Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1005955.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
01.10.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00484/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
15.10.2014
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Jugendhilfeausschuss - Abberufung und Bestellung eines Mitglieds
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. RBV-24/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell
gültigen Fassung und beruft
Herrn Torsten Heinrich (Stadtjugendring Leipzig e.V.) als Mitglied
per 15.10.2014 aus dem Jugendhilfeausschuss ab.
2. Die Ratsversammlung wählt1 für die Dauer der V. Wahlperiode gemäß § 4 Abs. 5
Landesjugendhilfegesetz i.V.m. § 71 Abs. 1 SGB VIII widerruflich
Frau Katja Meier (Stadtjugendring Leipzig e.V.) als Mitglied
per 15.10.2014 in den Jugendhilfeausschuss.
3. Damit wird der Beschluss Nr. RBV-24/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell gültigen Fassung
geändert.
1Die Wahl erfolgt entsprechend § 39 Abs. 7 SächsGemO. Danach kann offen im Wege der Beschlussfassung
gewählt werden, wenn kein Gemeinderat widerspricht.
Damit ergibt sich folgende aktuelle Besetzung im Jugendhilfeausschuss:
Mitglieder
Stellvertreter
Oberbürgermeister Burkhard Jung
Rüdiger Ulrich
Naomi-Pia Witte
Juliane Nagel
Mandy Gehrt
Karsten Albrecht
Jens Lehmann
Dietmar Kern
Gundula Thurm
Ulrike Herold
Mathias Weber
Sebastian Walter
Tino Bucksch
Annette Körner
Norman Volger
Michael Schmidt
Katharina Krefft
Christina Kretzschmar
Ulrike Bernard
Thomas Farken
Matthias Heinz
Vicky Felthaus
Katrin Palme
Thomas Theuring
Tobias Schmidt
Anja Michael
Solveig Prass
Katja Meier
Sven Heinze
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
gesetzliche Grundlagen:
§§ 71 SGB VIII
§§ 3,4 LJhG
§§ 41,42 SächGemO
Satzung des Jugendamtes der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. 1605/99 der Ratsversammlung vom
16.06.1999)
Darlegung des Sachverhaltes / Begründung:
Der Stadtjugendring Leipzig e.V. schlägt vor, Herrn Torsten Heinrich als Mitglied abzuberufen und
Frau Katja Meier als Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.
Im Landesjugendhilfegesetz § 4 Abs. 5 heißt es dazu:
„Scheidet ein Mitglied oder sein persönlicher Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus, so ist ein
Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene
Mitglied oder den Stellvertreter vorgeschlagen hatte, zu wählen.“
Anlagen: