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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1006856.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
13.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:27

Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. DS-00106/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 14.10.2014 Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 28.10.2014 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 03.11.2014 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 11.11.2014 2. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest 12.11.2014 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 17.11.2014 2. Lesung Verwaltungsausschuss 03.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Umbau und Sanierung Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee Beschlussvorschlag 1. Das Bauvorhaben Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung §6 (3) Ziffer 17 in der zurzeit gültigen Fassung.) 2. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen Brutto 1.004.000 € (Netto 843.697 €, Mehrwertsteuer 19% entspricht 160.303 €), bei einem Stadtanteil von 535.900 €. 3. Im Investitionshaushalt, PSP-Element 7.0000577.700, werden: 2014 50.000 €, 2015 894.000 € und 2016 40.000 € bereitgestellt. Im Ergebnishaushalt werden 2015 für die Beleuchtung 20.000 € auf dem Innenauftrag 106654100010 Straßenbeleuchtung- bereitgestellt. 4. Einnahmen aus Fördermitteln werden im HH-Jahr 2015 im PSP-Element 7.0000577.705. zweckgebundene Zuwendungen von Dritten in Höhe von 468.100 € geplant. 5. Zur Ausschreibung des Gesamtvorhabens wird im HH-Jahr 2014 eine VE in Höhe von 954.000 € mit einer finanziellen Wirksamkeit von 914.000 € in 2015 und 40.000 € in 2016 bereitgestellt. 6. Die dargestellten Ausgaben und Einnahmen werden in den HH-Plan 2015/2016 aufgenommen und mit der Beschlussfassung des Haushaltsplans wirksam. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen x Finanzielle Auswirkungen wenn ja, nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begr Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von bis Höhe in EUR Aufwendungen 2015 2015 20.000 Einzahlungen 2014 2015 468.100 2014 2016 984.000 Erträge Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? von 106654100010 7.0000577.705 7.0000577.700 wenn ja, nein Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wo veranschlagt bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlag Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen x Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Begründung Lageplan A3 Verkehrs- und Tiefbauamt Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee 30.07.2014 Begründung Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee 1. Grundlagen Der vorliegende Bau- und Finanzierungsbeschluss ist Grundlage für den Antrag auf Zuwendungen des Freistaates Sachsen zur Förderung des kommunalen Straßen- und Brückenbaus nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB). 2. Veranlassung und Zielstellung des Bauvorhabens Das Verkehrs- und Tiefbauamt plant den Umbau und die Sanierung der Fußgängerbrücke im Zuge der Stuttgarter Allee über die Gleise der DB AG und die Breisgaustraße. Das Brückenbauwerk weist am gesamten Überbau und bereichsweise an den Unterbauten leichte bis mittlere sowie örtlich stärkere Mängel und Schäden infolge Durchfeuchtung auf. Die Notwendigkeit der Bauwerksinstandsetzung besteht in der Wiederherstellung der Dauerhaftigkeit der Brückenkonstruktion. Im Zuge der Baumaßnahme sollen die Ursachen und die wesentlichen Folgeerscheinungen der langanhaltenden Feuchtebelastungen der Fußgängerbrücke beseitigt werden. Bezüglich der Tragfähigkeit des Überbaus und der Unterbauten sind keine Schäden an der Brückenkonstruktion erkennbar, so dass bauliche Maßnahmen an der Tragkonstruktion nicht erforderlich sind. Die Instandsetzungsarbeiten des Brückenbauwerkes sehen die Erneuerung der Entwässerung, der Abdichtung, des Belages und der Brückenausstattung des Überbaus vor. Schadhafte Bauwerksfugen werden erneuert und dauerhaft funktionsfähig ausgebildet. Die Übergangskonstruktionen zu den angrenzenden Bauteilen sind in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Die beidseitigen Randfertigteilträger werden zur Lage- und Kippsicherung nachträglich mit dem monolithischen Ausgleichs- und Gefällebeton verdübelt. Die Ausstattungen des Brückenbauwerkes