Daten
Kommune
Leipzig
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05.09.14, 12:00
Aktualisiert
01.03.16, 15:02
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00313/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Vergabegremium VOF
Zuständigkeit
Information zur Kenntnis
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
15.09.2014
Bestätigung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
23.09.2014
Bestätigung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
30.09.2014
1. Lesung
Vergabegremium VOL
06.10.2014
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
07.10.2014
1. Lesung
Vergabegremium VOB
09.10.2014
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
14.10.2014
1. Lesung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
14.10.2014
2. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
21.10.2014
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
28.10.2014
Bestätigung
Ratsversammlung
20.11.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen
sowie freiberufliche Dienstleistungen
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Neufassung der Vergabeordnung der Stadt Leipzig für
Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
ne
in
X
Folgen bei Ablehnung
ne
in
X Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in
EUR
bis
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendung
en
Finanzhaushalt
ne
X in
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
2014 2014
2015 2015
35.250 1.100.11.1.2.04.02
2.500
Einzahlunge
n
Auszahlung
en
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X nein
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH
Erträge
Ergeb. HH
Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH
Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH
Aufwand (ohne
Abschreibungen
)
Ergeb. HH
Aufwand aus
jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Begründung
Vergabeordnung 16.05.2014
Anlage 1 zur VO
Anlage 2 zur VO
Beschlussausfertigung
der Ratsversammlung
vom 21.01.2015
20.4
Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und
Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen
Vorlage: DS-00313/14
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Neufassung der Vergabeordnung der Stadt Leipzig für
Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 3 Stimmenthaltungen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Änderungsantrag Nr. 313/14-ÄÄ 001-NF-001 des Stadtrates S. Schlegel
Die Vorlage wird im Punkt 4.1 wie folgt ergänzt:
In einem Verfahren mit abweichender Vergabeart sind grundsätzlich mindestens 3 fachkundige, leistungsfähige, zuverlässige und gesetzestreue (geeignete) Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei Leistungen nach VOB/A sind ab einer Wertgrenze von 60.000 Euro brutto mindestens 5 (geeignete) Firmen
zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Sollten im Ausnahmefall weniger als 3 bzw. 5 (geeignete) Firmen aufgefordert werden, so ist dies ebenfalls von der auszuschreibenden Stelle zu begründen und in der Vergabeakte zu vermerken.
Abstimmungsergebnis: 40/25/0
Änderungsantrag Nr. 313/14-ÄA-002
Die Vorlage wird wie folgt geändert:
Der Punkt 4.2 „Vergabe von Aufträgen nach VOF (Freiberufliche Dienstleistungen)“ wird im letzten Absatz
wie folgt ergänzt:
Die Sitzungstermine sind den VOF - Gremiumsmitgliedern rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
Im Punkt 8. „Auftragsvergabe“ wird der 3. Absatz wie folgt ergänzt bzw. geändert:
Bei der Planung, der Ausschreibung und der Vergabe von Aufträgen mit Umweltrelevanz sind die Hinweise und Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung unter www.beschaffung-info.de zu berücksichtigen. Bei Produktgruppen, für die das RAL Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder
Leipzig, den 22. Januar 2015
vergleichbare Prüfsiegel existieren, sind bei der Planung, Ausschreibung und bevorzugten Vergabe die
Erfüllung der Kriterien eines Umweltzeichens zu fordern.
Im Punkt 9. „Vergabegremien“ ist der Text zur Zusammensetzung des Vergabegremiums VOF wie folgt zu
ändern:
Vergabegremium VOF:
4 Stadträtinnen bzw. Stadträte aus den 4 stärksten Fraktionen, die zugleich dem Fachausschuss
Stadtentwicklung/Bau angehören
1 Protokollant
2 Vertreter des Dezernates VI
vom Einreicher übernommen
Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen
sowie freiberufliche Dienstleistungen
DS-Nr. 00313/14 - Beschluss der Ratsversammlung vom 21. Januar 2015
(veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 3 vom 7. Februar 2015)
1. Rechtliche Grundlagen
• Maßgebend sind in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere:Richtlinie des
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur
Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 97 ff
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches
Vergabegesetz - SächsVergabeG)
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL)
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF)
Dienstanweisung der Stadt Leipzig zur Regelung von Rechtsgeschäften und zum
Anordnungswesen
Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW)
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das kommunale
Prüfungswesen Doppik (Sächsische Kommunalprüfungsverordnung - KomPrüfVODoppik)
Hauptsatzung der Stadt Leipzig
Grundsätze der Vergabepolitik der Stadt Leipzig
2. Geltungsbereich
Die Vergabeordnung gilt für alle Ämter und Eigenbetriebe der Stadt Leipzig.
