Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1004590.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
15.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. A-00069/14-ÄA-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
2. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
2. Lesung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Sondernutzungssatzung anpassen- Mensafreisitz gebührenfrei stellen
Änderungsvorschlag
Neufassung des Beschlussvorschlags
Die Sondernutzungssatzung wird in § 6 wie folgt geändert
§ 6 (4): Auf Antrag können Sondernutzungsgebühren ganz oder teilweise erlassen werden
- für Sondernutzungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen
- für Freisitze, deren Aufenthaltsqualität durch Baumaßnahmen in unmittelbarer
Nachbarschaft erheblich eingeschränkt wird, und für solche, die ausschließlich in
nichtkommerziellem und staatlich gefördertem Versorgungsauftrag (z.B.
Mensen) betrieben werden.
Begründung
Eine vollständige Gebührenfreiheit für den Mensafreisitz erscheint uns zu weitgehend und lässt
Gleichbehandlungsprobleme befürchten.
Die beantragte Ergänzung im § 6 (3) k) ist auch von der Satzungssystematik und der
Entstehungsgeschichte der Sondernutzungssatzung her problematisch.
Die Gebührenfreiheit für Freisitze in der ersten Saison wurde in den 1990er Jahren eingeführt, um
Anreize für die Belebung der Freisitzkultur zu schaffen. Vor allem aber ist diese Gebührenfreiheit auf
ein Jahr begrenzt. Eine dauerhafte Gebührenfreiheit geht weit über dieses Anliegen hinaus und ist
ein satzungssystematisch anderer Sachverhalt.
Gleichwohl ist für uns die Belastung des Betreibers durch die Gebührenforderung der Stadt in der
gegenwärtigen Höhe nachvollziehbar und kann als Härtefall angesehen werden.
Die Härtefallregelung in § 6 (4) der Satzung ist der geeignete Aufhänger, um hier eine Lösung zu
finden, mit der beide Seiten leben können.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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