Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1004867.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
23.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. F-00433/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
15.10.2014
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Heckenpflanzungen an Feldern zum Schutz der Anwohnenden und des Schutzgutes
Boden
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Die Gemeinsame Agrarpolitik (CAP) der Europäischen Union hat für 2014 bis 2020 Vorgaben zum
Schutz der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft beschlossen, die vor Ort umgesetzt werden
müssen. Danach müssen 5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen unter Naturvorbehalt
entwickelt werden, wie es bspw. Natur-Hecken oder natürliche Grünstreifen und Raine als
Feldumrandung sein können. Um die Felder sollen Abflussgräben gebaut werden. Schutzhecken
sollten mind. 10 m breit sein und aus mind. 3 Gehölzreihen bestehen, dabei sollte auf
vogelfreundliche Gehölze geachtet werden. Neben der Zielstellung, das komplexe Ökosystem
Landwirtschaft zu stärken, ist auch der Schutz der angrenzenden Wohnsiedlungen und Gärten ein
gewünschter Effekt.
Leipzig ist Eigentümerin vieler Flächen am Stadtrand und fordert schon seit 2006 mit dem
Feldheckenkonzept (für Südwest und Südost) gegenüber den Pächtern ein, die biologische Vielfalt
zu unterstützen. Zielstellung war, die vorhandenen biotopfördernden Feldergrenzbepflanzungen
mindestens zu verdoppeln. Die Realisierung dieser Konzeptvorgaben ist bisher nur im Einzelfall
wahrnehmbar. Eine Umsetzungsmöglichkeit wäre, dass die Stadt Leipzig die Randstreifen aus den
Pachtverträgen herausnimmt und selbst Hecken anlegt.
Erlebbare konkrete Belastungen in den ländlichen Leipziger Gemeinden sind:
a) Schlammbelastung: An leichten Neigungen wird bei Platzregen Schlamm in Gärten und
Wohngrundstücke gespült. Hauptursache ist, dass der zunehmend an Humus verarmende Boden
mit schweren Maschinen bearbeitet und so verdichtet wird, dass die Bodenporen fast verschwinden.
Hecken und Gräben können diese Schlammfluten wirksam bremsen und vermindern.
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b) Staubbelastung: Wenn bei Wind trockene Felder bearbeitet werden, wird Staub in die
Wohngebiete geblasen, oft angereichert mit Pestiziden und Herbiziden sowie Dünger. Dies schädigt
langfristig Anwohner, aber auch die Landwirte. Denn was weggeblasen wird, ist u.a. fruchtbare
Muttererde. Das führt zu einer Verminderung der Bodenfruchtbarkeit. Hecken können hier spürbar
helfen, sie vermindern die Windgeschwindigkeit in Bodennähe und dienen als Filter.
Wir fragen daher an:
1. Was wurde durch die Stadtverwaltung seit 2006 unternommen, um die Landwirte der an
Wohngebiete angrenzenden Felder dazu zu veranlassen, im Rahmen des Feldheckenkonzeptes
sowie aktuell der CAP, mit Hecken oder breiten Rainen ihre Felder biologisch aufzuwerten und
gleichzeitig gegen Wohngebiete und Gärten abzuschirmen?
2. Welche Flächen am Stadtrand gehören der Stadt?
3. Was hat die Stadt getan, um die Pächter zu einer einwohnerfreundlichen Bodenbewirtschaftung,
u.a. Vermeidung von Schlamm durch lockeren, offenporigen Boden sowie Vermeidung von Staub, Dünger- und Pestizidimmissionen anzuhalten?
4. Welche Gründe sind der Verwaltung bekannt, warum Entwässerungsgräben um Felder de facto
nicht mehr existieren, die traditionell neben ihrer Rolle für die biologische Artenvielfalt auch eine
wichtige Ableitungsfunktion bei massiven Regenfällen oder Tauwetter innehaben sollen?
5. Gibt es ein Konzept für die Wiederherstellung von Grabensystemen und die Anbindung an das
Gewässernetz? Wenn ja, ist dieses durch Kosten unterlegt?
6. Welche Kosten entstehen für die Stadt durch Regen/Schlamm, der von Feldern in Gärten und
Wohnsiedlungen abfließt?
7. Was wurde getan, um die Nutzer von an Feldern angrenzenden Grundstücken über ihre Rechte
bei eventuellen Giftimmissionen nach Bundesimmissionsschutzgesetz aufzuklären?
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