Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1006576.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
03.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. P-00198/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Petitionsausschuss
12.09.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Immenstraße - Widmung/Beschilderung (eRIS V/P 143/14)
Beschlussvorschlag
Der Antrag wird abgelehnt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Kurze Sachverhaltsdarstellung
Das Insektenviertel ist als Tempo 30-Zone beschildert. In der Petition wird für den Abschnitt der Immenstraße
zwischen Dieskaustraße und Grillenstraße aufgrund der teilweise fehlenden Gehwege und des Kurvenverlaufs
der Straße eine Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich (hier als Spielstraße bezeichnet) beantragt,
nachdem bei der Sitzung des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Südwest am 15.01.2014 die Aufhebung des
Einfahrtverbots in das Insektenviertel aus Richtung Dieskaustraße vorgestellt und darüber abgestimmt wurde.
Die Änderung der Beschilderung ist mittlerweile erfolgt. Initiator war ein Bürger, wohnhaft im Insektenviertel,
der bereits mehrfach auch mit Unterschriftensammlungen nach Fertigstellung des Knotenumbaus
Dieskaustraße/Gerhard-Ellrodt-Straße die Aufhebung gefordert hatte.
Entscheidungsgründe
Um einen verkehrsberuhigten Bereich mit Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung ausweisen
zu können, müssen bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllt sein, die dem Fahrzeugführer
verdeutlichen, dass in solchen Bereichen die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der
Fahrverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat.
Auch muss die bauliche Gestaltung verkehrsberuhigter Bereiche so ausgeführt sein, dass sie
die Kraftfahrer in jeder Situation veranlasst, die dort geforderte Schrittgeschwindigkeit nicht zu
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überschreiten. Das Fehlen eines Gehwegs und die Ausbildung als Mischverkehrsfläche ist für
die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich allein nicht ausreichend.
Die besondere Situation in verkehrsberuhigten Bereichen erfordert eine besondere Gestaltung,
die sich auffällig von der anderer Straßen unterscheidet. Geeignet, die Aufenthaltsfunktion zu
verdeutlichen, sind z.B. die Einordnung von Bäumen bzw. Pflanzbeeten, Sitzgruppen, Bänken
oder anderer Gestaltungselemente auf der Fahrbahn. Ebenso sollte die Anbindung
verkehrsberuhigter Bereiche an die übrigen Straßen über einen abgesenkten Bord bzw. eine
baulich ausgeführte Grundstückszufahrt erfolgen, damit der Kraftfahrer schon bei der Einfahrt
die Änderung der Nutzung der Verkehrsflächen erkennen kann.
In dem Abschnitt der Immenstraße ist die für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten
Bereiches erforderliche bauliche Gestaltung nicht vorhanden. Ein Umbau ist nicht geplant und
wäre aufgrund fehlender finanzieller Mittel auch nicht herstellbar. Die Voraussetzungen für die
Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich mit Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung sind
nicht gegeben und eine entsprechende Beschilderung kann deshalb nicht erfolgen.
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