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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1003110.pdf
Größe
2,6 MB
Erstellt
25.08.14, 12:00
Aktualisiert
23.10.16, 14:57

Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. DS-00170/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Finanzen 22.09.2014 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 15.10.2014 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Analyse der Haushaltsdurchführung 2014 zum Stichtag 30.06.2014 (V-IST) (eRIS: V/4002) Beschluss: Die Analyse der Haushaltsdurchführung 2014 zum Stichtag 30.06.2014 wird zu Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Sachverhalt Investitionsplan Seite 1/3 Stadt Leipzig Dezernat Finanzen Analyse der Haushaltsdurchführung 2014 zum Stichtag 30.06.2014 (V-IST) Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ Inhaltsverzeichnis 1 Sachstand der Haushaltsdurchführung 2014 zum Stichtag 30.06.2014 3 1.1 Vorbemerkung 3 1.2 Verfahren zum Berichtswesen 2014 3 2 Ergebnishaushalt 2014 4 2.1 Überblick 4 2.2 Abweichungen vom Haushaltsplan 2014 im zahlungswirksamen Bereich 5 2.2.1 Allgemeine Finanzwirtschaft: Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen 5 2.2.2 Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters - Kommunalwirtschaft 8 2.2.3 Amt für Jugend, Familie und Bildung 9 2.2.4 Personalaufwendungen 12 2.2.5 Sozialamt 13 2.2.6 Liegenschaftsamt 17 2.2.7 EB Stadtreinigung 17 2.2.8 Allgemeine Finanzwirtschaft: Zinsen, Bürgschaften 17 2.2.9 Verkehrs- und Tiefbauamt 18 2.2.10 Ordnungsamt 19 2.2.11 Amt für Sport 19 2.2.12 EB Oper 20 2.3 Abweichungen vom Haushalsplan 2014 im nicht-zahlungswirksamen Bereich 21 3 Investitionshaushalt 3.1 Überblick 22 3.2 Abweichungen investiver Maßnahmen 24 4 Schulden 25 5 Anlagen 26 22 _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 2 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ 1 Sachstand der Haushaltsdurchführung 2014 zum Stichtag 30.06.2014 1.1 Vorbemerkung Mit dem vorliegenden Bericht informiert das Dezernat Finanzen entsprechend den bestehenden Berichtspflichten gem. § 75 Abs. 5 SächsGemO den Stadtrat sowie die Rechtsaufsichtsbehörde über die aktuelle Haushaltssituation der Stadt Leipzig zum Stichtag 30.06.2014. Die Ratsversammlung hat die Haushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2014 am 19.12.2013 mit einem Defizit i.H. von rund 16,22 im Ergebnishaushalt beschlossen (RBV- 1917/13). Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2014 wurden mit Bescheid vom 29.04.2014 durch die Landesdirektion Sachsen mit Auflagen genehmigt. Der Stadtrat wurde über die wesentlichen Auflagen dieses Bescheides und die damit verbundenen Folgerungen der Verwaltung mit der Vorlage DS-Nr. V/3804 in der Ratsversammlung am 16.07.2014 informiert. Mit Wirkung zum 02.06.2014 wurde durch den Beigeordneten für Finanzen die vorläufige Haushaltsführung gem. § 78 SächsGemO beendet und in Anlehnung an § 28 SächsKomHVO-Doppik zur verbesserten Steuerung des Haushaltes Einzelverfügungen erlassen. 1.2 Verfahren zum Berichtswesen 2014 Der durch die Ratsversammlung beschlossene Haushalt stellt das Gesamtbudget dar, welches nicht überschritten werden darf. Das Gesamtbudget unterteilt sich gemäß DA 02/2012 (Budgetbildung und bewirtschaftung für die Stadt Leipzig) in Budgets des Ergebnis- und des Investitionshaushaltes. Die Verantwortung für die Einhaltung der Budgetansätze obliegt den jeweiligen Amtsleitern. Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass Entwicklungen, die zu einer möglichen Überschreitung des Budgetansatzes führen können, rechtzeitig zu analysieren und Gegensteuerungsmaßnahmen einzuleiten sind. Mit dieser Vorlage erfolgt für das Haushaltsjahr 2014 eine Einschätzung des voraussichtlichen IST (V-IST) auf Budgetebene im Ergebnishaushalt bzw. Einzahlungen und Auszahlungen im Investitionshaushalt. Soweit zur besseren Nachvollziehbarkeit Kontengruppen angegeben wurden, entsprechen diese dem Kontenplan der Stadt Leipzig gem. VwV KomHSys. Die Erhebung der Daten für e das V-IST wurde durchgeführt. erneut mittels Hierbei des wurde vollautomatisierten den Ämtern eine Erfassungsmaske zur Verfügung gestellt, in die die Daten pro Budgeteinheit einzutragen waren. Neben der Meldung der Daten erhielten die Fachämter zusätzliche Informationen zu ihren Budgets und wurden ab einem Abweichungswert automatisch zur Abgabe einer Stellungnahme mittels einer vorprogrammierten Hausmitteilung aufgefordert. Die die Abweichungen begründenden Angaben basieren auf den der Stadtkämmerei übergebenen Stellungnahmen der Fachämter. Grundsätzlich werden Verschlechterungen mittels einem - und Verbesserungen mittels einem dargestellt. _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 3 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ 2 Ergebnishaushalt 2014 2.1 Überblick Mit dem Haushaltsplan 2014 wurde ein Ergebnishaushalt mit einem Volumen von rd. 1,37 Mrd. bei einem Defizit von rd. 16,22 beschlossen. Nach der aktuellen Hochrechnung zum Stichtag 30.06.2014 wird eingeschätzt, dass im Ergebnishaushalt ein Überschuss i.H. von 19,44 verzeichnen ist. Dieser Überschuss resultiert aus positiven Veränderungen im nichtzahlungswirksamen Bereich i.H. von 29,1 6,6 Der erhebliche positive Effekt bei den nicht-zahlungswirksamen Veränderungen ergibt sich aus einer Zuschreibung des Finanzanlagevermögens bei den Beteiligungen unter der Berücksichtigung der Eigenkapitalspielgelbildmethode i.H. von voraussichtlich netto 29,1 Punkt 2.3). Diese nicht-zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 nicht berücksichtigt. Eine korrekte Veranschlagung soll mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 erfolgen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieser Netto-Mehrertrag nicht zur Finanzierung zahlungswirksamer Aufwendungen verwendet werden kann und auch nicht zu einer Verbesserung der Liquidität führt. Unter Berücksichtigung der positiven Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich i.H. von 6,56 Mio. 6 Betrachtung bleiben die Erträge sowie die Einzahlungen aus dem Vorsorgevermögen-FAG unberücksichtigt, da diese Mittel zur Stabilisierung der Jahre 2017 bis 2019 zurückzulegen sind. Dieser Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit müsste gem. § 72 Abs. 4 SächsGemO der Höhe der Aufwendungen der ordentlichen Tilgung entsprechen. D.h. zum Stand 30.06.2014 ist davon auszugehen, dass die ordentliche Tilgung i.H. von 48,5 trotz der erheblichen Verbesserungen im Ergebnishaushalt 2014 nicht vollständig erwirtschaftet werden kann. Demzufolge schmälert der derzeitig bestehende Differenzbetrag i.H. von rd. 12,26 die bestehende Liquidität der Stadt Leipzig. Die o.g. Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich ergeben sich im Wesentlichen aus den nachstehenden Budgetüberschreitungen bzw. Budgetunterschreitungen: - wesentliche Verbesserungen 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 Allgemeine Finanzwirtschaft: Steuern / FAG-Zuweisungen Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters - Kommunalwirtschaft Amt für Jugend, Familie und Bildung Personalaufwendungen Summe Verbesserungen wesentliche Verschlechterungen 2.2.5 2.2.6 2.2.7 2.2.8 2.2.9 2.2.10 2.2.11 2.2.12 +21,80 +5,14 +1,67 +0,85 29,46 Sozialamt Liegenschaftsamt EB Stadtreinigung Allgemeine Finanzwirtschaft: Zinsen / Bürgschaften Verkehrs- und Tiefbauamt Ordnungsamt Amt für Sport EB Oper -13,99 -5,00 -1,14 -1,22 -0,59 -0,38 -0,34 -0,24 Summe Verschlechterungen Saldo (Netto-Verbesserung) -22,90 6,56 _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 4 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ Die künftige tatsächliche Rahmenbedingungen und Entwicklung unterjährigen ist von einer Einflussfaktoren Vielzahl abhängig. noch nicht Deshalb ist abschätzbarer die derzeitige Betrachtung nur eine stichtagsbezogene Darstellung der Haushaltssituation. 2.2 Abweichungen vom Haushaltsplan 2014 im zahlungswirksamen Bereich Nachfolgend werden nur die wesentlichen Über- bzw. Unterschreitungen in den jeweiligen Budgets, d.h. Abweichung 2.2.1 vom Haushaltsplan, ausgewiesen. Allgemeine Finanzwirtschaft: Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleich (FAG) sowie Mehrbelastungsausgleich für übertragene Aufgaben Die Planansätze der Schlüsselzuweisungen basieren auf den Berechnungen des FAG- Prognosemodells, welches die Daten gemeindescharf sehr verlässlich prognostiziert. Dabei wurden alle zum Planungszeitpunkt bekannten Einflussfaktoren berücksichtigt. Der FAG-Bescheid vom 31.03.2014 bestätigt weitestgehend die im Haushaltsplan 2014 veranschlagten Haushaltsansätze. Für die Haushaltsdurchführung 2014 besteht somit aus den FAGZuweisungen kein Risiko mehr. Das FAG-Prognosemodell hat sich wieder bewährt und trägt damit erheblich zur Planungssicherheit bei. Im Einzelnen stellen sich die Zuweisungen wie folgt dar: HH -Pla n 2014 FAGBe sche id Abwe ichung 362.200.000 362.318.188 118.188 Mehrerträge 4.993.150 52.606.850 57.600.000 57.712.171 112.171 Mehrerträge FAG-Vorsorgevermögen-Anteil Leipzig - Einzahlung FAG-Vorsorgevermögen-Anteil Leipzig - Zuführg LR 51.000.000 -51.000.000 51.744.447 -51.744.447 744.447 haushaltsneutral -744.447 haushaltsneutral Mehrbelastungsausgleich für übertragene Aufgaben 18.210.000 18.213.705 3.705 Mehrerträge allg. Schlüsselzuw eisung Investive Schlüsselzuw eisung - Anteil ErgHH Investive SZW - Anteil InvestHH GESAMT : 438.010.000 438.244.064 234.064 Hinweis: Die Abweichung beim FAG-Vorsorgevermögen wirkt im Finanzhaushalt haushaltsneutral, da dieses Vermögen in 2013/2014 angespart werden muss, um dann für auftretende erhebliche Absenkungen der allgemeinen Deckungsmittel in den Jahren 2015-2019 zur Verfügung zu stehen. Mit dem Verhandlungsergebnis zum FAG-Gesetzentwurf 2015/2016 kann mittlerweile davon ausgegangen werden, dass eine Auflösung dieser Mittel frühestens für 2017/2018 erfolgt. _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 5 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ Steuererträge (Hinweis: Erlasse, Niederschlagungen und Aussetzung der Vollstreckung wurden bereits berücksichtigt.) Hinsichtlich der Erfüllung der Steuererträge wird per 30.06. an den Planansätzen festgehalten, außer bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer (s.u.). Zu den Gemeindeanteilen an der Einkommens- sowie Umsatzsteuer liegen per 30.06. noch zu wenige Erkenntnisse vor, um eine Planabweichung qualifizieren zu können. Mit der nächsten Hochrechnung zum 30.09.2014 werden die Steuererträge erneut mit besonderem Augenmerk ausgewertet. einer im Vorjahresvergleich leicht erhöhten Jahresveranla stabilen unterjährigem Verlauf. Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2013 155 169 191 189 189 193 195 195 203 209 214 223 2014 144 153 180 231 215 229 Mit der Grafik wird der bisherige Verlauf im Monatssaldo deutlich (Hinweis: monatlicher Saldo ergibt sich aus Eingang von ca. durchschnittlich 3.200 Messbescheiden vom Finanzamt). Der Start der Gewerbesteuer (Jahresveranlagung) verlief im Vorjahresvergleich negativer (minus 11 beiden Jahren nicht so stabil, er ist von positiven aber auch negativen Effekten in erheblicher Größenordnung geprägt. Im Mai musste ein großer Abgang berücksichtigt werden. Gleichwohl _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 6 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ außerordentlich hohe Nachveranlagungen für das Wirtschaftsjahr 2012. Vor diesem Hintergrund werden für die aktuelle V-Ist-Einschä berücksichtigt. Dies unterstellt, dass mindestens das Niveau vom Juni gehalten werden kann. Es wird allerdings auch wieder darauf hingewiesen, dass eine belastbare untersetzte Einschätzung, ob und vor allem in welcher konkreten Höhe eventuelle Mehrerträge mit dem Rechnungsergebnis zum 31.12.2014 tatsächlich realisiert werden, prognostisch nicht qualitativ untersetzbar ist. Die Verzinsung nach § 233a AO ist gesetzlich vorgeschrieben und liegt nicht im Ermessen der Gemeinde. Zweck der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen ist es, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Steuern trotz gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunkts zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden. Die Zinsen sind also eine Umfang der laufzeitabhängige Gegenleistung für eine mögliche Kapitalnutzung. Die Höhe der Zinserträge ist ausschließlich vom Zeitpunkt und Gewerbesteuerveranlagungen für zurückliegende Erhebungszeiträume abhängig und somit für die Gemeinde nicht vorhersehbar. Deshalb ist die Planung der Zinserträge stets schwierig. In den letzten Jahren stellte sich das Rechnungsergebnis wie folgt dar: Haushaltsjahr Rechnungsergebnis 2010 2011 2012 2013 Per 30.06.2014 Der Planansatz für 2014 i.H. von 2 wird nach derzeitiger Einschätzung deutlich für die per 30.06. hohen Zinsfestsetzungen sind vor allem die nachträglichen Festsetzungen für die Veranlagungsjahre 2008 und früher sowie die nachträglichen Veranlagungen für 2011. Investitionspauschale Asylbewerberunterbringung Im Ergebnis politischer Verhandlungen für eine schnelle Hilfe für die sächsischen Kommunen aufgrund der steigenden Asylbewerberzahlen und der damit verbundenen Herausforderungen für die Kreisfreien Städte und Landkreise hat der Freistaat Ende 2013 ein Gesetz über die Gewährung einer Investitionspauschale im Jahr 2014 erlassen. Leipzig erhä Ergebnishaushalt im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft außerplanmäßig vereinnahmt und für Instandhaltungsmaßnahmen abzurechnen sein. Dieses Gesetz konnte zum Zeitpunkt des Beschlusses des städtischen Haushaltsplanes am 19.12.2013 durch die Ratsversammlung keine direkte Berücksichtigung finden. Aufgrund der Kenntnis der Verhandlungen und der Signale des Freistaates wurden im Haushaltsplan Mehrerträge aus der pauschalen Erstattung des Freistaates für Asylbewerber i veranschlagt. _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 7 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ berücksichtigt werden. Ab 2015 will der Freistaat dann sachgerecht die Asylbewerberpauschale von 2015/2016 aufgenommen. 