Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000487.pdf
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211 kB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. DS-00029/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Vergabegremium VOF
Information zur Kenntnis
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
22.07.2014
Beschlussfassung
Vergabegremium VOL
01.09.2014
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
02.09.2014
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
02.09.2014
Information zur Kenntnis
Vergabegremium VOB
04.09.2014
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
09.09.2014
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
09.09.2014
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
17.09.2014
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung
(eRis: DS V/3966)
Beschluss:
Die Ratsversammlung nimmt das Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen
Beschaffung zur Kenntnis.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Seite 1/3
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Deckblatt eRIS
Sachverhalt
Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung
Seite 2/3
RV
Information
zur Ratsversammlung am 17.09.2014
Drucksache Nr. V/3966
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Eingereicht von
In folgende Ausschüsse zur Kenntnis:
Dezernat Allgemeine Verwaltung
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Allgemeine Verwaltung
FA Umwelt und Ordnung
Vergabegremien VOB, VOL, VOF
Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung
Information
Stadt Leipzig
01.5/035/07.04
Die Ratsversammlung nimmt das Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen
Beschaffung zur Kenntnis.
nein
Finanzielle Auswirkungen
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Einzahlungen
Finanzhaushalt
Auszahlungen
von
bis
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
Einsparungen
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
von
bis
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
Beschluss des Stadtrates Nr.
wo veranschlagt
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
▼ PSP-Element
Vorgesehener Stellenabbau:
relevant
relevant
▼
wo veranschlagt
nein
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
▼ PSP-Element
nein
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Höhe in EUR
▼
wenn ja,
▼
nicht relevant
nicht relevant
Begründung
Der Stadtrat der Stadt Leipzig hat mit Beschluss (RBV-1496/13) vom 23.01.2013 festgelegt, dass
die Stadt Leipzig sich das Ziel setzt, bei der Beschaffung von Produkten, die aus Nicht-EU
Ländern importiert werden (z. B. Kaffee, Schnittblumen, Steine) verstärkt darauf hinzuwirken, dass
international anerkannte Zertifikate bzw. Siegel (u.a. „Transfair“ Siegel) vorzuweisen sind, um dem
Verlust von Regenwäldern, Biodiversität und der Ausbeutung von Arbeitskräften zu begegnen.
Zur Umsetzung soll ein Konzept erarbeitet werden, welches sich an den Empfehlungen der
„Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums
der Inneren orientiert.
Federführend durch das Dezernat für Allgemeine Verwaltung (Hauptamt) unter Beteiligung des
Dezernates für Umwelt, Ordnung, Sport (Steuerungsgruppe Fairtrade Town) und des Dezernates
für Stadtentwicklung und Bau wurde o.g. Konzept erarbeitet. Dabei wurde der Ansatz verfolgt, ein
(Gesamt-) Konzept zur fairen und nachhaltigen Beschaffung zu erstellen, wobei aber auch die
europarechtlichen bzw. nationalen Vorgaben zu beachten waren. Dieses Konzept ist als eine Art
Leitfaden zu verstehen, welches die bisherigen Aktivitäten er Stadt Leipzig darstellt und künftige
Möglichkeiten für Vergaben aufzeigt.
Eine gewisse flexible Handhabung unter Berücksichtigung des spezifischen jeweiligen Einzelfalls
muss den Beschaffungsstellen noch möglich sein, ohne dabei natürlich die Grundziele aus den
Augen zu verlieren. Ein wesentlicher Faktor ist dabei auch der sich ständig verändernde Markt.
Es wird zu Beginn des Konzeptes Sinn und Zweck nebst einschlägiger Begrifflichkeiten
vorangestellt. Dem schließt sich die Benennung der gesetzlichen wie derzeitigen städtischen
Regelungen an. Nachfolgend
werden die gegenwärtigen Maßnahmen zur nachhaltigen
Beschaffung VOL/ VOB bzw. zur fairen Beschaffung/ ILO-Kernarbeitsnormen benannt und die
möglichen künftigen Maßnahmen zur Erreichung der vorgenannten Zielsetzungen aufgeführt.
