Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000958.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
20.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.03.16, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00144/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
02.09.2014
2. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.09.2014
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
16.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
30.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
15.10.2014
Vorberatung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Sanierung von Schulgebäuden: Nicht nur in den Brandschutz investieren, sondern auch in
die Nutzbarkeit! (V/A 539)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
x
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
x Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
"Das Handeln der Verwaltung,· nicht nur in den Brandschutz zu investieren, sondern auch in die
Nutzbarkeit wird zustimmend zur Kenntnis genommen."
Im folgenden wird dargestellt, wie das Handeln der Verwaltung zu den einzelnen
Beschlussvorschlägen aussieht (Sachstandsbericht).
Zu Beschlussvorschlag 1 - Bei der weiteren Sanierung von Schulgebäuden ist das Verhältnis
zwischen Investitionen in den Brandschutz und in die moderne Nutzbarkeit der Unterrichts- und
Sanitärräume deutlich zu Gunsten der Nutzbarkeit zu verschieben:
Bei Betrachtung des Maßnahmenpools des Förderprogramms Schulbauförderprogramm "Kreisfreie
Städte" (KFS) wird deutlich, dass neben ca. 40 Brandschutzmaßnahmen auch die folgenden
weiteren Maßnahmen realisiert werden:
-21 Maßnahmen über den Ergebnishaushalt zur Verbesserung der Nutzbarkeit
{Gebäude/Außenanlagen)
- 8 große Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung/Reaktivierung von Schulgebäuden über den
Finanzhaushalt.
Eine Forcierung auf modernere Nutzungsbedingungen an den Schulen ist auch aus Sicht der
Verwaltung wünschenswert. Gleichzeitig muss innerhalb der Haushaltseckwerte, getrennt nach
Ergebnishaushalt (konsumtive Maßnahmen) und Finanzhaushalt (investive Maßnahmen), einer
ständig angepassten Balance bei den Schulbaumaßnahmen zwischen Nutzungsverbesserungen
und der Gewährleistung der Sicherheit, sowie Vorgaben zum Brandschutz Rechnung getragen
werden. Dessen ist sich auch der Antragsteller bewusst.
Bei den Schulbaumaßnahmen der vorangegangenen Förderperioden waren im übrigen ebenfalls
Nutzungsverbesserungen inkl. Schulneubau Schwerpunkte (u.a. Komplexsanierung Humboldt-/Kant/ Reclam-Gymnasium und 68. Schule, Teilsanierung L.-Voigt-OS, Neubau GS P.-Neruda und E.Kästner).
Antragsteller und Verwaltung dürfen jedoch in der Auffassung übereinstimmen, dass Schulen
prinzipiell nur nutzbar sind, wenn ein angemessenes Sicherheitsniveau im Gebäude vorhanden ist.
Nur durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigte Brandschutzplanungen ermöglichen eine
Rechtssicherheit der Stadt Leipzig in ihrer Funktion als Schulträger.
Generell ist festzustellen, dass bei Bestandsschulen der Handlungsbedarf nicht gleichzusetzen ist
mit einer vollständigen nachträglichen Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften. Dennoch gilt es,
unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel eine bestehende Schule an das geforderte
Sicherheitsniveau heranzufahren. Maßgeblich sind hier die Forderungen der Sächsischen
Bauordnung und der Schulbaurichtlinie. Dabei ist zu beachten, dass beide Vorschriften lediglich die
Forderungen für ein Mindestniveau an diese öffentlichen Gebäude definieren.
Hinsichtlich der Haushaltseinordnung der Brandschutznahmen ist auch zu berücksichtigen, dass
investive Mittelbindungen für den Brandschutz den konsumtiven Maßnahmen zur
Nutzungsverbesserung nicht entgegenstehen. Es existiert eine Liste von Ober 50 Schul- und KITAStandorten mit Handlungsbedarf in Sanitärbereichen, gleichzeitig werden weitere Bedarfslisten z.B.
für energetische Sanierung oder Freiflächen geführt. Deren Umsetzung kann aber nur schrittweise in
Abhängigkeit der möglichen Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln erfolgen.
