Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1014067.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
10.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00112/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
12.01.2015
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
29.01.2015
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
02.02.2015
Vorberatung
Verwaltungsausschuss
04.02.2015
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West
04.02.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
25.02.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Nachbarschaftsschule in kommunale Trägerschaft übernehmen (V/A 577)
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
X
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag
Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem Freistaat für eine dauerhafte Perspektive des
Schulmodells Nachbarschaftsschule ein.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Begründung:
Die Stadt Leipzig hat ein hohes Interesse daran, dass die Nachbarschaftsschule als
Gemeinschaftsschule weitergeführt wird. Die Nachbarschaftsschule ist ein unverzichtbarer
Bestandteil der Leipziger Bildungslandschaft. Gemeinsam mit der Schulleitung, Vertreterinnen der
Elternschaft, des Fördervereins und der Sächsischen Bildungsagentur arbeitet die Stadtverwaltung
Seite 1/3
daher seit April 2013 mit dem Ziel zusammen, die Schule in ihrer weiteren Entwicklung zu stärken.
Schwerpunkte sind unter anderem das Schulkonzept und die Fortführung des Schulversuches in
Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus. Derzeit wird zu diesem Zweck eine
Änderung des Schulgesetzes zur Verankerung der Modelle Nachbarschaftsschule und Chemnitzer
Schulmodell und damit die Aufhebung des Versuchsstadiums angestrebt. Hinsichtlich der
Schulgesetznovelle wurde in das Positionspapier der AG Schulverwaltungsamtsleiter des
Sächsischen Städte- und Gemeindetages auf Anregung von Leipzig und Chemnitz der Passus
aufgenommen, die Zielstellung des Koalitionsvertrages „Schulen (...) die Möglichkeit zu eröffnen,
von der Bildungsgangdifferenzierung abzuweichen“ zu nutzen, um langjährig erfolgreich laufenden
Schulversuchen eine dauerhafte Perspektive zu geben. Sollte keine entsprechende Novellierung
des Schulgesetzes erfolgen wird alternativ eine Verlängerung des Schulversuchs beantragt.
Unabhängig vom deutlichen Bekenntnis zum Bestand der Nachbarschaftsschule und ihrem Konzept
hat der Schulträger die nötige Kapazität für die Beschulung der Kinder- und Jugendlichen bereit zu
stellen. Durch den Anstieg der Schülerzahlen besteht derzeit die Notwendigkeit, auch die
Kapazitäten der Nachbarschaftsschule auszulasten und in eine Verantwortungsgemeinschaft für alle
Leipziger Schülerinnen und Schüler zu treten.
Das pädagogische Konzept der Nachbarschaftsschule und der Bescheid des SMK zur
Genehmigung der Gemeinschaftsschule treffen keine Einschränkungen zur Klassenstärke, so dass
die Leitlinien für Gemeinschaftsschulen nach den Bestimmungen des § 4a SchulG greifen. Die
Erhöhung des Klassenteilers erfordert Schritte, um das spezifische pädagogische Profil der
Nachbarschaftsschule weiter tragfähig zu gestalten. Gleichzeitig erhält das pädagogische Konzept
der Nachbarschaftsschule damit jedoch auch die Chance, unter den Voraussetzungen anderer
Schulen erprobt zu werden. Damit kann die Nachbarschaftsschule dem Auftrag des SMK,
Konsultationsschule zur Lehrerfortbildung zu sein und einen Konzepttransfer zu unterstützen, unter
vergleichbaren Rahmenbedingungen nachkommen.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) hat mit Schreiben vom 29.10.2014 auf
Grundlage von § 3 SchulG und § 2 SächsFrTrSchulG ausgeschlossen, dass die Stadt Leipzig eine
Schule in freier Trägerschaft errichtet oder betreibt.
Seite 2/3