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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1011407.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
10.09.14, 12:00
Aktualisiert
02.08.16, 08:40
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00146/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Kleingartenbeirat 09.02.2015 Vorberatung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 10.02.2015 2. Lesung Ratsversammlung 25.02.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Leipzig – auf dem Weg zur Pestizid freien Kommune Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung x Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Zustimmung mit Ergänzung zu Beschlusspunkt 1: Die Stadt Leipzig verzichtet schrittweise auf allen kommunalen Flächen, auf Kultur- sowie NichtKulturland, auf den Einsatz von Pestiziden. Zu Beginn wird insbesondere auf, bzw. in der Nähe, von Kinderspielplätzen, Schulen und Kindergärten auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet. Alternativ kommen nur die im Biolandbau verwendeten Schädlingsbekämpfungsmittel zum Einsatz. Nur in wenigen Fällen bei invasiven Arten, wenn sie sich diese auf mechanischem Wege nicht beseitigen lassen, können diese chemisch bekämpft werden, weil dies unter den gegebenen Umständen die sinnvollste und nachhaltigste Methode darstellt. Seite 1/4 Zustimmung mit Ergänzung zu Beschlusspunkt 2: Zur zeitlichen Umstellung der kommunalen Grünpflege ohne Pestizideinsatz erstellt die Stadtverwaltung einen Maßnahmeplan mit verpflichtenden zeitlichen Schritten unter Berücksichtigung der kommunalen Leistungsfähigkeit sowie der gesetzlichen Regelungen. Alternativvorschlag zu Beschlusspunkt 3: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an die privaten Dienstleistungsunternehmen, städtischen Unternehmen und Beteiligungen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten oder diese besitzen, sowie an Pächter kommunaler Liegenschaften zu appellieren auf Pestizide zu verzichten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, sind ab 2015 alle Sachkundigen im Umgang mit Pestiziden im Abstand von drei Jahren nachweislich zu schulen. Alternativvorschlag zu Beschlusspunkt 4: Mittels einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit wird die Stadt Leipzig der Bevölkerung geeignete Maßnahmen bzw. mögliche Alternativen nahebringen, auch auf Privatgrundstücken und in Kleingartenvereinen den Einsatz von Pestiziden aufzuhalten. Beschlusspunkt 5: Die kommunalen Landwirtschaftsflächen sind von der Beschlussfassung ausgenommen, da Agrarumweltrichtlinien bereits eingehalten werden. Sachverhalt: Nach § 12 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf Freilandflächen angewendet werden, die landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Darunter sind die Flächen zu verstehen, auf denen Kulturpflanzen angebaut werden. Dazu gehören zum Beispiel auch Beet- und Rasenflächen in Parkanlagen und auf Friedhöfen, Straßenbegleitgrün, Baumscheiben sowie begrünte Sportflächen (Sportrasen). Auf anderen Freilandflächen dürfen Pflanzenschutzmittel nur dann angewendet werden, wenn das sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) als zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat. Dies gilt für alle Flächen mit unerwünschtem Pflanzenwuchs wie Wege, Plätze, Gleisanlagen und sonstiges Nichtkulturland. Für die Vollzugskontrolle ist das LfULG zuständig. In den städtischen Wäldern wird aufgrund der Doppelzertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung PEFC (Endorsement of Forest Certification Schemes) und FSC (Forest Stewardship Council) auf den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln sowohl flächig als auch zur Ertragssteigerung verzichtet. Entsprechend der aktuellen Friedhofssatzung vom 15.12.2010 ist der Einsatz von Unkrautvertilgungsmitteln oder chemischen Schädlingsbekämpfungsmitteln verboten. Zur Pflege und Bewirtschaftung der 7 kommunalen Friedhöfe werden keine Pestizide verwendet. Im Ausnahmefall/Einzelfall muss der Einsatz beim LfULG beantragt werden. Seit Anfang der neunziger Jahre wird in der städtischen Grünpflege konsequent auf den flächendeckenden Einsatz von Herbiziden zur Wildkrautbekämpfung verzichtet. Nur in wenigen Fällen wurden bislang invasive Arten, wenn sie sich auf mechanischem Wege nicht beseitigen ließen, im Abstreichverfahren chemisch bekämpft, weil dies unter den gegebenen Umständen die sinnvollste und nachhaltigste Methode darstellt. Diese Möglichkeit sollte auch weiterhin gegeben sein, um die sich extrem ausbreitenden invasiven Pflanzen wie Riesenknöterich, Riesenspringkraut oder Herkulesstaude eindämmen zu können. Das gilt vor allem dann, wenn diese die vorhandenen Vegetationsbestandteile unterwandert haben. Seite 2/4 Ein generelles Einsatzverbot von Pestiziden würden einen erhöhten Bedarf an manuellen Arbeitskräften sowie entsprechender Technik nach sich ziehen bzw. die Vergabepreise und somit die finanziellen Belastungen für die entsprechenden Ämter und folglich den städtischen Haushalt erhöhen. Die ausschließlich mechanische Bekämpfung des Bewuchses wäre wesentlich ineffizienter. Die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Stadtreinigung testeten bereits eine Anzahl von nicht chemischen Methoden zur Wildkrautbeseitigung. Die Ergebnisse konnten allerdings nicht überzeugen. Aus Sicht der Verwaltung wird ein Verzicht auf privaten Grundstücken befürwortet. Die Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema intensiver zu gestalten, ist eine Möglichkeit die Leipziger Bevölkerung zu motivieren sensibler im Umgang mit frei verkäuflichen Pestiziden zu sein bzw. ganz auf diese zu verzichten. Schon gegenwärtig erfolgt die regelmäßige Weiterbildung aller Sachkundigen, die Pestizide verwenden. Seite 3/4