Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1003034.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
08.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. 00144/14-ÄA-VSP-003
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
15.09.2014
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
30.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
15.10.2014
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Sanierung von Schulgebäuden: Nicht nur in den Brandschutz investieren, sondern auch in
die Nutzbarkeit! (V/A 539)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
x Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
"Das Handeln der Verwaltung, im Rahmen der Haushaltseckwerte nicht nur in den Brandschutz,
sondern auch in die Nutzbarkeit der Schulen und Schulsporthallen auf der Grundlage eines
mittelfristigen Sanierungsprogramms zu investieren, wird zustimmend zur Kenntnis genommen."
Im folgenden wird dargestellt, wie das Handeln der Verwaltung zu den einzelnen
Beschlussvorschlägen aussieht.
Zu Beschlussvorschlag 1 - In Vorbereitung der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2015 und
2016 und im Vorgriff auf folgende umfassende Gebäudesanierungen wird ein auf 3-5 Jahre
angelegtes mittelfristiges, gewerkebezogenes und nach Prioritäten angelegtes Instandsetzungsprogramm für Schulen und Schulsporthallen erstellt, in dem die Brandschutzmaßnahmen, die
Erneuerung der Sanitäranlagen und Reparatur sowie Neueinbau von Sportböden, Prallwänden bzw.
Ballwurfsicherheit von Konstruktionen in Sporthallen mit Kostenansatz dargestellt werden:
In Vorbereitung der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2015/2016 ist dieser Beschlussvorschlag aus Sicht der Verwaltung, sowohl im Finanz- als auch im Ergebnishaushalt, nicht mehr
umsetzbar. Die Haushaltseckwerte für den Bereich Schulen/Schulsporthallen sowie KITA/OFT sind
im Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 ausgeschöpft, u.a. auch durch das
'Investitionsprogramm Schulhausbau 2013-2016'.
Zusätzliche finanzielle Mittel stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Im AfJFB und AGM sind Bedarfsübersichten für verschiedene Instandsetzungsleistungen (Fenster,
Sanitär, Brandschutz etc.) verfügbar.
Sollte es zu Eckwerterhöhungen kommen, lassen sich daraus Sanierungsprogramme, welche über
die im Rahmen der Eckwerte geplanten Maßnahmen hinausgehen, kurzfristig ableiten.
Aufgrund des insgesamt sehr hohen Finanzmittelbedarfes bei Schulen/Schulsporthallen, z.B.
- für Fenster ca. 24,5 Mio. €, davon kurzfristig ca. 6 Mio. €
- für Sanitär ca. 13 Mio. €, davon kurzfristig ca. 6,8 Mio. €
- für Brandschutz ca. 12,5 Mio. €,
ist eine umfassende detaillierte Untersetzung und planerische Vorbereitung für alle
Leistungskomplexe nur im Rahmen der voraussichtlich verfügbaren Mittel leistbar.
Insgesamt ist die Sicherung notwendiger Sanierungen maßgeblich durch folgende Kriterien geprägt:
- die Beschränkung der Haushaltseckwerte im Finanz- und Ergebnishaushalt in den
Folgejahren (auch 2017 ff.)
- die Fördermittelverfügbarkeit für investive und konsumtive Maßnahmen in den
Folgejahren
- die hohe parallele Bedarfspriorität zur Schaffung neuer Schul- und KITA-Standorte
- die Sicherung der Nutzbarkeit der Bestandsobjekte
Beschlussvorschlag 2 - Dieses Instandsetzungsprogramm ist Grundlage für die Einordnung von
Haushaltsmitteln in notwendiger Höhe für 2015 und 2016 sowie die Ausweisung von Ansätzen für
die Folgejahre, um kurzfristige Schließungen zu verhindern:
Wie bereits zum Beschlussvorschlag 1 formuliert, ist eine Umsetzung dieses Beschlussvorschlages
im Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 aus Sicht der Verwaltung nicht mehr möglich.
Die verfügbaren Mittel im Finanz- und Ergebnishaushalt werden innerhalb der Haushaltseckwerte
und unter den im Beschlussvorschlag 1 genannten Rahmenbedingungen, auch in den Folgejahren
2017 ff., so eingesetzt, dass die Betriebsfähigkeit der Schulgebäude erhalten bleibt.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Anlagen:
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