Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1002836.pdf
Größe
195 kB
Erstellt
01.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. DS-00229/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
15.09.2014
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
25.09.2014
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
20.11.2014
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Berichterstattung zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und Heizung von
Leistungsberechtigten nach dem SGB II
Beschluss:
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Sachverhalt
Einleitung
Mit Ratsbeschluss RB-IV-780/07 wurde folgende Festlegung getroffen:
Jeweils bis zum 30. September eines Jahres legt der Oberbürgermeister dem
Stadtrat eine Analyse über die Entwicklung der Preise vor, die relevant für die Höhe
der Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung der von Hartz IV Betroffenen sind.
Mit der Informationsvorlage DS V/3553 vom 19.03.2014 wurde zuletzt entsprechend
dem Ratsbeschluss zu den Ergebnissen des Jahres 2013 informiert.
Auf Grundlage des im Jahr 2013 vereinbarten Konzepts zum Aufbau eines KdUControllings wurden dem Sozialamt durch das Jobcenter Leipzig im Mai 2014 die
notwendigen Kennzahlen für die jetzt vorliegende Berichterstattung übermittelt. Diese
Auswertung enthält detaillierte Angaben zu den Unterkunftskosten aller
Leistungsberechtigten auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Um
die bisherige Berichterstattung in dem gewohnten Umfang fortzuführen, war die
Ergänzung der o. a. Auswertung des Jobcenters um Angaben aus den regelmäßig
veröffentlichten Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zu den Beziehern von
Grundsicherung nach dem SGB II notwendig. Diese Quellen sind entsprechend
gekennzeichnet.
Nachträgliche Änderungen im Fallbestand wie rückwirkende Leistungsbewilligungen
oder -aufhebungen sind in der Stichtagsauswertung nicht abgebildet.
Da Leistungsberechtigte mit Wohneigentum nur einen geringen Anteil des gesamten
Fallbestandes einnehmen, werden hier nur Mieter von Wohnungen und deren Kosten
betrachtet.
Näher untersucht wurden die Mietkosten der Bedarfsgemeinschaften von
Leistungsberechtigten nach dem SGB II, deren Größe zugleich der tatsächlichen
Haushaltsgröße entsprach. So ist sicher gestellt, dass die Ergebnisse für die
jeweilige Haushaltsgröße aussagekräftig sind. Denn nur diese 1:1-Haushalte tragen
die vollständigen Unterkunftskosten bzw. bewohnen eine Wohnung allein. In den
verbleibenden – und hier nicht weiter untersuchten – Bedarfsgemeinschaften leben
weitere Haushaltsangehörige ohne eigenen Hausstand, die ggf. keine
Grundsicherungsleistungen beziehen wie Untermieter, Angehörige, Bewohner von
Wohngemeinschaften u. ä. Die Auswertung umfasst somit ca. 87% aller
Bedarfsgemeinschaften, die zur Miete wohnen.
Nachfolgend werden die wesentlichen Erkenntnisse dieser Auswertung in
komprimierter Form dargestellt. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die
tatsächlichen Kostenwerte noch in einem ausgewogenen Verhältnis zu den im Jahr
2012 festgelegten kommunalen Eckwerten stehen. Deutlich gestiegen sind
gegenüber 2013 die Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten. Die
Grundmieten haben sich im Jahresverlauf nur geringfügig erhöht.
Über die tatsächlich monatlich anfallenden Mietkosten hinaus entstehende
Mehrkosten durch Nebenkostenabrechnungen können im Einzelfall nach Prüfung der
wirtschaftlichen Angemessenheit als Beihilfe übernommen werden. Diese
Seite 1 von 19
Kostenpositionen werden statistisch nicht detailliert erfasst und wurden für diese
Berichterstattung nicht gesondert analysiert.
1. Untersuchung der Unterkunftskosten aller Haushalte
Tabelle 1 - Fallmenge Leistungsberechtigter 1:1-Haushalte mit Miete
(Untersuchungsgröße)
alle BG
20
10
20
12
20
13
20
141
1 PHH
2 PHH
26.602 60,9%
8.966 20,5%
4.651 10,7%
2.326
5,3%
1.112
2,5%
43.657
25.510 61,8%
8.397 20,3%
4.165 10,1%
2.118
5,1%
1.109
2,7%
41.299
24.303 62,0%
7.812 20,0%
3.909 10,0%
2.033
5,2%
1.110
2,8%
39.167
24.027 60,9%
7.865 19,9%
4.163 10,6%
2.076
5,3%
1.289
3,3%
39.420
1:1 HH
2010
2012
2013
2014
23.646
22.702
21.708
20.964
1 PHH
59,1%
60,1%
60,5%
61,1%
3 PHH
2 PHH
8.473
7.899
7.361
6.782
21,2%
20,9%
20,5%
19,8%
3 PHH
4.517
4.030
3.773
3.613
11,3%
10,7%
10,5%
10,5%
4 PHH
4 PHH
2.269
2.059
1.982
1.870
5,7%
5,5%
5,5%
5,5%
> 4 PHH
S
u
> 4 PHH
m
m
e
1.080
2,7%
1.073
2,8%
1.070
3,0%
1.074
3,1%
1
0
100%
0
%
Ø
Σ alle BG
100%
100%
100%
100%
1:1 in 2010
88,9%
94,5%
97,1%
97,5%
97,1%
1:1 in 2012
89,0%
94,1%
96,8%
97,2%
96,8%
1:1 in 2013
89,3%
94,2%
96,5%
97,5%
96,4%
1
S
u
m
m
e
39.985
37.763
35.894
34.303
9
1
,
6
%
Ø
9
1
,
4
%
Ø
9
1
,
6
%
geänderte Datengrundlage ab 2014: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II,
Wohn- und Kostensituation, Nürnberg, Januar 2014 (nur 1-Personen-Haushalte)
Seite 2 von 19
1:1 in 2014
87,3%
86,2%
86,8%
90,1%
83,3%
Ø
8
7
,
0
%
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Miete ist von 2010 zu 2014 um ca. 4.200
(-9,7% zu 2010) und das Verhältnis aller Bedarfsgemeinschaften zu 1:1 Haushalten
von ursprünglich 91,6% (2010) auf 87,0% (2014) gesunken. Weiterhin fällt auf, dass
der Anteil der 1-Personen-Haushalte an allen leistungsberechtigten 1:1-Haushalten
in Mietwohnungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich (von 59,1% auf jetzt
61,1%) angestiegen ist.
