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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1006097.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
30.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:45
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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. F-00467/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 15.10.2014 Zuständigkeit mündliche/schriftliche Beantwortung Eingereicht von Stadträtin Juliane Nagel Betreff Nachfrage zur Antwort auf die Anfrage "F-00220/14 - Verbot der Musikbeschallung im Alfred-Kunze Sportpark (AKS)" Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Zu 1b) Wenn der Anwohner lediglich auf die Nutzung der im Stadion befindlichen dezentralen Beschallungsanlage orientiert hat, wieso wurde dann die Musikbeschallung bei der BSG Chemie Leipzig sogar mit dieser dezentralen Beschallungsanlage verboten? Woher nimmt die Stadt Leipzig die Erkenntnis, dass eine Klage des Beschwerdeführers die Nutzung des Alfred-Kunze-Sportparks hätte gravierend einschränken können? Zu 2) Warum hätte „eine rechtmäßige Anordnung, insbesondere durch Begrenzung der Spiele auf die 18 zulässigen seltenen Ereignisse, den Sportbetrieb gravierend eingeschränkt“? Wäre das mildere Mittel nicht eine Regulierung der Lärmemissionen bis zum Jahresende 2014 gewesen, anstelle einer vertraglichen Festschreibung des Verbotes der Musikbeschallung? Wurden im Umgang mit der Beschwerde zudem Faktoren wie z. B. Bestandsschutz der Sportanlage und somit eine Nachrangigkeit der heranrückenden Wohnbebauung geprüft und berücksichtigt? Zu 3) Warum ist die BSG Chemie Leipzig nur über eine der beiden Schallpegelmessungen in Kenntnis gesetzt worden? Zu 4) Welche Perspektiven sieht die Stadt Leipzig, das Verbot der Musikbeschallung im Kalenderjahr 2015 zurückzunehmen? Seite 1/3 Anlagen: Seite 2/3