Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1003791.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
15.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. DS-00119/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
23.09.2014
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Finanzen
20.10.2014
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
20.11.2014
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bereitstellung von zweckgebundenen Mehrerträgen und Mehraufwendungen zur
Winterschadensbeseitigung gemäß § 19 Abs. Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik i.H.v.
2.222.643,00 € im Innenauftrag 106654100011 – Winterschadensbeseitigung
Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass in 2014 die zweckgebundenen Mehrerträge zur
Winterschadensbeseitigung im Innenauftrag 106654100011/ Sachkonto 3141 0000 in Höhe von
2.222.643,00 € gem. § 19 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik in gleicher Höhe als Mehraufwendungen
im Innenauftrag 106654100011 / Sachkonto 4221 1000 bereitgestellt werden.
2. Die städtischen Eigenmittel i.H.v. 555.660,00 € werden im Rahmen der Planung 2015
eckwertneutral im Innenauftrag 106654100011 – Winterschadensbeseitigung/Sachkonto 4221
1000 veranschlagt.
3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die am Jahresende nicht verbrauchten Mittel entsprechend
§ 21 Abs. 3 und 4 SächsKomHVO-Doppik nach 2015 übertragen werden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
2014
2.222.643,00 €
1006654100011/
SK 3141 0000
Aufwendungen
2014
2.222.643,00 €
1006654100011/
SK 4221 1000
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Verkehrs- und Tiefbauamt
13.08.2014
Bereitstellung von zweckgebundenen Mehrerträgen und Mehraufwendungen zur Winterschadensbeseitigung gemäß § 19 Abs.
Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik i.H.v, 2.222.643,00 € im Innenauftrag 106654100011 – Winterschadensbeseitigung
Bereitstellung von zweckgebundenen Mehrerträgen und Mehraufwendungen zur Winterschadensbeseitigung gemäß § 19 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik i.H.v,
2.222.643,00 € im Innenauftrag 106654100011 – Winterschadensbeseitigung
Durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) wurde zum bestehenden Zuwendungsbescheid vom 29.04.2013 ein Änderungsfestsetzungsbescheid erlassen. Danach
werden weitere Sonderzuweisungen zweckgebunden zur Beseitigung von Schäden des Winters 2012/2013 in Höhe von 2.222.643,00 € ausgereicht.
Die Zuwendungskriterien zur Art und Weise der Bauausführung bleiben bestehen. Der Verwendungszeitraum wird bis 31.12.2015 verlängert.
Die Auszahlung erfolgt durch das LASuV ohne vorheriges Antragsverfahren der Kommunen
vollständig in 2014. Es werden keine Zinsen erhoben.
Die durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ausgereichten Mittel in Höhe von
2.222.643,00 € werden als Mehrerträge gemäß §19 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik im Innenauftrag 106654100011/Sachkonto 3141 0000 und in gleicher Höhe als Mehraufwendungen
im Innenauftrag 106654100011/Sachkonto 4221 1000 bereitgestellt.
Der durch den städtischen Haushalt zu tragende Eigenanteil beträgt ein Viertel des Zuwendungsbetrages, d.h. 555.660,75 €. Die notwendigen Eigenmittel werden im Jahr 2015 im
Rahmen des Eckwertes des VTA auf den Innenauftrag 106654100011 planmäßig eingeordnet.
Um eine ständige Übersicht über den Umsetzungsstand der bewilligten Mittel zu ermöglichen, erfolgt die Abrechnung über den Innenauftrag 106654100011.
Da sich der Bewilligungszeitraum über die Jahre 2014 und 2015 erstreckt, sind zur vollständigen Untersetzung der Zuwendung im Rahmen einer erforderlichen Nachweisführung gegenüber dem Bewilligungsgeber alle am Jahresende 2014 nicht verausgabten Mittel (Fördermittel) in das Jahr 2015 zu übertragen.
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