Tabelle 2 - Entwicklung aller 1- und 2-Personen-Bedarfsgemeinschaften mit Miete
Jahr
alle BG
2010
2012
2013
2014
43.657
41.299
39.167
39.420
1-Personen- 2-PersonenBG
BG
26.602
60,9%
25.510
61,8%
24.303
62,0%
24.027
60,9%
Summe
8.966
8.397
7.812
7.865
20,5%
20,3%
20,0%
19,9%
81,4%
82,1%
82,0%
80,8%
1- und 2-Personen-Haushalte stellen mit 81% weiterhin den Hauptteil aller
leistungsberechtigten Fälle. Dieser Wert entspricht deren Anteil an allen Leipziger
Haushalten (82,4%)2 und hat sich in den vergangenen vier Jahren kaum verändert.
2
Statistisches Jahrbuch 2014, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, aktualisiert 03.04.2014
Seite 3 von 19
Tabelle 3 - Fallmengen im relativen Vergleich aller 1:1-Haushalte
Fallcharakt
eristik u.
Vergleichsj
ahr
1 PHH
n 20.964
2 PHH
n 6.782
3 PHH
n 3.613
4 PHH
n 1.870
> 4 PHH
n 1.074
Summen
n 34.303
2010
59,1%
21,2%
11,3%
5,7%
2,7%
2012
60,1%
20,9%
10,7%
5,5%
2,8%
2013
60,5%
20,5%
10,5%
5,5%
3,0%
2014
61,1%
19,8%
10,5%
5,5%
3,1%
2014 zu 2010
3,4%
- 6,6%
- 7,1%
- 3,5%
14,8%
2014 zu 2012
1,7%
- 5,3%
- 1,9%
-
10,7%
2014 zu 2013
1,0%
- 3,4%
-
-
3,3%
2010
64,9%
65,6%
Ver
teil
ung
Verä
nder
ung
Ant
eil
kos
ten
ange
me
sse
79,1%
Seite 4 von 19
81,8%
entf.
10
0
%
/
39
.9
85
10
0
%
/
37
.7
63
10
0
%
/
35
.8
94
10
0
%
/
34
.3
03
1
4
,
2
%
9
,
2
%
4
,
4
%
67
,7
%
/
26
.1
62
ner
HH
Verä
nder
ung
Anteil
koste
nunange
mess
ener
HH
2012
53,8%
54,1%
69,4%
74,1%
2013
65,2%
69,5%
81,1%
84,3%
2014
65,1%
67,6%
77,7%
81,6%
2014 zu 2010
0,3%
3,0%
- 1,8%
- 0,2%
2014 zu 2012
21,0%
25,0%
12,0%
10,1%
2014 zu 2013
- 0,2%
- 2,7%
- 4,2%
- 3,2%
2010
35,1%
34,4%
20,9%
18,2%
2012
46,2%
45,9%
30,6%
25,9%
2013
34,8%
30,5%
18,9%
15,7%
2014
34,9%
32,4%
22,3%
18,4%
Seite 5 von 19
56
,7
%
/
20
.8
05
68
,9
%
/
23
.9
94
67
,9
%
/
22
.5
73
0
,
3
%
1
9
,
8
%
1
,
5
%
32
,3
%
/
12
.4
90
43
,3
%
/
15
.8
85
31
,1
%
/
10
.8
30
32
,1
%
/
10
.6
56
-
Verä
nder
ung
2014 zu 2010
- 0,6%
- 5,8%
6,7%
1,1%
2014 zu 2012
- 24,5%
- 29,4%
- 27,1%
- 29,0%
2014 zu 2013
0,3%
6,2%
18,0%
17,2%
0
,
6
%
2
5
,
9
%
3
,
2
%
In Tabelle 3 wird die Entwicklung und relative Verteilung von Fällen mit rechnerisch
angemessenen und unangemessenen Unterkunftskosten dargestellt. Das bedeutet,
dass in den hier aufgeführten Fällen mit unangemessenen KdU (2014: 10.656) durch
das Jobcenter geprüft wurde, ob die KdU trotz Überschreitung der Eckwerte im
konkreten Einzelfall noch angemessen sind. Im Ergebnis traf das auf 3.636 Fälle zu,
so dass tatsächlich nur 7.020 Fälle in der Unangemessenheit verblieben; das
entspricht ca. 21% aller 1:1 Haushalte mit Miete.
