Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1008451.pdf
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328 kB
Erstellt
29.09.14, 12:00
Aktualisiert
29.03.18, 08:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. DS-00461/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-West
10.11.2014
Anhörung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
13.11.2014
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
17.11.2014
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
25.11.2014
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
01.12.2014
2. Lesung
Verwaltungsausschuss
03.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
1. Änderung zum Beschluss des Verwaltungsausschusses Nr. VAV-167/13 vom
04.09.2013 aufgrund von Mehrkosten i.V.m. einer überplanmäßigen Auszahlung nach
§ 79 (1) SächsGemO i.H.v. Insgesamt 71.000 € - EILBEDÜRFTIG
Beschlussvorschlag:
1.
Die Änderung zum Baubeschluss Nr. VAV-167/13 vom 04.09.2013 - „Umbau des rechten
Gebäudeteils zum Familienzentrum“ (Ringstraße 4) wird beschlossen.
2.
Die Gesamtkosten (Umbau zum Familienzentrum (rechter Gebäudeteil) inkl. Zusatzkosten betragen
1.454.488,86 €. Der Mehrbedarf beträgt insgesamt 323.488,86 €.
Für das Bauvorhaben wurde eine Zuwendung aus dem Förderprogramm "Stadtteile mit besonderen
Erneuerungsbedarf, Fördergebiet "Soziale Stadt" Leipzig Grünau" beantragt. Der bestätigte
Fördermittelanteil beläuft sich auf 812.573,56 €. Zusätzlich wurde eine Förderung i.H.v. 117.866,67 €
in Aussicht gestellt (siehe auch Pkt. 4.1 der Vorlage – Finanzierungsplan).
3. Für das Jahr 2014 werden überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im PSPElement "Ringstraße 4“ (7.0000145.700) in Höhe von 139.497 € bestätigt.
Die bereits abgerechneten Mittel wurden in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 aus den
folgenden PSP-Elementen gedeckt:
• 35.000 € für Interim aus PSP-Element: 1.100.36.5.0.01.20 (51. UH 2 Bauunterhaltung)
• 33.065 € für Erweiterung der Aufstockung aus PSP-Element: 30.000 € aus PSP-Element
7.0000381.700 (Soziale Stadt Grünau), 2.565,00 € aus PSP-Element 1.100.36.5.0.01.18
(51. UH 2 Bauunterhaltung), 500,00 € aus PSP-Element 7.0001136.700 (Haydnstraße),
In Verbindung mit einer einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO soll
die weitere Deckung aus folgenden PSP-Elementen erfolgen:
• 12.000 € aus Mitteln des ASW: PSP-Element 7.0000381.700 (Soziale Stadt Grünau),
• 14.500 € aus Mitteln des ASW: Innenauftrag 106400000130 (Soziale Stadt Grünau,
• 45.000 € PSP-Element „Landes- und Erziehungsgeld“ (1.100.35.1.0.02)
4. Der Beschluss gilt unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplanen in den jeweiligen
Haushaltsjahren und unter Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel.
5. Nach Abschluss der Baumaßnahmen, wird zwischen der Stadt Leipzig und dem Caritasverband
Leipzig e.V. ein Überlassungsvertrag für den rechten Gebäudeteil der Ringstr. 4 sowie mit dem
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) ein Überlassungsvertrag für die zusätzlichen
Räume (erweiterte Aufstockung) jeweils über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschlossen. Die
Überlassung erfolgt, da die Träger Pflichtaufgaben der Stadt Leipzig übernehmen, kostenfrei. Die
Betriebskosten werden durch den Träger getragen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Finanzielle Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträ
Aufw
Finanzhaushalt
Einza
Ausz
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Ergeb. HH E
Ergeb. HH A
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH E
zu erwarten
Ergeb. HH A
Abschreibun
Ergeb. HH A
Abschreibun
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
Durch eine notwendige Anpassung der Planung und Bauausführung muss beim Bauvorhaben
„Umbau des rechten Gebäudeflügels zum Familienzentrum“ in der Ringstraße 4 ergibt sich eine
Kostenerhöhung. Die Ursache sowie der Mehrbedarf wird in der beigefügten Anlage ausführlich
begründet.