Die Vergabeordnung gilt für die Vergabe aller Leistungen nach der Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen.
Für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen gilt sie ab dem EU-Schwellenwert.
Unter dem EU-Schwellenwert gilt für freiberufliche Dienstleistungen die:
• Dienstanweisung der Stadt Leipzig - Abschluss von Architekten-, Ingenieur- und
Vermessungsverträgen
• Dienstanweisung der Stadt Leipzig - Regelung zur Vergabe von freiberuflichen
Leistungen außerhalb der VOF, die keine Architekten- und Ingenieurleistungen sind
in der jeweils geltenden Fassung.
Der Leistungsaustausch innerhalb der Verwaltung und In-House-Geschäfte werden nicht von
der Vergabeordnung erfasst.
3. Allgemeines
Alle in dieser Vergabeordnung aufgeführten Eurobeträge sind Bruttobeträge, sofern nicht mit
Zusatz "netto" versehen.
1
4. Arten der Vergabe
4.1 Vergabe von Aufträgen nach VOB/A (Bauleistungen) und VOL/A (Lieferungen und
Leistungen)
Die Vergabe von Aufträgen muss grundsätzlich nach Öffentlicher Ausschreibung bzw.
Offenem Verfahren stattfinden.
Abweichungen davon sind im Rahmen des geltenden Vergaberechts zulässig.
Soll ein Auftrag abweichend von der Öffentlichen Ausschreibung / dem Offenen Verfahren
vergeben werden, so ist dies von der ausschreibenden Stelle zu begründen und in der
Vergabeakte zu vermerken.
In einem Verfahren mit abweichender Vergabeart sind grundsätzlich mindestens 3
fachkundige, leistungsfähige, zuverlässige und gesetzestreue ( geeignete ) Firmen zur
Angebotsabgabe aufzufordern. Bei Leistungen nach VOB/A sind ab einer Wertgrenze von
60.000 Euro brutto mindestens 5 (geeignete) Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Sollten im Ausnahmefall weniger als 3 bzw. 5 ( geeignete ) Firmen aufgefordert werden, so
ist dies ebenfalls von der ausschreibenden Stelle zu begründen und in der Vergabeakte zu
vermerken.
Zusätzlich ist von der Vergabestelle zur abweichenden Vergabeart vor Veröffentlichung einer
Bekanntmachung zur Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs bzw. vor Ausgabe der
Vergabeunterlagen das Votum des zuständigen Vergabegremiums bei
• Auftragsvergaben von Leistungen nach VOL
- in Beschränkter Ausschreibung ab einem Auftragswert von 50.000 EUR
- in Freihändiger Vergabe ab einem Auftragswert von 25.000 EUR netto
• Auftragsvergaben von Leistungen nach VOB ab einem Auftragswert von 100.000 EUR
einzuholen.
Bei Auftragsvergaben in Freihändiger Vergabe kann bis zu einer Wertgrenze von 2.500 EUR
(je Los) von der Einholung mehrerer Angebote abgesehen werden.
Eine Beauftragung von Firmen zu nicht im Wettbewerb erzielten Preisen (Direktbeauftragung
und Anschlussaufträge) ist die absolute Ausnahme. Sie ist von der beauftragenden Stelle vor
der Beauftragung zu begründen und aktenkundig zu machen. Handelt es sich um ein
Vergabeverfahren nach VOB/A, ist dabei zusätzlich vom Bieter bei einem Auftragswert ab
1.500 EUR das Zustandekommen seiner Preise durch Einzelkostenermittlung vor der
Auftragserteilung nachzuweisen.
