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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1008451.pdf
Größe
328 kB
Erstellt
29.09.14, 12:00
Aktualisiert
29.03.18, 08:51

Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. DS-00461/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Stadtbezirksbeirat Leipzig-West 10.11.2014 Anhörung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 13.11.2014 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 17.11.2014 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 25.11.2014 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 01.12.2014 2. Lesung Verwaltungsausschuss 03.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff 1. Änderung zum Beschluss des Verwaltungsausschusses Nr. VAV-167/13 vom 04.09.2013 aufgrund von Mehrkosten i.V.m. einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i.H.v. Insgesamt 71.000 € - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: 1. Die Änderung zum Baubeschluss Nr. VAV-167/13 vom 04.09.2013 - „Umbau des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum“ (Ringstraße 4) wird beschlossen. 2. Die Gesamtkosten (Umbau zum Familienzentrum (rechter Gebäudeteil) inkl. Zusatzkosten betragen 1.454.488,86 €. Der Mehrbedarf beträgt insgesamt 323.488,86 €. Für das Bauvorhaben wurde eine Zuwendung aus dem Förderprogramm "Stadtteile mit besonderen Erneuerungsbedarf, Fördergebiet "Soziale Stadt" Leipzig Grünau" beantragt. Der bestätigte Fördermittelanteil beläuft sich auf 812.573,56 €. Zusätzlich wurde eine Förderung i.H.v. 117.866,67 € in Aussicht gestellt (siehe auch Pkt. 4.1 der Vorlage – Finanzierungsplan). 3. Für das Jahr 2014 werden überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im PSPElement "Ringstraße 4“ (7.0000145.700) in Höhe von 139.497 € bestätigt. Die bereits abgerechneten Mittel wurden in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 aus den folgenden PSP-Elementen gedeckt: • 35.000 € für Interim aus PSP-Element: 1.100.36.5.0.01.20 (51. UH 2 Bauunterhaltung) • 33.065 € für Erweiterung der Aufstockung aus PSP-Element: 30.000 € aus PSP-Element 7.0000381.700 (Soziale Stadt Grünau), 2.565,00 € aus PSP-Element 1.100.36.5.0.01.18 (51. UH 2 Bauunterhaltung), 500,00 € aus PSP-Element 7.0001136.700 (Haydnstraße), In Verbindung mit einer einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO soll die weitere Deckung aus folgenden PSP-Elementen erfolgen: • 12.000 € aus Mitteln des ASW: PSP-Element 7.0000381.700 (Soziale Stadt Grünau), • 14.500 € aus Mitteln des ASW: Innenauftrag 106400000130 (Soziale Stadt Grünau, • 45.000 € PSP-Element „Landes- und Erziehungsgeld“ (1.100.35.1.0.02) 4. Der Beschluss gilt unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplanen in den jeweiligen Haushaltsjahren und unter Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel. 5. Nach Abschluss der Baumaßnahmen, wird zwischen der Stadt Leipzig und dem Caritasverband Leipzig e.V. ein Überlassungsvertrag für den rechten Gebäudeteil der Ringstr. 4 sowie mit dem Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) ein Überlassungsvertrag für die zusätzlichen Räume (erweiterte Aufstockung) jeweils über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschlossen. Die Überlassung erfolgt, da die Träger Pflichtaufgaben der Stadt Leipzig übernehmen, kostenfrei. Die Betriebskosten werden durch den Träger getragen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträ Aufw Finanzhaushalt Einza Ausz Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Ergeb. HH E Ergeb. HH A Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH E zu erwarten Ergeb. HH A Abschreibun Ergeb. HH A Abschreibun Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: Durch eine notwendige Anpassung der Planung und Bauausführung muss beim Bauvorhaben „Umbau des rechten Gebäudeflügels zum Familienzentrum“ in der Ringstraße 4 ergibt sich eine Kostenerhöhung. Die Ursache sowie der Mehrbedarf wird in der beigefügten Anlage ausführlich begründet. Anlagen: Eilbedürftigkeitsbegründung Anlage Textteil Vorlage inkl. Begründungen und Finanzierung Anlage 1 Begründung des Mehrbedarfs HAUSHALTSVORLAGE 1. Änderung zum Beschluss des Verwaltungsausschusses Nr. VAV-167/13 vom 04.09.2013 aufgrund von Mehrkosten i.V.m einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i.H.v. insgesamt 71.000 € Kostenerhöhung durch Anpassung der Planung und Bauausführung Bauvorhaben: Umbau des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum Ringstraße 4, 04209 Leipzig Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Str. 126, 04317 Leipzig Stand: 04.11.2014 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt Haushaltsvorlage Umbau 04209 Leipzig Stand vom: 04.11.2014 für Jugend, Familie und Bildung des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4, Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 3 2 Begründung der Zusatzkosten 3 2.1 Ist-Zustand des Gebäudes 3 2.2 Planung 3 2.3 Problematik Nutzung 3 2.4 Ursachen der Zusatzkosten 4 2.5 Beschreibung der Zusatzkosten 4 2.6 Kosteneinsparungen 4 3 Investitionskosten 5 3.1 Gesamtkosten 5 3.2 Detaillierte Übersicht des Mehrbedarfs 6 4 Finanzierung 7 4.1 Finanzierungsplan 7 4.2 Deckung des Mehrbedarfs 7 4.3 Einordnung in die Haushaltsplanung 7 5 Fristenplan 8 6 Folgekosten 8 7 Folgen bei Ablehnung 8 8 Schlussfolgerung 8 Anlagen Anlage 1 Begründung des Mehrbedarfs 1 Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_03 Seite 2 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt Haushaltsvorlage Umbau 04209 Leipzig Stand vom: 04.11.2014 für Jugend, Familie und Bildung des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4, Grundlagen Grundlage dieser Vorlage bildet der Baubeschluss zum Umbau der Ringstraße 4 (rechter Gebäudeteil) zum Familienzentrum, welcher vom Verwaltungsausschuss am 4. September 2013 unter der Nummer VAV-167/13 gefasst wurde. Des Weiteren gelten die Fördermittelbescheide der SAB vom 11.03.2013 und 22.01.2014 (Fördergebiet Soziale Stadt), welcher eine 100-prozentige Refinanzierung der förderfähigen Kosten vorsieht. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass für die geförderten Maßnahmen mit der Nutzung und Bewirtschaftung keine Einnahmen, wie beispielsweise Mieteinnahmen erzielt werden dürfen. Entsprechend des Baubeschlusses VAV-167/13 Punkt 6 wird der Nutzungsbereich des Familienzentrums dem Caritas e.V. entgeltfrei zur Verfügung gestellt, da mit Betrieb des Familienzentrums durch den Träger Pflichtleistungen der Stadt Leipzig übernommen werden. Dies ist auf die nachfolgend beschriebene Erweiterung der Aufstockung im Nutzungsbereich des Kinder- und Jugendnotdienstes zu übertragen, welche diesen Bereich ebenfalls mietfrei zur Verfügung gestellt bekommen, da diese Baumaßnahme gefördert wurde. Inhalt dieser Vorlage ist die Bezifferung und Begründung der Kostenerhöhung, die nunmehr 10 % übersteigt. Begründung der Zusatzkosten Ist-Zustand des Gebäudes Die Ringstraße 4 ist ein Typenbau vom Typ 180/90-74, welcher 1978 errichtet wurde. In den Jahren 1988/1989 erfolgte der Umbau zum Kinderheim. Das Gebäude wird unterteilt in