Abschließend werden mögliche Partner, Informationsquellen und die vorgesehene Berichterstattung benannt.
Konzept
der Stadt Leipzig
zur
fairen und nachhaltigen
Beschaffung
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung
2. Erläuterung zur fairen und nachhaltigen Beschaffung
2.1 Definition nachhaltige Beschaffung
2.2. Definition faire Beschaffung
3. Zielsetzung
4. vergaberechtliche Grundlagen
4.1. ILO-Konvention 182
4.2. Richtlinie 2004/17/EG und Richtlinie 2004/18/EG
4.3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
4.4. Vergabeverordnung (VgV)
4.5. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A)
4.6. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
4.7. Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF)
4.8. Sächsisches Vergabegesetz
5. Arbeitsstand zur Erreichung der Zielsetzungen
5.1. Anpassung und Umsetzung in städtische Regelungen
5.1.1 Vergabeordnung
5.1.2. DA - Beschaffungsordnung der Stadt Leipzig für Lieferungen und Leistungen
5.1.3. DA 10/2009 (Verwendung von alterungsbeständigem Papier sowie
Umwelt- und Recyclingpapier)
5.1.4. RBV-563/10 vom 18.11.2010 Fairtrade Towns
5.1.5. RBV-1496/13 vom 23.01.2013 Faire Beschaffung in der Stadt Leipzig
5.1.6. European Energy Award (RBIV-1137/08)
5.1.7. Luftreinhalteplan
5.2. Maßnahmen zur nachhaltigen Beschaffung im Bereich VOL im Einzelnen
5.2.1. Kfz
5.2.2. Papier (FSC, Recycling)
5.2.3. Publikationen
5.2.4. Büroartikel
5.2.5. Multifunktionsgeräte
5.2.6. Leuchtmitteln (energiesparende Alternativen)
5.2.7. PC-Technik nebst Zubehör für Fachkabinette der Schulen
5.2.8. inhaltlich wie technische Vorgaben bei DL
5.2.9. Strom/Gas
5.3. Maßnahmen zur nachhaltige Beschaffung Im Bereich VOB im Einzelnen
5.4. Maßnahmen zur fairen Beschaffung/ ILO-Kernarbeitsnormen
5.4.1. Wahrung der ILO-Kernarbeitsnormen
5.4.2. Fairtrade Town
5.4.3. Benennung der Grenzen
6. Künftige bzw. weitere Maßnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen
6.1 Schulung/ Kommunikation
6.2 Erfahrungsaustausch
6.3. Berücksichtigung von Zertifikaten und Siegeln
6.4. Intensivierung konkreter Einzelmaßnahmen
6.5. Vorgaben an Architekten und Planer
6.6. Eigenbetriebe
6.7 Beteiligungsgesellschaften
7. Partner
8. Berichterstattung
9. Informationsquellen
9.1 Rechtsgrundlagen
9.2. Internetauftritte
Seite
3
4
4
5
5
5
5
5
5
5
6
6
6
7
7
7
7
7
7
7
8
8
8
8
9
9
9
9
9
10
10
10
10
10
11
11
11
11
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12
13
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13
14
14
14
14
15
15
15
15
Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung*
1. Vorbemerkung
Die öffentliche Verwaltung kann mit ihrer enormen Marktmacht bei der Auftragsvergabe einen
bedeutsamen Beitrag für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung nicht nur in
Entwicklungsländern leisten, indem sie, soweit vorhanden und rechtlich möglich,
umweltverträgliche und fair gehandelte Produkte bzw. Materialien sowie umweltschonende
Verfahren bei der Erfüllung von Leistungen konsequent bevorzugt. Hierdurch setzt der
öffentliche Auftraggeber Anreize für Innovationen in zahlreichen Produkt- und
Dienstleistungsbereichen, welche die Nutzung von langlebigen, energieeffizienten Produkten
fördern, die Klima, Umwelt und Gesundheit schonen. Gleichwohl die Anschaffungskosten ggf.
vergleichsweise höher sind, können diese aber auf die Nutzungsjahre gesehen, die
wirtschaftlichere Variante sein.