Zu Beschlussvorschlag 2 - ln einer Facharbeitsgruppe, verstärkt durch externe Fachleute, werden
die aktuellen Brandschutzmaßnahmen an Leipziger Schulgebäuden bzgl. des Kosten-NutzenVerhältnisses, auf Grundlage der baurechtliehen Erfordernisse und technischen Möglichkeiten,
analysiert:
Baufachamt und die untere Bauaufsichtsbehörde stehen im permanenten Dialog zur Optimierung
der Brandschutzanforderungen und deren baulichen Realisierung. Dies schließt eine Betrachtung
der Machbarkeit einer zeitlich gestaffelten Umsetzung der Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung für die betreffenden Gebäude ein.
Die Verwaltung bedient sich generell Sachverständiger, die auf der Grundlage einer
Gefahrenanalyse ein ganzheitliches Brandschutzkonzept zur weiteren Nutzung des jeweiligen
Gebäudes erstellen.
Bei besonders kritischen Objekten wurde bereits zusätzlich ein weiterer externer Gutachter
hinzugezogen, um im Sinne der vorgenannten Optimierung eine kostengünstigere
genehmigungsfähige Lösung zu finden.
Ersteller und Prüfer der Brandschutzkonzepte haften im übrigen persönlich für die Wirksamkeit der
festgelegten Maßnahmen. Jede Schule, speziell bei den Altbauobjekten, ist ein Unikat.
Allgemeingültige Regelungen können nur in bestimmten Grenzen festgeschrieben werden.
Durch die Hinzuziehung eines zusätzlichen externen Gutachters wurde gewissermaßen die im
Antrag formulierte Facharbeitsgruppe bereits gebildet. Diese Arbeitsgruppe steht unter der Leitung
der Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau.
Zu Beschlussvorschlag 3 - Auf Basis dieser Analyse ist ein Abwägungskatalog für vergleichbare
Fälle (Schulgebäudetypen) zu erstellen, der als Grundlage für künftige Investitionsentscheidungen
dienen soll:
Die Verwaltung handelt bereits in diesem Sinne, muss dabei jedoch ·folgendes beachten:
Da jede Schule ein Unikat darstellt, sind allgemeingültige Regelungen nur sehr eingeschränkt
möglich.
Jede Schule muss einzeln bewertet werden, da sowohl das Gebäude selbst, als auch die Nutzung
(GS, OS, Gymnasium, eingemietete Fremdnutzer), einen Einfluss auf das Brandschutzkonzept
haben.
Eine Analyse für gleiche Fälle ist am ehesten im Bereich der ,.DDR-Typenschulbauten" möglich, hier
jedoch nur bei identischer Nutzung. Dies schließt jedoch eine Einzelfallbetrachtung durch die
Bauaufsichtsbehörde (Schulen sind Sonderbauten) nicht aus.
Die Projektanalysen mit der Dokumentation des Erfahrungswissens im Brandschutz findet soweit
wie möglich im laufenden Geschäft bereits Berücksichtigung. Erkenntnisse aus diesem, in kürzester
Zeit umzusetzenden Programm, werden natürlich für die folgenden Brandschutzmaßnahmen
ausgewertet und zur Anwendung gebracht. Dies wurde bereits bei Bildung der Projektorganisation
für die Brandschutzmaßnahmen durch Bündelung von gleichartigen Schulgebäudetypologien in
einer Projektgruppe berücksichtigt.
Zu den im Antrag angeführten Extrembeispielen wird wie folgt Stellung genommen.
Treppengeländer:
Hier spielen neben der besonderen Fluchtwegsituation in den Treppenhäusern, insbesondere
Forderungen der Unfallkasse Sachsen und des ASID die tragende Rolle.
Güte der Brandschutztür im Vergleich mit der umgebenden Wand:
Antragsgegenständliche Fallbeispiele sind nicht bekannt. Besondere Einbausituationen für Türen mit
Brandschutzanforderungen im Bestand werden, sofern sie gebäudetypologisch mit
Wiederholungscharakter sind, in die Projektauswertu11g aufgenommen und bei zukünftigen
Baumaßnahmen berücksichtigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
DB
Verwaltungsstandpunkt
zu Antrag Nr. V/A 539/14 vom 09.04.2014 eingereicht von CDU-Fraktion
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Datum: 29.07.2014
TOP: 8.2
vertagt auf:
Sanierung von Schulgebäuden:
Nicht nur in den Brandschutz investieren, sondern auch in die Nutzbarkeit
Zustimmung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
Ablehnung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
rechtswidrig und/oder
nachteilig für die Stadt Leipzig.