Anlagen:
Eilbedürftigkeitsbegründung
Anlage
Textteil Vorlage inkl. Begründungen und Finanzierung
Anlage 1 Begründung des Mehrbedarfs
HAUSHALTSVORLAGE
1. Änderung zum Beschluss des Verwaltungsausschusses
Nr. VAV-167/13 vom 04.09.2013 aufgrund von Mehrkosten
i.V.m einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1)
SächsGemO i.H.v. insgesamt 71.000 €
Kostenerhöhung durch Anpassung der Planung
und Bauausführung
Bauvorhaben:
Umbau des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum
Ringstraße 4, 04209 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Str. 126, 04317 Leipzig
Stand:
04.11.2014
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt
Haushaltsvorlage Umbau
04209 Leipzig
Stand vom: 04.11.2014
für Jugend, Familie und Bildung
des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4,
Inhaltsverzeichnis
1 Grundlagen
3
2 Begründung der Zusatzkosten
3
2.1 Ist-Zustand des Gebäudes
3
2.2 Planung
3
2.3 Problematik Nutzung
3
2.4 Ursachen der Zusatzkosten
4
2.5 Beschreibung der Zusatzkosten
4
2.6 Kosteneinsparungen
4
3 Investitionskosten
5
3.1 Gesamtkosten
5
3.2 Detaillierte Übersicht des Mehrbedarfs
6
4 Finanzierung
7
4.1 Finanzierungsplan
7
4.2 Deckung des Mehrbedarfs
7
4.3 Einordnung in die Haushaltsplanung
7
5 Fristenplan
8
6 Folgekosten
8
7 Folgen bei Ablehnung
8
8 Schlussfolgerung
8
Anlagen
Anlage 1
Begründung des Mehrbedarfs
1
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_03
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt
Haushaltsvorlage Umbau
04209 Leipzig
Stand vom: 04.11.2014
für Jugend, Familie und Bildung
des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4,
Grundlagen
Grundlage dieser Vorlage bildet der Baubeschluss zum Umbau der Ringstraße 4 (rechter Gebäudeteil)
zum Familienzentrum, welcher vom Verwaltungsausschuss am 4. September 2013 unter der Nummer
VAV-167/13 gefasst wurde.
Des Weiteren gelten die Fördermittelbescheide der SAB vom 11.03.2013 und 22.01.2014 (Fördergebiet
Soziale Stadt), welcher eine 100-prozentige Refinanzierung der förderfähigen Kosten vorsieht. In diesem
Zusammenhang muss erwähnt werden, dass für die geförderten Maßnahmen mit der Nutzung und
Bewirtschaftung keine Einnahmen, wie beispielsweise Mieteinnahmen erzielt werden dürfen.
Entsprechend des Baubeschlusses VAV-167/13 Punkt 6 wird der Nutzungsbereich des Familienzentrums
dem Caritas e.V. entgeltfrei zur Verfügung gestellt, da mit Betrieb des Familienzentrums durch den
Träger Pflichtleistungen der Stadt Leipzig übernommen werden. Dies ist auf die nachfolgend
beschriebene Erweiterung der Aufstockung im Nutzungsbereich des Kinder- und Jugendnotdienstes zu
übertragen, welche diesen Bereich ebenfalls mietfrei zur Verfügung gestellt bekommen, da diese
Baumaßnahme gefördert wurde.
Inhalt dieser Vorlage ist die Bezifferung und Begründung der Kostenerhöhung, die nunmehr 10 %
übersteigt.
Begründung der Zusatzkosten
Ist-Zustand des Gebäudes
Die Ringstraße 4 ist ein Typenbau vom Typ 180/90-74, welcher 1978 errichtet wurde. In den Jahren
1988/1989 erfolgte der Umbau zum Kinderheim. Das Gebäude wird unterteilt in den Bereich für den
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) sowie einen bisher leerstehenden Gebäudeteil,
der gemäß Baubeschluss VAV-167/13 zum Familienzentrum des Caritasverband Leipzig e.V. umgebaut
wird. Dabei werden die Raumstrukturen entsprechend den aktuellen Nutzungsanforderungen angepasst.