4.2 Vergabe von Aufträgen nach VOF (Freiberufliche Dienstleistungen)
Die Vergabe von Aufträgen muss grundsätzlich im Verhandlungsverfahren mit vorheriger
öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) stattfinden. Ausnahmen sind
im Rahmen des geltenden Vergaberechts zulässig.
Soll ein Auftrag abweichend vom Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher
Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) vergeben werden, so ist dazu vor
Einleitung der Angebotsphase von der vergebenden Stelle das Votum des zuständigen
Vergabegremiums einzuholen.
Es sind grundsätzlich mindestens 3 fachkundige, leistungsfähige, zuverlässige und
gesetzestreue ( geeignete ) Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren
aufzufordern. Sollten im Ausnahmefall weniger als 3 ( geeignete ) Firmen aufgefordert
werden, so ist dies ebenfalls von der ausschreibenden Stelle zu begründen und in der
Vergabeakte zu vermerken.
2
Bei der Durchführung von Auslobungsverfahren nach VOF (Wettbewerbe oder
Planungswettbewerbe) haben die berufenen Mitgliedern des zuständigen Vergabegremiums
die Möglichkeit an dem einzusetzenden Preisgericht teilzunehmen.
Die Sitzungstermine sind den VOF-Gremiumsmitgliedern rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
5. Bekanntmachungen
Bekanntmachungen zu Vergabeverfahren erfolgen immer in einem zentral erreichbaren
Veröffentlichungsmedium im Freistaat Sachsen sowie grundsätzlich im Leipziger Amtsblatt
oder unter www.leipzig.de.
Ab dem EU-Schwellenwert werden Bekanntmachungen zusätzlich im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Die Bekanntmachungen erfolgen durch das Hauptamt, Zentrale Ausschreibungsstelle VOL
bzw. das Verkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Bauverwaltung.
6. Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden den Firmen grundsätzlich auf www.leipzig.de zum
kostenfreien Download bereitgestellt. Davon ausgenommen sind Vergabeunterlagen für
Rahmenzeitverträge (bei Vergabeverfahren nach VOB). Diese können technisch bedingt,
derzeit nur als Druckexemplar abgegeben werden.
Bei Öffentlicher Ausschreibung bzw. Offenem Verfahren sind die entstehenden Kosten für
die Vervielfältigung und Versendung eines Druckexemplars der Vergabeunterlagen von den
Bewerbern vor Erhalt der Unterlagen zu erstatten. Die jeweiligen Kostensätze sind gesondert
geregelt.
7. Teilnahmeanträge/Angebote
Für Vergabeverfahren nach VOL/A sind
- Teilnahmeanträge und Angebote zu förmlichen Vergabeverfahren ( alle, außer
Freihändigen Vergaben) an die Stadt Leipzig, Zentrale Ausschreibungsstelle VOL,
04092 Leipzig und
- Angebote zu Freihändigen Vergaben an die in den Vergabeunterlagen angegebene
Beschaffungsstelle
zu richten.
Für Vergabeverfahren nach VOB/A sind
- Teilnahmeanträge an das jeweils zuständige Baufachamt,
- Angebote bei förmlichen Vergabeverfahren (alle, außer Freihändigen Vergaben und
Verhandlungsverfahren) an die Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, Abt.
Bauverwaltung, 04092 Leipzig und
- Angebote zu Vergaben in Freihändiger Vergabe und Verhandlungsverfahren an das in
den Vergabeunterlagen angegebene zuständige Baufachamt
zu richten.
Teilnahmeanträge und Angebote zu Vergabeverfahren nach VOF,
- welche Architekten- und Ingenieurleistungen sind, sind an die Stadt Leipzig, Verkehrsund Tiefbauamt, Abt. Bauverwaltung, 04092 Leipzig zu richten und
- die keine Architekten- und Ingenieurleistungen sind, sind an die Stadt Leipzig, Zentrale
Ausschreibungsstelle VOL, 04092 Leipzig
zu richten.
3
Angebote sind schriftlich einzureichen. Per Post oder direkt übermittelte Angebote
(persönliche Abgabe) sind im verschlossenen Umschlag mit entsprechender
Kenntlichmachung einzureichen.