Aber auch eine mögliche Vorreiterrolle und eine damit verbundene Vorbildfunktion der
öffentlichen Hand und ein weiterer Imagegewinn spielen eine nicht untergeordnete Rolle.
Gehen öffentlich-rechtliche Akteure mit gutem Beispiel voran, so hat dieses Verhalten
Signalwirkung für andere Beteiligte. Durch eine steigende Anzahl von umweltbewussten
Verbrauchern und Unternehmen kann sich eine Zunahme der Nachfrage an
umweltfreundlichen Produkten ergeben, verbunden mit einer weiteren Sensibilisierung des
Marktes.
Diesem Ansinnen folgend hat der Stadtrat der Stadt Leipzig mit Beschluss (RBV-1496/13) vom
23.01.2013 beschlossen, dass die Stadt Leipzig sich das Ziel setzt, bei der Beschaffung von
Produkten, die aus Nicht-EU Ländern importiert werden (z. B. Kaffee, Schnittblumen, Steine)
darauf verstärkt hinzuwirken, dass international anerkannte Zertifikate bzw. Siegel (u.a.
„Transfair“ Siegel) vorzuweisen sind, um dem Verlust von Regenwäldern, Biodiversität und der
Ausbeutung von Arbeitskräften zu begegnen.
Zur Umsetzung soll ein Konzept erarbeitet werden, welches sich an den Empfehlungen der
„Kompetenzstelle
für
nachhaltige
Beschaffung“
des
Beschaffungsamtes
des
Bundesministeriums der Inneren orientiert.
Bereits am 26.04.2006 wurde durch den Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossen (RBV-574/06),
dass bei Vergaben nur Produkte Anwendung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im
Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind
bzw. Produkte deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg
aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies betrifft vor allem Produkte wie
Sportartikel (Bälle, Kleidung und Spielwaren), Teppiche, Wohn- und Kleintextilien
(Dienstbekleidung), Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine, Produkte aus Holz,
Agrarprodukte, wie Kakao, Tee, Kaffee.
Dieses Konzept soll alle bisherigen Maßnahmen auf diesem Gebiet bündeln und als Leitfaden
zur Umsetzung des o.g. Ratsbeschlusses (RBV-1496/13) vom 23.01.2013 dienen. Es soll
insbesondere den Beschäftigten der Beschaffungsstellen eine Hilfestellung für eine nachhaltige
und faire Beschaffung sein. Ausgehend von dem Istzustand werden mögliche Ziele und weitere
Aktivitäten und Schritte aufgezeigt und ein Ausblick gegeben, welche weiteren Optionen sich
mittelfristig und langfristig ergeben können. Zum anderen kann hierdurch potentiellen
Lieferanten und Vertragspartnern die Ausrichtung des Beschaffungswesens der Stadt Leipzig
verdeutlicht werden.
* Für die Erstellung dieses Konzeptes/ Leitfadens wurde auf eine Reihe von anderen bereits
veröffentlichten Materialien zurückgegriffen und auf Leipzig adaptiert. Darüber hinaus sollte Vorgenanntes
nicht als abschließendes Diktum verstanden werden.
3
2. Erläuterung zur fairen und nachhaltigen Beschaffung
Zur Verdeutlichung der Ziele und Intentionen eines solchen Konzeptes/ Leitfadens sollen vorab
einige Begrifflichkeiten definiert bzw. erläutert werden.
2.1 Definition nachhaltige Beschaffung
Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet die Bedürfnisse der heutigen Zeit so zu befriedigen, dass
nachfolgende Generationen ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches System
vorfinden und somit dieselbe Möglichkeit haben, ihre Bedürfnisse zu befriedigen
(Generationengerechtigkeit).
Will man in diesem Sachzusammenhang die nachhaltige Beschaffung weiter in
Themenschwerpunkte untersetzen, so kommen hierfür ökonomische, ökologische und soziale
Aspekte in Betracht.
