Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1003244.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
11.09.14, 12:00
Aktualisiert
04.11.16, 08:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00375/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Finanzen
22.09.2014
Vorberatung
Grundstücksverkehrsausschuss
29.09.2014
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
30.09.2014
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
08.10.2014
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-West
13.10.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bahnstrecke zwischen Großzschocher und Lausen im Sinne der Flächenbevorratung
kaufen (V/A 538)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
x
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Der Elster-Saale-Radweg wird auf Leipziger Gebiet perspektivisch auf der Ostseite des Kulkwitzer
Sees entlang geführt. Die Weiterführung verläuft durch die Alte Salzstraße zur Lützner Straße mit
Anschluss an den Radweg am Karl-Heine-Kanal. Zusätzlich wird das Ziel verfolgt, parallel zur
ehemaligen Bahnstrecke den Lausener Weg für den touristischen Radverkehr auszuweisen. Dafür
ist kein Grunderwerb erforderlich.
Begründung
Grundsätzlich sind stillgelegte Bahnflächen potentiell strategisch bedeutsame Restflächen, die
langfristig für die öffentliche Nutzung zu sichern und vor Verwahrlosung zu bewahren sind.
Bei dem zu prüfenden Grunderwerb bleibt es bei der Darstellung im Radverkehrsentwicklungsplan
(RBV-1261/13), nach der der Elster-Saale-Radweg auf Leipziger Gebiet perspektivisch auf
der Ostseite des Kulkwitzer Sees entlanggeführt und dann weiter durch die Alte Salzstraße zur
Lützner Straße verläuft mit Anschluss an den Radweg am Karl-Heine-Kanal. Zusätzlich wird das
Ziel verfolgt, parallel zur ehemaligen Bahnstrecke den Lausener Weg für den touristischen
Radverkehr auszuweisen. Ein Grunderwerb dafür ist nicht erforderlich. Die Weiterführung des
Radverkehrs östlich der Schönauer Straße erfolgt bisher bereits über den Goldrutenweg,
ebenfalls parallel zur früheren Bahntrasse. Die Routenführung zum Plagwitzer Bahnhof
inklusive eines dafür notwendigen punktuellen Grunderwerbs sind zu prüfen.
Ankaufsvoraussetzungen sind:
1. Gemäß § 89 SächsGemO soll der Erwerb von Vermögensgegenständen zur Erfüllung der
Aufgaben der Kommune dienen.
2. Das Liegenschaftsamt handelt im Auftrag der Ämter, folglich muss ein Grunderwerbsantrag
eines Amtes zu dessen Aufgabenerfüllung, der Ankauf erforderlich ist, vorliegen.
3. Zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen müssen die erforderlichen Grunderwerbsmittel
im Haushalt eingestellt sein.
4. Es ist ein Beschluss der zuständigen Gremien nach Hauptsatzung für den Ankauf
herbeizuführen.
Die ausgeschriebene stillgelegte Bahntrasse erstreckt sich westlich von der Stadtgrenze in der
Gemarkung Lausen bis östlich zur Gemarkungsgrenze Großzschocher parallel zum
Goldrutenweg.
Im Zuge der Flächenausschreibung der Deutschen Bahn AG gab es bereits intensive
Vorgespräche zwischen den Ämtern.
Richtig ist, dass die Freihaltung von Optionen für die straßenunabhängige Führung von
Radwegen immer wünschenswert ist, vor allem wenn es wie im vorliegenden Fall um die
attraktive Radanbindung der Stadt Leipzig an den Raum Saale/Unstrut geht. Auf Grund
mangelnder Alternativen wurde außerhalb des Stadtgebietes auf der ehemaligen Bahnstrecke
ein Radweg (Elster-Saale-Radweg) auf dieser Bahnstrecke angelegt, der dann in der Folge
parallel zum Bahngelände bis in den Ortsteil Lausen verläuft.
Innerhalb der Stadt gilt es Schwerpunkte auf besonders verkehrswirksame Abschnitte und
bereits vorhandene Wegeabschnitte mit zu betrachten. Vor allem diejenigen stillgelegten
Bahntrassenabschnitte, die einen idealen Lückenschluss ergeben und für die es keine oder nur
ungünstige Streckenalternativen gibt, sind zu favorisieren. Um für eine solche Einschätzung eine
bessere Beurteilungsgrundlage zu haben, hat das SPA gemeinsam mit dem VTA 2013 eine
Potentialuntersuchung für Radwege auf stillgelegten Bahntrassen erarbeiten lassen. Diese wird
derzeit vertieft und mit weiteren Daten untersetzt mit dem Ziel, dem Stadtrat
Umsetzungsvorschläge zur Entscheidung vorzulegen.