Die Angemessenheitsquote über alle Haushaltsgrößen von 67,7% (2010) ist im Jahr
2012 deutlich auf 56,7% gefallen und stieg in 2013 wieder auf 68,9% aller Fälle an.
Dieser Wert blieb mit 67,9% im Jahr 2014 fast unverändert. Ursache für diese
Entwicklung der vergangenen beiden Jahre ist die Anhebung der Mietobergrenzen
zum 01.10.2012. Dennoch sind weiterhin fast ein Drittel aller leistungsberechtigten
Fälle rechnerisch unangemessen. Das betrifft insbesondere die 1- (34,9%) und 2Personen-Haushalte (32,4%).
Der im Jahr 2011 vollzogene Methodenwechsel im „Schlüssigen Konzept“ der Stadt
Leipzig – von der Brutto-Warmmiete hin zur Brutto-Kaltmiete – war aufgrund der
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erforderlich. Die hohe Quote an
Haushalten mit unangemessenen Mietkosten ist u. a. auch das Resultat der in der
Betrachtung entfallenen Heizkosten, welche nicht mehr für die Kompensation einer
zu hohen Brutto-Kaltmiete zur Verfügung standen. Durch diese Änderung wird der
Anteil
der
zu
hohen
Grundmieten
vor
allem
im
Bereich
der
1-Personen-Haushalte statistisch noch deutlicher. Die Quote der rechnerischen
Unangemessenheit innerhalb dieser Untergruppe ist dennoch im Vergleich zu 2012
um fast ein Viertel gesunken. Ursache ist auch hier die Anhebung der
Mietobergrenzen.
Tabelle 4 - Kosten- und Wohnflächenstruktur aller 1:1-Haushalte
Ø
1:1 HH
1 PHH
2 PHH
3 PHH
4 PHH
> 4 PHH
a
Seite 6 von 19
l
l
e
r
H
H
.
tatsächli
2010
che mtl.
2012
Miete in
2013
€
(Brutto2014
warm)3
100% MOG
2010
mtl.
2012
Auszahl
-betrag
2013
in €
20144
2010
Ø
2012
Wohnflä
che
2013
in m² 4
2014
angem. Wohnfläche
in m²
293,58
294,35
298,10
397,89
406,18
407,93
465,16
476,59
479,94
522,20
535,14
538,25
610,34
622,98
624,82
356,76
371,37
374,68
303,64
415,58
486,86
546,98
640,25
381,54
315,45
420,60
525,75
595,85 665,95 u. mehr
246,64
292,40
333,14
388,88 481,58
259,46
311,88
351,72
408,84 499,49
262,82
319,95
360,29
420,02 516,29
265,73
330,40
384,69
440,81 543,74
46,7
62,6
72,5
82,1
96,5
46,2
62,6
72,8
82,8
96,3
46,2
62,4
72,7
82,4
96,1
46,4
62,4
72,6
82,1
96,5
45
60
75
85
280,62
295,24
301,02
307,66
56,0
57,6
57,6
57,7
85 u. mehr
Die Kostenentwicklung zeigt seit 2010 eine kontinuierliche Erhöhung der
tatsächlichen Mieten. Die durchschnittliche tatsächliche Miethöhe der 1- und 2Personen-Haushalte lag ab 2010 deutlich und erstmals über den damaligen
Angemessenheitsgrenzen. Durchgängig über alle Haushaltsgrößen hatten sich die
mietvertraglich geschuldeten Unterkunftskosten und der durchschnittliche
Auszahlbetrag je Fall erhöht. Nach der Anhebung der Mietobergrenzen in den Jahren
2011 und 2012 liegt die durchschnittliche tatsächliche Miete für alle Haushalte wieder
innerhalb der jeweiligen höheren Angemessenheitswerte.
Tabelle 5 - Wohnflächenstreuung aller 1:1-Haushalte in 2014
1:1 HH
1 PHH
n 20.964
2 PHH
n 6.782
3 PHH
n 3613
4 PHH
n 1.870
> 4 PHH
n 1.074
Summe
n 34.303
kalk.
Anspruch
45 m²
60 m²
75 m²
85 m²
> 85 m²
1,92 Mio. m²
65,5%
(63,3)*
entf.
≤ 45 m²
45 – 50 m²
50 – 60 m²
60 – 65 m²
65 – 75 m²
75 – 85 m²
3
50,8%
(48,6)*
23,0%
14,7%
46,4%
(45,3)*
72,3%
(71,4)*
26,5%
11,5%
27,1%
16,4%
geä. Datengrundlage ab 2012, Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II,
Wohn- und Kostensituation, Nürnberg, Januar 2012-14
4geä.
