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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001232.pdf
Größe
148 kB
Erstellt
25.08.14, 12:00
Aktualisiert
25.10.16, 07:41
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00196/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats (V/A 551) Ablehnung Begründung: Mit Beschluss Nr. RBV-1458/12 vom 12.12.2012 hat die Ratsversammlung das „Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig“ verabschiedet. Unter den ca. 130 damit beschlossenen konkreten Maßnahmen befand sich seinerzeit auch folgender Prüfauftrag des Migrantenbeirats: „Die Stadt Leipzig prüft bis zum 01.06.2013, ob und wie die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden können, um die 16 Mitglieder des Migrantenbeirates, welche nicht von Fraktionen des Stadtrates entsandt worden sind, direkt durch die von ihm vertretene Bevölkerungsgruppe wählen zu lassen.“ Im Ergebnis der daraufhin erfolgten Prüfung hat die Verwaltung am 18.09.2013 der Ratsversammlung eine Information vorgelegt, die diese ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen hat (vgl. DS V/3124). Darin plädierte die Verwaltung - in Abwägung verschiedener Aspekte und wegen der insgesamt positiven Erfahrungen mit dem Leipziger Modell - für die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens zur Einrichtung des Migrantenbeirats der Stadt. Da die damalige Einschätzung auch durch den zweiten und abschließenden Tätigkeitsbericht des Migrantenbeirates fur die V. Wahlperiode 2009 – 2014 (Drucksache Nr. V/3732, Ratsversammlung am 25.05.2014) bestätigt wurde, gibt es fur die Verwaltung keinen Anlass für eine Neubewertung zum nun vorliegenden Antrag des Migrantenbeirats, der die gleiche Intention wie der o.g. Prüauftrag von 2012 hat. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: DB Verwaltungsstandpunkt zu Antrag Nr. V/A 551 vom 16.05.2014 eingereicht von Migrantenbeirat Dienstberatung des Oberbürgermeisters Datum: 01.07.2014 TOP: 8.1 vertagt auf:       Thema: Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats Zustimmung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag ✘ Ablehnung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre rechtswidrig und/oder nachteilig für die Stadt Leipzig. Finanzielle Auswirkungen Mit Beschluss entstehen Folgekosten ✘ nein ja, siehe Begründung zum Verwaltungsstandpunkt Eingereicht von Mitwirkend Dezernat Allgemeine Verwaltung       Datum/Unterschrift       Datum/Unterschrift Ergebnis der Dienstberatung vom 01.07.2014 Stadt Leipzig 01.15/009/12.11 ✘ bestätigt mit Änderungen bestätigt nicht bestätigt -2Begründung: Mit Beschluss Nr. RBV-1458/12 vom 12.12.2012 hat die Ratsversammlung das „Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig“ verabschiedet. Unter den ca. 130 damit beschlossenen konkreten Maßnahmen befand sich seinerzeit auch folgender Prüfauftrag des Migrantenbeirats: „Die Stadt Leipzig prüft bis zum 01.06.2013, ob und wie die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden können, um die 16 Mitglieder des Migrantenbeirates, welche nicht von Fraktionen des Stadtrates entsandt worden sind, direkt durch die von ihm vertretene Bevölkerungsgruppe wählen zu lassen.“ Im Ergebnis der daraufhin erfolgten Prüfung hat die Verwaltung am 18.09.2013 der Ratsversammlung eine Information vorgelegt, die diese ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen hat ( vgl. DS V/3124 ). Darin plädierte die Verwaltung - in Abwägung verschiedener Aspekte und wegen der insgesamt positiven Erfahrungen mit dem Leipziger Modell - für die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens zur Einrichtung des Migrantenbeirats der Stadt. Stadt Leipzig 01.15/009/12.11 Da die damalige Einschätzung auch durch den zweiten und abschließenden Tätigkeitsbericht des Migrantenbeirates für die V. Wahlperiode 2009 – 2014 (Drucksache Nr. V/3732, Ratsversammlung am 25.05.2014 ) bestätigt wurde, gibt es für die Verwaltung keinen Anlass für eine Neubewertung zum nun vorliegenden Antrag des Migrantenbeirats, der die gleiche Intention wie der o.g. Prüfauftrag von 2012 hat.