Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1004829.pdf
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994 kB
Erstellt
22.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. DS-00424/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
02.10.14
Information zur Kenntnis
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
30.09.14
Beschlussfassung
Ratsversammlung
15.10.14
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten in
Leipzig in der Riesaerstraße 100; Ausführungsbeschluss zur Bewachung und sozialen
Betreuung sowie Erstausstattung in der Notunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge in
der Riesaer Straße 100
Beschluss:
Die Ratsversammlung nimmt die Information zur Anmietung des Objektes Riesaer Straße 100,
04319 Leipzig, als Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und
Geduldeten zur Kenntnis, insbesondere, dass damit finanzielle Verpflichtungen im Haushalt der
Stadt Leipzig für die Folgejahre eingegangen werden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
Folgen bei Ablehnung
nein
x
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
Erträge
2014
2015
Aufwendungen
2014
2015
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
+101.600 1.100.313001.19
1.444.100 1.100.313001.19
2017
416.500 1.100.313001.19
2.634.300 1.100.313001.19
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Ausgangssituation/Begründung der Notwendigkeit
Übersichtskarte Seite 1
Grundriss Seite 2
Kostenkalkulation
1. Ausgangssituation/ Begründung der Notwendigkeit
Mit dem Ratsbeschluss RBV-1826/13 wurde die notwendige Kapazität für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten auf 1.150 Plätze erweitert (600 Plätze in Erstunterbringungseinrichtungen und 450 Plätze in Häusern für gemeinschaftliches Wohnen).
Folgende Platzkapazitäten stehen derzeit in Leipzig zur Verfügung:
•
•
•
•
•
•
•
•
Liliensteinstraße 15 a (220 Plätze)
Torgauer Straße 290 (Haus 1: 130 Plätze, Haus 2: 260 Plätze)
Riebeckstraße 63 (Haus 4: 45 Plätze, Haus 1: 70 Plätze)
Eythstraße 17 (28 Plätze mit besonderem Betreuungskonzept)
Georg-Schwarz-Straße 31 (35 Plätze)
Georg-Schumann-Straße 121 (35 Plätze)
Markranstädter Straße 16/18 (60 Plätze)
Pittlerstraße 5/7 (36 Plätze)
•
Zschortauer Straße 44/46 (Notunterkunft, 200 Plätze, nutzbar ab 01.11.2014)
Diese Kapazitäten reichen bei weitem nicht aus, um die für das Jahr 2014 angekündigten
neu zuzuweisenden Flüchtlinge aufnehmen zu können. Nachdem bereits von 2011 (285
Personen) auf 2012 (402 Personen) eine Steigerung der Zuweisungszahlen um 41% zu
verzeichnen war, stieg die Zahl der neu nach Leipzig zugewiesenen Personen in 2013
nochmals um 64% auf insgesamt 658 Personen. Die Zuweisungszahlen für 2014 liegen
nach bisherigen Erkenntnissen bei voraussichtlich 1.439 Personen (nochmalige
Steigerung um 118% gegenüber 2013).
Bis zum 23.09.2014 wurden 626 Asylsuchende in Leipzig aufgenommen. Demzufolge sind
bis zum Ende des Jahres noch 813 Personen unterzubringen. Dem stehen an noch in
diesem Jahr verfügbaren Unterbringungsplätzen gegenüber:
• 200 Plätze am Standort Zschortauer Straße 44/46
• 120 Plätze in bereits bestehenden Gemeinschaftsunterkünften bzw. Häusern für
gemeinschaftliches Wohnen
• 80 Plätze in noch im laufenden Jahr anzumietenden Gewährleistungswohnungen
Im Ergebnis sind aktuell 413 Plätze nicht untersetzt.
Weitere bereits bestätigte Standorte (Stöckelstraße 62) oder derzeit in Planung befindliche
Objekte können frühestens in den Jahren 2015 bzw. 2016 in Betrieb genommen werden.
Insofern sind zwingend entsprechende kurzfristige Vorkehrungen zu treffen, die eine
schnelle Umsetzung versprechen und die die dringend benötigten Platzkapazitäten für das
Jahr 2014 zumindest teilweise untersetzen können.
2. Beschreibung des Vorhabens
Zur weiteren Untersetzung des Kapazitätsbedarfes wird das Objekt Riesaer Straße 100,
04319 Leipzig für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
vorgeschlagen. Das Objekt soll als Notunterkunft für eine Dauer von zunächst 3 Jahren
genutzt werden.
Seite 1
2.1 Lage des Objektes und bauliche Voraussetzungen
Bei dem Objekt in der Riesaer Straße 100 handelt es sich um ein ehemaliges
Bürogebäude. Es befindet sich ca. 8 km östlich des Leipziger Stadtzentrums im Ortsteil
Engelsdorf in einem Gewerbegebiet. Das Objekt soll für die Unterbringung von
Flüchtlingen hergerichtet und durch die Stadt Leipzig genutzt werden.
Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten liegen in ca. 600 m Entfernung im Paunsdorf-Center,
dort besteht auch Anschlus an das ÖPNV-Netz. Das Objekt liegt im Schulbezirk der
Christoph-Arnold-Schule, Gaswerksweg 1 in 04319 Leipzig; die Entfernung beträgt ca. 2
km.
Das Objekt verfügt über ein Erdgeschoss und 5 Vollgeschosse. In jeder Etage können
jeweils ca. 40 Plätze realisiert werden, welche sich auf 17 Einzel- (9 - 12 m²) und 11
Doppelzimmer (15 - 16 m²) verteilen. Optional lassen sich jeweils vier Doppelzimmer mit
dem jeweils benachbarten Einzelzimmer zu Dreibettzimmern verbinden. Die vorhandenen
Sanitäreinrichtungen werden entsprechend der BewohnerInnenzahl je Etage erweitert;
dabei die Sanitärräume für Frauen und Männer getrennt errichtet. Auf jeder Etage wird
eine Gemeinschaftsküche eingerichtet.
Die Räumlichkeiten im Erdgeschoss werden genutzt für Betreuungsangebote,
Spielzimmer, Wasch- und Trockenmöglichkeiten sowie als Aufenthaltsräume für das
Betreuungs- und das Wachpersonal.
Im Objekt sind eine zentrale Heizung und Warmwasserversorgung vorhanden.
Das Objekt verfügt zudem über eine Freifläche für gemeinsame Aktivitäten. Der Grundriss
ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Das Haus befindet sich in privatem Besitz. Alle verfügbaren Zimmer des Objektes können
der Stadt Leipzig für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren zur Verfügung gestellt
werden. Möglich ist die Unterbringung von zunächst bis zu 75 Personen ab dem
01.11.2014, weitere 75 Plätze stehen ab dem 01.02.2015, die restlichen 50 Plätze ab dem
01.04.2015 zur Verfügung.
Im Rahmen der Herrichtung des Objektes ist baulich ein zweiter Rettungsweg in Form von
Feuertreppen an den Stirnseiten des Gebäudes zu realisieren.
Ausgehend von einer Bestätigung des Standortes in der DB OBM am 30.09.2014 könnte
der Mietvertrag unmittelbar im Anschluss unterzeichnet werden. Das Objekt könnte dann
ab Anfang November 2014 einer Nutzung zugeführt werden.
2.2 Betreibung und Soziale Betreuung in der Einrichtung
Die Stadt Leipzig mietet das Objekt unmöbliert an.
Für die Erbringung von Leistungen zur Bewirtschaftung und Bewachung sowie zur
sozialen Betreuung am Standort werden externe Partner gebunden.
Zur Betreibung zählen insbesondere:
• Hausleitung
• Rund-um-die-Uhr-Bewachung
• Hausmeisterleistungen
• Reinigungsleistungen im gesamten Objekt (außer Wohn- und Schlafräume)
• Ersatzausstattung Möbel
Seite 2
Verbrauchswerte wie Strom, Wasser, Abwasser, Wärme sind nicht Gegenstand der
Betreiberleistungen. Sie werden ab dem 1.4.2015 direkt durch die Stadt Leipzig
übernommen; bis dahin erfolgt die Abrechnung der Verbrauchswerte im Rahmen der
Nebenkostenabrechnung direkt zwischen der Stadt Leipzig und dem Vermieter.
Neben den benannten Bewirtschaftungs- und Bewachungsleistungen bedarf es eines
Angebotes an sozialer Betreuung. Die Bewirtschaftungs- und Bewachungsleistungen
sowie die soziale Betreuung soll zunächst für drei Jahre an einen externen Partner
vergeben werden.
Die soziale Betreuung beinhaltet folgende Leistungen:
• Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen,
•
Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der
Bundesrepublik Deutschland,
•
Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der
Gemeinschaftsunterkunft,
•
Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur
Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen,
•
Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder sowie
Integration kleinerer Kinder in Kitas,
•
Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung
•
Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege
der Objekte und ihrer Außenanlagen,
•
Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb,
•
Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung,
•
Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum
•
Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und
Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote.
Gemäß RBV-1825/13 und RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein
Personalschlüssel von 1 VzÄ/ 50 Bewohner vorzuhalten. Bei einer Objektgröße von 200
Plätzen sind somit 4 Vollzeitstellen einzurichten.
2.3 Sicherheitskonzept
In Umsetzung des RBV-1826/13 ist das Objekt in die Kategorie A einzuordnen.
Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, den für die in RBV 1825/13
gesetzten Standard der Kategorie I zur Anwendung zu bringen.
