Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1002836.pdf
Größe
195 kB
Erstellt
01.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:33

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. DS-00229/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 15.09.2014 Information zur Kenntnis Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 25.09.2014 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 20.11.2014 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Berichterstattung zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II Beschluss: Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Sachverhalt Einleitung Mit Ratsbeschluss RB-IV-780/07 wurde folgende Festlegung getroffen: Jeweils bis zum 30. September eines Jahres legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine Analyse über die Entwicklung der Preise vor, die relevant für die Höhe der Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung der von Hartz IV Betroffenen sind. Mit der Informationsvorlage DS V/3553 vom 19.03.2014 wurde zuletzt entsprechend dem Ratsbeschluss zu den Ergebnissen des Jahres 2013 informiert. Auf Grundlage des im Jahr 2013 vereinbarten Konzepts zum Aufbau eines KdUControllings wurden dem Sozialamt durch das Jobcenter Leipzig im Mai 2014 die notwendigen Kennzahlen für die jetzt vorliegende Berichterstattung übermittelt. Diese Auswertung enthält detaillierte Angaben zu den Unterkunftskosten aller Leistungsberechtigten auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Um die bisherige Berichterstattung in dem gewohnten Umfang fortzuführen, war die Ergänzung der o. a. Auswertung des Jobcenters um Angaben aus den regelmäßig veröffentlichten Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zu den Beziehern von Grundsicherung nach dem SGB II notwendig. Diese Quellen sind entsprechend gekennzeichnet. Nachträgliche Änderungen im Fallbestand wie rückwirkende Leistungsbewilligungen oder -aufhebungen sind in der Stichtagsauswertung nicht abgebildet. Da Leistungsberechtigte mit Wohneigentum nur einen geringen Anteil des gesamten Fallbestandes einnehmen, werden hier nur Mieter von Wohnungen und deren Kosten betrachtet. Näher untersucht wurden die Mietkosten der Bedarfsgemeinschaften von Leistungsberechtigten nach dem SGB II, deren Größe zugleich der tatsächlichen Haushaltsgröße entsprach. So ist sicher gestellt, dass die Ergebnisse für die jeweilige Haushaltsgröße aussagekräftig sind. Denn nur diese 1:1-Haushalte tragen die vollständigen Unterkunftskosten bzw. bewohnen eine Wohnung allein. In den verbleibenden – und hier nicht weiter untersuchten – Bedarfsgemeinschaften leben weitere Haushaltsangehörige ohne eigenen Hausstand, die ggf. keine Grundsicherungsleistungen beziehen wie Untermieter, Angehörige, Bewohner von Wohngemeinschaften u. ä. Die Auswertung umfasst somit ca. 87% aller Bedarfsgemeinschaften, die zur Miete wohnen. Nachfolgend werden die wesentlichen Erkenntnisse dieser Auswertung in komprimierter Form dargestellt. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die tatsächlichen Kostenwerte noch in einem ausgewogenen Verhältnis zu den im Jahr 2012 festgelegten kommunalen Eckwerten stehen. Deutlich gestiegen sind gegenüber 2013 die Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten. Die Grundmieten haben sich im Jahresverlauf nur geringfügig erhöht. Über die tatsächlich monatlich anfallenden Mietkosten hinaus entstehende Mehrkosten durch Nebenkostenabrechnungen können im Einzelfall nach Prüfung der wirtschaftlichen Angemessenheit als Beihilfe übernommen werden. Diese Seite 1 von 19 Kostenpositionen werden statistisch nicht detailliert erfasst und wurden für diese Berichterstattung nicht gesondert analysiert. 