2.2.2 Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters - Kommunalwirtschaft Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 02_531_ZW + Die Abweichung in der Budgeteinheit 02_531_ZW (Elektroversorgung) von begründet +4.508.491 sich wie folgt: Die Konzessionsabgabe für Strom richtet sich nach der Konzessionsabgabenverordnung und dem Konzessionsvertrag. Die Verordnung legt die höchstzulässige Konzessionsabgabe differenziert je nach Gemeindegröße (Einwohnerzahl) fest. Darüber hinaus ist diese verbrauchsabhängig und somit nicht konkret planbar. Auf Grundlage der Vorjahresergebnisse werden für das laufende Jahr von den Stadtwerken Leipzig (SWL) Abschläge auf die Konzessionsabgabe gezahlt. Eine vorläufige Abrechnung erfolgt bis zum 15.04. des Folgejahres. Die finale Abrechnung erfolgt jedoch erst zum 15.04. des übernächsten Jahres (z.B. für 2014 erst zum 15.04.2016). Da es sich hierbei um Erträge der gewöhnlichen Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit handelt, sind diese trotz Periodenfremdheit im ordentlichen Ergebnis des Folgejahres zu berücksichtigen. Die Abrechnung aus 2014 enthält Gutschriften i.H. von 3 Mio. alen Abrechnung 2012 sowie der vorläufigen Abrechnung 2013 für die Stadt Leipzig, die im Haushaltsjahr 2014 verbucht wurden. Die Gemeinde erhält auf Grundlage der Konzessionsverträge für ihren abgerechneten Eigenverbrauch einen Preisnachlass von 10% auf das Entgelt für den Netzzugang zum Niederdrucknetz. Auf Grundlage der vorliegenden Abrechnungen 2012-2013 kann für 2014 von einem Gemeinderabatt i.H. von ca. 40 Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 02_534_ZW Die Abweichung in der Budgeteinheit 02_534_ZW + (Fernwärmeversorgung) von +875.986 begründet sich wie folgt: Die vertraglichen Regelungen binden die Zahlung des Gestattungsentgeltes an den handelsrechtlichen Jahresumsatz des Energieversorgungsunternehmens. Das Unternehmen zahlt einen Anteil von 1,5% auf den handelsrechtlichen Jahresumsatz, mindestens aber einen Grundbetrag von 800 Gestattungsentgelt ist daher ergebnisabhängig, woraus etwaige Planabweichungen resultieren. Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 02_532_ZW Die Abweichung in der Budgeteinheit 02_532_ZW (Gasversorgung) von -239.061 begründet sich wie folgt: Die o.g. Erklärungen zu Konzessionsabgaben gelten analog für das Budget 02_532_ZW Entsprechend den vorliegenden Endabrechnungen 2010-2012 der SWL, aus denen Rückzahlungen zu viel entrichteter Abschläge auf die Konzessionsabgabe hervorgingen, ist auch für _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 8 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ 2014 von einer Erstattung seitens der Stadt Leipzig auszugehen. Hierfür ist eine Rückstellung zu bilden in Höhe des 3-Jahres-Durchschnitts. 2.2.3 Amt für Jugend, Familie und Bildung Nach derzeitigem Stand ergibt sich im Amt für Jugend, Familie und Bildung voraussichtlich insgesamt eine Entlastung i.H. von rd. 1,7 Mio. (netto). Diese setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: Abweichung Budget Fachamt Bezeichnung V-IST 30.06.2014 Budgeteinheit 51_361_ZW Förderung von Kindern in Kitas Budgeteinheit 51_363_ZW Sonstige Leistungen der + Kinder-, -3.591.750 Jugend- und Familienhilfe Budgeteinheit 51_365_2ZW Kitas kommunal Budgeteinheit 51_365_3ZW Kindertageseinrichtungen freie Träger Budgeteinheit 51_365_8ZW private Kindereinrichtungen -250.000 Budgeteinheit 51_BW Bewirtschaftung -989.700 Marienbrunner Schule + Sporthallen -344.311 Budgeteinheit 51KP40000072 -682.600 +3.862.800 Teilsanierung Budgeteinheit 51KP40000074 H.-Goldschmidt-Schule BSZ 11 - Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 51_361_ZW Die Abweichung +3.324.786 in der +3.324.786 Budgeteinheit 51_361_ZW (Förderung von Kindern in Kitas) von begründet sich wie folgt: Kontengruppe 33 (Öffentlich-rechtliches Leistungsentgelt): Es handelt sich um Rückzahlungen zu viel gezahlter Pauschalen aus dem Jahr 2013 an freie Träger von Kindertagesstätten für Absenkungen und Ermäßigungen zum Stichtag 30.06.2014. Die ergeben Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass geplante Kapazitätserweiterungen in einigen Einrichtungen erst im Jahr 2014 verwirklicht wurden, obwohl diese bereits 2013 geplant waren. Gleichzeitig gab es 2013 überdurchschnittlich viele zeitweilige Aufhebungen von Freiplätzen, da die Sorgeberechtigten Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitsamtes mit Kinderbetreuungskosten erhalten haben. Es handelt sich hierbei um eine vorrangige Leistung. Kontengruppe 43 (Transferaufwendungen): Die Beträge der Absenkung wurden -IST Diese Minderaufwendungen sind der Bauverzögerung neuer Kitas geschuldet. Die verschobenen Einrichtungseröffnungen aus dem Jahr 2014 in das Jahr 2015 bewirken somit nicht nur eine Entlastung bei den Zuschüssen Freie Träger, sondern auch bei den Beträgen für Ermäßigungen/Absenkungen. _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 9 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 51_363_ZW Die Abweichung in der -3.591.750 Budgeteinheit Familienhilfe) von +3.591.750 51_363_ZW (sonstige Leistungen Kinder, Jugend, begründet sich wie folgt: Kontengruppe 32 ( sonstige Transfererträge): Aufgrund gestiegener Fallzahlen im Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung sind Mehrerträge i.H. Mehraufwendungen. Kontengruppe 43 (Transferaufwendungen): Der Mehrbedarf in Höhe von ca. 3,7 Mio. zahlen für die Aufwendungen im Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung. Die Analyse der letzten beiden Jahre zeigt, dass in Leipzig davon auszugehen ist, dass die Zahl der durchschnittlichen Hilfen pro 1.000 jugendliche Einwohner weiter steigen wird. Seit Jahresbeginn 2014 führten ca. 83 % aller Bedarfsprüfungen des ASD dazu, dass eine kostenpflichtige Hilfe nach SGB VIII zu gewähren ist. Der Berechnung des Mehrbedarfes liegen die aktuellen Entwicklungen der durchschnittlichen Steigerung der Fallzahlen von 12,6 % und einer jährlich durchschnittlichen Kostensteigerung von 3% (Personal- und Sachkostensteigerung) zu Grunde. Im Vergleich zum Vorjahr wird eine Fallzahlsteigerung von 218 Fällen prognostiziert. Es wurde in den bisherigen Monaten des Jahres ein durchschnittlicher Fallanstieg von 33 Fällen verzeichnet. Prognostisch wird ausgegangen. Eine von einem weiteren entsprechende Fallanstieg Einzelvorlage von wird durchschnittlich im III. 30 Fällen pro Monat Quartal dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Zusätzlich entsteht ein weiterer Mehrbedarf in Höhe von ca. 60.000 Bereich der Finanzierung der Führung der Vereinsvormundschaften. Die Führung wird von Vereinen durchgeführt. Hierfür erhält der Verein für jede geführte Vormundschaft bzw. Pflegschaft ein monatliches Betreuungsgeld. Anhand der festgestellten und prognostizierten Fallzahlen ist eine weitere Aufstockung der Übernahme der Vormundschaften durch Vereine notwendig. Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 51_365_2ZW -682.600 Die Abweichung in der Budgeteinheit 51_365_2ZW (Kitas kommunal) von - begründet sich wie folgt: Es handelt sich hierbei um überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO in Gesamthöhe ss gem. § 17 SächsKitaG im Haushalt 2014. Die Vorlage DS-Nr. V/3915 ist für die Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 17.09.20104 vorgesehen. Diese Mehraufwendungen schlagen sich in unterschiedlichen Budgeteinheiten nieder. In der o.g. Budgeteinheit w Parallel dazu entstehen im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern aus Fremdgemeinden Mindererträge i. H. von Die Abrechnungen an die Gemeinden für das erste Halbjahr 2014 _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 10 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ beträgt ca. 40 i.H. von Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 51_365_3ZW +3.862.800 Die Abweichung in der Budgeteinheit 51_365_3ZW (Kindertageseinrichtungen freie Träger) von +3.862.800 begründet sich wie folgt: Die Minderaufwendungen i.H. von Für den Großteil der Neu- und Erweiterungsbauvorhaben haben sich die anspruchsvoll geplanten Inbetriebnahmetermine ins Jahr 2015 verschoben, so dass diese neuen Einrichtungen im Haushaltsjahr 2014 keinen Aufwand für die Stadt Leipzig erzeugen. Beispielhaft sind hier folgende Einrichtungen zu nennen: Bästleinstraße 4, Fleißerstraße 2 sowie Ernst-Keil-Straße 17. Des Weiteren mussten 6 für das Jahr 2014 geplante Maßnahmen aufgegeben werden, da bauliche, denkmalrechtliche oder finanzielle Gründe sowie schwer umsetzbare Bedingungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis der Projekte entgegenstanden (z. B. Jupiter Straße 37, Inselstraße 5-7, Kochstraße 28a). Überdies musste die Einrichtung Mottelerstraße 4 aufgrund von Schimmelbefall entgegen der Planung vom Netz genommen werden. Auch aus diesem Grund sind hier Minderaufwendungen entstanden. Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 51_365_8ZW -250.000 Die Abweichung in der Budgeteinheit 51_365_8ZW (private Kindereinrichtungen) von -250.000 begründet sich wie folgt: die Bereitstellung Unterbringung in eines Betreuungsplatzes privaten Kitas. Sollte und die die damit Stadt verbundene Leipzig den Kostenübernahmen Rechtsanspruch auf bei einen Bertreuungsplatz für Kinder ab 1 Jahr im Rahmen der vorgehaltenen Plätze in der Bedarfsplanung nicht erfüllen können, müssen nach rechtzeitiger Antragstellung der Eltern auch Kostenübernahmen in einer Einrichtung außerhalb des Bedarfsplanes, also auch in privaten Kindertageseinrichtung erfolgen. Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 51_BW -989.700 Die Abweichung in der Budgeteinheit 51_BW (Bewirtschaftung) von -989.700 begründet sich wie folgt: Die Budgetüberschreitung resultiert zum einen aus der Inbetriebnahme neuer Kita´s und Schulen im Jahr 2014. Hierbei sind die Bewirtschaftungskosten i.H. von zu stellen, da diese nicht Bestandteil der Haushaltsplanung waren. Die entsprechende Vorlage befindet sich derzeit in Erarbeitung. Zum anderen sind Mittel für dringend notwendige Maßnahmen in der Freiflächenpflege, vor allem für Baumkontrollen und Baumpflegeleistungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten, durchzuführen. Es handelt sich hierbei um einen Bedarf i. H. von 250.000 der DS V/3936 ist für die Sitzung des Verwaltungsausschusses 03.09.2014 vorgesehen. _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 11 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ Bzgl. der notwendigen Umsetzung der Trinkwasserverordnung sind zusätzliche Mittel i. H. von Wahrnahme 130.550 der gesetzlichen Pflichtleistung zur Untersuchung der Wasserqualität in Bezug auf Schwermetalle, Legionellen und auf hygienischmikrobiologische Kontaminationen bereitzustellen. Zudem entsteht ein Mehrbedarf im Zusammenhang mit der Tariferhöhung bzgl. der Ausschreibungen zur Unterhaltsreinigung i. H. von 440.25 gesetzlichen Erhöhung aus Tarifabschlüssen und den Ergebnissen der Ausschreibung sich derzeit in Erarbeitung. Bei den Wirtschaftsdiensten entsteht im Jahr 2014 ein Mehrbedarf i. H. von ist die notwendige Erhöhung der Platzzahlen in den Kindertageseinrichtungen. Mit der steigenden Platzzahl erhöhen sich auch die Dienstleistungen in den Einrichtungen. Dies steht nicht unmittelbar in Zusammenhang mit neuen Einrichtungen, sondern der Bedarf entsteht in den Bestandseinrichtungen. Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 51KP40000072 -344.311 Die Abweichung in der Budgeteinheit 51KP40000072 (Marienbrunner Schule + Sporthallen begründet sich wie folgt: Teilsanierung) von Mit Beschlussfassung der Vorlage RBV- Marienbrunner Schule, äußere Sanierung 1. und 2. Bauabschnitt, Baumaßnahme i 344.000 aus den Minderaufwendungen bei den Zinsen (vgl. Punkt 2.2.8). Die in 2012 gebildete Rückstellung konnte aufgrund von Bauverzögerungen im Jahr 2013 nur zu einem geringen Teil in Anspruch genommen werden. Vor dem Hintergrund, dass die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung nur 1 Jahr übertragen werden darf, mussten die Mittel in 2014 neu bereitgestellt werden. Im Jahr 2014 müsse verbucht werden, um die Maßnahme in 2015 fertigzustellen. Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 51KP40000074 Die Abweichung in der Budgeteinheit 51KP40000074 (H.-Goldschmidt-Schule BSZ 11) von +339.273 begründet sich wie folgt: Mit dem Jahresabschluss 2013 wurde festgelegt, dass für alle nicht abgerufenen Fördermittel eine Abgangsanordnung zu verbuchen ist und im Folgejahr (d.h. in 2014) neu anzuordnen sind, da diese zur Umsetzung für die Gesamtmaßnahme erforderlich sind. 2.2.4 Personalaufwendungen Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 11_PA_ZW +848.600 Die Abweichung in der Budgeteinheit 11_PA_ZW (Personalaufwendungen zahlungswirksam) von +848.600 _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 12 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die zusätzlichen Belastungen aus dem Tarifabschluss innerhalb des Personalbudgets aufgefangen werden können und darüber hinaus ein Minderaufwand Dies ist insbesondere auf eine restriktive Freigabe der externen Stellenbesetzung zurückzuführen. Weiterhin erfolgt insbesondere im Bereich der Erzieherinnen eine Stellenbesetzung nach tatsächlichem Bedarf, was vor allem der Tatsache geschuldet ist, dass es Verzögerungen bei der Fertigstellung und Inbetriebnahme von Kita-Einrichtungen gibt. Weiterhin wurde im Rahmen der Ausfallzeiten als Planungsgrundlage von einer Ausfallzeit i. H. von 1,6 % ausgegangen. Die tatsächliche Ausfallzeit in den ersten 5 Monaten des Haushaltsjahres 2014 betrug allerdings 2,4%, welches entsprechenden Minderaufwendungen 2.2.5 führt. Sozialamt Nach derzeitigem Stand ergibt sich im Sozialamt voraussichtlich insgesamt eine Mehrbelastung i.H. von rd. 13,99 (netto). Diese setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: Abweichung Budget Fachamt Budgeteinheit 50_312_ZW Bezeichnung V-IST 30.06.2014 Grundsicherung für -11.50 Arbeitssuchende (SGB II) Budgeteinheit 50_313_ZW Hilfen für Asylbewerber Budgeteinheit 50_611_ZW - Sonderlastenausgleich, Sozialumlage - Die Abweichung in der Budgeteinheit 50_312_ZW (Grundsicherung für Arbeitssuchende) von rd. 11.550.000 begründet sich wie folgt: Mindererträge Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (-7 ) a) Reduzierung Bundesbeteiligungssatz für das Jahr 2014 auf 30,6 % (- Am 18.12.2013 wurde die Stadt Leipzig informiert, dass laut Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2013 (BBFestV 2013, BGBl. Teil I Nr. 50, S. 3276) in Verbindung mit § 46 Abs. 5 und 6 SGB II der Bundesbeteiligungssatz für das Jahr 2014 30,6 % (Plan 2014: 33,4 % = 2,8 % weniger) beträgt. Der Bundesbeteiligungssatz setzt sich wie folgt zusammen: Quote Kosten Unterkunft und Heizung = 26,4 % Verwaltungskostenanteil Bildungs- und Teilhabepaket = 1,2 % Länderspezifische Bildungspaket-Quote = 3,0 %. Die um 2,8 % reduzierte Bundesbeteiligungsquote resultiert aus § 77 Abs. 11 Satz 4 SGB II, da Ende 2013 der Bundesbeteiligungsanteil zur Kompensation der Mehraufwendungen für Hortmittagessen und Schulsozialarbeit wegfällt. Ausgehend von den geplanten Aufwendungen für die laufenden Kosten der Unterkunft entstehen somit Mindererträge in Höhe von rd. 4,1 Mio. des Haushaltsplanes 2014 im Dezember 2013 nicht mehr planmäßig berücksichtigt werden konnten. Vor dem Hintergrund der überplanmäßigen Aufwendungen für die laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizu _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 13 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ Bundesbeteiligung zu erwarten, so dass voraussichtlich zu erwarten sind. b) Umsetzung der Revision im Rahmen der Bundesbeteiligungsquote für das Bildungs- und Teilhabepaket des Jahres 2012 (Darüber hinaus sind bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft weitere Mindererträge in zu verzeichnen. Diese resultieren aus der Umsetzung der Revision nach § 46 Abs. 6 und 7 SGB II im Rahmen der Bundesbeteiligungsquote für das Bildung- und Teilhabpaket des Jahres 2012, wovon die Stadt Leipzig am 25.04.2014 unterrichtet wurde. Der Bund (BMAS) erhebt für den Freistaat Sachsen einen Rückforderungsanspruch für Bildung und Tei verrechnet wird. festgelegt. Am Für die Stadt Leipzig wurde ein 26.05.2014 informierte das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), dass gegen den Rückforderungsanspruch Widerspruch eingelegt wurde, da aus deren Sicht die Forderung des Bundes rechtswidrig ist. Das SMS wird an dieser Rechtsposition gegenüber dem Bund festhalten und falls und soweit es notwendig ist, auch im Rahmen eines Klageverfahrens vertreten. Mehraufwendungen für die Kosten der Unterkunft (- Im Jahr 2013 erhielten durchschnittlich 43.392 ) Bedarfsgemeinschaften (BG) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Per 30.06. dieses Jahres waren durchschnittlich 43.316 BG im Leistungsbezug. Der für 2014 geplante Wert von 42.000 BG basierte auf der Annahme einer deutlich geringeren Anzahl an BG mit Leistungsbezug zum Jahreswechsel und - bedingt durch die anhaltend guten Prognosen der künftigen konjunkturellen Entwicklung - einer weiteren Senkung der BG im Jahresverlauf. Aufgrund des hohen Ausgangsniveaus von ca. 43.000 BG und der seit Jahresbeginn gleichbleibenden Anzahl an BG erscheint die Zielerreichung von 42.000 BG im Jahresdurchschnitt als nicht realistisch. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Anzahl von durchschnittlich 43.300 BG im Jahr 2014 und Aufwen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von rd. 4,7 . Minderaufwendungen Bildungs- und Teilhabepaket ( +0,38 In Folge der zum Teil restriktiven gesetzlichen ) Ausgestaltung einzelner Leistungen sowie wechselnden Interessen in der Entwicklung der Leistungsberechtigten nach SGB II (z. B. Teilhabe bzw. gemeinschaftliches Minderaufwendun Mittagessen) ergeben sich trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit . Die Abweichung in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) von -3.689.150 begründet sich wie folgt: Minderertrag Pauschalförderung Asylbewerber (- ) Im Ergebnis politischer Verhandlungen für eine schnelle Hilfe für die sächsischen Kommunen aufgrund der steigenden Asylbewerberzahlen und der damit verbundenen Herausforderungen für die Kreisfreien Städte und Landkreise hat der Freistaat Ende 2013 ein Gesetz über die Gewährung einer _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 14 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ Ergebnishaushalt im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft außerplanmäßig vereinnahmt und für Instandhaltungsmaßnahmen abzurechnen sein. Dieses Gesetz konnte zum Zeitpunkt des Beschlusses des städtischen Haushaltsplanes am 19.12.2013 durch die Ratsversammlung keine direkte Berücksichtigung finden. Aufgrund der Kenntnis der Verhandlungen und der Signale des Freistaates wurden im Haushaltsplan Mehrerträge aus der pauschalen Erstattung des Freis veranschlagt, die sich hier als Mindererträge darstellen. berücksichtigt werden. Ab 2015 will der Freistaat dann sachgerecht die Asylbewerberpauschale von 2015/2016 aufgenommen. Darüber hinaus wurde davon ausgegangen, dass die Pauschalförderung des Freistaates Sachsen gem. § 10 Abs. 1 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) i.V.m. VwV Kostenerstattung auf so dass weitere Mindererträge entstehen. Mehraufwendungen für Asylbewerber (- ) Die Planung für die Aufwendungen und Erträge für Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist durch verschiedene Einflüsse bedingt, die in wesentlichen Teilen nicht durch die Stadt Leipzig und das Sozialamt steuerbar sind. Dies sind u. a.: 1. die deutliche Zunahme der Zahl der aufzunehmenden Asylbewerber (beginnend in 2011) gemäß den Zuweisungen der Zentralen Ausländerbehörde Chemnitz (ZAB); 2. die Kosten für die Inbetriebnahme neuer Gemeinschaftsunterkünfte, Notquartieren sowie der Unterkunftskosten in dezentralem Wohnen und Pensionen (u.a. vgl. Beschlüsse zum Konzept zur Unterbringung von Asylbewerbern und Geduldeten in der Stadt Leipzig (RBV-1293/12, DS V/1904 vom 18.07.2012) sowie dessen Fortschreibung (DS V/3368, RBV-1826/13 vom 21.11.2013), Beschlüsse zu Sicherheitskonzepten in den Gemeinschaftsunterkünften (DS V/2833, RBV-1825/13 vom 21.11.2013); 3. die Höhe der Kostenerstattung für Aufwendungen nach dem AsylbLG durch den Freistaat Sachsen. Die Zuweisungszahlen sind in den letzten Jahren aufgrund verschiedener Entwicklungen (Krisenherde im Nahen Osten, Bürgerkrieg Syrien etc.) sowie die Auswirkungen durch die Erhöhungen der Leistungen für Asylbewerber in 2012 deutlich angestiegen. Im Jahr 2013 wurden in der Stadt Leipzig nach mehrmaliger Korrektur der Prognose zur Unterbringung der Asylbewerber 650 Personen als Neuantragsteller aufgenommen und untergebracht. Dies stellte eine Steigerung um 60 % gegenüber 2012 dar. Für das laufende Jahr 2014 wurde zwischenzeitlich eine Prognose von 1.300 Personen übermittelt (Verdopplung des Wertes von 2013). Bedingt durch diese deutlichen Anstiege der Zuweisungszahlen von Asylbewerbern, zu deren Unterbringung die Stadt Leipzig verpflichtet ist, waren und sind weitere Unterbringungskapazitäten zu schaffen, z.B. Objekt Stöckelstraße 62 (RBV-2076/14, RV 21.05.2014). Die erforderlichen Mehraufwendungen für die Notunterbringung in der Zschortauer Straße 44 konnten bisher nicht berücksichtigt werden. Mit der Meldung zum V-Ist 30.09.2014 werden diese Mehraufwendungen aufgrund der durch den Oberbürgermeister getroffenen Eilentscheidung Ende Juli 2014 präzisiert. _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 15 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ Die Abweichung in der Budgeteinheit 50_611_ZW (Sonderlastenausgleich, Sozialumlage) von +1.208.178 begründet sich wie folgt: ) Mehrerträge Sonderlastenausgleich (+0,600 Der zweite Abschlagsbescheid vom 07.04.2014 auf den Sonderlastenausgleich gem. § 18 Abs. 1 und 2 SächsAGSGB für den April 2014 liegt vor. Bei der Abschlagszahlung wurde bei der Ermittlung der Nettobelastung auf die Regelungen der Nettobelastungsermittlungsverordnung abgestellt. Da für das Jahr 2014 noch keine vollständigen Daten vorliegen, wurden hilfsweise auch Daten aus 2012 und 2013 zu Grunde gelegt. Danach ergibt sich für die Stadt Leipzig eine Nettobelastung auf Basis der verfügbaren, vorläufigen Daten i. H. v. rd. 14.017.977 Für die Berechnung der Belastungskomponente nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 der VO wurden die von der Stadt Leipzig gemeldeten Daten für die Kosten der Unterkunft für die Monate März 2013 bis Februar 2014 bzw. von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten Informationen über die Anzahl der BG für die Monate Dezember 2012 bis November 2013 herangezogen. Da es sich um einen vorläufigen Ausgleichsbetrag handelt, können die hier ermittelten Abschlagszahlungen von der noch ausstehenden Festsetzung aus folgenden Gründen abweichen: 1. Vorliegen aktualisierter Daten für die Ermittlung der Nettobelastung (§ 18 Abs. 4 SächsAGSBS) und 2. Änderung der Ausgleichsquote aufgrund festgestellten landesweiten Belastung (§ 18 Abs. 3 Satz 3 und 4 SächsAGSGB). In den vergangenen Jahren differierte aufgrund der unterjährigen Datenaktualisierung regelmäßig der Ausgleichsbetrag zwischen dem vorläufigen und endgültigen Bescheid. Ausgehend vom Planansatz i. voraussichtlichen Mehrerträgen von mindestens 0,600 gerechnet. Minderaufwendungen KSV (+0,604 ) Der Kommunale Sozialverband (KSV) Sachsen erhebt zur Deckung seines nicht durch eigene Einnahmen gedeckten Finanzbedarfs die Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 des Gesetzes über den Kommunalen Sozialverband Sachsen vom 14. