Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1003110.pdf
Größe
2,6 MB
Erstellt
25.08.14, 12:00
Aktualisiert
23.10.16, 14:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. DS-00170/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Finanzen
22.09.2014
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
15.10.2014
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Analyse der Haushaltsdurchführung 2014 zum Stichtag 30.06.2014 (V-IST) (eRIS:
V/4002)
Beschluss:
Die Analyse der Haushaltsdurchführung 2014 zum Stichtag 30.06.2014 wird zu Kenntnis
genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Sachverhalt
Investitionsplan
Seite 1/3
Stadt Leipzig
Dezernat Finanzen
Analyse der Haushaltsdurchführung 2014
zum
Stichtag 30.06.2014 (V-IST)
Analyse zum 30.06.2014
_________________________________________________________________________________________________________________
Inhaltsverzeichnis
1
Sachstand der Haushaltsdurchführung 2014 zum Stichtag
30.06.2014
3
1.1
Vorbemerkung
3
1.2
Verfahren zum Berichtswesen 2014
3
2
Ergebnishaushalt 2014
4
2.1
Überblick
4
2.2
Abweichungen vom Haushaltsplan 2014 im zahlungswirksamen Bereich
5
2.2.1
Allgemeine Finanzwirtschaft: Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
5
2.2.2
Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters - Kommunalwirtschaft
8
2.2.3
Amt für Jugend, Familie und Bildung
9
2.2.4
Personalaufwendungen
12
2.2.5
Sozialamt
13
2.2.6
Liegenschaftsamt
17
2.2.7
EB Stadtreinigung
17
2.2.8
Allgemeine Finanzwirtschaft: Zinsen, Bürgschaften
17
2.2.9
Verkehrs- und Tiefbauamt
18
2.2.10
Ordnungsamt
19
2.2.11
Amt für Sport
19
2.2.12
EB Oper
20
2.3
Abweichungen vom Haushalsplan 2014 im nicht-zahlungswirksamen Bereich
21
3
Investitionshaushalt
3.1
Überblick
22
3.2
Abweichungen investiver Maßnahmen
24
4
Schulden
25
5
Anlagen
26
22
_________________________________________________________________________________________________________________
Seite 2
Analyse zum 30.06.2014
_________________________________________________________________________________________________________________
1
Sachstand der Haushaltsdurchführung 2014 zum Stichtag 30.06.2014
1.1
Vorbemerkung
Mit dem vorliegenden Bericht informiert das Dezernat Finanzen entsprechend den bestehenden
Berichtspflichten gem. § 75 Abs. 5 SächsGemO den Stadtrat sowie die Rechtsaufsichtsbehörde über
die aktuelle Haushaltssituation der Stadt Leipzig zum Stichtag 30.06.2014.
Die Ratsversammlung hat die Haushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2014 am
19.12.2013 mit einem Defizit i.H. von rund 16,22
im Ergebnishaushalt beschlossen (RBV-
1917/13).
Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2014 wurden mit Bescheid vom
29.04.2014 durch die Landesdirektion Sachsen mit Auflagen genehmigt. Der Stadtrat wurde über die
wesentlichen Auflagen dieses Bescheides und die damit verbundenen Folgerungen der Verwaltung mit
der Vorlage DS-Nr. V/3804 in der Ratsversammlung am 16.07.2014 informiert.
Mit
Wirkung
zum
02.06.2014
wurde
durch
den
Beigeordneten
für
Finanzen
die
vorläufige
Haushaltsführung gem. § 78 SächsGemO beendet und in Anlehnung an § 28 SächsKomHVO-Doppik
zur verbesserten Steuerung des Haushaltes Einzelverfügungen erlassen.
1.2
Verfahren zum Berichtswesen 2014
Der durch die Ratsversammlung beschlossene Haushalt stellt das Gesamtbudget dar, welches nicht
überschritten werden darf. Das Gesamtbudget unterteilt sich gemäß DA 02/2012 (Budgetbildung und
bewirtschaftung für die Stadt Leipzig) in Budgets des Ergebnis- und des Investitionshaushaltes.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Budgetansätze obliegt den jeweiligen Amtsleitern. Diese
haben dafür Sorge zu tragen, dass Entwicklungen, die zu einer möglichen Überschreitung des
Budgetansatzes
führen
können,
rechtzeitig
zu
analysieren
und
Gegensteuerungsmaßnahmen
einzuleiten sind.
Mit dieser Vorlage erfolgt für das Haushaltsjahr 2014 eine Einschätzung des voraussichtlichen IST
(V-IST)
auf
Budgetebene
im
Ergebnishaushalt
bzw.
Einzahlungen
und
Auszahlungen
im
Investitionshaushalt. Soweit zur besseren Nachvollziehbarkeit Kontengruppen angegeben wurden,
entsprechen diese dem Kontenplan der Stadt Leipzig gem. VwV KomHSys.
Die
Erhebung
der
Daten
für
e
das
V-IST
wurde
durchgeführt.
erneut
mittels
Hierbei
des
wurde
vollautomatisierten
den
Ämtern
eine
Erfassungsmaske zur Verfügung gestellt, in die die Daten pro Budgeteinheit einzutragen waren. Neben
der Meldung der Daten erhielten die Fachämter zusätzliche Informationen zu ihren Budgets und
wurden ab einem Abweichungswert
automatisch zur Abgabe einer Stellungnahme
mittels einer vorprogrammierten Hausmitteilung aufgefordert.
Die die Abweichungen begründenden Angaben basieren auf den der Stadtkämmerei
übergebenen Stellungnahmen der Fachämter.
Grundsätzlich werden Verschlechterungen mittels einem - und Verbesserungen mittels einem
dargestellt.
_________________________________________________________________________________________________________________
Seite 3
Analyse zum 30.06.2014
_________________________________________________________________________________________________________________
2
Ergebnishaushalt 2014
2.1
Überblick
Mit dem Haushaltsplan 2014 wurde ein Ergebnishaushalt mit einem Volumen von rd. 1,37 Mrd. bei
einem Defizit von rd. 16,22
beschlossen. Nach der aktuellen Hochrechnung zum Stichtag
30.06.2014 wird eingeschätzt, dass im Ergebnishaushalt ein Überschuss i.H. von 19,44
verzeichnen ist. Dieser Überschuss resultiert aus positiven Veränderungen im nichtzahlungswirksamen Bereich i.H. von 29,1
6,6
Der erhebliche positive Effekt bei den nicht-zahlungswirksamen Veränderungen ergibt sich aus einer
Zuschreibung des Finanzanlagevermögens bei den Beteiligungen unter der Berücksichtigung der
Eigenkapitalspielgelbildmethode i.H. von voraussichtlich netto 29,1
Punkt 2.3).
Diese nicht-zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen wurden im Rahmen der Haushaltsplanung
2014 nicht berücksichtigt. Eine korrekte Veranschlagung soll mit dem Doppelhaushalt 2015/2016
erfolgen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieser Netto-Mehrertrag nicht zur Finanzierung
zahlungswirksamer Aufwendungen verwendet werden kann und auch nicht zu einer Verbesserung der
Liquidität führt.
Unter Berücksichtigung der positiven Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich i.H. von
6,56 Mio.
6
Betrachtung bleiben die Erträge sowie die Einzahlungen aus dem Vorsorgevermögen-FAG
unberücksichtigt, da diese Mittel zur Stabilisierung der Jahre 2017 bis 2019 zurückzulegen sind.
Dieser Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit müsste gem. § 72 Abs. 4 SächsGemO
der Höhe der Aufwendungen der ordentlichen Tilgung entsprechen. D.h. zum Stand 30.06.2014 ist
davon auszugehen, dass die ordentliche Tilgung i.H. von 48,5
trotz der erheblichen
Verbesserungen im Ergebnishaushalt 2014 nicht vollständig erwirtschaftet werden kann. Demzufolge
schmälert der derzeitig bestehende Differenzbetrag i.H. von rd. 12,26
die bestehende Liquidität
der Stadt Leipzig.
Die o.g. Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich ergeben sich im Wesentlichen aus den
nachstehenden Budgetüberschreitungen bzw. Budgetunterschreitungen:
-
wesentliche Verbesserungen
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
Allgemeine Finanzwirtschaft: Steuern / FAG-Zuweisungen
Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters - Kommunalwirtschaft
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Personalaufwendungen
Summe Verbesserungen
wesentliche Verschlechterungen
2.2.5
2.2.6
2.2.7
2.2.8
2.2.9
2.2.10
2.2.11
2.2.12
+21,80
+5,14
+1,67
+0,85
29,46
Sozialamt
Liegenschaftsamt
EB Stadtreinigung
Allgemeine Finanzwirtschaft: Zinsen / Bürgschaften
Verkehrs- und Tiefbauamt
Ordnungsamt
Amt für Sport
EB Oper
-13,99
-5,00
-1,14
-1,22
-0,59
-0,38
-0,34
-0,24
Summe Verschlechterungen
Saldo (Netto-Verbesserung)
-22,90
6,56
_________________________________________________________________________________________________________________
Seite 4
Analyse zum 30.06.2014
_________________________________________________________________________________________________________________
Die
künftige
tatsächliche
Rahmenbedingungen
und
Entwicklung
unterjährigen
ist
von
einer
Einflussfaktoren
Vielzahl
abhängig.
noch
nicht
Deshalb
ist
abschätzbarer
die
derzeitige
Betrachtung nur eine stichtagsbezogene Darstellung der Haushaltssituation.
2.2
Abweichungen vom Haushaltsplan 2014 im zahlungswirksamen Bereich
Nachfolgend werden nur die wesentlichen Über- bzw. Unterschreitungen in den jeweiligen Budgets,
d.h. Abweichung
2.2.1
vom Haushaltsplan, ausgewiesen.
Allgemeine Finanzwirtschaft: Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleich (FAG) sowie Mehrbelastungsausgleich für
übertragene Aufgaben
Die
Planansätze
der
Schlüsselzuweisungen
basieren
auf
den
Berechnungen
des
FAG-
Prognosemodells, welches die Daten gemeindescharf sehr verlässlich prognostiziert. Dabei wurden
alle zum Planungszeitpunkt bekannten Einflussfaktoren berücksichtigt.
Der
FAG-Bescheid
vom
31.03.2014
bestätigt
weitestgehend
die
im
Haushaltsplan
2014
veranschlagten Haushaltsansätze. Für die Haushaltsdurchführung 2014 besteht somit aus den FAGZuweisungen kein Risiko mehr. Das FAG-Prognosemodell hat sich wieder bewährt und trägt damit
erheblich zur Planungssicherheit bei.
Im Einzelnen stellen sich die Zuweisungen wie folgt dar:
HH -Pla n
2014
FAGBe sche id
Abwe ichung
362.200.000
362.318.188
118.188 Mehrerträge
4.993.150
52.606.850
57.600.000
57.712.171
112.171 Mehrerträge
FAG-Vorsorgevermögen-Anteil Leipzig - Einzahlung
FAG-Vorsorgevermögen-Anteil Leipzig - Zuführg LR
51.000.000
-51.000.000
51.744.447
-51.744.447
744.447 haushaltsneutral
-744.447 haushaltsneutral
Mehrbelastungsausgleich für übertragene Aufgaben
18.210.000
18.213.705
3.705 Mehrerträge
allg. Schlüsselzuw eisung
Investive Schlüsselzuw eisung - Anteil ErgHH
Investive SZW - Anteil InvestHH
GESAMT :
438.010.000 438.244.064
234.064
Hinweis:
Die Abweichung beim FAG-Vorsorgevermögen wirkt im Finanzhaushalt haushaltsneutral, da dieses
Vermögen in 2013/2014 angespart werden muss, um dann für auftretende erhebliche Absenkungen
der allgemeinen Deckungsmittel in den Jahren 2015-2019 zur Verfügung zu stehen. Mit dem
Verhandlungsergebnis zum FAG-Gesetzentwurf 2015/2016 kann mittlerweile davon ausgegangen
werden, dass eine Auflösung dieser Mittel frühestens für 2017/2018 erfolgt.
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Seite 5
Analyse zum 30.06.2014
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Steuererträge
(Hinweis: Erlasse, Niederschlagungen und Aussetzung der Vollstreckung wurden bereits
berücksichtigt.)
Hinsichtlich der Erfüllung der Steuererträge wird per 30.06. an den Planansätzen festgehalten, außer
bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer (s.u.).
Zu den Gemeindeanteilen an der Einkommens- sowie Umsatzsteuer liegen per 30.06. noch zu wenige
Erkenntnisse vor, um eine Planabweichung qualifizieren zu können.
Mit der nächsten Hochrechnung zum 30.09.2014 werden die Steuererträge erneut mit besonderem
Augenmerk ausgewertet.
einer im Vorjahresvergleich leicht erhöhten Jahresveranla
stabilen unterjährigem Verlauf.
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
2013
155
169
191
189
189
193
195
195
203
209
214
223
2014
144
153
180
231
215
229
Mit der Grafik wird der bisherige Verlauf im Monatssaldo deutlich (Hinweis: monatlicher Saldo ergibt
sich aus Eingang von ca. durchschnittlich 3.200 Messbescheiden vom Finanzamt).
Der Start der Gewerbesteuer (Jahresveranlagung) verlief im Vorjahresvergleich negativer (minus
11
beiden Jahren nicht so stabil, er ist von positiven aber auch negativen Effekten in erheblicher
Größenordnung geprägt. Im Mai musste ein großer Abgang berücksichtigt werden. Gleichwohl
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Seite 6
Analyse zum 30.06.2014
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außerordentlich hohe Nachveranlagungen für das Wirtschaftsjahr 2012.
Vor diesem Hintergrund werden für die aktuelle V-Ist-Einschä
berücksichtigt. Dies unterstellt, dass mindestens das Niveau vom Juni gehalten werden kann.
Es wird allerdings auch wieder darauf hingewiesen, dass eine belastbare untersetzte Einschätzung, ob
und vor allem in welcher konkreten Höhe eventuelle Mehrerträge mit dem Rechnungsergebnis zum
31.12.2014 tatsächlich realisiert werden, prognostisch nicht qualitativ untersetzbar ist.
Die Verzinsung nach § 233a AO ist gesetzlich vorgeschrieben und liegt nicht im Ermessen der
Gemeinde. Zweck der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen ist es, einen
Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Steuern trotz gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunkts zu
unterschiedlichen
Zeitpunkten
festgesetzt
und
erhoben
werden.
Die
Zinsen
sind
also
eine
Umfang
der
laufzeitabhängige Gegenleistung für eine mögliche Kapitalnutzung.
Die
Höhe
der
Zinserträge
ist
ausschließlich
vom
Zeitpunkt
und
Gewerbesteuerveranlagungen für zurückliegende Erhebungszeiträume abhängig und somit für die
Gemeinde nicht vorhersehbar. Deshalb ist die Planung der Zinserträge stets schwierig.
In den letzten Jahren stellte sich das Rechnungsergebnis wie folgt dar:
Haushaltsjahr
Rechnungsergebnis
2010
2011
2012
2013
Per 30.06.2014
Der
Planansatz
für
2014
i.H.
von
2
wird
nach
derzeitiger
Einschätzung
deutlich
für die per 30.06. hohen Zinsfestsetzungen sind vor allem die nachträglichen Festsetzungen für die
Veranlagungsjahre 2008 und früher sowie die nachträglichen Veranlagungen für 2011.