Ökonomie kann als Mittelstandsförderung durch mittelstandsfreundliche Auftragsvergabe,
insbesondere durch eine losweise Vergabe verstanden werden. Denn zu den Gesichtspunkten
nachhaltiger Beschaffung gehört, die mittelstandsfreundliche Auftragsvergabe, deren
Hauptanwendungsfall die losweise Vergabe ist. In § 97 Abs. 3 GWB hat die losweise Vergabe
bei EU-weiten Auftragsvergaben inzwischen den Charakter der Regel erhalten, von der
abzuweichen eine Begründungspflicht auslöst. Auch unterhalb der Schwelle ist die losweise
Vergabe statuiert (vgl. § 5 Abs. 2 VOB/A, § 2 Abs. 2 VOL/A).
Mit der Beachtung ökologischer Aspekte ist die Berücksichtigung umweltbezogener Aspekte
bei Energie verbrauchenden Produkten und Dienstleistungen
hinsichtlich der
energieeffizienteren Lösung zu verstehen. So ist bei der Beschaffung dieser Leistungen auch
der Energieverbrauch in der Nutzungsphase zu berücksichtigen. Daneben sind zur
angemessenen Beachtung von Umweltschutz- und insbesondere Energieeffizienzaspekten die
Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel, des Europäischen Umweltzeichens, des
Energy
Star
oder
vergleichbarer
Energieund
Umweltzeichen
sowie
das
Lebenszykluskostenprinzip zu berücksichtigen.
Unter Lebenszykluskosten versteht man dabei die Summe aller Kosten, die während des
gesamten Lebenszyklus eines Produkts (d. h. während Herstellung, Nutzung und Entsorgung)
von einem oder mehreren Akteuren getragen werden. Dazu zählen neben dem
Anschaffungspreis beispielsweise Kosten für Energie- und Wasserverbrauch, Kosten für den
Verbrauch von Hilfs- und Betriebsstoffen (z. B. Tonerkartuschen, Reinigungsmittel, Wasser,
Benzinverbrauch) sowie die Aufwendungen zur Entsorgung des Produkts.
Neben der Berücksichtigung der Einsparung direkter Folgekosten (z.B. geringe Energie-, Heizund Wasserkosten, langlebigere Produkte) kann auch die Einsparung indirekter Folgekosten
(z.B. erhöhte Personalkosten wegen erhöhtem Krankenstand infolge des Einsatzes
schadstoffbelasteter Materialien bzw. lärmintensiver Maschinen) ggf. die anfallenden
Mehrkosten für umweltfreundliche Produkte relativieren. Ebenso sind externe Umweltkosten,
d.h. solche Kosten, die der Gesellschaft oder Dritten durch Umweltbeeinträchtigungen
entstehen, ohne sich in der betrieblichen Kostenrechnung des Verursachers niederzuschlagen
nicht von unerheblicher Bedeutung. Der Berücksichtigung von indirekten Folgekosten und
externer Umweltkosten stehen aber Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Ursachen- und
Wirkungszusammenhänge sowie in der Quantifizierung einer möglichen Kostenentlastung
einerseits und von methodischen Unsicherheiten bei der Quantifizierung oder finanziellen
Bewertung andererseits gegenüber.
4
Bei sozialen Aspekte spielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge z.B. die Entgelthöhe
(Tarifentlohnung) sowie die Beachtung von Mindestanforderungen an Arbeitsbedingungen eine
Rolle.