Datengrundlage: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, Report für
Kreise und kreisfreie Städte, Nürnberg, Januar 2014
Seite 7 von 19
> 85 m²
Ø Wohnfläche
Normerfüllung
Wohnfläche
Überschreitung
Wohnfläche
46,4 m²
62,4 m²
11,3%
72,6 m²
(46,2 m²)*
(62,4 m²)*
(72,7 m²)*
(82,4 m²)*
50,8%
46,4%
72,3%
65,5%
49,2%
53,6%
27,7%
34,5%
Ø 46,9%
(51,4)*
(54,7)*
(28,6)*
(36,7)*
(48,8)*
26,5%
60 – 65 m²
27,1%
> 65 m²
16,4%
75 – 85 m²
11,3%
> 85 m²
entf.
Ø 23,0%
entf.
Ø 24,7%
23,0%
45 – 50 m²
26,2%
> 50 m²
*Vorjahresdaten in ()
davon mit niedriger Relevanz
davon mit hoher
Relevanz
34,5%
82,1 m²
entf.
Ø 57,7 m²
(57,6 m²)*
Ø 53,1%
entf.
(51,2)*
Die Auswertung der Wohnflächen zeigt, dass eine zu große Wohnfläche einen
erheblichen Einfluss auf die Kostenangemessenheit des jeweiligen Einzelfalls hat.
Nicht von Bedeutung ist dabei, dass die durchschnittliche Wohnfläche aller
Haushaltsgrößen annähernd deren angemessener Fläche entspricht.
Fast die Hälfte aller Bedarfsgemeinschaften bewohnt Wohnungen mit einer
unangemessen großen Wohnfläche. Bei jeder vierten Bedarfsgemeinschaft liegt eine
Wohnflächenüberschreitung von mehr als 10% des für die Bedarfsgemeinschaft
maßgeblichen Angemessenheitswertes vor.
Nach Abzug der nur geringfügigen Wohnflächenüberschreitungen (vorletzte Zeile der
Tabelle) verbleibt ca. ein Viertel der 1- und 2-Personen-Haushalte mit einer deutlich
zu großen Wohnfläche, die sich zwangsläufig auf die tatsächlichen Brutto-Kosten
auswirken muss. Die auf dieser zu großen Wohnfläche basierenden zu hohen Mieten
lassen sich i.d.R. nicht durch eine geringere Grundmiete je m² kompensieren. Die
Wohnflächen der Haushalte mit unangemessenen Unterkunftskosten werden in
Kapitel 2 näher betrachtet.
Deutlich entspannter ist die Situation bei Haushalten mit mehr als 2 Personen. Hier
werden die Wohnflächenhöchstgrenzen überwiegend oft eingehalten.
Seite 8 von 19
Tabelle 6 - Grundmietenstreuung aller 1:1-Haushalte in 2014
1:1 HH
1 PHH
n 20.964
2 PHH
n 6.782
akt.
Eckwert
Ø
Grundmiete
aller 1:1 HH
≤ 4,00 €/m²
4,01 - 4,25 €/m²
4,26 - 4,50 €/m²
4,51 - 4,75 €/m²
4,76 - 5,00 €/m²
5,01 - 5,50 €/m²
5,50 - 6,00 €/m²
> 6,00 €/m²
3 PHH
n 3.613
4 PHH
n 1.870
> 4 PHH
n 1.074
Summe
n 34.303
4,48 €/m²
4,32 €/m²
(4,29)*
25,0%
11,1%
12,5%
10,4%
11,5%
14,6%
7,1%
7,8%
4,33 €/m²
28,0%
16,1%
16,5%
11,8%
11,2%
11,0%
3,5%
2,0%
4,32 €/m²
26,9%
14,0%
17,1%
13,3%
12,5%
10,7%
3,7%
1,9%
4,28 €/m²
30,5%
13,9%
17,2%
11,4%
12,1%
11,2%
2,9%
0,9%
4,26 €/m²
4,26 €/m²
(4,31)*
(4,27)*
(4,30)*
(4,22)*
(4,16)*
Normerfüllung
48,6%
(53,0)*
von 4,48 €/m²
opDS - MSP
10,4%
4,49 - 4,75 €/m²
Median MSP
70,5%
bis ca. 5,00 €/m²
Überschreitung
51,4%
von 4,48 €/m²
*Vorjahresdaten in ()
60,6%
58,0%
61,6%
Ø 53,3%
(65,0)*
(64,6)*
(69,2)*
(57,7)*
11,8%
13,3%
11,4%
Ø Grundmiete
entf.
26,4%
12,7%
14,2%
11,0%
11,5%
13,0%
5,6%
5,4%
Ø 4,32 €/m²
(4,29)*
Ø 11,0%
entf.
83,5%
83,7%
85,0%
Ø 76,0%
39,4%
42,0%
38,4%
Ø 46,7%
Wie schon in der Übersicht zur Einhaltung der Wohnflächenhöchstgrenzen zeigt sich,
dass Haushalte mit mehreren Personen die Angemessenheitskriterien weitaus
häufiger einhalten als 1-Personen-Haushalte. Eine Ursache dafür ist, dass sich die
Versorgungslage und die Auswahlmöglichkeiten an geeignetem Wohnraum für die
größeren Haushalte weitaus besser darstellt; das wird auch durch die Ergebnisse der
zurückliegenden Jahre und die letztjährige Untersuchung der Leipziger
Angebotsmieten5 bestätigt.
