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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1003677.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
03.09.14, 12:00
Aktualisiert
04.10.16, 16:32
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. DS-00247/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 23.09.2014 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 15.10.2014 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug der Informationsfreiheitssatzung - Stand Juli 2014 (eRIS: V/3977) Beschluss: Der Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug der Informationsfreiheitssatzung und die Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation werden der Ratsversammlung zur Kenntnis gegeben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlage Anlage: Begründung/Sachverhalt Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug der Informationsfreiheitssatzung Stand Juli 2014 In der Sitzung der Ratsversammlung am 12.12.2012 wurde zur Drucksache Nr. V/1985 „Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig“ folgender Beschluss gefasst: Beschluss Nr.: RBV-1456/12 1. Die Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung-IFS) wird in der Fassung der Anlage beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Mitte des Jahres 2014 einen Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug der Informationsfreiheitssatzung vorzulegen. Bereits im vergangenen Jahr wurde eine Einwohneranfrage (Nr. V/EF 275 vom 25.11.2013) an den Oberbürgermeister zum Vollzug der Informationsfreiheitssatzung gestellt. Die Beantwortung erfolgte in der Ratsversammlung am 11.12.2013 mündlich durch Herrn Ersten Bürgermeister Müller. Nach der IFS der Stadt Leipzig haben laut § 3 Anspruch: "Jede natürliche Person, die Einwohner/in (i. S. v. § 10 Abs. 1 SächsGemO) der Stadt Leipzig ist und in dieser seine/ihre Hauptwohnung hat sowie jede juristische Person mit Sitz in Leipzig, hat Anspruch auf den Zugang zu den von dieser Satzung erfassten Informationen." Nachfolgende Beispiele zeigen, das bereits heute vielfältige Möglichkeiten vorhanden sind, um jederzeit an die unterschiedlichsten Informationen zu gelangen und dass auch weiterhin an der Vervollkommnung der Bereitstellung von Informationen/Daten in der Stadtverwaltung gearbeitet wird. Natürlich immer unter Beachtung des Datenschutzes. Das Deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder und anderen bereichsspezifischeren Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in Informations- und Kommunikationssystemen oder manuell verarbeitet werden. Dies bedeutet, dass nicht alle Informationen für jedermann zugänglich gemacht werden können. Im Internet unter leipzig.de finden die Bürgerinnen und Bürger eine Fülle von Informationen, die ständig aktualisiert und erweitert werden. Öffentliche Dokumente zur Ratsversammlung sind für jedermann lesbar. Das elektronische Ratsinformationssystem (eRIS) - neu Allris - ist ein Recherchesystem, das Unterlagen der Ratsversammlung und ihrer Gremien ab der IV. Wahlperiode (01.09.2004) beinhaltet. Hier finden Sie: • Sitzungstermine und Niederschriften der Ratsversammlung und ihrer Gremien • Beschlüsse • Vorlagen der Verwaltung • Anträge und • Anfragen der Fraktionen • Anträge von Ortschaftsräten • Wichtige Angelegenheiten von Stadtbezirksbeiräten • Petitionen von Einwohnern • Einwohneranfragen So bekommen die Bürgerinnen und Bürger schon frühzeitig die Möglichkeit, Informationen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen zu erhalten. 1 Jederzeit elektronisch einsehbar sind z. B. auch Wirtschaftspläne bzw. kurz gefasste Übersichten über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Eigen-/Beteiligungsgesellschaften, Zweckverbände, Stiftungen der Stadt Leipzig in den jeweiligen Haushaltsplänen (Band 3) sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (Band 4). Von Seiten der Stadtverwaltung wurden eine Vielzahl von Instrumentarien zur aktiven Information der Bürgerinnen und Bürger installiert, wie z. B. die regelmäßigen Berichterstattungen aus den Dienstberatungen des Oberbürgermeisters, das o.g. Ratsinformationssystem, das Bürgertelefon Leipzig, der Bürgerhaushalt (Bürgerwerkstatt), die Beantwortung von Einwohneranfragen, verschiedene Informationsveranstaltungen (z. B. zu Bauvorhaben) usw. . Unter dem Schlagwort "Open Data" veröffentlichen Behörden und Gebietskörperschaften Daten zur Weiterverwendung durch Dritte. Bürgerinnen und Bürger können sich leichter über Prozesse und Ergebnisse ihrer Verwaltung informieren. Die Themen Open Data und Open Gouvernment werden bereits seit längerem von der Stadtverwaltung Leipzig intensiv verfolgt. Der Ausbau des "Open Data - Angebotes ist in der Stadtverwaltung Leipzig stufenweise vorgesehen. Die Ratsversammlung wurde am 18. Juni 2014 über das "Open Data - Rahmenkonzept" informiert (Drucksache Nr. V/3615). Die IFS wurde von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Leipzig nur sehr zurückhaltend genutzt. Es scheint so zu sein, dass die bisherigen o. g. Möglichkeiten