Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1010090.pdf
Größe
247 kB
Erstellt
04.09.14, 12:00
Aktualisiert
29.09.16, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. DS-00272/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Finanzen
05.01.2015
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Kultur
16.01.2015
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
21.01.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Verfahren zur Beendigung des VOF Verfahrens Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal Umsetzung Ratsbeschluss RBV-2127/14 v. 16.07.2014 und Außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis:
1. Der Sachstand zum VOF-Verfahren Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal wird zur Kenntnis
genommen.
2. Die Verfahrensschritte zur förmlichen Umsetzung des RBV-2127/14 vom 16.07.2014 werden zur
Kenntnis genommen. Ergänzend zu den zwingenden Schritten wird über die Beendigung des VOFVerfahrens die Jury und das Begleitgremium sowie die Fachöffentlichkeit informiert. Der Beigeordnete für
Kultur wird mit der Umsetzung der festgelegten Schritte beauftragt.
3. Gemäß Bescheid des Freistaates Sachsen vom 20.11.2014 über den Widerruf des Fördermittelbescheids vom 01.12.2011 werden 415.000,00 € erhaltene Fördermittel gegebenenfalls zzgl. Zinsen, an
den Freistaat erstattet.
4. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen gem. §79 (1) SächsGemO aus dem Beschlusspunkt 3 i.H.v. 415.000,00 € erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung FH
(Invest)“ (1098700000).
5. Der im RBV-2127/14, Beschlusspunkt 2, geforderte breite Beteiligungsprozess über die Gestaltung
des Verfahrens für eine angemessene Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum wird
über das städtische Format „Leipzig – weiter denken“ angeschoben. Die Dezernate IV (Federführung)
und VI erarbeiten dafür ein Grundkonzept, in dem auch die für den Prozess notwendigen finanziellen und
personellen Ressourcen aufgezeigt werden und legen dieses der DB OBM im I. HJ 2015 vor.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2014
460.423,22 €
7.0000.552.700
2014
415.000,00 €
1.100.28.1.0.01.01.08
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
bis
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
x
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Nach Beschlüssen des Bundestages und des Sächsischen Landtages, mit denen die Finanzierung
des Denkmalprojektes gesichert wurde, hat die Leipziger Ratsversammlung mit Beschluss vom
18.05.2011 (RBV-803/11) den Oberbürgermeister beauftragt, einen künstlerischen Wettbewerb zum
Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal für den Standort Wilhelm-Leuschner-Platz auszuloben und
durchzuführen.
Der Wettbewerb wurde am 09.10.2011 im Europäischen Amtsblatt bekannt gemacht. Als Ergebnis
der Jurysitzung vom 05./06.07.2012 wurden drei Preise vergeben, dem Auslober jedoch kein
Vorschlag zur Realisierung einer der Preisträgerentwürfe unterbreitet.
Mit den Hinweisen der Jury hat die Stadt Leipzig eine Weiterentwicklungsphase entwickelt und
parallel dazu eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
In diesem Zeitraum kam es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Verfassern des Entwurfs
des 1. Preises „Siebzigtausend“, die nicht nur zu erheblichen Verzögerungen im Verfahren sondern
auch zur Verunsicherung des Leipziger Stadtrates führten.
Nachdem das Oberlandesgericht Dresden das weitere Vorgehen für die Fortführung des Vergabeverfahrens vorgegeben hatte, wurde der aktuelle Projektstand von Teilen der allgemeinen Öffentlichkeit, Fachöffentlichkeit und Teilen des Stadtrates der Stadt Leipzig grundsätzlich in Frage gestellt.
Die Äußerungen reichten vom Beenden des laufenden Vergabeverfahrens mit Start eines neuen
Wettbewerbs auf der Grundlage einer anderer Aufgabenstellung bis hin zur Realisierung des
Denkmals in ferner Zukunft oder den gänzlichen Verzicht auf das große Nationaldenkmal mit
internationaler Bedeutung. Insbesondere der Standort Wilhelm-Leuschner-Platz war umstritten.
