Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1003677.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
03.09.14, 12:00
Aktualisiert
04.10.16, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. DS-00247/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
23.09.2014
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
15.10.2014
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug der Informationsfreiheitssatzung - Stand
Juli 2014 (eRIS: V/3977)
Beschluss:
Der Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug der Informationsfreiheitssatzung und die
Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation werden der Ratsversammlung zur Kenntnis
gegeben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlage:
Begründung/Sachverhalt
Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug der Informationsfreiheitssatzung
Stand Juli 2014
In der Sitzung der Ratsversammlung am 12.12.2012 wurde zur Drucksache Nr. V/1985
„Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig“ folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr.: RBV-1456/12
1. Die Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien
Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung-IFS) wird in der
Fassung der Anlage beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Mitte des Jahres 2014 einen Bericht über die
Erfahrungen beim Vollzug der Informationsfreiheitssatzung vorzulegen.
Bereits im vergangenen Jahr wurde eine Einwohneranfrage (Nr. V/EF 275 vom 25.11.2013) an den
Oberbürgermeister zum Vollzug der Informationsfreiheitssatzung gestellt. Die Beantwortung
erfolgte in der Ratsversammlung am 11.12.2013 mündlich durch Herrn Ersten Bürgermeister
Müller.
Nach der IFS der Stadt Leipzig haben laut § 3 Anspruch: "Jede natürliche Person, die
Einwohner/in (i. S. v. § 10 Abs. 1 SächsGemO) der Stadt Leipzig ist und in dieser seine/ihre
Hauptwohnung hat sowie jede juristische Person mit Sitz in Leipzig, hat Anspruch auf den Zugang
zu den von dieser Satzung erfassten Informationen."
Nachfolgende Beispiele zeigen, das bereits heute vielfältige Möglichkeiten vorhanden sind, um
jederzeit an die unterschiedlichsten Informationen zu gelangen und dass auch weiterhin an der
Vervollkommnung der Bereitstellung von Informationen/Daten in der Stadtverwaltung gearbeitet
wird. Natürlich immer unter Beachtung des Datenschutzes. Das Deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder und anderen
bereichsspezifischeren Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in
Informations- und Kommunikationssystemen oder manuell verarbeitet werden. Dies bedeutet, dass
nicht alle Informationen für jedermann zugänglich gemacht werden können.
Im Internet unter leipzig.de finden die Bürgerinnen und Bürger eine Fülle von Informationen, die
ständig aktualisiert und erweitert werden. Öffentliche Dokumente zur Ratsversammlung sind für
jedermann lesbar. Das elektronische Ratsinformationssystem (eRIS) - neu Allris - ist ein
Recherchesystem, das Unterlagen der Ratsversammlung und ihrer Gremien ab der IV.
Wahlperiode (01.09.2004) beinhaltet.
Hier finden Sie:
• Sitzungstermine und Niederschriften der Ratsversammlung und ihrer Gremien
• Beschlüsse
• Vorlagen der Verwaltung
• Anträge und
• Anfragen der Fraktionen
• Anträge von Ortschaftsräten
• Wichtige Angelegenheiten von Stadtbezirksbeiräten
• Petitionen von Einwohnern
• Einwohneranfragen
So bekommen die Bürgerinnen und Bürger schon frühzeitig die Möglichkeit, Informationen zu den
einzelnen Verhandlungsgegenständen zu erhalten.
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Jederzeit elektronisch einsehbar sind z. B. auch Wirtschaftspläne bzw. kurz gefasste Übersichten
über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Eigen-/Beteiligungsgesellschaften, Zweckverbände, Stiftungen der Stadt Leipzig in den jeweiligen Haushaltsplänen
(Band 3) sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (Band 4).
Von Seiten der Stadtverwaltung wurden eine Vielzahl von Instrumentarien zur aktiven Information
der Bürgerinnen und Bürger installiert, wie z. B. die regelmäßigen Berichterstattungen aus den
Dienstberatungen des Oberbürgermeisters, das o.g. Ratsinformationssystem, das Bürgertelefon
Leipzig, der Bürgerhaushalt (Bürgerwerkstatt), die Beantwortung von Einwohneranfragen,
verschiedene Informationsveranstaltungen (z. B. zu Bauvorhaben) usw. .
Unter dem Schlagwort "Open Data" veröffentlichen Behörden und Gebietskörperschaften Daten
zur Weiterverwendung durch Dritte. Bürgerinnen und Bürger können sich leichter über Prozesse
und Ergebnisse ihrer Verwaltung informieren. Die Themen Open Data und Open Gouvernment
werden bereits seit längerem von der Stadtverwaltung Leipzig intensiv verfolgt. Der Ausbau des
"Open Data - Angebotes ist in der Stadtverwaltung Leipzig stufenweise vorgesehen. Die
Ratsversammlung wurde am 18. Juni 2014 über das "Open Data - Rahmenkonzept" informiert
(Drucksache Nr. V/3615).
Die IFS wurde von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Leipzig nur sehr zurückhaltend genutzt.
Es scheint so zu sein, dass die bisherigen o. g. Möglichkeiten um Informationen zu erlangen
ausreichend sind.
Nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die bis zum Juli 2014 gestellten Anträge zur
IFS.
Bereits vor der Veröffentlichung der IFS im Dezember 2012 wurde ein Antrag gestellt. Der
Antragsteller wurde darüber informiert, dass die IFS erst nach der Veröffentlichung in Kraft tritt und
welcher Fachbereich für seinen Antrag zuständig ist.