Finanzielle Auswirkungen
Mit Beschluss entstehen Folgekosten
nein
ja, siehe Begründung zum Verwaltungsstandpunkt
Eingereicht von
Mitwirkend
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
Datum/Unterschrift
Datum/Unterschrift
Ergebnis der Dienstberatung vom
bestätigt
mit Änderungen bestätigt
nicht bestätigt
Alternativvorschlag:
„Das Handeln der Verwaltung, nicht nur in den Brandschutz zu investieren, sondern auch in die
Nutzbarkeit wird zustimmend zur Kenntnis genommen.“
Stadt Leipzig
01.15/009/12.11
Im folgenden wird dargestellt, wie das Handeln der Verwaltung zu den einzelnen Beschlussvorschlägen
aussieht (Sachstandsbericht).
Zu Beschlussvorschlag 1 - Bei der weiteren Sanierung von Schulgebäuden ist das Verhältnis zwischen
Investitionen in den Brandschutz und in die moderne Nutzbarkeit der Unterrichts- und Sanitärräume
deutlich zu Gunsten der Nutzbarkeit zu verschieben:
-2Bei Betrachtung des Maßnahmenpools des Förderprogramms Schulbauförderprogramm „Kreisfreie
Städte“ (KFS) wird deutlich, dass neben ca. 40 Brandschutzmaßnahmen auch die folgenden weiteren
Maßnahmen realisiert werden:
- 21 Maßnahmen über den Ergebnishaushalt zur Verbesserung der Nutzbarkeit (Gebäude/Außenanlagen)
- 8 große Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung/Reaktivierung von Schulgebäuden über den Finanzhaushalt.
Eine Forcierung auf modernere Nutzungsbedingungen an den Schulen ist auch aus Sicht der Verwaltung
wünschenswert. Gleichzeitig muss innerhalb der Haushaltseckwerte, getrennt nach Ergebnishaushalt
(konsumtive Maßnahmen) und Finanzhaushalt (investive Maßnahmen), einer ständig angepassten
Balance bei den Schulbaumaßnahmen zwischen Nutzungsverbesserungen und der Gewährleistung der
Sicherheit, sowie Vorgaben zum Brandschutz Rechnung getragen werden. Dessen ist sich auch der
Antragsteller bewusst.
Bei den Schulbaumaßnahmen der vorangegangenen Förderperioden waren im übrigen ebenfalls
Nutzungsverbesserungen inkl. Schulneubau Schwerpunkte (u.a. Komplexsanierung Humboldt-/Kant-/
Reclam-Gymnasium und 68. Schule, Teilsanierung L.-Voigt-OS, Neubau GS P.-Neruda und E.-Kästner).
Antragsteller und Verwaltung dürfen jedoch in der Auffassung übereinstimmen, dass Schulen prinzipiell
nur nutzbar sind, wenn ein angemessenes Sicherheitsniveau im Gebäude vorhanden ist. Nur durch die
Bauaufsichtsbehörde genehmigte Brandschutzplanungen ermöglichen eine Rechtssicherheit der Stadt
Leipzig in ihrer Funktion als Schulträger.
Generell ist festzustellen, dass bei Bestandsschulen der Handlungsbedarf nicht gleichzusetzen ist mit
einer vollständigen nachträglichen Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften. Dennoch gilt es, unter
Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel eine bestehende Schule an das geforderte Sicherheitsniveau
heranzuführen. Maßgeblich sind hier die Forderungen der Sächsischen Bauordnung und der
Schulbaurichtlinie. Dabei ist zu beachten, dass beide Vorschriften lediglich die Forderungen für ein
Mindestniveau an diese öffentlichen Gebäude definieren.
Hinsichtlich der Haushaltseinordnung der Brandschutznahmen ist auch zu berücksichtigen, dass investive
Mittelbindungen für den Brandschutz den konsumtiven Maßnahmen zur Nutzungsverbesserung nicht
entgegenstehen. Es existiert eine Liste von über 50 Schul- und KITA-Standorten mit Handlungsbedarf in
Sanitärbereichen, gleichzeitig werden weitere Bedarfslisten z.B. für energetische Sanierung oder
Freiflächen geführt. Deren Umsetzung kann aber nur schrittweise in Abhängigkeit der möglichen
Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln erfolgen.