den Bereich für den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) sowie einen bisher leerstehenden Gebäudeteil, der gemäß Baubeschluss VAV-167/13 zum Familienzentrum des Caritasverband Leipzig e.V. umgebaut wird. Dabei werden die Raumstrukturen entsprechend den aktuellen Nutzungsanforderungen angepasst. Des Weiteren werden die umfangreichen baulichen Mängel des Montagebaus abgestellt, welche noch nicht in den realisierten Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre behoben wurden. Dies waren beispielsweise die Erneuerung der Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallation und Errichtung einer Brandmeldeanlage. Im Gebäudeteil des Kinder- und Jugendnotdienstes wurden bereits die Fußböden erneuert und die Wände malermäßig instand gesetzt. Die vorangegangenen Sanierungsmaßnahmen erfolgten im genutzten Zustand und konnten in einem einigermaßen vertretbaren Rahmen für Nutzer und die am Bau Beteiligten abgewickelt werden. Planung Im o.g. Baubeschluss wurde festgelegt, dass im Wesentlichen folgende Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um eine Nutzung des rechten Gebäudeteils als Familienzentrum zu ermöglichen: • räumliche Umstrukturierungen (inkl. Lageänderung/ Ergänzung der Türöffnungen) • Funktionsflächenerweiterung gemäß Raumprogramm für den Caritas e.V. durch Aufstockung im 2. OG (inkl. Erweiterung der Treppenanlage als 2. Rettungsweg) • Rückbau Speiseaufzugschacht • Anbau Personenaufzug • energetische Sanierung der Fassaden- und Dachflächen des gesamten Gebäudes • Umsetzung der zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen durch erweiterte Nutzung • ergänzende notwendige Maßnahmen für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro sowie Ausbaugewerke (Tischler, Maler, etc.) Mit Durchführung dieser Maßnahmen wird die bauliche Sanierung des Gebäudes abgeschlossen. Problematik Nutzung Da die bisher durchgeführten Sanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb durchgeführt wurden, ist man bei der Planung der jetzigen Maßnahmen ebenfalls von internen Verlagerungen im Gebäude und damit regulären Bauablauf ausgegangen. Die Nutzer sollten bei besonders lärmintensiven Arbeiten durch Zwischenlösungen (hausinterne Umzüge) geschützt werden. Dies wäre zum Zeitpunkt der Planung 2012 auch möglich gewesen, da die Kapazitäten des Kinder- und Jugendnotdienstes nicht vollständig ausgeschöpft waren. Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_03 Seite 3 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt Haushaltsvorlage Umbau 04209 Leipzig Stand vom: 04.11.2014 für Jugend, Familie und Bildung des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4, Innerhalb der letzten zwei Jahre hat sich die Situation jedoch verschlimmert, der Platzbedarf für die Aufnahme von Säuglingen, (Klein)kindern und Jugendlichen hat sich so stark erhöht, dass alle räumlichen Kapazitäten vollständig ausgelastet sind und keine Ausweichquartiere innerhalb des Gebäudes mehr geschaffen werden können. Auch stadtweit sind alle vorhandenen Ersatzunterkünfte voll belegt. Durch die geplanten Maßnahmen wird bauabschnittsweise eine derartige Lärm- und Staubbelastung verursacht, dass sie den schutzbedürftigen Kindern nicht zugemutet werden kann. Aus diesem Grund gibt es immer wieder Baustopps durch die notwendige Herstellung von zusätzlichen Zwischenlösungen (Interim, Schutzmaßnahmen) und die damit verbundene Anpassung an Planung und Bauausführung. Ursachen der Zusatzkosten Die unter Punkt 2.3 benannte Problematik verursacht Zusatzkosten, die in der Anlage 