Investitionspauschale
Asylbewerberunterbringung
Im Ergebnis politischer Verhandlungen für eine schnelle Hilfe für die sächsischen Kommunen
aufgrund der steigenden Asylbewerberzahlen und der damit verbundenen Herausforderungen für die
Kreisfreien Städte und Landkreise hat der Freistaat Ende 2013 ein Gesetz über die Gewährung einer
Investitionspauschale im Jahr 2014 erlassen. Leipzig erhä
Ergebnishaushalt im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft außerplanmäßig vereinnahmt und für
Instandhaltungsmaßnahmen abzurechnen sein.
Dieses Gesetz konnte zum Zeitpunkt des Beschlusses des städtischen Haushaltsplanes am 19.12.2013
durch die Ratsversammlung keine direkte Berücksichtigung finden. Aufgrund der Kenntnis der
Verhandlungen und der Signale des Freistaates wurden im Haushaltsplan Mehrerträge aus der
pauschalen Erstattung des Freistaates für Asylbewerber i
veranschlagt.
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Seite 7
Analyse zum 30.06.2014
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berücksichtigt werden. Ab 2015 will der Freistaat dann sachgerecht die Asylbewerberpauschale von
2015/2016 aufgenommen.
2.2.2
Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters - Kommunalwirtschaft
Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 02_531_ZW
+
Die Abweichung in der Budgeteinheit 02_531_ZW (Elektroversorgung) von
begründet
+4.508.491
sich wie folgt:
Die Konzessionsabgabe für Strom richtet sich nach der Konzessionsabgabenverordnung und dem
Konzessionsvertrag. Die Verordnung legt die höchstzulässige Konzessionsabgabe differenziert je nach
Gemeindegröße (Einwohnerzahl) fest. Darüber hinaus ist diese verbrauchsabhängig und somit nicht
konkret planbar.
Auf Grundlage der Vorjahresergebnisse werden für das laufende Jahr von den Stadtwerken Leipzig
(SWL) Abschläge auf die Konzessionsabgabe gezahlt. Eine vorläufige Abrechnung erfolgt bis zum
15.04. des Folgejahres. Die finale Abrechnung erfolgt jedoch erst zum 15.04. des übernächsten Jahres
(z.B. für 2014 erst zum 15.04.2016).
Da es sich hierbei um Erträge der gewöhnlichen Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit handelt, sind
diese trotz Periodenfremdheit im ordentlichen Ergebnis des Folgejahres zu berücksichtigen. Die
Abrechnung aus 2014 enthält Gutschriften i.H. von 3 Mio.
alen Abrechnung 2012 sowie
der vorläufigen Abrechnung 2013 für die Stadt Leipzig, die im Haushaltsjahr 2014 verbucht wurden.
Die Gemeinde erhält auf Grundlage der Konzessionsverträge für ihren abgerechneten Eigenverbrauch
einen Preisnachlass von 10% auf das Entgelt für den Netzzugang zum Niederdrucknetz. Auf
Grundlage der vorliegenden Abrechnungen 2012-2013 kann für 2014 von einem Gemeinderabatt i.H.
von ca. 40
Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 02_534_ZW
Die
Abweichung
in
der
Budgeteinheit
02_534_ZW
+
(Fernwärmeversorgung)
von
+875.986
begründet sich wie folgt:
Die vertraglichen Regelungen binden die Zahlung des Gestattungsentgeltes an den handelsrechtlichen
Jahresumsatz des Energieversorgungsunternehmens. Das Unternehmen zahlt einen Anteil von 1,5%
auf den handelsrechtlichen Jahresumsatz, mindestens aber einen Grundbetrag von 800
Gestattungsentgelt ist daher ergebnisabhängig, woraus etwaige Planabweichungen resultieren.
Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 02_532_ZW
Die Abweichung in der Budgeteinheit
02_532_ZW (Gasversorgung) von -239.061
begründet sich
wie folgt:
Die o.g. Erklärungen zu Konzessionsabgaben gelten analog für das Budget 02_532_ZW
Entsprechend den vorliegenden Endabrechnungen 2010-2012 der SWL, aus denen
Rückzahlungen zu viel entrichteter Abschläge auf die Konzessionsabgabe hervorgingen, ist auch für
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Seite 8
Analyse zum 30.06.2014
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2014 von einer Erstattung seitens der Stadt Leipzig auszugehen. Hierfür ist eine Rückstellung zu
bilden in Höhe des 3-Jahres-Durchschnitts.
2.2.3
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Nach derzeitigem Stand ergibt sich im Amt für Jugend, Familie und Bildung voraussichtlich insgesamt
eine Entlastung i.H. von rd. 1,7 Mio.
(netto).
Diese setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Abweichung Budget Fachamt
Bezeichnung
V-IST 30.06.2014
Budgeteinheit 51_361_ZW
Förderung von Kindern in Kitas
Budgeteinheit 51_363_ZW
Sonstige
Leistungen
der
+
Kinder-,
-3.591.750
Jugend- und Familienhilfe
Budgeteinheit 51_365_2ZW
Kitas kommunal
Budgeteinheit 51_365_3ZW
Kindertageseinrichtungen freie Träger
Budgeteinheit 51_365_8ZW
private Kindereinrichtungen
-250.000
Budgeteinheit 51_BW
Bewirtschaftung
-989.700
Marienbrunner Schule + Sporthallen
-344.311
Budgeteinheit 51KP40000072
-682.600
+3.862.800
Teilsanierung
Budgeteinheit 51KP40000074
H.-Goldschmidt-Schule BSZ 11
-
Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 51_361_ZW
Die
Abweichung
+3.324.786
in
der
+3.324.786
Budgeteinheit
51_361_ZW
(Förderung
von
Kindern
in
Kitas)
von
begründet sich wie folgt:
Kontengruppe 33 (Öffentlich-rechtliches Leistungsentgelt):
Es handelt sich um Rückzahlungen zu viel gezahlter Pauschalen aus dem Jahr 2013 an freie Träger
von
Kindertagesstätten
für
Absenkungen
und
Ermäßigungen
zum
Stichtag
30.06.2014.
Die
ergeben
Dies
ist
vor
allem
darauf
zurückzuführen,
dass
geplante
Kapazitätserweiterungen
in
einigen
Einrichtungen erst im Jahr 2014 verwirklicht wurden, obwohl diese bereits 2013 geplant waren.
Gleichzeitig gab es 2013 überdurchschnittlich viele zeitweilige Aufhebungen von Freiplätzen, da die
Sorgeberechtigten Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitsamtes mit Kinderbetreuungskosten erhalten
haben. Es handelt sich hierbei um eine vorrangige Leistung.
Kontengruppe 43 (Transferaufwendungen):
Die Beträge der Absenkung wurden
-IST
Diese Minderaufwendungen sind der Bauverzögerung neuer Kitas geschuldet. Die verschobenen
Einrichtungseröffnungen aus dem Jahr 2014 in das Jahr 2015 bewirken somit nicht nur eine Entlastung
bei den Zuschüssen Freie Träger, sondern auch bei den Beträgen für Ermäßigungen/Absenkungen.
_________________________________________________________________________________________________________________
Seite 9
Analyse zum 30.06.2014
_________________________________________________________________________________________________________________
Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 51_363_ZW
Die
Abweichung
in
der
-3.591.750
Budgeteinheit
Familienhilfe) von +3.591.750
51_363_ZW
(sonstige
Leistungen
Kinder,
Jugend,
begründet sich wie folgt:
Kontengruppe 32 ( sonstige Transfererträge):
Aufgrund gestiegener Fallzahlen im Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung sind Mehrerträge i.H.
Mehraufwendungen.
Kontengruppe 43 (Transferaufwendungen):
Der Mehrbedarf
in
Höhe von
ca.
3,7
Mio.
zahlen
für
die
Aufwendungen im Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung.
Die Analyse der letzten beiden Jahre zeigt, dass in Leipzig davon auszugehen ist, dass die Zahl der
durchschnittlichen Hilfen pro 1.000 jugendliche Einwohner weiter steigen wird. Seit Jahresbeginn
2014 führten ca. 83 % aller Bedarfsprüfungen des ASD dazu, dass eine kostenpflichtige Hilfe nach
SGB VIII zu gewähren ist.
Der
Berechnung
des
Mehrbedarfes
liegen
die
aktuellen
Entwicklungen
der
durchschnittlichen
Steigerung der Fallzahlen von 12,6 % und einer jährlich durchschnittlichen Kostensteigerung von 3%
(Personal- und Sachkostensteigerung) zu Grunde.
Im Vergleich zum Vorjahr wird eine Fallzahlsteigerung von 218 Fällen prognostiziert. Es wurde in
den bisherigen Monaten des Jahres ein durchschnittlicher Fallanstieg von 33 Fällen verzeichnet.
Prognostisch wird
ausgegangen.
Eine
von
einem
weiteren
entsprechende
Fallanstieg
Einzelvorlage
von
wird
durchschnittlich
im
III.
30 Fällen pro Monat
Quartal
dem
Stadtrat
zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Zusätzlich entsteht ein weiterer Mehrbedarf in Höhe von ca. 60.000
Bereich der Finanzierung der
Führung der Vereinsvormundschaften. Die Führung wird von Vereinen durchgeführt. Hierfür erhält
der Verein für jede geführte Vormundschaft bzw. Pflegschaft ein monatliches Betreuungsgeld.
Anhand
der
festgestellten
und
prognostizierten
Fallzahlen
ist
eine
weitere
Aufstockung
der
Übernahme der Vormundschaften durch Vereine notwendig.
Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 51_365_2ZW
-682.600
Die Abweichung in der Budgeteinheit 51_365_2ZW (Kitas kommunal) von
-
begründet sich
wie folgt:
Es handelt sich hierbei um überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO in Gesamthöhe
ss gem. § 17 SächsKitaG im Haushalt 2014.
Die Vorlage DS-Nr. V/3915 ist für die Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 17.09.20104
vorgesehen. Diese Mehraufwendungen schlagen sich in unterschiedlichen Budgeteinheiten nieder. In
der o.g. Budgeteinheit w
Parallel dazu entstehen im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern aus Fremdgemeinden
Mindererträge i. H. von
Die Abrechnungen an die Gemeinden für das erste Halbjahr 2014
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Seite 10
Analyse zum 30.06.2014
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beträgt ca. 40
i.H. von
Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 51_365_3ZW
+3.862.800
Die Abweichung in der Budgeteinheit 51_365_3ZW (Kindertageseinrichtungen freie Träger) von
+3.862.800
begründet sich wie folgt:
Die Minderaufwendungen i.H. von
Für den Großteil der Neu- und Erweiterungsbauvorhaben haben sich die anspruchsvoll geplanten
Inbetriebnahmetermine ins Jahr 2015 verschoben, so dass diese neuen Einrichtungen im Haushaltsjahr
2014 keinen Aufwand für die Stadt Leipzig erzeugen. Beispielhaft sind hier folgende Einrichtungen zu
nennen: Bästleinstraße 4, Fleißerstraße 2 sowie Ernst-Keil-Straße 17.
Des Weiteren mussten 6 für das Jahr 2014 geplante Maßnahmen aufgegeben werden, da bauliche,
denkmalrechtliche oder finanzielle Gründe sowie schwer umsetzbare Bedingungen für die Erteilung
einer Betriebserlaubnis der Projekte entgegenstanden (z. B. Jupiter Straße 37, Inselstraße 5-7,
Kochstraße 28a).
Überdies musste die Einrichtung Mottelerstraße 4 aufgrund von Schimmelbefall entgegen der Planung
vom Netz genommen werden. Auch aus diesem Grund sind hier Minderaufwendungen entstanden.
Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 51_365_8ZW
-250.000
Die Abweichung in der Budgeteinheit 51_365_8ZW (private Kindereinrichtungen) von
-250.000
begründet sich wie folgt:
die
Bereitstellung
Unterbringung
in
eines
Betreuungsplatzes
privaten
Kitas.
Sollte
und
die
die
damit
Stadt
verbundene
Leipzig
den
Kostenübernahmen
Rechtsanspruch
auf
bei
einen
Bertreuungsplatz für Kinder ab 1 Jahr im Rahmen der vorgehaltenen Plätze in der Bedarfsplanung
nicht erfüllen können, müssen nach rechtzeitiger Antragstellung der Eltern auch Kostenübernahmen in
einer Einrichtung außerhalb des Bedarfsplanes, also auch in privaten Kindertageseinrichtung erfolgen.
Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 51_BW
-989.700
Die Abweichung in der Budgeteinheit 51_BW (Bewirtschaftung) von -989.700
begründet sich wie
folgt:
Die Budgetüberschreitung resultiert zum einen aus der Inbetriebnahme neuer Kita´s und Schulen im
Jahr 2014. Hierbei sind die Bewirtschaftungskosten i.H. von
zu stellen, da diese nicht Bestandteil der Haushaltsplanung waren. Die entsprechende Vorlage befindet
sich derzeit in Erarbeitung.
Zum anderen sind Mittel für dringend notwendige Maßnahmen in der Freiflächenpflege, vor allem für
Baumkontrollen
und
Baumpflegeleistungen
im
Rahmen
der
Verkehrssicherungspflichten,
durchzuführen. Es handelt sich hierbei um einen Bedarf i. H. von 250.000
der DS V/3936 ist für die Sitzung des Verwaltungsausschusses 03.09.2014 vorgesehen.
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Seite 11
Analyse zum 30.06.2014
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Bzgl. der notwendigen Umsetzung der Trinkwasserverordnung sind zusätzliche Mittel i. H. von
Wahrnahme
130.550
der
gesetzlichen
Pflichtleistung
zur
Untersuchung der Wasserqualität in Bezug auf Schwermetalle, Legionellen und auf hygienischmikrobiologische Kontaminationen bereitzustellen.
Zudem entsteht ein Mehrbedarf im Zusammenhang mit der Tariferhöhung bzgl. der Ausschreibungen
zur Unterhaltsreinigung i. H. von 440.25
gesetzlichen
Erhöhung
aus
Tarifabschlüssen
und
den
Ergebnissen
der
Ausschreibung
sich
derzeit in Erarbeitung.
Bei den Wirtschaftsdiensten entsteht im Jahr 2014 ein Mehrbedarf i. H. von
ist die notwendige Erhöhung der Platzzahlen in den Kindertageseinrichtungen. Mit der steigenden
Platzzahl erhöhen sich auch die Dienstleistungen in den Einrichtungen. Dies steht nicht unmittelbar in
Zusammenhang mit neuen Einrichtungen, sondern der Bedarf entsteht in den Bestandseinrichtungen.
Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 51KP40000072
-344.311
Die Abweichung in der Budgeteinheit 51KP40000072 (Marienbrunner Schule + Sporthallen
begründet sich wie folgt:
Teilsanierung) von Mit Beschlussfassung der Vorlage RBV-
Marienbrunner Schule, äußere Sanierung 1. und 2.
Bauabschnitt, Baumaßnahme i
344.000
aus den Minderaufwendungen bei den
Zinsen (vgl. Punkt 2.2.8). Die in 2012 gebildete Rückstellung konnte aufgrund von Bauverzögerungen
im Jahr 2013 nur zu einem geringen Teil in Anspruch genommen werden. Vor dem Hintergrund, dass
die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung nur 1 Jahr übertragen werden darf, mussten die
Mittel in 2014 neu bereitgestellt werden. Im Jahr 2014 müsse
verbucht werden, um die Maßnahme in 2015 fertigzustellen.
Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 51KP40000074
Die Abweichung in der Budgeteinheit 51KP40000074 (H.-Goldschmidt-Schule BSZ 11) von
+339.273 begründet sich wie folgt:
Mit dem Jahresabschluss 2013 wurde festgelegt, dass für alle nicht abgerufenen Fördermittel eine
Abgangsanordnung zu verbuchen ist und im Folgejahr (d.h. in 2014) neu anzuordnen sind, da diese
zur Umsetzung für die Gesamtmaßnahme erforderlich sind.
