Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1011407.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
10.09.14, 12:00
Aktualisiert
02.08.16, 08:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00146/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Kleingartenbeirat
09.02.2015
Vorberatung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
10.02.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
25.02.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Leipzig – auf dem Weg zur Pestizid freien Kommune
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
x
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Zustimmung mit Ergänzung zu Beschlusspunkt 1:
Die Stadt Leipzig verzichtet schrittweise auf allen kommunalen Flächen, auf Kultur- sowie NichtKulturland, auf den Einsatz von Pestiziden. Zu Beginn wird insbesondere auf, bzw. in der Nähe, von
Kinderspielplätzen, Schulen und Kindergärten auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet. Alternativ
kommen nur die im Biolandbau verwendeten Schädlingsbekämpfungsmittel zum Einsatz.
Nur in wenigen Fällen bei invasiven Arten, wenn sie sich diese auf mechanischem Wege nicht
beseitigen lassen, können diese chemisch bekämpft werden, weil dies unter den gegebenen
Umständen die sinnvollste und nachhaltigste Methode darstellt.
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Zustimmung mit Ergänzung zu Beschlusspunkt 2:
Zur zeitlichen Umstellung der kommunalen Grünpflege ohne Pestizideinsatz erstellt die Stadtverwaltung einen Maßnahmeplan mit verpflichtenden zeitlichen Schritten unter Berücksichtigung der
kommunalen Leistungsfähigkeit sowie der gesetzlichen Regelungen.
Alternativvorschlag zu Beschlusspunkt 3:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an die privaten Dienstleistungsunternehmen, städtischen
Unternehmen und Beteiligungen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten oder diese
besitzen, sowie an Pächter kommunaler Liegenschaften zu appellieren auf Pestizide zu verzichten.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, sind ab 2015 alle Sachkundigen im Umgang mit
Pestiziden im Abstand von drei Jahren nachweislich zu schulen.
Alternativvorschlag zu Beschlusspunkt 4:
Mittels einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit wird die Stadt Leipzig der Bevölkerung geeignete
Maßnahmen bzw. mögliche Alternativen nahebringen, auch auf Privatgrundstücken und in
Kleingartenvereinen den Einsatz von Pestiziden aufzuhalten.
Beschlusspunkt 5:
Die kommunalen Landwirtschaftsflächen sind von der Beschlussfassung ausgenommen, da
Agrarumweltrichtlinien bereits eingehalten werden.
Sachverhalt:
Nach § 12 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf
Freilandflächen angewendet werden, die landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich
genutzt werden. Darunter sind die Flächen zu verstehen, auf denen Kulturpflanzen angebaut
werden. Dazu gehören zum Beispiel auch Beet- und Rasenflächen in Parkanlagen und auf
Friedhöfen, Straßenbegleitgrün, Baumscheiben sowie begrünte Sportflächen (Sportrasen).
Auf anderen Freilandflächen dürfen Pflanzenschutzmittel nur dann angewendet werden, wenn das
sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) als zuständige Behörde
eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.
Dies gilt für alle Flächen mit unerwünschtem Pflanzenwuchs wie Wege, Plätze, Gleisanlagen und
sonstiges Nichtkulturland. Für die Vollzugskontrolle ist das LfULG zuständig.
In den städtischen Wäldern wird aufgrund der Doppelzertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung PEFC (Endorsement of Forest Certification Schemes) und FSC (Forest Stewardship Council)
auf den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln sowohl flächig als auch zur Ertragssteigerung
verzichtet.
Entsprechend der aktuellen Friedhofssatzung vom 15.12.2010 ist der Einsatz von Unkrautvertilgungsmitteln oder chemischen Schädlingsbekämpfungsmitteln verboten. Zur Pflege und Bewirtschaftung der 7 kommunalen Friedhöfe werden keine Pestizide verwendet.
Im Ausnahmefall/Einzelfall muss der Einsatz beim LfULG beantragt werden.
Seit Anfang der neunziger Jahre wird in der städtischen Grünpflege konsequent auf den flächendeckenden Einsatz von Herbiziden zur Wildkrautbekämpfung verzichtet. Nur in wenigen Fällen wurden
bislang invasive Arten, wenn sie sich auf mechanischem Wege nicht beseitigen ließen, im Abstreichverfahren chemisch bekämpft, weil dies unter den gegebenen Umständen die sinnvollste und nachhaltigste Methode darstellt.
Diese Möglichkeit sollte auch weiterhin gegeben sein, um die sich extrem ausbreitenden invasiven
Pflanzen wie Riesenknöterich, Riesenspringkraut oder Herkulesstaude eindämmen zu können.
Das gilt vor allem dann, wenn diese die vorhandenen Vegetationsbestandteile unterwandert haben.
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Ein generelles Einsatzverbot von Pestiziden würden einen erhöhten Bedarf an manuellen Arbeitskräften sowie entsprechender Technik nach sich ziehen bzw. die Vergabepreise und somit die
finanziellen Belastungen für die entsprechenden Ämter und folglich den städtischen Haushalt
erhöhen. Die ausschließlich mechanische Bekämpfung des Bewuchses wäre wesentlich
ineffizienter.
Die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Stadtreinigung testeten bereits eine Anzahl von nicht
chemischen Methoden zur Wildkrautbeseitigung. Die Ergebnisse konnten allerdings nicht
überzeugen.
Aus Sicht der Verwaltung wird ein Verzicht auf privaten Grundstücken befürwortet. Die Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema intensiver zu gestalten, ist eine Möglichkeit die Leipziger Bevölkerung
zu motivieren sensibler im Umgang mit frei verkäuflichen Pestiziden zu sein bzw. ganz auf diese zu
verzichten.
Schon gegenwärtig erfolgt die regelmäßige Weiterbildung aller Sachkundigen, die Pestizide
verwenden.
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