Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1006856.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
13.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. DS-00106/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
14.10.2014
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
28.10.2014
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
03.11.2014
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
11.11.2014
2. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
12.11.2014
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
17.11.2014
2. Lesung
Verwaltungsausschuss
03.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Umbau und Sanierung Fußgängerbrücke
Stuttgarter Allee
Beschlussvorschlag
1. Das Bauvorhaben Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee wird realisiert
(Baubeschluss gemäß Hauptsatzung §6 (3) Ziffer 17 in der zurzeit gültigen Fassung.)
2. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen Brutto 1.004.000 € (Netto 843.697 €, Mehrwertsteuer 19%
entspricht 160.303 €), bei einem Stadtanteil von 535.900 €.
3. Im Investitionshaushalt, PSP-Element 7.0000577.700, werden:
2014
50.000 €,
2015
894.000 € und
2016
40.000 €
bereitgestellt.
Im Ergebnishaushalt werden 2015 für die Beleuchtung 20.000 € auf dem Innenauftrag 106654100010 Straßenbeleuchtung- bereitgestellt.
4. Einnahmen aus Fördermitteln werden im HH-Jahr 2015 im PSP-Element 7.0000577.705. zweckgebundene
Zuwendungen von Dritten in Höhe von 468.100 € geplant.
5. Zur Ausschreibung des Gesamtvorhabens wird im HH-Jahr 2014 eine VE in Höhe von 954.000 € mit einer
finanziellen Wirksamkeit von 914.000 € in 2015 und 40.000 € in 2016 bereitgestellt.
6. Die dargestellten Ausgaben und Einnahmen werden in den HH-Plan 2015/2016 aufgenommen und mit der
Beschlussfassung des Haushaltsplans wirksam.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
x
Finanzielle Auswirkungen
wenn ja,
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begr
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
Höhe in EUR
Aufwendungen
2015
2015
20.000
Einzahlungen
2014
2015
468.100
2014
2016
984.000
Erträge
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
106654100010
7.0000577.705
7.0000577.700
wenn ja,
nein
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wo veranschlagt
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlag
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Begründung
Lageplan A3
Verkehrs- und Tiefbauamt
Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee
30.07.2014
Begründung
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben
Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee
1. Grundlagen
Der vorliegende Bau- und Finanzierungsbeschluss ist Grundlage für den Antrag auf Zuwendungen des Freistaates Sachsen zur Förderung des kommunalen Straßen- und
Brückenbaus nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler
Baulastträger (RL-KStB).
2. Veranlassung und Zielstellung des Bauvorhabens
Das Verkehrs- und Tiefbauamt plant den Umbau und die Sanierung der Fußgängerbrücke im Zuge der Stuttgarter Allee über die Gleise der DB AG und die Breisgaustraße.
Das Brückenbauwerk weist am gesamten Überbau und bereichsweise an den Unterbauten leichte bis mittlere sowie örtlich stärkere Mängel und Schäden infolge Durchfeuchtung auf. Die Notwendigkeit der Bauwerksinstandsetzung besteht in der Wiederherstellung der Dauerhaftigkeit der Brückenkonstruktion. Im Zuge der Baumaßnahme
sollen die Ursachen und die wesentlichen Folgeerscheinungen der langanhaltenden
Feuchtebelastungen der Fußgängerbrücke beseitigt werden.
Bezüglich der Tragfähigkeit des Überbaus und der Unterbauten sind keine Schäden an
der Brückenkonstruktion erkennbar, so dass bauliche Maßnahmen an der Tragkonstruktion nicht erforderlich sind. Die Instandsetzungsarbeiten des Brückenbauwerkes
sehen die Erneuerung der Entwässerung, der Abdichtung, des Belages und der
Brückenausstattung des Überbaus vor. Schadhafte Bauwerksfugen werden erneuert
und dauerhaft funktionsfähig ausgebildet. Die Übergangskonstruktionen zu den angrenzenden Bauteilen sind in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Die beidseitigen
Randfertigteilträger werden zur Lage- und Kippsicherung nachträglich mit dem monolithischen Ausgleichs- und Gefällebeton verdübelt.
Die Ausstattungen des Brückenbauwerkes infolge der Überquerung der Anlagen der DB
AG (Bahnerdung, Berührungsschutzwände) werden ebenfalls in der Planung der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen berücksichtigt. Die Verkehrssicherheit wird damit auf den aktuellen technischen Stand gebracht.
Die Unterbauten der Achse 20 des Brückenbauwerkes befinden sich im Einflussbereich
der Anlagen der DB AG (zwischen den beiden Gleisen). Infolge des Umbaus und der
Sanierung der Fußgängerbrücke kommt es somit zu Berührungspunkten mit den Anlagen der DB AG, welche bei der Planung der Instandsetzungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind. Für die Arbeiten im Nahbereich der Anlagen der DB sind entsprechende
Sicherungsmaßnahmen (Bahnsperrpausen, Sicherungspersonal, …) vorzusehen.