infolge der Überquerung der Anlagen der DB AG (Bahnerdung, Berührungsschutzwände) werden ebenfalls in der Planung der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen berücksichtigt. Die Verkehrssicherheit wird damit auf den aktuellen technischen Stand gebracht. Die Unterbauten der Achse 20 des Brückenbauwerkes befinden sich im Einflussbereich der Anlagen der DB AG (zwischen den beiden Gleisen). Infolge des Umbaus und der Sanierung der Fußgängerbrücke kommt es somit zu Berührungspunkten mit den Anlagen der DB AG, welche bei der Planung der Instandsetzungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind. Für die Arbeiten im Nahbereich der Anlagen der DB sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen (Bahnsperrpausen, Sicherungspersonal, …) vorzusehen. Bei der Planung der Instandsetzungsmaßnahmen werden weiterhin die nördliche Massivtreppe mit Fertigteilstufen in Verlängerung des Brückenbauwerkes und die Rampe für Rollstuhlfahrer an der Nordwest-Ecke mit einem Verlauf rechtwinklig zum Brücken1 Verkehrs- und Tiefbauamt Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee 30.07.2014 bauwerk mit einbezogen. Auch diese Bauwerke weisen im Bereich des Überbaus und den Unterbauten leichte bis mittlere sowie örtlich stärkere Mängel und Schäden infolge Durchfeuchtung auf. Die Instandsetzungsarbeiten sehen die Erneuerung der Entwässerung, der Abdichtung, des Belages und der Ausstattung vor. Schadhafte Bauwerksfugen werden erneuert und dauerhaft funktionsfähig ausgebildet. Die Übergangskonstruktionen zu den angrenzenden Bauteilen sind in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Die Sichtflächen / Oberflächen der Unterbauten und des Überbaus des Brückenbauwerkes sowie Rampe für Rollstuhlfahrer an der Nordwest-Ecke werden zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit mit einem Oberflächenschutzsystem behandelt. Im Umfeld des vorhandenen Brückenbauwerkes befinden sich weitere bauliche Anlagen, welche bei der Planung der Instandsetzungsmaßnahmen zu beachten sind. Südlich des vorhandenen Brückenbauwerkes befinden sich eine Rampenanlage einschließlich Widerlagerbauwerk sowie eine Freitreppe an der Westseite des Widerlagerbauwerkes. Östlich der Brückenfelder 1 und 2 des vorhandenen Brückenbauwerkes erstreckt sich der S-Bahn-Haltepunkt „Leipzig Allee-Center“. Der nördliche Bahnsteig des Haltepunktes ist über ein Zugangsbauwerk mit gerader zweiläufiger Treppenanlage und Zugangsrampe erreichbar, welches unmittelbar östlich der Fußgängerbrücke anschließt. Beim Brückenneubau im Jahre 1981 wurde auch eine Treppenanlage von der Fußgängerbrücke zum südlichen Bahnsteig des S-Bahn-Haltepunktes „Leipzig Allee-Center“ errichtet. Diese Treppenanlage befand sich auf der Ostseite des Brückenbauwerkes im Bereich der Achse 30 der Fußgängerbrücke. Aufgrund zahlreicher Schädigungen und Mängel hinsichtlich der Tragfähigkeit, der Gebrauchstauglichkeit und der Verkehrssicherheit musste die vorhandene Treppenanlage abgebrochen werden. Im Zuge der Durchführung der geplanten Baumaßnahme soll die Wiedererrichtung der Treppenanlage an der Südostseite des Brückenbauwerkes realisiert werden, welche den direkten Zugang von der Fußgängerbrücke zum südlichen Bahnsteig des SBahn-Haltepunktes „Leipzig Allee-Center“ ermöglichen soll. 3. Beschreibung des Vorhabens Im Zuge des Umbaus und der Sanierung der Fußgängerbrücke „Stuttgarter Allee“ über die Gleise der DB AG und die Breisgaustraße werden folgende Baumaßnahmen durchgeführt: • • • • • • • Erneuerung der Entwässerung, der Abdichtung und des Belages auf dem gesamten Brückenbauwerk Schaffung ausreichender Gefälleverhältnisse auf der Brückenoberseite Sicherung der Spannbeton-Randfertigteilträger mittels Rückverankerung in der Gefällebetonschicht Erneuerung der Gesimse der beiden nördlichen Spannbeton-Randfertigteilträger (Feld 1) in Ortbeton Erneuerung der schadhaften Bauwerksfugen Erneuerung der Übergangskonstruktionen zu angrenzenden Bauteilen Erneuerung des Geländers und der Beleuchtung aus gestalterischen Gründen (Ausführung entsprechend der südlichen Rampenanlage) 2 Verkehrs- und Tiefbauamt Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee • • • • 30.07.2014 Anpassung der Berührungsschutzwände und der Bahnerdung an die aktuellen technischen Regelwerke Reinigung infolge Durchfeuchtungen verunreinigter Betonflächen Aufbringen eines Oberflächenschutzsystems auf den Sichtbetonflächen