Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1006859.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
12.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. DS-00102/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
14.10.2014
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
03.11.2014
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
17.11.2014
2. Lesung
Verwaltungsausschuss
03.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Außerplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2013 im PSPElement 7.0001362.700 (Connewitz-Biedermannstraße)
Beschlussvorschlag:
Für das Haushaltsjahr 2013 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1)
SächsGemO im PSP-Element 7.0001362.700 (Connewitz-Biedermannstraße), Finanzkonto
78513000 in Höhe von 203.252,57 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Budgeteinheit
64_511_ZW (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen zahlungswirksam).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage z
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlag
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlag
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
2013
2013
203252,57
wo veransch
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
7.000136
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veran
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
Sachverhalt:
Im Rahmen der Nachbuchung der Bewegungen des Treuhandkontos für das Sanierungsgebiet
Connewitz-Biedermannstraße wurden bisher alle angefallenen Kosten in den Ergebnishaushalt
gebucht.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass dabei auch aktivierungsfähige Kosten im Sinne des § 38
SächsKomHVO-Doppik für die Baumaßnahmen Auerbachstraße und Stockartstraße enthalten
waren.
Um die Baumaßnahmen aktivieren und ordnungsgemäß in der Anlagenbuchhaltung abbilden zu
können, ist die Umbuchung der aktivierungsfähigen Kosten in den Investitionshaushalt erforderlich.
Folgende aktivierungsfähige Kosten sind angefallen:
Baumaßnahme Auerbachstraße
aktivierungsfähige Kosten lt. Meldung VTA
Baumaßnahme Stockartstraße
angefallene Kosten 2013 (AiB)
GESAMT
181.559,93 €
21.692,64 €
203.252,57 €
Die Deckung erfolgt aus dem Budget 64_511_ZW, Innenauftrag 106400000025, Sachkonto
42711200 in Höhe von 203.252,57 €.