2.2.4
Personalaufwendungen
Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 11_PA_ZW
+848.600
Die Abweichung in der Budgeteinheit 11_PA_ZW (Personalaufwendungen zahlungswirksam) von
+848.600
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Seite 12
Analyse zum 30.06.2014
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Nach
derzeitigem
Stand
ist
davon
auszugehen,
dass
die
zusätzlichen
Belastungen
aus
dem
Tarifabschluss innerhalb des Personalbudgets aufgefangen werden können und darüber hinaus ein
Minderaufwand
Dies ist insbesondere auf eine restriktive Freigabe der externen Stellenbesetzung zurückzuführen.
Weiterhin
erfolgt
insbesondere
im
Bereich
der
Erzieherinnen
eine
Stellenbesetzung
nach
tatsächlichem Bedarf, was vor allem der Tatsache geschuldet ist, dass es Verzögerungen bei der
Fertigstellung und Inbetriebnahme von Kita-Einrichtungen gibt.
Weiterhin wurde im Rahmen der Ausfallzeiten als Planungsgrundlage von einer Ausfallzeit i. H. von
1,6 % ausgegangen. Die tatsächliche Ausfallzeit in den ersten 5 Monaten des Haushaltsjahres 2014
betrug allerdings 2,4%, welches entsprechenden Minderaufwendungen
2.2.5
führt.
Sozialamt
Nach derzeitigem Stand ergibt sich im Sozialamt voraussichtlich insgesamt eine Mehrbelastung i.H.
von rd. 13,99
(netto).
Diese setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Abweichung Budget Fachamt
Budgeteinheit 50_312_ZW
Bezeichnung
V-IST 30.06.2014
Grundsicherung für
-11.50
Arbeitssuchende (SGB II)
Budgeteinheit 50_313_ZW
Hilfen für Asylbewerber
Budgeteinheit 50_611_ZW
-
Sonderlastenausgleich, Sozialumlage
-
Die Abweichung in der Budgeteinheit 50_312_ZW (Grundsicherung für Arbeitssuchende) von rd. 11.550.000
begründet sich wie folgt:
Mindererträge Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (-7
)
a) Reduzierung Bundesbeteiligungssatz für das Jahr 2014 auf 30,6 % (-
Am 18.12.2013 wurde die Stadt Leipzig informiert, dass laut Verordnung zur Festsetzung der der
Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr
2013 (BBFestV 2013, BGBl. Teil I Nr. 50, S. 3276) in Verbindung mit § 46 Abs. 5 und 6 SGB II der
Bundesbeteiligungssatz für das Jahr 2014
30,6 % (Plan 2014: 33,4 % = 2,8 % weniger) beträgt.
Der Bundesbeteiligungssatz setzt sich wie folgt zusammen:
Quote Kosten Unterkunft und Heizung = 26,4 %
Verwaltungskostenanteil Bildungs- und Teilhabepaket = 1,2 %
Länderspezifische Bildungspaket-Quote = 3,0 %.
Die um 2,8 % reduzierte Bundesbeteiligungsquote resultiert aus § 77 Abs. 11 Satz 4 SGB II, da Ende
2013 der Bundesbeteiligungsanteil zur Kompensation der Mehraufwendungen für Hortmittagessen
und Schulsozialarbeit wegfällt.
Ausgehend von den geplanten Aufwendungen für die laufenden Kosten der Unterkunft entstehen
somit Mindererträge in Höhe von rd. 4,1 Mio.
des Haushaltsplanes 2014 im Dezember 2013 nicht mehr planmäßig berücksichtigt werden konnten.
Vor
dem
Hintergrund
der
überplanmäßigen
Aufwendungen
für
die
laufenden
Leistungen
für
Unterkunft und Heizu
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Analyse zum 30.06.2014
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Bundesbeteiligung zu erwarten, so dass voraussichtlich
zu erwarten
sind.
b) Umsetzung der Revision im Rahmen der Bundesbeteiligungsquote für das Bildungs- und
Teilhabepaket des Jahres 2012 (Darüber hinaus sind bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft weitere Mindererträge in
zu verzeichnen. Diese resultieren aus der Umsetzung der Revision nach § 46
Abs. 6 und 7 SGB II im Rahmen der Bundesbeteiligungsquote für das Bildung- und Teilhabpaket
des Jahres 2012, wovon die Stadt Leipzig am 25.04.2014 unterrichtet wurde.
Der Bund (BMAS) erhebt für den Freistaat Sachsen einen Rückforderungsanspruch für Bildung und
Tei
verrechnet wird.
festgelegt. Am
Für die Stadt Leipzig wurde ein
26.05.2014 informierte das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), dass gegen
den Rückforderungsanspruch Widerspruch eingelegt
wurde, da aus deren Sicht die Forderung des
Bundes rechtswidrig ist. Das SMS wird an dieser Rechtsposition gegenüber dem Bund festhalten und
falls und soweit es notwendig ist, auch im Rahmen eines Klageverfahrens vertreten.
Mehraufwendungen für die Kosten der Unterkunft (-
Im
Jahr
2013
erhielten
durchschnittlich
43.392
)
Bedarfsgemeinschaften
(BG)
Leistungen
der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Per 30.06. dieses Jahres waren durchschnittlich
43.316 BG im Leistungsbezug.
Der für 2014 geplante Wert von 42.000 BG basierte auf der Annahme einer deutlich geringeren
Anzahl an BG mit Leistungsbezug zum Jahreswechsel und - bedingt durch die anhaltend guten
Prognosen
der
künftigen
konjunkturellen
Entwicklung
-
einer
weiteren
Senkung
der
BG
im
Jahresverlauf.
Aufgrund des hohen Ausgangsniveaus von ca. 43.000 BG und der seit Jahresbeginn gleichbleibenden
Anzahl an BG erscheint die Zielerreichung von 42.000 BG im Jahresdurchschnitt als nicht realistisch.
Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Anzahl von durchschnittlich 43.300 BG im Jahr 2014 und
Aufwen
überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von rd. 4,7
.
Minderaufwendungen Bildungs- und Teilhabepaket ( +0,38
In
Folge
der
zum
Teil
restriktiven
gesetzlichen
)
Ausgestaltung
einzelner
Leistungen
sowie
wechselnden Interessen in der Entwicklung der Leistungsberechtigten nach SGB II (z. B. Teilhabe
bzw.
gemeinschaftliches
Minderaufwendun
Mittagessen)
ergeben
sich
trotz
intensiver
Öffentlichkeitsarbeit
.
Die Abweichung in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) von -3.689.150
begründet sich wie folgt:
Minderertrag Pauschalförderung Asylbewerber (-
)
Im Ergebnis politischer Verhandlungen für eine schnelle Hilfe für die sächsischen Kommunen
aufgrund der steigenden Asylbewerberzahlen und der damit verbundenen Herausforderungen für die
Kreisfreien Städte und Landkreise hat der Freistaat Ende 2013 ein Gesetz über die Gewährung einer
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Analyse zum 30.06.2014
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Ergebnishaushalt im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft außerplanmäßig vereinnahmt und für
Instandhaltungsmaßnahmen abzurechnen sein.
Dieses Gesetz konnte zum Zeitpunkt des Beschlusses des städtischen Haushaltsplanes am 19.12.2013
durch die Ratsversammlung keine direkte Berücksichtigung finden. Aufgrund der Kenntnis der
Verhandlungen und der Signale des Freistaates wurden im Haushaltsplan Mehrerträge aus der
pauschalen Erstattung des Freis
veranschlagt, die sich hier als Mindererträge darstellen.
berücksichtigt werden. Ab 2015 will der Freistaat dann sachgerecht die Asylbewerberpauschale von
2015/2016 aufgenommen.
Darüber hinaus wurde davon ausgegangen, dass die Pauschalförderung des Freistaates Sachsen gem. §
10 Abs. 1 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) i.V.m. VwV Kostenerstattung auf
so dass weitere Mindererträge entstehen.
Mehraufwendungen für Asylbewerber (-
)
Die Planung für die Aufwendungen und Erträge für Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
ist durch verschiedene Einflüsse bedingt, die in wesentlichen Teilen nicht durch die Stadt Leipzig und
das Sozialamt steuerbar sind. Dies sind u. a.:
1.
die deutliche Zunahme der Zahl der aufzunehmenden Asylbewerber (beginnend in 2011)
gemäß den Zuweisungen der Zentralen Ausländerbehörde Chemnitz (ZAB);
2.
die Kosten für die Inbetriebnahme neuer Gemeinschaftsunterkünfte, Notquartieren sowie der
Unterkunftskosten in dezentralem Wohnen und Pensionen (u.a. vgl. Beschlüsse zum Konzept
zur Unterbringung von Asylbewerbern und Geduldeten in der Stadt Leipzig (RBV-1293/12,
DS V/1904 vom 18.07.2012) sowie dessen Fortschreibung (DS V/3368, RBV-1826/13 vom
21.11.2013), Beschlüsse zu Sicherheitskonzepten in den Gemeinschaftsunterkünften (DS
V/2833, RBV-1825/13 vom 21.11.2013);
3.
die Höhe der Kostenerstattung für Aufwendungen nach dem AsylbLG durch den Freistaat
Sachsen.
Die Zuweisungszahlen sind in den letzten Jahren aufgrund verschiedener Entwicklungen (Krisenherde
im Nahen Osten, Bürgerkrieg Syrien etc.) sowie die Auswirkungen durch die Erhöhungen der
Leistungen für Asylbewerber in 2012 deutlich angestiegen. Im Jahr 2013 wurden in der Stadt Leipzig
nach mehrmaliger Korrektur der Prognose zur Unterbringung der Asylbewerber 650 Personen als
Neuantragsteller aufgenommen und untergebracht. Dies stellte eine Steigerung um 60 % gegenüber
2012 dar. Für das laufende Jahr 2014 wurde zwischenzeitlich eine Prognose von 1.300 Personen
übermittelt (Verdopplung des Wertes von 2013).
Bedingt durch diese deutlichen Anstiege der Zuweisungszahlen von Asylbewerbern, zu deren
Unterbringung die Stadt Leipzig verpflichtet ist, waren und sind weitere Unterbringungskapazitäten zu
schaffen, z.B. Objekt Stöckelstraße 62 (RBV-2076/14, RV 21.05.2014).
Die erforderlichen Mehraufwendungen für die Notunterbringung in der Zschortauer Straße 44 konnten
bisher
nicht
berücksichtigt
werden.
Mit
der
Meldung
zum
V-Ist
30.09.2014
werden
diese
Mehraufwendungen aufgrund der durch den Oberbürgermeister getroffenen Eilentscheidung Ende Juli
2014 präzisiert.
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Seite 15
Analyse zum 30.06.2014
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Die Abweichung in der Budgeteinheit 50_611_ZW (Sonderlastenausgleich, Sozialumlage) von
+1.208.178
begründet sich wie folgt:
)
Mehrerträge Sonderlastenausgleich (+0,600
Der zweite Abschlagsbescheid vom 07.04.2014 auf den Sonderlastenausgleich gem. § 18 Abs. 1 und 2
SächsAGSGB für den April 2014 liegt vor.
Bei der Abschlagszahlung wurde bei der Ermittlung der Nettobelastung auf die Regelungen der
Nettobelastungsermittlungsverordnung abgestellt. Da für das Jahr 2014 noch keine vollständigen
Daten vorliegen, wurden hilfsweise auch Daten aus 2012 und 2013 zu Grunde gelegt. Danach ergibt
sich für die Stadt Leipzig eine Nettobelastung auf Basis der verfügbaren, vorläufigen Daten i. H. v. rd.
14.017.977
Für die Berechnung der Belastungskomponente nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 der VO wurden die von der
Stadt Leipzig gemeldeten Daten für die Kosten der Unterkunft für die Monate März 2013 bis Februar
2014 bzw. von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten Informationen über die Anzahl der BG
für die Monate Dezember 2012 bis November 2013 herangezogen. Da es sich um einen vorläufigen
Ausgleichsbetrag handelt, können die hier ermittelten Abschlagszahlungen von der noch ausstehenden
Festsetzung aus folgenden Gründen abweichen:
1.
Vorliegen aktualisierter Daten für die Ermittlung der Nettobelastung (§ 18 Abs. 4
SächsAGSBS) und
2.
Änderung der Ausgleichsquote aufgrund festgestellten landesweiten Belastung (§ 18
Abs. 3 Satz 3 und 4 SächsAGSGB).
In den vergangenen Jahren differierte aufgrund der unterjährigen Datenaktualisierung regelmäßig der
Ausgleichsbetrag zwischen dem vorläufigen und endgültigen Bescheid. Ausgehend vom Planansatz
i.
voraussichtlichen Mehrerträgen von mindestens 0,600
gerechnet.
Minderaufwendungen KSV (+0,604
)
Der Kommunale Sozialverband (KSV) Sachsen erhebt zur Deckung seines nicht durch eigene
Einnahmen gedeckten Finanzbedarfs die Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 des Gesetzes über den
Kommunalen Sozialverband Sachsen vom 14. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung.
Die Anteile der Landkreise und kreisfreien Städte an der Sozialumlage wurden gemäß § 28 FAG durch
Anwendung eines Vomhundertsatzes (Umlagesatz) auf die Umlagegrundlagen der Landkreise bzw.
kreisfreien
Städte
bestimmt.
Dieser
Umlagesatz
ergibt
sich
aus
dem
Verhältnis
vom
Gesamtumlagebetrag des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen zur Gesamtumlagegrundlage. Mit
Bescheid vom 14. März 2014 gab das Sächsische Staatsministerium der Finanzen die endgültigen
Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2014 bekannt. Auf die Stadt Leipzig entfällt in 2014 eine
Sozialumlage i. H. v. rd. 61.918.318
Da
Minderaufwendungen i. H. v. 0,6
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Seite 16
Analyse zum 30.06.2014
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2.2.6
Liegenschaftsamt
Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 23_535_ZW
-5.000.000
Die Abweichung in der Budgeteinheit
23_535_ZW (Kombinierte Versorgung) von -5.000.000
begründet sich wie folgt:
Im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde der Stand der Bemühungen zur Einigung über
gegenseitige strittige Ansprüche in Millionenhöhe untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die
Vorschläge aus den Jahren 2007 ff noch nicht zu einer Lösung/Einigung geführt haben.
Die Verwaltung hat die Einzelerfassung, den Nachweis und die Bewertung der städtischen Ansprüche
aus dem GBBerG (strittig 7,8 Mio. EUR) und der städtischen Verpflichtungen ggü. der SWL aus den
Vorgängen Kaufpreiszahlungen für Geschäftsanteile an der Gasversorgung Stadt Leipzig GmbH im
Zusammenhang mit dem Ausscheiden der RWE Energie AG als Gesellschafterin der SWL, der
Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Blockheizkraftwerkes
Dösen sowie der Erstattungen von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verlegung einer
Rohrbrücke an der Prager Straße noch nicht abgeschlossen. Nach abschließender juristischer Prüfung
haben sich die haushaltsrechtliche Würdigung und eine Berichtigung der EÖB bezüglich aller
städtischen Ansprüche und Verpflichtungen anzuschließen. Die Beteiligten haben einen Verzicht auf
die Einrede der Verjährung bis zum 31.12.2014 erklärt.
Vor diesem Hintergrund wurde der Sachverhalt hilfsweise nunmehr als Merkposten mit einer
Rückstellung i.H. von 1,00
in der aktuellen Eröffnungsbilanz erfasst.
