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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1008616.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
01.10.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:46
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. DS-00486/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Information zur Kenntnis Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 18.11.2014 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 10.12.2014 Information zur Kenntnis Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Wahlzeitraum und Besetzung Wahlausschuss für die Jugendparlamentswahl 2015 Beschlussvorschlag 1. Der Wahlzeitraum beginnt am Montag, den 23.03.2015 und endet am Sonntag, den 29.03.2015. Als Wahltag wird der 29.03.2015 bestimmt. 2. Der Wahlausschuss wird entsprechend folgender Liste besetzt: Name, Vorname Funktion Nietz, Magda Vorsitzende Dütthorn, Peter stellvertretender Vorsitzender Lahm, Berit Schriftführerin Dr. Schultz, Andrea Beisitzerin Leisner, Michael Beisitzer Hoffmann, Kristina stellvertretende Schriftführerin Schurig, Thomas stellvertretender Beisitzer Abel, Falk stellvertretender Beisitzer Martin, Andreas stellvertretender Beisitzer Dr. Voigt, Jana stellvertretende Beisitzerin Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Mit Ratsbeschluss RBV-2137/14 vom 16.07.2014 wurde die Wahlordnung für das Jugendparlament der Stadt Leipzig durch den Stadtrat beschlossen. Gemäß §§ 1 Abs. 2, 8 Abs. 1 bestimmt der Oberbürgermeister den Wahltag und ernennt die Mitglieder des Wahlausschusses. Entsprechend § 9 der Wahlordnung beginnt der Wahlzeitraum 8.00 Uhr an einem Montag und endet um 24.00 Uhr am darauffolgenden Sonntag. Dieser wird als Wahltag bestimmt. In Absprache mit dem Stadtjugendring Leipzig e.V., der Initiative Jugendparlament und dem Amt für Statistik und Wahlen wurde als Wahlzeitraum für die erste Jugendparlamentswahl der 23.03.2015 bis 29.03.2015 durch den Oberbürgermeister bestimmt. Der Wahlausschuss wird gemäß den Bestimmungen des § 8 Wahlordnung mit fünf Mitgliedern der Stadtverwaltung besetzt. Zusätzlich dazu werden fünf Stellvertreter benannt (siehe Tabelle Deckblatt). Sowohl Mitglieder als auch Stellvertreter sind Vertreter der am Satzungs- und Wahlordnungserstellungsprozess beteiligten Fachämter. Dem Amt für Statistik und Wahlen, dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Büro für Ratsangelegenheiten. Alle zehn genannten Mitarbeiter haben bereits aktiv am Prozess zur Einrichtung eines Jugendparlamentes mitgewirkt.