Bei den 1-Personen-Haushalten ist die durchschnittliche Grundmiete mit 4,33 €/m²
am höchsten und erneut gegenüber dem Vorjahresergebnis angestiegen. Zu
beachten ist dabei, dass kleine Wohnungen generell höhere Grundmieten je m²
haben, da dem Vermieter im Verhältnis zur Wohnfläche höhere Errichtungs- bzw.
Sanierungskosten als bei größeren Wohnungen entstehen.
Die Grundmieten der Haushalte mit unangemessenen Unterkunftskosten werden
unter Punkt 2 näher betrachtet.
5DS
V/3516 vom 09.12.2013
Seite 9 von 19
Tabelle 7 - Tatsächliche Kosten aller 1:1-Haushalte nach Mietvertrag
1:1 HH
n 34.303
Betriebs
kosten in
€/m²
1 PHH
2 PHH
3 PHH
4 PHH
> 4 PHH
Ø
2010
1,05
1,10
1,12
1,11
1,13
1,08
2012
1,08
1,11
1,13
1,13
1,15
1,10
2013
1,08
1,11
1,13
1,13
1,16
1,10
2014
1,15
1,14
1,16
1,16
1,17
1,15
Eckwert
Heizkost
en in
€/m²
1,33
2010
1,02
1,06
1,08
1,09
1,14
1,05
2012
1,07
1,11
1,15
1,15
1,20
1,10
2013
1,08
1,13
1,16
1,16
1,20
1,12
2014
1,15
1,15
1,18
1,18
1,23
1,16
Eckwert
Grundmi
ete in
€/m²
1,20
2010
4,21
4,20
4,22
4,16
4,05
4,20
2012
4,26
4,24
4,24
4,20
4,08
4,24
2013
4,31
4,27
4,30
4,22
4,16
4,29
2014
4,33
4,32
4,28
4,26
4,26
4,32
Eckwert
BruttoMiete in
€/m²
4,48
2010
6,28
6,36
6,42
6,36
6,32
6,33
2012
6,41
6,46
6,52
6,48
6,43
6,44
2013
6,47
6,51
6,59
6,51
6,52
6,51
2014
6,63
6,61
6,62
6,60
6,66
6,63
Eckwert
7,01
Alle Angaben in Tabelle 7 entsprechen dem jeweils errechneten Durchschnittswert
über alle Fälle und werden hier dem jeweils aktuellen Eckwert gegenübergestellt.
Die unterschiedlich hohen Betriebskosten der abgebildeten Haushaltsgrößen
ergeben sich aus der Anzahl der Bewohner. Mehr Bewohner verursachen i.d.R.
einen höheren Kaltwasserverbrauch und haben damit höhere kalte Betriebskosten je
m² Wohnfläche. Diese Systematik kann auch für andere Kostenpositionen gelten,
soweit deren Umlage nach Verbrauch und nicht über die Wohnfläche erfolgt. Über
alle Haushaltsgrößen ist eine Erhöhung der Betriebskosten feststellbar.
In diesen Werten sind die aus Betriebskostennachforderungen resultierenden Kosten
noch nicht enthalten. Seit Jahren ist zu beobachten, dass Nachforderungen nur sehr
zurückhaltend auf die künftigen Vorauszahlungen der Mieter umgelegt werden. Im
Ergebnis wird damit verschleiert, dass tatsächlich ein Anstieg der Betriebskosten
stattfindet.
Seite 10 von 19
Wie bereits bei den Betriebskosten ist auch bei den Heizkosten durchgängig über
alle Haushaltsgrößen eine weitere Kostensteigerung zu verzeichnen. Die
Energiepreissteigerungen der letzten Jahre führten insgesamt zu höheren Kosten.
Da Heizkosten seit dem Jahr 2011 separat geprüft und im Rahmen der individuellen
Angemessenheit gewährt werden, wirkt sich hier die oben beschriebene
„Verschleierung“ weniger stark aus.
Allein der Preisanstieg zwischen 2010 und 2013 führte bislang zu einer
Kostensteigerung für die Haushalte von bis zu 10% allein bei der Höhe der
Heizkostenvorauszahlung.
In den dargestellten Kosten sind keine Heizkostennachforderungen enthalten, da
diese statistisch nicht abgebildet werden. Das gilt auch für die Nachzahlungen für
kalte Betriebskosten. Daher muss in beiden Fällen von tatsächlich höheren
Nebenkosten je m² ausgegangen werden. Der Effekt wird im nachfolgenden Beispiel
verdeutlicht.
Beispiel: Ein 1-Personen-Haushalt mit einer Wohnfläche von 45m² muss
eine Nachzahlung für Heizkosten in Höhe von 100 € erbringen.
Das entspricht einer monatlichen Belastung von 0,19 €/m²
Wohnfläche.
Bei
einer
angenommenen
monatlichen
Vorauszahlung für Heizkosten von 1,10 €/m² betragen die
tatsächlichen Heizkosten somit 1,29 €/m² (1,10 € zzgl. 0,19 €).
Tritt dieser Sachverhalt in der Praxis ein, können die
Differenzbeträge aus der Heizkostennachforderung – im
Beispiel 100 € – als einmalige Beihilfe im Rahmen der
tatsächlichen Angemessenheit zusätzlich zu den bereits als
Bedarf anerkannten Heizkostenvorauszahlungen durch das
Jobcenter übernommen werden.