Dem zu Folge fließt der abschließend verhandelte Entschädigungsbetrag nicht als Ergebnis in das Jahr
2014, sondern wird buchhalterisch als Berichtigung zur Eröffnungsbilanz behandelt. Dies erfolgt
völlig
ergebnisneutral
gegen
das
Basiskapital.
Es
entsteht
ein
Liquiditätszufluss
in
der
Finanzrechnung, aber kein Ertrag in der Ergebnisrechnung.
2.2.7
EB Stadtreinigung
Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 923_545_ZW
-1.138.712
Die Abweichung in der Budgeteinheit 923_545_ZW (Straßenreinigung/Winterdienst) von -1.138.712
begründet sich wie folgt:
Aus dem vorläufigen Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs Stadtreinigung, welcher sich derzeit in
Prüfung befindet, ergibt sich, dass ein Verlustausgleich für den Winterdienst in Höhe von 1.272.362
zu erwarten ist. Dem stehen
aus der Auflösung von Rückstellungen in diesem Budget
verfügbare Mittel gegenüber, d.h. es verbleiben 1,138
2.2.8
.
Allgemeine Finanzwirtschaft: Zinsen, Bürgschaften
Bürgschaftsentgelte (-
Im Dezember 2013 wurde die Änderung der Entgeltordnung durch die Ratsversammlung beschlossen.
Demnach wird nunmehr grundsätzlich ein laufendes Bürgschaftsentgelt in Höhe von 1,5% p. a.,
bezogen auf den Bestand der verbürgten Darlehen per 31.12. des Vorjahres, berechnet. Diese
Entgelthöhe wird jedoch nur bei wenigen der ausgereichten Bürgschaften erreicht, da zahlreiche
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Seite 17
Analyse zum 30.06.2014
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Unternehmen von der Möglichkeit einer Ausnahmeregelung/Härtefallregelung Gebrauch machen. Vor
Zinsaufwand
ist
Die voraussichtliche Unterschreitung der geplanten Zinsausgaben im Jahr 201
auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Zum Einem mussten auf Grund der weiterhin guten
Liquidität des Haushaltes bisher die Möglichkeiten der Kreditaufnahme nicht ausgeschöpft werden.
Zum Anderem war die Entwicklung der Zinsen insgesamt auf den Geld- und Kapitalmärkten durch
historisch niedrige Zinsen determiniert und mit den erfolgten Umschuldungsmaßnahmen konnte die
durchschnittliche Verzinsung des Kreditportfolios weiter nachhaltig gesenkt werden.
Hinweis Dezernat Finanzen:
Aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus erfolgt nach aktuellem Kenntnisstand eine Fortschreibung der
Minderaufwendungen i.H. von 3,5
Berücksichtigung des Ratsbeschlusses RBV-1276/12 2. Konzeption zur Entschuldung des Leipziger
Haushaltes und 2. Konzeption zur Rückführung der Bürgschaften der Stadt Leipzig
Einsparungen zur Finanzierung der baulichen Unterhaltung verwendet. Mit der nächsten
Hochrechnung zum 30.09.2014 wird die Entwicklung der Zinsen unter Berücksichtigung der aktuellen
Marktsituation erneut mit besonderem Augenmerk geprüft.
Zinsertrag (-
Auch auf der Anlageseite beeinflusst das historische Tief an den internationalen Geld- und
Kapitalmärkten die Geldanlagen der Stadt Leipzig dahingehend, dass im Vergleich zu den Vorjahren
geringere Zinseinnahmen erwirtschaftet werden können. Bis zum Jahresende ist daher mit einer
Verschlechterung von Zinseinnahmen in Höhe von ca. 0,5
m Planansatz zu
rechnen.
2.2.9
Verkehrs- und Tiefbauamt
Abweichung Budget Fachamt
Budgeteinheit 66_54_ZW
-
-393.850
Die Abweichung in der Budgeteinheit 66_54_ZW (Straßen Gesamt) von -393.850 begründet sich u.a.
wie folgt:
Aufgrund von Landeszuweisungen
von
erfolgte der
und bestätigten, überplanmäßigen Mitteln i.H.
Weiterhin waren Mehraufwendungen von insgesamt 310.216
Sofortmaßnahmen aus dem Nutzungskonzept Umfeld Sportforum erforderlich (vgl. RBV-2101/141).
Dieser Mehrbedarf wurde
Rechnungsabgrenzungsposten) durch Fördermittel des ZVNL und durch die Bereitstellung von
überplanmäßigen Mitteln i.H. von
gedeckt.
als überplanmäßige Mehrausgabe bereitgestellt.
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Seite 18
Analyse zum 30.06.2014
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Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 66_546_ZW
-200.000
Die Abweichung in der Budgeteinheit 66_546_ZW (Parkeinrichtungen) von -200.000
begründet sich
u.a wie folgt:
Die voraussichtlich zu erwartenden Mindererträge i.H.
Konzeptes "Autoarme Innenstadt"
sind zum einen Auswirkungen des
sowie auf andere Effekte, wie z.B. Betriebsbereitschaft der
Parkscheinautomaten, zurück zu führen.
Auf Grund des Ratsbeschlusses der Ratsversammlung am 17.12.2008, in der die Fortschreibung der
beschlossen
wurde, erfolgte schrittweise
der Rückbau
von
Parkscheinautomaten (PSA) gemäß verkehrsrechtlicher Anordnungen. Beispielgebend dafür ist der
ersatzlose Abbau von drei Parkscheinautomaten im Zusammenhang mit der Baumaßnahme "Höfe am
Brühl" und Richard-Wagner-Platz.
Außerdem ist die Betriebsbereitschaft der Automaten und damit gleichfalls die Höhe der Erträge stark
von der Menge und Dauer der Bautätigkeit und der Anzahl von Veranstaltungen im innerstädtischen
Bereich abhängig. So musste z.B. ein Parkscheinautomat in der Richard-Wagner-Straße auf Grund
einer Havarie der KWL vorübergehend für ca. 8 Monate abgebaut werden.
2.2.10
Ordnungsamt
Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 32_122_ZW
Die
Abweichung
in
der
-380.906
Budgeteinheit
32_122_ZW
(Ordnungsangelegenheit)
von
-380.906
begründet sich u.a. wie folgt:
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 wurde berücksichtigt, dass die zusätzlichen 20 Politessen ab
01.04.2014
ihre
Tätigkeit
im
Planansatzes um 824.560
Ordnungsamt
aufnehmen.
Daraus
ergab
sich
die
Erhöhung
des
Verzögerungen beim Einstellungsverfahren werden in den
Erträgen "Buß- und Verwarnungsgelder" Mindererträge in Höhe von voraussichtlich
prognostiziert.
2.2.11
Amt für Sport
Abweichung Budget Fachamt
-
Budgeteinheit 52_424_ZW
-340.800
Die Abweichung in der Budgeteinheit 52_424_ZW (Sportstätten und Bäder) von -340.800
begründet
sich u.a. wie folgt:
Für die Haushaltsplanung 2014 war die Erhöhung des Nutzungsentgeltes für kommunale Sportstätten
vorgesehen. Die Erhöhung ist in 2014 aus verschiedenen Gründen nicht realisierbar und soll nunmehr
ab 01.07.2015 erfolgen. Die Neufassung der Entgelt- und Sportstättenvergabeordnung ist derzeit in
Erarbeitung und wird dem Stadtrat rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Seite 19
Analyse zum 30.06.2014
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2.2.12
EB Oper
Abweichung Budget Fachamt
Budgeteinheit 41_261_ZW
Die Abweichung in der Budgeteinheit
41_261_ZW (Theater) von -237.000
-237.000
begründet sich u.a. wie
folgt:
Mit der Vorlage DS-Nr. V/3883 wurden für die brandschutztechnische Ertüchtigung in der
entsprechende Beschluss wurde im Verwaltungsausschuss am 02.07.2014 gefasst (VAV-215/14).
_________________________________________________________________________________________________________________
Seite 20
Analyse zum 30.06.2014
_________________________________________________________________________________________________________________
2.3
Abweichungen vom Haushalsplan 2014 im nicht-zahlungswirksamen Bereich
Ab-/Zuschreibung Finanzanlagevermögen (+29,1
Die
wesentlichsten
Veränderungen
im
nicht-zahlungswirksamen
Bereich
werden
durch
die
Anwendung der Eigenkapitalspiegelbildmethode für die Finanzanlagen hervorgerufen.
In der aktuellen Erwartungsrechnung für das Gesamtjahr 2014 zum 30.06.2014 sind voraussichtlich
en i.
Zuschreibungen i.H. von
Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass erst mit den Jahresabschlüssen der einzelnen Unternehmen zum
31.12.2014 eine abschließende Aussage zu den ergebniswirksamen Veränderungen der Wertansätze
der betreffenden Finanzanlagen möglich ist.
Bezeichnung
VIST 30.06.2014 -
-
Zuschreibung Finanzanlagen (+)
34.089.126
LVV
19.702.788
LWB
8.964.000
Gewandhaus
0
Oper
13.000
SBW
8.000
SRL
1.402.766
DOK
49.000
ZOO
1.234.000
BBWL
286.440
KEE
55.000
SAH
312.000
SEB
90.000
LESG
164.000
LEVG
3.000
LEVG KG
66.000
Aufbauwerk
10.830
LGH
679.036
LGH Service
25.000
TdJW
26.000
IRL
3.000
ZAW
995.264
Abschreibung Finanzanlagen (-)
-5.022.915
Musikschule
0
Oper
0
Gewandhaus
-1.645.000
bbvl
-17.000
LMG
-1.350.000
MFAG
-1.302.939
Lecos
-144.900
VWA
0
St.Georg EB
-57.000
MDV
-6.360
ZVNL
-406.716
Saatzucht
-93.000
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Analyse zum 30.06.2014
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3
Investitionshaushalt
3.1
Überblick
Mit der Meldung zum V-Ist (Stichtag 30.06.2014) wurde durch alle Fachämter prognostiziert, wie die
einzelnen
Investitionsprojekte
im
Verlaufe
des
Jahres
umgesetzt
werden
können
und
welche
Konsequenzen das für die Haushaltsbewirtschaftung in 2014 nach sich zieht.
In nachfolgende Tabelle wird in Summe das von den Fachämtern gemeldete V-Ist getrennt nach Einund Auszahlungen und vergleichend zum Planansatz und den bereits verfügten Mitteln dargestellt.
-
Tabelle: Übersicht VIST der Ein- und Auszahlungen für den Gesamtinvestitionsplan 1
Entsprechend vorangegangener Tabelle ergibt sich für den Investitionsplan, dass voraussichtlich Mittel
(vorwiegend
Fördermittel)
wird
weitestgehend
von
einer
Einhaltung
der
geplanten
Ansätze
ausgegangen.
Aus den Einschätzungen der Fachämter kann zum heutigen Tage somit zunächst abgeleitet werden,
dass ca. 85 % der für 2014 geplanten Maßnahmen und der übertragenen Ansätze aus Vorjahren zum
Jahresende abfinanziert werden können. Diese Annahme unterstellt, dass in 2014 ein erheblicher
Ab
bis
2
übertragen wurden, müssten nach Einschätzung der Ämter
erst ca. 19 % des aktuellen Planansatzes zur Auszahlung gekommen sind, erscheint es überaus
optimistisch, dass zum Jahresende bereits 85 % des Ansatzes im IST gebucht werden konnten.
Diese kritische Wertung der gemeldeten V-Ist-Zahlen wird durch den Vergleich der IST-Buchungen
30.06.2014 und 30.06.2013 unterstützt: in beiden Jahren wurde zum Stichtag 30.06. ein IST-Stand von
19 % in Bezug auf die Auszahlungen gemeldet. In 2013 war die Entwicklung zum Jahresende aber
deutlich schlechter (IST ca. 41 %).
Insofern stellt die Meldung der Ämter zum V-Ist 30.06. in Summe eine Best-Case-Betrachtung dar.
Hier bleiben die Prognose-Werte zum V-Ist für den Stichtag 30.09. abzuwarten.
Abweichend zur Anlage 1 sind die Angaben zu den Einzahlungen in dieser Übersicht ohne Berücksichtigung
der Einzahlungen aus der investiven Schlüsselzuweisung.
2
Da die Vorlage zur Übertragung der Ansätze von 2013 nach 2014 (DSV/3814) noch nicht durch die
Ratsversammlung beschlossen wurde, sind in dieser Übersicht sowie in Anlage 1 zunächst nur die bisher
bereits vorläufig
Übertragung bestätigt werden.
1
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Analyse zum 30.06.2014
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Generell stellt sich die Umsetzung der Investitionsvorhaben in Bezug auf die Haushaltsplanung
problematisch dar: seit Jahren müssen jeweils am Jahresende erhebliche Ansätze in Folgejahre
entsprechend § 21 SächsKomHVO-Doppik übertragen werden. Im Jahr 2010 wurden die Gründe für
die
zeit
Vermögens
Deutlich
olgt dar:
wird,
dass
die
Hauptgründe
für
die
verzögerte
Umsetzung
in
der
Erteilung
von
Fördermittelbescheiden, internen Verfahrensabläufen und der Koordination von Vorhaben mit Dritten
liegen.
Im
Wesentlichen
sind
hiervon
aber
durch
die
Verwaltung
selbst
nur
die
internen
Verfahrensabläufe steuerbar.
Davon
ausgehend,
dass
die
Gründe
für
die
zeitlich
versetzte
Umsetzung
auch
im
aktuellen
Haushaltsjahr ähnlich wie 2010 gelagert sind, muss zwar durch die verantwortlichen Fachämter
weiterhin
verstärkt
versucht
werden,
die
Maßnahmen
zeitnah
umzusetzen,
jedoch
ist
eine
entsprechende Gegensteuerung nur bedingt möglich.
Im Rahmen der V-Ist-Vorlage zum Stand 30.09.2014 wird bezüglich der Entwicklung der Umsetzung
der Investitionsvorhaben in 2014 eine fundiertere Einschätzung möglich sein.
In Bezug auf die Liquidität kann zum heutigen Tage eingeschätzt werden, dass aus der Umsetzung der
Investitionen kein Finanzierungs- bzw. Liquiditätsrisiko für das laufende Haushaltsjahr entsteht.
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Seite 23
Analyse zum 30.06.2014
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3.2
Abweichungen investiver Maßnahmen
In Anlage 1 werden die gemeldeten V-IstDarüber hinaus werden auch die Budgets aufgelistet, bei denen durch die Fachämter eine Abweichung
des V-Ist zum aktuellen Plan (Planansatz zzgl
wurde. Dabei ist es nicht erheblich, ob die Abweichung bei den Einzahlungen oder Auszahlungen
auftreten. Das Projekt wird also nicht nur aufgezeigt, wenn es Verzögerungen im Bauablauf gibt
(Auszahlungen), sondern beispielsweise auch dann, wenn Fördermittel in einem geringeren Rahmen
als geplant prognostiziert werden.
ei
andererseits dar.
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Seite 24
Analyse zum 30.06.2014
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4 Schulden
Haushaltsplanung 2014
IST 31.12.2013 Plan 31.12.2014 Änderung
1. Schuldenstand
-
2. Kreditneuaufnahmen
+20,0
3. Tilgung
-
4. Pro-Kopf-Verschuldung
-
zu 1.
Mio.
12.2014.
zu 2.
Für das Jahr 2014 steht folgende Kreditermächtigung zur Verfügung:
Die in 2014 verfügbare Kreditermächtigung ist komplett als Kreditneuaufnahme eingeplant. Die
Auszahlungen für die Kreditaufnahme über den Jessica Fonds erfolgen in den Haushaltsjahren 2014
bis 2015. Insofern stehen nach Abzug des Jessica Engagements von 3,6 Mio. EUR in 2014 faktisch
35,4 Mio. EUR für Kreditneuaufnahmen zur Verfügung.