Bei der Diskussion um die Weiterführung des Elster-Saale-Radwegs in Leipzig wurde natürlich
die Nutzung der jetzt in Diskussion befindlichen alten Bahnstrecke als Geh-/Radwegverbindung
südlich von Grünau geprüft. Aufgrund der parallelen Lage der Anliegerstraße Lausner Weg zur
Bahnstrecke und des vorhandenen, oben beschriebenen Weges wurde eine Radwegverbindung
auf dem alten Gleisbett nicht weiter verfolgt. Langfristig bietet sich der Lausener Weg für einen
Ausbau als Radstraße an.
Im Radverkehrsentwicklungsplan 2010 - 2020, welcher durch den Stadtrat im Juni 2012 bestätigt
wurde, ist aus diesem Grund auch keine Baumaßnahme auf der ehemaligen Bahnstrecke enthalten.
Im Hinblick auf den gezielten Finanzmitteleinsatz der Stadt Leipzig für Infrastrukturmaßnahmen
ist es trotz der zweifelsohne hohen Attraktivität einer eigenständigen Wegeführung auf einem
Bahndamm nicht vertretbar, parallel zu den vorhandenen Wegebeziehungen, einer sehr wenig durch
Pkw genutzten Anliegerstraße, welche auch gut durch den Radverkehr mit genutzt werden kann,
einen separaten Radweg mit relativ hohem baulichen Aufwand zuzüglich Grunderwerb,
Ausgleichsmaßnahmen für Neuversiegelung usw. herzustellen.
Im Bestand wird der Elster-Saale-Radweg über die Alte Salzstraße und Lützner Straße in
Richtung Stadtzentrum geführt. Bei einer möglichen Verlegung der Routenführung des ElsterSaale-Radweges würde dieser aufgrund der sehr geringen Verkehrsbelastung auf den Lausner
Weg gelegt werden. Dies ist in einem umfangreichen Verfahren geprüft worden und
entsprechend im Radverkehrsentwicklungsplan berücksichtigt worden.
Auch in der o.g. Potentialuntersuchung wird der Bahnstrecke keine Priorität eingeräumt.
Grundsätzlich ergäbe sich aufgrund der randlichen Lage aus Sicht der Stadtentwicklung wenig
spürbarer Mehrwert, wie es z.B. bei Radwegen auf Bahntrassen beim Bahnbogen Ost oder im
Bereich Leutzsch der Fall wäre (--> Aufwertung dicht bebauter Quartiere, Beseitigung von
Barrieren).
Im Liegenschaftsamt wird der Grunderwerb für die von den Ämtern angemeldeten Ankäufe getätigt.
Dieser Grunderwerb ist gebiets- und grundstücksgenau geplant und dient vorrangig der Sicherung
von öffentlich genutzten Grundstücken, Verkehrsanlagen und für Erholungszwecke.
Dies gilt auch für den strategischen Grunderwerb mit mittel und langfristigen Ansiedlungszielen.
Eine Position für allgemeinen Vorratserwerb ohne festgelegten Verwendungszweck, wie im
vorliegend Fall, der Bahntrasse gefordert, ist im Haushalt nicht eingerichtet.
Hinzukommt, dass bei einem Vorratserwerb ohne verwaltungsinternes abgestimmtes Nachnutzungskonzept eine Zuordnung der Flächen zu einem Amt schwierig ist. Die Flächen müssten
beim Liegenschaftsamt verbleiben. Im Unterschied zu den strategischen Ankäufen für Gewerbeflächen, die überwiegend landwirtschaftlich genutzt sind, ergibt sich bei Bahnflächen ein Unterhaltungs- und Verkehrssicherungsproblem. Bis zur Inanspruchnahme für konkrete Maßnahmen
(Radweg, Gewerbe u. a.) müssten Unterhaltungskosten eingestellt werden. Da es sich bei Bahnanlagen überwiegend um freizugängliches Gelände im Außenbereich handelt, sind Vandalismus und
Vermüllung nicht auszuschließen.