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung. Die Anteile der Landkreise und kreisfreien Städte an der Sozialumlage wurden gemäß § 28 FAG durch Anwendung eines Vomhundertsatzes (Umlagesatz) auf die Umlagegrundlagen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte bestimmt. Dieser Umlagesatz ergibt sich aus dem Verhältnis vom Gesamtumlagebetrag des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen zur Gesamtumlagegrundlage. Mit Bescheid vom 14. März 2014 gab das Sächsische Staatsministerium der Finanzen die endgültigen Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2014 bekannt. Auf die Stadt Leipzig entfällt in 2014 eine Sozialumlage i. H. v. rd. 61.918.318 Da Minderaufwendungen i. H. v. 0,6 _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 16 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ 2.2.6 Liegenschaftsamt Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 23_535_ZW -5.000.000 Die Abweichung in der Budgeteinheit 23_535_ZW (Kombinierte Versorgung) von -5.000.000 begründet sich wie folgt: Im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde der Stand der Bemühungen zur Einigung über gegenseitige strittige Ansprüche in Millionenhöhe untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Vorschläge aus den Jahren 2007 ff noch nicht zu einer Lösung/Einigung geführt haben. Die Verwaltung hat die Einzelerfassung, den Nachweis und die Bewertung der städtischen Ansprüche aus dem GBBerG (strittig 7,8 Mio. EUR) und der städtischen Verpflichtungen ggü. der SWL aus den Vorgängen Kaufpreiszahlungen für Geschäftsanteile an der Gasversorgung Stadt Leipzig GmbH im Zusammenhang mit dem Ausscheiden der RWE Energie AG als Gesellschafterin der SWL, der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Blockheizkraftwerkes Dösen sowie der Erstattungen von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verlegung einer Rohrbrücke an der Prager Straße noch nicht abgeschlossen. Nach abschließender juristischer Prüfung haben sich die haushaltsrechtliche Würdigung und eine Berichtigung der EÖB bezüglich aller städtischen Ansprüche und Verpflichtungen anzuschließen. Die Beteiligten haben einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis zum 31.12.2014 erklärt. Vor diesem Hintergrund wurde der Sachverhalt hilfsweise nunmehr als Merkposten mit einer Rückstellung i.H. von 1,00 in der aktuellen Eröffnungsbilanz erfasst. Dem zu Folge fließt der abschließend verhandelte Entschädigungsbetrag nicht als Ergebnis in das Jahr 2014, sondern wird buchhalterisch als Berichtigung zur Eröffnungsbilanz behandelt. Dies erfolgt völlig ergebnisneutral gegen das Basiskapital. Es entsteht ein Liquiditätszufluss in der Finanzrechnung, aber kein Ertrag in der Ergebnisrechnung. 2.2.7 EB Stadtreinigung Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 923_545_ZW -1.138.712 Die Abweichung in der Budgeteinheit 923_545_ZW (Straßenreinigung/Winterdienst) von -1.138.712 begründet sich wie folgt: Aus dem vorläufigen Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs Stadtreinigung, welcher sich derzeit in Prüfung befindet, ergibt sich, dass ein Verlustausgleich für den Winterdienst in Höhe von 1.272.362 zu erwarten ist. Dem stehen aus der Auflösung von Rückstellungen in diesem Budget verfügbare Mittel gegenüber, d.h. es verbleiben 1,138 2.2.8 . Allgemeine Finanzwirtschaft: Zinsen, Bürgschaften Bürgschaftsentgelte (- Im Dezember 2013 wurde die Änderung der Entgeltordnung durch die Ratsversammlung beschlossen. Demnach wird nunmehr grundsätzlich ein laufendes Bürgschaftsentgelt in Höhe von 1,5% p. a., bezogen auf den Bestand der verbürgten Darlehen per 31.12. des Vorjahres, berechnet. Diese Entgelthöhe wird jedoch nur bei wenigen der ausgereichten Bürgschaften erreicht, da zahlreiche _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 17 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ Unternehmen von der Möglichkeit einer Ausnahmeregelung/Härtefallregelung Gebrauch machen. Vor Zinsaufwand ist Die voraussichtliche Unterschreitung der geplanten Zinsausgaben im Jahr 201 auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Zum Einem mussten auf Grund der weiterhin guten Liquidität des Haushaltes bisher die Möglichkeiten der Kreditaufnahme nicht ausgeschöpft werden. Zum Anderem war die Entwicklung der Zinsen insgesamt auf den Geld- und Kapitalmärkten durch historisch niedrige Zinsen determiniert und mit den erfolgten Umschuldungsmaßnahmen konnte die durchschnittliche Verzinsung des Kreditportfolios weiter nachhaltig gesenkt werden. Hinweis Dezernat Finanzen: Aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus erfolgt nach aktuellem Kenntnisstand eine Fortschreibung der Minderaufwendungen i.H. von 3,5 Berücksichtigung des Ratsbeschlusses RBV-1276/12 2. Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes und 2. Konzeption zur Rückführung der Bürgschaften der Stadt Leipzig Einsparungen zur Finanzierung der baulichen Unterhaltung verwendet. Mit der nächsten Hochrechnung zum 30.09.2014 wird die Entwicklung der Zinsen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation erneut mit besonderem Augenmerk geprüft. Zinsertrag (- Auch auf der Anlageseite beeinflusst das historische Tief an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten die Geldanlagen der Stadt Leipzig dahingehend, dass im Vergleich zu den Vorjahren geringere Zinseinnahmen erwirtschaftet werden können. Bis zum Jahresende ist daher mit einer Verschlechterung von Zinseinnahmen in Höhe von ca. 0,5 m Planansatz zu rechnen. 2.2.9 Verkehrs- und Tiefbauamt Abweichung Budget Fachamt Budgeteinheit 66_54_ZW - -393.850 Die Abweichung in der Budgeteinheit 66_54_ZW (Straßen Gesamt) von -393.850 begründet sich u.a. wie folgt: Aufgrund von Landeszuweisungen von erfolgte der und bestätigten, überplanmäßigen Mitteln i.H. Weiterhin waren Mehraufwendungen von insgesamt 310.216 Sofortmaßnahmen aus dem Nutzungskonzept Umfeld Sportforum erforderlich (vgl. RBV-2101/141). Dieser Mehrbedarf wurde Rechnungsabgrenzungsposten) durch Fördermittel des ZVNL und durch die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln i.H. von gedeckt. als überplanmäßige Mehrausgabe bereitgestellt. _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 18 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 66_546_ZW -200.000 Die Abweichung in der Budgeteinheit 66_546_ZW (Parkeinrichtungen) von -200.000 begründet sich u.a wie folgt: Die voraussichtlich zu erwartenden Mindererträge i.H. Konzeptes "Autoarme Innenstadt" sind zum einen Auswirkungen des sowie auf andere Effekte, wie z.B. Betriebsbereitschaft der Parkscheinautomaten, zurück zu führen. Auf Grund des Ratsbeschlusses der Ratsversammlung am 17.12.2008, in der die Fortschreibung der beschlossen wurde, erfolgte schrittweise der Rückbau von Parkscheinautomaten (PSA) gemäß verkehrsrechtlicher Anordnungen. Beispielgebend dafür ist der ersatzlose Abbau von drei Parkscheinautomaten im Zusammenhang mit der Baumaßnahme "Höfe am Brühl" und Richard-Wagner-Platz. Außerdem ist die Betriebsbereitschaft der Automaten und damit gleichfalls die Höhe der Erträge stark von der Menge und Dauer der Bautätigkeit und der Anzahl von Veranstaltungen im innerstädtischen Bereich abhängig. So musste z.B. ein Parkscheinautomat in der Richard-Wagner-Straße auf Grund einer Havarie der KWL vorübergehend für ca. 8 Monate abgebaut werden. 2.2.10 Ordnungsamt Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 32_122_ZW Die Abweichung in der -380.906 Budgeteinheit 32_122_ZW (Ordnungsangelegenheit) von -380.906 begründet sich u.a. wie folgt: Im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 wurde berücksichtigt, dass die zusätzlichen 20 Politessen ab 01.04.2014 ihre Tätigkeit im Planansatzes um 824.560 Ordnungsamt aufnehmen. Daraus ergab sich die Erhöhung des Verzögerungen beim Einstellungsverfahren werden in den Erträgen "Buß- und Verwarnungsgelder" Mindererträge in Höhe von voraussichtlich prognostiziert. 2.2.11 Amt für Sport Abweichung Budget Fachamt - Budgeteinheit 52_424_ZW -340.800 Die Abweichung in der Budgeteinheit 52_424_ZW (Sportstätten und Bäder) von -340.800 begründet sich u.a. wie folgt: Für die Haushaltsplanung 2014 war die Erhöhung des Nutzungsentgeltes für kommunale Sportstätten vorgesehen. Die Erhöhung ist in 2014 aus verschiedenen Gründen nicht realisierbar und soll nunmehr ab 01.07.2015 erfolgen. Die Neufassung der Entgelt- und Sportstättenvergabeordnung ist derzeit in Erarbeitung und wird dem Stadtrat rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt. _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 19 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ 2.2.12 EB Oper Abweichung Budget Fachamt Budgeteinheit 41_261_ZW Die Abweichung in der Budgeteinheit 41_261_ZW (Theater) von -237.000 -237.000 begründet sich u.a. wie folgt: Mit der Vorlage DS-Nr. V/3883 wurden für die brandschutztechnische Ertüchtigung in der entsprechende Beschluss wurde im Verwaltungsausschuss am 02.07.2014 gefasst (VAV-215/14). _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 20 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ 2.3 Abweichungen vom Haushalsplan 2014 im nicht-zahlungswirksamen Bereich Ab-/Zuschreibung Finanzanlagevermögen (+29,1 Die wesentlichsten Veränderungen im nicht-zahlungswirksamen Bereich werden durch die Anwendung der Eigenkapitalspiegelbildmethode für die Finanzanlagen hervorgerufen. In der aktuellen Erwartungsrechnung für das Gesamtjahr 2014 zum 30.06.2014 sind voraussichtlich en i. Zuschreibungen i.H. von Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass erst mit den Jahresabschlüssen der einzelnen Unternehmen zum 31.12.2014 eine abschließende Aussage zu den ergebniswirksamen Veränderungen der Wertansätze der betreffenden Finanzanlagen möglich ist. Bezeichnung VIST 30.06.2014 - - Zuschreibung Finanzanlagen (+) 34.089.126 LVV 19.702.788 LWB 8.964.000 Gewandhaus 0 Oper 13.000 SBW 8.000 SRL 1.402.766 DOK 49.000 ZOO 1.234.000 BBWL 286.440 KEE 55.000 SAH 312.000 SEB 90.000 LESG 164.000 LEVG 3.000 LEVG KG 66.000 Aufbauwerk 10.830 LGH 679.036 LGH Service 25.000 TdJW 26.000 IRL 3.000 ZAW 995.264 Abschreibung Finanzanlagen (-) -5.022.915 Musikschule 0 Oper 0 Gewandhaus -1.645.000 bbvl -17.000 LMG -1.350.000 MFAG -1.302.939 Lecos -144.900 VWA 0 St.Georg EB -57.000 MDV -6.360 ZVNL -406.716 Saatzucht -93.000 _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 21 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ 3 Investitionshaushalt 3.1 Überblick Mit der Meldung zum V-Ist (Stichtag 30.06.2014) wurde durch alle Fachämter prognostiziert, wie die einzelnen Investitionsprojekte im Verlaufe des Jahres umgesetzt werden können und welche Konsequenzen das für die Haushaltsbewirtschaftung in 2014 nach sich zieht. In nachfolgende Tabelle wird in Summe das von den Fachämtern gemeldete V-Ist getrennt nach Einund Auszahlungen und vergleichend zum Planansatz und den bereits verfügten Mitteln dargestellt. - Tabelle: Übersicht VIST der Ein- und Auszahlungen für den Gesamtinvestitionsplan 1 Entsprechend vorangegangener Tabelle ergibt sich für den Investitionsplan, dass voraussichtlich Mittel (vorwiegend Fördermittel) wird weitestgehend von einer Einhaltung der geplanten Ansätze ausgegangen. Aus den Einschätzungen der Fachämter kann zum heutigen Tage somit zunächst abgeleitet werden, dass ca. 85 % der für 2014 geplanten Maßnahmen und der übertragenen Ansätze aus Vorjahren zum Jahresende abfinanziert werden können. Diese Annahme unterstellt, dass in 2014 ein erheblicher Ab bis 2 übertragen wurden, müssten nach Einschätzung der Ämter erst ca. 19 % des aktuellen Planansatzes zur Auszahlung gekommen sind, erscheint es überaus optimistisch, dass zum Jahresende bereits 85 % des Ansatzes im IST gebucht werden konnten. Diese kritische Wertung der gemeldeten V-Ist-Zahlen wird durch den Vergleich der IST-Buchungen 30.06.2014 und 30.06.2013 unterstützt: in beiden Jahren wurde zum Stichtag 30.06. ein IST-Stand von 19 % in Bezug auf die Auszahlungen gemeldet. In 2013 war die Entwicklung zum Jahresende aber deutlich schlechter (IST ca. 41 %). Insofern stellt die Meldung der Ämter zum V-Ist 30.06. in Summe eine Best-Case-Betrachtung dar. Hier bleiben die Prognose-Werte zum V-Ist für den Stichtag 30.09. abzuwarten. Abweichend zur Anlage 1 sind die Angaben zu den Einzahlungen in dieser Übersicht ohne Berücksichtigung der Einzahlungen aus der investiven Schlüsselzuweisung. 