Des Weiteren werden die umfangreichen baulichen Mängel des Montagebaus abgestellt, welche noch
nicht in den realisierten Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre behoben wurden. Dies waren
beispielsweise die Erneuerung der Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallation und Errichtung einer
Brandmeldeanlage. Im Gebäudeteil des Kinder- und Jugendnotdienstes wurden bereits die Fußböden
erneuert und die Wände malermäßig instand gesetzt.
Die vorangegangenen Sanierungsmaßnahmen erfolgten im genutzten Zustand und konnten in einem
einigermaßen vertretbaren Rahmen für Nutzer und die am Bau Beteiligten abgewickelt werden.
Planung
Im o.g. Baubeschluss wurde festgelegt, dass im Wesentlichen folgende Maßnahmen durchgeführt
werden müssen, um eine Nutzung des rechten Gebäudeteils als Familienzentrum zu ermöglichen:
• räumliche Umstrukturierungen (inkl. Lageänderung/ Ergänzung der Türöffnungen)
• Funktionsflächenerweiterung gemäß Raumprogramm für den Caritas e.V. durch Aufstockung im
2. OG (inkl. Erweiterung der Treppenanlage als 2. Rettungsweg)
• Rückbau Speiseaufzugschacht
• Anbau Personenaufzug
• energetische Sanierung der Fassaden- und Dachflächen des gesamten Gebäudes
• Umsetzung der zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen durch erweiterte Nutzung
• ergänzende notwendige Maßnahmen für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro sowie
Ausbaugewerke (Tischler, Maler, etc.)
Mit Durchführung dieser Maßnahmen wird die bauliche Sanierung des Gebäudes abgeschlossen.
Problematik Nutzung
Da die bisher durchgeführten Sanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb durchgeführt wurden, ist man
bei der Planung der jetzigen Maßnahmen ebenfalls von internen Verlagerungen im Gebäude und damit
regulären Bauablauf ausgegangen. Die Nutzer sollten bei besonders lärmintensiven Arbeiten durch
Zwischenlösungen (hausinterne Umzüge) geschützt werden. Dies wäre zum Zeitpunkt der Planung 2012
auch möglich gewesen, da die Kapazitäten des Kinder- und Jugendnotdienstes nicht vollständig
ausgeschöpft waren.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_03
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Haushaltsvorlage Umbau
04209 Leipzig
Stand vom: 04.11.2014
für Jugend, Familie und Bildung
des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4,
Innerhalb der letzten zwei Jahre hat sich die Situation jedoch verschlimmert, der Platzbedarf für die
Aufnahme von Säuglingen, (Klein)kindern und Jugendlichen hat sich so stark erhöht, dass alle
räumlichen Kapazitäten vollständig ausgelastet sind und keine Ausweichquartiere innerhalb des
Gebäudes mehr geschaffen werden können. Auch stadtweit sind alle vorhandenen Ersatzunterkünfte voll
belegt.
Durch die geplanten Maßnahmen wird bauabschnittsweise eine derartige Lärm- und Staubbelastung
verursacht, dass sie den schutzbedürftigen Kindern nicht zugemutet werden kann. Aus diesem Grund
gibt es immer wieder Baustopps durch die notwendige Herstellung von zusätzlichen Zwischenlösungen
(Interim, Schutzmaßnahmen) und die damit verbundene Anpassung an Planung und Bauausführung.
Ursachen der Zusatzkosten
Die unter Punkt 2.3 benannte Problematik verursacht Zusatzkosten, die in der Anlage 1 detailliert
beschrieben werden.
Ergänzend wird Mehrbedarf für das Projekt durch folgende Umstände verursacht:
• Seit der Kostenberechnung im Jahr 2012 gibt es eine Baupreissteigerung i.H.v. ca. 4,5 %, die
erhebliche Auswirkungen auf die Ausschreibungsergebnisse haben.
• Seit letztem Jahr ist die neue HOAI in Kraft, welche die Honorare der Planer für die
Leistungsphasen 7-9 erhöht.
• Beim Freilegen von Bauteilen (Wände, Dach, Erdarbeiten, etc.) wurden teilweise marode
Bauzustände vorgefunden, die von außen nicht ersichtlich waren. Im Zuge des Baufortschrittes
wurden Mängel an der Bausubstanz erkennbar
• Im Zuge der Vorbereitung der Baumaßnahme ergab sich hinsichtlich der Aufnahme
„schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher“ durch den VKKJ ein deutlicher Mehrbedarf von ca.