Ein Erwerb für Ausgleichsmaßnahmen wurde bereits im Amt für Stadtgrün und Gewässer auf
Zweckmäßigkeit vorgeprüft, aufgrund bereits erfolgter Ausgleichsmaßnahmen auf der Trasse
jedoch nicht für sinnvoll erachtet. Durch die Länge der Bahntrasse und des i. d. R. belasteten
Untergrundes ist mit erheblichen Baukosten zu rechnen, die sicher besser in eine Sanierung der
Radverkehrsanlagen in der Stadt fließen sollten.
Das Argument, die Bahntrasse mit Blick auf zukünftigen Wohnungsbau und soziale Infrastruktur,
im Sinn einer strategische Flächenbevorratung zu erwerben, halten wir ebenfalls aufgrund
- des langgestreckten, überwiegend sehr schmalen Flächenzuschnitts
- der parallel verlaufenden, gebietsprägenden Fernwärmetrasse und
- der Lage am Siedlungsrand (im Süden schließen sich zum großen Teil Ackerflächen an)
für nicht stimmig. Im neuen Flächennutzungsplan sind in diesem Bereich keine größeren Flächen
für entsprechende Nutzungen festgelegt.
Ansonsten bleibt der Stadt das kommunale Planungsrecht und kann über die Bauleitplanung
Einfluss auf die Stadtentwicklung nehmen, soweit die Bahnflächen als Betriebsvermögen entwidmet
sind. Sonst hat die Bahn die Planungshoheit.
Aktuell wird zu Einzelmaßnahmen, wo entsprechende Beschlusslagen vorliegen, mit der Deutschen
Bahn AG oder deren Gesellschaften verhandelt.
Weiterhin orientiert sich die Verwaltung an den Ausschreibungen und überprüft, ob städtischen
Interessenlagen betroffen sind.
Im Rahmen dieser Kontakte wird die Kommunikation mit der Deutschen Bahn AG zwecks
zielführender Wahrung städtischer Interessen gepflegt.
Anlagen:
Übersichtskarte
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Anlagen:
Übersichtskarte
DB
Verwaltungsstandpunkt
zu Antrag Nr. V/A538/14 vom 10.04.2014 eingereicht von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Stand: 22.08.2014
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Datum: 27.05.2014
vertagt auf:
TOP: 8.5
Bahnstrecke zwischen Großzschocher und Lausen im Sinne der
Flächenbevorratung kaufen
Zustimmung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
Ablehnung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
rechtswidrig und/oder
nachteilig für die Stadt Leipzig.
Finanzielle Auswirkungen
Mit Beschluss entstehen Folgekosten
nein
ja, siehe Begründung zum Verwaltungsstandpunkt
Eingereicht von
Mitwirkend
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift
Datum/Unterschrift
Ergebnis der Dienstberatung vom 27.05.2014
bestätigt
mit Änderungen bestätigt
nicht bestätigt
Alternativvorschlag:
Stadt Leipzig
01.15/009/12.11
Der Elster-Saale-Radweg wird auf Leipziger Gebiet perspektivisch auf der Ostseite des
Kulkwitzer Sees entlang geführt. Die Weiterführung verläuft durch die Alte Salzstraße
zur Lützner Straße mit Anschluss an den Radweg am Karl-Heine-Kanal.
Zusätzlich wird das Ziel verfolgt, parallel zur ehemaligen Bahnstrecke den Lausener Weg für
den touristischen Radverkehr auszuweisen. Dafür ist kein Grunderwerb erforderlich.
Begründung
Grundsätzlich sind stillgelegte Bahnflächen potentiell strategisch bedeutsame Restflächen, die
langfristig für die öffentliche Nutzung zu sichern und vor Verwahrlosung zu bewahren sind.
Bei dem zu prüfenden Grunderwerb bleibt es bei der Darstellung im Radverkehrsentwicklungsplan (RBV-1261/13), nach der der Elster-Saale-Radweg auf Leipziger Gebiet perspektivisch auf
der Ostseite des Kulkwitzer Sees entlanggeführt und dann weiter durch die Alte Salzstraße zur
Lützner Straße verläuft mit Anschluss an den Radweg am Karl-Heine-Kanal. Zusätzlich wird das
Ziel verfolgt, parallel zur ehemaligen Bahnstrecke den Lausener Weg für den touristischen
Radverkehr auszuweisen. Ein Grunderwerb dafür ist nicht erforderlich. Die Weiterführung des
Radverkehrs östlich der Schönauer Straße erfolgt bisher bereits über den Goldrutenweg,
ebenfalls parallel zur früheren Bahntrasse. Die Routenführung zum Plagwitzer Bahnhof
inklusive eines dafür notwendigen punktuellen Grunderwerbs sind zu prüfen.
