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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1006576.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
03.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:34
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. P-00198/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Petitionsausschuss 12.09.2014 Vorberatung Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Immenstraße - Widmung/Beschilderung (eRIS V/P 143/14) Beschlussvorschlag Der Antrag wird abgelehnt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Kurze Sachverhaltsdarstellung Das Insektenviertel ist als Tempo 30-Zone beschildert. In der Petition wird für den Abschnitt der Immenstraße zwischen Dieskaustraße und Grillenstraße aufgrund der teilweise fehlenden Gehwege und des Kurvenverlaufs der Straße eine Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich (hier als Spielstraße bezeichnet) beantragt, nachdem bei der Sitzung des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Südwest am 15.01.2014 die Aufhebung des Einfahrtverbots in das Insektenviertel aus Richtung Dieskaustraße vorgestellt und darüber abgestimmt wurde. Die Änderung der Beschilderung ist mittlerweile erfolgt. Initiator war ein Bürger, wohnhaft im Insektenviertel, der bereits mehrfach auch mit Unterschriftensammlungen nach Fertigstellung des Knotenumbaus Dieskaustraße/Gerhard-Ellrodt-Straße die Aufhebung gefordert hatte. Entscheidungsgründe Um einen verkehrsberuhigten Bereich mit Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung ausweisen zu können, müssen bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllt sein, die dem Fahrzeugführer verdeutlichen, dass in solchen Bereichen die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Auch muss die bauliche Gestaltung verkehrsberuhigter Bereiche so ausgeführt sein, dass sie die Kraftfahrer in jeder Situation veranlasst, die dort geforderte Schrittgeschwindigkeit nicht zu Seite 1/3 überschreiten. Das Fehlen eines Gehwegs und die Ausbildung als Mischverkehrsfläche ist für die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich allein nicht ausreichend. Die besondere Situation in verkehrsberuhigten Bereichen erfordert eine besondere Gestaltung, die sich auffällig von der anderer Straßen unterscheidet. Geeignet, die Aufenthaltsfunktion zu verdeutlichen, sind z.B. die Einordnung von Bäumen bzw. Pflanzbeeten, Sitzgruppen, Bänken oder anderer Gestaltungselemente auf der Fahrbahn. Ebenso sollte die Anbindung verkehrsberuhigter Bereiche an die übrigen Straßen über einen abgesenkten Bord bzw. eine baulich ausgeführte Grundstückszufahrt erfolgen, damit der Kraftfahrer schon bei der Einfahrt die Änderung der Nutzung der Verkehrsflächen erkennen kann. In dem Abschnitt der Immenstraße ist die für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches erforderliche bauliche Gestaltung nicht vorhanden. Ein Umbau ist nicht geplant und wäre aufgrund fehlender finanzieller Mittel auch nicht herstellbar. Die Voraussetzungen für die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich mit Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung sind nicht gegeben und eine entsprechende Beschilderung kann deshalb nicht erfolgen. Seite 2/3