Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1006100.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
29.09.14, 12:00
Aktualisiert
27.03.17, 08:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. F-00459/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
15.10.2014
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Stadtrat Jens Herrmann-Kambach
Betreff
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in städtischen Unternehmen bzw.
Beteiligungen
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Im Mai 2014 beschloss die Ratsversammlung (RBV-2056/14 ):
1. Der Stadtrat weist den Oberbürgermeister als Gesellschafter und die Vertreter der Stadt Leipzig in
den Gremien an, in allen städtischen Eigengesellschaften oder Mehrheitsbeteiligungen zu
veranlassen, dass betriebsbedingte Beendigungskündigungen grundsätzlich zunächst bis 2018
ausgeschlossen werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn betriebliche Gründe keine
andere Möglichkeit mehr für eine zwingend nötige Personalreduzierung bieten, insbesondere wenn
die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens massiv bedroht ist.
2. Die Betroffenen sind über freie vergleichbare Stellen im Stadtkonzern (Eigengesellschaften oder
Mehrheitsbeteiligungen) zu informieren. Der Oberbürgermeister wird beauftragt , der
Ratsversammlung bis zum 30.09.2014 einen Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.
3. Der Verwaltungsausschuss des Stadtrates ist als Beteiligungsausschuss in jedem dieser Fälle zu
informieren.
Ich bitte dazu um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Inwieweit wurde der Beschlusspunkt 1 (Anweisung gegenüber den städtischen
Gesellschaften den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen betreffend) durch den
Oberbürgermeister umgesetzt?
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2.
Gab es schon Situationen, in denen von der Ausnahmeregelung des Punktes 1, Satz 2
Gebrauch gemacht wurde? Wenn ja, wie stehen bzw. standen die beteiligten Betriebsräte und
Gewerkschaften dazu?
3.
Wann ist mit der Vorlage des Umsetzungsvorschlages Punktes 2 betreffend durch den
Oberbürgermeister zurechnen?
Anlagen:
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