Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1008616.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
01.10.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. DS-00486/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
18.11.2014
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
10.12.2014
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Wahlzeitraum und Besetzung Wahlausschuss für die Jugendparlamentswahl 2015
Beschlussvorschlag
1. Der Wahlzeitraum beginnt am Montag, den 23.03.2015 und endet am Sonntag, den 29.03.2015.
Als Wahltag wird der 29.03.2015 bestimmt.
2. Der Wahlausschuss wird entsprechend folgender Liste besetzt:
Name, Vorname
Funktion
Nietz, Magda
Vorsitzende
Dütthorn, Peter
stellvertretender Vorsitzender
Lahm, Berit
Schriftführerin
Dr. Schultz, Andrea
Beisitzerin
Leisner, Michael
Beisitzer
Hoffmann, Kristina
stellvertretende Schriftführerin
Schurig, Thomas
stellvertretender Beisitzer
Abel, Falk
stellvertretender Beisitzer
Martin, Andreas
stellvertretender Beisitzer
Dr. Voigt, Jana
stellvertretende Beisitzerin
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss RBV-2137/14 vom 16.07.2014 wurde die Wahlordnung für das Jugendparlament
der Stadt Leipzig durch den Stadtrat beschlossen.
Gemäß §§ 1 Abs. 2, 8 Abs. 1 bestimmt der Oberbürgermeister den Wahltag und ernennt die
Mitglieder des Wahlausschusses.
Entsprechend § 9 der Wahlordnung beginnt der Wahlzeitraum 8.00 Uhr an einem Montag und endet
um 24.00 Uhr am darauffolgenden Sonntag. Dieser wird als Wahltag bestimmt.
In Absprache mit dem Stadtjugendring Leipzig e.V., der Initiative Jugendparlament und dem Amt für
Statistik und Wahlen wurde als Wahlzeitraum für die erste Jugendparlamentswahl der 23.03.2015
bis 29.03.2015 durch den Oberbürgermeister bestimmt.
Der Wahlausschuss wird gemäß den Bestimmungen des § 8 Wahlordnung mit fünf Mitgliedern der
Stadtverwaltung besetzt. Zusätzlich dazu werden fünf Stellvertreter benannt (siehe Tabelle
Deckblatt). Sowohl Mitglieder als auch Stellvertreter sind Vertreter der am Satzungs- und
Wahlordnungserstellungsprozess beteiligten Fachämter. Dem Amt für Statistik und Wahlen, dem
Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Büro für Ratsangelegenheiten. Alle zehn genannten
Mitarbeiter haben bereits aktiv am Prozess zur Einrichtung eines Jugendparlamentes mitgewirkt.