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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1004867.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
23.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:43
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Anfrage Nr. F-00433/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 15.10.2014 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Heckenpflanzungen an Feldern zum Schutz der Anwohnenden und des Schutzgutes Boden Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Die Gemeinsame Agrarpolitik (CAP) der Europäischen Union hat für 2014 bis 2020 Vorgaben zum Schutz der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft beschlossen, die vor Ort umgesetzt werden müssen. Danach müssen 5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen unter Naturvorbehalt entwickelt werden, wie es bspw. Natur-Hecken oder natürliche Grünstreifen und Raine als Feldumrandung sein können. Um die Felder sollen Abflussgräben gebaut werden. Schutzhecken sollten mind. 10 m breit sein und aus mind. 3 Gehölzreihen bestehen, dabei sollte auf vogelfreundliche Gehölze geachtet werden. Neben der Zielstellung, das komplexe Ökosystem Landwirtschaft zu stärken, ist auch der Schutz der angrenzenden Wohnsiedlungen und Gärten ein gewünschter Effekt. Leipzig ist Eigentümerin vieler Flächen am Stadtrand und fordert schon seit 2006 mit dem Feldheckenkonzept (für Südwest und Südost) gegenüber den Pächtern ein, die biologische Vielfalt zu unterstützen. Zielstellung war, die vorhandenen biotopfördernden Feldergrenzbepflanzungen mindestens zu verdoppeln. Die Realisierung dieser Konzeptvorgaben ist bisher nur im Einzelfall wahrnehmbar. Eine Umsetzungsmöglichkeit wäre, dass die Stadt Leipzig die Randstreifen aus den Pachtverträgen herausnimmt und selbst Hecken anlegt. Erlebbare konkrete Belastungen in den ländlichen Leipziger Gemeinden sind: a) Schlammbelastung: An leichten Neigungen wird bei Platzregen Schlamm in Gärten und Wohngrundstücke gespült. Hauptursache ist, dass der zunehmend an Humus verarmende Boden mit schweren Maschinen bearbeitet und so verdichtet wird, dass die Bodenporen fast verschwinden. Hecken und Gräben können diese Schlammfluten wirksam bremsen und vermindern. Seite 1/3 b) Staubbelastung: Wenn bei Wind trockene Felder bearbeitet werden, wird Staub in die Wohngebiete geblasen, oft angereichert mit Pestiziden und Herbiziden sowie Dünger. Dies schädigt langfristig Anwohner, aber auch die Landwirte. Denn was weggeblasen wird, ist u.a. fruchtbare Muttererde. Das führt zu einer Verminderung der Bodenfruchtbarkeit. Hecken können hier spürbar helfen, sie vermindern die Windgeschwindigkeit in Bodennähe und dienen als Filter. Wir fragen daher an: 1. Was wurde durch die Stadtverwaltung seit 2006 unternommen, um die Landwirte der an Wohngebiete angrenzenden Felder dazu zu veranlassen, im Rahmen des Feldheckenkonzeptes sowie aktuell der CAP, mit Hecken oder breiten Rainen ihre Felder biologisch aufzuwerten und gleichzeitig gegen Wohngebiete und Gärten abzuschirmen? 2. Welche Flächen am Stadtrand gehören der Stadt? 3. Was hat die Stadt getan, um die Pächter zu einer einwohnerfreundlichen Bodenbewirtschaftung, u.a. Vermeidung von Schlamm durch lockeren, offenporigen Boden sowie Vermeidung von Staub, Dünger- und Pestizidimmissionen anzuhalten? 4. Welche Gründe sind der Verwaltung bekannt, warum Entwässerungsgräben um Felder de facto nicht mehr existieren, die traditionell neben ihrer Rolle für die biologische Artenvielfalt auch eine wichtige Ableitungsfunktion bei massiven Regenfällen oder Tauwetter innehaben sollen? 5. Gibt es ein Konzept für die Wiederherstellung von Grabensystemen und die Anbindung an das Gewässernetz? Wenn ja, ist dieses durch Kosten unterlegt? 6. Welche Kosten entstehen für die Stadt durch Regen/Schlamm, der von Feldern in Gärten und Wohnsiedlungen abfließt? 7. Was wurde getan, um die Nutzer von an Feldern angrenzenden Grundstücken über ihre Rechte bei eventuellen Giftimmissionen nach Bundesimmissionsschutzgesetz aufzuklären? Seite 2/3