Ankaufsvoraussetzungen sind:
1.
2.
3.
4.
Gemäß § 89 SächsGemO soll der Erwerb von Vermögensgegenständen zur Erfüllung der
Aufgaben der Kommune dienen.
Das Liegenschaftsamt handelt im Auftrag der Ämter, folglich muss ein Grunderwerbsantrag
eines Amtes zu dessen Aufgabenerfüllung, der Ankauf erforderlich ist, vorliegen.
Zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen müssen die erforderlichen Grunderwerbsmittel
im Haushalt eingestellt sein.
Es ist ein Beschluss der zuständigen Gremien nach Hauptsatzung für den Ankauf
herbeizuführen.
Die ausgeschriebene stillgelegte Bahntrasse erstreckt sich westlich von der Stadtgrenze in der
Gemarkung Lausen bis östlich zur Gemarkungsgrenze Großzschocher parallel zum
Goldrutenweg.
Im Zuge der Flächenausschreibung der Deutschen Bahn AG gab es bereits intensive
Vorgespräche zwischen den Ämtern.
Richtig ist, dass die Freihaltung von Optionen für die straßenunabhängige Führung von
Radwegen immer wünschenswert ist, vor allem wenn es wie im vorliegenden Fall um die
attraktive Radanbindung der Stadt Leipzig an den Raum Saale/Unstrut geht. Auf Grund
mangelnder Alternativen wurde außerhalb des Stadtgebietes auf der ehemaligen Bahnstrecke
ein Radweg (Elster-Saale-Radweg) auf dieser Bahnstrecke angelegt, der dann in der Folge
parallel zum Bahngelände bis in den Ortsteil Lausen verläuft.
Innerhalb der Stadt gilt es Schwerpunkte auf besonders verkehrswirksame Abschnitte und
bereits vorhandene Wegeabschnitte mit zu betrachten. Vor allem diejenigen stillgelegten
Bahntrassenabschnitte, die einen idealen Lückenschluss ergeben und für die es keine oder nur
ungünstige Streckenalternativen gibt, sind zu favorisieren. Um für eine solche Einschätzung eine
bessere Beurteilungsgrundlage zu haben, hat das SPA gemeinsam mit dem VTA 2013 eine
Potentialuntersuchung für Radwege auf stillgelegten Bahntrassen erarbeiten lassen. Diese wird
derzeit vertieft und mit weiteren Daten untersetzt mit dem Ziel, dem Stadtrat
Umsetzungsvorschläge zur Entscheidung vorzulegen.
Bei der Diskussion um die Weiterführung des Elster-Saale-Radwegs in Leipzig wurde natürlich
die Nutzung der jetzt in Diskussion befindlichen alten Bahnstrecke als Geh-/Radwegverbindung
südlich von Grünau geprüft. Aufgrund der parallelen Lage der Anliegerstraße Lausner Weg zur
Bahnstrecke und des vorhandenen, oben beschriebenen Weges wurde eine Radwegverbindung
auf dem alten Gleisbett nicht weiter verfolgt. Langfristig bietet sich der Lausener Weg für einen
Ausbau als Radstraße an.
Im Radverkehrsentwicklungsplan 2010 - 2020, welcher durch den Stadtrat im Juni 2012 bestätigt
wurde, ist aus diesem Grund auch keine Baumaßnahme auf der ehemaligen Bahnstrecke enthalten. Im Hinblick auf den gezielten Finanzmitteleinsatz der Stadt Leipzig für Infrastrukturmaßnahmen ist es trotz der zweifelsohne hohen Attraktivität einer eigenständigen Wegeführung
auf einem Bahndamm nicht vertretbar, parallel zu den vorhandenen Wegebeziehungen, einer
sehr wenig durch Pkw genutzten Anliegerstraße, welche auch gut durch den Radverkehr mit
genutzt werden kann, einen separaten Radweg mit relativ hohem baulichen Aufwand zuzüglich
Grunderwerb, Ausgleichsmaßnahmen für Neuversiegelung usw. herzustellen.