75m² Nutzfläche, der sich auch in der Zukunft fortsetzen wird, da die vorhandenen
Räumlichkeiten in ihrem Bereich nicht mehr ausreichend sind. Dieser räumliche Mehrbedarf ist
auch im zukünftigen Nutzungsbereich der Caritas nicht zu sichern.
• Zur Sicherung des zusätzlichen Raumbedarfes wurde die bereits geplanten Aufstockung im 2.
Obergeschoss erweitert.
Beschreibung der Zusatzkosten
Durch das AfJFB wurde entschieden, den Mehrbedarf für VKKJ in den Räumen des angrenzenden
Kinder-, Jugend- und Familienzentrums (KiJuFaz) im EG unterzubringen. Diese Entscheidung würde
jedoch die Leistungserfüllung in Bezug auf die mit dem KiJuFaz verbundenen Ziele und Aufgaben
verhindern und damit dem ursprünglichen Bau- und Finanzierungsbeschluss widersprechen. Vor diesem
Hintergrund wurde in einer gemeinsamen Sitzung von AfJFB, AGB, ASW, Caritas als Träger der KiJuFaz
entschieden, den Flächenbedarf im Zuge einer Erweiterung der Aufstockung zu schaffen. Zu diesem
Zeitpunkt war die Baumaßnahme noch nicht begonnen, d.h. die im Baufortschritt ergebenden Mängel
waren noch nicht absehbar, es wurde von einer internen Verlagerung des VKKJ und einem regulären
Bauablauf ausgegangen, so dass die Mehrkosten für die Erweiterung der Aufstockung zum damaligen
Zeitpunkt ca. 100T€ bedeutet haben. Ohne die Aufstockung hätten entweder die Aufgaben des VKKJ
(Pflichtaufgaben) oder die beschlossenen Aufgaben des Trägers Caritas nicht erfüllt werden können. Die
Mehrkosten gegenüber dem Beschluss konnten aus FöMi der Sozialen Stadt (Bewilligung SAB vom
22.01.2014) und Eigenmitteln des ASW bereit gestellt werden.
Die Beschreibung des zusätzlichen Aufwandes erfolgt in der Anlage 1. Diese wird nach Kostengruppen
unterteilt.
Kosteneinsparungen
Durch den Bauherren und den Planer wurden verschiedene Maßnahmen zur Kosteneinsparung geprüft.
Einsparmöglichkeiten gibt es zum einen durch die Teilsanierung der Dachfläche. Zum anderen wurde mit
Fortschreiten der Baumaßnahme entschieden, die Konstruktion und Größe des Vordaches im Bereich
Caritas zu ändern.
Eine weitere Reduzierung der Kosten (Stand Kostenberechnung) ist aufgrund des Baufortschrittes ohne
weit fassende Eingriffe in die Planung nicht möglich. Die Folgen wären ein weiterer Zeitverzug und damit
drohender Verlust von Fördermitteln.