um Informationen zu erlangen ausreichend sind. Nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die bis zum Juli 2014 gestellten Anträge zur IFS. Bereits vor der Veröffentlichung der IFS im Dezember 2012 wurde ein Antrag gestellt. Der Antragsteller wurde darüber informiert, dass die IFS erst nach der Veröffentlichung in Kraft tritt und welcher Fachbereich für seinen Antrag zuständig ist. Anfrage Krematorium Leipzig Einnahmen / Überschussrechnung und/oder Gewinn und Verlustrechnung für die Jahre 2005 bis 2011 zuständiger Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Fachbereich Sachstand: - der bereits im Dezember gestellte Antrag zu o.g. Anliegen wurde dann als Einwohneranfrage zur Ratsversammlung am 20.02.13 gestellt (V/220/13 Informationsfreiheitssatzung) - die Beantwortung erfolgte schriftliche mit Hinweis einer Verwaltungsgebühr - der Antragsteller war mit der Antwort nicht einverstanden und hat dann über eine Petition im März 2013 u. a. die Aufhebung der "Gebühr auf der Grundlage des Gleichheitsprinzips" beantragt (Petition zur Umsetzung der Informationsfreiheitssatzung). Die öffentlich zugänglichen Informationen zu den Gesamteinnahmen und Gesamtbetriebsausgaben bis 2011 zum Betrieb gewerblicher Art Krematorium wurden dem Fragesteller bekanntgegeben. Bestandteile des internen Rechnungswesens, insbesondere der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) unterliegen keiner Veröffentlichungspflicht, und unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, § 9 der Informationsfreiheitssatzung. Betroffene im Sinne der Vorschrift war insofern die Stadt Leipzig selbst als Betreiberin gewerblicher Art. Entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig waren für die Bearbeitung der Anfrage € 70,00 Gebühren zu veranschlagen. 2 Seit der Veröffentlichung der Informationsfreiheitssatzung im Amtsblatt vom 26. Januar 2013 wurden 4 Anträge nach dieser Satzung gestellt. Diese Anträge wurden vom Referat Kommunikation an die zuständigen Fachbereiche zur Bearbeitung weitergeleitet. Die Antragsteller wurden zeitnah schriftlich vom Referat Kommunikation darüber informiert. Weitere Informationen zu den einzelnen Anträgen siehe nachfolgende Darstellung: Anfrage vom 25.02.2013 Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen für geförderte Objekte im Rahmen des Förderprogramms „Modernisierung von Mietwohnungen des Freistaates Sachsen“ - geförderten Objekte Bästleinstr. 7-41 und Bästleinstr. 28-42 zuständiger Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Fachbereich Sachstand: Ablehnung, da der Antragsteller nicht in Leipzig wohnhaft ist. Anfrage vom 21.03.2013 Akteneinsicht zum Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 50 "FriedrichEbert-Straße" zuständiger Stadtplanungsamt Fachbereich Sachstand: Die Akteneinsichtnahme ist erfolgt, die Zustellung des Antragstellers zur Kostenanfrage hat vorgelegen / 100,00 € für die Akteneinsicht plus rund 8 € für Kopierkosten Anfrage vom 26.07.2013 Akte über den Verkauf des Grundstückes Gontardweg 94 im Jahr 2009 durch das Liegenschaftsamt einschließlich aller Zusatzvereinbarungen zuständiger Liegenschaftsamt Fachbereich Sachstand: Ablehnung, da es sich hier um eine private Angelegenheit handelt, die gemäß Satzung dem Datenschutz unterliegt. schriftliche Antwort erteilt am 16.08.2013 3 Anfrage vom 27.11.2013 Einsichtnahme nach der Informationsfreiheitssatzung in die Unterlagen der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Gohliser Straße für die letzten Jahre mit Angabe der Tageszeit und Dauer der Messung aufgeschlüsselt in beide Richtungen zuständiger Ordnungsamt Fachbereich Sachstand: Nach fernmündlichem Kontakt mit der Antragstellerin wurde von ihr zunächst schriftliche Auskunft über die voraussichtlich entstehenden Verwaltungskosten gewünscht. Diesem Wunsch wurde am 11.12.2013 entsprochen. In der Folge wurde von der Antragstellerin die Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen nicht mehr gewünscht. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nach Inkrafttreten der IFS nur bei einer Anfrage eine Akteneinsicht stattgefunden hat. Zwei Anträge mussten entsprechend IFS abgelehnt werden. Bei einem Antrag wurde nach Bekanntgabe der Kosten die Einsichtnahme nicht mehr gewünscht. Die IFS ist über leipzig.de jederzeit einseh- und als PDF abrufbar. Um für die Bürgerinnen und Bürger den Umgang mit der Informationsfreiheitssatzung zu erleichtern und zusätzliche, leicht verständliche Informationen zur Satzung auf leipzig.de zur Verfügung zu stellen, ist durch das inhaltlich für die Satzung zuständige Fachamt, dem Rechtsamt, nach dem Beispiel der Landeshauptstadt München (http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtinfos/Stadtrecht/Informationsfreiheitssatzung.html) eine Seite unter http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/buergerbeteiligung-und-einflussnahme/ mit den wichtigsten Hintergrundinformationen sowie einem FAQ zur IFS zu erstellen. Hierbei unterstützt das Referat Kommunikation den inhaltlich zuständigen Fachbereich. 4