Die unterschiedlich hohen Heizkosten der verschiedenen Haushaltsgrößen ergeben
sich auch hier aus der Anzahl der Bewohner, da in den Heizkosten immer auch
Warmwasserkosten enthalten sind. Mehrere Haushaltsmitglieder verursachen
gemessen an ihrer Wohnfläche einen höheren Warmwasserverbrauch und haben
damit höhere Heizosten je m². Von den gesamten Heizkosten beträgt der Anteil der
Kosten für Wassererwärmung durchschnittlich 20%.
Seite 11 von 19
2. Untersuchung kostenunangemessener 1:1-Haushalte
Tabelle 8 - Wohnflächenstreuung kostenunangemessener 1:1-Haushalte in 2014
1:1 HH
kalk.
Anspruch
≤ 45 m²
45 – 50 m²
50 – 60 m²
60 – 65 m²
65 – 75 m²
75 – 85 m²
> 85 m²
Ø Wohnfläche
Normerfüllung
Wohnfläche
Überschreitung
Wohnfläche
1 PHH
n 7.311
2 PHH
n 2.196
3 PHH
n 805
4 PHH
n 344
> 4 PHH
entf.
Summe
n 10.656
45 m²
60 m²
75 m²
85 m²
> 85 m²
0,666 Mio. m²
18,3%
29,4%
30,7%
20,9%
21,6%
54,0%
53,9 m²
68,4 m²
29,8%
35,5%
82,3 m²
(58,9)*
(67,0)*
(81,1)*
29,1%
70,9%
93,8 m²
(91,9)*
18,3%
20,9%
34,7%
29,1%
81,7%
79,1%
65,3%
70,9%
(88,5)*
(82,6)*
(72,3)*
(79,3)*
25,1%
60 – 65 m²
54,0%
> 65 m²
29,8%
75 – 85 m²
35,5%
> 85 m²
29,4%
45 – 50 m²
52,3%
> 50 m²
*Vorjahresdaten in ()
davon mit niedriger Relevanz
davon mit hoher
Relevanz
34,7%
25,1%
entf.
entf.
entf.
entf.
entf.
Ø 63,5 m²
(62,0)*
Ø 20,4%
(13,8)*
Ø 79,6%
(86,2)*
Ø 28,3%
(21,4)*
Ø 51,3%
(64,8)*
Alle in Tabelle 8 dargestellten Fälle haben unangemessene Unterkunftskosten
(Brutto-kalt). Nur in durchschnittlich 20,4% der Fälle werden die Wohnflächengrenzen
eingehalten, 79,6% der Fälle haben eine unangemessene Wohnfläche. Besonders
auffällig ist, dass die unangemessen wohnenden 1-Personen-Haushalte mit einer
durchschnittlichen Wohnfläche von 53,9 m² die angemessene Wohnflächengrenze
von 45 m² um 20% überschreiten. Bei Wohnungen dieser Größe handelt es sich
vermutlich überwiegend um kleine 2-Raum-Wohnungen, die stärker nachgefragt und
daher teurer als vergleichbare 1-Raum-Wohnungen sind.
Seite 12 von 19
Tabelle 9 - Grundmietenstreuung kostenunangemessener 1:1-Haushalte in 2014
1:1 HH
1 PHH
n 7.311
2 PHH
n 2.196
3 PHH
4 PHH
n 805
n 344
4,48 €/m²
akt.
Eckwert
Ø
Grundmiete
aller 1:1 HH
≤ 4,00 €/m²
4,01 - 4,25 €/m²
4,26 - 4,50 €/m²
4,51 - 4,75 €/m²
4,76 - 5,00 €/m²
5,01 - 5,50 €/m²
5,50 - 6,00 €/m²
> 6,00 €/m²
> 4 PHH
entf.
Summe
n 10.656
(4,48)*
4,32 €/m²
(4,29)*
19,3%
10,1%
12,0%
11,8%
15,1%
18,7%
7,6%
5,4%
4,58 €/m²
17,6%
11,5%
14,8%
12,0%
16,3%
18,0%
5,8%
4,0%
4,61 €/m²
18,8%
9,3%
13,0%
13,3%
14,3%
16,1%
9,3%
5,8%
4,65 €/m²
18,3%
10,8%
16,6%
12,2%
14,8%
15,4%
9,0%
2,9%
4,59 €/m²
(4,55)*
(4,61)*
(4,65)*
(4,61)*
Normerfüllung
41,4%
(44,4)*
von 4,48 €/m²
opDS - MSP
11,8%
4,49 - 4,75 €/m²
Median MSP
68,3%
bis ca. 5,00 €/m²
Überschreitung
58,6%
von 4,48 €/m²
*Vorjahresdaten in ()
43,9%
41,1%
45,7%
Ø 42,0%
(42,1)*
(40,3)*
(46,0)*
(43,7)*
12,0%
13,3%
12,2%
Ø Grundmiete
entf.
entf.
Ø 4,59 €/m²
(4,57)*
Ø 12,0%
entf.
72,2%
68,7%
72,7%
Ø 69,3%
56,1%
58,9%
54,3%
Ø 58,0%
Wie in Tabelle 9 ersichtlich, halten lediglich 42,0% der unangemessen wohnenden
Haushalte die Angemessenheitsgrenze von 4,48 €/m² Grundmiete ein. Zwischen den
verschiedenen Haushaltsgrößen gibt es keine nennenswerten Unterschiede
hinsichtlich der Überschreitung angemessener Grundmieten.
Seite 13 von 19
Abbildung 1 - Vergleich aller mit den kostenunangemessenen 1-PersonenHaushalten
Tabelle 10 - Daten zu Abbildung 1
alle Haushalte
unangemessene Haushalte
4,33 €
4,58 €
Ø Wohnfläche
46,4 m²
53,9 m²
Ø Grundmiete gesamt
200,91 €
246,86 €
Ø Grundmiete je m²
Abbildung 1 verdeutlicht am Beispiel der 1-Personen-Haushalte, dass die
Unterkunftskosten wesentlich stärker durch die Überschreitung der angemessenen
Wohnflächen als durch eine zu hohe Grundmiete je m² beeinflusst werden.
Haushalte mit unangemessenen Unterkunftskosten kompensieren zu hohe
Grundmieten nicht durch einen "Flächenverzicht", sondern wohnen eher noch in
Wohnungen mit einer zu großen Wohnfläche. Die durchschnittliche Wohnfläche der
kostenunangemessen wohnenden 1-Personen-Haushalte ist aber im Vergleich zum
Vorjahr von 58,9 m² auf 53,9 m² gesunken.
Dennoch befinden sich 2014 über 5.000 Bedarfsgemeinschaften weniger als im Jahr
2012 in der Unangemessenheit (-32,9%). Hauptgrund dafür ist die Anhebung der
Mietobergrenze auf 4,48 €/m². Das spiegelt sich auch in der Entwicklung der
Einhaltung der Mietobergrenzen wider (47,2% in 2012, 53,3% in 2014). Die
Anhebung der Mietobergrenze hat damit das erwartete Ergebnis bestätigt. Ehemals
geringfügig über den alten Grenzen liegende Haushalte wohnen wieder
kostenangemessen. Bedarfsgemeinschaften mit unangemessen hohen Kosten stand
für eine Grundmiete von 4,48 €/m² eine ausreichende Anzahl kostenangemessenen
Wohnraums zur Neuanmietung zur Verfügung. Dies wurde mit der Untersuchung der
Angebotsmieten im Jahr 2013 nachgewiesen.6
6DS
V/3516 vom 09.12.2013
Seite 14 von 19
3. Untersuchung der Haushalte, die ergänzende Leistungen für ihre
Unterkunftskosten erhalten
Zusätzlich zu den Daten der Unterkunftskosten im engeren Sinne wurde speziell die
Gruppe der Leistungsberechtigten untersucht, die ergänzende Leistungen nur für die
Unterkunftskosten benötigen.
Tabelle 11 - Struktur der 1:1-Haushalte mit ergänzenden Leistungen nur für KdU
1:1 HH 1 PHH
2
PHH
3
PHH
4
PHH
> 4 Summ
PHH
en
2010 23.646 59,1% 8.473
21,2% 4.517
11,3% 2.269
5,7% 1.080
2,7% 39.985
100%
2012 22.702 60,1% 7.899
20,9% 4.030
10,7% 2.059
5,5% 1.073
2,8% 37.763
100%
2013 21.708 60,5% 7.361
20,5% 3.773
10,5% 1.982
5,5% 1.070
3,0% 35.894
100%
2014 20.964 61,1% 6.782
19,8% 3.613
10,5% 1.870
5,5% 1.074
3,1% 34.303
100%
darin enthaltene BG mit Einkommen
2010
7.316 4.093 2.417 1.358
2012
8.218 7.071 4.157 2.127
2013
8.063 6.556 3.895 2.039
2014
6.740 5.738 3.567 1.857
entf.
15.184
38,0%
21.573
57,1%
20.553
57,3%
17.902
53,8%
darunter enthaltene BG mit ergänzenden Leistungen
nur für KdU
2010
2012
2013
2014
2.603 11,0% 981
1.027
1.952
1.640
4,5% 416
9,0% 732
7,8% 798
11,6% 429
5,3% 132
9,9% 328
11,8% 202
9,5% 166
3,3%
50
8,7% 148
5,6% 106
7,3%
1
0
4.179 ,
5
%
2,4%
4
,
1.625
3
%
7,5%
8
,
3.160
8
%
5,7%
8
,
2.746
3
%
(6,0)
(
7
11,7 ,
1
)
BG nach Höhe der ergänzenden Leistungen nur für
KdU in %
< 50 €
6,515,5(6,5)(7,7)6,9
(5,1)
5,7
entf.