2 Da die Vorlage zur Übertragung der Ansätze von 2013 nach 2014 (DSV/3814) noch nicht durch die Ratsversammlung beschlossen wurde, sind in dieser Übersicht sowie in Anlage 1 zunächst nur die bisher bereits vorläufig Übertragung bestätigt werden. 1 _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 22 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ Generell stellt sich die Umsetzung der Investitionsvorhaben in Bezug auf die Haushaltsplanung problematisch dar: seit Jahren müssen jeweils am Jahresende erhebliche Ansätze in Folgejahre entsprechend § 21 SächsKomHVO-Doppik übertragen werden. Im Jahr 2010 wurden die Gründe für die zeit Vermögens Deutlich olgt dar: wird, dass die Hauptgründe für die verzögerte Umsetzung in der Erteilung von Fördermittelbescheiden, internen Verfahrensabläufen und der Koordination von Vorhaben mit Dritten liegen. Im Wesentlichen sind hiervon aber durch die Verwaltung selbst nur die internen Verfahrensabläufe steuerbar. Davon ausgehend, dass die Gründe für die zeitlich versetzte Umsetzung auch im aktuellen Haushaltsjahr ähnlich wie 2010 gelagert sind, muss zwar durch die verantwortlichen Fachämter weiterhin verstärkt versucht werden, die Maßnahmen zeitnah umzusetzen, jedoch ist eine entsprechende Gegensteuerung nur bedingt möglich. Im Rahmen der V-Ist-Vorlage zum Stand 30.09.2014 wird bezüglich der Entwicklung der Umsetzung der Investitionsvorhaben in 2014 eine fundiertere Einschätzung möglich sein. In Bezug auf die Liquidität kann zum heutigen Tage eingeschätzt werden, dass aus der Umsetzung der Investitionen kein Finanzierungs- bzw. Liquiditätsrisiko für das laufende Haushaltsjahr entsteht. _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 23 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ 3.2 Abweichungen investiver Maßnahmen In Anlage 1 werden die gemeldeten V-IstDarüber hinaus werden auch die Budgets aufgelistet, bei denen durch die Fachämter eine Abweichung des V-Ist zum aktuellen Plan (Planansatz zzgl wurde. Dabei ist es nicht erheblich, ob die Abweichung bei den Einzahlungen oder Auszahlungen auftreten. Das Projekt wird also nicht nur aufgezeigt, wenn es Verzögerungen im Bauablauf gibt (Auszahlungen), sondern beispielsweise auch dann, wenn Fördermittel in einem geringeren Rahmen als geplant prognostiziert werden. ei andererseits dar. _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 24 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ 4 Schulden Haushaltsplanung 2014 IST 31.12.2013 Plan 31.12.2014 Änderung 1. Schuldenstand - 2. Kreditneuaufnahmen +20,0 3. Tilgung - 4. Pro-Kopf-Verschuldung - zu 1. Mio. 12.2014. zu 2. Für das Jahr 2014 steht folgende Kreditermächtigung zur Verfügung: Die in 2014 verfügbare Kreditermächtigung ist komplett als Kreditneuaufnahme eingeplant. Die Auszahlungen für die Kreditaufnahme über den Jessica Fonds erfolgen in den Haushaltsjahren 2014 bis 2015. Insofern stehen nach Abzug des Jessica Engagements von 3,6 Mio. EUR in 2014 faktisch 35,4 Mio. EUR für Kreditneuaufnahmen zur Verfügung. Neuaufnahmen fanden bisher nicht statt. . zu 3. Für die Tilgung der laufenden Kredite und der geplanten Neuaufnahmen wurden im Haushaltsplan 2014 für die ordentliche Tilgung rund 53,5 Mio. der Landesdirektion Leipzig vom 30.09.2011 seit 2012 beauflagt wurde. zu 4. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt unter Berücksichtigung der geplanten Kreditaufnahme und der Statistischen Landesamtes Sachsen per 30.11.2013). _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 25 Analyse zum 30.06.2014 _________________________________________________________________________________________________________________ 5 Anlagen Anlage 1: Investitionsplan Meldung zum VIST 30.06.2014 und Abgleich zum aktuellen Plan _________________________________________________________________________________________________________________ Seite 26 Anlage 1 Investitionsplan - Meldungen zum VIST 30.06.2014 und Abgleich zum aktuellen Plan Plan Akt. Plan 1 Geschäftsbereich des OBM 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 0 13.400 13.400 0 628.800 628.800 0 8.650 8.650 0 25.000 25.000 0 6.000 6.000 0 15.280.800 15.280.800 0 149.343 149.343 0 250.000 250.000 -9.010.900 5.698.750 -3.312.150 -7.348.300 0 28.622 28.622 0 514.789 514.789 0 0 0 0 9.002 9.002 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 190.000 190.000 0 23.455.204 23.455.204 0 0 42.022 42.022 0 1.143.589 1.143.589 0 8.650 8.650 0 34.002 34.002 0 6.000 6.000 0 15.280.800 15.280.800 0 149.343 149.343 0 440.000 440.000 -9.010.900 29.153.954 20.143.054 -7.348.300 0 16.500 16.500 -41.703 535.908 494.205 0 12.415 12.415 0 8.733 8.733 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -8.564.439 2.210.147 -6.354.292 -7.790.177 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 0 -7.348.300 -500.000 0 0 0 0 -7.348.300 -500.000 0 -7.790.177 0 78 Auszahlungen Summe 23IN70000061 Amt 23 Einnahmen Martinheim 68 Einzahlungen 0 -500.000 0 0 0 0 0 -500.000 0 0 0 -315.014 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 0 0 -870.000 0 0 0 0 0 -870.000 0 -315.014 0 78 Auszahlungen Summe 0 -870.000 0 0 0 -870.000 0 0 10 Hauptamt 11 Personalamt 12 Amt für Statistik und Wahlen 14 Rechnungsprüfungsamt 2 GbR OBM Kommunalwirtschaft 20 Stadtkämmerei 21 Stadtkasse 23 Liegenschaftsamt 23IN70000051 Amt 23 Verkauf von Grundstücken 23IN70000052 Amt 23 Verkauf v.Grundstücken/Verwahrkon 23IN70000069 Amt 23 IP Nord Ankauf und Bau 114.715.641 -115.228.707 266.100.549 Ist Budget in % 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen 36.156.200 0 114.715.641 Ist Invest Summe -115.228.707 151.384.907 Übertrag VJ 150.871.841 -96.937.477 49.684.979 -47.252.499 84% 19% -31% akt. Plan 18.291.230 -216.415.570 -198.124.340 Verfügt Verfügt in % 84% 64% -116.797.261 226.606.780 101% 85% 73.351.850 49% 109.809.519 73% 0% 0% 95% 8% -32% 106% 0 19.148 19.148 -41.703 891.894 850.191 0 12.415 12.415 0 9.002 9.002 0 0 0 0 15.270.800 15.270.800 0 0 0 0 190.784 190.784 -8.564.439 23.898.847 15.334.408 -7.790.177 106% 0% 0 -441.877 500.000 0 -7.790.177 0 0 500.000 -315.014 0 0 -315.014 0% 0 -315.014 870.000 0 -315.014 0 0% 0 870.000 0 0 47% 43% 144% 144% 26% 26% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 1 von 11 43% 43% 95% 82% 76% 106% 0 51.935 51.935 -34.289 1.083.895 1.049.606 0 16.565 16.565 0 64.000 64.000 0 6.000 6.000 0 15.280.800 15.280.800 0 149.343 149.343 0 440.000 440.000 -10.381.971 30.368.461 19.986.490 -9.654.354 124% 124% 95% 92% 192% 192% 188% 188% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 115% 104% 99% 131% 106% 0% 0 -9.654.354 0 131% 0% 0 0 -315.014 0% - 0% 0 -315.014 0 0% 0% 0 0 0% 46% 46% 78% 74% 144% 144% 26% 26% 0% 0% 100% 100% 0% 0% 0% Begründung VIST in % -96.937.477 170.289.327 0 -25.522 -25.522 -41.703 -607.681 -649.384 0 3.765 3.765 0 -25.269 -25.269 0 -6.000 -6.000 0 -15.280.800 -15.280.800 0 -149.343 -149.343 0 -440.000 -440.000 446.461 -26.943.807 -26.497.346 -441.877 39% 39% VIST 1.568.553 39.493.769 41.062.322 0 -9.912 -9.912 34.289 59.694 93.983 0 -7.915 -7.915 0 -29.998 -29.998 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.371.071 -1.214.507 156.563 2.306.054 Aus dem Verkauf von Flächen in Markkleeberg nach B-Plan für 2014 realistisch. 0 2.306.054 -500.000 Es entstehen nur dann Einzahlungen wenn Eigentum an Grundstücken mit bestandskräftigen Bescheid vom Bund auf die Stadt Leipzig zugeordnet wird. 0 -500.000 315.014 Die aus dem Verkauf des Grundstückes Geschwister-SchollStr. 9 (Martinheim) gem. GVAV-363/13 resultierende Verbindlichkeit der Stadt Leipzig wurde mit Forderungen der Stadt Leipzig gegenüber dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe aufgerechnet. 0 315.014 -870.000 Der Verkauf der Flächen verzögert sich, mit der Einzahlung wird in 2015 gerechnet. 0 -870.000 Anlage 1 Plan 23IN70000079 Amt 23 Grunderwerb Schulverwaltungs- amt Übertrag VJ Akt. Plan Ist Ist Budget in % 68 Einzahlungen 0 0 0 0 78 Auszahlungen 0 141.707 141.707 2.276 Summe 68 Einzahlungen 0 0 141.707 0 141.707 0 2.276 0 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 30 Rechtsamt 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 32 Ordnungsamt 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 34 Standesamt 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 36 Amt für Umweltschutz 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 37 Branddirektion 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 41 Kulturamt 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 42 Volkshochschule 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 43 Museum der bildenden Künste 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 45 Leipziger Städtische Bibliotheken 78 Auszahlungen Summe 45IN70000805 Amt 45 Kauf Kunstsammlung 68 Einzahlungen 0 0 0 13.200 13.200 0 362.100 362.100 0 13.600 13.600 -307.250 395.000 87.750 -4.848.850 14.182.650 9.333.800 -1.182.522 10.834.672 9.652.150 0 63.150 63.150 0 100.700 100.700 -183.000 621.750 438.750 -183.000 0 0 0 7.566 7.566 0 174.840 174.840 0 7.400 7.400 0 28.800 28.800 0 7.319.392 7.319.392 0 1.835.224 1.835.224 0 13.043 13.043 0 64.667 64.667 0 383.854 383.854 0 0 0 0 20.766 20.766 0 536.940 536.940 0 21.000 21.000 -307.250 423.800 116.550 -4.848.850 21.502.042 16.653.192 -1.182.522 12.669.896 11.487.374 0 76.193 76.193 0 165.367 165.367 -183.000 1.005.604 822.604 -183.000 995 995 0 15.375 15.375 -2.567 98.205 95.638 0 2.200 2.200 -1.887 43.409 41.522 -532.015 6.954.250 6.422.236 -55.539 4.620.847 4.565.308 0 39.233 39.233 -74.900 2.317 -72.583 -483.000 114.867 -368.133 -483.000 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 383.000 200.000 0 40.000 40.000 0 0 0 0 0 383.000 200.000 0 40.000 40.000 0 -483.000 0 1.652 1.652 27 Amt zur Regelung offener Vermögensfragen 50 Sozialamt Verfügt akt. Plan Verfügt in % 0 0 2% -139.431 141.679 2% -139.431 0 141.679 0 995 995 0 -5.391 -5.391 -2.567 -438.735 -441.302 0 -18.800 -18.800 305.363 -380.391 -75.029 4.316.835 -14.547.792 -10.230.957 1.126.983 -8.049.050 -6.922.066 0 -36.960 -36.960 -74.900 -163.050 -237.950 -300.000 -890.737 -1.190.737 -300.000 995 995 0 15.832 15.832 -2.567 278.869 276.302 0 2.200 2.200 -1.887 230.384 228.497 -532.015 14.424.377 13.892.362 -55.539 6.235.784 6.180.246 0 48.418 48.418 -74.900 90.094 15.194 -483.000 715.030 232.030 -483.000 -383.000 -683.000 0 -38.348 -38.348 383.000 -100.000 0 1.652 1.652 74% 74% 18% 18% 10% 10% 1% 10% 36% 11% 32% 39% 5% 36% 40% 51% 51% 1% -44% 264% 11% -45% 264% 0% -242% 4% 4% 2 von 11 VIST Begründung VIST in % 0 - 100% 1.658.509 1170% -1.516.802 Zusätzlich wurden ungebundene Ausgabeansätze 2013 in Höhe 100% 1.658.509 0 1170% - -1.516.802 0 995 995 0 20.500 20.500 -2.567 536.940 534.373 0 21.000 21.000 -307.250 413.339 106.089 -4.873.000 21.330.090 16.457.090 -1.336.691 12.555.896 11.219.206 0 76.193 76.193 0 168.467 168.467 -483.000 1.051.453 568.453 -483.000 99% 99% 100% 100% 100% 100% 100% 98% 91% 100% 99% 99% 113% 99% 98% 100% 100% 102% 102% 264% 105% 69% 264% 383.000 -100.000 0 25.180 25.180 100% -50% 63% 63% 76% 76% 52% 51% 10% 10% 1% 54% 196% 11% 67% 83% 5% 49% 54% 64% 64% 54% 9% 264% 71% 28% 264% 100% -50% 4% 4% 0 Schulen am Bayrischen Bahnhof. -995 -995 0 266 266 2.567 0 2.567 0 0 0 0 10.461 10.461 24.150 171.952 196.102 154.169 114.000 268.169 0 0 0 0 -3.100 -3.100 300.000 -45.849 254.151 300.000 Aufgrund der Verzögerung der Vertragsunterzeichnung zum Ankauf der Musikbibliothek Peters erfolgt eine Verschiebung der Jahresscheiben der Zuwendungen des Bundesministeriums für Kultur und Medien. 0 300.000 0 14.820 14.820 Anlage 1 Plan Übertrag VJ Akt. Plan Ist Ist Budget in % akt. Plan Verfügt Verfügt in % VIST Begründung VIST in % 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung 68 Einzahlungen -18.398.050 0 -18.398.050 -12.965.857 70% 5.432.193 -12.965.857 70% -19.620.574 107% 51IN70000145 Amt 51 Ringstr. 