1. Untersuchung der Unterkunftskosten aller Haushalte Tabelle 1 - Fallmenge Leistungsberechtigter 1:1-Haushalte mit Miete (Untersuchungsgröße) alle BG 20 10 20 12 20 13 20 141 1 PHH 2 PHH 26.602 60,9% 8.966 20,5% 4.651 10,7% 2.326 5,3% 1.112 2,5% 43.657 25.510 61,8% 8.397 20,3% 4.165 10,1% 2.118 5,1% 1.109 2,7% 41.299 24.303 62,0% 7.812 20,0% 3.909 10,0% 2.033 5,2% 1.110 2,8% 39.167 24.027 60,9% 7.865 19,9% 4.163 10,6% 2.076 5,3% 1.289 3,3% 39.420 1:1 HH 2010 2012 2013 2014 23.646 22.702 21.708 20.964 1 PHH 59,1% 60,1% 60,5% 61,1% 3 PHH 2 PHH 8.473 7.899 7.361 6.782 21,2% 20,9% 20,5% 19,8% 3 PHH 4.517 4.030 3.773 3.613 11,3% 10,7% 10,5% 10,5% 4 PHH 4 PHH 2.269 2.059 1.982 1.870 5,7% 5,5% 5,5% 5,5% > 4 PHH S u > 4 PHH m m e 1.080 2,7% 1.073 2,8% 1.070 3,0% 1.074 3,1% 1 0 100% 0 % Ø Σ alle BG 100% 100% 100% 100% 1:1 in 2010 88,9% 94,5% 97,1% 97,5% 97,1% 1:1 in 2012 89,0% 94,1% 96,8% 97,2% 96,8% 1:1 in 2013 89,3% 94,2% 96,5% 97,5% 96,4% 1 S u m m e 39.985 37.763 35.894 34.303 9 1 , 6 % Ø 9 1 , 4 % Ø 9 1 , 6 % geänderte Datengrundlage ab 2014: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, Wohn- und Kostensituation, Nürnberg, Januar 2014 (nur 1-Personen-Haushalte) Seite 2 von 19 1:1 in 2014 87,3% 86,2% 86,8% 90,1% 83,3% Ø 8 7 , 0 % Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Miete ist von 2010 zu 2014 um ca. 4.200 (-9,7% zu 2010) und das Verhältnis aller Bedarfsgemeinschaften zu 1:1 Haushalten von ursprünglich 91,6% (2010) auf 87,0% (2014) gesunken. Weiterhin fällt auf, dass der Anteil der 1-Personen-Haushalte an allen leistungsberechtigten 1:1-Haushalten in Mietwohnungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich (von 59,1% auf jetzt 61,1%) angestiegen ist. Tabelle 2 - Entwicklung aller 1- und 2-Personen-Bedarfsgemeinschaften mit Miete Jahr alle BG 2010 2012 2013 2014 43.657 41.299 39.167 39.420 1-Personen- 2-PersonenBG BG 26.602 60,9% 25.510 61,8% 24.303 62,0% 24.027 60,9% Summe 8.966 8.397 7.812 7.865 20,5% 20,3% 20,0% 19,9% 81,4% 82,1% 82,0% 80,8% 1- und 2-Personen-Haushalte stellen mit 81% weiterhin den Hauptteil aller leistungsberechtigten Fälle. Dieser Wert entspricht deren Anteil an allen Leipziger Haushalten (82,4%)2 und hat sich in den vergangenen vier Jahren kaum verändert. 2 Statistisches Jahrbuch 2014, Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, aktualisiert 03.04.2014 Seite 3 von 19 Tabelle 3 - Fallmengen im relativen Vergleich aller 1:1-Haushalte Fallcharakt eristik u. Vergleichsj ahr 1 PHH n 20.964 2 PHH n 6.782 3 PHH n 3.613 4 PHH n 1.870 > 4 PHH n 1.074 Summen n 34.303 2010 59,1% 21,2% 11,3% 5,7% 2,7% 2012 60,1% 20,9% 10,7% 5,5% 2,8% 2013 60,5% 20,5% 10,5% 5,5% 3,0% 2014 61,1% 19,8% 10,5% 5,5% 3,1% 2014 zu 2010 3,4% - 6,6% - 7,1% - 3,5% 14,8% 2014 zu 2012 1,7% - 5,3% - 1,9% - 10,7% 2014 zu 2013 1,0% - 3,4% - - 3,3% 2010 64,9% 65,6% Ver teil ung Verä nder ung Ant eil kos ten ange me sse 79,1% Seite 4 von 19 81,8% entf. 10 0 % / 39 .9 85 10 0 % / 37 .7 63 10 0 % / 35 .8 94 10 0 % / 34 .3 03 1 4 , 2 % 9 , 2 % 4 , 4 % 67 ,7 % / 26 .1 62 ner HH Verä nder ung Anteil koste nunange mess ener HH 2012 53,8% 54,1% 69,4% 74,1% 2013 65,2% 69,5% 81,1% 84,3% 2014 65,1% 67,6% 77,7% 81,6% 2014 zu 2010 0,3% 3,0% - 1,8% - 0,2% 2014 zu 2012 21,0% 25,0% 12,0% 10,1% 2014 zu 2013 - 0,2% - 2,7% - 4,2% - 3,2% 2010 35,1% 34,4% 20,9% 18,2% 2012 46,2% 45,9% 30,6% 25,9% 2013 34,8% 30,5% 18,9% 15,7% 2014 34,9% 32,4% 22,3% 18,4% Seite 5 von 19 56 ,7 % / 20 .8 05 68 ,9 % / 23 .9 94 67 ,9 % / 22 .5 73 0 , 3 % 1 9 , 8 % 1 , 5 % 32 ,3 % / 12 .4 90 43 ,3 % / 15 .8 85 31 ,1 % / 10 .8 30 32 ,1 % / 10 .6 56 - Verä nder ung 2014 zu 2010 - 0,6% - 5,8% 6,7% 1,1% 2014 zu 2012 - 24,5% - 29,4% - 27,1% - 29,0% 2014 zu 2013 0,3% 6,2% 18,0% 17,2% 0 , 6 % 2 5 , 9 % 3 , 2 % In Tabelle 3 wird die Entwicklung und relative Verteilung von Fällen mit rechnerisch angemessenen und unangemessenen Unterkunftskosten dargestellt. Das bedeutet, dass in den hier aufgeführten Fällen mit unangemessenen KdU (2014: 10.656) durch das Jobcenter geprüft wurde, ob die KdU trotz Überschreitung der Eckwerte im konkreten Einzelfall noch angemessen sind. Im Ergebnis traf das auf 3.636 Fälle zu, so dass tatsächlich nur 7.020 Fälle in der Unangemessenheit verblieben; das entspricht ca. 21% aller 1:1 Haushalte mit Miete. Die Angemessenheitsquote über alle Haushaltsgrößen von 67,7% (2010) ist im Jahr 2012 deutlich auf 56,7% gefallen und stieg in 2013 wieder auf 68,9% aller Fälle an. Dieser Wert blieb mit 67,9% im Jahr 2014 fast unverändert. Ursache für diese Entwicklung der vergangenen beiden Jahre ist die Anhebung der Mietobergrenzen zum 01.10.2012. Dennoch sind weiterhin fast ein Drittel aller leistungsberechtigten Fälle rechnerisch unangemessen. Das betrifft insbesondere die 1- (34,9%) und 2Personen-Haushalte (32,4%). Der im Jahr 2011 vollzogene Methodenwechsel im „Schlüssigen Konzept“ der Stadt Leipzig – von der Brutto-Warmmiete hin zur Brutto-Kaltmiete – war aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erforderlich. Die hohe Quote an Haushalten mit unangemessenen Mietkosten ist u. a. auch das Resultat der in der Betrachtung entfallenen Heizkosten, welche nicht mehr für die Kompensation einer zu hohen Brutto-Kaltmiete zur Verfügung standen. Durch diese Änderung wird der Anteil der zu hohen Grundmieten vor allem im Bereich der 1-Personen-Haushalte statistisch noch deutlicher. Die Quote der rechnerischen Unangemessenheit innerhalb dieser Untergruppe ist dennoch im Vergleich zu 2012 um fast ein Viertel gesunken. Ursache ist auch hier die Anhebung der Mietobergrenzen. Tabelle 4 - Kosten- und Wohnflächenstruktur aller 1:1-Haushalte Ø 1:1 HH 1 PHH 2 PHH 3 PHH 4 PHH > 4 PHH a Seite 6 von 19 l l e r H H . tatsächli 2010 che mtl. 2012 Miete in 2013 € (Brutto2014 warm)3 100% MOG 2010 mtl. 2012 Auszahl -betrag 2013 in € 20144 2010 Ø 2012 Wohnflä che 2013 in m² 4 2014 angem. Wohnfläche in m² 293,58 294,35 298,10 397,89 406,18 407,93 465,16 476,59 479,94 522,20 535,14 538,25 610,34 622,98 624,82 356,76 371,37 374,68 303,64 415,58 486,86 546,98 640,25 381,54 315,45 420,60 525,75 595,85 665,95 u. mehr 246,64 292,40 333,14 388,88 481,58 259,46 311,88 351,72 408,84 499,49 262,82 319,95 360,29 420,02 516,29 265,73 330,40 384,69 440,81 543,74 46,7 62,6 72,5 82,1 96,5 46,2 62,6 72,8 82,8 96,3 46,2 62,4 72,7 82,4 96,1 46,4 62,4 72,6 82,1 96,5 45 60 75 85 280,62 295,24 301,02 307,66 56,0 57,6 57,6 57,7 85 u. mehr Die Kostenentwicklung zeigt seit 2010 eine kontinuierliche Erhöhung der tatsächlichen Mieten. Die durchschnittliche tatsächliche Miethöhe der 1- und 2Personen-Haushalte lag ab 2010 deutlich und erstmals über den damaligen Angemessenheitsgrenzen. Durchgängig über alle Haushaltsgrößen hatten sich die mietvertraglich geschuldeten Unterkunftskosten und der durchschnittliche Auszahlbetrag je Fall erhöht. Nach der Anhebung der Mietobergrenzen in den Jahren 2011 und 2012 liegt die durchschnittliche tatsächliche Miete für alle Haushalte wieder innerhalb der jeweiligen höheren Angemessenheitswerte. Tabelle 5 - Wohnflächenstreuung aller 1:1-Haushalte in 2014 1:1 HH 1 PHH n 20.964 2 PHH n 6.782 3 PHH n 3613 4 PHH n 1.870 > 4 PHH n 1.074 Summe n 34.303 kalk. Anspruch 45 m² 60 m² 75 m² 85 m² > 85 m² 1,92 Mio. m² 