50,01 – 100 €
13,823,3
(13,6)
(14,5)6,9 (11,4)
Seite 15 von 19
7,5 (12,8)
18,6
(
1
3
,
9
)
100,01 – 150 €
150,01 – 200 €
200,01 – 250 €
250,01 – 300 €
> 300,01 €
16,328,4
(14,4)
(18,3)6,9 (13,5)
19,020,7
(17,6)
(24,2)
16,8 (12,3)
15,3 7,2
(14,6)
(20,4)
16,8 (15,6)
12,8 2,9
(12,8)
(11,2)
16,8 (18,6)
16,3 2,0
(20,5)(3,6)
28,7 (23,4)
(5,4)
(
1
6
22,5
,
4
)
15,1 (18,8)
(
2
1
19,7
,
3
)
13,2 (11,4)
(
1
8
10,6
,
2
)
15,1 (17,4)
(
1
2
7,7
,
6
)
28,3 (38,2)
(
1
0
9,2
,
5
)
15,1
*Vorjahresdaten in ()
Die in Tabelle 8 dargestellten Bedarfsgemeinschaften mit Einkommen, die
aufstockende Leistungen erhalten, beziehen z. B. Erwerbseinkommen, Renten oder
Arbeitslosengeld I. Ausgehend von der Anzahl der Fälle mit Einkommen und
ergänzenden Leistungen des Jobcenters wird darunter die Zahl der
Bedarfsgemeinschaften ausgewiesen, die als ergänzende Leistungen nur
kommunale KdU-Leistungen erhalten.
Im Jahresvergleich fällt zunächst auf, dass die Zahl der 1:1 Haushalte mit
Einkommen von 2013 (20.553) zu 2014 (17.902) abgenommen hat. Die Abnahme
resultiert überwiegend aus der Senkung der Anzahl der 1:1-Haushalte insgesamt,
aber auch aus dem Auslaufen diverser Arbeitsmarktprogramme.
Wie die Anzahl aller Bedarfsgemeinschaften (2013: 39.167, 2014: 39.420) blieb auch
die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die über Erwerbseinkommen verfügen,
nahezu konstant (2013: 16.294, 2014: 16.306).7
7
Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II; Bedarfe, Leistungen, Einkommen;
Nürnberg (Dez. 2012 und Dez. 2013)
Seite 16 von 19
Anders verhält es sich mit der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die neben ihrem
Einkommen ergänzende Leistungen nur für die KdU benötigen. Die Anzahl dieser
Fälle hat sich leicht verringert (von 3.160 auf 2.746 in 2013); die Quote ist damit von
8,8% (2013) auf jetzt 8,3% aller Bedarfsgemeinschaften gesunken.
Der Personenkreis mit einem ergänzenden KdU-Bedarf bis 100,00 € monatlich
umfasst ca. 30% aller Fälle und hat sich stark erhöht (zuvor 21%). Folglich verschiebt
sich der ergänzende KdU-Bedarf hin zu den niedrigeren ergänzenden
Leistungsbeträgen. Das lässt auf ein insgesamt gestiegenes Einkommensniveau
schließen. Aufgrund gestiegenen Einkommens benötigen die Bedarfsgemeinschaften
mit ergänzendem KdU-Bedarf geringere Zuschüsse zur Deckung ihrer
Unterkunftskosten.
Seite 17 von 19
4. Zusammenfassung der Ergebnisse
Wie in den vorangegangenen Abschnitten dargestellt, sank die Anzahl der
leistungsberechtigten Bedarfsgemeinschaften in den letzten Jahren kontinuierlich.
Gleichzeitig stiegen jedoch die tatsächlichen (angemessenen und unangemessenen)
Mieten je Bedarfsgemeinschaft an. Ursächlich dafür sind das generell gestiegene
Mietniveau und die Erhöhung der Nebenkosten.
Abbildung 2 - Verlauf der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Miete und deren
tatsächlicher Mieten
Durch den Anstieg der Mieten und der Nebenkosten wohnte im Zeitraum 2010 bis
2012 ein zunehmender Anteil der leistungsberechtigten Haushalte in
kostenunangemessenen
Unterkünften.
Die
Anhebung
der
nicht
mehr
bedarfsdeckenden Mietobergrenze im Jahr 2012 auf 4,48 €/m² und die damit
einhergehende Anhebung der Heiz- und Betriebskosten auf 1,20 €/m² bzw. 1,33 €/m²
führte zu einer Trendumkehr; erstmals seit 2007 nahm die Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften mit angemessenen KdU wieder zu und mit unangemessenen
KdU wieder ab (siehe Abbildung 3). Aufgrund derzeit weiter steigender Mieten und
der Erhöhung der Heizkosten ist eine regelmäßige Überprüfung der Mietobergrenzen
in den kommenden Jahren unerlässlich.
Seite 18 von 19
Abbildung 3 - Vergleich der Anzahl der Haushalte mit angemessenen und
unangemessenen KdU
Die Analyse der Entwicklung und tatsächlichen Mietpreise der leistungsberechtigten
Haushalte zeigt, dass unangemessene KdU vor allem dann entstehen, wenn hohe
Kosten je m² in Verbindung mit deutlichen Wohnflächenüberschreitungen auftreten.
Das bedeutet: Haushalte, die 2014 unangemessen wohnen, haben häufig zu große
Wohnungen; ein Wechsel in anderen (kosten- und flächenangemessenen)
Wohnraum findet häufig nicht statt. Da ein erheblicher Teil der unangemessenen
Mehrkosten durch Wohnflächenüberschreitungen verursacht ist, kommt der Suche
nach preiswerten und/oder kleineren Wohnungen und deren Vermittlung an
Betroffene eine große Bedeutung zu. Mit dem derzeitigen Beratungsangebot des
Sozialamtes wird dies gewährleistet.
Seite 19 von 19