Neuaufnahmen fanden bisher nicht statt. .
zu 3.
Für die Tilgung der laufenden Kredite und der geplanten Neuaufnahmen wurden im Haushaltsplan
2014 für die ordentliche Tilgung rund 53,5 Mio.
der Landesdirektion Leipzig vom 30.09.2011 seit 2012 beauflagt wurde.
zu 4.
Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt unter Berücksichtigung der geplanten Kreditaufnahme und der
Statistischen Landesamtes Sachsen per 30.11.2013).
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Analyse zum 30.06.2014
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5 Anlagen
Anlage 1: Investitionsplan
Meldung zum VIST 30.06.2014 und Abgleich zum aktuellen Plan
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Seite 26
Anlage 1
Investitionsplan - Meldungen zum VIST 30.06.2014 und Abgleich zum aktuellen Plan
Plan
Akt. Plan
1 Geschäftsbereich des OBM
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
0
13.400
13.400
0
628.800
628.800
0
8.650
8.650
0
25.000
25.000
0
6.000
6.000
0
15.280.800
15.280.800
0
149.343
149.343
0
250.000
250.000
-9.010.900
5.698.750
-3.312.150
-7.348.300
0
28.622
28.622
0
514.789
514.789
0
0
0
0
9.002
9.002
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
190.000
190.000
0
23.455.204
23.455.204
0
0
42.022
42.022
0
1.143.589
1.143.589
0
8.650
8.650
0
34.002
34.002
0
6.000
6.000
0
15.280.800
15.280.800
0
149.343
149.343
0
440.000
440.000
-9.010.900
29.153.954
20.143.054
-7.348.300
0
16.500
16.500
-41.703
535.908
494.205
0
12.415
12.415
0
8.733
8.733
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-8.564.439
2.210.147
-6.354.292
-7.790.177
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
0
-7.348.300
-500.000
0
0
0
0
-7.348.300
-500.000
0
-7.790.177
0
78 Auszahlungen
Summe
23IN70000061 Amt 23 Einnahmen Martinheim 68 Einzahlungen
0
-500.000
0
0
0
0
0
-500.000
0
0
0
-315.014
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
0
0
-870.000
0
0
0
0
0
-870.000
0
-315.014
0
78 Auszahlungen
Summe
0
-870.000
0
0
0
-870.000
0
0
10 Hauptamt
11 Personalamt
12 Amt für Statistik und Wahlen
14 Rechnungsprüfungsamt
2 GbR OBM Kommunalwirtschaft
20 Stadtkämmerei
21 Stadtkasse
23 Liegenschaftsamt
23IN70000051 Amt 23 Verkauf von
Grundstücken
23IN70000052 Amt 23 Verkauf
v.Grundstücken/Verwahrkon
23IN70000069 Amt 23 IP Nord Ankauf und
Bau
114.715.641
-115.228.707
266.100.549
Ist Budget in %
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
36.156.200
0
114.715.641
Ist
Invest
Summe
-115.228.707
151.384.907
Übertrag VJ
150.871.841
-96.937.477
49.684.979
-47.252.499
84%
19%
-31%
akt. Plan
18.291.230
-216.415.570
-198.124.340
Verfügt
Verfügt in %
84%
64%
-116.797.261
226.606.780
101%
85%
73.351.850
49%
109.809.519
73%
0%
0%
95%
8%
-32%
106%
0
19.148
19.148
-41.703
891.894
850.191
0
12.415
12.415
0
9.002
9.002
0
0
0
0
15.270.800
15.270.800
0
0
0
0
190.784
190.784
-8.564.439
23.898.847
15.334.408
-7.790.177
106%
0%
0
-441.877
500.000
0
-7.790.177
0
0
500.000
-315.014
0
0
-315.014
0%
0
-315.014
870.000
0
-315.014
0
0%
0
870.000
0
0
47%
43%
144%
144%
26%
26%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
1 von 11
43%
43%
95%
82%
76%
106%
0
51.935
51.935
-34.289
1.083.895
1.049.606
0
16.565
16.565
0
64.000
64.000
0
6.000
6.000
0
15.280.800
15.280.800
0
149.343
149.343
0
440.000
440.000
-10.381.971
30.368.461
19.986.490
-9.654.354
124%
124%
95%
92%
192%
192%
188%
188%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
115%
104%
99%
131%
106%
0%
0
-9.654.354
0
131%
0%
0
0
-315.014
0%
-
0%
0
-315.014
0
0%
0%
0
0
0%
46%
46%
78%
74%
144%
144%
26%
26%
0%
0%
100%
100%
0%
0%
0%
Begründung
VIST in %
-96.937.477
170.289.327
0
-25.522
-25.522
-41.703
-607.681
-649.384
0
3.765
3.765
0
-25.269
-25.269
0
-6.000
-6.000
0
-15.280.800
-15.280.800
0
-149.343
-149.343
0
-440.000
-440.000
446.461
-26.943.807
-26.497.346
-441.877
39%
39%
VIST
1.568.553
39.493.769
41.062.322
0
-9.912
-9.912
34.289
59.694
93.983
0
-7.915
-7.915
0
-29.998
-29.998
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.371.071
-1.214.507
156.563
2.306.054 Aus dem Verkauf von Flächen in Markkleeberg nach B-Plan
für 2014 realistisch.
0
2.306.054
-500.000 Es entstehen nur dann Einzahlungen wenn Eigentum an
Grundstücken mit bestandskräftigen Bescheid vom Bund auf
die Stadt Leipzig zugeordnet wird.
0
-500.000
315.014 Die aus dem Verkauf des Grundstückes Geschwister-SchollStr. 9 (Martinheim) gem. GVAV-363/13 resultierende
Verbindlichkeit der Stadt Leipzig wurde mit Forderungen der
Stadt Leipzig gegenüber dem Städtischen Eigenbetrieb
Behindertenhilfe aufgerechnet.
0
315.014
-870.000 Der Verkauf der Flächen verzögert sich, mit der Einzahlung wird
in 2015 gerechnet.
0
-870.000
Anlage 1
Plan
23IN70000079 Amt 23 Grunderwerb
Schulverwaltungs- amt
Übertrag VJ
Akt. Plan
Ist
Ist Budget in %
68 Einzahlungen
0
0
0
0
78 Auszahlungen
0
141.707
141.707
2.276
Summe
68 Einzahlungen
0
0
141.707
0
141.707
0
2.276
0
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
30 Rechtsamt
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
32 Ordnungsamt
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
34 Standesamt
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
36 Amt für Umweltschutz
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
37 Branddirektion
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
41 Kulturamt
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
42 Volkshochschule
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
43 Museum der bildenden Künste
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
45 Leipziger Städtische Bibliotheken
78 Auszahlungen
Summe
45IN70000805 Amt 45 Kauf Kunstsammlung 68 Einzahlungen
0
0
0
13.200
13.200
0
362.100
362.100
0
13.600
13.600
-307.250
395.000
87.750
-4.848.850
14.182.650
9.333.800
-1.182.522
10.834.672
9.652.150
0
63.150
63.150
0
100.700
100.700
-183.000
621.750
438.750
-183.000
0
0
0
7.566
7.566
0
174.840
174.840
0
7.400
7.400
0
28.800
28.800
0
7.319.392
7.319.392
0
1.835.224
1.835.224
0
13.043
13.043
0
64.667
64.667
0
383.854
383.854
0
0
0
0
20.766
20.766
0
536.940
536.940
0
21.000
21.000
-307.250
423.800
116.550
-4.848.850
21.502.042
16.653.192
-1.182.522
12.669.896
11.487.374
0
76.193
76.193
0
165.367
165.367
-183.000
1.005.604
822.604
-183.000
995
995
0
15.375
15.375
-2.567
98.205
95.638
0
2.200
2.200
-1.887
43.409
41.522
-532.015
6.954.250
6.422.236
-55.539
4.620.847
4.565.308
0
39.233
39.233
-74.900
2.317
-72.583
-483.000
114.867
-368.133
-483.000
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
383.000
200.000
0
40.000
40.000
0
0
0
0
0
383.000
200.000
0
40.000
40.000
0
-483.000
0
1.652
1.652
27 Amt zur Regelung offener
Vermögensfragen
50 Sozialamt
Verfügt
akt. Plan
Verfügt in %
0
0
2%
-139.431
141.679
2%
-139.431
0
141.679
0
995
995
0
-5.391
-5.391
-2.567
-438.735
-441.302
0
-18.800
-18.800
305.363
-380.391
-75.029
4.316.835
-14.547.792
-10.230.957
1.126.983
-8.049.050
-6.922.066
0
-36.960
-36.960
-74.900
-163.050
-237.950
-300.000
-890.737
-1.190.737
-300.000
995
995
0
15.832
15.832
-2.567
278.869
276.302
0
2.200
2.200
-1.887
230.384
228.497
-532.015
14.424.377
13.892.362
-55.539
6.235.784
6.180.246
0
48.418
48.418
-74.900
90.094
15.194
-483.000
715.030
232.030
-483.000
-383.000
-683.000
0
-38.348
-38.348
383.000
-100.000
0
1.652
1.652
74%
74%
18%
18%
10%
10%
1%
10%
36%
11%
32%
39%
5%
36%
40%
51%
51%
1%
-44%
264%
11%
-45%
264%
0%
-242%
4%
4%
2 von 11
VIST
Begründung
VIST in %
0
-
100%
1.658.509
1170%
-1.516.802 Zusätzlich wurden ungebundene Ausgabeansätze 2013 in Höhe
100%
1.658.509
0
1170%
-
-1.516.802
0
995
995
0
20.500
20.500
-2.567
536.940
534.373
0
21.000
21.000
-307.250
413.339
106.089
-4.873.000
21.330.090
16.457.090
-1.336.691
12.555.896
11.219.206
0
76.193
76.193
0
168.467
168.467
-483.000
1.051.453
568.453
-483.000
99%
99%
100%
100%
100%
100%
100%
98%
91%
100%
99%
99%
113%
99%
98%
100%
100%
102%
102%
264%
105%
69%
264%
383.000
-100.000
0
25.180
25.180
100%
-50%
63%
63%
76%
76%
52%
51%
10%
10%
1%
54%
196%
11%
67%
83%
5%
49%
54%
64%
64%
54%
9%
264%
71%
28%
264%
100%
-50%
4%
4%
0
Schulen am Bayrischen Bahnhof.
-995
-995
0
266
266
2.567
0
2.567
0
0
0
0
10.461
10.461
24.150
171.952
196.102
154.169
114.000
268.169
0
0
0
0
-3.100
-3.100
300.000
-45.849
254.151
300.000 Aufgrund der Verzögerung der Vertragsunterzeichnung zum
Ankauf der Musikbibliothek Peters erfolgt eine Verschiebung
der Jahresscheiben der Zuwendungen des Bundesministeriums
für Kultur und Medien.
0
300.000
0
14.820
14.820
Anlage 1
Plan
Übertrag VJ
Akt. Plan
Ist
Ist Budget in %
akt. Plan
Verfügt
Verfügt in %
VIST
Begründung
VIST in %
51 Amt für Jugend, Familie und Bildung
68 Einzahlungen
-18.398.050
0
-18.398.050
-12.965.857
70%
5.432.193
-12.965.857
70%
-19.620.574
107%
51IN70000145 Amt 51 Ringstr. 4
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
47.512.500
29.114.450
-100.000
45.445.217
45.445.217
0
92.957.717
74.559.667
-100.000
20.045.772
7.079.915
-782.574
22%
9%
783%
-72.911.944
-67.479.751
-682.574
57.046.679
44.080.822
-782.574
61%
59%
783%
62.336.343
42.715.769
-782.574
67%
57%
783%
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
150.000
50.000
-128.000
901.358
901.358
0
1.051.358
951.358
-128.000
186.848
-595.725
0
18%
-63%
0%
-864.510
-1.547.083
128.000
955.589
173.015
0
91%
18%
0%
900.000
117.426
-128.000
86%
12%
100%
78 Auszahlungen
320.000
437.524
757.524
73.112
10%
-684.411
457.646
60%
495.000
65%
Summe
68 Einzahlungen
192.000
0
437.524
0
629.524
0
73.112
0
12%
-556.411
0
457.646
0
73%
367.000
0
58%
-
262.524
0
78 Auszahlungen
2.945.700
5.795.128
8.740.828
3.620.750
41%
-5.120.078
7.271.847
83%
7.900.000
90%
840.828 Die Baumaßnahme befindet sich in Fertigstellung. Die laufende
Nachtragsbearbeitung und Endabrechnung zeigt ein
Minderkostenpotential an. Die Höhe ist noch nicht bezifferbar.
Die Prüfung erfolgt bis zum 30.09.2014. Für Schlusszahlungen,
51IN70000303 Amt 51 20. Schule Brandschutz
51IN70000317 Amt 51 Neubau 3. GS mit 3Feldhalle
1.222.524
30.621.374
31.843.898
682.574 Mit Bescheid vom 11.03.2013 wurden Fördermittel des BundLänder-Programm (SSP) Fördergebiet Leipzig Grünau bewilligt.
Entsprechend Festlegung zum JAB 2013 durfte nur eine
Anordnung der abgerechneten Fördermittel erfolgen. Die
Anordnung der Fördermittel erfolgt in 2014. Zudem ergab sich
eine Maßnahmeerweiterung und ein Änderungsbescheid per
22.01.2014 zur Maßnahme.
151.358
833.932
0
262.524 Bis zum 30.09.2014 erfolgt eine Abstimmung aufgrund eines
angezeigten Mittelminderbedarfs.
nach 2015 ff. zu übertragen. Mit Datum vom 20.12.2011 erging
ein Fördermittelbescheid zum Programm Schulhausbau. Mit
Datum 26.06.2013 erging ein Änderungsbescheid.
51IN70000319 Amt 51 Raumsys.Schule
Böhlitz-Ehrenberg
51IN70000320 Amt 51 E.-Kästner-Schule
51IN70000321 Amt 51 P.-Neruda-Schule
51IN70000325 Amt 51 68. Schule,
Sporthallenneubau
Summe
68 Einzahlungen
2.945.700
0
5.795.128
0
8.740.828
0
3.620.750
-748.519
41%
-5.120.078
-748.519
7.271.847
-748.519
83%
7.900.000
-748.519
90%
-
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
0
0
0
0
1.444.796
1.444.796
0
831.189
1.444.796
1.444.796
0
831.189
1.740.000
991.481
0
103.778
120%
69%
295.204
-453.315
0
-727.411
1.927.196
1.178.677
0
324.758
133%
82%
1.444.796
696.277
0
292.666
100%
48%
35%
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
0
0
0
831.189
0
627.374
831.189
0
627.374
103.778
0
219.744
12%
324.758
0
480.542
39%
35%
-727.411
0
-407.630
77%
292.666
0
250.000
35%
40%
Summe
68 Einzahlungen
0
-690.600
627.374
0
627.374
-690.600
219.744
-29.510
35%
4%
-407.630
661.090
480.542
-29.510
77%
4%
250.000
-690.600
40%
100%
78 Auszahlungen
1.371.700
193.096
1.564.796
748.099
48%
-816.697
1.362.216
87%
1.339.000
86%
12%
39%
840.828
748.519 Mit Datum vom 14.05.2013 erging ein Fördermittelbescheid aus
dem Sonderprogramm kreisfreie Städte. Es handelt sich hierbei
um eine außerplanmäßige Einzahlung. Diese Maßnahme wurde
im Rahmen der Fördermittelkontingents des Sonderprogramms
nachgemeldet.