Im Bestand wird der Elster-Saale-Radweg über die Alte Salzstraße und Lützner Straße in
Richtung Stadtzentrum geführt. Bei einer möglichen Verlegung der Routenführung des ElsterSaale-Radweges würde dieser aufgrund der sehr geringen Verkehrsbelastung auf den Lausner
Weg gelegt werden. Dies ist in einem umfangreichen Verfahren geprüft worden und
entsprechend im Radverkehrsentwicklungsplan berücksichtigt worden.
Auch in der o.g. Potentialuntersuchung wird der Bahnstrecke keine Priorität eingeräumt.
Grundsätzlich ergäbe sich aufgrund der randlichen Lage aus Sicht der Stadtentwicklung wenig
spürbarer Mehrwert, wie es z.B. bei Radwegen auf Bahntrassen beim Bahnbogen Ost oder im
Bereich Leutzsch der Fall wäre (--> Aufwertung dicht bebauter Quartiere, Beseitigung von
Barrieren).
Im Liegenschaftsamt wird der Grunderwerb für die von den Ämtern angemeldeten Ankäufe getätigt. Dieser Grunderwerb ist gebiets- und grundstücksgenau geplant und dient vorrangig der Sicherung von öffentlich genutzten Grundstücken, Verkehrsanlagen und für Erholungszwecke.
Dies gilt auch für den strategischen Grunderwerb mit mittel und langfristigen Ansiedlungszielen.
Eine Position für allgemeinen Vorratserwerb ohne festgelegten Verwendungszweck, wie im vorliegend Fall, der Bahntrasse gefordert, ist im Haushalt nicht eingerichtet.
Hinzukommt, dass bei einem Vorratserwerb ohne verwaltungsinternes abgestimmtes Nachnutzungskonzept eine Zuordnung der Flächen zu einem Amt schwierig ist. Die Flächen müssten
beim Liegenschaftsamt verbleiben. Im Unterschied zu den strategischen Ankäufen für Gewerbeflächen, die überwiegend landwirtschaftlich genutzt sind, ergibt sich bei Bahnflächen ein Unterhaltungs- und Verkehrssicherungsproblem. Bis zur Inanspruchnahme für konkrete Maßnahmen
(Radweg, Gewerbe u. a.) müssten Unterhaltungskosten eingestellt werden. Da es sich bei Bahnanlagen überwiegend um freizugängliches Gelände im Außenbereich handelt, sind Vandalismus
und Vermüllung nicht auszuschließen.
Ein Erwerb für Ausgleichsmaßnahmen wurde bereits im Amt für Stadtgrün und Gewässer auf
Zweckmäßigkeit vorgeprüft, aufgrund bereits erfolgter Ausgleichsmaßnahmen auf der Trasse
jedoch nicht für sinnvoll erachtet. Durch die Länge der Bahntrasse und des i. d. R. belasteten
Untergrundes ist mit erheblichen Baukosten zu rechnen, die sicher besser in eine Sanierung der
Radverkehrsanlagen in der Stadt fließen sollten.
Das Argument, die Bahntrasse mit Blick auf zukünftigen Wohnungsbau und soziale Infrastruktur,
im Sinn einer strategische Flächenbevorratung zu erwerben, halten wir ebenfalls aufgrund
- des langgestreckten, überwiegend sehr schmalen Flächenzuschnitts
- der parallel verlaufenden, gebietsprägenden Fernwärmetrasse und
- der Lage am Siedlungsrand (im Süden schließen sich zum großen Teil Ackerflächen an)
für nicht stimmig. Im neuen Flächennutzungsplan sind in diesem Bereich keine größeren Flächen
für entsprechende Nutzungen festgelegt.
Ansonsten bleibt der Stadt das kommunale Planungsrecht und kann über die Bauleitplanung Einfluss auf die Stadtentwicklung nehmen, soweit die Bahnflächen als Betriebsvermögen entwidmet
sind. Sonst hat die Bahn die Planungshoheit.
Aktuell wird zu Einzelmaßnahmen, wo entsprechende Beschlusslagen vorliegen, mit der Deutschen Bahn AG oder deren Gesellschaften verhandelt.
Weiterhin orientiert sich die Verwaltung an den Ausschreibungen und überprüft, ob städtischen
Interessenlagen betroffen sind.
Im Rahmen dieser Kontakte wird die Kommunikation mit der Deutschen Bahn AG zwecks zielführender Wahrung städtischer Interessen gepflegt.