Bei der Planung der Instandsetzungsmaßnahmen werden weiterhin die nördliche Massivtreppe mit Fertigteilstufen in Verlängerung des Brückenbauwerkes und die Rampe
für Rollstuhlfahrer an der Nordwest-Ecke mit einem Verlauf rechtwinklig zum Brücken1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee
30.07.2014
bauwerk mit einbezogen. Auch diese Bauwerke weisen im Bereich des Überbaus und
den Unterbauten leichte bis mittlere sowie örtlich stärkere Mängel und Schäden infolge
Durchfeuchtung auf. Die Instandsetzungsarbeiten sehen die Erneuerung der Entwässerung, der Abdichtung, des Belages und der Ausstattung vor. Schadhafte Bauwerksfugen werden erneuert und dauerhaft funktionsfähig ausgebildet. Die Übergangskonstruktionen zu den angrenzenden Bauteilen sind in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen.
Die Sichtflächen / Oberflächen der Unterbauten und des Überbaus des Brückenbauwerkes sowie Rampe für Rollstuhlfahrer an der Nordwest-Ecke werden zur Erhöhung der
Dauerhaftigkeit mit einem Oberflächenschutzsystem behandelt.
Im Umfeld des vorhandenen Brückenbauwerkes befinden sich weitere bauliche Anlagen, welche bei der Planung der Instandsetzungsmaßnahmen zu beachten sind. Südlich des vorhandenen Brückenbauwerkes befinden sich eine Rampenanlage einschließlich Widerlagerbauwerk sowie eine Freitreppe an der Westseite des Widerlagerbauwerkes. Östlich der Brückenfelder 1 und 2 des vorhandenen Brückenbauwerkes erstreckt
sich der S-Bahn-Haltepunkt „Leipzig Allee-Center“. Der nördliche Bahnsteig des Haltepunktes ist über ein Zugangsbauwerk mit gerader zweiläufiger Treppenanlage und Zugangsrampe erreichbar, welches unmittelbar östlich der Fußgängerbrücke anschließt.
Beim Brückenneubau im Jahre 1981 wurde auch eine Treppenanlage von der Fußgängerbrücke zum südlichen Bahnsteig des S-Bahn-Haltepunktes „Leipzig Allee-Center“ errichtet. Diese Treppenanlage befand sich auf der Ostseite des Brückenbauwerkes im
Bereich der Achse 30 der Fußgängerbrücke. Aufgrund zahlreicher Schädigungen und
Mängel hinsichtlich der Tragfähigkeit, der Gebrauchstauglichkeit und der Verkehrssicherheit musste die vorhandene Treppenanlage abgebrochen werden.
Im Zuge der Durchführung der geplanten Baumaßnahme soll die Wiedererrichtung der
Treppenanlage an der Südostseite des Brückenbauwerkes realisiert werden, welche
den direkten Zugang von der Fußgängerbrücke zum südlichen Bahnsteig des SBahn-Haltepunktes „Leipzig Allee-Center“ ermöglichen soll.
3. Beschreibung des Vorhabens
Im Zuge des Umbaus und der Sanierung der Fußgängerbrücke „Stuttgarter Allee“ über
die Gleise der DB AG und die Breisgaustraße werden folgende Baumaßnahmen durchgeführt:
•
•
•
•
•
•
•
Erneuerung der Entwässerung, der Abdichtung und des Belages auf dem gesamten Brückenbauwerk
Schaffung ausreichender Gefälleverhältnisse auf der Brückenoberseite
Sicherung der Spannbeton-Randfertigteilträger mittels Rückverankerung in der
Gefällebetonschicht
Erneuerung der Gesimse der beiden nördlichen Spannbeton-Randfertigteilträger (Feld 1) in Ortbeton
Erneuerung der schadhaften Bauwerksfugen
Erneuerung der Übergangskonstruktionen zu angrenzenden Bauteilen
Erneuerung des Geländers und der Beleuchtung aus gestalterischen Gründen
(Ausführung entsprechend der südlichen Rampenanlage)
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee
•
•
•
•
30.07.2014
Anpassung der Berührungsschutzwände und der Bahnerdung an die aktuellen
technischen Regelwerke
Reinigung infolge Durchfeuchtungen verunreinigter Betonflächen
Aufbringen eines Oberflächenschutzsystems auf den Sichtbetonflächen
Neubau der Treppenanlage zum südlchen Bahnsteig des Haltepunktes
Im Bereich der Rampe für Rollstuhlfahrer an der Nordwest-Ecke mit einem Verlauf
rechtwinklig zum Brückenbauwerk werden folgende Baumaßnahmen durchgeführt:
•
•
•
•
•
Erneuerung der Entwässerung, der Abdichtung und des Belages auf der gesamten Rampenanlage
Schaffung ausreichender Gefälleverhältnisse auf der Brückenoberseite
Erneuerung der schadhaften Bauwerksfugen
Reinigung infolge Durchfeuchtungen verunreinigter Betonflächen
Herstellung einer ordnungsgemäßen Entwässerung des Bereiches der Hinterfüllung der Rückwand der Rampenanlage
Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der südlichen Fußgängerrampe in Verlängerung der Brücke und der Freitreppe an der Westseite des Widerlagerbauwerkes sowie
des Halte-punktes „Leipzig Allee-Center“ sind nicht geplant. In der Achse 50 des
Brückenbauwerkes befindet sich bereits eine wasserdichte Übergangskonstruktion zur
südlichen Fußgängerrampe. Der Haltepunkt Leipzig Allee-Center befindet sich im Zuständigkeitsbereich der DB AG und wurde im Jahre 2013 erneuert bzw. instandgesetzt.