Zu Beschlussvorschlag 2 - In einer Facharbeitsgruppe, verstärkt durch externe Fachleute, werden die
aktuellen Brandschutzmaßnahmen an Leipziger Schulgebäuden bzgl. des Kosten-Nutzen-Verhältnisses,
auf Grundlage der baurechtlichen Erfordernisse und technischen Möglichkeiten, analysiert:
Baufachamt und die untere Bauaufsichtsbehörde stehen im permanenten Dialog zur Optimierung der
Brandschutzanforderungen und deren baulichen Realisierung. Dies schließt eine Betrachtung der
Machbarkeit einer zeitlich gestaffelten Umsetzung der Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen
Ertüchtigung für die betreffenden Gebäude ein.
Die Verwaltung bedient sich generell Sachverständiger, die auf der Grundlage einer Gefahrenanalyse ein
ganzheitliches Brandschutzkonzept zur weiteren Nutzung des jeweiligen Gebäudes erstellen.
Bei besonders kritischen Objekten wurde bereits zusätzlich ein weiterer externer Gutachter hinzugezogen,
um im Sinne der vorgenannten Optimierung eine kostengünstigere genehmigungsfähige Lösung zu
finden.
Ersteller und Prüfer der Brandschutzkonzepte haften im übrigen persönlich für die Wirksamkeit der
festgelegten Maßnahmen. Jede Schule, speziell bei den Altbauobjekten, ist ein Unikat. Allgemeingültige
Regelungen können nur in bestimmten Grenzen festgeschrieben werden.
Durch die Hinzuziehung eines zusätzlichen externen Gutachters wurde gewissermaßen die im Antrag
formulierte Facharbeitsgruppe bereits gebildet. Diese Arbeitsgruppe steht unter der Leitung der
Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau.
Stadt Leipzig
01.15/009/12.11
Zu Beschlussvorschlag 3 - Auf Basis dieser Analyse ist ein Abwägungskatalog für vergleichbare Fälle
(Schulgebäudetypen) zu erstellen, der als Grundlage für künftige Investitionsentscheidungen dienen soll:
Die Verwaltung handelt bereits in diesem Sinne, muss dabei jedoch folgendes beachten:
Da jede Schule ein Unikat darstellt, sind allgemeingültige Regelungen nur sehr eingeschränkt möglich.
-3Jede Schule muss einzeln bewertet werden, da sowohl das Gebäude selbst, als auch die Nutzung (GS,
OS, Gymnasium, eingemietete Fremdnutzer), einen Einfluss auf das Brandschutzkonzept haben.
Eine Analyse für gleiche Fälle ist am ehesten im Bereich der „DDR-Typenschulbauten“ möglich, hier
jedoch nur bei identischer Nutzung. Dies schließt jedoch eine Einzelfallbetrachtung durch die
Bauaufsichtsbehörde (Schulen sind Sonderbauten) nicht aus.
Die Projektanalysen mit der Dokumentation des Erfahrungswissens im Brandschutz findet soweit wie
möglich im laufenden Geschäft bereits Berücksichtigung. Erkenntnisse aus diesem, in kürzester Zeit
umzusetzenden Programm, werden natürlich für die folgenden Brandschutzmaßnahmen ausgewertet und
zur Anwendung gebracht. Dies wurde bereits bei Bildung der Projektorganisation für die
Brandschutzmaßnahmen durch Bündelung von gleichartigen Schulgebäudetypologien in einer
Projektgruppe berücksichtigt.
Zu den im Antrag angeführten Extrembeispielen wird wie folgt Stellung genommen.
Treppengeländer:
Hier spielen neben der besonderen Fluchtwegsituation in den Treppenhäusern, insbesondere
Forderungen der Unfallkasse Sachsen und des ASID die tragende Rolle.
Stadt Leipzig
01.15/009/12.11
Güte der Brandschutztür im Vergleich mit der umgebenden Wand:
Antragsgegenständliche Fallbeispiele sind nicht bekannt. Besondere Einbausituationen für Türen mit
Brandschutzanforderungen im Bestand werden, sofern sie gebäudetypologisch mit
Wiederholungscharakter sind, in die Projektauswertung aufgenommen und bei zukünftigen
Baumaßnahmen berücksichtigt.