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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1004590.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
15.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:40
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. A-00069/14-ÄA-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 2. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 2. Lesung Ratsversammlung Beschlussfassung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Sondernutzungssatzung anpassen- Mensafreisitz gebührenfrei stellen Änderungsvorschlag Neufassung des Beschlussvorschlags Die Sondernutzungssatzung wird in § 6 wie folgt geändert § 6 (4): Auf Antrag können Sondernutzungsgebühren ganz oder teilweise erlassen werden - für Sondernutzungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen - für Freisitze, deren Aufenthaltsqualität durch Baumaßnahmen in unmittelbarer Nachbarschaft erheblich eingeschränkt wird, und für solche, die ausschließlich in nichtkommerziellem und staatlich gefördertem Versorgungsauftrag (z.B. Mensen) betrieben werden. Begründung Eine vollständige Gebührenfreiheit für den Mensafreisitz erscheint uns zu weitgehend und lässt Gleichbehandlungsprobleme befürchten. Die beantragte Ergänzung im § 6 (3) k) ist auch von der Satzungssystematik und der Entstehungsgeschichte der Sondernutzungssatzung her problematisch. Die Gebührenfreiheit für Freisitze in der ersten Saison wurde in den 1990er Jahren eingeführt, um Anreize für die Belebung der Freisitzkultur zu schaffen. Vor allem aber ist diese Gebührenfreiheit auf ein Jahr begrenzt. Eine dauerhafte Gebührenfreiheit geht weit über dieses Anliegen hinaus und ist ein satzungssystematisch anderer Sachverhalt. Gleichwohl ist für uns die Belastung des Betreibers durch die Gebührenforderung der Stadt in der gegenwärtigen Höhe nachvollziehbar und kann als Härtefall angesehen werden. Die Härtefallregelung in § 6 (4) der Satzung ist der geeignete Aufhänger, um hier eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 2/4