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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1014771.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
30.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:45
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00215/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Betriebsausschuss Kulturstätten 2. Lesung Grundstücksverkehrsausschuss 26.01.2015 Vorberatung Fachausschuss Kultur 30.01.2015 2. Lesung Ratsversammlung 25.02.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Dauerhafte kulturelle Weiternutzung der ehemaligen Theater-Spielstätte Skala (V/A 509) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder x Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines Veräußerungsverfahrens des Objektes „Gottschedstraße 16“ im ersten Halbjahr 2015 zu prüfen, inwieweit einem eventuellen Bieter mit kulturellem Nachnutzungskonzept der Vorrang vor dem Meistbietenden ohne kulturellem Nachnutzungskonzept eingeräumt werden kann. Ebenfalls ist die Einräumung eines Erbbaurechtes mit kultureller Zweckbindung zu prüfen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/5 nicht relevant Sachverhalt: Aufgrund des hohen Finanzierungsbedarfs der geplanten Neuerrichtung der Zweitspielstätte Schauspiel im ehemaligen Objekt Schauhaus Leipzig (RBV-2150/149) ist die Veräußerung des Objektes Gottschedstraße 16 zur Gegenfinanzierung unabdingbar. Sofern es rechtlich möglich ist, einen Bieter mit kulturellem Nachnutzungskonzept zu bevorzugen, ohne dass gleichzeitig die Finanzierung der Zweitspielstätte beeinträchtigt wird, wird das Liegenschaftsamt diesen vorrangig als Käufer gegenüber einem eventuellen Meistbietenden ohne kulturellem Konzept dem zuständigen Gremium zur Beschlussfassung über den Erwerb vorschlagen. Im Rahmen der Prüfung wird auch die Einräumung eines Erbbaurechtes mit kultureller Zweckbindung untersucht. Seite 2/5