Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1002839.pdf
Größe
137 kB
Erstellt
04.09.14, 12:00
Aktualisiert
22.03.18, 17:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. DS-00269/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
02.09.2014
Beschlussfassung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
30.09.2014
Beschlussfassung
Jugendhilfeausschuss
03.11.2014
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
20.11.2014
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Umsetzungsvorschlag zur Stellenerweiterung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
gem. Änderungsantrag 1 des Jugendhilfeausschusses zum RBV-1802/13 (eRIS: DS V/4030)
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
Ergebnishaushalt
01.01.2015
01.01.2016
01.01.2017
01.01.2018
01.01.2019
ab 2010
31.12.2015
31.12.2016
31.12.2017
31.12.2018
31.12.2019
Erträge
Höhe in EUR
wo veranschlagt
57.000
119.000
186.000 1.100.36.7.0.01.05.02
237.000
300.000
332.000
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
x
von
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Sachverhalt
1. Ausgangslage
Der fortgeschriebene Fachplan Erziehungs- und Familienberatungsstellen wurde mit Beschluss
der Ratsversammlung vom 16.10.2013 (Beschluss-Nr. RBV-1802/13) bestätigt.
Durch den Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses, der durch einen Änderungsantrag der
SPD ergänzt wurde, wurde folgende Festlegung getroffen und in der Beschlussfassung mehrheitlich angenommen:
„Um die Fachstandards in der individuellen Fallarbeit (wie :z. B. Termine für Erstgespräche innerhalb von vier Wochen oder angemessene Intervalle zwischen den Terminen) einzuhalten und um
einen 15 %igen Anteil präventiver Arbeit in allen Beratungsstellen sicherzustellen, braucht es eine
Stellenerweiterung von 0,5 VzÄ in jeder Beratungsstelle. Hierzu unterbreitet die Stadtverwaltung
bis zum Ende des II. Quartals 2014 einen Vorschlag, wie und in welchem Zeitraum ein Stellenzuwachs von insgesamt fünf VZÄ in den Familien- und Erziehungsberatungsstellen realisiert
werden kann. In diesem Zusammenhang soll auch über eine weitere Ausdifferenzierung
und notwendigen Fortbildungsbedarf in der Familien- und Erziehungsberatung informiert
werden.“
Dieser Vorschlag wird im Folgenden sowohl zeitlich, finanziell als auch inhaltlich untersetzt. Über
den Fortbildungsbedarf wird in der Berichterstattung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses gesondert eingegangen.
Bei dem nachfolgenden Umsetzungsvorschlag wurde von der Prämisse ausgegangen vor allem
die Sozialräume mit zusätzlichen präventiven Angeboten zuerst auszustatten, in denen Familien
mit dem größten Unterstützungsbedarf leben. Daraus ergibt sich der Vorschlag 2015 mit Angeboten im Leipziger Osten zu beginnen und 2016 mit dem Leipziger Westen (Grünau) sowie mit dem
Kinderschutzzentrum fortzufahren. In den Folgejahren werden dann jeweils zwei Beratungsstellen
folgen, bis 2020 alle Einrichtungen versorgt sind. Der Stellenanteil berechnet sich jeweils auf 0,5
VzÄ für eine sozialpädagogische Fachkraft.
Mit der nächsten Haushaltsplanung für die Jahre 2017/18 werden die jetzt als Planungsgrundlage
angegebenen Werte noch einmal konkret untersetzt.
2. Zeitschiene, inhaltliche Untersetzung und finanzielle Kosten der Umsetzung
In der nachfolgenden Tabelle finden sich Aussagen zu den Trägern und deren präventiven Angeboten sowie die Kosten, die bei diesen Trägern für die Umsetzung von 0,5 VzÄ benötigt werden.
Da nicht in jedem Fall schon Personal vorhanden ist, das aufgestockt werden kann, wird eine
Prognose zu den Kosten anhand der vorliegenden Finanzstruktur des Trägers getroffen. Daraus
ergeben sich unterschiedliche Kosten bei den einzelnen Trägern.
In die Berechnung der Kosten gehen neben den reinen Personalkosten auch Verwaltungsumlagekosten sowie Sachkosten (Bürobedarf, Fortbildung, Reisekosten usw.) für den Arbeitsplatz mit ein.
Am Beispiel der kommunalen Beratungsstelle gehen wir zum Zeitpunkt 31.3.2015 von einem Personalanteil von 24.181,83 Euro (S 12) aus sowie von einem Sachkostenanteil von 7.618 Euro pro
Jahr. Da bis zum Jahr 2019 mit einer weiteren Tarifsteigerung zu rechnen ist, wird als
Kostenschät-zung für 2019 von 33.000 Euro ausgegangen. In gleicher Weise berechnen sich die
Kostenanteile bei den freien Trägern.
Wir schlagen eine schrittweise Umsetzung des Stellenzuwachses in folgenden Stufen vor:
Umsetzungsjahr
1. Stufe
2015
Träger/Ort der Maßnahme
Wegweiser e. V.
Erziehungsberatungsstelle
Maßnahmeschwerpunkte
finanzieller
Mehrbedarf
Präventive Elterngruppenangebote (Umgang mit Stress –
stabiler für den Erziehungsalltag)
25.000,00 €
•
1
Elternabende in Kitas und
Schulen
Angebote für Kinder und Jugendliche (Anti-Stresstraining)
•
Sozialraum Ost (Schönefeld)
Institut für Familientherapie und systemische Beratung e. V.
