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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000958.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
20.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.03.16, 12:36

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00144/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 02.09.2014 2. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 11.09.2014 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 16.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 30.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 15.10.2014 Vorberatung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Sanierung von Schulgebäuden: Nicht nur in den Brandschutz investieren, sondern auch in die Nutzbarkeit! (V/A 539) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre x Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag x Sachstandsbericht Alternativvorschlag: "Das Handeln der Verwaltung,· nicht nur in den Brandschutz zu investieren, sondern auch in die Nutzbarkeit wird zustimmend zur Kenntnis genommen." Im folgenden wird dargestellt, wie das Handeln der Verwaltung zu den einzelnen Beschlussvorschlägen aussieht (Sachstandsbericht). Zu Beschlussvorschlag 1 - Bei der weiteren Sanierung von Schulgebäuden ist das Verhältnis zwischen Investitionen in den Brandschutz und in die moderne Nutzbarkeit der Unterrichts- und Sanitärräume deutlich zu Gunsten der Nutzbarkeit zu verschieben: Bei Betrachtung des Maßnahmenpools des Förderprogramms Schulbauförderprogramm "Kreisfreie Städte" (KFS) wird deutlich, dass neben ca. 40 Brandschutzmaßnahmen auch die folgenden weiteren Maßnahmen realisiert werden: -21 Maßnahmen über den Ergebnishaushalt zur Verbesserung der Nutzbarkeit {Gebäude/Außenanlagen) - 8 große Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung/Reaktivierung von Schulgebäuden über den Finanzhaushalt. Eine Forcierung auf modernere Nutzungsbedingungen an den Schulen ist auch aus Sicht der Verwaltung wünschenswert. Gleichzeitig muss innerhalb der Haushaltseckwerte, getrennt nach Ergebnishaushalt (konsumtive Maßnahmen) und Finanzhaushalt (investive Maßnahmen), einer ständig angepassten Balance bei den Schulbaumaßnahmen zwischen Nutzungsverbesserungen und der Gewährleistung der Sicherheit, sowie Vorgaben zum Brandschutz Rechnung getragen werden. Dessen ist sich auch der Antragsteller bewusst. Bei den Schulbaumaßnahmen der vorangegangenen Förderperioden waren im übrigen ebenfalls Nutzungsverbesserungen inkl. Schulneubau Schwerpunkte (u.a. Komplexsanierung Humboldt-/Kant/ Reclam-Gymnasium und 68. Schule, Teilsanierung L.-Voigt-OS, Neubau GS P.-Neruda und E.Kästner). Antragsteller und Verwaltung dürfen jedoch in der Auffassung übereinstimmen, dass Schulen prinzipiell nur nutzbar sind, wenn ein angemessenes Sicherheitsniveau im Gebäude vorhanden ist. Nur durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigte Brandschutzplanungen ermöglichen eine Rechtssicherheit der Stadt Leipzig in ihrer Funktion als Schulträger. Generell ist festzustellen, dass bei Bestandsschulen der Handlungsbedarf nicht gleichzusetzen ist mit einer vollständigen nachträglichen Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften. Dennoch gilt es, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel eine bestehende Schule an das geforderte Sicherheitsniveau heranzufahren. Maßgeblich sind hier die Forderungen der Sächsischen Bauordnung und der Schulbaurichtlinie. Dabei ist zu beachten, dass beide Vorschriften lediglich die Forderungen für ein Mindestniveau an diese öffentlichen Gebäude definieren. Hinsichtlich der Haushaltseinordnung der Brandschutznahmen ist auch zu berücksichtigen, dass investive Mittelbindungen für den Brandschutz den konsumtiven Maßnahmen zur Nutzungsverbesserung nicht entgegenstehen. Es