Seit Februar 2014 waren Anträge mehrerer Fraktionen im Verfahren, die zu der Entscheidung in der
Ratsversammlung am 16.07.2014 führten.
Die Stadtverwaltung ist mit diesem Beschluss beauftragt worden, zunächst dass laufende VOFVerfahren zu beenden. Der Stadtrat hat aber auch den klaren Auftrag erteilt, an der Würdigung der
Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig festzuhalten.
Die Zuwendungsgeber Bund und Freistaat Sachsen wurden am 17.07.2014 über den Ratsbeschluss
vom 16.07.2014 informiert.
Mit Schreiben vom 29.07.2014 hat die Sächsische Staatskanzlei mitgeteilt, dass sie beabsichtigt,
den Zuwendungsbescheid vom 01.12.2011 zu widerrufen, da der Zuwendungszweck nicht erreicht
wird. Außerdem könne das im Bewilligungsbescheid festgesetzte Ziel, das Leipziger Freiheits- und
Einheitsdenkmals zum 25. Jahrestag der Friedlichen Revolution am 9. Oktober 2014 einzuweihen
nicht mehr erreicht werden. Die Stadt Leipzig wurde gemäß § 28 VwVfG das Recht zur Anhörung
eingeräumt. Die Stadt Leipzig hat davon Gebrauch gemacht.
Die Stadt Leipzig hat beim Zuwendungsgeber Freistaat Sachsen für das VOF-Verfahren insgesamt
förderfähige Ausgaben in Höhe von 415.000,00 € abgerechnet und die Mittel erhalten. Diese
Fördermittel sind gemäß Bescheid des Freistaates Sachsen vom 20.11.2014 zurückzuzahlen.
Für das Verfahren wurden weiterhin noch nicht abgerechnete förderfähige Ausgaben in Höhe von
43.676,70 € getätigt. Dieses Ausgabe wird als außerplanmäßige Ausgabe in den Ergebnishaushalt
übernommen und aus dem PSP Element Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft gedeckt.
Darüberhinaus findet eine Haushaltsbereinigung der Ausgaben 2013 statt.
Umsetzung Beschlusspunkt 1 RBV- 2172/14:
Zum Beenden des VOF-Vergabeverfahrens sind folgende Schritte
zwingend umzusetzen:
- Anzeige der Beendigung des Verfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union
- schriftliche Information der drei Preisträger über die Beendigung des Verfahrens mit Benennung
der Gründe
optional:
- Information über die Beendigung des Verfahrens bei competitiononline.de
Begründung: Information der Fachöffentlichkeit
- Information der Jury und des Begleitgremiums
Umsetzung Beschlusspunkte 2, 3 und 5 RBV-2127/14:
- In der Sitzung des Begleitgremiums zum Wettbewerbsverfahren am 10.09.2014 hat der
Oberbürgermeister über den aktuellen Sachstand informiert und um Anregungen für ein neues
Vorgehen gebeten. Die Anwesenden haben sich dafür ausgesprochen, den neuen Prozess zeitnah
in Gang zu bringen, sich aber für die Formulierung der Zielstellung auch ausreichend Zeit zu
nehmen. Wichtig sei ein Kommunikationskonzept.
Es besteht außerdem Einvernehmen darüber, dass sich ein Leipziger „Denkmal“ hauptsächlich mit
dem Thema Freiheit auseinandersetzen soll. Es wird vorgeschlagen, dass das Format „Leipzig –
weiter denken“ genutzt wird und ein Grundkonzept dafür erarbeitet wird.
Umsetzung Beschlusspunkt 4 RBV-2127/14:
Aufhebung des RBV-1006/11 v. 17.11.2011 „Benennung eines Platzes nach der Friedlichen
Revolution“
- Mit dem o. g. Ratsbeschluss ist die Umbenennung von noch festzulegenden Teilen des WilhelmLeuschner-Platzes in Platz der Friedlichen Revolution erfolgt. Wegen der noch nicht bekannten
Ausdehnung des Denkmals wurde die Umbenennung förmlich nicht vollzogen. Es ist darüber zu
entscheiden, ob der Stadtrat den o. g. Beschluss aufheben soll/muss.