3. Wirtschaftlichkeit
Sowohl die Bewirtschaftung und soziale Betreuung als auch die Bewachung im Objekt
Riesaer Straße 100 soll durch externe Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die
Möglichkeit, dieses Objekt durch die Stadt Leipzig selbst zu betreiben.
Seite 3
Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass
sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die Bewachung mit externen Partnern
günstiger gestaltet werden kann.
Als Grundlage für die Kalkulation der Kosten für Bewirtschaftung und Betreuung sowie für
Bewachungsleistungen wurden Erfahrungswerte aus bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen.
Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich
37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR je
VZÄ (Bruttopersonalkosten) an.
Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt Leipzig ist von davon auszugehen,
dass ab 2014 für reine Hausmeisterleistungen Bruttopersonalkosten in Höhe von 38,7
TEUR1 (inkl. Tarifsteigerungen) anfallen würden, für Betreuungsleistungen sind ca.
50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2.
Eine Bewachung des Objektes durch die Stadt Leipzig selbst würde mit folgenden Kosten
verbunden sein:
Entgeltgruppe
EG 3
Max. EG
(Anleiter)
Summe
8
Durchschnittliche
Bruttopersonalkosten/a
34.383,00 €
49.067,00 €
Anzahl VzÄ
Sachkostenzuschlag
Schichtzuschläge
Gesamtkosten/
Jahr/Objekt
3,5
0,8
1.600 €
1.260 €
5.040 €
1.260 €
126.980 €3
49.720 €4
176.694,00 €
Bei einer Vergabe der Bewachungsleistungen an externe Partner sind unter Berücksichtigung der Mindestlöhne im Bewachungsgewerbe durchschnittlich 16,00 €/h (Wochenend- und Nachtzuschläge eingerechnet) zuzüglich Mehrwertsteuer zu veranschlagen,
mithin je Objekt 166.800 € p.a.
4. Finanzielle Auswirkungen
Vor der Objektübergabe an die Stadt Leipzig erfolgt eine Herrichtung der Räume, die
sämtlich den Mindeststandards der Stadt Leipzig zur Unterbringung von Asylbewerbern
entspricht.
Der Mietzins je qm Wohnfläche (Kaltmiete) beträgt 7,59 EUR/m²/Monat. Für die beheizten
Nebenflächen (Flur, Treppenhaus) wird eine qm-Miete in Höhe von 3,00 €, für die
unbeheizten Nebenflächen eine qm-Miete von 1,00 € fällig. Daraus ergibt sich eine
Jahresmiete von 240 TEUR.
Für die Ermittlung der voraussichtlichen Nebenkosten liegen außer für das Objekt
Liliensteinstraße 15a noch keine verlässlichen Erfahrungswerte vor. Daher wurden die aus
RBV-1293/12 bekannten Annahmen zugrunde gelegt und aktualisiert.
1Annahme:
Entgeltgruppe E 4
variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung
3 Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit noch nicht enthalten
4 Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit noch nicht enthalten
2
Seite 4
Die Bestimmung der voraussichtlichen Aufwendungen für die Erstausstattung, Ersatzausstattung, die Bewachungsleistungen, die Bewirtschaftung des Objektes und die
soziale Betreuung der Bewohner erfolgte anhand von Erfahrungswerten bzw. bisherigen
Ausschreibungsergebnissen und dem gemäß RBV-1825/13 und RBV-1826/13 vom
21.11.2013 festgelegten Personalschlüssel. Angaben zur Verteilung der Kosten für Anmietung, Erst- und Ersatzausstattung, Bewachung, Bewirtschaftung und soziale Betreuung
sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Für das Jahr 2014 (2 Monate) sind Aufwendungen in Höhe von 416,5 TEUR (davon 15
TEUR für soziale Betreuung) zu veranschlagen. Für die Folgejahre sind jeweils 2.634,3
TEUR (davon soziale Betreuung 220 TEUR) zu planen. Diese sind im Rahmen der
jeweiligen Haushaltsplanungen konkret zu benennen und entsprechend zu
berücksichtigen.
Aus haushaltstechnischen Gründen sind bereits geplante Aufwendungen/Erträge für
Objekte, die im Rahmen der Haushaltsplanung zwar bestätigt, jedoch aufgrund
unterschiedlichster Gründe nicht in Betrieb gingen, im neuen PSP-Element für die Riesaer
Straße 100 zu verwenden.
Da die bereits geplanten Aufwendungen und Erträge „umgewidmet“ werden, ist nur der
reine Differenzbetrag zu berücksichtigen.