existiert eine Liste von Ober 50 Schul- und KITAStandorten mit Handlungsbedarf in Sanitärbereichen, gleichzeitig werden weitere Bedarfslisten z.B. für energetische Sanierung oder Freiflächen geführt. Deren Umsetzung kann aber nur schrittweise in Abhängigkeit der möglichen Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln erfolgen. Zu Beschlussvorschlag 2 - ln einer Facharbeitsgruppe, verstärkt durch externe Fachleute, werden die aktuellen Brandschutzmaßnahmen an Leipziger Schulgebäuden bzgl. des Kosten-NutzenVerhältnisses, auf Grundlage der baurechtliehen Erfordernisse und technischen Möglichkeiten, analysiert: Baufachamt und die untere Bauaufsichtsbehörde stehen im permanenten Dialog zur Optimierung der Brandschutzanforderungen und deren baulichen Realisierung. Dies schließt eine Betrachtung der Machbarkeit einer zeitlich gestaffelten Umsetzung der Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung für die betreffenden Gebäude ein. Die Verwaltung bedient sich generell Sachverständiger, die auf der Grundlage einer Gefahrenanalyse ein ganzheitliches Brandschutzkonzept zur weiteren Nutzung des jeweiligen Gebäudes erstellen. Bei besonders kritischen Objekten wurde bereits zusätzlich ein weiterer externer Gutachter hinzugezogen, um im Sinne der vorgenannten Optimierung eine kostengünstigere genehmigungsfähige Lösung zu finden. Ersteller und Prüfer der Brandschutzkonzepte haften im übrigen persönlich für die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen. Jede Schule, speziell bei den Altbauobjekten, ist ein Unikat. Allgemeingültige Regelungen können nur in bestimmten Grenzen festgeschrieben werden. Durch die Hinzuziehung eines zusätzlichen externen Gutachters wurde gewissermaßen die im Antrag formulierte Facharbeitsgruppe bereits gebildet. Diese Arbeitsgruppe steht unter der Leitung der Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau. Zu Beschlussvorschlag 3 - Auf Basis dieser Analyse ist ein Abwägungskatalog für vergleichbare Fälle (Schulgebäudetypen) zu erstellen, der als Grundlage für künftige Investitionsentscheidungen dienen soll: Die Verwaltung handelt bereits in diesem Sinne, muss dabei jedoch ·folgendes beachten: Da jede Schule ein Unikat darstellt, sind allgemeingültige Regelungen nur sehr eingeschränkt möglich. Jede Schule muss einzeln bewertet werden, da sowohl das Gebäude selbst, als auch die Nutzung (GS, OS, Gymnasium, eingemietete Fremdnutzer), einen Einfluss auf das Brandschutzkonzept haben. Eine Analyse für gleiche Fälle ist am ehesten im Bereich der ,.DDR-Typenschulbauten" möglich, hier jedoch nur bei identischer Nutzung. Dies schließt jedoch eine Einzelfallbetrachtung durch die Bauaufsichtsbehörde (Schulen sind Sonderbauten) nicht aus. Die Projektanalysen mit der Dokumentation des Erfahrungswissens im Brandschutz findet soweit wie möglich im laufenden Geschäft bereits Berücksichtigung. Erkenntnisse aus diesem, in kürzester Zeit umzusetzenden Programm, werden natürlich für die folgenden Brandschutzmaßnahmen ausgewertet und zur Anwendung gebracht. Dies wurde bereits bei Bildung der Projektorganisation für die Brandschutzmaßnahmen durch Bündelung von gleichartigen Schulgebäudetypologien in einer Projektgruppe berücksichtigt. Zu den im Antrag angeführten Extrembeispielen wird wie folgt Stellung genommen. Treppengeländer: Hier spielen neben der besonderen Fluchtwegsituation in den Treppenhäusern, insbesondere Forderungen der Unfallkasse Sachsen und des ASID die tragende Rolle. Güte der Brandschutztür im Vergleich mit der umgebenden Wand: Antragsgegenständliche Fallbeispiele sind nicht bekannt. Besondere Einbausituationen für Türen mit Brandschutzanforderungen im Bestand werden, sofern sie gebäudetypologisch mit Wiederholungscharakter sind, in die Projektauswertu11g aufgenommen und bei zukünftigen Baumaßnahmen