Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001262.pdf
Größe
163 kB
Erstellt
25.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. A-00144/14-ÄA-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
02.09.2014
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.09.2014
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
16.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Stadtrat S. Schlegel
Betreff
Sanierung von Schulgebäuden: Nicht nur in den Brandschutz investieren, sondern auch in
die Nutzbarkeit! (V/A 539)
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag lautet neu:
1. In Vorbereitung der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2015 und 2016 und im Vorgriff auf
folgende umfassende Gebäudesanierungen wird ein auf 3-5 Jahre angelegtes mittelfristiges,
gewerkebezogenes und nach Priorität angelegtes Instandsetzungsprogramm für Schulen und
Sporthallen erstellt, in dem die Brandschutzmaßnahmen, die Erneuerung der Sanitäranlagen und
Reparatur sowie Neueinbau von Sportböden, Prallwänden bzw. Ballwurfsicherheit von
Konstruktionen in Sporthallen mit Kostenansatz dargestellt werden.
2. Dieses Instandsetzungsprogramm ist Grundlage für die Einordnung von Haushaltsmitteln in
notwendiger Höhe für 2015 und 2016 sowie die Ausweisung von Ansätzen für die Folgejahre, um
kurzfristige Schließungen zu verhindern.
Begründung
Die Gefahr für Schließungen von Schulgebäuden und Sporthallen wegen Nichterfüllung der in den
zurückliegenden Jahren angestiegenen Brandschutzanforderungen, aus hygienischen Gründen bei
Sanitäranlagen und Ausgabeküchen oder wegen Unfallgefahr bei defekten Sportgeräten,
Sportböden, Prallwänden oder fehlender Ballwurfsicherheit von Konstruktionen in Sporthallen
bestehen gleichermaßen. Deshalb sind eigenständige Programme nicht zielführend. Um
Schließungen oder Sperrungen von Teilbereichen in Schulgebäuden und Sporthallen zu vermeiden,
bedarf es eines integrierten statt eines kampagnehaften Ansatzes für einzelne Gewerke. Für
Brandschutzmaßnahmen tragen, bei allen Hinweisen auf sparsame Lösungen, konkrete Personen
die Verantwortung. Die Bedingungen sind, außer in typengleichen Gebäuden, immer objektkonkret,
weshalb Vorgaben für standardisierte technische Lösungen kaum möglich sind.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
ÄA
Änderungsantrag Nr. V/ÄA 1
zu Drucksache Nr. V/
Den Antrag stellt
Stadtrat Siegfried Schlegel
zu Antrag Nr. V/A 539 CDU-Fraktion
Der Änderungsantrag wurde
beschlossen
abgelehnt
vom Einreicher übernommen
Unterschrift
Sanierung von Schulgebäuden: Nicht nur in den Brandschutz investieren,
sondern auch in die Nutzbarkeit
Änderungsvorschlag
Der Beschlussvorschlag lautet neu:
1.
In Vorbereitung der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2015 und 2016 und im Vorgriff
auf folgende umfassende Gebäudesanierungen wird ein auf 3-5 Jahre angelegtes mittel
fristiges, gewerkebezogenes und nach Priorität angelegtes Instandsetzungsprogramm für
Schulen und Sporthallen erstellt, in dem die Brandschutzmaßnahmen, die Erneuerung der
Sanitäranlagen und Reparatur sowie Neueinbau von Sportböden, Prallwänden bzw.
Ballwurfsicherheit von Konstruktionen in Sporthallen mit Kostenansatz dargestellt werden.
2.
Dieses Instandsetzungsprogramm ist Grundlage für die Einordnung von Haushaltsmitteln in
notwendiger Höhe für 2015 und 2016 sowie die Ausweisung von Ansätzen für die Folgejahre,
um kurzfristige Schließungen zu verhindern.
Begründung:
Stadt Leipzig
01.15/007/10.05
Die Gefahr für Schließungen von Schulgebäuden und Sporthallen wegen Nichterfüllung der in
den zurückliegenden Jahren angestiegenen Brandschutzanforderungen, aus hygienischen
Gründen bei Sanitäranlagen und Ausgabeküchen oder wegen Unfallgefahr bei defekten
Sportgeräten, Sportböden, Prallwänden oder fehlender Ballwurfsicherheit von Konstruktionen in
Sporthallen bestehen gleichermaßen. Deshalb sind eigenständige Programme nicht zielführend.
Um Schließungen oder Sperrungen von Teilbereichen in Schulgebäuden und Sporthallen zu
vermeiden, bedarf es eines integrierten statt eines kampagnehaften Ansatzes für einzelne
Gewerke. Für Brandschutzmaßnahmen tragen, bei allen Hinweisen auf sparsame Lösungen,
konkrete Personen die Verantwortung. Die Bedingungen sind, außer in typengleichen Gebäuden,
immer objektkonkret, weshalb Vorgaben für standardisierte technische Lösungen kaum möglich
sind.