Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000730.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
19.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00073/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss
03.09.2014
Vorberatung
Betriebsausschuss Stadtreinigung
22.10.2014
Vorberatung
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
26.11.2014
Vorberatung
Verwaltungsausschuss
03.12.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Dezernat Kultur
Betreff
Freihandelsabkommen "Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft"
TTIP (eRIS: V/A 555)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Ablehnung
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Beschluss:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Als Mitglied des Deutschen Städtetages hat sich die Stadt Leipzig dessen Standpunkt zum
Freihandelsabkommen "Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP"
angeschlossen und macht sich diesen zueigen. Mit dem Städtetag lehnt die Stadt Leipzig
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Verhandlungen der EU-Kommission ohne transparentes Verhandlungsmandat und die zu
befürchtenden Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung ab.
Zu den Beschlusspunkten im Einzelnen:
zu 1.
Der Standpunkt des Deutschen Städtetages (Anhang1) entspricht dem Vorschlag
antragstellenden Fraktion. Eine zusätzliche gleichartige Positionierung der Stadt erübrigt sich.
der
Mangels Zuständigkeit der Stadt Leipzig für internationale Verträge wäre eine Beschlussfassung in
der Ratsversammlung lediglich Ausdruck allgemeiner politischer Meinungsbildung. Die politische
allgemeine Willensbildung obliegt nach dem Grundgesetz den Parteien, nicht aber der
Ratsversammlung, die sich mit den örtlichen Angelegenheiten befasst.
zu 2.
Entsprechend den Vorschlägen der Antragsteller hat die Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände bereits einen Forderungskatalog an das EU-Parlament aufgestellt (Anhang 2).
Ein zusätzlicher Auftrag an den Oberbürgermeister zu einer erneuten Positionierung der Stadt
Leipzig ist wegen der bereits erklärten Position der kommunalen Spitzenverbände nicht erforderlich.
Von direkten Interventionen des Oberbürgermeisters bei der Bundesregierung oder der EUKommission ist keine eigenständige Wirkung zu erwarten. Ein dahingehender Auftrag an den
Oberbürgermeister ist nicht zweckdienlich.
zu 3.
Da der Oberbürgermeister ständig für den Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung, die kommunale
Daseinsvorsorge und den Schutz sozialer und ökologischer Standards in allen zur Verfügung
stehenden Gremien eintritt, besteht für dieses laufende Verwaltungshandeln kein Erfordernis zur
Beschlussfassung.
zu 4.
Weil das Abkommen geheim verhandelt wird, ist die Intransparenz des Abkommens und seiner
Folgen für die deutschen Kommunen genau so hoch wie für die allgemeine Öffentlichkeit.
Der Deutsche Städtetag wird sich im Rahmen seiner Beteiligungsmöglichkeiten auf Bundes- und
EU-Ebene für verbesserte Transparenz im Verhandlungsverfahren über das Abkommen einsetzen.
Erklärtes Ziel ist, verbesserte Informationen und Berichterstattung auf kommunaler Ebene zu
ermöglichen.
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