2.2. Definition faire Beschaffung
Der Faire Handel als Teil der nachhaltigen Beschaffung trägt dazu bei, ungerechte und
unmenschliche Arbeitsbedingungen in vielen Regionen unserer Erde zu beseitigen und
Zukunftsperspektiven für die ProduzentInnen zu eröffnen. Er definiert sich als „eine
Handelspartnerschaft, die auf Dialog, Transparenz und Respekt beruht und nach mehr
Gerechtigkeit im internationalen Handel strebt. Durch bessere Handelsbedingungen und die
Sicherung sozialer Rechte für benachteiligte ProduzentInnnen und ArbeiterInnen insbesondere in den Ländern des Südens - leistet der Faire Handel einen Beitrag zu
nachhaltiger Entwicklung. Fair-Handels-Organisationen engagieren sich (gemeinsam mit den
VerbraucherInnen) für die Unterstützung der ProduzentInnen, die Bewusstseinsbildung sowie
die Kampagnenarbeit zur Veränderung der Regeln und der Praxis des konventionellen
Welthandels". (Offizielle Definition der internationalen Dachorganisationen des Fairen Handels
FLO e.V., WFTO und EFTA)
3. Zielsetzung
Zum einen sind die Beschaffungsvorgänge anhand des durch die Stadtverwaltung ermittelten
Bedarfes im Hinblick auf den jeweiligen Aufgabenerfüllung vorrangig an ökologischen und
sozialen Bedingungen unter Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen Ressourcen
auszurichten.
Zum anderen ist, soweit vorhanden, bei Ausschreibungen von Produkten, die aus Nicht-EU
Ländern importiert werden (z. B. Kaffee, Schnittblumen, Steine) verstärkt darauf hinzuwirken,
dass international anerkannte Zertifikate bzw. Siegel (u.a. „Transfair“ Siegel) vorzuweisen sind.
4. vergaberechtliche Grundlagen
Im Folgenden werden die einschlägigen vergaberechtlichen Grundlagen (International, EU,
Bund, Sachsen) für eine faire und nachhaltige Beschaffung von Liefer-, Bau- und
Dienstleistungen für öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen dargestellt:
4.1. ILO-Konvention 182
Die Konvention Nr. 182 als Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen
zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit 1999.
4.2. EG-Richtlinien
Die zwei Vergaberechtsrichtlinien der EG (Richtlinien 2004/17/EG und Richtlinie 2004/18/EG)
wurden weitestgehend in deutsches Recht umgesetzt, so dass auf deren weitere textliche
Erwähnung an dieser Stelle verzichtet wird.
Die am 17.04.2014 in Kraft getretenen Richtlinien 2014/23/EG und 2014/24/EG bedürfen noch
der Umsetzung in deutsches Recht. Erst danach ist eine Berücksichtigung diesbezüglich
getroffener Regelungen möglich.
5
4.3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberecht vom 20.04.2009 können gemäß § 97
Abs. 4 GWB für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt
werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen,
wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der
Leistungsbeschreibung ergeben.
4.4. Vergabeverordnung (VgV)
Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge vom 14. März 2012 wurden neue klare Regelungen mit der Neufassung des § 4 VGV
geregelt. So wurden im § 4 und § 6 VGV Regelungen zur Beachtung von Energieverbrauch
und Umweltauswirkungen normiert
4.5. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A)
In § 8 EG Abs. 5 der VOL/A wird die Möglichkeit eröffnet, beim Vorschreiben von
Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen die
Spezifikationen zu verwenden, die in europäischen, multinationalen oder anderen
Umweltzeichen definiert sind.
Gemäß § 16 Abs. 8 VOL/A bzw. § 19 EG Abs. 9 VOL/A berücksichtigen die Auftraggeber bei
der Entscheidung über den Zuschlag verschiedene durch den Auftragsgegenstand
gerechtfertigte Kriterien, wie beispielsweise Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik,
Zweckmäßigkeit,
Umwelteigenschaften,
Betriebskosten,
Lebenszykluskosten,
Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Lieferungs- oder
Ausführungsfrist.
4.6. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
Schreibt der Auftraggeber Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- oder
Funktionsanforderungen vor, kann er gemäß § 7 Abs. 7 VOB/A die Spezifikationen verwenden,
die in europäischen, multinationalen oder anderen Umweltzeichen definiert sind
Nach § 16 Abs. 6 VOB/A kommen nur solche Angebote in die engere Wahl , die unter
Berücksichtigung rationellen Baubetriebs und sparsamer Wirtschaftsführung eine einwandfreie
Ausführung einschließlich Haftung für Mängelansprüche erwarten lassen. Unter diesen
Angeboten soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller
Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit,
Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und
technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint.