- Mit dem Ratsbeschluss vom 16.07.2014 zur Beendigung des VOF-Verfahrens wurde mit
Beschlusspunkt 4 die Standortentscheidung Wilhelm-Leuschner-Platz aufgehoben. Für ein künftiges
Verfahren ist eine neue Standortentscheidung zu treffen. Der Wilhelm-Leuschner-Platz scheidet
nicht grundsätzlich aus, es wird aber mittelfristig dort kein Denkmal errichtet werden. Es ist
abzuwägen, ob die Umbenennung bzw. Ansage und Kennzeichnung rückgängig gemacht wird. An
der Straßenbahnhaltestelle Wilhelm-Leuschner-Platz wird der Zusatz „Platz der Friedlichen
Revolution“ in der Straßenbahn angesagt; die Haltestelle der Deutschen Bahn Wilhelm-LeuschnerPlatz trägt die Beschilderung „Platz der Friedlichen Revolution.“ In den Fahrplänen wurde die
Bezeichnung nicht gefunden. Im Verwaltungsstandpunkt zu dem inzwischen vorliegenden Antrag
der Fraktion DIE LINKE zur Aufhebung der Umbenennung des Wilhelm-Leuschner-Platzes wird
dazu vorgeschlagen, dass das Begleitgremium LFED, welches im Dezember 2014 noch einmal
zusammenkommt und in dem alle Fraktionen vertreten sind, zur Vorberatung genutzt wird.
Anlagen:
ANLAGE 1: RBV-2127/14 vom 16.07.2014
ANLAGE 2: RBV-1006/11 vom 17.11.2011
RB
ANLAGE 1
Beschluss der Ratsversammlung
Nr. RBV-2127/14 vom 16.07.2014
Antrag Nr. V/A 519/14
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Beendigung des Wettbewerbes Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal und
Durchführung eines Bürgerentscheides
1. Das laufende Vergabeverfahren für das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal wird beendet.
Votum: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme
2. In einem breiten Beteiligungsprozess wird über die Gestaltung des Verfahrens für eine
angemessene Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum entschieden.
Votum: einstimmig angenommen
3. Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat zu gegebener Zeit einen entsprechenden
Verfahrensvorschlag vor.
Votum: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme
4. In dem Zusammenhang wird der Ratsbeschluss zum Wilhelm-Leuschner-Platz als Standort für
das Denkmal aufgehoben.
Votum: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung
5. Die Stadt Leipzig hält an dem Ziel fest, langfristig ein Zeichen für die deutschlandweite und
internationale Bedeutung der Friedlichen Revolution in Leipzig im öffentlichen Raum zu setzen.
Votum: einstimmig angenommen
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ANLAGE 2
Beschluss der Ratsversammlung
Nr. RBV-1006/11 vom 17.11.2011
DS-Nr. V/1720
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Benennung eines Platzes nach der Friedlichen Revolution (Neufassung)
1. Die Fläche mit dem Freiheits- und Einheitsdenkmal erhält den Namen "Platz der Friedlichen
Revolution".
2. Zur Festlegung der räumlichen Ausdehnung des Platzes der Friedlichen Revolution und des
Wilhelm-Leuschner-Platzes zwischen Grünewaldstraße und verlängertem Peterssteinweg wird
im Ergebnis des Denkmalwettbewerbs ein Vorschlag in die Ratsversammlung eingebracht.
3. Der Umriss des neu festzulegenden Wilhelm-Leuschner-Platzes ist in Lage und Größe in
herausragender Weise zu berücksichtigen.
4. Der Oberbürgermeister setzt sich dafür ein, dass für die Bezeichnung der LVB- und der CityTunnel-Haltestelle ab deren geplanter Inbetriebnahme Ende 2013 beide Platznamen verwendet
werden.
Votum: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 6 Stimmenthaltungen
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