieferungen und Leistungen ( VOL ) • Vergabeunterlagen zur Zuschlagserteilung ab 100.000 € 3. Vergaben von Architekten-, Ingenieur- und Vermessungsleistungen ( gemäß DA ) • • Verträge ( auch Nachträge ) ab 50.000 € Für die Leistungsbilder " Gebäude und Innenräume ", " Freianlagen ", " Tragwerksplanung " und " Technische Ausrüstung " gilt der Betrag von 50.000 € für das Gesamthonorar der Leistungsphasen 1 bis 3, unabhängig davon, ob Teilleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 einzeln vergeben oder vom Fachamt selbst ausgeführt werden 4. Vergaben von freiberuflichen Leistungen außerhalb der VOF, die keine Architekten-, und Ingenieurleistungen sind ( gemäß DA ) • Verträge mit Auftragswerten ab 50.000 € • Auftragserweiterungen und Anschlussaufträge zu dem Hauptauftrag, wenn die daraus resultierende Gesamtauftragssumme 50.000 € überschreitet Begründung Die von der Ratsversammlung beschlossene " Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen " regelt ausschließlich den verwaltungsinternen Ablauf der Vergabevorgänge nach den Vorschriften der VOB, VOL und VOF. Sie dient dazu, eine effektive Arbeit sowohl für die Stadtverwaltung Leipzig als auch für die Mitglieder der Gremien sicher zu stellen und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Sämtliche rechtliche Grundlagen, die in der VOB, VOL, VOF und in den Gesetzen selber stehen, sind nicht noch einmal in der Vergabeordnung textlich erfasst worden. Eine nähere Konkretisierung der Vorschriften und deren Anwendung ist zudem Gegenstand der verwaltungsinternen Dienstanweisungen der Stadt Leipzig zum Vergabewesen z. B. ( DA Beschaffungsordnung, DA Anwendung der Vergabeordnung für Bauleistungen, DA Abschluss von Architekten-, Ingenieur- und Vermessungsverträgen, DA Vergabe von freiberuflichen Leistungen ). Durch die gesetzlichen Änderungen der VOL, VOB und VOF, der Vergabeverordnung ( VgV ) und des GWB ( Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ) und insbesondere durch das Inkrafttreten des neuen Sächsischen Vergabegesetzes ( SächsVergabeG ) ist es angezeigt, den Text der Vergabeordnung neu zu fassen. Der Text der Vergabeordnung und insbesondere auch die Anlage 2 ( Wertgrenzen zur Vorlage beim Rechnungsprüfungsamt ) sind bereits mit dem Hauptamt, Amt für Gebäudemanagement, Verkehrs- und Tiefbauamt und dem Rechnungsprüfungsamt im Rahmen mehrerer Beratungen abgestimmt worden. Die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend besonders hervorgehoben: Ziffer 4.1 Arten der Vergabe Gemäß § 4 Abs. 1 SächsVergabeG ist der Höchstwert für eine Freihändige Vergabe nunmehr im VOL-Bereich auf 25.000 Euro (netto) festgesetzt worden. Ziffer 4.1 und 4.2 Vergabe von Aufträgen nach VOB/A, VOL/A und VOF Auch bei Verfahren mit abweichender Vergabeart ist auf einen ausreichenden Wettbewerb zu achten. Von daher sind grundsätzlich 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei der Beschaffung von Produkten mit Patentschutz sind weniger als 3 Unternehmen zur Angebotsabfrage aufzufordern. Ziffer 8 Auftragsvergabe Aufnahme der städtischen Präferenzregelung entsprechend des Konzeptes zur fairen und nachhaltigen Beschaffung. Ziffer 11 Berichterstattungen Gemäß § 9 Abs. 1 Sächs.VergabeG wird ein Vergabebericht der Staatsregierung nur noch alle 2 Jahre erstellt. Analog dieser Regelung erstellt die Stadt Leipzig nunmehr alle 2 Jahre einen Vergabebericht über die jeweiligen Auftragsvergaben. Inhaltlich wird dieser Vergabebericht um die Berichterstattung zu den ausgeführten Aspekten der Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit, des Umweltschutzes und Maßnahmen entsprechend des Konzeptes der fairen und nachhaltigen Beschaffung erweitert.