berücksichtigt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: DB Verwaltungsstandpunkt zu Antrag Nr. V/A 539/14 vom 09.04.2014 eingereicht von CDU-Fraktion Dienstberatung des Oberbürgermeisters Datum: 29.07.2014 TOP: 8.2 vertagt auf: Sanierung von Schulgebäuden: Nicht nur in den Brandschutz investieren, sondern auch in die Nutzbarkeit Zustimmung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag Ablehnung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre rechtswidrig und/oder nachteilig für die Stadt Leipzig. Finanzielle Auswirkungen Mit Beschluss entstehen Folgekosten nein ja, siehe Begründung zum Verwaltungsstandpunkt Eingereicht von Mitwirkend Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Ergebnis der Dienstberatung vom bestätigt mit Änderungen bestätigt nicht bestätigt Alternativvorschlag: „Das Handeln der Verwaltung, nicht nur in den Brandschutz zu investieren, sondern auch in die Nutzbarkeit wird zustimmend zur Kenntnis genommen.“ Stadt Leipzig 01.15/009/12.11 Im folgenden wird dargestellt, wie das Handeln der Verwaltung zu den einzelnen Beschlussvorschlägen aussieht (Sachstandsbericht). Zu Beschlussvorschlag 1 - Bei der weiteren Sanierung von Schulgebäuden ist das Verhältnis zwischen Investitionen in den Brandschutz und in die moderne Nutzbarkeit der Unterrichts- und Sanitärräume deutlich zu Gunsten der Nutzbarkeit zu verschieben: -2Bei Betrachtung des Maßnahmenpools des Förderprogramms Schulbauförderprogramm „Kreisfreie Städte“ (KFS) wird deutlich, dass neben ca. 40 Brandschutzmaßnahmen auch die folgenden weiteren Maßnahmen realisiert werden: - 21 Maßnahmen über den Ergebnishaushalt zur Verbesserung der Nutzbarkeit (Gebäude/Außenanlagen) - 8 große Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung/Reaktivierung von Schulgebäuden über den Finanzhaushalt. Eine Forcierung auf modernere Nutzungsbedingungen an den Schulen ist auch aus Sicht der Verwaltung wünschenswert. Gleichzeitig muss innerhalb der Haushaltseckwerte, getrennt nach Ergebnishaushalt (konsumtive Maßnahmen) und Finanzhaushalt (investive Maßnahmen), einer ständig angepassten Balance bei den Schulbaumaßnahmen zwischen Nutzungsverbesserungen und der Gewährleistung der Sicherheit, sowie Vorgaben zum Brandschutz Rechnung getragen werden. Dessen ist sich auch der Antragsteller bewusst. Bei den Schulbaumaßnahmen der vorangegangenen Förderperioden waren im übrigen ebenfalls Nutzungsverbesserungen inkl. Schulneubau Schwerpunkte (u.a. Komplexsanierung Humboldt-/Kant-/ Reclam-Gymnasium und 68. Schule, Teilsanierung L.-Voigt-OS, Neubau GS P.-Neruda und E.-Kästner). Antragsteller und Verwaltung dürfen jedoch in der Auffassung übereinstimmen, dass Schulen prinzipiell nur nutzbar sind, wenn ein angemessenes Sicherheitsniveau im Gebäude vorhanden ist. Nur durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigte Brandschutzplanungen ermöglichen eine Rechtssicherheit der Stadt Leipzig in ihrer Funktion als Schulträger. Generell ist festzustellen, dass bei Bestandsschulen der Handlungsbedarf nicht gleichzusetzen ist mit einer vollständigen nachträglichen Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften. Dennoch gilt es, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel eine bestehende Schule an das geforderte Sicherheitsniveau heranzuführen. Maßgeblich sind hier die Forderungen der Sächsischen Bauordnung und der Schulbaurichtlinie. Dabei ist zu beachten, dass beide Vorschriften lediglich die Forderungen für ein Mindestniveau an diese öffentlichen Gebäude definieren. Hinsichtlich der Haushaltseinordnung der Brandschutznahmen ist auch zu berücksichtigen, dass investive Mittelbindungen für den Brandschutz den konsumtiven Maßnahmen zur Nutzungsverbesserung nicht entgegenstehen. Es existiert eine Liste von über 50 Schul- und KITA-Standorten mit Handlungsbedarf