Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1010090.pdf
Größe
247 kB
Erstellt
04.09.14, 12:00
Aktualisiert
29.09.16, 13:19
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 247 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. DS-00272/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Information zur Kenntnis Fachausschuss Finanzen 05.01.2015 Information zur Kenntnis Fachausschuss Kultur 16.01.2015 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 21.01.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Verfahren zur Beendigung des VOF Verfahrens Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal Umsetzung Ratsbeschluss RBV-2127/14 v. 16.07.2014 und Außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis: 1. Der Sachstand zum VOF-Verfahren Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verfahrensschritte zur förmlichen Umsetzung des RBV-2127/14 vom 16.07.2014 werden zur Kenntnis genommen. Ergänzend zu den zwingenden Schritten wird über die Beendigung des VOFVerfahrens die Jury und das Begleitgremium sowie die Fachöffentlichkeit informiert. Der Beigeordnete für Kultur wird mit der Umsetzung der festgelegten Schritte beauftragt. 3. Gemäß Bescheid des Freistaates Sachsen vom 20.11.2014 über den Widerruf des Fördermittelbescheids vom 01.12.2011 werden 415.000,00 € erhaltene Fördermittel gegebenenfalls zzgl. Zinsen, an den Freistaat erstattet. 4. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen gem. §79 (1) SächsGemO aus dem Beschlusspunkt 3 i.H.v. 415.000,00 € erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung FH (Invest)“ (1098700000). 5. Der im RBV-2127/14, Beschlusspunkt 2, geforderte breite Beteiligungsprozess über die Gestaltung des Verfahrens für eine angemessene Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum wird über das städtische Format „Leipzig – weiter denken“ angeschoben. Die Dezernate IV (Federführung) und VI erarbeiten dafür ein Grundkonzept, in dem auch die für den Prozess notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen aufgezeigt werden und legen dieses der DB OBM im I. HJ 2015 vor. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt 2014 460.423,22 € 7.0000.552.700 2014 415.000,00 € 1.100.28.1.0.01.01.08 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt x nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Nach Beschlüssen des Bundestages und des Sächsischen Landtages, mit denen die Finanzierung des Denkmalprojektes gesichert wurde, hat die Leipziger Ratsversammlung mit Beschluss vom 18.05.2011 (RBV-803/11) den Oberbürgermeister beauftragt, einen künstlerischen Wettbewerb zum Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal für den Standort Wilhelm-Leuschner-Platz auszuloben und durchzuführen. Der Wettbewerb wurde am 09.10.2011 im Europäischen Amtsblatt bekannt gemacht. Als Ergebnis der Jurysitzung vom 05./06.07.2012 wurden drei Preise vergeben, dem Auslober jedoch kein Vorschlag zur Realisierung einer der Preisträgerentwürfe unterbreitet. Mit den Hinweisen der Jury hat die Stadt Leipzig eine Weiterentwicklungsphase entwickelt und parallel dazu eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. In diesem Zeitraum kam es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Verfassern des Entwurfs des 1. Preises „Siebzigtausend“, die nicht nur zu erheblichen Verzögerungen im Verfahren sondern auch zur Verunsicherung des Leipziger Stadtrates führten. Nachdem das Oberlandesgericht Dresden das weitere Vorgehen für die Fortführung des Vergabeverfahrens vorgegeben hatte, wurde der aktuelle Projektstand von Teilen der allgemeinen Öffentlichkeit, Fachöffentlichkeit und Teilen des