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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1014067.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
10.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:38
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00112/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 12.01.2015 Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 29.01.2015 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 02.02.2015 Vorberatung Verwaltungsausschuss 04.02.2015 Vorberatung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West 04.02.2015 Vorberatung Ratsversammlung 25.02.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Nachbarschaftsschule in kommunale Trägerschaft übernehmen (V/A 577) Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag X Sachstandsbericht Alternativvorschlag Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem Freistaat für eine dauerhafte Perspektive des Schulmodells Nachbarschaftsschule ein. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Begründung: Die Stadt Leipzig hat ein hohes Interesse daran, dass die Nachbarschaftsschule als Gemeinschaftsschule weitergeführt wird. Die Nachbarschaftsschule ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Leipziger Bildungslandschaft. Gemeinsam mit der Schulleitung, Vertreterinnen der Elternschaft, des Fördervereins und der Sächsischen Bildungsagentur arbeitet die Stadtverwaltung Seite 1/3 daher seit April 2013 mit dem Ziel zusammen, die Schule in ihrer weiteren Entwicklung zu stärken. Schwerpunkte sind unter anderem das Schulkonzept und die Fortführung des Schulversuches in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus. Derzeit wird zu diesem Zweck eine Änderung des Schulgesetzes zur Verankerung der Modelle Nachbarschaftsschule und Chemnitzer Schulmodell und damit die Aufhebung des Versuchsstadiums angestrebt. Hinsichtlich der Schulgesetznovelle wurde in das Positionspapier der AG Schulverwaltungsamtsleiter des Sächsischen Städte- und Gemeindetages auf Anregung von Leipzig und Chemnitz der Passus aufgenommen, die Zielstellung des Koalitionsvertrages „Schulen (...) die Möglichkeit zu eröffnen, von der Bildungsgangdifferenzierung abzuweichen“ zu nutzen, um langjährig erfolgreich laufenden Schulversuchen eine dauerhafte Perspektive zu geben. Sollte keine entsprechende Novellierung des Schulgesetzes erfolgen wird alternativ eine Verlängerung des Schulversuchs beantragt. Unabhängig vom deutlichen Bekenntnis zum Bestand der Nachbarschaftsschule und ihrem Konzept hat der Schulträger die nötige Kapazität für die Beschulung der Kinder- und Jugendlichen bereit zu stellen. Durch den Anstieg der Schülerzahlen besteht derzeit die Notwendigkeit, auch die Kapazitäten der Nachbarschaftsschule auszulasten und in eine Verantwortungsgemeinschaft für alle Leipziger Schülerinnen und Schüler zu treten. Das pädagogische Konzept der Nachbarschaftsschule und der Bescheid des SMK zur Genehmigung der Gemeinschaftsschule treffen keine Einschränkungen zur Klassenstärke, so dass die Leitlinien für Gemeinschaftsschulen nach den Bestimmungen des § 4a SchulG greifen. Die Erhöhung des Klassenteilers erfordert Schritte, um das spezifische pädagogische Profil der Nachbarschaftsschule weiter tragfähig zu gestalten. Gleichzeitig erhält das pädagogische Konzept der Nachbarschaftsschule damit jedoch auch die Chance, unter den Voraussetzungen anderer Schulen erprobt zu werden. Damit kann die Nachbarschaftsschule dem Auftrag des SMK, Konsultationsschule zur Lehrerfortbildung zu sein und einen Konzepttransfer zu unterstützen, unter vergleichbaren Rahmenbedingungen nachkommen. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) hat mit Schreiben vom 29.10.2014 auf Grundlage von § 3 SchulG und § 2 SächsFrTrSchulG ausgeschlossen, dass die Stadt Leipzig eine Schule in freier Trägerschaft errichtet oder betreibt. Seite 2/3