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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1003244.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
11.09.14, 12:00
Aktualisiert
04.11.16, 08:49

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00375/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Finanzen 22.09.2014 Vorberatung Grundstücksverkehrsausschuss 29.09.2014 Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 30.09.2014 Vorberatung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest 08.10.2014 Vorberatung Stadtbezirksbeirat Leipzig-West 13.10.2014 Vorberatung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bahnstrecke zwischen Großzschocher und Lausen im Sinne der Flächenbevorratung kaufen (V/A 538) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre x Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Der Elster-Saale-Radweg wird auf Leipziger Gebiet perspektivisch auf der Ostseite des Kulkwitzer Sees entlang geführt. Die Weiterführung verläuft durch die Alte Salzstraße zur Lützner Straße mit Anschluss an den Radweg am Karl-Heine-Kanal. Zusätzlich wird das Ziel verfolgt, parallel zur ehemaligen Bahnstrecke den Lausener Weg für den touristischen Radverkehr auszuweisen. Dafür ist kein Grunderwerb erforderlich. Begründung Grundsätzlich sind stillgelegte Bahnflächen potentiell strategisch bedeutsame Restflächen, die langfristig für die öffentliche Nutzung zu sichern und vor Verwahrlosung zu bewahren sind. Bei dem zu prüfenden Grunderwerb bleibt es bei der Darstellung im Radverkehrsentwicklungsplan (RBV-1261/13), nach der der Elster-Saale-Radweg auf Leipziger Gebiet perspektivisch auf der Ostseite des Kulkwitzer Sees entlanggeführt und dann weiter durch die Alte Salzstraße zur Lützner Straße verläuft mit Anschluss an den Radweg am Karl-Heine-Kanal. Zusätzlich wird das Ziel verfolgt, parallel zur ehemaligen Bahnstrecke den Lausener Weg für den touristischen Radverkehr auszuweisen. Ein Grunderwerb dafür ist nicht erforderlich. Die Weiterführung des Radverkehrs östlich der Schönauer Straße erfolgt bisher bereits über den Goldrutenweg, ebenfalls parallel zur früheren Bahntrasse. Die Routenführung zum Plagwitzer Bahnhof inklusive eines dafür notwendigen punktuellen Grunderwerbs sind zu prüfen. Ankaufsvoraussetzungen sind: 1. Gemäß § 89 SächsGemO soll der Erwerb von Vermögensgegenständen zur Erfüllung der Aufgaben der Kommune dienen. 2. Das Liegenschaftsamt handelt im Auftrag der Ämter, folglich muss ein Grunderwerbsantrag eines Amtes zu dessen Aufgabenerfüllung, der Ankauf erforderlich ist, vorliegen. 3. Zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen müssen die erforderlichen Grunderwerbsmittel im Haushalt eingestellt sein. 4. Es ist ein Beschluss der zuständigen Gremien nach Hauptsatzung für den Ankauf herbeizuführen. Die ausgeschriebene stillgelegte Bahntrasse erstreckt sich westlich von der Stadtgrenze in der Gemarkung Lausen bis östlich zur Gemarkungsgrenze Großzschocher parallel zum Goldrutenweg. Im Zuge der Flächenausschreibung der Deutschen Bahn AG gab es bereits intensive Vorgespräche zwischen den Ämtern. Richtig ist, dass die Freihaltung von Optionen für die straßenunabhängige Führung von Radwegen immer wünschenswert ist, vor allem wenn es wie im vorliegenden Fall um die attraktive Radanbindung der Stadt Leipzig an den Raum Saale/Unstrut geht. Auf Grund mangelnder Alternativen wurde außerhalb des Stadtgebietes auf der ehemaligen Bahnstrecke ein Radweg (Elster-Saale-Radweg) auf dieser Bahnstrecke angelegt, der dann in der Folge parallel zum Bahngelände bis in den Ortsteil Lausen verläuft. Innerhalb der Stadt gilt es