Die eingehenden Angebote sind mit Eingangsvermerk (einschl. Tagesstempel und bei
Vergabeverfahren nach VOB/A zusätzlich Uhrzeit ) auf dem ungeöffneten Umschlag zu
versehen und unverzüglich an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin ungeöffnet unter Verschluss zu halten.
Eine Prüfung auf offensichtlich formal auszuschließende Angebote kann bereits zum
Eröffnungstermin erfolgen.
8. Auftragsvergabe
Es kommen nur solche Angebote in die engere Wahl, die eine einwandfreie Ausführung
erwarten lassen und eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel
gewährleisten.
Der Zuschlag ist unter Berücksichtigung der in der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen benannten Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Bei der Vergabe von Aufträgen mit Umweltrelevanz sind die Hinweise und Empfehlungen
des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung unter www.beschaffunginfo.de zu berücksichtigen. Bei Produktgruppen, für die das RAL-Umweltzeichen „Blauer
Engel“ existiert, sind vorzugsweise solche Produkte zu beschaffen, die die Kriterien dieses
oder vergleichbarer Umweltzeichen erfüllen.
Berücksichtigung bei der Vergabe von Aufträgen finden nur Produkte, die ohne
ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen
der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte deren Hersteller oder Verkäufer aktive
zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet
haben.
Dies können Produkte wie:
• Sportartikel (Bälle, Kleidung und Spielwaren)
• Teppiche, Wohn- und Kleintextilien (Dienstbekleidung)
• Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine
• Produkte aus Holz
• Agrarprodukte, wie Kakao, Tee, Kaffee u.a.
sein. Das Formblatt dieser Erklärung ist als Anlage 1 beigefügt.
Bei der Beschaffung von Holzprodukten als Bestandteil von Bauleistungen wird grundsätzlich
entsprechend dem Vergabehandbuch des Bundes eine Zertifizierung nach FSC/PEFC oder
gleichwertig gefordert.
Weitere Ausnahme- sowie Präferenzregelungen entsprechend gesetzlicher Regelungen oder
spezifischer städtischer Regelungen ( z.B. entsprechend Konzept zur fairen und
nachhaltigen Beschaffung) sind zu beachten.
Aufträge werden durch die zuständige Vergabestelle vergeben. Erreichen die ermittelten
Auftragssummen die gemäß Anlage 2 genannten Wertgrenzen, sind durch die Vergabestelle
die entsprechenden Unterlagen vor Auftragserteilung dem Rechnungsprüfungsamt zur
Prüfung vorzulegen sowie das Votum des zuständigen Vergabegremiums zum
Vergabevorschlag einzuholen.
4
Aufträge müssen immer schriftlich mit den vorgeschriebenen Formularen erteilt werden. Eine
mündliche Beauftragung ist nur bei Havarie zulässig, muss dann aber spätestens nach 5
Werktagen in Schriftform nachgeholt werden.
9. Vergabegremien
Die Vergabegremien sind ausschließlich für die Zustimmung zur abweichenden Vergabeart
und für das Votum zum Vergabevorschlag zuständig.
Die Beratungen der Vergabegremien finden in nichtöffentlicher Sitzung statt.
Bei Vergaben mit einem Wertumfang ab 100.000 EUR, bei freiberuflichen
Dienstleistungen ab dem EU-Schwellenwert gibt das jeweilige Vergabegremium auf der
Grundlage des vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Vergabevorschlages ein Votum ab.
Ein Einreichen des Vergabevorschlages ist nur zulässig, wenn das Prüfergebnis „keine
Feststellung“ lautet oder bei einer „bedingten Feststellung“ die Verwaltung die Bedingungen
erfüllt. In allen anderen Fällen ist das Rechtsamt als Clearingstelle anzurufen. Der dabei
herausgearbeitete Vergabevorschlag wird dann als Vorschlag der Verwaltung bei dem
Vergabegremium eingereicht. Das Rechnungsprüfungsamt wird über die Entscheidung
informiert.