0
748.519
0
538.523 Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Die Endabrechnung
einschl. der Nachforderungen der Auftragnehmer befinden sich
in der Schlussprüfung. Ein Minderkostenpotential/
Mittelfreisetzung zeichnet sich ab und wird bis zum 30.09.2014
Folgejahre zu übertragen.
538.523
0
377.374 Die Baumaßnahme ist bis auf Restleistungen abgeschlossen.
Die Endabrechnung einschl. der Nachforderungen der
Auftragnehmer befinden sich in der Schlussprüfung. Ein
Minderkostenpotential/ Mittelfreisetzung zeichnet sich ab und
wird bis zum 30.09.2014 aufbereitet. Leistungsphase 9 in Höhe
377.374
0
225.796 Baumaßnahme befindet sich in Fertigstellung und
Endabrechnung. Wegen Mindereinnahme in 2013 musste zur
Bereinigung des HH- Überwachungsprogramms eine Sperrung
übertragen.
3 von 11
Anlage 1
Plan
51IN70000336 Amt 51 Reclam-Schule,
Neubau 3-Feld-SH
51IN70000568 Amt 51 W.-Hauff-Schule SH
Erneuer. Sani.
51IN70000665 Amt 51 Neubau
Sportmittelsch.m.Dreifeldh
51IN70000675 Amt 51 Zusf.Kollwitz-SchulStandort RIWA
51IN70000709 Amt 51 Helmholtz-Schule Brandschutz
51IN70000717 Amt 51 GS Liebertwolkwitz,
Anbau
51IN70000721 Amt 51 Einrichtung Gym.
Bornaische Str.
51IN70000759 Amt 51 Kita Bornaische
Str.184, Neubau
Übertrag VJ
Akt. Plan
Ist
Ist Budget in %
akt. Plan
Verfügt
Verfügt in %
VIST
Summe
68 Einzahlungen
681.100
0
193.096
0
874.196
0
718.589
0
82%
-155.607
0
1.332.707
0
152%
648.400
0
74%
-
78 Auszahlungen
0
1.500.885
1.500.885
1.148.737
77%
-352.149
1.474.784
98%
1.800.000
120%
Summe
68 Einzahlungen
0
-294.800
1.500.885
0
1.500.885
-294.800
1.148.737
0
77%
0%
-352.149
294.800
1.474.784
0
98%
0%
1.800.000
-294.800
120%
100%
78 Auszahlungen
737.000
631.599
1.368.599
239.541
18%
-1.129.058
881.175
64%
500.000
37%
Summe
68 Einzahlungen
442.200
0
631.599
0
1.073.799
0
239.541
0
22%
-834.258
0
881.175
0
82%
205.200
0
19%
-
78 Auszahlungen
1.200.000
105.243
1.305.243
173.872
13%
-1.131.371
517.868
40%
770.737
59%
Summe
68 Einzahlungen
1.200.000
-2.800.000
105.243
0
1.305.243
-2.800.000
173.872
0
13%
0%
-1.131.371
2.800.000
517.868
0
40%
0%
770.737
-3.098.045
59%
111%
78 Auszahlungen
5.423.000
1.493.409
6.916.409
165.480
2%
-6.750.929
611.942
9%
1.580.000
23%
Summe
68 Einzahlungen
2.623.000
-324.800
1.493.409
0
4.116.409
-324.800
165.480
0
4%
0%
-3.950.929
324.800
611.942
0
15%
0%
-1.518.045
-324.800
-37%
100%
78 Auszahlungen
829.050
541.911
1.370.961
19.385
1%
-1.351.576
874.660
64%
1.042.000
76%
Summe
68 Einzahlungen
504.250
0
541.911
0
1.046.161
0
19.385
-278.150
2%
-1.026.776
-278.150
874.660
-278.150
84%
717.200
-278.150
69%
-
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
0
0
-242.000
530.800
530.800
0
530.800
530.800
-242.000
462.000
183.850
0
87%
35%
0%
-68.800
-346.950
242.000
530.800
252.650
0
100%
48%
0%
530.800
252.650
-242.000
100%
48%
100%
78 Auszahlungen
610.000
1.744.184
2.354.184
57.931
2%
-2.296.252
114.682
5%
375.000
16%
Summe
68 Einzahlungen
368.000
-387.500
1.744.184
0
2.112.184
-387.500
57.931
-1.587.532
3%
410%
-2.054.252
-1.200.032
114.682
-1.587.532
5%
410%
133.000
-1.587.532
6%
410%
78 Auszahlungen
649.000
1.857.209
2.506.209
355.810
14%
-2.150.399
2.328.520
93%
2.100.000
84%
Summe
261.500
1.857.209
2.118.709
-1.231.722
-58%
-3.350.431
740.988
35%
512.468
24%
4 von 11
Begründung
VIST in %
225.796
0
-299.115 HAR/ Übertrag noch nicht vollständig freigegeben, wird zur
Fertigstellung und Endabrechnung benötigt.
-299.115
0
868.599 Durch nachträgliche Maßnahmeerweiterung (Dacherneuerung)
und notwendige Beschlussbestätigung kommt es zu
Verschiebungen in der Bauausführung und Abrechnung,
Überhang nach 2015.
868.599
0
534.506 Durch die Realisierung eines Architektenwettbewerbes mit
anschließenden VOF- Verfahren ist der Planansatz im HJ 2014
nicht umsetzbar/ Kassenwirksame Zahlung. Die Verteidigung
der Leistungsphase 3 erfolgte am 09.07.2014. Bindung der
Mittel in2014 wird angestrebt. Übertragung ins Folgejahr ist
notwendig.
534.506
298.045 Mit Datum vom 02.09.2013 erging ein Fördermittelbescheid aus
dem Sonderprogramm kreisfreie Städte. Mit Datum vom
17.03.2014 erging zu dieser Maßnahme ein
Änderungsbescheid.
5.336.409 Wegen Terminkette zu den VOF- Verfahren, Termin für
Ausreichung Zuwendungsbescheid und verspätetem
Baubeschluss kann der Mittelabfluss 2014 nicht wie geplant
gesichert werden. Übertragung der Mittel ins Folgejahr ist
notwendig.
5.634.454
0
328.961 Die Fertigstellung der Maßnahme erfolgt in 2015, so dass ein
Mittelabfluss über 2014 hinaus erfolgt.
328.961
278.150 Mit Datum vom 14.05.2013 erging ein Fördermittelbescheid aus
dem Sonderprogramm kreisfreie Städte. Es handelt sich hierbei
um eine außerplanmäßige Einzahlung. Diese Maßnahme wurde
im Rahmen der Fördermittelkontingents des Sonderprogramms
nachgemeldet.
0
278.150
0
1.979.184 Durch unvorhergesehene Auflagen des Brandschutzes wurde
eine Veränderung der Aufgabenstellung notwendig. Durch die
erforderliche Umplanung erfolgt eine Verschiebung des
Baubeginns.
1.979.184
1.200.032 Mit Datum vom 29.11.2013 erging ein Fördermittelbescheid
bzgl. der pauschalierten Fördermitteln zu Kitainvestitionen. Mit
Datum vom 28.04.2014 erging zu dieser Maßnahme ein
Änderungsbescheid. Es handelt sich hierbei um
Mehreinzahlungen in 2014.
406.209 Mit Abschluss des Bauvorhabens in 12/2014 wird ein Nachlauf
der Schlussrechnungen bis 03/2015 erwartet.
1.606.241
Anlage 1
Plan
51IN70000767 Amt 51 Kita Gohliser Str. 6,
Neubau
Übertrag VJ
Akt. Plan
Ist
Ist Budget in %
akt. Plan
Verfügt
Verfügt in %
VIST
VIST in %
Begründung
68 Einzahlungen
-752.250
0
-752.250
-1.392.274
185%
-640.024
-1.392.274
185%
-1.392.274
185%
78 Auszahlungen
887.700
1.604.379
2.492.079
625.612
25%
-1.866.467
2.023.724
81%
2.100.000
84%
Summe
51IN70000965 Amt 51 k.-Heine-Str. 22b, Einr. 68 Einzahlungen
Gym.
78 Auszahlungen
135.450
0
1.604.379
0
1.739.829
0
-766.662
0
-44%
-2.506.491
0
631.450
0
36%
707.726
0
41%
-
600.000
453.876
1.053.876
141.745
13%
-912.131
216.048
21%
493.744
47%
Summe
51IN70000969 Amt 51 Kita Seipelweg 16 a/b 68 Einzahlungen
600.000
-683.300
453.876
0
1.053.876
-683.300
141.745
-1.068.193
13%
156%
-912.131
-384.893
216.048
-1.068.193
21%
156%
493.744
-1.068.193
47%
156%
78 Auszahlungen
683.300
917.719
1.601.019
644.079
40%
-956.939
1.485.182
93%
1.500.000
94%
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
0
-175.000
258.000
917.719
0
409.797
917.719
-175.000
667.797
-424.113
0
61.819
-46%
0%
9%
-1.341.832
175.000
-605.978
416.989
0
632.531
45%
0%
95%
431.807
-11.000
260.000
47%
6%
39%
Summe
51IN70001059 Amt 51 P.-Robenson-Schule, 68 Einzahlungen
Brandschutz
78 Auszahlungen
83.000
-138.000
409.797
0
492.797
-138.000
61.819
0
13%
0%
-430.978
138.000
632.531
0
128%
0%
249.000
0
51%
0%
345.000
11.458
356.458
5.967
2%
-350.490
11.458
3%
0
0%
356.458 Die Umsetzung der Maßnahme wurde zunächst zurückgestellt.
Summe
68 Einzahlungen
207.000
-1.800.000
11.458
0
218.458
-1.800.000
5.967
-1.565.516
3%
87%
-212.490
234.484
11.458
-1.565.516
5%
87%
0
-1.565.516
0%
87%
78 Auszahlungen
4.000.000
29.218
4.029.218
148.768
4%
-3.880.450
704.743
17%
1.000.000
25%
Summe
68 Einzahlungen
2.200.000
-13.600
29.218
0
2.229.218
-13.600
-1.416.748
0
-64%
0%
-3.645.965
13.600
-860.772
0
-39%
0%
-565.516
-13.600
-25%
100%
218.458
-234.484 Mit Datum vom 19.08.2013 erging ein Fördermittelbescheid aus
dem Sonderprogramm kreisfreie Städte. Mit Datum vom
22.04.2014 erging zu dieser Maßnahme ein
Änderungsbescheid. Die Maßnahme wurde in 2 Bauabschnitte
gegliedert. Der Bescheid für Haus 1 liegt vor. Die Fördermittel
für Haus 2 wurden beantragt.
3.029.218 Wegen Terminkette zu den VOF- Verfahren, nachträglicher
Änderung der Aufgabenstellung und sich daraus ableitender
Änderung des Zuwendungsbescheides kann der Mittelabfluss
2014 nicht wie geplant gesichert werden. Übertragung der Mittel
ins Folgejahr ist notwendig.
2.794.733
0
78 Auszahlungen
15.000
490.636
505.636
0
0%
-505.636
77.551
15%
80.000
16%
Summe
51IN70001092 Amt 51 Lindenhofschule, Fös 68 Einzahlungen
1.400
-230.000
490.636
0
492.036
-230.000
0
0
0%
0%
-492.036
230.000
77.551
0
16%
0%
66.400
-230.000
13%
100%
78 Auszahlungen
375.000
261.188
636.188
20.383
3%
-615.805
76.468
12%
150.000
24%
486.188 Durch eine erforderliche Optimierung der Brandschutzplanung
verschiebt sich der Baubeginn nach 10/2014.
Summe
68 Einzahlungen
145.000
0
261.188
0
406.188
0
20.383
-201.107
5%
-385.805
-201.107
76.468
-201.107
19%
-80.000
-201.107
-20%
-
78 Auszahlungen
Summe
0
0
432.780
432.780
432.780
432.780
60.493
-140.614
14%
-32%
-372.287
-573.394
402.889
201.781
93%
47%
420.000
218.893
97%
51%
486.188
201.107 Mit Datum vom 14.03.2013 erging ein Bescheid zu EFREFördermitteln. Es kam zu Verzögerungen der Maßnahme
wegen fehlender Baugenehmigung.
12.780
213.888
51IN70000995 Amt 51 74. Schule, BSM
51IN70001069 Amt 51 Reaktivierung C.F.Weiße-Schule
51IN70001079 Amt 51 Br.-Grimm-Schule,
Brandschutz
51IN70001094 Amt 51 BSZ 1, Dachsstr.,
Brandschutz
5 von 11
640.024 Mit Datum vom 29.11.2013 erging ein Fördermittelbescheid
bzgl. der pauschalierten Fördermitteln zu Kitainvestitionen. Mit
Datum vom 28.04.2014 erging zu dieser Maßnahme ein
Änderungsbescheid. Es handelt sich hierbei um
Mehreinzahlungen in 2014.
392.079 Mit Abschluss des Bauvorhabens in 12/2014 wird ein Nachlauf
der Schlussrechnungen bis 03/2015 erwartet.
1.032.102
0
560.132 Durch die Realisierung eines Architektenwettbewerbes mit
anschließenden VOF- Verfahren ist der Planansatz im HJ 2014
nicht umsetzbar/ Kassenwirksame Zahlung. Die Verteidigung
der Leistungsphase 3 erfolgt Anfang 2015. Übertragung der
Mittel ins Folgejahr ist notwendig.
560.132
384.893
101.019 Mit Datum vom 29.11.2013 erging ein Fördermittelbescheid
bzgl. der pauschalierten Fördermitteln zu Kitainvestitionen. Mit
Datum vom 28.04.2014 erging zu dieser Maßnahme ein
Änderungsbescheid. Es handelt sich hierbei um
Mehreinzahlungen wegen Maßnahmeerweiterung in 2014.
485.911
-164.000
407.797 Die Umsetzung einer notwendigen Maßnahmeerweiterung ist
erst mit Freilenkung der Schule zum 18.08.2014 möglich.
243.797
-138.000
425.636 Die Baumaßnahme verzögert sich aufgrund eines laufenden
Widerspruchverfahrens zur Baugenehmigung.
425.636
0
Anlage 1
Plan
51IN70001095 Amt 51 K.-Heine-Schule,
Brandschutz
Übertrag VJ
Akt. Plan
Ist
Ist Budget in %
68 Einzahlungen
0
0
0
-227.258
78 Auszahlungen
Summe
51IN70001096 Amt 51 BSZ 7, An d. Querbr., 68 Einzahlungen
Brandschutz
92.400
92.400
0
327.130
327.130
0
419.530
419.530
0
41.387
-185.870
-254.652
78 Auszahlungen
Summe
51IN70001097 Amt 51 BSZ 7 Neustädter Str. 68 Einzahlungen
1 BSM
102.000
102.000
0
336.390
336.390
0
438.390
438.390
0
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
280.800
280.800
-1.518.000
779.521
779.521
0
78 Auszahlungen
3.587.200
Summe
68 Einzahlungen
51IN70001098 Amt 51 BSZ 12, BSM
51IN70001152 Amt 51 Grünauer Allee 18
52 Amt für Sport
52IN70000804 Amt 52 Grundsanierung SH
Brüderstraße
52IN70001304 Amt 52 Grundsanierung SH
Brüderstr.