Anfrage
Krematorium Leipzig
Einnahmen / Überschussrechnung und/oder Gewinn und Verlustrechnung für die
Jahre 2005 bis 2011
zuständiger Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Fachbereich
Sachstand:
- der bereits im Dezember gestellte Antrag zu o.g. Anliegen wurde dann als
Einwohneranfrage zur Ratsversammlung am 20.02.13 gestellt (V/220/13
Informationsfreiheitssatzung)
- die Beantwortung erfolgte schriftliche mit Hinweis einer Verwaltungsgebühr
- der Antragsteller war mit der Antwort nicht einverstanden und hat dann über eine
Petition im März 2013 u. a. die Aufhebung der "Gebühr auf der Grundlage des
Gleichheitsprinzips" beantragt (Petition zur Umsetzung der
Informationsfreiheitssatzung).
Die öffentlich zugänglichen Informationen zu den Gesamteinnahmen und
Gesamtbetriebsausgaben bis 2011 zum Betrieb gewerblicher Art Krematorium
wurden dem Fragesteller bekanntgegeben. Bestandteile des internen
Rechnungswesens, insbesondere der Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
unterliegen keiner Veröffentlichungspflicht, und unterliegen dem Betriebs- und
Geschäftsgeheimnis, § 9 der Informationsfreiheitssatzung. Betroffene im Sinne der
Vorschrift war insofern die Stadt Leipzig selbst als Betreiberin gewerblicher Art.
Entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig waren für die
Bearbeitung der Anfrage € 70,00 Gebühren zu veranschlagen.
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Seit der Veröffentlichung der Informationsfreiheitssatzung im Amtsblatt vom 26. Januar 2013
wurden 4 Anträge nach dieser Satzung gestellt. Diese Anträge wurden vom Referat
Kommunikation an die zuständigen Fachbereiche zur Bearbeitung weitergeleitet. Die Antragsteller
wurden zeitnah schriftlich vom Referat Kommunikation darüber informiert.
Weitere Informationen zu den einzelnen Anträgen siehe nachfolgende Darstellung:
Anfrage
vom 25.02.2013
Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen für geförderte Objekte im Rahmen des
Förderprogramms „Modernisierung von Mietwohnungen des Freistaates Sachsen“
- geförderten Objekte Bästleinstr. 7-41 und Bästleinstr. 28-42
zuständiger Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Fachbereich
Sachstand:
Ablehnung, da der Antragsteller nicht in Leipzig wohnhaft ist.
Anfrage
vom 21.03.2013
Akteneinsicht zum Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 50 "FriedrichEbert-Straße"
zuständiger Stadtplanungsamt
Fachbereich
Sachstand:
Die Akteneinsichtnahme ist erfolgt,
die Zustellung des Antragstellers zur Kostenanfrage hat vorgelegen / 100,00 € für
die Akteneinsicht plus rund 8 € für Kopierkosten
Anfrage
vom 26.07.2013
Akte über den Verkauf des Grundstückes Gontardweg 94 im Jahr 2009 durch das
Liegenschaftsamt einschließlich aller Zusatzvereinbarungen
zuständiger Liegenschaftsamt
Fachbereich
Sachstand:
Ablehnung, da es sich hier um eine private Angelegenheit handelt, die gemäß
Satzung dem Datenschutz unterliegt.
schriftliche Antwort erteilt am 16.08.2013
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Anfrage
vom 27.11.2013
Einsichtnahme nach der Informationsfreiheitssatzung in die Unterlagen der
gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Gohliser Straße für die
letzten Jahre mit Angabe der Tageszeit und Dauer der Messung aufgeschlüsselt in
beide Richtungen
zuständiger Ordnungsamt
Fachbereich
Sachstand:
Nach fernmündlichem Kontakt mit der Antragstellerin wurde von ihr zunächst
schriftliche Auskunft über die voraussichtlich entstehenden Verwaltungskosten
gewünscht. Diesem Wunsch wurde am 11.12.2013 entsprochen.
In der Folge wurde von der Antragstellerin die Einsichtnahme in die betreffenden
Unterlagen nicht mehr gewünscht.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nach Inkrafttreten der IFS nur bei einer Anfrage
eine Akteneinsicht stattgefunden hat. Zwei Anträge mussten entsprechend IFS abgelehnt werden.
Bei einem Antrag wurde nach Bekanntgabe der Kosten die Einsichtnahme nicht mehr gewünscht.
Die IFS ist über leipzig.de jederzeit einseh- und als PDF abrufbar. Um für die Bürgerinnen und
Bürger den Umgang mit der Informationsfreiheitssatzung zu erleichtern und zusätzliche, leicht
verständliche Informationen zur Satzung auf leipzig.de zur Verfügung zu stellen, ist durch das
inhaltlich für die Satzung zuständige Fachamt, dem Rechtsamt, nach dem Beispiel der
Landeshauptstadt München
(http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtinfos/Stadtrecht/Informationsfreiheitssatzung.html)
eine Seite unter
http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/buergerbeteiligung-und-einflussnahme/
mit den wichtigsten Hintergrundinformationen sowie einem FAQ zur IFS zu erstellen. Hierbei
unterstützt das Referat Kommunikation den inhaltlich zuständigen Fachbereich.
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