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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1005236.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
24.09.14, 12:00
Aktualisiert
22.03.16, 21:46
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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. F-00439/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 15.10.2014 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff "Wagenburg" am Karl-Heine-Kanal/Jahrtausendfeld: Situation, Zulässigkeit und weiteres Vorgehen der Stadt Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Seit Ende 2012 wird durch die Stadtverwaltung eine „Wagenburg“ auf dem öffentlichen Verkehrsraum entlang Karl-Heine-Kanal und Jahrtausendfeld, zwischen Karl-Heine-Straße und Aurelienstraße geduldet. Der öffentliche Verkehrsraum ist damit faktisch dem Gemeingebrauch entzogen. Nach einem Online-Pressebericht vom 23.09. soll aufgrund der anstehenden städtebaulichen Entwicklung auf dem Jahrtausendfeld dieser Zustand nunmehr beendet werden. Wir fragen an: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. der Duldungsbeendigung zum heutigen Tag (der Ratssitzung am 15.10.2014) ? 2. Was hat die Stadtverwaltung bewogen, den öffentlichen Verkehrsraum durch die bisherige Duldung dem Gemeingebrauch faktisch zu entziehen ? 3. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die derzeitige Wohnnutzung, z.B. Zwischennutzungsvertrag, Sondernutzungserlaubnis o.ä. ? Seite 1/4 4. Unabhängig davon, wie diese Rechtsform konkret aussieht, ist die Stadtverwaltung angehalten, ein entsprechendes angemessenes Nutzungsentgelt zu verlangen. Aus Presseberichten weiß man wiederum, dass aufgrund der Persönlichkeitsstruktur der Bewohner die Zahlungsbereitschaft für eine solches Nutzungsentgelt eher gering ist. Wurde bisher ein Nutzungsentgelt erhoben ? Wenn ja: in welcher Höhe ? Wenn nein: warum nicht, und wird dies noch nachgeholt ? 5. Zu einer zeitgemäßen, mitteleuropäischen Standards entsprechenden Wohnnutzung gehören geordnete und hygienische Verhältnisse bei der Ver- und Entsorgung mit/von Energie, Wasser, Abwasser usw. Daran scheint es vom äußeren Anschein her Zweifel zu geben. Wie erfolgt konkret für die bewohnten Wagen - die Stromversorgung - die Versorgung mit Heizenergie - die Trinkwasserversorgung - die Abwasserentsorgung - die Abfallentsorgung ? Inwieweit sind die für Hygiene und öffentliche Gesundheitsvorsorge zuständigen Ämter hier eingebunden ? 6. Die Stadtverwaltung sucht nach eigenem Bekunden Alternativstandorte für diese Wagenburg. Auf welcher Rechtsgrundlage besteht ein Erfordernis des Tätigwerdens durch die öffentliche Hand ? Die logische und rechtskonforme Verfahrensweise wäre doch: Die Stadtverwaltung fordert die Bewohner auf, selbst geeignete Standorte zu suchen und das Einvernehmen mit dem Grundstückseignern herzustellen. Die Stadtverwaltung prüft dann als Genehmigungsbehörde und ggf. als Grundstückseigentümer die beigebrachten Standorte auf ihre Eignung und führt auf Grundlage geltenden Rechts eine Entscheidung herbei (zumal es in vergangener Zeit dazu durchaus gute Lösungen auf privaten Flächen gab). Warum wird diese eigentlich selbstverständliche Verfahrensweise in diesem Fall nicht angewandt ? Anlagen: Seite 2/4