Stadt Leipzig
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04209 Leipzig
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für Jugend, Familie und Bildung
des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4,
Investitionskosten
Gesamtkosten
Kostenangaben in € brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe:
Kostenberechnung nach DIN 276 vom 10.07.2012 sowie Anzeige der Zusatzkosten vom 12.08.2014
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließung
300
Bauwerk - Baukonstruktionen
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
Summe
Einsparmaßnahmen
Gesamtsumme inkl. Einsparmaßnahmen
Zusatzkosten in %
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_03
Kosten gemäß BB
vom 04.09.2013
0,00 €
0,00 €
749.400,00 €
168.400,00 €
20.200,00 €
0,00 €
193.000,00 €
1.131.000,00 €
Zusatzkosten
(gesamt)
47.500,00 €
0,00 €
199.762,88 €
72.194,50 €
27.500,00 €
0,00 €
26.531,48 €
373.488,86 €
50.000,00 €
323.488,86 €
28,60%
Gesamt
47.500,00 €
0,00 €
949.162,88 €
240.594,50 €
47.700,00 €
0,00 €
219.531,48 €
1.504.488,86 €
50.000,00 €
1.454.488,86 €
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Haushaltsvorlage Umbau
04209 Leipzig
Stand vom: 04.11.2014
für Jugend, Familie und Bildung
des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4,
Detaillierte Übersicht des Mehrbedarfs
Kostengruppe
Leistung
Kosten
Zusatzkosten durch Bauablaufstörungen/ notwendige Zusatzleistungen
100
Bauherrenaufgaben siehe Anlage
47.500,00 €
300
Rohbauarbeiten
54.800,00 €
Tischlerarbeiten (Fenster und Türen)
19.000,00 €
Dachabdichtungsarbeiten
11.000,00 €
Trockenbauarbeiten
Kleinaufträge
10.000,00 €
Malerarbeiten
7.500,00 €
Schlosserarbeiten und Verglasung
18.000,00 €
Estricharbeiten/ Untergrundbehandlung
4.000,00 €
Unvorhergesehene Zusatzleistungen
5.000,00 €
Zwischensumme KG 300
400
7.500,00 €
136.800,00 €
Elektroinstallationen
18.000,00 €
Brandmeldeanlage
4.500,00 €
Blitzschutz
19.500,00 €
Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation
10.500,00 €
Zwischensumme KG 400
52.500,00 €
500
Außenanlagen
27.500,00 €
700
Planungskosten/ Planungserweiterung
10.000,00 €
Zwischensumme Zusatzleistungen
274.300,00 €
Leistungserweiterung durch Nutzeranforderungen (Erweiterung der Aufstockung im 2. OG)
300
Gerüst, Rohbau, Zimmerer, Dach, Trockenbau, Estrich, Putz,
Tischler, Fenster, Türen, Innenausbau, Sonnenschutz
62.962,88 €
400
Heizung, Lüftung, Sanitär, ELT, Sicherheitstechnik
19.694,50 €
700
Planungskosten
16.531,48 €
Zwischensumme Erweiterung Aufstockung
Zusatzkosten gesamt
Einsparmaßnahmen
99.188,86 €
373.488,86 €
Änderung der Konstruktion und Größe Vordach
35.000,00 €
Teilsanierung Dachflächen
15.000,00 €
Summe Einsparmaßnahmen
Zusatzkosten inkl. Einsparmaßnahmen, brutto
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_03
50.000,00 €
323.488,86 €
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt
Haushaltsvorlage Umbau
04209 Leipzig
Stand vom: 04.11.2014
für Jugend, Familie und Bildung
des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4,
Finanzierung
Finanzierungsplan
Förderprogramm
Fördersatz gemäß
Förderrichtlinie in %
Gesamtkosten in €
Förderfähige Kosten in €
Eigenanteil Stadt Leipzig
Anteil Fördermittel in €
Antrag vom
Bescheid vom
- gemäß BB vom
Fördermittel für
04.09.2013 Mehrbedarf
Stadtteile mit besonderem
Erneuerungsbedarf,
Fördergebiet „Soziale Stadt“
- Leipzig Grünau (Angaben
gerundet)
Gesamtförderung
Förderung SSP 2/3
Förderung SSP 2/3
Förderung SSP 2/3
1.131.000,00 €
1.100.000,00 €
384.553,00 €
746.447,00 €
06.08.2012
11.03.2013
323.488,86 €
275.988,86 €
139.496,29 €
183.992,57 €
1.454.488,86 €
1.375.988,86 €
524.049,29 €
930.440,23 €
0
22.01.2014*
* In diesem Bescheid wurde bereits die Erweiterung der Aufstockung mit Fördermitteln i.H.v. 96.125,981
€ bewilligt. Die noch fehlenden Fördermittel i.H.v. 117.866,67 € wurden seitens des Fördermittelgebers
bereits in Aussicht gestellt. Der Zusatzkostenantrag wird derzeit vorbereitet und schnellstmöglich
eingereicht.
Jahr
Gesamt
Fördermittelanteil
Anteil Stadt
2012
121.000,00 €
60.000,00 €
2013
860.000,00 €
573.000,00 €
2014
419.829,62 €
243.780,33 €
2015
53.659,24 €
53.659,24 €
Gesamt
1.454.488,86 €
930.439,57 €
61.000,00 €
287.000,00 €
176.049,29 €
0,00 €
524.049,29 €
Deckung des Mehrbedarfs
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus Fördermitteln der SAB sowie Eigenmitteln der Stadt Leipzig.