Oberhalb der Schwelle kann der Auftraggeber im Rahmen des § 6 Abs. 9 EG VOB/A
(Teilnehmer am Wettbewerb) zusätzlich Angaben über Umweltmanagementverfahren
verlangen, die der Bewerber oder Bieter bei der Ausführung des Auftrages gegebenenfalls
anwenden soll.
Wie im Unterschwellenbereich kann der Auftragsgeber auch oberhalb der Schwelle gemäß § 7
Abs. 7 EG VOB/A Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen verwenden und gemäß § 16 Abs. 7 EG VOB/A bei den Zuschlagskriterien
beispielsweise
Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit,
Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und
technische Hilfe oder Ausführungsfrist berücksichtigen.
6
Diese Zuschlagskriterien sind durch den Auftraggeber in der Bekanntmachung bzw. den
Vergabeunterlagen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass sie von allen am
Vergabeverfahren Beteiligten in gleicher Weise verstanden werden können und für den
Bewerber transparent ist, wie der Auftraggeber die eingehenden Angebote bewerten will (ggf.
Wertungsmatrix).
4.7. Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF)
In § 6 Abs. 5 VOF wird ebenfalls die Möglichkeit eröffnet, beim Vorschreiben von
Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen die
Spezifikationen zu verwenden, die in europäischen, multinationalen oder anderen
Umweltzeichen definiert sind.
4.8. Sächsisches Vergabegesetz
Im Sächsischen Vergabegesetz erfolgt keine gesonderte Erwähnung über die Beachtung von
Umweltkriterien und dergleichen. Vielmehr wird in § 5 lediglich normiert, dass der Zuschlag auf
unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen ist. Das heißt aber
nicht, dass deren Berücksichtigung im Beschaffungsprozess ausgeschlossen ist. Der
Gesetzgeber hat lediglich auf eine gesonderte landesrechtliche Erwähnung verzichtet.
5. Arbeitsstand zur Erreichung der Zielsetzungen
5.1. Anpassung und Umsetzung in städtische Regelungen
5.1.1 Vergabeordnung
Gemäß Punkt 8 der Vergabeordnung der Stadt Leipzig ist der Zuschlag unter Berücksichtigung
der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen benannten Kriterien auf das
wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Bei der Vergabe von Aufträgen mit Umweltrelevanz sind die Hinweise und Empfehlungen des
Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung unter www.beschaffung-info.de zu
berücksichtigen. Bei Produktgruppen, für die das RAL-Umweltzeichen „Blauer Engel“ existiert,
sind vorzugsweise solche Produkte zu beschaffen, die die Kriterien des Umweltzeichens
erfüllen.
Berücksichtigung bei der Vergabe von Aufträgen finden nur Produkte (vgl. RBIV-574/06 vom
26.04.2006), die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die
schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte deren Hersteller oder
Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit
eingeleitet haben. Dies können Produkte wie:
- Sportartikel (Bälle, Kleidung und Spielwaren)
- Teppiche, Wohn- und Kleintextilien (Dienstbekleidung)
- Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine
- Produkte aus Holz
- Agrarprodukte, wie Kakao, Tee, Kaffee u.a.
sein.
Bei der Beschaffung von Holzprodukten als Bestandteil von Bauleistungen wird grundsätzlich
entsprechend dem Vergabehandbuch des Bundes (ZVB/E-StB 2011) eine Zertifizierung nach
FSC/PEFC oder gleichwertig gefordert.
7
Weitere Ausnahme- sowie Präferenzregelungen entsprechend gesetzlicher Regelungen
oder spezifischer städtischer Regelungen sind zu beachten.
5.1.2. DA - Beschaffungsordnung der Stadt Leipzig für Lieferungen und Leistungen (Entwurf)
Gemäß Punkt 3.4.3 sind bei Vergaben mit Umweltrelevanz die Hinweise und Empfehlungen
des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung unter www.beschaffung-info.de
zu berücksichtigen.