Schwerpunkte auf besonders verkehrswirksame Abschnitte und bereits vorhandene Wegeabschnitte mit zu betrachten. Vor allem diejenigen stillgelegten Bahntrassenabschnitte, die einen idealen Lückenschluss ergeben und für die es keine oder nur ungünstige Streckenalternativen gibt, sind zu favorisieren. Um für eine solche Einschätzung eine bessere Beurteilungsgrundlage zu haben, hat das SPA gemeinsam mit dem VTA 2013 eine Potentialuntersuchung für Radwege auf stillgelegten Bahntrassen erarbeiten lassen. Diese wird derzeit vertieft und mit weiteren Daten untersetzt mit dem Ziel, dem Stadtrat Umsetzungsvorschläge zur Entscheidung vorzulegen. Bei der Diskussion um die Weiterführung des Elster-Saale-Radwegs in Leipzig wurde natürlich die Nutzung der jetzt in Diskussion befindlichen alten Bahnstrecke als Geh-/Radwegverbindung südlich von Grünau geprüft. Aufgrund der parallelen Lage der Anliegerstraße Lausner Weg zur Bahnstrecke und des vorhandenen, oben beschriebenen Weges wurde eine Radwegverbindung auf dem alten Gleisbett nicht weiter verfolgt. Langfristig bietet sich der Lausener Weg für einen Ausbau als Radstraße an. Im Radverkehrsentwicklungsplan 2010 - 2020, welcher durch den Stadtrat im Juni 2012 bestätigt wurde, ist aus diesem Grund auch keine Baumaßnahme auf der ehemaligen Bahnstrecke enthalten. Im Hinblick auf den gezielten Finanzmitteleinsatz der Stadt Leipzig für Infrastrukturmaßnahmen ist es trotz der zweifelsohne hohen Attraktivität einer eigenständigen Wegeführung auf einem Bahndamm nicht vertretbar, parallel zu den vorhandenen Wegebeziehungen, einer sehr wenig durch Pkw genutzten Anliegerstraße, welche auch gut durch den Radverkehr mit genutzt werden kann, einen separaten Radweg mit relativ hohem baulichen Aufwand zuzüglich Grunderwerb, Ausgleichsmaßnahmen für Neuversiegelung usw. herzustellen. Im Bestand wird der Elster-Saale-Radweg über die Alte Salzstraße und Lützner Straße in Richtung Stadtzentrum geführt. Bei einer möglichen Verlegung der Routenführung des ElsterSaale-Radweges würde dieser aufgrund der sehr geringen Verkehrsbelastung auf den Lausner Weg gelegt werden. Dies ist in einem umfangreichen Verfahren geprüft worden und entsprechend im Radverkehrsentwicklungsplan berücksichtigt worden. Auch in der o.g. Potentialuntersuchung wird der Bahnstrecke keine Priorität eingeräumt. Grundsätzlich ergäbe sich aufgrund der randlichen Lage aus Sicht der Stadtentwicklung wenig spürbarer Mehrwert, wie es z.B. bei Radwegen auf Bahntrassen beim Bahnbogen Ost oder im Bereich Leutzsch der Fall wäre (--> Aufwertung dicht bebauter Quartiere, Beseitigung von Barrieren). Im Liegenschaftsamt wird der Grunderwerb für die von den Ämtern angemeldeten Ankäufe getätigt. Dieser Grunderwerb ist gebiets- und grundstücksgenau geplant und dient vorrangig der Sicherung von öffentlich genutzten Grundstücken, Verkehrsanlagen und für Erholungszwecke. Dies gilt auch für den strategischen Grunderwerb mit mittel und langfristigen Ansiedlungszielen. Eine Position für allgemeinen Vorratserwerb ohne festgelegten Verwendungszweck, wie im vorliegend Fall, der Bahntrasse gefordert, ist im Haushalt nicht eingerichtet. Hinzukommt, dass bei einem Vorratserwerb ohne verwaltungsinternes abgestimmtes Nachnutzungskonzept eine Zuordnung der Flächen zu einem Amt schwierig ist. Die Flächen müssten beim Liegenschaftsamt verbleiben. Im Unterschied zu den strategischen Ankäufen für Gewerbeflächen, die überwiegend landwirtschaftlich genutzt sind, ergibt sich bei Bahnflächen ein Unterhaltungs- und Verkehrssicherungsproblem. Bis zur Inanspruchnahme für konkrete Maßnahmen (Radweg, Gewerbe u. a.) müssten Unterhaltungskosten