65,5% (63,3)* entf. ≤ 45 m² 45 – 50 m² 50 – 60 m² 60 – 65 m² 65 – 75 m² 75 – 85 m² 3 50,8% (48,6)* 23,0% 14,7% 46,4% (45,3)* 72,3% (71,4)* 26,5% 11,5% 27,1% 16,4% geä. Datengrundlage ab 2012, Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, Wohn- und Kostensituation, Nürnberg, Januar 2012-14 4geä. Datengrundlage: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, Report für Kreise und kreisfreie Städte, Nürnberg, Januar 2014 Seite 7 von 19 > 85 m² Ø Wohnfläche Normerfüllung Wohnfläche Überschreitung Wohnfläche 46,4 m² 62,4 m² 11,3% 72,6 m² (46,2 m²)* (62,4 m²)* (72,7 m²)* (82,4 m²)* 50,8% 46,4% 72,3% 65,5% 49,2% 53,6% 27,7% 34,5% Ø 46,9% (51,4)* (54,7)* (28,6)* (36,7)* (48,8)* 26,5% 60 – 65 m² 27,1% > 65 m² 16,4% 75 – 85 m² 11,3% > 85 m² entf. Ø 23,0% entf. Ø 24,7% 23,0% 45 – 50 m² 26,2% > 50 m² *Vorjahresdaten in () davon mit niedriger Relevanz davon mit hoher Relevanz 34,5% 82,1 m² entf. Ø 57,7 m² (57,6 m²)* Ø 53,1% entf. (51,2)* Die Auswertung der Wohnflächen zeigt, dass eine zu große Wohnfläche einen erheblichen Einfluss auf die Kostenangemessenheit des jeweiligen Einzelfalls hat. Nicht von Bedeutung ist dabei, dass die durchschnittliche Wohnfläche aller Haushaltsgrößen annähernd deren angemessener Fläche entspricht. Fast die Hälfte aller Bedarfsgemeinschaften bewohnt Wohnungen mit einer unangemessen großen Wohnfläche. Bei jeder vierten Bedarfsgemeinschaft liegt eine Wohnflächenüberschreitung von mehr als 10% des für die Bedarfsgemeinschaft maßgeblichen Angemessenheitswertes vor. Nach Abzug der nur geringfügigen Wohnflächenüberschreitungen (vorletzte Zeile der Tabelle) verbleibt ca. ein Viertel der 1- und 2-Personen-Haushalte mit einer deutlich zu großen Wohnfläche, die sich zwangsläufig auf die tatsächlichen Brutto-Kosten auswirken muss. Die auf dieser zu großen Wohnfläche basierenden zu hohen Mieten lassen sich i.d.R. nicht durch eine geringere Grundmiete je m² kompensieren. Die Wohnflächen der Haushalte mit unangemessenen Unterkunftskosten werden in Kapitel 2 näher betrachtet. Deutlich entspannter ist die Situation bei Haushalten mit mehr als 2 Personen. Hier werden die Wohnflächenhöchstgrenzen überwiegend oft eingehalten. Seite 8 von 19 Tabelle 6 - Grundmietenstreuung aller 1:1-Haushalte in 2014 1:1 HH 1 PHH n 20.964 2 PHH n 6.782 akt. Eckwert Ø Grundmiete aller 1:1 HH ≤ 4,00 €/m² 4,01 - 4,25 €/m² 4,26 - 4,50 €/m² 4,51 - 4,75 €/m² 4,76 - 5,00 €/m² 5,01 - 5,50 €/m² 5,50 - 6,00 €/m² > 6,00 €/m² 3 PHH n 3.613 4 PHH n 1.870 > 4 PHH n 1.074 Summe n 34.303 4,48 €/m² 4,32 €/m² (4,29)* 25,0% 11,1% 12,5% 10,4% 11,5% 14,6% 7,1% 7,8% 4,33 €/m² 28,0% 16,1% 16,5% 11,8% 11,2% 11,0% 3,5% 2,0% 4,32 €/m² 26,9% 14,0% 17,1% 13,3% 12,5% 10,7% 3,7% 1,9% 4,28 €/m² 30,5% 13,9% 17,2% 11,4% 12,1% 11,2% 2,9% 0,9% 4,26 €/m² 4,26 €/m² (4,31)* (4,27)* (4,30)* (4,22)* (4,16)* Normerfüllung 48,6% (53,0)* von 4,48 €/m² opDS - MSP 10,4% 4,49 - 4,75 €/m² Median MSP 70,5% bis ca. 5,00 €/m² Überschreitung 51,4% von 4,48 €/m² *Vorjahresdaten in () 60,6% 58,0% 61,6% Ø 53,3% (65,0)* (64,6)* (69,2)* (57,7)* 11,8% 13,3% 11,4% Ø Grundmiete entf. 26,4% 12,7% 14,2% 11,0% 11,5% 13,0% 5,6% 5,4% Ø 4,32 €/m² (4,29)* Ø 11,0% entf. 83,5% 83,7% 85,0% Ø 76,0% 39,4% 42,0% 38,4% Ø 46,7% Wie schon in der Übersicht zur Einhaltung der Wohnflächenhöchstgrenzen zeigt sich, dass Haushalte mit mehreren Personen die Angemessenheitskriterien weitaus häufiger einhalten als 1-Personen-Haushalte. Eine Ursache dafür ist, dass sich die Versorgungslage und die Auswahlmöglichkeiten an geeignetem Wohnraum für die größeren Haushalte weitaus besser darstellt; das wird auch durch die Ergebnisse der zurückliegenden Jahre und die letztjährige Untersuchung der Leipziger Angebotsmieten5 bestätigt. Bei den 1-Personen-Haushalten ist die durchschnittliche Grundmiete mit 4,33 €/m² am höchsten und erneut gegenüber dem Vorjahresergebnis angestiegen. Zu beachten ist dabei, dass kleine Wohnungen generell höhere Grundmieten je m² haben, da dem Vermieter im Verhältnis zur Wohnfläche höhere Errichtungs- bzw. Sanierungskosten als bei größeren Wohnungen entstehen. Die Grundmieten der Haushalte mit unangemessenen Unterkunftskosten werden unter Punkt 2 näher betrachtet. 