Die Eigenmittel i.H.v. rund 139.497 € werden aus folgenden Baumaßnahmen gedeckt:
➢ Die bereits abgerechneten Mittel wurden in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 aus den
folgenden PSP-Elementen gedeckt:
• 35.000 € für Interim aus PSP-Element: 1.100.36.5.0.01.20 (51. UH 2 Bauunterhaltung)
• 33.065 € für Erweiterung der Aufstockung aus PSP-Element: 30.000 € aus PSP-Element
7.0000381.700 (Soziale Stadt Grünau), 2.565,00 € aus PSP-Element 1.100.36.5.0.01.18
(51. UH 2 Bauunterhaltung), 500,00 € aus PSP-Element 7.0001136.700 (Haydnstraße),
➢ In Verbindung mit einer einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO soll die
weitere Deckung aus folgenden PSP-Elementen erfolgen:
• 12.000 € aus Mitteln des ASW: PSP-Element 7.0000381.700 (Soziale Stadt Grünau),
• 14.500 € aus Mitteln des ASW: Innenauftrag 106400000130 (Soziale Stadt Grünau,
• 45.000 € PSP-Element „Landes- und Erziehungsgeld“ (1.100.35.1.0.02)
Einordnung in die Haushaltsplanung
Jahr
Planung
Bau
Gesamt
2012
121.000,00 €
0,00 €
121.000,00 €
2013
54.000,00 €
806.000,00 €
860.000,00 €
2014
30.000,00 €
389.829,62 €
419.829,62 €
2015
14.531,48 €
39.127,76 €
53.659,24 €
Gesamt
219.531,48 €
1.234.957,38 €
1.454.488,86 €
Da die Bauaufträge noch in diesem Jahr beauftragt/ begonnen werden, müssen die Mittel noch in diesem
Jahr bereit gestellt werden.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_03
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Haushaltsvorlage Umbau
04209 Leipzig
Stand vom: 04.11.2014
für Jugend, Familie und Bildung
des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4,
Fristenplan
Baubeschluss des Verwaltungsausschusses
DB OBM
Änderung zum Baubeschluss/
Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss
Baubeginn
Bauende
04.09.13
28.10.14
03.12.14
01.12.13
30.03.2015 (in Abhängigkeit Baufreiheit
durch Nutzer VKKJ und Mittelfreigabe)
Folgekosten
Durch die Erweiterung der Aufstockung werden die Folgekosten nicht erhöht.
Folgen bei Ablehnung
Falls der Umbau der Ringstraße 4 zum Familienzentrum nicht fortgeführt werden kann, ist dieses
Angebot in Grünau nicht mehr lange verfügbar, da auch der momentane Standort in der Lilienstraße 1
infolge von Baumängeln absehbar nicht mehr genutzt werden kann.
Der Umzug der Angebote und Maßnahmen der Caritas in die Ringstraße 4 ist fachübergreifend in der AG
SEKo diskutiert und als zwingend erforderlich charakterisiert worden. Dementsprechend ist der Umzug in
dem vom Stadtrat 2012 beschlossenen Fachplan Kinder- und Jugendförderung festgeschrieben. Der
Umbau der Jugendhilfe-Infrastruktur im Planungsraum Grünau setzt auf den Umzug und wird analog
vorbereitet bzw. bereits realisiert.
Der erhöhte Aufwand für den Umbau der Ringstraße 4 zum Familienzentrum wurde unter den Punkten
2.2 bis 2.6 umfassend begründet. Durch den Zeitverzug (Schutzmaßnahmen, Anpassung an Planung
und Ausführung) besteht die Gefahr, die in diesem Jahr bewilligten Fördermittel nicht fristgerecht abrufen
zu können. Da die Finanzhilfen aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ in Jahresscheiben
gebunden sind, gefährdet eine nicht fristgerechte Abfinanzierung die Förderung. Eine Neubereitstellung
der Mittel im Folgejahr ist nicht gesichert.