1 detailliert beschrieben werden. Ergänzend wird Mehrbedarf für das Projekt durch folgende Umstände verursacht: • Seit der Kostenberechnung im Jahr 2012 gibt es eine Baupreissteigerung i.H.v. ca. 4,5 %, die erhebliche Auswirkungen auf die Ausschreibungsergebnisse haben. • Seit letztem Jahr ist die neue HOAI in Kraft, welche die Honorare der Planer für die Leistungsphasen 7-9 erhöht. • Beim Freilegen von Bauteilen (Wände, Dach, Erdarbeiten, etc.) wurden teilweise marode Bauzustände vorgefunden, die von außen nicht ersichtlich waren. Im Zuge des Baufortschrittes wurden Mängel an der Bausubstanz erkennbar • Im Zuge der Vorbereitung der Baumaßnahme ergab sich hinsichtlich der Aufnahme „schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher“ durch den VKKJ ein deutlicher Mehrbedarf von ca. 75m² Nutzfläche, der sich auch in der Zukunft fortsetzen wird, da die vorhandenen Räumlichkeiten in ihrem Bereich nicht mehr ausreichend sind. Dieser räumliche Mehrbedarf ist auch im zukünftigen Nutzungsbereich der Caritas nicht zu sichern. • Zur Sicherung des zusätzlichen Raumbedarfes wurde die bereits geplanten Aufstockung im 2. Obergeschoss erweitert. Beschreibung der Zusatzkosten Durch das AfJFB wurde entschieden, den Mehrbedarf für VKKJ in den Räumen des angrenzenden Kinder-, Jugend- und Familienzentrums (KiJuFaz) im EG unterzubringen. Diese Entscheidung würde jedoch die Leistungserfüllung in Bezug auf die mit dem KiJuFaz verbundenen Ziele und Aufgaben verhindern und damit dem ursprünglichen Bau- und Finanzierungsbeschluss widersprechen. Vor diesem Hintergrund wurde in einer gemeinsamen Sitzung von AfJFB, AGB, ASW, Caritas als Träger der KiJuFaz entschieden, den Flächenbedarf im Zuge einer Erweiterung der Aufstockung zu schaffen. Zu diesem Zeitpunkt war die Baumaßnahme noch nicht begonnen, d.h. die im Baufortschritt ergebenden Mängel waren noch nicht absehbar, es wurde von einer internen Verlagerung des VKKJ und einem regulären Bauablauf ausgegangen, so dass die Mehrkosten für die Erweiterung der Aufstockung zum damaligen Zeitpunkt ca. 100T€ bedeutet haben. Ohne die Aufstockung hätten entweder die Aufgaben des VKKJ (Pflichtaufgaben) oder die beschlossenen Aufgaben des Trägers Caritas nicht erfüllt werden können. Die Mehrkosten gegenüber dem Beschluss konnten aus FöMi der Sozialen Stadt (Bewilligung SAB vom 22.01.2014) und Eigenmitteln des ASW bereit gestellt werden. Die Beschreibung des zusätzlichen Aufwandes erfolgt in der Anlage 1. Diese wird nach Kostengruppen unterteilt. Kosteneinsparungen Durch den Bauherren und den Planer wurden verschiedene Maßnahmen zur Kosteneinsparung geprüft. Einsparmöglichkeiten gibt es zum einen durch die Teilsanierung der Dachfläche. Zum anderen wurde mit Fortschreiten der Baumaßnahme entschieden, die Konstruktion und Größe des Vordaches im Bereich Caritas zu ändern. Eine weitere Reduzierung der Kosten (Stand Kostenberechnung) ist aufgrund des Baufortschrittes ohne weit fassende Eingriffe in die Planung nicht möglich. Die Folgen wären ein weiterer Zeitverzug und damit drohender Verlust von Fördermitteln. Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_03 Seite 4 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt Haushaltsvorlage Umbau 04209 Leipzig Stand vom: 04.11.2014 für Jugend, Familie und Bildung des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4, Investitionskosten Gesamtkosten Kostenangaben in € brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 10.07.2012 sowie Anzeige der Zusatzkosten vom 12.08.2014 Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten Summe Einsparmaßnahmen Gesamtsumme inkl. Einsparmaßnahmen Zusatzkosten in % Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_03 Kosten gemäß BB vom 04.09.2013 0,00 € 0,00 € 749.400,00 € 168.400,00 € 20.200,00 € 0,00 € 193.000,00 € 1.131.000,00 € Zusatzkosten (gesamt) 47.500,00 € 0,00 € 199.762,88 € 72.194,50 € 27.500,00 € 0,00 € 26.531,48 € 373.488,86 € 50.000,00 € 323.488,86 € 28,60% Gesamt 47.500,00 € 0,00 € 949.162,88 € 240.594,50 € 47.700,00 € 0,00 € 219.531,48 € 1.504.488,86 € 50.000,00 € 1.454.488,86 € Seite 5 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt Haushaltsvorlage Umbau 04209 Leipzig Stand vom: 04.11.2014 für Jugend, Familie und Bildung des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4, Detaillierte Übersicht des Mehrbedarfs Kostengruppe Leistung Kosten Zusatzkosten durch Bauablaufstörungen/ notwendige Zusatzleistungen 100 Bauherrenaufgaben siehe Anlage 47.500,00 € 300 Rohbauarbeiten 54.800,00 € Tischlerarbeiten (Fenster und Türen) 19.000,00 € Dachabdichtungsarbeiten 11.000,00 € Trockenbauarbeiten Kleinaufträge 10.000,00 € Malerarbeiten 7.500,00 € Schlosserarbeiten und Verglasung 18.000,00 € Estricharbeiten/ Untergrundbehandlung 4.000,00 € Unvorhergesehene Zusatzleistungen 5.000,00 € Zwischensumme KG 300 400 7.500,00 € 136.800,00 € Elektroinstallationen 18.000,00 € Brandmeldeanlage 4.500,00 € Blitzschutz 19.500,00 € Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation 10.500,00 € Zwischensumme KG 400 52.500,00 € 500 Außenanlagen 27.500,00 € 700 Planungskosten/ Planungserweiterung 10.000,00 € Zwischensumme Zusatzleistungen 274.300,00 € Leistungserweiterung durch Nutzeranforderungen (Erweiterung der Aufstockung im 2. OG) 300 Gerüst, Rohbau, Zimmerer, Dach, Trockenbau, Estrich, Putz, Tischler, Fenster, Türen, Innenausbau, Sonnenschutz 62.962,88 € 400 Heizung, Lüftung, Sanitär, ELT, Sicherheitstechnik 19.694,50 € 700 Planungskosten 16.531,48 € Zwischensumme Erweiterung Aufstockung Zusatzkosten gesamt Einsparmaßnahmen 99.188,86 € 373.488,86 € Änderung der Konstruktion und Größe Vordach 35.000,00 € Teilsanierung Dachflächen 15.000,00 € Summe Einsparmaßnahmen Zusatzkosten inkl. Einsparmaßnahmen, brutto Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_03 50.000,00 € 323.488,86 € Seite 6 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt Haushaltsvorlage Umbau 04209 Leipzig Stand vom: 04.11.2014 für Jugend, Familie und Bildung des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4, Finanzierung Finanzierungsplan Förderprogramm Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % Gesamtkosten in € Förderfähige Kosten in € Eigenanteil Stadt Leipzig Anteil Fördermittel in € Antrag vom Bescheid vom - gemäß BB vom Fördermittel für 04.09.2013 Mehrbedarf Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf, Fördergebiet „Soziale Stadt“ - Leipzig Grünau (Angaben gerundet) Gesamtförderung Förderung SSP 2/3 Förderung SSP 2/3 Förderung SSP 2/3 1.131.000,00 € 1.100.000,00 € 384.553,00 € 746.447,00 € 06.08.2012 11.03.2013 323.488,86 € 275.988,86 € 139.496,29 € 183.992,57 € 1.454.488,86 € 1.375.988,86 € 524.049,29 € 930.440,23 € 0 22.01.2014* * In diesem Bescheid wurde bereits die Erweiterung der Aufstockung mit Fördermitteln i.H.v. 96.125,981 € bewilligt. Die noch fehlenden Fördermittel i.H.v. 117.866,67 € wurden seitens des Fördermittelgebers bereits in Aussicht gestellt. Der Zusatzkostenantrag wird derzeit vorbereitet und schnellstmöglich eingereicht. Jahr Gesamt Fördermittelanteil Anteil Stadt 2012 121.000,00 € 60.000,00 € 2013 860.000,00 € 573.000,00 € 2014 419.829,62 € 243.780,33 € 2015 53.659,24 € 53.659,24 € Gesamt 1.454.488,86 € 930.439,57 € 61.000,00 € 287.000,00 € 176.049,29 € 0,00 € 524.049,29 € Deckung des Mehrbedarfs Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus Fördermitteln der SAB sowie Eigenmitteln der Stadt Leipzig. Die Eigenmittel i.H.v. rund 139.497 € werden aus folgenden Baumaßnahmen gedeckt: ➢ Die bereits abgerechneten Mittel wurden in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 aus den folgenden PSP-Elementen gedeckt: • 35.000 € für Interim aus PSP-Element: 1.100.36.5.0.01.20 (51. UH 2 Bauunterhaltung) • 33.065 € für Erweiterung der Aufstockung aus PSP-Element: 30.000 € aus PSP-Element 7.0000381.700 (Soziale Stadt Grünau), 2.565,00 € aus PSP-Element 1.100.36.5.0.01.18 (51. UH 2 Bauunterhaltung), 500,00 € aus PSP-Element 7.0001136.700 (Haydnstraße), ➢ In Verbindung mit einer einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO soll die weitere Deckung aus folgenden PSP-Elementen erfolgen: • 12.000 € aus Mitteln des ASW: PSP-Element 7.0000381.700 (Soziale Stadt Grünau), • 14.500 € aus Mitteln des ASW: Innenauftrag 106400000130 (Soziale Stadt Grünau, • 45.000 € PSP-Element „Landes- und Erziehungsgeld“ (1.100.35.1.0.02) Einordnung in die Haushaltsplanung Jahr Planung Bau Gesamt 2012 121.000,00 € 0,00 € 121.000,00 € 2013 54.000,00 € 806.000,00 € 860.000,00 € 2014 30.000,00 € 389.829,62 € 419.829,62 € 2015 14.531,48 € 39.127,76 € 53.659,24 € Gesamt 219.531,48 € 1.234.957,38 € 1.454.488,86 € Da die Bauaufträge noch in diesem Jahr beauftragt/ begonnen werden, müssen die Mittel noch in diesem Jahr bereit gestellt werden. Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_03 Seite 7 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt Haushaltsvorlage Umbau 04209 Leipzig Stand vom: 04.11.2014 für Jugend, Familie und Bildung des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4, Fristenplan Baubeschluss des Verwaltungsausschusses DB OBM Änderung zum Baubeschluss/ Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss Baubeginn Bauende 04.09.13 28.10.14 03.12.14 01.12.13 30.03.2015 (in Abhängigkeit Baufreiheit durch Nutzer VKKJ und Mittelfreigabe) Folgekosten Durch die Erweiterung der Aufstockung werden die Folgekosten nicht erhöht. Folgen bei Ablehnung Falls der Umbau der Ringstraße 4 zum Familienzentrum nicht fortgeführt werden kann, ist dieses Angebot in Grünau nicht mehr lange verfügbar, da auch der momentane Standort in der Lilienstraße 1 infolge von Baumängeln absehbar nicht mehr genutzt werden kann. Der Umzug der Angebote und Maßnahmen der Caritas in die Ringstraße 4 ist fachübergreifend in der AG SEKo diskutiert und als zwingend erforderlich charakterisiert worden. Dementsprechend ist der Umzug in dem vom Stadtrat 2012 beschlossenen Fachplan Kinder- und Jugendförderung festgeschrieben. Der Umbau der Jugendhilfe-Infrastruktur im Planungsraum Grünau setzt auf den Umzug und wird analog vorbereitet bzw. bereits realisiert. Der erhöhte Aufwand für den Umbau der Ringstraße 4 zum Familienzentrum wurde unter den Punkten 2.2 bis 2.6 umfassend begründet. Durch den Zeitverzug (Schutzmaßnahmen, Anpassung an Planung und Ausführung) besteht die Gefahr, die in diesem Jahr bewilligten Fördermittel nicht fristgerecht abrufen zu können. Da die Finanzhilfen aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ in Jahresscheiben gebunden sind, gefährdet eine nicht fristgerechte Abfinanzierung die Förderung. Eine Neubereitstellung der Mittel im Folgejahr ist nicht gesichert. Schlussfolgerung Eine Sanierung im laufenden Betrieb bedeutet eine nicht vertretbare Belastung für alle Beteiligten, insbesondere und vor allem aber für die Nutzer und die am Bau Beteiligten. Die baulichen Maßnahmen können nicht wirtschaftlich durchgeführt werden. Bei zukünftigen Projekten dieser Art sollten zwingend Auslagerungsobjekte gefunden werden, um unzumutbare Zustände für die Nutzer zu verhindern und nicht zuletzt Bauzeit und Baukosten zu optimieren. Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_03 Seite 8 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Umbau des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4, 04209 Leipzig Stand vom: 15.10.2014 Anlage 1 - Beschreibung des Mehraufwandes Kostengruppe 100 (Grundstück) • • Durch die unten beschriebenen Maßnahmen muss der Bauherr Mittel zur Unterstützung von hausinternen Umzügen, Provisorien, Sicherheitsmaßnahmen oder Transporten bereitstellen. Beispielsweise wird seit Februar diesen Jahres ein Interim bereitgestellt, welches dem Aufenthalt der Kinder bei besonders lärmintensiven Arbeiten dient. Kostengruppe 300 (Bauwerk - Baukonstruktionen) Rohbau • Bei den Erdarbeiten wurden Betonteile entlang der Längsfassade vorgefunden, die für diese Bauweise untypisch sind. Diese müssen für die Unterfangung der Außenwand und zur Herstellung der Fundamente für die Eingänge und Rampen entfernt werden. • Aufgrund falscher Angaben in den Grundleitungsplänen (Bestandspläne) sind größere Schächte für die Anbindung der Schmutz- und Regenwasserleitung an das öffentliche Netz einzubauen als ursprünglich angenommen. • Der Aufwand beim Abbruch von Wänden und der Aufzugsschachtwand ist erhöht, da die Wände stärker sind und nicht in Leichtbeton (wie bei diesem Typenprojekt üblich) sondern in Stahlbeton hergestellt wurden. • Im Bereich - Erweiterung der Aufstockung zusätzliche Maßnahmen - Rückverankerung, Abbruch Bestandsdach Tischlerarbeiten (Fenster und Türen) • Die Anschlüsse der Fensterbänke sind neu herzustellen, da sie den Anforderungen der neuen EnEV nicht entsprechen. Zwischen Fassade, Fenster und Fensterbank sind Hohlräume und es fehlt die Abdichtung. Diese Fehlstellen sind zu schließen. • Die Fluchttüren im EG sind in Aluminium und nicht wie geplant in Kunststoff auszuführen, da sich ab 01.01.2014 die Vorschriften für die Zulassung geändert haben. Dies ist eine Forderung aus der Baugenehmigung. • Beim Ausbau von Fertigteilen, Türelementen u.ä. wurde die schlechte Bausubstanz erkennbar. Die mangelnde Fertigstellung bei Errichtung des Gebäudes und zwischenzeitlich mangelhafte Nachbesserungen verursachen Mehraufwand beim Einbau der Türen und erfordern zum Teil neue Türen. Dachabdichtungsarbeiten • Nach dem Öffnen der alten Dachabdichtung im Zuge der Aufstockung wurde festgestellt, dass die vorhandene Dämmung in Teilen durchfeuchtet ist und die bestehende Abdichtung auf tragenden Grund nicht flächig haftet. Diese Dachfläche ist komplett abzubrechen und neu aufzubauen. • Diese Mängel waren nicht ersichtlich, eine Beschädigung der Dachhaut konnte im Vorfeld nicht festgestellt werden. Eine Untersuchung durch Öffnen des Bestandes wurde nicht veranlasst, da innerhalb des Gebäudes keine Schäden an der Dachabdichtung festgestellt wurden. Trockenbauarbeiten • Beim Einbau der neuen Stahlrahmen in Durchbrüchen von tragenden Wänden mussten verstärkt maßliche Toleranzen des Bestandes durch schiefe bzw. verdrehte Wände aufgenommen werden. Die Brandschutzverkleidungen müssen diese Differenzen ausgleichen und mit einer zusätzlichen Unterkonstruktion bzw. doppelt