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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1006100.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
29.09.14, 12:00
Aktualisiert
27.03.17, 08:31
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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. F-00459/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 15.10.2014 Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von Stadtrat Jens Herrmann-Kambach Betreff Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in städtischen Unternehmen bzw. Beteiligungen Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Im Mai 2014 beschloss die Ratsversammlung (RBV-2056/14 ): 1. Der Stadtrat weist den Oberbürgermeister als Gesellschafter und die Vertreter der Stadt Leipzig in den Gremien an, in allen städtischen Eigengesellschaften oder Mehrheitsbeteiligungen zu veranlassen, dass betriebsbedingte Beendigungskündigungen grundsätzlich zunächst bis 2018 ausgeschlossen werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn betriebliche Gründe keine andere Möglichkeit mehr für eine zwingend nötige Personalreduzierung bieten, insbesondere wenn die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens massiv bedroht ist. 2. Die Betroffenen sind über freie vergleichbare Stellen im Stadtkonzern (Eigengesellschaften oder Mehrheitsbeteiligungen) zu informieren. Der Oberbürgermeister wird beauftragt , der Ratsversammlung bis zum 30.09.2014 einen Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten. 3. Der Verwaltungsausschuss des Stadtrates ist als Beteiligungsausschuss in jedem dieser Fälle zu informieren. Ich bitte dazu um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Inwieweit wurde der Beschlusspunkt 1 (Anweisung gegenüber den städtischen Gesellschaften den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen betreffend) durch den Oberbürgermeister umgesetzt? Seite 1/3 2. Gab es schon Situationen, in denen von der Ausnahmeregelung des Punktes 1, Satz 2 Gebrauch gemacht wurde? Wenn ja, wie stehen bzw. standen die beteiligten Betriebsräte und Gewerkschaften dazu? 3. Wann ist mit der Vorlage des Umsetzungsvorschlages Punktes 2 betreffend durch den Oberbürgermeister zurechnen? Anlagen: Seite 2/3