Bei Produktgruppen, für die das RAL-Umweltzeichen „Blauer Engel“ existiert, sind
vorzugsweise solche Produkte zu beschaffen, welche die Kriterien des Umweltzeichens
erfüllen.
Bei Produkten, die mit ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über
die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sein könnten wie:
- Sportartikel (Bälle, Kleidung und Spielwaren)
- Teppiche, Wohn- und Kleintextilien (Dienstbekleidung)
- Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine
- Produkte aus Holz
- Agrarprodukte, wie Kakao, Tee, Kaffee u.a.
ist das Formblatt „Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen verbotene
ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182” (Anlage 2 zur Vergabeordnung
der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche
Dienstleistungen) den Vergabeunterlagen beizufügen.
Die Vorgaben und Grundsätze zur fairen Beschaffung sind soweit möglich und zutreffend zu
berücksichtigen unter Nutzung der Internetplattform der Kompetenzstelle für nachhaltige
Beschaffung unter www.nachhaltige-beschaffung.info.
5.1.3. DA 10/2009 (Verwendung von alterungsbeständigem Papier sowie Umwelt- und
Recyclingpapier)
Gemäß 3 Regelungsgehalt, Teil A sind für alle Unterlagen, die kein Archivgut sind,
Recyclingpapiere einzusetzen, die mit dem Umweltzeichen („Der Blaue Engel - weil aus
100% Altpapier“) zertifiziert sind.
Im Übrigen ist ein sparsamer Umgang mit Papier nachhaltiger für den Umweltschutz als der
Einsatz von Recyclingpapier. So sollten unnötige Ausdrucke und das Anfertigen von Kopien
unterbleiben.
Darüber hinaus legen die allgemeinen Richtlinien und Rahmenbedingungen zum Einsatz von
Druckern und Kopiertechnik in der Stadt Leipzig (Drucksache Nr. IV/4343) von Juli 2009 für die
Verwaltung verbindlich fest, dass für alle Geräteklassen, die über eine Duplexfunktion
verfügen, als Standardvoreinstellung „Duplex“ zu verwenden ist.
5.1.4. RBV-563/10 vom 18.11.2010 Fairtrade Towns
Mit Beschluss vom 18.11.2010 hat die Stadt Leipzig beschlossen, sich als Stadt Leipzig um
den Titel "Fairtrade Town" zu bewerben. Bereits am 26.09.2011 konnte die Auszeichnung für
Leipzig als Fairtrade-Stadt durch den Oberbürgermeister entgegengenommen werden. Am
13.09.2013 wurde die Auszeichnung "Fairtrade Town" erneut verliehen.
8
5.1.5. RBV-1496/13 vom 23.01.2013 Faire Beschaffung in der Stadt Leipzig
Mit Beschluss vom 23.01.2013 hat die Stadt Leipzig beschlossen, dass sich die „Fair Trade“
Stadt Leipzig das Ziel setzt, bei der Beschaffung von Produkten, die aus Nicht-EU Ländern
importiert werden (z. B. Kaffee, Schnittblumen, Steine) darauf verstärkt hinzuwirken, dass
international anerkannte Zertifikate bzw. Siegel (u.a. „Transfair“ Siegel) vorzuweisen sind,
um dem Verlust von Regenwäldern, Biodiversität und der Ausbeutung von Arbeitskräften zu
begegnen.
5.1.6. European Energy Award (RBIV-1137/08)
Die Stadt Leipzig entschied sich, im Jahr 2008 am European Energy Award teilzunehmen. Im
Jahr 2011 erfolgte die Zertifizierung mit dem European Energy Award (eea). Zur Zeit wird an
der weiteren Zertifizierung für 2014-2020 gearbeitet.
5.1.7. Luftreinhalteplan
Der im Dezember 2009 (19.12.2009) in Kraft getretene Luftreinhalteplan enthält 48
Maßnahmen, die an verschiedenen Adressaten der Luftverschmutzung ausgerichtet sind.
Zentrale Bestimmung des Luftreinhalteplans war die Einführung einer Umweltzone zum 1.