in Sanitärbereichen, gleichzeitig werden weitere Bedarfslisten z.B. für energetische Sanierung oder Freiflächen geführt. Deren Umsetzung kann aber nur schrittweise in Abhängigkeit der möglichen Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln erfolgen. Zu Beschlussvorschlag 2 - In einer Facharbeitsgruppe, verstärkt durch externe Fachleute, werden die aktuellen Brandschutzmaßnahmen an Leipziger Schulgebäuden bzgl. des Kosten-Nutzen-Verhältnisses, auf Grundlage der baurechtlichen Erfordernisse und technischen Möglichkeiten, analysiert: Baufachamt und die untere Bauaufsichtsbehörde stehen im permanenten Dialog zur Optimierung der Brandschutzanforderungen und deren baulichen Realisierung. Dies schließt eine Betrachtung der Machbarkeit einer zeitlich gestaffelten Umsetzung der Baumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung für die betreffenden Gebäude ein. Die Verwaltung bedient sich generell Sachverständiger, die auf der Grundlage einer Gefahrenanalyse ein ganzheitliches Brandschutzkonzept zur weiteren Nutzung des jeweiligen Gebäudes erstellen. Bei besonders kritischen Objekten wurde bereits zusätzlich ein weiterer externer Gutachter hinzugezogen, um im Sinne der vorgenannten Optimierung eine kostengünstigere genehmigungsfähige Lösung zu finden. Ersteller und Prüfer der Brandschutzkonzepte haften im übrigen persönlich für die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen. Jede Schule, speziell bei den Altbauobjekten, ist ein Unikat. Allgemeingültige Regelungen können nur in bestimmten Grenzen festgeschrieben werden. Durch die Hinzuziehung eines zusätzlichen externen Gutachters wurde gewissermaßen die im Antrag formulierte Facharbeitsgruppe bereits gebildet. Diese Arbeitsgruppe steht unter der Leitung der Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau. Stadt Leipzig 01.15/009/12.11 Zu Beschlussvorschlag 3 - Auf Basis dieser Analyse ist ein Abwägungskatalog für vergleichbare Fälle (Schulgebäudetypen) zu erstellen, der als Grundlage für künftige Investitionsentscheidungen dienen soll: Die Verwaltung handelt bereits in diesem Sinne, muss dabei jedoch folgendes beachten: Da jede Schule ein Unikat darstellt, sind allgemeingültige Regelungen nur sehr eingeschränkt möglich. -3Jede Schule muss einzeln bewertet werden, da sowohl das Gebäude selbst, als auch die Nutzung (GS, OS, Gymnasium, eingemietete Fremdnutzer), einen Einfluss auf das Brandschutzkonzept haben. Eine Analyse für gleiche Fälle ist am ehesten im Bereich der „DDR-Typenschulbauten“ möglich, hier jedoch nur bei identischer Nutzung. Dies schließt jedoch eine Einzelfallbetrachtung durch die Bauaufsichtsbehörde (Schulen sind Sonderbauten) nicht aus. Die Projektanalysen mit der Dokumentation des Erfahrungswissens im Brandschutz findet soweit wie möglich im laufenden Geschäft bereits Berücksichtigung. Erkenntnisse aus diesem, in kürzester Zeit umzusetzenden Programm, werden natürlich für die folgenden Brandschutzmaßnahmen ausgewertet und zur Anwendung gebracht. Dies wurde bereits bei Bildung der Projektorganisation für die Brandschutzmaßnahmen durch Bündelung von gleichartigen Schulgebäudetypologien in einer Projektgruppe berücksichtigt. Zu den im Antrag angeführten Extrembeispielen wird wie folgt Stellung genommen. Treppengeländer: Hier spielen neben der besonderen Fluchtwegsituation in den Treppenhäusern, insbesondere Forderungen der Unfallkasse Sachsen und des ASID die tragende Rolle. Stadt Leipzig 01.15/009/12.11 Güte der Brandschutztür im Vergleich mit der umgebenden Wand: Antragsgegenständliche Fallbeispiele sind nicht bekannt. Besondere Einbausituationen für Türen mit Brandschutzanforderungen im Bestand werden, sofern sie gebäudetypologisch mit Wiederholungscharakter sind, in die Projektauswertung aufgenommen und bei zukünftigen Baumaßnahmen berücksichtigt.