Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000961.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
20.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. A-00144/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
02.09.2014
2. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.09.2014
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
16.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
30.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
15.10.2014
2. Lesung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Sanierung von Schulgebäuden: Nicht nur in den Brandschutz investieren, sondern auch in
die Nutzbarkeit! (V/A 539)
Beschlussvorschlag:
1. Bei der weiteren Sanierung von Schulgebäuden ist das Verhältnis zwischen Investitionen
in den Brandschutz und in die moderne Nutzbarkeit der Unterrichts- und Sanitärräume
deutlich zu Gunsten der Nutzbarkeit zu verschieben.
2. In einer Facharbeitsgruppe, verstärkt durch externe Fachleute, werden die aktuellen
Brandschutzmaßnahmen an Leipziger Schulgebäuden bzgl. des Kosten-NutzenVerhältnisses, auf Grundlage der baurechtlichen Erfordernisse und technischen
Möglichkeiten, analysiert.
3. Auf Basis dieser Analyse ist ein Abwägungskatalog für vergleichbare Fälle
(Schulgebäudetypen) zu erstellen, der als Grundlage für künftige Investitionsentscheidungen
dienen soll.
Begründung
Nach Anhörung externer Fachleute kommen wir zum Schluss, dass gegenwärtig übertrieben hohe
Investitionen in den Brandschutz der Leipziger Schulgebäude getätigt werden, ohne die Nutzbarkeit
der Schulen inhaltlich zu verbessern.Oder zugespitzt gesagt: aufgrund immer strengerer
Brandschutzauflagen sanieren wir immer weniger Schule für immer mehr Geld.
Es geht in diesem Antrag nicht darum, Brandschutz als solchen in Frage zu stellen. Es soll aber ein
sinnvolles Maß eingefordert werden, das der Gesetzgeber im Rahmen der gegebenen
Entscheidungsspielräume ausdrücklich zulässt.
Dazu sollen die gegenwärtigen Maßnahmen ausgewertet werden, so dass Schlussfolgerungen für
künftige fachliche Abwägungen gezogen werden können. Extrembeispiele sind aus unserer Sicht:
* es erscheint nicht sinnvoll, ein Treppengeländer auf ein neues Normmaß zu erhöhen, wenn das
Treppenauge enger als das kleinste Kind der Schule ist;
* eine Brandschutztür muss nicht dicker und feuerfester sein als die umgebenden Mauern Die
objektiv wichtigsten Anforderungen an den Brandschutz sind die Entrauchung und sichere
Fluchtwege. Dies beides muss strikt gewährleistet sein, andere Aspekte des Brandschutzes sind
demgegenüber nachrangig.
Mit der technischen Optimierung neuer Brandschutzmaßnahmen und einer Standardisierung für
vergleichbare Schulgebäudetypen soll ein größerer finanzieller Spielraum für Investitionen in die
Verbesserung der Unterrichtsbedingungen geschaffen werden. Nochmals: es geht nicht darum,
Brandschutz an Schulen in Frage zu stellen und somit die Sicherheit von Schülern und Lehrern zu
gefährden, sondern es geht um optimierten und ausgewogenen Brandschutz.
Seite 2/5
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 3/5
RV
Antrag Nr. V/A 539 vom 09.04.2014
Neufassung vom
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 16.04.2014
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
S/B
J/S/G/S
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
Stadtbezirksbeirat
Eingereicht von
Unterschrift
Sanierung von Schulgebäuden:
Nicht nur in den Brandschutz investieren, sondern auch in die Nutzbarkeit !
Beschlussvorschlag
1. Bei der weiteren Sanierung von Schulgebäuden ist das Verhältnis zwischen Investitionen in
den Brandschutz und in die moderne Nutzbarkeit der Unterrichts- und Sanitärräume deutlich
zu Gunsten der Nutzbarkeit zu verschieben.
2. In einer Facharbeitsgruppe, verstärkt durch externe Fachleute, werden die aktuellen
Brandschutzmaßnahmen an Leipziger Schulgebäuden bzgl. des Kosten-NutzenVerhältnisses, auf Grundlage der baurechtlichen Erfordernisse und technischen
Möglichkeiten, analysiert.
3. Auf Basis dieser Analyse ist ein Abwägungskatalog für vergleichbare Fälle
(Schulgebäudetypen) zu erstellen, der als Grundlage für künftige
Investitionsentscheidungen dienen soll.
Begründung
Stadt Leipzig
01.5/004/07.04
Nach Anhörung externer Fachleute kommen wir zum Schluss, dass gegenwärtig übertrieben
hohe Investitionen in den Brandschutz der Leipziger Schulgebäude getätigt werden, ohne die
Nutzbarkeit der Schulen inhaltlich zu verbessern.
Oder zugespitzt gesagt: aufgrund immer strengerer Brandschutzauflagen sanieren wir immer
weniger Schule für immer mehr Geld.
Es geht in diesem Antrag nicht darum, Brandschutz als solchen in Frage zu stellen. Es soll aber
ein sinnvolles Maß eingefordert werden, das der Gesetzgeber im Rahmen der gegebenen
Entscheidungsspielräume ausdrücklich zulässt.
-2-
Dazu sollen die gegenwärtigen Maßnahmen ausgewertet werden, so dass Schlussfolgerungen
für künftige fachliche Abwägungen gezogen werden können.
Extrembeispiele sind aus unserer Sicht:
* es erscheint nicht sinnvoll, ein Treppengeländer auf ein neues Normmaß zu erhöhen, wenn das
Treppenauge enger als das kleinste Kind der Schule ist;
* eine Brandschutztür muss nicht dicker und feuerfester sein als die umgebenden Mauern
Die objektiv wichtigsten Anforderungen an den Brandschutz sind die Entrauchung und sichere
Fluchtwege. Dies beides muss strikt gewährleistet sein, andere Aspekte des Brandschutzes sind
demgegenüber nachrangig.
Mit der technischen Optimierung neuer Brandschutzmaßnahmen und einer Standardisierung für
vergleichbare Schulgebäudetypen soll ein größerer finanzieller Spielraum für Investitionen in die
Verbesserung der Unterrichtsbedingungen geschaffen werden.
Nochmals: es geht nicht darum, Brandschutz an Schulen in Frage zu stellen und somit die
Sicherheit von Schülern und Lehrern zu gefährden, sondern es geht um optimierten und
ausgewogenen Brandschutz.