eingestellt werden. Da es sich bei Bahnanlagen überwiegend um freizugängliches Gelände im Außenbereich handelt, sind Vandalismus und Vermüllung nicht auszuschließen. Ein Erwerb für Ausgleichsmaßnahmen wurde bereits im Amt für Stadtgrün und Gewässer auf Zweckmäßigkeit vorgeprüft, aufgrund bereits erfolgter Ausgleichsmaßnahmen auf der Trasse jedoch nicht für sinnvoll erachtet. Durch die Länge der Bahntrasse und des i. d. R. belasteten Untergrundes ist mit erheblichen Baukosten zu rechnen, die sicher besser in eine Sanierung der Radverkehrsanlagen in der Stadt fließen sollten. Das Argument, die Bahntrasse mit Blick auf zukünftigen Wohnungsbau und soziale Infrastruktur, im Sinn einer strategische Flächenbevorratung zu erwerben, halten wir ebenfalls aufgrund - des langgestreckten, überwiegend sehr schmalen Flächenzuschnitts - der parallel verlaufenden, gebietsprägenden Fernwärmetrasse und - der Lage am Siedlungsrand (im Süden schließen sich zum großen Teil Ackerflächen an) für nicht stimmig. Im neuen Flächennutzungsplan sind in diesem Bereich keine größeren Flächen für entsprechende Nutzungen festgelegt. Ansonsten bleibt der Stadt das kommunale Planungsrecht und kann über die Bauleitplanung Einfluss auf die Stadtentwicklung nehmen, soweit die Bahnflächen als Betriebsvermögen entwidmet sind. Sonst hat die Bahn die Planungshoheit. Aktuell wird zu Einzelmaßnahmen, wo entsprechende Beschlusslagen vorliegen, mit der Deutschen Bahn AG oder deren Gesellschaften verhandelt. Weiterhin orientiert sich die Verwaltung an den Ausschreibungen und überprüft, ob städtischen Interessenlagen betroffen sind. Im Rahmen dieser Kontakte wird die Kommunikation mit der Deutschen Bahn AG zwecks zielführender Wahrung städtischer Interessen gepflegt. Anlagen: Übersichtskarte Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Anlagen: Übersichtskarte DB Verwaltungsstandpunkt zu Antrag Nr. V/A538/14 vom 10.04.2014 eingereicht von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Stand: 22.08.2014 Dienstberatung des Oberbürgermeisters Datum: 27.05.2014 vertagt auf:       TOP: 8.5 Bahnstrecke zwischen Großzschocher und Lausen im Sinne der Flächenbevorratung kaufen Zustimmung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag Ablehnung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre rechtswidrig und/oder nachteilig für die Stadt Leipzig. Finanzielle Auswirkungen Mit Beschluss entstehen Folgekosten nein ja, siehe Begründung zum Verwaltungsstandpunkt Eingereicht von Mitwirkend Dezernat Wirtschaft und Arbeit Dezernat Stadtentwicklung und Bau             Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Ergebnis der Dienstberatung vom 27.05.2014 bestätigt mit Änderungen bestätigt nicht bestätigt Alternativvorschlag: Stadt Leipzig 01.15/009/12.11 Der Elster-Saale-Radweg wird auf Leipziger Gebiet perspektivisch auf der Ostseite des Kulkwitzer Sees entlang geführt. Die Weiterführung verläuft durch die Alte Salzstraße zur Lützner Straße mit Anschluss an den Radweg am Karl-Heine-Kanal. Zusätzlich wird das Ziel verfolgt, parallel zur ehemaligen Bahnstrecke den Lausener Weg für den touristischen Radverkehr auszuweisen. Dafür ist kein Grunderwerb erforderlich. Begründung Grundsätzlich sind stillgelegte Bahnflächen potentiell strategisch bedeutsame Restflächen, die langfristig für die öffentliche Nutzung zu sichern und vor Verwahrlosung zu bewahren sind. Bei dem zu prüfenden Grunderwerb bleibt es bei der Darstellung im Radverkehrsentwicklungsplan (RBV-1261/13), nach der der Elster-Saale-Radweg auf Leipziger Gebiet perspektivisch auf der Ostseite des Kulkwitzer Sees entlanggeführt und dann weiter durch die Alte