Stadtrates der Stadt Leipzig grundsätzlich in Frage gestellt. Die Äußerungen reichten vom Beenden des laufenden Vergabeverfahrens mit Start eines neuen Wettbewerbs auf der Grundlage einer anderer Aufgabenstellung bis hin zur Realisierung des Denkmals in ferner Zukunft oder den gänzlichen Verzicht auf das große Nationaldenkmal mit internationaler Bedeutung. Insbesondere der Standort Wilhelm-Leuschner-Platz war umstritten. Seit Februar 2014 waren Anträge mehrerer Fraktionen im Verfahren, die zu der Entscheidung in der Ratsversammlung am 16.07.2014 führten. Die Stadtverwaltung ist mit diesem Beschluss beauftragt worden, zunächst dass laufende VOFVerfahren zu beenden. Der Stadtrat hat aber auch den klaren Auftrag erteilt, an der Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig festzuhalten. Die Zuwendungsgeber Bund und Freistaat Sachsen wurden am 17.07.2014 über den Ratsbeschluss vom 16.07.2014 informiert. Mit Schreiben vom 29.07.2014 hat die Sächsische Staatskanzlei mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den Zuwendungsbescheid vom 01.12.2011 zu widerrufen, da der Zuwendungszweck nicht erreicht wird. Außerdem könne das im Bewilligungsbescheid festgesetzte Ziel, das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmals zum 25. Jahrestag der Friedlichen Revolution am 9. Oktober 2014 einzuweihen nicht mehr erreicht werden. Die Stadt Leipzig wurde gemäß § 28 VwVfG das Recht zur Anhörung eingeräumt. Die Stadt Leipzig hat davon Gebrauch gemacht. Die Stadt Leipzig hat beim Zuwendungsgeber Freistaat Sachsen für das VOF-Verfahren insgesamt förderfähige Ausgaben in Höhe von 415.000,00 € abgerechnet und die Mittel erhalten. Diese Fördermittel sind gemäß Bescheid des Freistaates Sachsen vom 20.11.2014 zurückzuzahlen. Für das Verfahren wurden weiterhin noch nicht abgerechnete förderfähige Ausgaben in Höhe von 43.676,70 € getätigt. Dieses Ausgabe wird als außerplanmäßige Ausgabe in den Ergebnishaushalt übernommen und aus dem PSP Element Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft gedeckt. Darüberhinaus findet eine Haushaltsbereinigung der Ausgaben 2013 statt. Umsetzung Beschlusspunkt 1 RBV- 2172/14: Zum Beenden des VOF-Vergabeverfahrens sind folgende Schritte zwingend umzusetzen: - Anzeige der Beendigung des Verfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union - schriftliche Information der drei Preisträger über die Beendigung des Verfahrens mit Benennung der Gründe optional: - Information über die Beendigung des Verfahrens bei competitiononline.de Begründung: Information der Fachöffentlichkeit - Information der Jury und des Begleitgremiums Umsetzung Beschlusspunkte 2, 3 und 5 RBV-2127/14: - In der Sitzung des Begleitgremiums zum Wettbewerbsverfahren am 10.09.2014 hat der Oberbürgermeister über den aktuellen Sachstand informiert und um Anregungen für ein neues Vorgehen gebeten. Die Anwesenden haben sich dafür ausgesprochen, den neuen Prozess zeitnah in Gang zu bringen, sich aber für die Formulierung der Zielstellung auch ausreichend Zeit zu nehmen. Wichtig sei ein Kommunikationskonzept. Es besteht außerdem Einvernehmen darüber, dass sich ein Leipziger „Denkmal“ hauptsächlich mit dem Thema Freiheit auseinandersetzen soll. Es wird vorgeschlagen, dass das Format „Leipzig – weiter denken“ genutzt wird und ein Grundkonzept dafür erarbeitet wird. Umsetzung Beschlusspunkt 4 RBV-2127/14: Aufhebung des RBV-1006/11 v. 17.11.2011 „Benennung eines Platzes nach der Friedlichen Revolution“ - Mit dem o. g. Ratsbeschluss ist die Umbenennung von noch festzulegenden Teilen des WilhelmLeuschner-Platzes in Platz der Friedlichen Revolution erfolgt. Wegen der noch nicht bekannten