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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000730.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
19.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:29
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00073/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss 03.09.2014 Vorberatung Betriebsausschuss Stadtreinigung 22.10.2014 Vorberatung Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit 26.11.2014 Vorberatung Verwaltungsausschuss 03.12.2014 Vorberatung Ratsversammlung 10.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Dezernat Kultur Betreff Freihandelsabkommen "Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft" TTIP (eRIS: V/A 555) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag Nachteilig für die Stadt Leipzig. Ablehnung x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Beschluss: Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Als Mitglied des Deutschen Städtetages hat sich die Stadt Leipzig dessen Standpunkt zum Freihandelsabkommen "Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP" angeschlossen und macht sich diesen zueigen. Mit dem Städtetag lehnt die Stadt Leipzig Seite 1/3 Verhandlungen der EU-Kommission ohne transparentes Verhandlungsmandat und die zu befürchtenden Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung ab. Zu den Beschlusspunkten im Einzelnen: zu 1. Der Standpunkt des Deutschen Städtetages (Anhang1) entspricht dem Vorschlag antragstellenden Fraktion. Eine zusätzliche gleichartige Positionierung der Stadt erübrigt sich. der Mangels Zuständigkeit der Stadt Leipzig für internationale Verträge wäre eine Beschlussfassung in der Ratsversammlung lediglich Ausdruck allgemeiner politischer Meinungsbildung. Die politische allgemeine Willensbildung obliegt nach dem Grundgesetz den Parteien, nicht aber der Ratsversammlung, die sich mit den örtlichen Angelegenheiten befasst. zu 2. Entsprechend den Vorschlägen der Antragsteller hat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bereits einen Forderungskatalog an das EU-Parlament aufgestellt (Anhang 2). Ein zusätzlicher Auftrag an den Oberbürgermeister zu einer erneuten Positionierung der Stadt Leipzig ist wegen der bereits erklärten Position der kommunalen Spitzenverbände nicht erforderlich. Von direkten Interventionen des Oberbürgermeisters bei der Bundesregierung oder der EUKommission ist keine eigenständige Wirkung zu erwarten. Ein dahingehender Auftrag an den Oberbürgermeister ist nicht zweckdienlich. zu 3. Da der Oberbürgermeister ständig für den Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung, die kommunale Daseinsvorsorge und den Schutz sozialer und ökologischer Standards in allen zur Verfügung stehenden Gremien eintritt, besteht für dieses laufende Verwaltungshandeln kein Erfordernis zur Beschlussfassung. zu 4. Weil das Abkommen geheim verhandelt wird, ist die Intransparenz des Abkommens und seiner Folgen für die deutschen Kommunen genau so hoch wie für die allgemeine Öffentlichkeit. Der Deutsche Städtetag wird sich im Rahmen seiner Beteiligungsmöglichkeiten auf Bundes- und EU-Ebene für verbesserte Transparenz im Verhandlungsverfahren über das Abkommen einsetzen. Erklärtes Ziel ist, verbesserte Informationen und Berichterstattung auf kommunaler Ebene zu ermöglichen. Seite 2/3