Schlussfolgerung
Eine Sanierung im laufenden Betrieb bedeutet eine nicht vertretbare Belastung für alle Beteiligten,
insbesondere und vor allem aber für die Nutzer und die am Bau Beteiligten. Die baulichen Maßnahmen
können nicht wirtschaftlich durchgeführt werden.
Bei zukünftigen Projekten dieser Art sollten zwingend Auslagerungsobjekte gefunden werden, um
unzumutbare Zustände für die Nutzer zu verhindern und nicht zuletzt Bauzeit und Baukosten zu
optimieren.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_03
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Umbau des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4, 04209 Leipzig
Stand vom: 15.10.2014
Anlage 1 - Beschreibung des Mehraufwandes
Kostengruppe 100 (Grundstück)
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Durch die unten beschriebenen Maßnahmen muss der Bauherr Mittel zur Unterstützung von
hausinternen Umzügen, Provisorien, Sicherheitsmaßnahmen oder Transporten bereitstellen.
Beispielsweise wird seit Februar diesen Jahres ein Interim bereitgestellt, welches dem Aufenthalt der
Kinder bei besonders lärmintensiven Arbeiten dient.
Kostengruppe 300 (Bauwerk - Baukonstruktionen)
Rohbau
• Bei den Erdarbeiten wurden Betonteile entlang der Längsfassade vorgefunden, die für diese
Bauweise untypisch sind. Diese müssen für die Unterfangung der Außenwand und zur Herstellung
der Fundamente für die Eingänge und Rampen entfernt werden.
• Aufgrund falscher Angaben in den Grundleitungsplänen (Bestandspläne) sind größere Schächte für
die Anbindung der Schmutz- und Regenwasserleitung an das öffentliche Netz einzubauen als
ursprünglich angenommen.
• Der Aufwand beim Abbruch von Wänden und der Aufzugsschachtwand ist erhöht, da die Wände
stärker sind und nicht in Leichtbeton (wie bei diesem Typenprojekt üblich) sondern in Stahlbeton
hergestellt wurden.
• Im Bereich - Erweiterung der Aufstockung zusätzliche Maßnahmen - Rückverankerung, Abbruch
Bestandsdach
Tischlerarbeiten (Fenster und Türen)
• Die Anschlüsse der Fensterbänke sind neu herzustellen, da sie den Anforderungen der neuen EnEV
nicht entsprechen. Zwischen Fassade, Fenster und Fensterbank sind Hohlräume und es fehlt die
Abdichtung. Diese Fehlstellen sind zu schließen.
• Die Fluchttüren im EG sind in Aluminium und nicht wie geplant in Kunststoff auszuführen, da sich ab
01.01.2014 die Vorschriften für die Zulassung geändert haben. Dies ist eine Forderung aus der
Baugenehmigung.
• Beim Ausbau von Fertigteilen, Türelementen u.ä. wurde die schlechte Bausubstanz erkennbar. Die
mangelnde Fertigstellung bei Errichtung des Gebäudes und zwischenzeitlich mangelhafte
Nachbesserungen verursachen Mehraufwand beim Einbau der Türen und erfordern zum Teil neue
Türen.
Dachabdichtungsarbeiten
• Nach dem Öffnen der alten Dachabdichtung im Zuge der Aufstockung wurde festgestellt, dass die
vorhandene Dämmung in Teilen durchfeuchtet ist und die bestehende Abdichtung auf tragenden
Grund nicht flächig haftet. Diese Dachfläche ist komplett abzubrechen und neu aufzubauen.
• Diese Mängel waren nicht ersichtlich, eine Beschädigung der Dachhaut konnte im Vorfeld nicht
festgestellt werden. Eine Untersuchung durch Öffnen des Bestandes wurde nicht veranlasst, da
innerhalb des Gebäudes keine Schäden an der Dachabdichtung festgestellt wurden.
Trockenbauarbeiten
• Beim Einbau der neuen Stahlrahmen in Durchbrüchen von tragenden Wänden mussten verstärkt
maßliche Toleranzen des Bestandes durch schiefe bzw. verdrehte Wände aufgenommen werden.
Die Brandschutzverkleidungen müssen diese Differenzen ausgleichen und mit einer zusätzlichen
Unterkonstruktion bzw. doppelt beplankt ausgeführt werden.