(Angaben in EURO)
Plan 2014
Plan 2015 - 2017
Riesaer Straße 100
Riesaer Straße100
Erträge
101.600
1.444.100
Aufwendungen
416.500
2.634.300
dav.Miete inkl Nebenkosten
69.750
418.500
dav. Soziale Betreuung
15.000
220.000
dav.Betreibung
83.633
501.800
dav. Leistungen AsylbLG
128.100
1.314.000
dav. Aussattung (1500 € pro
Platz)
120.000
180.000
314.900
1.190.200
Zuschuss
Gegenüber dem Plan 2014 ergibt sich eine Minderbelastung in Höhe von 190.300 €
Anmerkung: In der Planung für die HH-Jahr 2015/2016 wurde bereits ein Mehrbedarf von
insgesamt 6,54 Mio € für die Bugeteinheit "50_313_ZW Hilfen für Asylbewerber" bestätigt.
Für das Objekt Riesaer Straße 100 wurde daher zunächst kein Mehrbedarf für 2015/2016
im Zusammenhang mit dieser Vorlage ausgewiesen. Sollte sich unterjährig ein Fehlbedarf
ergeben, wird dies rechtzeitig angezeigt.
5. Zeitliche Einordnung des Vorhabens
•
•
•
•
September 2014: Bestätigung der Notunterkunft
Oktober 2014: Unterzeichnung des Mietvertrages
Oktober 2014: Beginn der erforderlichen Baumaßnahmen
Oktober 2014: Vergabeverfahren zur sozialen Betreuung und Betreibung des
Objektes
Seite 5
•
•
Oktober 2014: Antragsverfahren zur Umnutzung des Objektes als Anlage für
soziale Zwecke
November 2014: Objektübergabe und Nutzungsbeginn
6. Folgen bei Nichtbeschluss
Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung
asylsuchender Menschen übersteigt trotz großer Anstrengungen die derzeit vorhandenen
Plätze. Bei der Unterbringung von Flüchtlingen handelt es sich um eine
weisungsgebundene Pflichtaufgabe, deren Erfüllung nicht im Ermessen der Stadt Leipzig
liegt. Es ist davon auszugehen, dass die Zentrale Aufnahmebehörde in Chemnitz ab
September zwangsweise Flüchtlinge nach Leipzig zuweist, auch wenn keine
entsprechenden Kapazitäten vorhanden sind.
Um die Aufnahmeverpflichtung in 2014 wenigstens teilweise zu erfüllen und damit eine
bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit abzuwenden, ist die Einrichtung der
Notunterkunft im beschriebenen zeitlichen Rahmen dringend erforderlich.
Seite 6
Anlage 1,Seite 1
Riesaer Straße 100
Kindergarten / Schule
Lebensmittel
Gewerbe Bsp
ÖPNV
Anlage 2
Anlage 2
Kostenkalkulation Objekt Riesaer Straße 100
Ausstattung (Inventar)
Objekt
einmalig
(TEUR)
2
Kaltmiete 1
Mietnebenkosten (TEUR p.a.)
laufend 3
(TEUR)
p.a.
(TEUR)
je Monat
(TEUR)
EUR/ m²/Monat
WFL
Strom/Wasser
Heizung 4
sonst. Nebenkosten 5
30
240,0
20,0
7,59
160,0
18,5
Bewirtschaftung 6
(TEUR)
Bewachung 7
(TEUR)
Betreuung 8
(TEUR)
270,0
201,8
220,0
Riesaer Straße 100
WFL (m²)
Kapazität
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
2.300
200
300
Wohnflächen: 7,59 €/m²; Nebenflächen beheizt: 3,00 €/m²; Nebenflächen unbeheizt: 1,00 €/m²
berechnet mit 1.500 €/Platz
1500
berechnet mit 10% p.a. Bei 1.500 € Möbel/Platz
Basis: durchschnittliche Verbrauchswerte Liliensteinstraße 2012-2013 pro Bewohner
800
Basis: Deutscher Mieterbund e.V.: Betriebskostenspiegel für Leipzig 2012/2013
Basis: bisherige Ausschreibungsergebnisse für vergleichbar große Einrichtungen
Basis: Kosten/h für Wachdienst Liliensteinstraße (365 Tage á 24 h) zzgl. Kosten für Videoüberwachung 35 TEUR (nur in 2014)
berechnet nach VzÄ mit 40 TEUR/Jahr inkl. Personalnebenkosten zzgl. 5 TEUR/Jahr/40 Bewohner Sachkosten zzgl. Mehrwertsteuer
zu 4)
Kosten für Strom/Wasser/Heizung pro Bewohner in EUR
jährlich
800
monatlich
66,7
zu 5)
Grundsteuer, Straßenreinigung, Müll, Gartenpflege, allg. Strom, Versicherung, Antenne/Kabel, sonst.
EUR/m²/Mt.
0,67
Seite 1
10%
37500
40000
Anlage 2
Summe p.a.
(ohne Erstausstattung)
(TEUR)
1.140,3
10000
5000
Seite 2