Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001232.pdf
Größe
148 kB
Erstellt
25.08.14, 12:00
Aktualisiert
25.10.16, 07:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00196/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats (V/A 551)
Ablehnung
Begründung:
Mit Beschluss Nr. RBV-1458/12 vom 12.12.2012 hat die Ratsversammlung das „Gesamtkonzept
zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig“ verabschiedet. Unter den ca. 130
damit beschlossenen konkreten Maßnahmen befand sich seinerzeit auch folgender Prüfauftrag
des Migrantenbeirats:
„Die Stadt Leipzig prüft bis zum 01.06.2013, ob und wie die rechtlichen Grundlagen geschaffen
werden können, um die 16 Mitglieder des Migrantenbeirates, welche nicht von Fraktionen des
Stadtrates entsandt worden sind, direkt durch die von ihm vertretene Bevölkerungsgruppe
wählen zu lassen.“
Im Ergebnis der daraufhin erfolgten Prüfung hat die Verwaltung am 18.09.2013 der
Ratsversammlung eine Information vorgelegt, die diese ohne Wortmeldungen zur Kenntnis
genommen hat (vgl. DS V/3124). Darin plädierte die Verwaltung - in Abwägung verschiedener
Aspekte und wegen der insgesamt positiven Erfahrungen mit dem Leipziger Modell - für die
Beibehaltung des bisherigen Verfahrens zur Einrichtung des Migrantenbeirats der Stadt.
Da die damalige Einschätzung auch durch den zweiten und abschließenden Tätigkeitsbericht des
Migrantenbeirates fur die V. Wahlperiode 2009 – 2014 (Drucksache Nr. V/3732,
Ratsversammlung am 25.05.2014) bestätigt wurde, gibt es fur die Verwaltung keinen Anlass für
eine Neubewertung zum nun vorliegenden Antrag des Migrantenbeirats, der die gleiche
Intention wie der o.g. Prüauftrag von 2012 hat.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
DB
Verwaltungsstandpunkt
zu Antrag Nr. V/A 551 vom 16.05.2014 eingereicht von Migrantenbeirat
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Datum: 01.07.2014
TOP: 8.1
vertagt auf:
Thema: Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats
Zustimmung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
✘ Ablehnung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
rechtswidrig und/oder
nachteilig für die Stadt Leipzig.
Finanzielle Auswirkungen
Mit Beschluss entstehen Folgekosten
✘ nein
ja, siehe Begründung zum Verwaltungsstandpunkt
Eingereicht von
Mitwirkend
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Datum/Unterschrift
Datum/Unterschrift
Ergebnis der Dienstberatung vom 01.07.2014
Stadt Leipzig
01.15/009/12.11
✘ bestätigt
mit Änderungen bestätigt
nicht bestätigt
-2Begründung:
Mit Beschluss Nr. RBV-1458/12 vom 12.12.2012 hat die Ratsversammlung das „Gesamtkonzept
zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig“ verabschiedet. Unter den ca. 130
damit beschlossenen konkreten Maßnahmen befand sich seinerzeit auch folgender Prüfauftrag
des Migrantenbeirats:
„Die Stadt Leipzig prüft bis zum 01.06.2013, ob und wie die rechtlichen Grundlagen geschaffen
werden können, um die 16 Mitglieder des Migrantenbeirates, welche nicht von Fraktionen des
Stadtrates entsandt worden sind, direkt durch die von ihm vertretene Bevölkerungsgruppe
wählen zu lassen.“
Im Ergebnis der daraufhin erfolgten Prüfung hat die Verwaltung am 18.09.2013 der
Ratsversammlung eine Information vorgelegt, die diese ohne Wortmeldungen zur Kenntnis
genommen hat ( vgl. DS V/3124 ). Darin plädierte die Verwaltung - in Abwägung verschiedener
Aspekte und wegen der insgesamt positiven Erfahrungen mit dem Leipziger Modell - für die
Beibehaltung des bisherigen Verfahrens zur Einrichtung des Migrantenbeirats der Stadt.
Stadt Leipzig
01.15/009/12.11
Da die damalige Einschätzung auch durch den zweiten und abschließenden Tätigkeitsbericht des
Migrantenbeirates für die V. Wahlperiode 2009 – 2014 (Drucksache Nr. V/3732,
Ratsversammlung am 25.05.2014 ) bestätigt wurde, gibt es für die Verwaltung keinen Anlass für
eine Neubewertung zum nun vorliegenden Antrag des Migrantenbeirats, der die gleiche
Intention wie der o.g. Prüfauftrag von 2012 hat.