4 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 47.512.500 29.114.450 -100.000 45.445.217 45.445.217 0 92.957.717 74.559.667 -100.000 20.045.772 7.079.915 -782.574 22% 9% 783% -72.911.944 -67.479.751 -682.574 57.046.679 44.080.822 -782.574 61% 59% 783% 62.336.343 42.715.769 -782.574 67% 57% 783% 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 150.000 50.000 -128.000 901.358 901.358 0 1.051.358 951.358 -128.000 186.848 -595.725 0 18% -63% 0% -864.510 -1.547.083 128.000 955.589 173.015 0 91% 18% 0% 900.000 117.426 -128.000 86% 12% 100% 78 Auszahlungen 320.000 437.524 757.524 73.112 10% -684.411 457.646 60% 495.000 65% Summe 68 Einzahlungen 192.000 0 437.524 0 629.524 0 73.112 0 12% -556.411 0 457.646 0 73% 367.000 0 58% - 262.524 0 78 Auszahlungen 2.945.700 5.795.128 8.740.828 3.620.750 41% -5.120.078 7.271.847 83% 7.900.000 90% 840.828 Die Baumaßnahme befindet sich in Fertigstellung. Die laufende Nachtragsbearbeitung und Endabrechnung zeigt ein Minderkostenpotential an. Die Höhe ist noch nicht bezifferbar. Die Prüfung erfolgt bis zum 30.09.2014. Für Schlusszahlungen, 51IN70000303 Amt 51 20. Schule Brandschutz 51IN70000317 Amt 51 Neubau 3. GS mit 3Feldhalle 1.222.524 30.621.374 31.843.898 682.574 Mit Bescheid vom 11.03.2013 wurden Fördermittel des BundLänder-Programm (SSP) Fördergebiet Leipzig Grünau bewilligt. Entsprechend Festlegung zum JAB 2013 durfte nur eine Anordnung der abgerechneten Fördermittel erfolgen. Die Anordnung der Fördermittel erfolgt in 2014. Zudem ergab sich eine Maßnahmeerweiterung und ein Änderungsbescheid per 22.01.2014 zur Maßnahme. 151.358 833.932 0 262.524 Bis zum 30.09.2014 erfolgt eine Abstimmung aufgrund eines angezeigten Mittelminderbedarfs. nach 2015 ff. zu übertragen. Mit Datum vom 20.12.2011 erging ein Fördermittelbescheid zum Programm Schulhausbau. Mit Datum 26.06.2013 erging ein Änderungsbescheid. 51IN70000319 Amt 51 Raumsys.Schule Böhlitz-Ehrenberg 51IN70000320 Amt 51 E.-Kästner-Schule 51IN70000321 Amt 51 P.-Neruda-Schule 51IN70000325 Amt 51 68. Schule, Sporthallenneubau Summe 68 Einzahlungen 2.945.700 0 5.795.128 0 8.740.828 0 3.620.750 -748.519 41% -5.120.078 -748.519 7.271.847 -748.519 83% 7.900.000 -748.519 90% - 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen 0 0 0 0 1.444.796 1.444.796 0 831.189 1.444.796 1.444.796 0 831.189 1.740.000 991.481 0 103.778 120% 69% 295.204 -453.315 0 -727.411 1.927.196 1.178.677 0 324.758 133% 82% 1.444.796 696.277 0 292.666 100% 48% 35% Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen 0 0 0 831.189 0 627.374 831.189 0 627.374 103.778 0 219.744 12% 324.758 0 480.542 39% 35% -727.411 0 -407.630 77% 292.666 0 250.000 35% 40% Summe 68 Einzahlungen 0 -690.600 627.374 0 627.374 -690.600 219.744 -29.510 35% 4% -407.630 661.090 480.542 -29.510 77% 4% 250.000 -690.600 40% 100% 78 Auszahlungen 1.371.700 193.096 1.564.796 748.099 48% -816.697 1.362.216 87% 1.339.000 86% 12% 39% 840.828 748.519 Mit Datum vom 14.05.2013 erging ein Fördermittelbescheid aus dem Sonderprogramm kreisfreie Städte. Es handelt sich hierbei um eine außerplanmäßige Einzahlung. Diese Maßnahme wurde im Rahmen der Fördermittelkontingents des Sonderprogramms nachgemeldet. 0 748.519 0 538.523 Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Die Endabrechnung einschl. der Nachforderungen der Auftragnehmer befinden sich in der Schlussprüfung. Ein Minderkostenpotential/ Mittelfreisetzung zeichnet sich ab und wird bis zum 30.09.2014 Folgejahre zu übertragen. 538.523 0 377.374 Die Baumaßnahme ist bis auf Restleistungen abgeschlossen. Die Endabrechnung einschl. der Nachforderungen der Auftragnehmer befinden sich in der Schlussprüfung. Ein Minderkostenpotential/ Mittelfreisetzung zeichnet sich ab und wird bis zum 30.09.2014 aufbereitet. Leistungsphase 9 in Höhe 377.374 0 225.796 Baumaßnahme befindet sich in Fertigstellung und Endabrechnung. Wegen Mindereinnahme in 2013 musste zur Bereinigung des HH- Überwachungsprogramms eine Sperrung übertragen. 3 von 11 Anlage 1 Plan 51IN70000336 Amt 51 Reclam-Schule, Neubau 3-Feld-SH 51IN70000568 Amt 51 W.-Hauff-Schule SH Erneuer. Sani. 51IN70000665 Amt 51 Neubau Sportmittelsch.m.Dreifeldh 51IN70000675 Amt 51 Zusf.Kollwitz-SchulStandort RIWA 51IN70000709 Amt 51 Helmholtz-Schule Brandschutz 51IN70000717 Amt 51 GS Liebertwolkwitz, Anbau 51IN70000721 Amt 51 Einrichtung Gym. Bornaische Str. 51IN70000759 Amt 51 Kita Bornaische Str.184, Neubau Übertrag VJ Akt. Plan Ist Ist Budget in % akt. Plan Verfügt Verfügt in % VIST Summe 68 Einzahlungen 681.100 0 193.096 0 874.196 0 718.589 0 82% -155.607 0 1.332.707 0 152% 648.400 0 74% - 78 Auszahlungen 0 1.500.885 1.500.885 1.148.737 77% -352.149 1.474.784 98% 1.800.000 120% Summe 68 Einzahlungen 0 -294.800 1.500.885 0 1.500.885 -294.800 1.148.737 0 77% 0% -352.149 294.800 1.474.784 0 98% 0% 1.800.000 -294.800 120% 100% 78 Auszahlungen 737.000 631.599 1.368.599 239.541 18% -1.129.058 881.175 64% 500.000 37% Summe 68 Einzahlungen 442.200 0 631.599 0 1.073.799 0 239.541 0 22% -834.258 0 881.175 0 82% 205.200 0 19% - 78 Auszahlungen 1.200.000 105.243 1.305.243 173.872 13% -1.131.371 517.868 40% 770.737 59% Summe 68 Einzahlungen 1.200.000 -2.800.000 105.243 0 1.305.243 -2.800.000 173.872 0 13% 0% -1.131.371 2.800.000 517.868 0 40% 0% 770.737 -3.098.045 59% 111% 78 Auszahlungen 5.423.000 1.493.409 6.916.409 165.480 2% -6.750.929 611.942 9% 1.580.000 23% Summe 68 Einzahlungen 2.623.000 -324.800 1.493.409 0 4.116.409 -324.800 165.480 0 4% 0% -3.950.929 324.800 611.942 0 15% 0% -1.518.045 -324.800 -37% 100% 78 Auszahlungen 829.050 541.911 1.370.961 19.385 1% -1.351.576 874.660 64% 1.042.000 76% Summe 68 Einzahlungen 504.250 0 541.911 0 1.046.161 0 19.385 -278.150 2% -1.026.776 -278.150 874.660 -278.150 84% 717.200 -278.150 69% - 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 0 0 -242.000 530.800 530.800 0 530.800 530.800 -242.000 462.000 183.850 0 87% 35% 0% -68.800 -346.950 242.000 530.800 252.650 0 100% 48% 0% 530.800 252.650 -242.000 100% 48% 100% 78 Auszahlungen 610.000 1.744.184 2.354.184 57.931 2% -2.296.252 114.682 5% 375.000 16% Summe 68 Einzahlungen 368.000 -387.500 1.744.184 0 2.112.184 -387.500 57.931 -1.587.532 3% 410% -2.054.252 -1.200.032 114.682 -1.587.532 5% 410% 133.000 -1.587.532 6% 410% 78 Auszahlungen 649.000 1.857.209 2.506.209 355.810 14% -2.150.399 2.328.520 93% 2.100.000 84% Summe 261.500 1.857.209 2.118.709 -1.231.722 -58% -3.350.431 740.988 35% 512.468 24% 4 von 11 Begründung VIST in % 225.796 0 -299.115 HAR/ Übertrag noch nicht vollständig freigegeben, wird zur Fertigstellung und Endabrechnung benötigt. -299.115 0 868.599 Durch nachträgliche Maßnahmeerweiterung (Dacherneuerung) und notwendige Beschlussbestätigung kommt es zu Verschiebungen in der Bauausführung und Abrechnung, Überhang nach 2015. 868.599 0 534.506 Durch die Realisierung eines Architektenwettbewerbes mit anschließenden VOF- Verfahren ist der Planansatz im HJ 2014 nicht umsetzbar/ Kassenwirksame Zahlung. Die Verteidigung der Leistungsphase 3 erfolgte am 09.07.2014. Bindung der Mittel in2014 wird angestrebt. Übertragung ins Folgejahr ist notwendig. 534.506 298.045 Mit Datum vom 02.09.2013 erging ein Fördermittelbescheid aus dem Sonderprogramm kreisfreie Städte. Mit Datum vom 17.03.2014 erging zu dieser Maßnahme ein Änderungsbescheid. 5.336.409 Wegen Terminkette zu den VOF- Verfahren, Termin für Ausreichung Zuwendungsbescheid und verspätetem Baubeschluss kann der Mittelabfluss 2014 nicht wie geplant gesichert werden. Übertragung der Mittel ins Folgejahr ist notwendig. 5.634.454 0 328.961 Die Fertigstellung der Maßnahme erfolgt in 2015, so dass ein Mittelabfluss über 2014 hinaus erfolgt. 328.961 278.150 Mit Datum vom 14.05.2013 erging ein Fördermittelbescheid aus dem Sonderprogramm kreisfreie Städte. Es handelt sich hierbei um eine außerplanmäßige Einzahlung. Diese Maßnahme wurde im Rahmen der Fördermittelkontingents des Sonderprogramms nachgemeldet. 0 278.150 0 1.979.184 Durch unvorhergesehene Auflagen des Brandschutzes wurde eine Veränderung der Aufgabenstellung notwendig. Durch die erforderliche Umplanung erfolgt eine Verschiebung des Baubeginns. 1.979.184 1.200.032 Mit Datum vom 29.11.2013 erging ein Fördermittelbescheid bzgl. der pauschalierten Fördermitteln zu Kitainvestitionen. Mit Datum vom 28.04.2014 erging zu dieser Maßnahme ein Änderungsbescheid. Es handelt sich hierbei um Mehreinzahlungen in 2014. 406.209 Mit Abschluss des Bauvorhabens in 12/2014 wird ein Nachlauf der Schlussrechnungen bis 03/2015 erwartet. 1.606.241 Anlage 1 Plan 51IN70000767 Amt 51 Kita Gohliser Str. 6, Neubau Übertrag VJ Akt. Plan Ist Ist Budget in % akt. Plan Verfügt Verfügt in % VIST VIST in % Begründung 68 Einzahlungen -752.250 0 -752.250 -1.392.274 185% -640.024 -1.392.274 185% -1.392.274 185% 78 Auszahlungen 887.700 1.604.379 2.492.079 625.612 25% -1.866.467 2.023.724 81% 2.100.000 84% Summe 51IN70000965 Amt 51 k.-Heine-Str. 22b, Einr. 68 Einzahlungen Gym. 78 Auszahlungen 135.450 0 1.604.379 0 1.739.829 0 -766.662 0 -44% -2.506.491 0 631.450 0 36% 707.726 0 41% - 600.000 453.876 1.053.876 141.745 13% -912.131 216.048 21% 493.744 47% Summe 51IN70000969 Amt 51 Kita Seipelweg 16 a/b 68 Einzahlungen 600.000 -683.300 453.876 0 1.053.876 -683.300 141.745 -1.068.193 13% 156% -912.131 -384.893 216.048 -1.068.193 21% 156% 493.744 -1.068.193 47% 156% 78 Auszahlungen 683.300 917.719 1.601.019 644.079 40% -956.939 1.485.182 93% 1.500.000 94% Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen 0 -175.000 258.000 917.719 0 409.797 917.719 -175.000 667.797 -424.113 0 61.819 -46% 0% 9% -1.341.832 175.000 -605.978 416.989 0 632.531 45% 0% 95% 431.807 -11.000 260.000 47% 6% 39% Summe 51IN70001059 Amt 51 P.-Robenson-Schule, 68 Einzahlungen Brandschutz 78 Auszahlungen 83.000 -138.000 409.797 0 492.797 -138.000 61.819 0 13% 0% -430.978 138.000 632.531 0 128% 0% 249.000 0 51% 0% 345.000 11.458 356.458 5.967 2% -350.490 11.458 3% 0 0% 356.458 Die Umsetzung der Maßnahme wurde zunächst zurückgestellt. Summe 68 Einzahlungen 207.000 -1.800.000 11.458 0 218.458 -1.800.000 5.967 -1.565.516 3% 87% -212.490 234.484 11.458 -1.565.516 5% 87% 0 -1.565.516 0% 87% 78 Auszahlungen 4.000.000 29.218 4.029.218 148.768 4% -3.880.450 704.743 17% 1.000.000 25% Summe 68 Einzahlungen 2.200.000 -13.600 29.218 0 2.229.218 -13.600 -1.416.748 0 -64% 0% -3.645.965 13.600 -860.772 0 -39% 0% -565.516 -13.600 -25% 100% 218.458 -234.484 Mit Datum vom 19.08.2013 erging ein Fördermittelbescheid aus dem Sonderprogramm kreisfreie Städte. Mit Datum vom 22.04.2014 erging zu dieser Maßnahme ein Änderungsbescheid. Die Maßnahme wurde in 2 Bauabschnitte gegliedert. Der Bescheid für Haus 1 liegt vor. Die Fördermittel für Haus 2 wurden beantragt. 3.029.218 Wegen Terminkette zu den VOF- Verfahren, nachträglicher Änderung der Aufgabenstellung und sich daraus ableitender Änderung des Zuwendungsbescheides kann der Mittelabfluss 2014 nicht wie geplant gesichert werden. Übertragung der Mittel ins Folgejahr ist notwendig. 2.794.733 0 78 Auszahlungen 15.000 490.636 505.636 0 0% -505.636 77.551 15% 80.000 16% Summe 51IN70001092 Amt 51 Lindenhofschule, Fös 68 Einzahlungen 1.400 -230.000 490.636 0 492.036 -230.000 0 0 0% 0% -492.036 230.000 77.551 0 16% 0% 66.400 -230.000 13% 100% 78 Auszahlungen 375.000 261.188 636.188 20.383 3% -615.805 76.468 12% 150.000 24% 486.188 Durch eine erforderliche Optimierung der Brandschutzplanung verschiebt sich der Baubeginn nach 10/2014. Summe 68 Einzahlungen 145.000 0 261.188 0 406.188 0 20.383 -201.107 5% -385.805 -201.107 76.468 -201.107 19% -80.000 -201.107 -20% - 78 Auszahlungen Summe 0 0 432.780 432.780 432.780 432.780 60.493 -140.614 14% -32% -372.287 -573.394 402.889 201.781 93% 47% 420.000 218.893 97% 51% 486.188 201.107 Mit Datum vom 14.03.2013 erging ein Bescheid zu EFREFördermitteln. Es kam zu Verzögerungen der Maßnahme wegen fehlender Baugenehmigung. 12.780 213.888 51IN70000995 Amt 51 74. Schule, BSM 51IN70001069 Amt 51 Reaktivierung C.F.Weiße-Schule 51IN70001079 Amt 51 Br.-Grimm-Schule, Brandschutz 51IN70001094 Amt 51 BSZ 1, Dachsstr., Brandschutz 5 von 11 640.024 Mit Datum vom 29.11.2013 erging ein Fördermittelbescheid bzgl. der pauschalierten Fördermitteln zu Kitainvestitionen. Mit Datum vom 28.04.2014 erging zu dieser Maßnahme ein Änderungsbescheid. Es handelt sich hierbei um Mehreinzahlungen in 2014. 392.079 Mit Abschluss des Bauvorhabens in 12/2014 wird ein Nachlauf der Schlussrechnungen bis 03/2015 erwartet. 1.032.102 0 560.132 Durch die Realisierung eines Architektenwettbewerbes mit anschließenden VOF- Verfahren ist der Planansatz im HJ 2014 nicht umsetzbar/ Kassenwirksame Zahlung. Die Verteidigung der Leistungsphase 3 erfolgt Anfang 2015. Übertragung der Mittel ins Folgejahr ist notwendig. 