5DS V/3516 vom 09.12.2013 Seite 9 von 19 Tabelle 7 - Tatsächliche Kosten aller 1:1-Haushalte nach Mietvertrag 1:1 HH n 34.303 Betriebs kosten in €/m² 1 PHH 2 PHH 3 PHH 4 PHH > 4 PHH Ø 2010 1,05 1,10 1,12 1,11 1,13 1,08 2012 1,08 1,11 1,13 1,13 1,15 1,10 2013 1,08 1,11 1,13 1,13 1,16 1,10 2014 1,15 1,14 1,16 1,16 1,17 1,15 Eckwert Heizkost en in €/m² 1,33 2010 1,02 1,06 1,08 1,09 1,14 1,05 2012 1,07 1,11 1,15 1,15 1,20 1,10 2013 1,08 1,13 1,16 1,16 1,20 1,12 2014 1,15 1,15 1,18 1,18 1,23 1,16 Eckwert Grundmi ete in €/m² 1,20 2010 4,21 4,20 4,22 4,16 4,05 4,20 2012 4,26 4,24 4,24 4,20 4,08 4,24 2013 4,31 4,27 4,30 4,22 4,16 4,29 2014 4,33 4,32 4,28 4,26 4,26 4,32 Eckwert BruttoMiete in €/m² 4,48 2010 6,28 6,36 6,42 6,36 6,32 6,33 2012 6,41 6,46 6,52 6,48 6,43 6,44 2013 6,47 6,51 6,59 6,51 6,52 6,51 2014 6,63 6,61 6,62 6,60 6,66 6,63 Eckwert 7,01 Alle Angaben in Tabelle 7 entsprechen dem jeweils errechneten Durchschnittswert über alle Fälle und werden hier dem jeweils aktuellen Eckwert gegenübergestellt. Die unterschiedlich hohen Betriebskosten der abgebildeten Haushaltsgrößen ergeben sich aus der Anzahl der Bewohner. Mehr Bewohner verursachen i.d.R. einen höheren Kaltwasserverbrauch und haben damit höhere kalte Betriebskosten je m² Wohnfläche. Diese Systematik kann auch für andere Kostenpositionen gelten, soweit deren Umlage nach Verbrauch und nicht über die Wohnfläche erfolgt. Über alle Haushaltsgrößen ist eine Erhöhung der Betriebskosten feststellbar. In diesen Werten sind die aus Betriebskostennachforderungen resultierenden Kosten noch nicht enthalten. Seit Jahren ist zu beobachten, dass Nachforderungen nur sehr zurückhaltend auf die künftigen Vorauszahlungen der Mieter umgelegt werden. Im Ergebnis wird damit verschleiert, dass tatsächlich ein Anstieg der Betriebskosten stattfindet. Seite 10 von 19 Wie bereits bei den Betriebskosten ist auch bei den Heizkosten durchgängig über alle Haushaltsgrößen eine weitere Kostensteigerung zu verzeichnen. Die Energiepreissteigerungen der letzten Jahre führten insgesamt zu höheren Kosten. Da Heizkosten seit dem Jahr 2011 separat geprüft und im Rahmen der individuellen Angemessenheit gewährt werden, wirkt sich hier die oben beschriebene „Verschleierung“ weniger stark aus. Allein der Preisanstieg zwischen 2010 und 2013 führte bislang zu einer Kostensteigerung für die Haushalte von bis zu 10% allein bei der Höhe der Heizkostenvorauszahlung. In den dargestellten Kosten sind keine Heizkostennachforderungen enthalten, da diese statistisch nicht abgebildet werden. Das gilt auch für die Nachzahlungen für kalte Betriebskosten. Daher muss in beiden Fällen von tatsächlich höheren Nebenkosten je m² ausgegangen werden. Der Effekt wird im nachfolgenden Beispiel verdeutlicht. Beispiel: Ein 1-Personen-Haushalt mit einer Wohnfläche von 45m² muss eine Nachzahlung für Heizkosten in Höhe von 100 € erbringen. Das entspricht einer monatlichen Belastung von 0,19 €/m² Wohnfläche. Bei einer angenommenen monatlichen Vorauszahlung für Heizkosten von 1,10 €/m² betragen die tatsächlichen Heizkosten somit 1,29 €/m² (1,10 € zzgl. 0,19 €). Tritt dieser