Neubau der Treppenanlage zum südlchen Bahnsteig des Haltepunktes Im Bereich der Rampe für Rollstuhlfahrer an der Nordwest-Ecke mit einem Verlauf rechtwinklig zum Brückenbauwerk werden folgende Baumaßnahmen durchgeführt: • • • • • Erneuerung der Entwässerung, der Abdichtung und des Belages auf der gesamten Rampenanlage Schaffung ausreichender Gefälleverhältnisse auf der Brückenoberseite Erneuerung der schadhaften Bauwerksfugen Reinigung infolge Durchfeuchtungen verunreinigter Betonflächen Herstellung einer ordnungsgemäßen Entwässerung des Bereiches der Hinterfüllung der Rückwand der Rampenanlage Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der südlichen Fußgängerrampe in Verlängerung der Brücke und der Freitreppe an der Westseite des Widerlagerbauwerkes sowie des Halte-punktes „Leipzig Allee-Center“ sind nicht geplant. In der Achse 50 des Brückenbauwerkes befindet sich bereits eine wasserdichte Übergangskonstruktion zur südlichen Fußgängerrampe. Der Haltepunkt Leipzig Allee-Center befindet sich im Zuständigkeitsbereich der DB AG und wurde im Jahre 2013 erneuert bzw. instandgesetzt. Mit den geplanten Maßnahmen wird nur geringfügig in die Tragkonstruktion des Überbaus eingegriffen. Schadhafte Konstruktionselemente wie Belag usw. werden beseitigt und erneuert. Die Erneuerung dieser Teile erfolgt so, dass • • • die konstruktiven Anforderungen der geltenden Regelwerke des Brückenbaus eingehalten werden, die vorhandenen Bauwerksschäden und deren Ursachen beseitigt werden, das äußere Erscheinungsbild der Brücke verbessert wird. 4. Kostenberechnung / Finanzierungsplan Für die Maßnahme werden Fördermittel über das Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragt. 4.1 Kostenzusammenstellung Kosten gesamt: Kosten laut AKS weitere Planungsleistungen und Genehmigungen Gesamtkosten (GK) 927.000 € 77.000 € 1.004.000 € 3 Verkehrs- und Tiefbauamt Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee 30.07.2014 Nicht zuwendungsfähige Kosten: aus AKS weitere Planung nicht zuwendungsfähig gesamt 329.000 € 74.000 € 403.000 € Zuwendungsfähige Kosten: GK ./. nicht zuwendungsfähige Kosten Planungskosten (bis zu 10 % der zwf. Baukosten), hier nur zuwendungsfähig gesamt 601.000 € 56.000 € 657.000 € 4.2 Kostenaufteilung Ges.-kosten 1.004.000 € förderfäh. Kost. LASuV 75/95% 657.000 € 468.100 € Stadtanteil 535.900 € 4.3. Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben in Jahresscheiben (inkl. Stadtbeleuchtung) gesamt 1.004.000,00 € 2014 50.000,00 € 2015 914.000,00 € 2016 40.000,00 € Einnahme LASuV 468.100,00 € - 468.100,00 € - Stadtanteil VE 2014 kostenwirksam 535.900,00 € 954.000,00 € 50.000,00 € - 445.900,00 € 914.000,00 € 40.000,00 € 40.000,00 € Gesamtkosten Die Regelförderquote für Maßnahmen nach der RL-KStB beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Seitens des LASuV werden 5 % der Fördermittel einbehalten und erst nach der Übergabe des Verwendungsnachweises durch die Stadt Leipzig und dessen Prüfung ausgereicht. Somit ergibt sich eine Förderquote von 75 % / 95 %. Das LASuV ermittelt endgültig erst in der Phase der Verwendungsnachweisprüfung, ob auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei denen eine 10%ige Überschreitung der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 € nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden. Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch das LASuV nicht in der beantragten Höhe bestätigt werden. In diesem Fall würde sich der Anteil der Stadt entsprechend erhöhen. 4 Verkehrs- und Tiefbauamt Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee 30.07.2014 5. Bauzeitenplan und Ecktermine Folgender Grobablauf ist geplant: Baubeschluss: Einreichung Fördermittelantrag: Erwartung Fördermittelbescheid: Genehmigungsplanung und Prüfstatik: Ausführungsplanung: Beginn des Ausschreibungsverfahrens: Vergabegremium: Zuschlagerteilung Baubeginn Bauende Okt. Okt. Nov. Sept. Aug. Dez. März April April Jan. 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2015 2015 2015 2016 6. Kinderfreundlichkeitsprüfung Mit der Sanierung der Fußgängerbrücke wird auch den Belangen von Kindern entsprochen. Die Absturzsicherung auf der Brücke entspricht mit einem lichten Sprossenabstand von max. 120 mm den Empfehlungen des Bundesministers für Verkehr. 7. Öffentlichkeitsarbeit Die Information der Öffentlichkeit erfolgt über Presseinformationen. 8. Anlagen Anlage 1 Lageplan A3 5