Ausdehnung des Denkmals wurde die Umbenennung förmlich nicht vollzogen. Es ist darüber zu entscheiden, ob der Stadtrat den o. g. Beschluss aufheben soll/muss. - Mit dem Ratsbeschluss vom 16.07.2014 zur Beendigung des VOF-Verfahrens wurde mit Beschlusspunkt 4 die Standortentscheidung Wilhelm-Leuschner-Platz aufgehoben. Für ein künftiges Verfahren ist eine neue Standortentscheidung zu treffen. Der Wilhelm-Leuschner-Platz scheidet nicht grundsätzlich aus, es wird aber mittelfristig dort kein Denkmal errichtet werden. Es ist abzuwägen, ob die Umbenennung bzw. Ansage und Kennzeichnung rückgängig gemacht wird. An der Straßenbahnhaltestelle Wilhelm-Leuschner-Platz wird der Zusatz „Platz der Friedlichen Revolution“ in der Straßenbahn angesagt; die Haltestelle der Deutschen Bahn Wilhelm-LeuschnerPlatz trägt die Beschilderung „Platz der Friedlichen Revolution.“ In den Fahrplänen wurde die Bezeichnung nicht gefunden. Im Verwaltungsstandpunkt zu dem inzwischen vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Aufhebung der Umbenennung des Wilhelm-Leuschner-Platzes wird dazu vorgeschlagen, dass das Begleitgremium LFED, welches im Dezember 2014 noch einmal zusammenkommt und in dem alle Fraktionen vertreten sind, zur Vorberatung genutzt wird. Anlagen: ANLAGE 1: RBV-2127/14 vom 16.07.2014 ANLAGE 2: RBV-1006/11 vom 17.11.2011 RB ANLAGE 1 Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-2127/14 vom 16.07.2014 Antrag Nr. V/A 519/14 Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Beendigung des Wettbewerbes Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal und Durchführung eines Bürgerentscheides 1. Das laufende Vergabeverfahren für das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal wird beendet. Votum: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme 2. In einem breiten Beteiligungsprozess wird über die Gestaltung des Verfahrens für eine angemessene Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum entschieden. Votum: einstimmig angenommen 3. Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat zu gegebener Zeit einen entsprechenden Verfahrensvorschlag vor. Votum: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme 4. In dem Zusammenhang wird der Ratsbeschluss zum Wilhelm-Leuschner-Platz als Standort für das Denkmal aufgehoben. Votum: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung 5. Die Stadt Leipzig hält an dem Ziel fest, langfristig ein Zeichen für die deutschlandweite und internationale Bedeutung der Friedlichen Revolution in Leipzig im öffentlichen Raum zu setzen. Votum: einstimmig angenommen igz ipe Lt da tS 40 7.0 /4 20 /5 .1 0 RB ANLAGE 2 Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1006/11 vom 17.11.2011 DS-Nr. V/1720 Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Benennung eines Platzes nach der Friedlichen Revolution (Neufassung) 1. Die Fläche mit dem Freiheits- und Einheitsdenkmal erhält den Namen "Platz der Friedlichen Revolution". 2. Zur Festlegung der räumlichen Ausdehnung des Platzes der Friedlichen Revolution und des Wilhelm-Leuschner-Platzes zwischen Grünewaldstraße und verlängertem Peterssteinweg wird im Ergebnis des Denkmalwettbewerbs ein Vorschlag in die Ratsversammlung eingebracht. 3. Der Umriss des neu festzulegenden Wilhelm-Leuschner-Platzes ist in Lage und Größe in herausragender Weise zu berücksichtigen. 4. Der Oberbürgermeister setzt sich dafür ein, dass für die Bezeichnung der LVB- und der CityTunnel-Haltestelle ab deren geplanter Inbetriebnahme Ende 2013 beide Platznamen verwendet werden. Votum: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 6 Stimmenthaltungen igz ipe Lt da t S 40 7.0 /4 20 /5 .1 0