53 Gesundheitsamt
56 Veterinär- und Lebensmittelamt
57 Beauftragte für Senioren
akt. Plan
Verfügt
Verfügt in %
-227.258
-227.258
10%
-44%
-378.143
-605.400
-254.652
530.087
302.829
-254.652
61.929
-192.723
-492.336
14%
-44%
-376.461
-631.113
-492.336
1.060.321
1.060.321
-1.518.000
167.188
-325.147
-992.763
16%
-31%
65%
585.365
4.172.565
164.152
2.069.200
0
585.365
0
2.654.565
0
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
0
0
-2.072.150
4.192.150
2.120.000
-1.025.000
640.800
640.800
0
1.451.589
1.451.589
0
78 Auszahlungen
2.331.150
Summe
68 Einzahlungen
VIST
Begründung
VIST in %
-227.258
-
126%
72%
430.000
202.742
-254.652
102%
48%
-
485.079
230.427
-492.336
111%
53%
620.000
365.348
-492.336
141%
83%
-
-893.132
-1.385.468
525.237
1.017.297
524.962
-992.763
96%
50%
65%
1.150.000
657.664
-992.763
108%
62%
65%
4%
-4.008.413
1.373.387
33%
1.900.000
46%
-828.610
-380.000
-31%
-3.483.175
-380.000
380.624
-380.000
14%
907.237
-380.000
34%
-
640.800
640.800
-2.072.150
5.643.739
3.571.589
-1.025.000
528.400
148.400
0
669.548
669.548
0
82%
23%
0%
12%
19%
0%
-112.400
-492.400
2.072.150
-4.974.191
-2.902.041
1.025.000
640.800
260.800
0
2.229.439
2.229.439
0
100%
41%
0%
40%
62%
0%
640.800
260.800
-1.047.150
5.299.148
4.251.998
0
100%
41%
51%
94%
119%
0%
0
2.331.150
0
0%
-2.331.150
0
0%
0
0%
1.306.150
0
0
0
1.306.150
0
0
0
0%
-1.306.150
0
0
0
0%
0
0
0%
-
78 Auszahlungen
0
339.154
339.154
133.245
39%
-205.910
700.008
206%
2.975.814
877%
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
0
0
176.800
176.800
0
28.000
28.000
0
0
0
339.154
0
0
0
0
17.853
17.853
0
0
0
339.154
0
176.800
176.800
0
45.853
45.853
0
0
0
133.245
0
5.983
5.983
-1.300
21.176
19.876
0
0
0
39%
-205.910
0
-170.817
-170.817
-1.300
-24.677
-25.977
0
0
0
700.008
0
5.983
5.983
-1.300
21.176
19.876
0
0
0
206%
2.975.814
0
164.800
164.800
-1.300
25.317
24.017
0
0
0
877%
93%
93%
55%
52%
-
3%
3%
46%
43%
6 von 11
3%
3%
46%
43%
227.258 Mit Datum vom 13.08.2013 erging ein Bescheid zu EFREFördermitteln. Es kam zu Verzögerungen der Maßnahme
wegen fehlender Baugenehmigung.
-10.470
216.788
254.652 Mit Datum vom 13.08.2013 erging ein Bescheid zu EFREFördermitteln. Es kam zu Verzögerungen der Maßnahme
wegen fehlender Baugenehmigung.
-181.610
73.042
492.336 Mit Datum vom 20.03.2013 erging ein Bescheid zu EFREFördermitteln. Es kam zu Verzögerungen der Maßnahme
wegen fehlender Baugenehmigung.
-89.679
402.656
-525.237 Mit Datum vom 13.08.2013 erging ein Bescheid zu EFREFördermitteln. Es kam zu Verzögerungen der Maßnahme
wegen fehlender Baugenehmigung.
2.272.565 Infolge nachträglicher Maßnahmeerweiterung und damit
verbundenener Baubeschlussänderung und nachlaufendem
Zuwendungsbescheid ist nur ein teilweiser Mittelabfluss 2014
möglich.
1.747.328
380.000 Mit Datum vom 29.11.2013 erging ein Fördermittelbescheid
bzgl. der pauschalierten Fördermitteln zu Kitainvestitionen. Mit
Datum vom 28.04.2014 erging zu dieser Maßnahme ein
Änderungsbescheid. Es handelt sich hierbei um
Mehreinzahlungen in 2014.
0
380.000
-1.025.000
344.592
-680.408
-1.025.000 Die Maßnahme ist aufgrund der Zuordnung zum
Geschäftsbereich 1037 nun im Budget 52IN70001304
abgebildet.
2.331.150 Die Kostenüberschreitung in Höhe von 305.510 EUR resultiert
aus Vergaben, die nicht zum geplanten Wert realisert werden
konnten. Die übrigen 2.670.304,33 EUR resultieren aus der
Umplanung aufgrund der Zuordnung zum Geschäftsbereich
1037.
1.306.150
0
-2.636.660 Die Kostenüberschreitung in Höhe von 305.510 EUR resultiert
aus Vergaben, die nicht zum geplanten Wert realisert werden
konnten. Die übrigen 2.670.304,33 EUR resultieren aus der
Umplanung aufgrund der Zuordnung zum Geschäftsbereich
1037.
-2.636.660
0
12.000
12.000
1.300
20.536
21.836
0
0
0
Anlage 1
Plan
Übertrag VJ
Akt. Plan
Ist
Ist Budget in %
akt. Plan
Verfügt
Verfügt in %
VIST
Begründung
VIST in %
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
-14.150
44.850
30.700
-119.000
0
51.772
51.772
0
-14.150
96.622
82.472
-119.000
0
8.874
8.874
-3.971
0%
9%
11%
3%
14.150
-87.748
-73.598
115.029
0
68.977
68.977
-3.971
0%
71%
84%
3%
-14.150
88.382
74.232
-73.000
100%
91%
90%
61%
0
8.240
8.240
-46.000
78 Auszahlungen
Summe
62IN70000153 Amt 62 Entschädig./Ausgleich 68 Einzahlungen
aus Grundst
78 Auszahlungen
586.000
467.000
0
279.239
279.239
0
865.239
746.239
0
-38.549
-42.521
0
-4%
-6%
-903.788
-788.759
0
184.132
180.160
0
21%
24%
663.389
590.389
0
77%
79%
-
201.850
155.850
0
200.000
1.850
201.850
0
0%
-201.850
1.850
1%
0
0%
Summe
68 Einzahlungen
200.000
-82.500
1.850
0
201.850
-82.500
0
-873
0%
1%
-201.850
81.627
1.850
-873
1%
1%
0
-82.500
0%
100%
201.850 Die für das Haushaltsjahr 2014 geplanten
Bodenordnungsverfahren werden nicht mehr bis zum
31.12.2014 finanziell wirksam.
201.850
0
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
127.500
45.000
-2.437.654
190.457
190.457
0
317.957
235.457
-2.437.654
0
-873
-489.263
0%
0%
20%
-317.957
-236.330
1.948.392
150.474
149.601
-489.263
47%
64%
20%
317.957
235.457
-1.888.532
100%
100%
77%
0
0
-549.123
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
4.502.937
2.065.283
-577.333
1.481.000
7.674.310
7.674.310
0
355.312
12.177.247
9.739.593
-577.333
1.836.312
3.373.366
2.884.103
0
129.679
28%
30%
0%
7%
-8.803.881
-6.855.489
577.333
-1.706.633
8.856.010
8.366.747
0
794.019
73%
86%
0%
43%
8.113.848
6.225.316
-577.333
1.215.193
67%
64%
100%
66%
Summe
64IN70000385 Amt 64 EU-Programme EFRE 68 Einzahlungen
West
903.667
-685.000
355.312
0
1.258.978
-685.000
129.679
-201.663
10%
29%
-1.129.299
483.337
794.019
-201.663
63%
29%
637.860
-104.000
51%
15%
78 Auszahlungen
1.108.000
131.899
1.239.899
86.045
7%
-1.153.853
131.899
11%
128.291
10%
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
423.000
-676.000
676.000
131.899
0
6.000.041
554.899
-676.000
6.676.041
-115.617
0
2.658.000
-21%
0%
40%
-670.516
676.000
-4.018.041
-69.764
0
6.000.041
-13%
0%
90%
24.291
-676.000
4.861.991
4%
100%
73%
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
0
0
629.850
629.850
6.000.041
0
433.859
433.859
6.000.041
0
1.063.709
1.063.709
2.658.000
-4.948
164.220
159.272
44%
-3.342.041
-4.948
-899.489
-904.437
6.000.041
-4.948
356.337
351.389
100%
4.185.991
-4.948
410.071
405.123
70%
39%
38%
61 Stadtplanungsamt
62 Amt für Geoinformation und
Bodenordnung
63 Amt für Bauordnung und
Denkmalschutz
64 Amt für Stadterneuerung und
Wohnungsbauförderung
64IN70000380 Amt 64 Stadtumbau Ost
64IN70000595 Amt 64 Lindenauer Hafen
65 Amt für Gebäudemanagement
15%
15%
7 von 11
33%
33%
4.063.399
3.514.276
0
621.119 Nicht alle Maßnahmen werden in 2014 vollständig
zahlungswirksam (darunter der Schulhof der 57 Schule, das
Objekt Georg-Schuhmann-Straße 119 sowie diverse
Straßenbaumaßnahmen im Leipziger Westen).
621.119
-581.000 In Abhängigkeit von den Auszahlungen können Fördermittel
nicht vollständig abgerufen werden, da entsprechend der EFREFörderrichtlinien eine Vorfinanzierung durch die Kommune
erfolgen muss.
1.111.607 Die Mittel für den 2. BA Grünzug Plagwitzer Bahnhof werden in
2014 noch nicht zahlungswirksam (nur Vergabe), der
notwendige Grunderwerb erfolgt über das Liegenschaftsamt.
530.607
0
1.814.050 Die Abweichung entspricht dem geplantem Umsetzungsstand
gem. RBV-429/10 vom 16.06.2013.
1.814.050
4.948
653.638
658.586
Anlage 1
Plan
Übertrag VJ
Akt. Plan
Ist
Ist Budget in %
65IN70000203 Amt 65 Sanierung NR/
Stadthaus
68 Einzahlungen
0
0
0
0
78 Auszahlungen
100.000
261.897
361.897
18.706
65IN70000205 Amt 65 Am Röschenhof
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
100.000
0
453.000
261.897
0
20.884
361.897
0
473.884
18.706
0
37.839
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
453.000
-17.560.750
35.655.250
18.094.500
-1.700.000
20.884
0
15.610.314
15.610.314
0
473.884
-17.560.750
51.265.564
33.704.814
-1.700.000
37.839
-19.416.152
7.266.271
-12.149.881
-27.096
66 Verkehrs- und Tiefbauamt
66IN70000418 Amt 66
Straßenausbaubeiträge
Verfügt
akt. Plan
Verfügt in %
0
0
5%
-343.191
72.335
5%
8%
-343.191
0
-436.044
72.335
0
141.519
8%
111%
14%
-36%
2%
-436.044
-1.855.402
-43.999.293
-45.854.695
1.672.904
141.519
-19.416.152
30.022.265
10.606.113
-27.096
VIST
Begründung
VIST in %
0
-
0
20%
100.000
28%
261.897 Abweichend von der ursprünglichen Sanierungsstrategie, die
eine Komplettsanierung in horizontaler Bauausführung vorsah,
können in den Etagenbereichen ab 2.OG abwärts mit den
derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln nur die gravierendsten
brandschutztechnischen Mängel abgearbeitet werden. Diese
Änderung erfordert für das 2. OG eine Anpassung der
vorliegenden Planung LP 3 und Fortführung und den Beginn
der Planung für die Bereiche 1. OG bis UG. Auf Grund der erst
jetzt in Aussicht gestellten zusätzlichen Mittel, kann auch erst
jetzt der Ausführungsumfang klar definiert werden. Geplant ist,
dass im September 2014 mit der Ausführung begonnen wird.
Zusätzlich muss unter den Bedingungen des laufenden
Betriebs mit Verzögerungen hinsichtlich der Schaffung von
Teilbaufreiheiten gerechnet werden, die den Mittelfluss
beeinflussen können.
20%
30%
100.000
0
85.000
28%
18%
261.897
0
388.884 Auf Grund erforderlicher zusätzlicher Bauwerksuntersuchungen
unter Nutzung von Daten aus Gebäudeaufmaßen, die aber erst
im Mai 2014 vorlagen, traten Verzögerungen bei der
Fortsetzung der Planungsleistungen ein. Ein weiterer Grund der
eingetretenen Verzögerung lag auch an Kapazitätsproblemen
der beauftragten Planungsbüros. Ausschreibungsunterlagen
können erst im August übergeben werden, so dass auf Grund
der Ausschreibungsmodalitäten erst Anfang Dezember der
Zuschlag an die Baufirmen erfolgen kann. Zur Vermeidung
witterungsbedingter Stillstandszeiten über die Wintermonate
soll das Bauvorhaben erst im März 2015 beginnen und 2015
abgeschlossen werden. Die Bindung der Mittel erfolgt im
Dezember 2014.
30%
111%
59%
31%
2%
85.000
-19.256.630
50.600.415
31.343.785
-1.260.000
18%
110%
99%
93%
74%
388.884
1.695.880
665.149
2.361.029
-440.000 Im Planansatz 2014 enthalten sind entsprechend der
Festlegung vom 16.07.2013 zwischen dem Dezernat Kultur,
Straßenausbaubeiträge den Zoo betreffend. Davon können in
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
0
-1.700.000
0
0
0
0
0
-1.700.000
0
0
-27.096
0
2%
0
1.672.904
0
0
-27.096
0
2%
0
-1.260.000
0
74%
-
78 Auszahlungen
500.000
1.291.500
1.791.500
0
0%
-1.791.500
1.291.500
72%
1.291.500
72%
Summe
66IN70000425 Amt 66 Weiterleitung Fömi an 68 Einzahlungen
KWL
78 Auszahlungen
500.000
-1.000.000
1.291.500
0
1.791.500
-1.000.000
0
0
0%
0%
-1.791.500
1.000.000
1.291.500
0
72%
0%
1.291.500
0
72%
0%
1.000.000
0
1.000.000
0
0%
-1.000.000
0
0%
0
0%
0
0
0
0
0
0
0
-
66IN70000424 Amt 66 Garagen privater
Investoren
Summe
8 von 11
0
-440.000
0
500.000 Bisher wurden keine weiteren Verträge mit privaten
Garagenbetreibern unterzeichnet.
500.000
-1.000.000 Seitens der Kommunalen Wasserwerke Leipzig liegen keine
Maßnahmen vor.
1.000.000 Seitens der Kommunalen Wasserwerke Leipzig liegen keine
Maßnahmen vor.
