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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001262.pdf
Größe
163 kB
Erstellt
25.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:31
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. A-00144/14-ÄA-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 02.09.2014 Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 11.09.2014 Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 16.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Stadtrat S. Schlegel Betreff Sanierung von Schulgebäuden: Nicht nur in den Brandschutz investieren, sondern auch in die Nutzbarkeit! (V/A 539) Beschluss: Der Beschlussvorschlag lautet neu: 1. In Vorbereitung der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2015 und 2016 und im Vorgriff auf folgende umfassende Gebäudesanierungen wird ein auf 3-5 Jahre angelegtes mittelfristiges, gewerkebezogenes und nach Priorität angelegtes Instandsetzungsprogramm für Schulen und Sporthallen erstellt, in dem die Brandschutzmaßnahmen, die Erneuerung der Sanitäranlagen und Reparatur sowie Neueinbau von Sportböden, Prallwänden bzw. Ballwurfsicherheit von Konstruktionen in Sporthallen mit Kostenansatz dargestellt werden. 2. Dieses Instandsetzungsprogramm ist Grundlage für die Einordnung von Haushaltsmitteln in notwendiger Höhe für 2015 und 2016 sowie die Ausweisung von Ansätzen für die Folgejahre, um kurzfristige Schließungen zu verhindern. Begründung Die Gefahr für Schließungen von Schulgebäuden und Sporthallen wegen Nichterfüllung der in den zurückliegenden Jahren angestiegenen Brandschutzanforderungen, aus hygienischen Gründen bei Sanitäranlagen und Ausgabeküchen oder wegen Unfallgefahr bei defekten Sportgeräten, Sportböden, Prallwänden oder fehlender Ballwurfsicherheit von Konstruktionen in Sporthallen bestehen gleichermaßen. Deshalb sind eigenständige Programme nicht zielführend. Um Schließungen oder Sperrungen von Teilbereichen in Schulgebäuden und Sporthallen zu vermeiden, bedarf es eines integrierten statt eines kampagnehaften Ansatzes für einzelne Gewerke. Für Brandschutzmaßnahmen tragen, bei allen Hinweisen auf sparsame Lösungen, konkrete Personen die Verantwortung. Die Bedingungen sind, außer in typengleichen Gebäuden, immer objektkonkret, weshalb Vorgaben für standardisierte technische Lösungen kaum möglich sind. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: ÄA Änderungsantrag Nr. V/ÄA 1 zu Drucksache Nr. V/ Den Antrag stellt Stadtrat Siegfried Schlegel zu Antrag Nr. V/A 539 CDU-Fraktion Der Änderungsantrag wurde beschlossen abgelehnt vom Einreicher übernommen Unterschrift Sanierung von Schulgebäuden: Nicht nur in den Brandschutz investieren, sondern auch in die Nutzbarkeit Änderungsvorschlag Der Beschlussvorschlag lautet neu: 1. In Vorbereitung der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2015 und 2016 und im Vorgriff auf folgende umfassende Gebäudesanierungen wird ein auf 3-5 Jahre angelegtes mittel fristiges, gewerkebezogenes und nach Priorität angelegtes Instandsetzungsprogramm für Schulen und Sporthallen erstellt, in dem die Brandschutzmaßnahmen, die Erneuerung der Sanitäranlagen und Reparatur sowie Neueinbau von Sportböden, Prallwänden bzw. Ballwurfsicherheit von Konstruktionen in Sporthallen mit Kostenansatz dargestellt werden. 2. Dieses Instandsetzungsprogramm ist Grundlage für die Einordnung von Haushaltsmitteln in notwendiger Höhe für 2015 und 2016 sowie die Ausweisung von Ansätzen für die Folgejahre, um kurzfristige Schließungen zu verhindern. Begründung: Stadt Leipzig 01.15/007/10.05 Die Gefahr für Schließungen von Schulgebäuden und Sporthallen wegen Nichterfüllung der in den zurückliegenden Jahren angestiegenen Brandschutzanforderungen, aus hygienischen Gründen bei Sanitäranlagen und Ausgabeküchen oder wegen Unfallgefahr bei defekten Sportgeräten, Sportböden, Prallwänden oder fehlender Ballwurfsicherheit von Konstruktionen in Sporthallen bestehen gleichermaßen. Deshalb sind eigenständige Programme nicht zielführend. Um Schließungen oder Sperrungen von Teilbereichen in Schulgebäuden und Sporthallen zu vermeiden, bedarf es eines integrierten statt eines kampagnehaften Ansatzes für einzelne Gewerke. Für Brandschutzmaßnahmen tragen, bei allen Hinweisen auf sparsame Lösungen, konkrete Personen die Verantwortung. Die Bedingungen sind, außer in typengleichen Gebäuden, immer objektkonkret, weshalb Vorgaben für standardisierte technische Lösungen kaum möglich sind.