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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1005955.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
01.10.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:46
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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00484/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 15.10.2014 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Jugendhilfeausschuss - Abberufung und Bestellung eines Mitglieds Beschluss: 1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. RBV-24/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell gültigen Fassung und beruft Herrn Torsten Heinrich (Stadtjugendring Leipzig e.V.) als Mitglied per 15.10.2014 aus dem Jugendhilfeausschuss ab. 2. Die Ratsversammlung wählt1 für die Dauer der V. Wahlperiode gemäß § 4 Abs. 5 Landesjugendhilfegesetz i.V.m. § 71 Abs. 1 SGB VIII widerruflich Frau Katja Meier (Stadtjugendring Leipzig e.V.) als Mitglied per 15.10.2014 in den Jugendhilfeausschuss. 3. Damit wird der Beschluss Nr. RBV-24/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell gültigen Fassung geändert. 1Die Wahl erfolgt entsprechend § 39 Abs. 7 SächsGemO. Danach kann offen im Wege der Beschlussfassung gewählt werden, wenn kein Gemeinderat widerspricht. Damit ergibt sich folgende aktuelle Besetzung im Jugendhilfeausschuss: Mitglieder Stellvertreter Oberbürgermeister Burkhard Jung Rüdiger Ulrich Naomi-Pia Witte Juliane Nagel Mandy Gehrt Karsten Albrecht Jens Lehmann Dietmar Kern Gundula Thurm Ulrike Herold Mathias Weber Sebastian Walter Tino Bucksch Annette Körner Norman Volger Michael Schmidt Katharina Krefft Christina Kretzschmar Ulrike Bernard Thomas Farken Matthias Heinz Vicky Felthaus Katrin Palme Thomas Theuring Tobias Schmidt Anja Michael Solveig Prass Katja Meier Sven Heinze Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: gesetzliche Grundlagen: §§ 71 SGB VIII §§ 3,4 LJhG §§ 41,42 SächGemO Satzung des Jugendamtes der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. 1605/99 der Ratsversammlung vom 16.06.1999) Darlegung des Sachverhaltes / Begründung: Der Stadtjugendring Leipzig e.V. schlägt vor, Herrn Torsten Heinrich als Mitglied abzuberufen und Frau Katja Meier als Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu bestellen. Im Landesjugendhilfegesetz § 4 Abs. 5 heißt es dazu: „Scheidet ein Mitglied oder sein persönlicher Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus, so ist ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied oder den Stellvertreter vorgeschlagen hatte, zu wählen.“ Anlagen: