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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1006859.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
12.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:27
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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. DS-00102/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 14.10.2014 Bestätigung Fachausschuss Finanzen 03.11.2014 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 17.11.2014 2. Lesung Verwaltungsausschuss 03.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Außerplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2013 im PSPElement 7.0001362.700 (Connewitz-Biedermannstraße) Beschlussvorschlag: Für das Haushaltsjahr 2013 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001362.700 (Connewitz-Biedermannstraße), Finanzkonto 78513000 in Höhe von 203.252,57 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Budgeteinheit 64_511_ZW (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen zahlungswirksam). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage z Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlag Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlag Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR 2013 2013 203252,57 wo veransch Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von Folgekosten Einsparungen wirksam 7.000136 bis Höhe in EUR (jährlich) wo veran Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein Vorgesehener Stellenabbau: nein Sachverhalt: Im Rahmen der Nachbuchung der Bewegungen des Treuhandkontos für das Sanierungsgebiet Connewitz-Biedermannstraße wurden bisher alle angefallenen Kosten in den Ergebnishaushalt gebucht. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass dabei auch aktivierungsfähige Kosten im Sinne des § 38 SächsKomHVO-Doppik für die Baumaßnahmen Auerbachstraße und Stockartstraße enthalten waren. Um die Baumaßnahmen aktivieren und ordnungsgemäß in der Anlagenbuchhaltung abbilden zu können, ist die Umbuchung der aktivierungsfähigen Kosten in den Investitionshaushalt erforderlich. Folgende aktivierungsfähige Kosten sind angefallen: Baumaßnahme Auerbachstraße aktivierungsfähige Kosten lt. Meldung VTA Baumaßnahme Stockartstraße angefallene Kosten 2013 (AiB) GESAMT 181.559,93 € 21.692,64 € 203.252,57 € Die Deckung erfolgt aus dem Budget 64_511_ZW, Innenauftrag 106400000025, Sachkonto 42711200 in Höhe von 203.252,57 €.