560.132 384.893 101.019 Mit Datum vom 29.11.2013 erging ein Fördermittelbescheid bzgl. der pauschalierten Fördermitteln zu Kitainvestitionen. Mit Datum vom 28.04.2014 erging zu dieser Maßnahme ein Änderungsbescheid. Es handelt sich hierbei um Mehreinzahlungen wegen Maßnahmeerweiterung in 2014. 485.911 -164.000 407.797 Die Umsetzung einer notwendigen Maßnahmeerweiterung ist erst mit Freilenkung der Schule zum 18.08.2014 möglich. 243.797 -138.000 425.636 Die Baumaßnahme verzögert sich aufgrund eines laufenden Widerspruchverfahrens zur Baugenehmigung. 425.636 0 Anlage 1 Plan 51IN70001095 Amt 51 K.-Heine-Schule, Brandschutz Übertrag VJ Akt. Plan Ist Ist Budget in % 68 Einzahlungen 0 0 0 -227.258 78 Auszahlungen Summe 51IN70001096 Amt 51 BSZ 7, An d. Querbr., 68 Einzahlungen Brandschutz 92.400 92.400 0 327.130 327.130 0 419.530 419.530 0 41.387 -185.870 -254.652 78 Auszahlungen Summe 51IN70001097 Amt 51 BSZ 7 Neustädter Str. 68 Einzahlungen 1 BSM 102.000 102.000 0 336.390 336.390 0 438.390 438.390 0 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 280.800 280.800 -1.518.000 779.521 779.521 0 78 Auszahlungen 3.587.200 Summe 68 Einzahlungen 51IN70001098 Amt 51 BSZ 12, BSM 51IN70001152 Amt 51 Grünauer Allee 18 52 Amt für Sport 52IN70000804 Amt 52 Grundsanierung SH Brüderstraße 52IN70001304 Amt 52 Grundsanierung SH Brüderstr. 53 Gesundheitsamt 56 Veterinär- und Lebensmittelamt 57 Beauftragte für Senioren akt. Plan Verfügt Verfügt in % -227.258 -227.258 10% -44% -378.143 -605.400 -254.652 530.087 302.829 -254.652 61.929 -192.723 -492.336 14% -44% -376.461 -631.113 -492.336 1.060.321 1.060.321 -1.518.000 167.188 -325.147 -992.763 16% -31% 65% 585.365 4.172.565 164.152 2.069.200 0 585.365 0 2.654.565 0 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 0 0 -2.072.150 4.192.150 2.120.000 -1.025.000 640.800 640.800 0 1.451.589 1.451.589 0 78 Auszahlungen 2.331.150 Summe 68 Einzahlungen VIST Begründung VIST in % -227.258 - 126% 72% 430.000 202.742 -254.652 102% 48% - 485.079 230.427 -492.336 111% 53% 620.000 365.348 -492.336 141% 83% - -893.132 -1.385.468 525.237 1.017.297 524.962 -992.763 96% 50% 65% 1.150.000 657.664 -992.763 108% 62% 65% 4% -4.008.413 1.373.387 33% 1.900.000 46% -828.610 -380.000 -31% -3.483.175 -380.000 380.624 -380.000 14% 907.237 -380.000 34% - 640.800 640.800 -2.072.150 5.643.739 3.571.589 -1.025.000 528.400 148.400 0 669.548 669.548 0 82% 23% 0% 12% 19% 0% -112.400 -492.400 2.072.150 -4.974.191 -2.902.041 1.025.000 640.800 260.800 0 2.229.439 2.229.439 0 100% 41% 0% 40% 62% 0% 640.800 260.800 -1.047.150 5.299.148 4.251.998 0 100% 41% 51% 94% 119% 0% 0 2.331.150 0 0% -2.331.150 0 0% 0 0% 1.306.150 0 0 0 1.306.150 0 0 0 0% -1.306.150 0 0 0 0% 0 0 0% - 78 Auszahlungen 0 339.154 339.154 133.245 39% -205.910 700.008 206% 2.975.814 877% Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 0 0 176.800 176.800 0 28.000 28.000 0 0 0 339.154 0 0 0 0 17.853 17.853 0 0 0 339.154 0 176.800 176.800 0 45.853 45.853 0 0 0 133.245 0 5.983 5.983 -1.300 21.176 19.876 0 0 0 39% -205.910 0 -170.817 -170.817 -1.300 -24.677 -25.977 0 0 0 700.008 0 5.983 5.983 -1.300 21.176 19.876 0 0 0 206% 2.975.814 0 164.800 164.800 -1.300 25.317 24.017 0 0 0 877% 93% 93% 55% 52% - 3% 3% 46% 43% 6 von 11 3% 3% 46% 43% 227.258 Mit Datum vom 13.08.2013 erging ein Bescheid zu EFREFördermitteln. Es kam zu Verzögerungen der Maßnahme wegen fehlender Baugenehmigung. -10.470 216.788 254.652 Mit Datum vom 13.08.2013 erging ein Bescheid zu EFREFördermitteln. Es kam zu Verzögerungen der Maßnahme wegen fehlender Baugenehmigung. -181.610 73.042 492.336 Mit Datum vom 20.03.2013 erging ein Bescheid zu EFREFördermitteln. Es kam zu Verzögerungen der Maßnahme wegen fehlender Baugenehmigung. -89.679 402.656 -525.237 Mit Datum vom 13.08.2013 erging ein Bescheid zu EFREFördermitteln. Es kam zu Verzögerungen der Maßnahme wegen fehlender Baugenehmigung. 2.272.565 Infolge nachträglicher Maßnahmeerweiterung und damit verbundenener Baubeschlussänderung und nachlaufendem Zuwendungsbescheid ist nur ein teilweiser Mittelabfluss 2014 möglich. 1.747.328 380.000 Mit Datum vom 29.11.2013 erging ein Fördermittelbescheid bzgl. der pauschalierten Fördermitteln zu Kitainvestitionen. Mit Datum vom 28.04.2014 erging zu dieser Maßnahme ein Änderungsbescheid. Es handelt sich hierbei um Mehreinzahlungen in 2014. 0 380.000 -1.025.000 344.592 -680.408 -1.025.000 Die Maßnahme ist aufgrund der Zuordnung zum Geschäftsbereich 1037 nun im Budget 52IN70001304 abgebildet. 2.331.150 Die Kostenüberschreitung in Höhe von 305.510 EUR resultiert aus Vergaben, die nicht zum geplanten Wert realisert werden konnten. Die übrigen 2.670.304,33 EUR resultieren aus der Umplanung aufgrund der Zuordnung zum Geschäftsbereich 1037. 1.306.150 0 -2.636.660 Die Kostenüberschreitung in Höhe von 305.510 EUR resultiert aus Vergaben, die nicht zum geplanten Wert realisert werden konnten. Die übrigen 2.670.304,33 EUR resultieren aus der Umplanung aufgrund der Zuordnung zum Geschäftsbereich 1037. -2.636.660 0 12.000 12.000 1.300 20.536 21.836 0 0 0 Anlage 1 Plan Übertrag VJ Akt. Plan Ist Ist Budget in % akt. Plan Verfügt Verfügt in % VIST Begründung VIST in % 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen -14.150 44.850 30.700 -119.000 0 51.772 51.772 0 -14.150 96.622 82.472 -119.000 0 8.874 8.874 -3.971 0% 9% 11% 3% 14.150 -87.748 -73.598 115.029 0 68.977 68.977 -3.971 0% 71% 84% 3% -14.150 88.382 74.232 -73.000 100% 91% 90% 61% 0 8.240 8.240 -46.000 78 Auszahlungen Summe 62IN70000153 Amt 62 Entschädig./Ausgleich 68 Einzahlungen aus Grundst 78 Auszahlungen 586.000 467.000 0 279.239 279.239 0 865.239 746.239 0 -38.549 -42.521 0 -4% -6% -903.788 -788.759 0 184.132 180.160 0 21% 24% 663.389 590.389 0 77% 79% - 201.850 155.850 0 200.000 1.850 201.850 0 0% -201.850 1.850 1% 0 0% Summe 68 Einzahlungen 200.000 -82.500 1.850 0 201.850 -82.500 0 -873 0% 1% -201.850 81.627 1.850 -873 1% 1% 0 -82.500 0% 100% 201.850 Die für das Haushaltsjahr 2014 geplanten Bodenordnungsverfahren werden nicht mehr bis zum 31.12.2014 finanziell wirksam. 201.850 0 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 127.500 45.000 -2.437.654 190.457 190.457 0 317.957 235.457 -2.437.654 0 -873 -489.263 0% 0% 20% -317.957 -236.330 1.948.392 150.474 149.601 -489.263 47% 64% 20% 317.957 235.457 -1.888.532 100% 100% 77% 0 0 -549.123 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen 4.502.937 2.065.283 -577.333 1.481.000 7.674.310 7.674.310 0 355.312 12.177.247 9.739.593 -577.333 1.836.312 3.373.366 2.884.103 0 129.679 28% 30% 0% 7% -8.803.881 -6.855.489 577.333 -1.706.633 8.856.010 8.366.747 0 794.019 73% 86% 0% 43% 8.113.848 6.225.316 -577.333 1.215.193 67% 64% 100% 66% Summe 64IN70000385 Amt 64 EU-Programme EFRE 68 Einzahlungen West 903.667 -685.000 355.312 0 1.258.978 -685.000 129.679 -201.663 10% 29% -1.129.299 483.337 794.019 -201.663 63% 29% 637.860 -104.000 51% 15% 78 Auszahlungen 1.108.000 131.899 1.239.899 86.045 7% -1.153.853 131.899 11% 128.291 10% Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen 423.000 -676.000 676.000 131.899 0 6.000.041 554.899 -676.000 6.676.041 -115.617 0 2.658.000 -21% 0% 40% -670.516 676.000 -4.018.041 -69.764 0 6.000.041 -13% 0% 90% 24.291 -676.000 4.861.991 4% 100% 73% Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 0 0 629.850 629.850 6.000.041 0 433.859 433.859 6.000.041 0 1.063.709 1.063.709 2.658.000 -4.948 164.220 159.272 44% -3.342.041 -4.948 -899.489 -904.437 6.000.041 -4.948 356.337 351.389 100% 4.185.991 -4.948 410.071 405.123 70% 39% 38% 61 Stadtplanungsamt 62 Amt für Geoinformation und Bodenordnung 63 Amt für Bauordnung und Denkmalschutz 64 Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 64IN70000380 Amt 64 Stadtumbau Ost 64IN70000595 Amt 64 Lindenauer Hafen 65 Amt für Gebäudemanagement 15% 15% 7 von 11 33% 33% 4.063.399 3.514.276 0 621.119 Nicht alle Maßnahmen werden in 2014 vollständig zahlungswirksam (darunter der Schulhof der 57 Schule, das Objekt Georg-Schuhmann-Straße 119 sowie diverse Straßenbaumaßnahmen im Leipziger Westen). 621.119 -581.000 In Abhängigkeit von den Auszahlungen können Fördermittel nicht vollständig abgerufen werden, da entsprechend der EFREFörderrichtlinien eine Vorfinanzierung durch die Kommune erfolgen muss. 1.111.607 Die Mittel für den 2. BA Grünzug Plagwitzer Bahnhof werden in 2014 noch nicht zahlungswirksam (nur Vergabe), der notwendige Grunderwerb erfolgt über das Liegenschaftsamt. 530.607 0 1.814.050 Die Abweichung entspricht dem geplantem Umsetzungsstand gem. RBV-429/10 vom 16.06.2013. 1.814.050 4.948 653.638 658.586 Anlage 1 Plan Übertrag VJ Akt. Plan Ist Ist Budget in % 65IN70000203 Amt 65 Sanierung NR/ Stadthaus 68 Einzahlungen 0 0 0 0 78 Auszahlungen 100.000 261.897 361.897 18.706 65IN70000205 Amt 65 Am Röschenhof Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen 100.000 0 453.000 261.897 0 20.884 361.897 0 473.884 18.706 0 37.839 Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 453.000 -17.560.750 35.655.250 18.094.500 -1.700.000 20.884 0 15.610.314 15.610.314 0 473.884 -17.560.750 51.265.564 33.704.814 -1.700.000 37.839 -19.416.152 7.266.271 -12.149.881 -27.096 66 Verkehrs- und Tiefbauamt 66IN70000418 Amt 66 Straßenausbaubeiträge Verfügt akt. Plan Verfügt in % 0 0 5% -343.191 72.335 5% 8% -343.191 0 -436.044 72.335 0 141.519 8% 111% 14% -36% 2% -436.044 -1.855.402 -43.999.293 -45.854.695 1.672.904 141.519 -19.416.152 30.022.265 10.606.113 -27.096 VIST Begründung VIST in % 0 - 0 20% 100.000 28% 261.897 Abweichend von der ursprünglichen Sanierungsstrategie, die eine Komplettsanierung in horizontaler Bauausführung vorsah, können in den Etagenbereichen ab 2.OG abwärts mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln nur die gravierendsten brandschutztechnischen Mängel abgearbeitet werden. Diese Änderung erfordert für das 2. OG eine Anpassung der vorliegenden Planung LP 3 und Fortführung und den Beginn der Planung für die Bereiche 1. OG bis UG. Auf Grund der erst jetzt in Aussicht gestellten zusätzlichen Mittel, kann auch erst jetzt der Ausführungsumfang klar definiert werden. Geplant ist, dass im September 2014 mit der Ausführung begonnen wird. Zusätzlich muss unter den Bedingungen des laufenden Betriebs mit Verzögerungen hinsichtlich der Schaffung von Teilbaufreiheiten gerechnet werden, die den Mittelfluss beeinflussen können. 20% 30% 100.000 0 85.000 28% 18% 261.897 0 388.884 Auf Grund erforderlicher zusätzlicher Bauwerksuntersuchungen unter Nutzung von Daten aus Gebäudeaufmaßen, die aber erst im Mai 2014 vorlagen, traten Verzögerungen bei der Fortsetzung der Planungsleistungen ein. Ein weiterer Grund der eingetretenen Verzögerung lag auch an Kapazitätsproblemen der beauftragten Planungsbüros. Ausschreibungsunterlagen können erst im August übergeben werden, so dass auf Grund der Ausschreibungsmodalitäten erst Anfang Dezember der Zuschlag an die Baufirmen erfolgen kann. Zur Vermeidung witterungsbedingter Stillstandszeiten über die Wintermonate soll das Bauvorhaben erst im März 2015 beginnen und 2015 abgeschlossen werden. Die Bindung der Mittel erfolgt im Dezember 2014. 30% 111% 59% 31% 2% 85.000 -19.256.630 50.600.415 31.343.785 -1.260.000 18% 110% 99% 93% 74% 388.884 1.695.880 665.149 2.361.029 -440.000 Im Planansatz 2014 enthalten sind entsprechend der Festlegung vom 16.07.2013 zwischen dem Dezernat Kultur, Straßenausbaubeiträge den Zoo betreffend. Davon können in 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 0 -1.700.000 0 0 0 0 0 -1.700.000 0 0 -27.096 0 2% 0 1.672.904 0 0 -27.096 0 2% 0 -1.260.000 0 74% - 78 Auszahlungen 500.000 1.291.500 1.791.500 0 0% -1.791.500 1.291.500 72% 1.291.500 72% Summe 66IN70000425 Amt 66 Weiterleitung Fömi an 68 Einzahlungen KWL 78 Auszahlungen 500.000 -1.000.000 1.291.500 0 1.791.500 -1.000.000 0 0 0% 0% -1.791.500 1.000.000 1.291.500 0 72% 0% 1.291.500 0 72% 0% 1.000.000 0 1.000.000 0 0% -1.000.000 0 0% 0 0% 0 0 0 0 0 0 0 - 66IN70000424 Amt 66 Garagen privater Investoren Summe 8 von 11 0 -440.000 0 500.000 Bisher wurden keine weiteren Verträge mit privaten Garagenbetreibern unterzeichnet. 500.000 -1.000.000 Seitens der Kommunalen Wasserwerke Leipzig liegen keine Maßnahmen vor. 1.000.000 Seitens der Kommunalen Wasserwerke Leipzig liegen keine Maßnahmen vor. 0 Anlage 1 Plan 66IN70000439 Amt 66 Teslabrücke, BA I.1 Übertrag VJ Akt. Plan Ist Ist Budget in % akt. Plan Verfügt Verfügt in % VIST Begründung VIST in % 68 Einzahlungen -1.278.100 0 -1.278.100 -1.664.802 130% -386.702 -1.664.802 130% -1.664.802 130% 386.702 Es werden in 2014 mehr Fördermittel als geplant vereinnahmt. 