Die zuständigen Vergabegremien setzen sich wie folgt zusammen:
Vergabegremium VOL:
4 Stadträte aus den 4 stärksten Fraktionen
1 Protokollant
1 Vertreter der Beschaffungsstelle
1 Vertreter des Hauptamtes
1 Vertreter des Amtes für Wirtschaftsförderung
1 Vertreter des Dezernates Finanzen
Vergabegremium VOB:
4 Stadträte aus den 4 stärksten Fraktionen
1 Protokollant
1 Vertreter des Baufachamtes
1 Vertreter des Bauherrenamtes
1 Vertreter des Amtes für Wirtschaftsförderung
1 Vertreter des Dezernates Finanzen
Vergabegremium VOF:
4 Stadträte aus den 4 stärksten Fraktionen, die zugleich dem Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau angehören
1 Protokollant
2 Vertreter des Dezernates VI
Bei Bedarf können durch die Vertreter der Stadtverwaltung weitere sachkundige Personen
hinzugezogen werden.
Die Vertreter der Verwaltung haben kein Stimmrecht.
Für die Beratung von Anträgen zu freiberuflichen Leistungen, die keine Architekten- und
Ingenieurleistungen sind, ist das Vergabegremium VOL zuständig.
Die Stadträte und deren Stellvertreter werden durch den Stadtrat widerruflich aus seiner
Mitte bestellt.
5
Die Stadträte der Gremien wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter
mit einfacher Mehrheit.
Die Ämter/Eigenbetriebe werden von ihren Leitern oder durch von diesen bevollmächtigten
leitenden Mitarbeitern vertreten, die kein Votum abgeben.
Der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig wird ermöglicht,
je einen bei der Kammer fest angestellten, namentlich benannten Vertreter als Beobachter
zu Beratungen der Vergabegremien VOL und VOB zu entsenden. Ihre Auffassungen können
zu Protokoll genommen werden.
Der Architekten- und Ingenieurkammer wird die Möglichkeit gegeben, jeweils einen fest
angestellten, namentlich benannten Vertreter mit Beobachterstatus in das Vergabegremium
VOF zu entsenden.
Für die Empfehlung zum jeweils vorliegenden Antrag ist die einfache Mehrheit erforderlich.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Stimmt das Vergabegremium dem Antrag auf Vergabe oder abweichende Vergabeart nicht
zu, kann die Vergabestelle ihren Antrag ändern oder das Rechtsamt trifft als Clearingstelle
die endgültige Entscheidung. Die Entscheidung der Clearingstelle ist abschließend. Das
Vergabegremium und das Rechnungsprüfungsamt werden über die Entscheidung informiert.
Auf der Grundlage der Empfehlung des Vergabegremiums oder der Entscheidung des
Rechtsamtes ( Clearingstelle ) erteilt der zuständige Amts- /Verwaltungs- /Betriebsleiter/
Krankenhausdirektor schriftlich den Zuschlag als Rechtsgeschäft.
An der Vergabe dürfen als voreingenommen geltende Personen nicht mitwirken. Der § 16
(Ausgeschlossene Personen) der Vergabeverordnung ist entsprechend anzuwenden.
Die Arbeitsweise der Vergabegremien regelt eine Rahmengeschäftsordnung.
10. Nachprüfung/Beschwerden
Eingehende Beschwerden von Bietern zu behaupteten Verstößen gegen das Vergaberecht,
werden bei Vergabeverfahren nach VOL/A durch die Zentrale Ausschreibungsstelle VOL und
bei Vergabeverfahren nach VOB/A durch das ausschreibende Baufachamt geprüft. Kann der
Beschwerde des Bieters nicht abgeholfen werden, wird diese an das Rechtsamt zur Prüfung
weiter geleitet.
Beschwerden von Bietern, die anwaltlich vertreten werden, sind in jedem Fall unverzüglich
zur Prüfung an das Rechtsamt weiter zu leiten.
Die für eine eventuelle Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfstelle bzw.
Nachprüfungsbehörde zu erteilenden Auskünfte und vorzulegenden Unterlagen erfolgen
ausschließlich durch das Rechtsamt der Stadt Leipzig.