Salzstraße zur Lützner Straße verläuft mit Anschluss an den Radweg am Karl-Heine-Kanal. Zusätzlich wird das Ziel verfolgt, parallel zur ehemaligen Bahnstrecke den Lausener Weg für den touristischen Radverkehr auszuweisen. Ein Grunderwerb dafür ist nicht erforderlich. Die Weiterführung des Radverkehrs östlich der Schönauer Straße erfolgt bisher bereits über den Goldrutenweg, ebenfalls parallel zur früheren Bahntrasse. Die Routenführung zum Plagwitzer Bahnhof inklusive eines dafür notwendigen punktuellen Grunderwerbs sind zu prüfen. Ankaufsvoraussetzungen sind: 1. 2. 3. 4. Gemäß § 89 SächsGemO soll der Erwerb von Vermögensgegenständen zur Erfüllung der Aufgaben der Kommune dienen. Das Liegenschaftsamt handelt im Auftrag der Ämter, folglich muss ein Grunderwerbsantrag eines Amtes zu dessen Aufgabenerfüllung, der Ankauf erforderlich ist, vorliegen. Zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen müssen die erforderlichen Grunderwerbsmittel im Haushalt eingestellt sein. Es ist ein Beschluss der zuständigen Gremien nach Hauptsatzung für den Ankauf herbeizuführen. Die ausgeschriebene stillgelegte Bahntrasse erstreckt sich westlich von der Stadtgrenze in der Gemarkung Lausen bis östlich zur Gemarkungsgrenze Großzschocher parallel zum Goldrutenweg. Im Zuge der Flächenausschreibung der Deutschen Bahn AG gab es bereits intensive Vorgespräche zwischen den Ämtern. Richtig ist, dass die Freihaltung von Optionen für die straßenunabhängige Führung von Radwegen immer wünschenswert ist, vor allem wenn es wie im vorliegenden Fall um die attraktive Radanbindung der Stadt Leipzig an den Raum Saale/Unstrut geht. Auf Grund mangelnder Alternativen wurde außerhalb des Stadtgebietes auf der ehemaligen Bahnstrecke ein Radweg (Elster-Saale-Radweg) auf dieser Bahnstrecke angelegt, der dann in der Folge parallel zum Bahngelände bis in den Ortsteil Lausen verläuft. Innerhalb der Stadt gilt es Schwerpunkte auf besonders verkehrswirksame Abschnitte und bereits vorhandene Wegeabschnitte mit zu betrachten. Vor allem diejenigen stillgelegten Bahntrassenabschnitte, die einen idealen Lückenschluss ergeben und für die es keine oder nur ungünstige Streckenalternativen gibt, sind zu favorisieren. Um für eine solche Einschätzung eine bessere Beurteilungsgrundlage zu haben, hat das SPA gemeinsam mit dem VTA 2013 eine Potentialuntersuchung für Radwege auf stillgelegten Bahntrassen erarbeiten lassen. Diese wird derzeit vertieft und mit weiteren Daten untersetzt mit dem Ziel, dem Stadtrat Umsetzungsvorschläge zur Entscheidung vorzulegen. Bei der Diskussion um die Weiterführung des Elster-Saale-Radwegs in Leipzig wurde natürlich die Nutzung der jetzt in Diskussion befindlichen alten Bahnstrecke als Geh-/Radwegverbindung südlich von Grünau geprüft. Aufgrund der parallelen Lage der Anliegerstraße Lausner Weg zur Bahnstrecke und des vorhandenen, oben beschriebenen Weges wurde eine Radwegverbindung auf dem alten Gleisbett nicht weiter verfolgt. Langfristig bietet sich der Lausener Weg für einen Ausbau als Radstraße an. Im Radverkehrsentwicklungsplan 2010 - 2020, welcher durch den Stadtrat im Juni 2012 bestätigt wurde, ist aus diesem Grund auch keine Baumaßnahme auf der ehemaligen Bahnstrecke enthalten. Im Hinblick auf den gezielten Finanzmitteleinsatz der Stadt Leipzig für Infrastrukturmaßnahmen ist es trotz der zweifelsohne hohen Attraktivität einer eigenständigen Wegeführung auf einem Bahndamm nicht vertretbar, parallel zu den vorhandenen Wegebeziehungen, einer sehr wenig durch Pkw genutzten Anliegerstraße, welche auch gut durch den Radverkehr mit genutzt werden kann, einen separaten Radweg mit relativ hohem baulichen Aufwand