Sachverhalt in der Praxis ein, können die Differenzbeträge aus der Heizkostennachforderung – im Beispiel 100 € – als einmalige Beihilfe im Rahmen der tatsächlichen Angemessenheit zusätzlich zu den bereits als Bedarf anerkannten Heizkostenvorauszahlungen durch das Jobcenter übernommen werden. Die unterschiedlich hohen Heizkosten der verschiedenen Haushaltsgrößen ergeben sich auch hier aus der Anzahl der Bewohner, da in den Heizkosten immer auch Warmwasserkosten enthalten sind. Mehrere Haushaltsmitglieder verursachen gemessen an ihrer Wohnfläche einen höheren Warmwasserverbrauch und haben damit höhere Heizosten je m². Von den gesamten Heizkosten beträgt der Anteil der Kosten für Wassererwärmung durchschnittlich 20%. Seite 11 von 19 2. Untersuchung kostenunangemessener 1:1-Haushalte Tabelle 8 - Wohnflächenstreuung kostenunangemessener 1:1-Haushalte in 2014 1:1 HH kalk. Anspruch ≤ 45 m² 45 – 50 m² 50 – 60 m² 60 – 65 m² 65 – 75 m² 75 – 85 m² > 85 m² Ø Wohnfläche Normerfüllung Wohnfläche Überschreitung Wohnfläche 1 PHH n 7.311 2 PHH n 2.196 3 PHH n 805 4 PHH n 344 > 4 PHH entf. Summe n 10.656 45 m² 60 m² 75 m² 85 m² > 85 m² 0,666 Mio. m² 18,3% 29,4% 30,7% 20,9% 21,6% 54,0% 53,9 m² 68,4 m² 29,8% 35,5% 82,3 m² (58,9)* (67,0)* (81,1)* 29,1% 70,9% 93,8 m² (91,9)* 18,3% 20,9% 34,7% 29,1% 81,7% 79,1% 65,3% 70,9% (88,5)* (82,6)* (72,3)* (79,3)* 25,1% 60 – 65 m² 54,0% > 65 m² 29,8% 75 – 85 m² 35,5% > 85 m² 29,4% 45 – 50 m² 52,3% > 50 m² *Vorjahresdaten in () davon mit niedriger Relevanz davon mit hoher Relevanz 34,7% 25,1% entf. entf. entf. entf. entf. Ø 63,5 m² (62,0)* Ø 20,4% (13,8)* Ø 79,6% (86,2)* Ø 28,3% (21,4)* Ø 51,3% (64,8)* Alle in Tabelle 8 dargestellten Fälle haben unangemessene Unterkunftskosten (Brutto-kalt). Nur in durchschnittlich 20,4% der Fälle werden die Wohnflächengrenzen eingehalten, 79,6% der Fälle haben eine unangemessene Wohnfläche. Besonders auffällig ist, dass die unangemessen wohnenden 1-Personen-Haushalte mit einer durchschnittlichen Wohnfläche von 53,9 m² die angemessene Wohnflächengrenze von 45 m² um 20% überschreiten. Bei Wohnungen dieser Größe handelt es sich vermutlich überwiegend um kleine 2-Raum-Wohnungen, die stärker nachgefragt und daher teurer als vergleichbare 1-Raum-Wohnungen sind. Seite 12 von 19 Tabelle 9 - Grundmietenstreuung kostenunangemessener 1:1-Haushalte in 2014 1:1 HH 1 PHH n 7.311 2 PHH n 2.196 3 PHH 4 PHH n 805 n 344 4,48 €/m² akt. Eckwert Ø Grundmiete aller 1:1 HH ≤ 4,00 €/m² 4,01 - 4,25 €/m² 4,26 - 4,50 €/m² 4,51 - 4,75 €/m² 4,76 - 5,00 €/m² 5,01 - 5,50 €/m² 5,50 - 6,00 €/m² > 6,00 €/m² > 4 PHH entf. Summe n 10.656 (4,48)* 4,32 €/m² (4,29)* 19,3% 10,1% 12,0% 11,8% 15,1% 18,7% 7,6% 5,4% 4,58 €/m² 17,6% 11,5% 14,8% 12,0% 16,3% 18,0% 5,8% 4,0% 4,61 €/m² 18,8% 9,3% 13,0% 13,3% 14,3% 16,1% 9,3% 5,8% 4,65 €/m² 18,3% 10,8% 16,6% 12,2% 14,8% 15,4% 9,0% 2,9% 4,59 €/m² (4,55)* (4,61)* (4,65)* (4,61)* Normerfüllung 41,4% (44,4)* von 4,48 €/m² opDS - MSP 11,8% 4,49 - 4,75 €/m² Median MSP 68,3% bis ca. 5,00 €/m² Überschreitung 58,6% von 4,48 €/m² *Vorjahresdaten in () 43,9% 41,1% 45,7% Ø 42,0% (42,1)* (40,3)* (46,0)* (43,7)* 12,0% 13,3% 12,2% Ø Grundmiete entf. entf. Ø 4,59 €/m² (4,57)* Ø 12,0% entf. 72,2% 68,7% 72,7% Ø 69,3% 56,1% 58,9% 54,3% Ø 58,0% Wie in Tabelle 9 ersichtlich, halten lediglich 42,0% der unangemessen wohnenden Haushalte die Angemessenheitsgrenze von 4,48 €/m² Grundmiete ein. Zwischen den verschiedenen Haushaltsgrößen gibt es keine nennenswerten Unterschiede hinsichtlich der Überschreitung angemessener Grundmieten. Seite 13 von 19 Abbildung 1 - Vergleich aller mit den kostenunangemessenen 1-PersonenHaushalten Tabelle 10 - Daten