11. Berichterstattungen
Gemäß § 17 VgV ist eine jährliche statistische Aufstellung über die vergebenen Aufträge an
die zuständige Stelle zu übermitteln.
Die Stadt Leipzig erstellt alle zwei Jahre einen Vergabebericht über die Auftragsvergaben
von Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberuflichen Dienstleistungen ab
dem EU-Schwellenwert für den Auftraggeber Stadt Leipzig. Mit diesem Bericht wird dem
6
Erfordernis nach Transparenz und Information der Interessenten (Kammern, Medien,
Unternehmen) Rechnung getragen.
Der Vergabebericht informiert auch in geeigneter Form über die Ziele, Maßnahmen und
Ergebnisse von Auftragsvergaben, welche die in Ziffer 8 aufgeführten Aspekte der
Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit und des Umweltschutzes und Maßnahmen
entsprechend des Konzeptes der fairen und nachhaltigen Beschaffung berücksichtigen.
12. Inkrafttreten
Die Vergabeordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt außer Kraft:
• Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen, sowie
freiberufliche Leistungen, Beschluss Nr. V-377/10 der Ratsversammlung vom 19.05.2010
7
Anlage 1
zur Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie
freiberufliche Dienstleistungen
_________________________________________________________________________
Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen verbotene
ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182
Entsprechend Beschluss Nr. BS/RBIV-574/06 der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom
26.04.2006 soll verhindert werden, dass künftig Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit
eingekauft werden. Folgende Produkte können aus ausbeuterischer Kinderarbeit sein:
-
Sportartikel (Bälle, Kleidung und Spielwaren),
Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien (Dienstbekleidung),
Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine,
Produkte aus Holz,
Agrarprodukte wie Kakao, Tee, Kaffee u. a.
Werden o. g. Produkte in Asien, Afrika, oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet
Ja
Nein
Wenn ja, ist folgender Nachweis bzw. Erklärung erforderlich (bitte ankreuzen und Anlagen
beifügen):
Nachweis:
- Eine unabhängige Zertifizierung, die bestätigt, dass das Produkt nicht mittels
ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt und/oder
bearbeitet wurde (z. B. ein Fair-Handels-Siegel oder Rugmark-Siegel) liegt bei.
Ja
Nein
Liegt kein Nachweis vor, ist nachfolgende Erklärung abzugeben (bitte ankreuzen):
---- Ich /Wir versichere/n, dass das Produkt ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der
ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt und /oder verarbeitet wurde.
Ich bin/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren
Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. Ich/Wir
stimmen zu, dass diese Erklärung an Dritte, insbesondere Nichtregierungsorganisationen,
die sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit engagieren, weitergegeben werden darf.
______________________
Datum
______________________
Unterschrift/Stempel
Anlage 2
Zur Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen
sowie freiberufliche Dienstleistungen
Wertgrenzen, ab denen die entsprechenden Unterlagen dem Rechnungsprüfungsamt zur
Prüfung vorzulegen sind, bevor Vergabeverfahren eingeleitet bzw. Aufträge erteilt werden. Die
Werte sind Bruttowerte.
Das Rechnungsprüfungsamt behält sich vor, sich unabhängig von den Wertgrenzen weitere
Vorgänge vorlegen zu lassen.
