Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1003371.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
10.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. DS-00134/14-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Früherkennung und Frühförderung von
Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die
behindert oder von Behinderung bedroht sind (Umsetzung RBV-1001/11)
(eRIS: DS V/3831)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Ergänzend wird folgende Maßnahme aufgenommen:
Seite 1/3
Über die Umsetzung des Maßnahmeplanes zur Früherkennung und Frühförderung wird regelmäßig
im Rahmen der Kindergesundheitsberichterstattung in einem gesonderten Gliederungspunkt
berichtet.
Ausgehend von den im Analysebericht beschriebenen Problemstellungen wird der Maßnahmeplan
alle zwei Jahre angepasst und fortgeschrieben.
Begründung:
In der Vorlage Seite 3 f. findet sich die Aussage des Kinder- und Jugendpsychiaters H. Remschmidt:
„Frühförderung ist umso wirksamer je früher sie beginnt, je konsequenter und komplexer sie
durchgeführt wird. Versäumte, verspätete, diskontinuierliche und unvollständige Frühförderung führt
nicht selten zu Störungen in der Schullaufbahn und zu psychischen Fehlentwicklungen bis hin zur
Dissozialität.“
Weil Frühförderung für die weitere Entwicklung von Kindern und Jugendlichen so permanent wichtig
ist, halten wir es für erforderlich, dass die Wirksamkeit des Maßnahmeplanes regelmäßig auf den
Prüfstand gestellt wird. Im Ergebnis dieser Prüfungen sind die Maßnahmen an die sich
verändernden Bedingungen und Anforderungen anzupassen.
Anlagen:
Seite 2/3