zu Abbildung 1 alle Haushalte unangemessene Haushalte 4,33 € 4,58 € Ø Wohnfläche 46,4 m² 53,9 m² Ø Grundmiete gesamt 200,91 € 246,86 € Ø Grundmiete je m² Abbildung 1 verdeutlicht am Beispiel der 1-Personen-Haushalte, dass die Unterkunftskosten wesentlich stärker durch die Überschreitung der angemessenen Wohnflächen als durch eine zu hohe Grundmiete je m² beeinflusst werden. Haushalte mit unangemessenen Unterkunftskosten kompensieren zu hohe Grundmieten nicht durch einen "Flächenverzicht", sondern wohnen eher noch in Wohnungen mit einer zu großen Wohnfläche. Die durchschnittliche Wohnfläche der kostenunangemessen wohnenden 1-Personen-Haushalte ist aber im Vergleich zum Vorjahr von 58,9 m² auf 53,9 m² gesunken. Dennoch befinden sich 2014 über 5.000 Bedarfsgemeinschaften weniger als im Jahr 2012 in der Unangemessenheit (-32,9%). Hauptgrund dafür ist die Anhebung der Mietobergrenze auf 4,48 €/m². Das spiegelt sich auch in der Entwicklung der Einhaltung der Mietobergrenzen wider (47,2% in 2012, 53,3% in 2014). Die Anhebung der Mietobergrenze hat damit das erwartete Ergebnis bestätigt. Ehemals geringfügig über den alten Grenzen liegende Haushalte wohnen wieder kostenangemessen. Bedarfsgemeinschaften mit unangemessen hohen Kosten stand für eine Grundmiete von 4,48 €/m² eine ausreichende Anzahl kostenangemessenen Wohnraums zur Neuanmietung zur Verfügung. Dies wurde mit der Untersuchung der Angebotsmieten im Jahr 2013 nachgewiesen.6 6DS V/3516 vom 09.12.2013 Seite 14 von 19 3. Untersuchung der Haushalte, die ergänzende Leistungen für ihre Unterkunftskosten erhalten Zusätzlich zu den Daten der Unterkunftskosten im engeren Sinne wurde speziell die Gruppe der Leistungsberechtigten untersucht, die ergänzende Leistungen nur für die Unterkunftskosten benötigen. Tabelle 11 - Struktur der 1:1-Haushalte mit ergänzenden Leistungen nur für KdU 1:1 HH 1 PHH 2 PHH 3 PHH 4 PHH > 4 Summ PHH en 2010 23.646 59,1% 8.473 21,2% 4.517 11,3% 2.269 5,7% 1.080 2,7% 39.985 100% 2012 22.702 60,1% 7.899 20,9% 4.030 10,7% 2.059 5,5% 1.073 2,8% 37.763 100% 2013 21.708 60,5% 7.361 20,5% 3.773 10,5% 1.982 5,5% 1.070 3,0% 35.894 100% 2014 20.964 61,1% 6.782 19,8% 3.613 10,5% 1.870 5,5% 1.074 3,1% 34.303 100% darin enthaltene BG mit Einkommen 2010 7.316 4.093 2.417 1.358 2012 8.218 7.071 4.157 2.127 2013 8.063 6.556 3.895 2.039 2014 6.740 5.738 3.567 1.857 entf. 15.184 38,0% 21.573 57,1% 20.553 57,3% 17.902 53,8% darunter enthaltene BG mit ergänzenden Leistungen nur für KdU 2010 2012 2013 2014 2.603 11,0% 981 1.027 1.952 1.640 4,5% 416 9,0% 732 7,8% 798 11,6% 429 5,3% 132 9,9% 328 11,8% 202 9,5% 166 3,3% 50 8,7% 148 5,6% 106 7,3% 1 0 4.179 , 5 % 2,4% 4 , 1.625 3 % 7,5% 8 , 3.160 8 % 5,7% 8 , 2.746 3 % (6,0) ( 7 11,7 , 1 ) BG nach Höhe der ergänzenden Leistungen nur für KdU in % < 50 € 6,515,5(6,5)(7,7)6,9 (5,1) 5,7 entf. 50,01 – 100 € 13,823,3 (13,6) (14,5)6,9 (11,4) Seite 15 von 19 7,5 (12,8) 18,6 ( 1 3 , 9 ) 100,01 – 150 € 150,01 – 200 € 200,01 – 250 € 250,01 – 300 € > 300,01 € 16,328,4 (14,4) (18,3)6,9 (13,5) 19,020,7 (17,6) (24,2) 16,8 (12,3) 15,3 7,2 (14,6) (20,4) 16,8 (15,6) 12,8 2,9 (12,8) (11,2) 16,8 (18,6) 16,3 2,0 (20,5)(3,6) 28,7 (23,4) (5,4) ( 1 6 22,5 , 4 ) 15,1 (18,8) ( 2 1 19,7 , 3 ) 13,2 (11,4) ( 1 8 10,6 , 2 ) 15,1 (17,4) ( 1 2 7,7 , 6 ) 28,3 (38,2) ( 1 0 9,2 , 5 ) 15,1 *Vorjahresdaten in () Die in Tabelle 8 dargestellten Bedarfsgemeinschaften mit Einkommen, die aufstockende Leistungen erhalten, beziehen z. B. Erwerbseinkommen, Renten oder Arbeitslosengeld I. Ausgehend von der Anzahl der Fälle mit Einkommen und ergänzenden Leistungen des Jobcenters wird darunter