1. Vergaben von Bauleistungen ( VOB )
•
Antrag auf abweichende Vergabeart ab 100.000 €
•
Vergabeunterlagen zur Zuschlagserteilung
ab 50.000 €
•
Nachtragsangebote, Auftragserweiterungen und Anschlussaufträge, auch wenn der
Hauptauftrag nicht vorlagepflichtig war (der Wert bezieht sich auf die Gesamtheit der
zusätzlichen Vergaben; die Verrechnung mit entfallenden Leistungen ist unzulässig)
ab 20.000 €
2. Vergaben von Lieferungen und Leistungen ( VOL )
•
Vergabeunterlagen zur Zuschlagserteilung ab 100.000 €
3. Vergaben von Architekten-, Ingenieur- und Vermessungsleistungen ( gemäß DA )
•
•
Verträge ( auch Nachträge ) ab 50.000 €
Für die Leistungsbilder " Gebäude und Innenräume ", " Freianlagen ", " Tragwerksplanung " und " Technische Ausrüstung " gilt der Betrag von 50.000 € für das
Gesamthonorar der Leistungsphasen 1 bis 3, unabhängig davon, ob Teilleistungen der
Leistungsphasen 1 bis 3 einzeln vergeben oder vom Fachamt selbst ausgeführt werden
4. Vergaben von freiberuflichen Leistungen außerhalb der VOF, die keine Architekten-,
und Ingenieurleistungen sind ( gemäß DA )
•
Verträge mit Auftragswerten ab 50.000 €
•
Auftragserweiterungen und Anschlussaufträge zu dem Hauptauftrag, wenn die daraus
resultierende Gesamtauftragssumme 50.000 € überschreitet
Begründung
Die von der Ratsversammlung beschlossene " Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen " regelt ausschließlich
den verwaltungsinternen Ablauf der Vergabevorgänge nach den Vorschriften der VOB, VOL und
VOF. Sie dient dazu, eine effektive Arbeit sowohl für die Stadtverwaltung Leipzig als auch für die
Mitglieder der Gremien sicher zu stellen und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen zu
entsprechen.
Sämtliche rechtliche Grundlagen, die in der VOB, VOL, VOF und in den Gesetzen selber stehen,
sind nicht noch einmal in der Vergabeordnung textlich erfasst worden.
Eine nähere Konkretisierung der Vorschriften und deren Anwendung ist zudem Gegenstand der
verwaltungsinternen Dienstanweisungen der Stadt Leipzig zum Vergabewesen z. B. ( DA
Beschaffungsordnung, DA Anwendung der Vergabeordnung für Bauleistungen, DA Abschluss von
Architekten-, Ingenieur- und Vermessungsverträgen, DA Vergabe von freiberuflichen Leistungen ).
Durch die gesetzlichen Änderungen der VOL, VOB und VOF, der Vergabeverordnung ( VgV ) und
des GWB ( Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ) und insbesondere durch das
Inkrafttreten des neuen Sächsischen Vergabegesetzes ( SächsVergabeG ) ist es angezeigt, den
Text der Vergabeordnung neu zu fassen.
Der Text der Vergabeordnung und insbesondere auch die Anlage 2 ( Wertgrenzen zur Vorlage
beim Rechnungsprüfungsamt ) sind bereits mit dem Hauptamt, Amt für Gebäudemanagement,
Verkehrs- und Tiefbauamt und dem Rechnungsprüfungsamt im Rahmen mehrerer Beratungen
abgestimmt worden.
Die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend besonders hervorgehoben:
Ziffer 4.1 Arten der Vergabe
Gemäß § 4 Abs. 1 SächsVergabeG ist der Höchstwert für eine Freihändige Vergabe nunmehr im
VOL-Bereich auf 25.000 Euro (netto) festgesetzt worden.
Ziffer 4.1 und 4.2 Vergabe von Aufträgen nach VOB/A, VOL/A und VOF
Auch bei Verfahren mit abweichender Vergabeart ist auf einen ausreichenden Wettbewerb zu
achten. Von daher sind grundsätzlich 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei der Beschaffung von Produkten mit Patentschutz sind weniger als
3 Unternehmen zur Angebotsabfrage aufzufordern.
Ziffer 8 Auftragsvergabe
Aufnahme der städtischen Präferenzregelung entsprechend des Konzeptes zur fairen und
nachhaltigen Beschaffung.
Ziffer 11 Berichterstattungen
Gemäß § 9 Abs. 1 Sächs.VergabeG wird ein Vergabebericht der Staatsregierung nur noch alle 2
Jahre erstellt.
Analog dieser Regelung erstellt die Stadt Leipzig nunmehr alle 2 Jahre einen Vergabebericht über
die jeweiligen Auftragsvergaben. Inhaltlich wird dieser Vergabebericht um die Berichterstattung zu
den ausgeführten Aspekten der Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit, des Umweltschutzes
und Maßnahmen entsprechend des Konzeptes der fairen und nachhaltigen Beschaffung erweitert.