Mit den geplanten Maßnahmen wird nur geringfügig in die Tragkonstruktion des Überbaus eingegriffen. Schadhafte Konstruktionselemente wie Belag usw. werden beseitigt
und erneuert. Die Erneuerung dieser Teile erfolgt so, dass
•
•
•
die konstruktiven Anforderungen der geltenden Regelwerke des Brückenbaus
eingehalten werden,
die vorhandenen Bauwerksschäden und deren Ursachen beseitigt werden,
das äußere Erscheinungsbild der Brücke verbessert wird.
4. Kostenberechnung / Finanzierungsplan
Für die Maßnahme werden Fördermittel über das Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragt.
4.1 Kostenzusammenstellung
Kosten gesamt:
Kosten laut AKS
weitere Planungsleistungen und Genehmigungen
Gesamtkosten (GK)
927.000 €
77.000 €
1.004.000 €
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee
30.07.2014
Nicht zuwendungsfähige Kosten:
aus AKS
weitere Planung
nicht zuwendungsfähig gesamt
329.000 €
74.000 €
403.000 €
Zuwendungsfähige Kosten:
GK ./. nicht zuwendungsfähige Kosten
Planungskosten (bis zu 10 % der zwf. Baukosten), hier nur
zuwendungsfähig gesamt
601.000 €
56.000 €
657.000 €
4.2 Kostenaufteilung
Ges.-kosten
1.004.000 €
förderfäh. Kost.
LASuV 75/95%
657.000 €
468.100 €
Stadtanteil
535.900 €
4.3. Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben in Jahresscheiben
(inkl. Stadtbeleuchtung)
gesamt
1.004.000,00 €
2014
50.000,00 €
2015
914.000,00 €
2016
40.000,00 €
Einnahme LASuV
468.100,00 €
-
468.100,00 €
-
Stadtanteil
VE 2014 kostenwirksam
535.900,00 €
954.000,00 €
50.000,00 €
-
445.900,00 €
914.000,00 €
40.000,00 €
40.000,00 €
Gesamtkosten
Die Regelförderquote für Maßnahmen nach der RL-KStB beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Seitens des LASuV werden 5 % der Fördermittel einbehalten und
erst nach der Übergabe des Verwendungsnachweises durch die Stadt Leipzig und dessen Prüfung ausgereicht. Somit ergibt sich eine Förderquote von 75 % / 95 %.
Das LASuV ermittelt endgültig erst in der Phase der Verwendungsnachweisprüfung, ob
auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei denen eine 10%ige Überschreitung
der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 € nicht als zuwendungsfähig anerkannt
werden.
Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch das LASuV nicht in der beantragten Höhe bestätigt werden. In
diesem Fall würde sich der Anteil der Stadt entsprechend erhöhen.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee
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5. Bauzeitenplan und Ecktermine
Folgender Grobablauf ist geplant:
Baubeschluss:
Einreichung Fördermittelantrag:
Erwartung Fördermittelbescheid:
Genehmigungsplanung und Prüfstatik:
Ausführungsplanung:
Beginn des Ausschreibungsverfahrens:
Vergabegremium:
Zuschlagerteilung
Baubeginn
Bauende
Okt.
Okt.
Nov.
Sept.
Aug.
Dez.
März
April
April
Jan.
2014
2014
2014
2014
2014
2014
2015
2015
2015
2016
6. Kinderfreundlichkeitsprüfung
Mit der Sanierung der Fußgängerbrücke wird auch den Belangen von Kindern entsprochen.
Die Absturzsicherung auf der Brücke entspricht mit einem lichten Sprossenabstand von
max. 120 mm den Empfehlungen des Bundesministers für Verkehr.
7. Öffentlichkeitsarbeit
Die Information der Öffentlichkeit erfolgt über Presseinformationen.
8. Anlagen
Anlage 1 Lageplan A3
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