die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ausgewiesen, die als ergänzende Leistungen nur kommunale KdU-Leistungen erhalten. Im Jahresvergleich fällt zunächst auf, dass die Zahl der 1:1 Haushalte mit Einkommen von 2013 (20.553) zu 2014 (17.902) abgenommen hat. Die Abnahme resultiert überwiegend aus der Senkung der Anzahl der 1:1-Haushalte insgesamt, aber auch aus dem Auslaufen diverser Arbeitsmarktprogramme. Wie die Anzahl aller Bedarfsgemeinschaften (2013: 39.167, 2014: 39.420) blieb auch die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die über Erwerbseinkommen verfügen, nahezu konstant (2013: 16.294, 2014: 16.306).7 7 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II; Bedarfe, Leistungen, Einkommen; Nürnberg (Dez. 2012 und Dez. 2013) Seite 16 von 19 Anders verhält es sich mit der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die neben ihrem Einkommen ergänzende Leistungen nur für die KdU benötigen. Die Anzahl dieser Fälle hat sich leicht verringert (von 3.160 auf 2.746 in 2013); die Quote ist damit von 8,8% (2013) auf jetzt 8,3% aller Bedarfsgemeinschaften gesunken. Der Personenkreis mit einem ergänzenden KdU-Bedarf bis 100,00 € monatlich umfasst ca. 30% aller Fälle und hat sich stark erhöht (zuvor 21%). Folglich verschiebt sich der ergänzende KdU-Bedarf hin zu den niedrigeren ergänzenden Leistungsbeträgen. Das lässt auf ein insgesamt gestiegenes Einkommensniveau schließen. Aufgrund gestiegenen Einkommens benötigen die Bedarfsgemeinschaften mit ergänzendem KdU-Bedarf geringere Zuschüsse zur Deckung ihrer Unterkunftskosten. Seite 17 von 19 4. Zusammenfassung der Ergebnisse Wie in den vorangegangenen Abschnitten dargestellt, sank die Anzahl der leistungsberechtigten Bedarfsgemeinschaften in den letzten Jahren kontinuierlich. Gleichzeitig stiegen jedoch die tatsächlichen (angemessenen und unangemessenen) Mieten je Bedarfsgemeinschaft an. Ursächlich dafür sind das generell gestiegene Mietniveau und die Erhöhung der Nebenkosten. Abbildung 2 - Verlauf der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Miete und deren tatsächlicher Mieten Durch den Anstieg der Mieten und der Nebenkosten wohnte im Zeitraum 2010 bis 2012 ein zunehmender Anteil der leistungsberechtigten Haushalte in kostenunangemessenen Unterkünften. Die Anhebung der nicht mehr bedarfsdeckenden Mietobergrenze im Jahr 2012 auf 4,48 €/m² und die damit einhergehende Anhebung der Heiz- und Betriebskosten auf 1,20 €/m² bzw. 1,33 €/m² führte zu einer Trendumkehr; erstmals seit 2007 nahm die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit angemessenen KdU wieder zu und mit unangemessenen KdU wieder ab (siehe Abbildung 3). Aufgrund derzeit weiter steigender Mieten und der Erhöhung der Heizkosten ist eine regelmäßige Überprüfung der Mietobergrenzen in den kommenden Jahren unerlässlich. Seite 18 von 19 Abbildung 3 - Vergleich der Anzahl der Haushalte mit angemessenen und unangemessenen KdU Die Analyse der Entwicklung und tatsächlichen Mietpreise der leistungsberechtigten Haushalte zeigt, dass unangemessene KdU vor allem dann entstehen, wenn hohe Kosten je m² in Verbindung mit deutlichen Wohnflächenüberschreitungen auftreten. Das bedeutet: Haushalte, die 2014 unangemessen wohnen, haben häufig zu große Wohnungen; ein Wechsel in anderen (kosten- und flächenangemessenen) Wohnraum findet häufig nicht statt. Da ein erheblicher Teil der unangemessenen Mehrkosten durch Wohnflächenüberschreitungen verursacht ist, kommt der Suche nach preiswerten und/oder kleineren Wohnungen und deren Vermittlung an Betroffene eine große Bedeutung zu. Mit dem derzeitigen Beratungsangebot des Sozialamtes wird dies gewährleistet. Seite 19 von 19