zuzüglich Grunderwerb, Ausgleichsmaßnahmen für Neuversiegelung usw. herzustellen. Im Bestand wird der Elster-Saale-Radweg über die Alte Salzstraße und Lützner Straße in Richtung Stadtzentrum geführt. Bei einer möglichen Verlegung der Routenführung des ElsterSaale-Radweges würde dieser aufgrund der sehr geringen Verkehrsbelastung auf den Lausner Weg gelegt werden. Dies ist in einem umfangreichen Verfahren geprüft worden und entsprechend im Radverkehrsentwicklungsplan berücksichtigt worden. Auch in der o.g. Potentialuntersuchung wird der Bahnstrecke keine Priorität eingeräumt. Grundsätzlich ergäbe sich aufgrund der randlichen Lage aus Sicht der Stadtentwicklung wenig spürbarer Mehrwert, wie es z.B. bei Radwegen auf Bahntrassen beim Bahnbogen Ost oder im Bereich Leutzsch der Fall wäre (--> Aufwertung dicht bebauter Quartiere, Beseitigung von Barrieren). Im Liegenschaftsamt wird der Grunderwerb für die von den Ämtern angemeldeten Ankäufe getätigt. Dieser Grunderwerb ist gebiets- und grundstücksgenau geplant und dient vorrangig der Sicherung von öffentlich genutzten Grundstücken, Verkehrsanlagen und für Erholungszwecke. Dies gilt auch für den strategischen Grunderwerb mit mittel und langfristigen Ansiedlungszielen. Eine Position für allgemeinen Vorratserwerb ohne festgelegten Verwendungszweck, wie im vorliegend Fall, der Bahntrasse gefordert, ist im Haushalt nicht eingerichtet. Hinzukommt, dass bei einem Vorratserwerb ohne verwaltungsinternes abgestimmtes Nachnutzungskonzept eine Zuordnung der Flächen zu einem Amt schwierig ist. Die Flächen müssten beim Liegenschaftsamt verbleiben. Im Unterschied zu den strategischen Ankäufen für Gewerbeflächen, die überwiegend landwirtschaftlich genutzt sind, ergibt sich bei Bahnflächen ein Unterhaltungs- und Verkehrssicherungsproblem. Bis zur Inanspruchnahme für konkrete Maßnahmen (Radweg, Gewerbe u. a.) müssten Unterhaltungskosten eingestellt werden. Da es sich bei Bahnanlagen überwiegend um freizugängliches Gelände im Außenbereich handelt, sind Vandalismus und Vermüllung nicht auszuschließen. Ein Erwerb für Ausgleichsmaßnahmen wurde bereits im Amt für Stadtgrün und Gewässer auf Zweckmäßigkeit vorgeprüft, aufgrund bereits erfolgter Ausgleichsmaßnahmen auf der Trasse jedoch nicht für sinnvoll erachtet. Durch die Länge der Bahntrasse und des i. d. R. belasteten Untergrundes ist mit erheblichen Baukosten zu rechnen, die sicher besser in eine Sanierung der Radverkehrsanlagen in der Stadt fließen sollten. Das Argument, die Bahntrasse mit Blick auf zukünftigen Wohnungsbau und soziale Infrastruktur, im Sinn einer strategische Flächenbevorratung zu erwerben, halten wir ebenfalls aufgrund - des langgestreckten, überwiegend sehr schmalen Flächenzuschnitts - der parallel verlaufenden, gebietsprägenden Fernwärmetrasse und - der Lage am Siedlungsrand (im Süden schließen sich zum großen Teil Ackerflächen an) für nicht stimmig. Im neuen Flächennutzungsplan sind in diesem Bereich keine größeren Flächen für entsprechende Nutzungen festgelegt. Ansonsten bleibt der Stadt das kommunale Planungsrecht und kann über die Bauleitplanung Einfluss auf die Stadtentwicklung nehmen, soweit die Bahnflächen als Betriebsvermögen entwidmet sind. Sonst hat die Bahn die Planungshoheit. Aktuell wird zu Einzelmaßnahmen, wo entsprechende Beschlusslagen vorliegen, mit der Deutschen Bahn AG oder deren Gesellschaften verhandelt. Weiterhin orientiert sich die Verwaltung an den Ausschreibungen und überprüft, ob städtischen Interessenlagen betroffen sind. Im Rahmen dieser Kontakte wird die Kommunikation mit der Deutschen Bahn AG zwecks zielführender Wahrung städtischer Interessen gepflegt.