78 Auszahlungen 1.600.600 1.315.079 2.915.679 2.804 0% -2.912.875 2.292.475 79% 3.302.381 113% Summe 66IN70000501 Amt 66 Folgemaßnahme CTL - 68 Einzahlungen TV Süd 78 Auszahlungen Summe 66IN70000517 Amt 66 Lützner Str. BA 19 68 Einzahlungen 322.500 0 1.315.079 0 1.637.579 0 -1.661.998 -365.200 -101% -3.299.577 -365.200 627.673 -365.200 38% 1.637.579 -365.200 100% - 0 0 0 118.643 118.643 0 118.643 118.643 0 22.866 -342.334 0 19% -289% -95.778 -460.978 0 89.127 -276.073 0 75% -233% 118.643 -246.557 0 100% -208% - 78 Auszahlungen 5.000 104.119 109.119 26.245 24% -82.874 95.811 88% 109.119 100% Summe 68 Einzahlungen 5.000 -3.700.000 104.119 0 109.119 -3.700.000 26.245 -2.000.000 24% 54% -82.874 1.700.000 95.811 -2.000.000 88% 54% 109.119 -2.350.000 100% 64% 78 Auszahlungen 4.350.000 155.926 4.505.926 505.239 11% -4.000.687 2.447.623 54% 3.155.926 70% Summe 68 Einzahlungen 650.000 -1.035.000 155.926 0 805.926 -1.035.000 -1.494.761 -650.000 -185% 63% -2.300.687 385.000 447.623 -650.000 56% 63% 805.926 -650.000 100% 63% -386.702 Es werden in 2014 mehr Fördermittel als geplant vereinnahmt. Um den Mehrbetrag erhöhen sich auch die Ausgaben zum 31.12.2014. 0 365.200 Entsprechend dem Verwendungsnachweis ergab sich diese Schlusszahlung des Fördermittelgebers. 0 365.200 0 Mit den im Rahmen der aktualisierter Planung gestiegen Mehrkosten der Maßnahme ist ein höherer förderfähiger Kostenanteil verbunden. 0 Die Maßnahmekosten sind im Rahmen der aktualisierter Planung gestiegen. Darin enthalten sind auch förderfähige Kosten, für welche bereits Fördermittel bestätigt wurden. 0 -1.350.000 Die förderfähigen Kostenanteile haben sich während der Umsetzung des Vorhabens verändert, so dass nicht alle Fördermittel abgefordert werden können. 1.350.000 Die jahresscheibenbezogenen Kosten haben sich in der Umsetzungsphase verändert. 0 -385.000 Es werden in 2014 aufgrund des tatsächlichen Baufortschritts weniger Fördermittel als geplant vereinnahmt. 78 Auszahlungen 1.672.000 970.518 2.642.518 980.618 37% -1.661.900 1.947.523 74% 2.257.518 85% Summe 68 Einzahlungen 637.000 0 970.518 0 1.607.518 0 330.618 -4.591.334 21% -1.276.900 -4.591.334 1.297.523 -4.591.334 81% 1.607.518 -1.500.000 100% - 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 0 0 0 351.008 351.008 0 351.008 351.008 0 8.799 -4.582.535 -1.493.342 3% -1306% -342.209 -4.933.543 -1.493.342 349.251 -4.242.083 -1.493.342 99% -1209% 351.008 -1.148.992 -1.493.342 100% -327% - 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 0 0 0 96.463 96.463 0 96.463 96.463 0 0 -1.493.342 -405.180 0% -1548% -96.463 -1.589.805 -405.180 96.463 -1.396.880 -405.180 100% -1448% 96.463 -1.396.880 -405.180 100% -1448% - 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 0 0 -1.030.000 0 0 0 0 0 -1.030.000 0 -405.180 -1.510.086 147% 0 -405.180 -480.086 0 -405.180 -1.510.086 147% 0 -405.180 -1.510.086 147% 78 Auszahlungen 2.500.000 35.622 2.535.622 535.552 21% -2.000.071 2.660.167 105% 3.115.658 123% Summe 1.470.000 35.622 1.505.622 -974.534 -65% -2.480.157 1.150.081 76% 1.605.572 107% 66IN70000529 Amt 66 Antonienbrücke 66IN70000531 Amt 66 Brücke Tauchaer Straße 66IN70000539 Amt 66 B6 West/B87 v.Pittlerstr. bis S1 66IN70000557 Amt 66 S 38, Prager Str. in Probstheida 66IN70000561 Amt 66 BÜ-Beseitigung Slevogtstraße 66IN70000581 Amt 66 Peterssteinweg/KarlLiebknecht-St 9 von 11 385.000 Es werden in 2014 aufgrund des tatsächlichen Baufortschritts weniger Fördermittel als geplant vereinnahmt. Um diesen Minderbetrag verringern sich auch die Ausgaben zum 31.12.2014. 0 1.500.000 Die Verwendungsnachweisprüfung durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr erfolgte mit der anschließenden Auszahlung der Schlussrate. Diese Mittel dienen der Deckung der unterjährigen Mehrbedarfe und stehen somit derzeit nicht zur allgemeinen Deckung im städtischen Haushalt zur Verfügung. 0 1.500.000 1.493.342 Die Verwendungsnachweisprüfung durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr erfolgte mit der anschließenden Auszahlung der Schlussrate. Diese Mittel dienen der Deckung der unterjährigen Mehrbedarfe und stehen somit derzeit nicht zur allgemeinen Deckung im städtischen Haushalt zur Verfügung. 0 1.493.342 405.180 Die Verwendungsnachweisprüfung durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr erfolgte mit der anschließenden Auszahlung der Schlussrate. Diese Mittel dienen der Deckung der unterjährigen Mehrbedarfe und stehen somit derzeit nicht zur allgemeinen Deckung im städtischen Haushalt zur Verfügung. 0 405.180 480.086 Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens ergab sich eine Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten und damit der bestätigten Fördermittel. -580.036 Die Kostenerhöhung bei der Umsetzung des Vorhabens wird u.a. durch die Erhöhung der bewilligten Fördermittel gedeckt. -99.950 Anlage 1 Plan 66IN70000636 Amt 66 Ersatzinvest.Verkehrsmanagem.syst 66IN70001010 Amt 66 S 78 OT Holzhausen 66IN70001114 Amt 66 August-Bebel-Straße 67 Amt für Stadtgrün und Gewässer 67IN70001183 Amt 67 Brachfläche Dösner Weg 16 67IN70001219 Amt 67 Brachfl. eh. Güterbahnh. Plagwitz 72 Marktamt 80 Amt für Wirtschaftsförderung Übertrag VJ Akt. Plan Ist Ist Budget in % Verfügt akt. Plan Verfügt in % 0 0 126% 23.507 194.180 126% 0% 23.507 712.500 194.180 0 VIST Begründung VIST in % 68 Einzahlungen 0 0 0 0 0 - 78 Auszahlungen 90.000 0 90.000 113.507 216% 294.287 327% Summe 68 Einzahlungen 90.000 -712.500 0 0 90.000 -712.500 113.507 0 216% 0% 294.287 0 327% 0% 78 Auszahlungen 1.820.000 39.545 1.859.545 5.026 0% -1.854.519 57.345 3% 1.147.045 62% Summe 68 Einzahlungen 1.107.500 0 39.545 0 1.147.045 0 5.026 -369.958 0% -1.142.019 -369.958 57.345 -369.958 5% 1.147.045 -369.958 100% - 78 Auszahlungen 0 501.573 501.573 211.097 42% -290.476 498.521 99% 871.531 174% Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 0 -3.415.531 7.790.605 4.375.074 0 501.573 0 4.984.106 4.984.106 0 501.573 -3.415.531 12.774.711 9.359.180 0 -158.861 -1.560.941 3.468.667 1.907.725 -654.104 -32% 46% 27% 20% -660.434 1.854.590 -9.306.045 -7.451.455 -654.104 128.563 -1.560.941 8.985.163 7.424.221 -654.104 26% 46% 70% 79% 501.573 -4.553.588 14.095.510 9.541.923 -654.104 100% 133% 110% 102% - 0 -204.287 Bei der Abweichung handelt es sich um eine technische Mehrausgabe aufgrund der haushalterischen Deckung aus der Auflösung sonstiger Verbindlichkeiten (ehem. Rücklage Stellplätze). -204.287 -712.500 Aufgrund des vorliegenden Baufortschritts ist keine Förderung möglich. 712.500 Der erforderliche Grunderwerb ist derzeit nicht möglich, deshalb muss der Baubeginn verschoben werden. 0 369.958 Der Zuwendungsbescheid wurde außerplanmäßig bewilligt. -369.958 Es wurden außerplanmäßige Fördermittel bewilligt, welche wieder für das Vorhaben einzusetzen sind. 0 1.138.057 -1.320.799 -182.742 654.104 Die Landesdirektion Sachsen erteilte eine Zuwendung von Renaturierung der ehemaligen Gurkenkonservenfabrik GmbH Claus Schumann (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen für den EFRE zur Revitalisierung von Industriebrachen und Konversionsflächen; Zuwendung nach der VwV Brachflächenrevitalisierung vom 10.02.2009 in der geltenden Fassung). 78 Auszahlungen 0 71.703 71.703 8.754 12% -62.949 725.807 1012% 725.807 1012% Summe 68 Einzahlungen 0 0 71.703 0 71.703 0 -645.350 -280.876 -900% -717.053 -280.876 71.703 -280.876 100% 71.703 -280.876 100% - -654.104 Freistaates Sachsen für die Renaturierung der ehemaligen Gurkenkonservenfabrik GmbH Claus Schumann durch die Landesdirektion Sachsen mit Bescheid v.27.02.2014 erteilt. Es wurde ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk gemäß § 19 Abs 1 SächsKomHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2014 beantragt und am 10.04.2014 bestätigt. 0 280.876 Gemäß Zuwendungsbescheid vom 20.02.2014 der den Abbruch Güterbahnhof Plagwitz nördlich der Antonienstraße bewilligt (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen für den EFRE zur Revitalisierung von Industriebrachen und Konversionsflächen; Zuwendung des Freistaates Sachsen nach VwV Stadtentwicklung 2007 bis 2013 vom 20.05.2008 in der geltenden Fassung vom 10.02.2009). 78 Auszahlungen Summe 0 0 35.044 35.044 35.044 35.044 11.778 -269.098 34% -768% -23.266 -304.142 24.883 -255.993 71% -730% 315.920 35.044 901% 100% 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 0 10.750 10.750 -2.756.550 640.000 -2.116.550 0 0 0 0 4.543.704 4.543.704 0 10.750 10.750 -2.756.550 5.183.704 2.427.154 0 0 0 -135.000 1.139 -133.861 0% 0% 5% 0% -6% 0 -10.750 -10.750 2.621.550 -5.182.564 -2.561.014 0 652 652 -135.000 4.055 -130.945 6% 6% 5% 0% -5% 0 8.000 8.000 0 21.929 21.929 74% 74% 0% 0% 1% 10 von 11 -280.876 Für den Abbruch des Güterbahnhofs Plagwitz nördlich der 0 Antonienstraße ist mit der Vorlage des Zuwendungsbescheides der Landesdirektion Sachsen eine Zweckbindung gemäß § 19 Abs.1 SächsKomHVO-Doppik beantragt und am 15.04.2014 bestätigt worden. Die Mittel werden somit auch auszahlungsseitig zur Verfügung gestellt. 0 2.750 2.750 -2.756.550 5.161.775 2.405.225 Anlage 1 Plan 80IN70000676 Amt 80 IP Nord Ind.stammgleis/BÜ-Umst. 80IN70000678 Amt 80 Revital.Altindustriestand.Seehaus 80IN70000681 Amt 80 Erschl.Seehausen II 81 Referat Beschäftigungspolitik 921 Dezernat I 922 Dezernat II 923 Dezernat III 924 Dezernat IV 925 Dezernat V 926 Dezernat VI 927 Dezernat VII 98 Allgemeine Finanzwirtschaft Übertrag VJ Akt. Plan Ist Ist Budget in % akt. Plan Verfügt Verfügt in % VIST 68 Einzahlungen -359.550 0 -359.550 0 0% 359.550 0 0% 0 0% 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 0 -359.550 -1.000.000 1.231.449 1.231.449 0 1.231.449 871.899 -1.000.000 0 0 0 0% 0% 0% -1.231.449 -871.899 1.000.000 0 0 0 0% 0% 0% 0 0 0 0% 0% 0% 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 68 Einzahlungen 78 Auszahlungen Summe 417.500 -582.500 -1.397.000 222.500 -1.174.500 0 91.000 91.000 0 0 0 0 1.600 1.600 0 1.000 1.000 0 701.600 701.600 0 2.800 2.800 0 1.150 1.150 0 1.000 1.000 -52.839.850 0 -52.839.850 2.550.160 2.550.160 0 574 574 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 819 819 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2.967.660 1.967.660 -1.397.000 223.074 -1.173.926 0 91.000 91.000 0 0 0 0 1.600 1.600 0 1.819 1.819 0 701.600 701.600 0 2.800 2.800 0 1.150 1.150 0 1.000 1.000 -52.839.850 0 -52.839.850 0 0 0 0 0 0 20.000 20.000 0 0 0 0 800 800 0 659 659 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -52.603.121 0 -52.603.121 0% 0% 0% 0% 0% -2.967.660 -1.967.660 1.397.000 -223.074 1.173.926 0 -71.000 -71.000 0 0 0 0 -800 -800 0 -1.160 -1.160 0 -701.600 -701.600 0 -2.800 -2.800 0 -1.150 -1.150 0 -1.000 -1.000 236.729 0 236.729 0 0 0 0 0 0 20.000 20.000 0 0 0 0 800 800 0 659 659 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -52.603.121 0 -52.603.121 0% 0% 0% 0% 0% 0 0 0 17.874 17.874 0 91.000 91.000 0 0 0 0 2.400 2.400 0 1.819 1.819 0 701.600 701.600 0 2.800 2.800 0 0 0 0 1.000 1.000 -52.836.121 0 -52.836.121 0% 0% 0% 8% -2% 100% 100% 150% 150% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 0% 0% 100% 100% 100% 100% 22% 22% 50% 50% 36% 36% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 100% 100% 11 von 11 22% 22% 50% 50% 36% 36% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 100% 100% Begründung VIST in % -359.550 Die Maßnahme "Erneuerung Technik und Bahnübergang am Industriestammgleis Industriepark Nord" musste verschoben werden. Sie wird aber in 2014 durchgeführt und finanziert sich aus der Übertragung der Gelder aus dem Vorjahr. Siehe auch Vorlage RBV 2082/14. Die Fördermitteleinnahmen verschieben sich dadurch jedoch auf 2015. 1.231.449 871.899 -1.000.000 Die geplante Baumaßnahme "Seehausen I" verschiebt sich. Die Verschiebung wurde in der Investitionsplanung 2015-2018 bereits berücksichtigt (s. Vorlage zur Übernahme der Bauherrenfunktion DS V-3797). Die Fördermitteleinnahmen werden im Jahre 2016 erwartet. 2.967.660 1.967.660 -1.397.000 205.200 -1.191.800 0 0 0 0 0 0 0 -800 -800 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.150 1.150 0 0 0 -3.729 0 -3.729 Die geplante Baumaßnahme "Seehausen I" verschiebt sich. Aufgrund von Verzögerungen bei der Ansiedlungsentscheidung Aufgrund von Verzögerungen bei der Ansiedlungsentscheidung verschiebt sich die geplante Baumaßnahme "Seehausen II".