Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1006097.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
30.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. F-00467/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
15.10.2014
Zuständigkeit
mündliche/schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Stadträtin Juliane Nagel
Betreff
Nachfrage zur Antwort auf die Anfrage "F-00220/14 - Verbot der Musikbeschallung
im Alfred-Kunze Sportpark (AKS)"
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Zu 1b)
Wenn der Anwohner lediglich auf die Nutzung der im Stadion befindlichen dezentralen Beschallungsanlage
orientiert hat, wieso wurde dann die Musikbeschallung bei der BSG Chemie Leipzig sogar mit dieser
dezentralen Beschallungsanlage verboten? Woher nimmt die Stadt Leipzig die Erkenntnis, dass eine Klage des
Beschwerdeführers die Nutzung des Alfred-Kunze-Sportparks hätte gravierend einschränken können?
Zu 2)
Warum hätte „eine rechtmäßige Anordnung, insbesondere durch Begrenzung der Spiele auf die 18 zulässigen
seltenen Ereignisse, den Sportbetrieb gravierend eingeschränkt“? Wäre das mildere Mittel nicht eine
Regulierung der Lärmemissionen bis zum Jahresende 2014 gewesen, anstelle einer vertraglichen
Festschreibung des Verbotes der Musikbeschallung?
Wurden im Umgang mit der Beschwerde zudem Faktoren wie z. B. Bestandsschutz der Sportanlage und somit
eine Nachrangigkeit der heranrückenden Wohnbebauung geprüft und berücksichtigt?
Zu 3)
Warum ist die BSG Chemie Leipzig nur über eine der beiden Schallpegelmessungen in Kenntnis gesetzt
worden?
Zu 4)
Welche Perspektiven sieht die Stadt Leipzig, das Verbot der Musikbeschallung im Kalenderjahr 2015
zurückzunehmen?
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Anlagen:
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