0
Anlage 1
Plan
66IN70000439 Amt 66 Teslabrücke, BA I.1
Übertrag VJ
Akt. Plan
Ist
Ist Budget in %
akt. Plan
Verfügt
Verfügt in %
VIST
Begründung
VIST in %
68 Einzahlungen
-1.278.100
0
-1.278.100
-1.664.802
130%
-386.702
-1.664.802
130%
-1.664.802
130%
386.702 Es werden in 2014 mehr Fördermittel als geplant vereinnahmt.
78 Auszahlungen
1.600.600
1.315.079
2.915.679
2.804
0%
-2.912.875
2.292.475
79%
3.302.381
113%
Summe
66IN70000501 Amt 66 Folgemaßnahme CTL - 68 Einzahlungen
TV Süd
78 Auszahlungen
Summe
66IN70000517 Amt 66 Lützner Str. BA 19
68 Einzahlungen
322.500
0
1.315.079
0
1.637.579
0
-1.661.998
-365.200
-101%
-3.299.577
-365.200
627.673
-365.200
38%
1.637.579
-365.200
100%
-
0
0
0
118.643
118.643
0
118.643
118.643
0
22.866
-342.334
0
19%
-289%
-95.778
-460.978
0
89.127
-276.073
0
75%
-233%
118.643
-246.557
0
100%
-208%
-
78 Auszahlungen
5.000
104.119
109.119
26.245
24%
-82.874
95.811
88%
109.119
100%
Summe
68 Einzahlungen
5.000
-3.700.000
104.119
0
109.119
-3.700.000
26.245
-2.000.000
24%
54%
-82.874
1.700.000
95.811
-2.000.000
88%
54%
109.119
-2.350.000
100%
64%
78 Auszahlungen
4.350.000
155.926
4.505.926
505.239
11%
-4.000.687
2.447.623
54%
3.155.926
70%
Summe
68 Einzahlungen
650.000
-1.035.000
155.926
0
805.926
-1.035.000
-1.494.761
-650.000
-185%
63%
-2.300.687
385.000
447.623
-650.000
56%
63%
805.926
-650.000
100%
63%
-386.702 Es werden in 2014 mehr Fördermittel als geplant vereinnahmt.
Um den Mehrbetrag erhöhen sich auch die Ausgaben zum
31.12.2014.
0
365.200 Entsprechend dem Verwendungsnachweis ergab sich diese
Schlusszahlung des Fördermittelgebers.
0
365.200
0 Mit den im Rahmen der aktualisierter Planung gestiegen
Mehrkosten der Maßnahme ist ein höherer förderfähiger
Kostenanteil verbunden.
0 Die Maßnahmekosten sind im Rahmen der aktualisierter
Planung gestiegen. Darin enthalten sind auch förderfähige
Kosten, für welche bereits Fördermittel bestätigt wurden.
0
-1.350.000 Die förderfähigen Kostenanteile haben sich während der
Umsetzung des Vorhabens verändert, so dass nicht alle
Fördermittel abgefordert werden können.
1.350.000 Die jahresscheibenbezogenen Kosten haben sich in der
Umsetzungsphase verändert.
0
-385.000 Es werden in 2014 aufgrund des tatsächlichen Baufortschritts
weniger Fördermittel als geplant vereinnahmt.
78 Auszahlungen
1.672.000
970.518
2.642.518
980.618
37%
-1.661.900
1.947.523
74%
2.257.518
85%
Summe
68 Einzahlungen
637.000
0
970.518
0
1.607.518
0
330.618
-4.591.334
21%
-1.276.900
-4.591.334
1.297.523
-4.591.334
81%
1.607.518
-1.500.000
100%
-
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
0
0
0
351.008
351.008
0
351.008
351.008
0
8.799
-4.582.535
-1.493.342
3%
-1306%
-342.209
-4.933.543
-1.493.342
349.251
-4.242.083
-1.493.342
99%
-1209%
351.008
-1.148.992
-1.493.342
100%
-327%
-
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
0
0
0
96.463
96.463
0
96.463
96.463
0
0
-1.493.342
-405.180
0%
-1548%
-96.463
-1.589.805
-405.180
96.463
-1.396.880
-405.180
100%
-1448%
96.463
-1.396.880
-405.180
100%
-1448%
-
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
0
0
-1.030.000
0
0
0
0
0
-1.030.000
0
-405.180
-1.510.086
147%
0
-405.180
-480.086
0
-405.180
-1.510.086
147%
0
-405.180
-1.510.086
147%
78 Auszahlungen
2.500.000
35.622
2.535.622
535.552
21%
-2.000.071
2.660.167
105%
3.115.658
123%
Summe
1.470.000
35.622
1.505.622
-974.534
-65%
-2.480.157
1.150.081
76%
1.605.572
107%
66IN70000529 Amt 66 Antonienbrücke
66IN70000531 Amt 66 Brücke Tauchaer
Straße
66IN70000539 Amt 66 B6 West/B87
v.Pittlerstr. bis S1
66IN70000557 Amt 66 S 38, Prager Str. in
Probstheida
66IN70000561 Amt 66 BÜ-Beseitigung
Slevogtstraße
66IN70000581 Amt 66 Peterssteinweg/KarlLiebknecht-St
9 von 11
385.000 Es werden in 2014 aufgrund des tatsächlichen Baufortschritts
weniger Fördermittel als geplant vereinnahmt. Um diesen
Minderbetrag verringern sich auch die Ausgaben zum
31.12.2014.
0
1.500.000 Die Verwendungsnachweisprüfung durch das Landesamt für
Straßenbau und Verkehr erfolgte mit der anschließenden
Auszahlung der Schlussrate. Diese Mittel dienen der Deckung
der unterjährigen Mehrbedarfe und stehen somit derzeit nicht
zur allgemeinen Deckung im städtischen Haushalt zur
Verfügung.
0
1.500.000
1.493.342 Die Verwendungsnachweisprüfung durch das Landesamt für
Straßenbau und Verkehr erfolgte mit der anschließenden
Auszahlung der Schlussrate. Diese Mittel dienen der Deckung
der unterjährigen Mehrbedarfe und stehen somit derzeit nicht
zur allgemeinen Deckung im städtischen Haushalt zur
Verfügung.
0
1.493.342
405.180 Die Verwendungsnachweisprüfung durch das Landesamt für
Straßenbau und Verkehr erfolgte mit der anschließenden
Auszahlung der Schlussrate. Diese Mittel dienen der Deckung
der unterjährigen Mehrbedarfe und stehen somit derzeit nicht
zur allgemeinen Deckung im städtischen Haushalt zur
Verfügung.
0
405.180
480.086 Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens ergab sich eine
Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten und damit der
bestätigten Fördermittel.
-580.036 Die Kostenerhöhung bei der Umsetzung des Vorhabens wird
u.a. durch die Erhöhung der bewilligten Fördermittel gedeckt.
-99.950
Anlage 1
Plan
66IN70000636 Amt 66
Ersatzinvest.Verkehrsmanagem.syst
66IN70001010 Amt 66 S 78 OT Holzhausen
66IN70001114 Amt 66 August-Bebel-Straße
67 Amt für Stadtgrün und Gewässer
67IN70001183 Amt 67 Brachfläche Dösner
Weg 16
67IN70001219 Amt 67 Brachfl. eh.
Güterbahnh. Plagwitz
72 Marktamt
80 Amt für Wirtschaftsförderung
Übertrag VJ
Akt. Plan
Ist
Ist Budget in %
Verfügt
akt. Plan
Verfügt in %
0
0
126%
23.507
194.180
126%
0%
23.507
712.500
194.180
0
VIST
Begründung
VIST in %
68 Einzahlungen
0
0
0
0
0
-
78 Auszahlungen
90.000
0
90.000
113.507
216%
294.287
327%
Summe
68 Einzahlungen
90.000
-712.500
0
0
90.000
-712.500
113.507
0
216%
0%
294.287
0
327%
0%
78 Auszahlungen
1.820.000
39.545
1.859.545
5.026
0%
-1.854.519
57.345
3%
1.147.045
62%
Summe
68 Einzahlungen
1.107.500
0
39.545
0
1.147.045
0
5.026
-369.958
0%
-1.142.019
-369.958
57.345
-369.958
5%
1.147.045
-369.958
100%
-
78 Auszahlungen
0
501.573
501.573
211.097
42%
-290.476
498.521
99%
871.531
174%
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
0
-3.415.531
7.790.605
4.375.074
0
501.573
0
4.984.106
4.984.106
0
501.573
-3.415.531
12.774.711
9.359.180
0
-158.861
-1.560.941
3.468.667
1.907.725
-654.104
-32%
46%
27%
20%
-660.434
1.854.590
-9.306.045
-7.451.455
-654.104
128.563
-1.560.941
8.985.163
7.424.221
-654.104
26%
46%
70%
79%
501.573
-4.553.588
14.095.510
9.541.923
-654.104
100%
133%
110%
102%
-
0
-204.287 Bei der Abweichung handelt es sich um eine technische
Mehrausgabe aufgrund der haushalterischen Deckung aus der
Auflösung sonstiger Verbindlichkeiten (ehem. Rücklage
Stellplätze).
-204.287
-712.500 Aufgrund des vorliegenden Baufortschritts ist keine Förderung
möglich.
712.500 Der erforderliche Grunderwerb ist derzeit nicht möglich, deshalb
muss der Baubeginn verschoben werden.
0
369.958 Der Zuwendungsbescheid wurde außerplanmäßig bewilligt.
-369.958 Es wurden außerplanmäßige Fördermittel bewilligt, welche
wieder für das Vorhaben einzusetzen sind.
0
1.138.057
-1.320.799
-182.742
654.104 Die Landesdirektion Sachsen erteilte eine Zuwendung von
Renaturierung der ehemaligen Gurkenkonservenfabrik GmbH
Claus Schumann (Operationelles Programm des Freistaates
Sachsen für den EFRE zur Revitalisierung von
Industriebrachen und Konversionsflächen; Zuwendung nach
der VwV Brachflächenrevitalisierung vom 10.02.2009 in der
geltenden Fassung).
78 Auszahlungen
0
71.703
71.703
8.754
12%
-62.949
725.807
1012%
725.807
1012%
Summe
68 Einzahlungen
0
0
71.703
0
71.703
0
-645.350
-280.876
-900%
-717.053
-280.876
71.703
-280.876
100%
71.703
-280.876
100%
-
-654.104
Freistaates Sachsen für die Renaturierung der ehemaligen
Gurkenkonservenfabrik GmbH Claus Schumann durch die
Landesdirektion Sachsen mit Bescheid v.27.02.2014 erteilt. Es
wurde ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk gemäß § 19
Abs 1 SächsKomHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2014
beantragt und am 10.04.2014 bestätigt.
0
280.876 Gemäß Zuwendungsbescheid vom 20.02.2014 der
den Abbruch Güterbahnhof Plagwitz nördlich der
Antonienstraße bewilligt (Operationelles Programm des
Freistaates Sachsen für den EFRE zur Revitalisierung von
Industriebrachen und Konversionsflächen; Zuwendung des
Freistaates Sachsen nach VwV Stadtentwicklung 2007 bis 2013
vom 20.05.2008 in der geltenden Fassung vom 10.02.2009).
78 Auszahlungen
Summe
0
0
35.044
35.044
35.044
35.044
11.778
-269.098
34%
-768%
-23.266
-304.142
24.883
-255.993
71%
-730%
315.920
35.044
901%
100%
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
0
10.750
10.750
-2.756.550
640.000
-2.116.550
0
0
0
0
4.543.704
4.543.704
0
10.750
10.750
-2.756.550
5.183.704
2.427.154
0
0
0
-135.000
1.139
-133.861
0%
0%
5%
0%
-6%
0
-10.750
-10.750
2.621.550
-5.182.564
-2.561.014
0
652
652
-135.000
4.055
-130.945
6%
6%
5%
0%
-5%
0
8.000
8.000
0
21.929
21.929
74%
74%
0%
0%
1%
10 von 11
-280.876 Für den Abbruch des Güterbahnhofs Plagwitz nördlich der
0 Antonienstraße ist mit der Vorlage des Zuwendungsbescheides
der Landesdirektion Sachsen eine Zweckbindung gemäß § 19
Abs.1 SächsKomHVO-Doppik beantragt und am 15.04.2014
bestätigt worden. Die Mittel werden somit auch
auszahlungsseitig zur Verfügung gestellt.
0
2.750
2.750
-2.756.550
5.161.775
2.405.225
Anlage 1
Plan
80IN70000676 Amt 80 IP Nord
Ind.stammgleis/BÜ-Umst.
80IN70000678 Amt 80
Revital.Altindustriestand.Seehaus
80IN70000681 Amt 80 Erschl.Seehausen II
81 Referat Beschäftigungspolitik
921 Dezernat I
922 Dezernat II
923 Dezernat III
924 Dezernat IV
925 Dezernat V
926 Dezernat VI
927 Dezernat VII
98 Allgemeine Finanzwirtschaft
Übertrag VJ
Akt. Plan
Ist
Ist Budget in %
akt. Plan
Verfügt
Verfügt in %
VIST
68 Einzahlungen
-359.550
0
-359.550
0
0%
359.550
0
0%
0
0%
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
0
-359.550
-1.000.000
1.231.449
1.231.449
0
1.231.449
871.899
-1.000.000
0
0
0
0%
0%
0%
-1.231.449
-871.899
1.000.000
0
0
0
0%
0%
0%
0
0
0
0%
0%
0%
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
68 Einzahlungen
78 Auszahlungen
Summe
417.500
-582.500
-1.397.000
222.500
-1.174.500
0
91.000
91.000
0
0
0
0
1.600
1.600
0
1.000
1.000
0
701.600
701.600
0
2.800
2.800
0
1.150
1.150
0
1.000
1.000
-52.839.850
0
-52.839.850
2.550.160
2.550.160
0
574
574
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
819
819
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2.967.660
1.967.660
-1.397.000
223.074
-1.173.926
0
91.000
91.000
0
0
0
0
1.600
1.600
0
1.819
1.819
0
701.600
701.600
0
2.800
2.800
0
1.150
1.150
0
1.000
1.000
-52.839.850
0
-52.839.850
0
0
0
0
0
0
20.000
20.000
0
0
0
0
800
800
0
659
659
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-52.603.121
0
-52.603.121
0%
0%
0%
0%
0%
-2.967.660
-1.967.660
1.397.000
-223.074
1.173.926
0
-71.000
-71.000
0
0
0
0
-800
-800
0
-1.160
-1.160
0
-701.600
-701.600
0
-2.800
-2.800
0
-1.150
-1.150
0
-1.000
-1.000
236.729
0
236.729
0
0
0
0
0
0
20.000
20.000
0
0
0
0
800
800
0
659
659
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-52.603.121
0
-52.603.121
0%
0%
0%
0%
0%
0
0
0
17.874
17.874
0
91.000
91.000
0
0
0
0
2.400
2.400
0
1.819
1.819
0
701.600
701.600
0
2.800
2.800
0
0
0
0
1.000
1.000
-52.836.121
0
-52.836.121
0%
0%
0%
8%
-2%
100%
100%
150%
150%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
0%
0%
100%
100%
100%
100%
22%
22%
50%
50%
36%
36%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
100%
100%
11 von 11
22%
22%
50%
50%
36%
36%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
100%
100%
Begründung
VIST in %
-359.550 Die Maßnahme "Erneuerung Technik und Bahnübergang am
Industriestammgleis Industriepark Nord" musste verschoben
werden. Sie wird aber in 2014 durchgeführt und finanziert sich
aus der Übertragung der Gelder aus dem Vorjahr. Siehe auch
Vorlage RBV 2082/14. Die Fördermitteleinnahmen verschieben
sich dadurch jedoch auf 2015.
1.231.449
871.899
-1.000.000 Die geplante Baumaßnahme "Seehausen I" verschiebt sich. Die
Verschiebung wurde in der Investitionsplanung 2015-2018
bereits berücksichtigt (s. Vorlage zur Übernahme der
Bauherrenfunktion DS V-3797). Die Fördermitteleinnahmen
werden im Jahre 2016 erwartet.
2.967.660
1.967.660
-1.397.000
205.200
-1.191.800
0
0
0
0
0
0
0
-800
-800
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.150
1.150
0
0
0
-3.729
0
-3.729
Die geplante Baumaßnahme "Seehausen I" verschiebt sich.
Aufgrund von Verzögerungen bei der Ansiedlungsentscheidung
Aufgrund von Verzögerungen bei der Ansiedlungsentscheidung
verschiebt sich die geplante Baumaßnahme "Seehausen II".