•
Kommunikationstraining für
Elternpaare
Gruppenangebot für Kinder aus
Trennungs- und Scheidungsfamilien
Infoabende für Eltern zu Trennungssituationen
Fallbesprechung für Fachkräfte
aus Kitas und Schulen
Entwicklungspsychologische und
Frühe Interventionsberatung von
Eltern mit Säuglingen und
Kleinkindern bis zu 3 Jahren
•
•
Sozialraum Ost
•
•
•
57.000,00 €
GESAMTKOSTEN 2015
Caritasverband Leipzig e.
V.
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Sozialraum West Grünau
2016
Gruppenangebot zur Unter32.000,00 €
stützung von Grundschülern (6 –
10 Jahre)
Arbeit mit getrennt lebenden Vätern (Umgangs- und Sorgerechtsfragen)
Elternkurse in Grundschulen,
Horten, Kitas
Angebot FUN (Familie und Nachbarschaft)
•
•
•
•
2. Stufe
WABE e. V.
Kinderschutz-Zentrum
Sozialraum Süd
32.000,00 €
Präventionsprojekt zur Gewaltprävention an Grundschulen
Präventionsprojekt „Ich bin stark“
Weiterbildung Gesprächsführung
mit Eltern und Kindern bei
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Weiterbildungsveranstaltungen
zum Thema Kindeswohlgefährdung
•
•
•
•
30.000,00 €
ÜBERNAHME AUS 2015
57.000,00 €
GESAMTKOSTEN 2016
119.000,00
€
Plan L gGmbH
Erziehungs- und
Familienberatungsstelle
3. Stufe
2017
Kooperation mit Kitas, Horten
und Schulen
- FUN-Projekt
- Beratung für Mitarbeiter
zum Umgang mit Ver
haltensauffälligkeiten,
Führen von Elterngesprächen
Elterntreffs, Elternabende
Schülerprojekt zu Gewalt und
Mobbing
Kooperation mit Einrichtungen
für Migration und Integration
•
Sozialraum Nord
•
•
•
•
2
30.000,00 €
Beratung der Fachkräfte zu
relevanten Themen
präventive Gruppenangebote
Antiaggressionstraining für
Kinder, für Eltern
Stressbewältigungskurse
•
•
•
•
Diakonisches Werk, Innere Mission Leipzig e. V.
Ev.
Lebensberatungsstelle
Angebote für Kitas/Schulen
37.000,00 €
- offene Elternsprechstunden
in Kitas
- Elternabende
- Angebote für junge Menschen
zum Thema Beziehungsfähigkeit
Angebote für werdende Eltern
Angebot für Elternpaare
Angebote für Eltern und Paare in
Trennungs- und
Scheidungssituationen
Gruppenangebote für Kinder und
Jugendliche (Mobbing, Gewalt,
Trennung, Umgang mit Medien)
Angebote für pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonal
•
•
Sozialraum Mitte und angrenzende
•
•
•
•
•
ÜBERNAHME AUS 2016
119.000,00
€
GESAMTKOSTEN 2017
186.000,00
€
Bistum Dresden-Meißen
Ehe-Familienberatung
Kursangebot zur Erziehung
- „KESS-erziehen“
- „KOMKOM“-Kurse
(Kommunikationskompetenztraining)
Angebote für Schulen
Projekte zu Themen wie Partnerschaft, Sexualität, Sinn des
Lebens u. a.
thematische Infoabende in Kitas
•
Sozialraum Mitte und
stadtweit
•
•
4. Stufe
•
2018
Fink e. V.
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Sozialraum Südost
20.000,00 €
Projekte mit Kindern und Jugend- 31.000,00 €
lichen
sicheres Verhalten im Internet
Mobbing
Gruppenangebot für hochkonflikthafte Trennungs- und
Scheidungsfamilien
•
•
•
•
ÜBERNAHME AUS 2017
186.000,00
€
GESAMTKOSTEN 2018
237.000,00
€
5. Stufe
2019
Wege e. V. AURYN
Familienberatungsstelle
für Kinder und Familien
Sozialraum Alt-West
Deckung des hohen Bedarfs an
Gruppenangeboten
Zusammenarbeit mit der NASCH
Gruppenangebot für Begleiteten
Umgang (Kinder und deren psychisch kranke Eltern)
•
•
•
3
30.000,00 €
Erweiterung der Aufklärungsprojekte über psychische
Erkrankungen
Begleitung des
Patenschaftsprojektes
•
•
Amt für Jugend, Familie
und Bildung
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Sozialraum Alt-West
ÜBERNAHME AUS 2018
GESAMTKOSTEN 2019
6. Stufe
2020
FAIRbund e. V.
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
•
wird im Prozess in Abhängigkeit 33.000,00 €
von den dann aktuellen Bedarfen
koordiniert
•
237.000,00
€
•
300.000,00
€
•
wird im Prozess in Abhängigkeit 32.000,00 €
von den dann aktuellen Bedarfen
koordiniert
Sozialraum Innerer Osten
300.000,00
€
ÜBERNAHME AUS 2019
GESAMTKOSTEN 2020
332.000,00
€
GESAMTKOSTEN 2015 - 2020
1.231.000 €
Vor allem in den Stufen 5 und 6 wird es zur inhaltlichen Ausgestaltung der präventiven Angebote in
Abhängigkeit von den Bedarfen in der Stadt Leipzig eine Festlegung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung in Abstimmung mit der Fach AG Erziehungs- und Familienberatungsstellen geben.
Für die Umsetzung des Fachplanes in der kommunalen Beratungsstelle bedarf es einer Stellenerweiterung von 0,5 VzÄ im Stellenplan 2019 der Stadtverwaltung. Die Kosten für diese Stellenerweiterung wurden hier bereits eingerechnet.
In den Folgejahren ab 2021 ist dann der Betrag von ca. 332.000 Euro im Haushalt für die Umsetzung präventiver Angebote in allen Erziehungs- und Familienberatungsstellen in den Haushalt einzustellen.
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