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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1003371.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
10.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:39
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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. DS-00134/14-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind (Umsetzung RBV-1001/11) (eRIS: DS V/3831) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Ergänzend wird folgende Maßnahme aufgenommen: Seite 1/3 Über die Umsetzung des Maßnahmeplanes zur Früherkennung und Frühförderung wird regelmäßig im Rahmen der Kindergesundheitsberichterstattung in einem gesonderten Gliederungspunkt berichtet. Ausgehend von den im Analysebericht beschriebenen Problemstellungen wird der Maßnahmeplan alle zwei Jahre angepasst und fortgeschrieben. Begründung: In der Vorlage Seite 3 f. findet sich die Aussage des Kinder- und Jugendpsychiaters H. Remschmidt: „Frühförderung ist umso wirksamer je früher sie beginnt, je konsequenter und komplexer sie durchgeführt wird. Versäumte, verspätete, diskontinuierliche und unvollständige Frühförderung führt nicht selten zu Störungen in der Schullaufbahn und zu psychischen Fehlentwicklungen bis hin zur Dissozialität.“ Weil Frühförderung für die weitere Entwicklung von Kindern und Jugendlichen so permanent wichtig ist, halten wir es für erforderlich, dass die Wirksamkeit des Maßnahmeplanes regelmäßig auf den Prüfstand gestellt wird. Im Ergebnis dieser Prüfungen sind die Maßnahmen an die sich verändernden Bedingungen und Anforderungen anzupassen. Anlagen: Seite 2/3