beplankt ausgeführt werden. • Durch die Konkretisierung der Raumnutzung müssen zusätzliche Schallschutzmaßnahmen in den Beratungsräumen im Bereich der Aufstockung durchgeführt werden. Malerarbeiten • Durch die zusätzliche Schaffung von nicht vorgesehenen Aufenthaltsräumen als Interim müssen Malerarbeiten ergänzt bzw. vorgezogen werden und verursachen Mehrkosten. Estricharbeiten Seite 1 von 2 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Umbau des rechten Gebäudeteils zum Familienzentrum // Ringstraße 4, 04209 Leipzig Stand vom: 15.10.2014 • Nach Rückbau des Bodenbelages wurde Zementspachtel auf Gipsestrich vorgefunden. Dieser ist aus bautechnischen Gründen zu erneuern. Sonstige Arbeiten • Mit Fortschreiten der Baumaßnahme wurde deutlich, dass sämtliche Eingriffe im derzeit genutzten Gebäudeteil zu Mehrkosten für Schutzmaßnahmen und Verzögerungen führen. Um Einschränkungen für den Nutzer zeitlich zu minimieren, wurden Leistungen gegenüber dem geplanten Bauablauf vorgezogen und Kleinstaufträge erteilt (z.B. Malerarbeiten siehe oben). • Schutzmaßnahmen übersteigen das übliche Maß. Die Arbeitszeit ist aufgrund der sensiblen Nutzung auf wenige Stunden pro Tag begrenzt, eine durchgehende Ausführung der Leistungen ist nicht möglich, die Baufirmen mussten mit zeitlichen Unterbrechungen mehrfach beginnen. Dem Nutzer kann keine räumliche oder zeitliche Flexibilität abverlangt werden. • Die Schutzbedürftigkeit des Nutzers wurde in der Planungsphase entsprechend den 2010 im Gebäude durchgeführten Sanierungsmaßnahmen als "normal" eingeschätzt. Die Schutzbedürftigkeit für die aktuell durchzuführende Maßnahme hat sich durch die vollständige Auslastung stark erhöht. Kostengruppe 400 (Bauwerk - Technische Anlagen) Elektroinstallation (Stark- und Schwachstrom) • Die Bodenbeläge und der Gipsestrich müssen erneuert werden. Dafür müssen die Oberteile/ Abdeckungen der Sockelleisten und Steckdosen demontiert, zwischengelagert, wieder montiert bzw. teilweise erneuert werden, das wurde in der Kostenberechnung nicht berücksichtigt. • Des Weiteren müssen durch präzisierte Nutzeranforderungen, bestehende Elektroinstallationen zum Teil geändert bzw. ergänzt werden. Brandmeldeanlage • Die Mehrkosten umfassen die notwendige Erweiterung der Brandmeldeanlage für die Erweiterung der Aufstockung. Blitzschutz • Im Rahmen der notwendigen Erdarbeiten wurde festgestellt, dass die vorhandene Blitzschutzanlage sehr stark beschädigt ist. • Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme muss die Blitzschutzanlage inkl. der Ringleitung komplett zurückgebaut und entsprechend den gültigen Vorschriften (DIN bzw. VDE) erneuert werden. • In der Kostenberechnung wurde nur der notwendige Umbau aufgrund der Aufstockung berücksichtigt. Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation • Ein Mehraufwand entsteht durch die Anbindung und Umverlegung bestehender Leitungen im Bereich der erweiterten Aufstockung sowie durch eine Änderung der Ausführung der Lüftungsanlage für die Küche durch erweiterte Nutzeranforderungen. Kostengruppe 500 (Außenanlagen) • Mehrkosten sind durch die zusätzlichen Maßnahmen im Bereich Erdarbeiten Gewerk Rohbau auch im Gewerk Außenanlagen entstanden (zusätzlicher Aushub, Wiedereinbau, Abbruch Betonteile). Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) • • Durch die Erweiterung bzw. Anpassung der Planung sind Nachträge für die Planungsverträge zu verzeichnen. Die Insolvenz des Elektroplaners und die Beauftragung nach der neuen HOAI 2013 verursacht eine Honorarsteigerung. Seite 2 von 2