Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1004835.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
05.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00214/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Vorberatung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
Anhörung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
30.09.2014
Bestätigung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
06.10.2014
Bestätigung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Programm zur Instandhaltung und Entwicklung von Spielplätzen in Schulen und
kommunalen Kitas 2015-17 auflegen
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Begründung
zu Beschlusspunkt 1
Die regelmäßige Bestandsaufnahme zum Zustand der Spielplätze auf den Flächen kommunaler
Kitas und Schulen ist eine ständige Aufgabe der Verwaltung. Der Finanzbedarf für
Instandsetzungsmaßnahmen sowie Ersatzbeschaffungen wird kontinuierlich ermittelt, Maßnahmen
werden schrittweise abgearbeitet.
zu Beschlusspunkten 2 und 3
Auf der Grundlage des ermittelten finanziellen Bedarfes wurden noch für das Jahr 2014 über-/
außerplanmäßige finanzielle Mittel für Sofortmaßnahmen bereitgestellt. In enger Zusammenarbeit
zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Amt für Gebäudemanagement werden
die konkreten Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Ersatzbeschaffungen kurzfristig aufgenommen.
Zur konzeptionellen Sicherung einer nachhaltigen Wartung und Instandhaltung bzw. notwendiger
Ersatzbeschaffungen für die Haushaltsjahre 2015 ff. wurden zusätzliche finanzielle Mittel in die
Haushaltsplanung 2015/2016 ff. aufgenommen. Die konkreten Instandhaltungsmaßnahmen und
Neubeschaffungen werden unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der jährlich zu beauftragenden
Sachverständigen und Sachkundigen für das entsprechende Haushaltsjahr festgelegt.
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