• Durch die Konkretisierung der Raumnutzung müssen zusätzliche Schallschutzmaßnahmen in den
Beratungsräumen im Bereich der Aufstockung durchgeführt werden.
Malerarbeiten
• Durch die zusätzliche Schaffung von nicht vorgesehenen Aufenthaltsräumen als Interim müssen
Malerarbeiten ergänzt bzw. vorgezogen werden und verursachen Mehrkosten.
Estricharbeiten
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Umbau des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4, 04209 Leipzig
Stand vom: 15.10.2014
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Nach Rückbau des Bodenbelages wurde Zementspachtel auf Gipsestrich vorgefunden. Dieser ist
aus bautechnischen Gründen zu erneuern.
Sonstige Arbeiten
• Mit Fortschreiten der Baumaßnahme wurde deutlich, dass sämtliche Eingriffe im derzeit genutzten
Gebäudeteil zu Mehrkosten für Schutzmaßnahmen und Verzögerungen führen. Um
Einschränkungen für den Nutzer zeitlich zu minimieren, wurden Leistungen gegenüber dem
geplanten Bauablauf vorgezogen und Kleinstaufträge erteilt (z.B. Malerarbeiten siehe oben).
• Schutzmaßnahmen übersteigen das übliche Maß. Die Arbeitszeit ist aufgrund der sensiblen Nutzung
auf wenige Stunden pro Tag begrenzt, eine durchgehende Ausführung der Leistungen ist nicht
möglich, die Baufirmen mussten mit zeitlichen Unterbrechungen mehrfach beginnen. Dem Nutzer
kann keine räumliche oder zeitliche Flexibilität abverlangt werden.
• Die Schutzbedürftigkeit des Nutzers wurde in der Planungsphase entsprechend den 2010 im
Gebäude durchgeführten Sanierungsmaßnahmen als "normal" eingeschätzt. Die Schutzbedürftigkeit
für die aktuell durchzuführende Maßnahme hat sich durch die vollständige Auslastung stark erhöht.
Kostengruppe 400 (Bauwerk - Technische Anlagen)
Elektroinstallation (Stark- und Schwachstrom)
• Die Bodenbeläge und der Gipsestrich müssen erneuert werden. Dafür müssen die Oberteile/
Abdeckungen der Sockelleisten und Steckdosen demontiert, zwischengelagert, wieder montiert bzw.
teilweise erneuert werden, das wurde in der Kostenberechnung nicht berücksichtigt.
• Des Weiteren müssen durch präzisierte Nutzeranforderungen, bestehende Elektroinstallationen
zum Teil geändert bzw. ergänzt werden.
Brandmeldeanlage
• Die Mehrkosten umfassen die notwendige Erweiterung der Brandmeldeanlage für die Erweiterung
der Aufstockung.
Blitzschutz
• Im Rahmen der notwendigen Erdarbeiten wurde festgestellt, dass die vorhandene Blitzschutzanlage
sehr stark beschädigt ist.
• Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme muss die Blitzschutzanlage inkl. der Ringleitung komplett
zurückgebaut und entsprechend den gültigen Vorschriften (DIN bzw. VDE) erneuert werden.
• In der Kostenberechnung wurde nur der notwendige Umbau aufgrund der Aufstockung
berücksichtigt.
Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation
• Ein Mehraufwand entsteht durch die Anbindung und Umverlegung bestehender Leitungen im
Bereich der erweiterten Aufstockung sowie durch eine Änderung der Ausführung der Lüftungsanlage
für die Küche durch erweiterte Nutzeranforderungen.
Kostengruppe 500 (Außenanlagen)
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Mehrkosten sind durch die zusätzlichen Maßnahmen im Bereich Erdarbeiten Gewerk Rohbau auch
im Gewerk Außenanlagen entstanden (zusätzlicher Aushub, Wiedereinbau, Abbruch Betonteile).
Kostengruppe 700 (Baunebenkosten)
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Durch die Erweiterung bzw. Anpassung der Planung sind Nachträge für die Planungsverträge zu
verzeichnen.
Die Insolvenz des Elektroplaners und die Beauftragung nach der neuen HOAI 2013 verursacht eine
Honorarsteigerung.
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