März 2011, mit deren Wirken bereits eine signifikante Abnahme der besonders toxischen
Partikel erzielt wurde. Die konsequente Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans
bewirkt eine Verbesserung der lufthygienischen Verhältnisse und damit Aufwertung der
Lebensqualität. Feinstaub und Stickstoffdioxid gefährden die Gesundheit. Die vorgesehenen
Maßnahmen dienen deshalb vor allem dem Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Entsprechend des Luftreinhalteplanes wird als eine langfristig angestrebte Maßnahme zur
Verbesserung der Luftqualität angestrebt, den städtischen Fuhrpark mittelfristig auf 120 g
CO2/km und langfristig auf 90 g CO2/km Emissionen auszurichten. Neben der Minderung des
CO2-Ausstoßes ist der Fuhrpark auf moderne kraftstoffsparende Motoren umzustellen.
Mit dem Ausführungsbeschluss (RBV-1030/11) vom 17.11.2011 wurden zum Kauf von (Klein-)
Transportern als Dienstkraftfahrzeuge für die Stadt Leipzig Grenzwerte für den zulässigen
Kohlendioxidausstoß festgelegt.
Für den Fuhrpark wurden Elektroautos angeschafft. Mit der erfolgreichen Ausschreibung des
sogenannten Carsharings können die städtischen Beschäftigten des weiteren auf diesen
Fahrzeugpool zurückgreifen. Darüber hinaus stehen den städtischen Beschäftigten über 80
Dienstfahrräder zur Verfügung.
5.2. Maßnahmen zur nachhaltigen Beschaffung im Bereich VOL im Einzelnen
Die Umweltrelevanz wird bei jedem Vergabeverfahren geprüft auf Grundlage der Hinweise
und Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung. Dazu
werden insbesondere die auf der Web-Seite des Umweltbundesamtes veröffentlichten
Produktinformationen sowie die Informationen und Leitfäden der Kompetenzstelle für
nachhaltige Beschaffung genutzt und das Ergebnis in der Vergabeakte dokumentiert.
5.2.1. Kfz
Der Entscheidung, ob und welches Fahrzeug beschafft werden soll, ist folgende
Prüfungsreihenfolge soweit einschlägig voran zu stellen.
•
Prüfung, ob und welches Fahrzeug tatsächlich benötigt wird, d.h. bestehen
z.B. sonstige Alternativen wie das Nutzen des Carsharing, Dienst- und Botengänge
könnten minimiert/optimiert werden bzw. die ÖPNV-Nutzung ist zu forcieren,
•
Prüfung, ob alternative Antriebsformen (Elektro, Hybrid...) sinnvoll sind,
9
•
•
•
Prüfung, welche Umwelttechnik (Euro 6 etc.) gefordert werden kann/muss,
Beachtung von Prioritäten bzgl. der Ersatzbeschaffung im Hinblick auf die Umweltzone,
Prüfung der Berücksichtigung von Umweltkriterien (vgl. VgV),
Bei der Beschaffung von KfZ werden bei den Zuschlagskriterien die Verbrauchsdaten (Berücksichtigung von Umweltkriterien bzw. von Lebenszykluskosten) entsprechend gewürdigt.
Dabei werden oberhalb des Schwellenwertes die gemäß § 4 Absatz 7 VgV genannten
Faktoren 1.-5., soweit keine Ausnahmetatbestände gemäß Absatz 10 vorliegen, ausnahmslos
gefordert und berücksichtigt.
5.2.2. Papier (FSC, Recycling)
Gemäß DA 10/2009 werden zum Großteil in der Stadt Leipzig bei Ausschreibungen für die
Lieferung von Multifunktionspapier nur recycelte Produkte zugelassen. Das angebotene
Recyclingpapier muss den Kriterien der RAL-UZ 14 (Umweltzeichen „Blauer Engel“) oder
gleichwertig entsprechen.
Insoweit gelang es der Stadtverwaltung Leipzig im Rahmen des Papieratlas-Städtewettbewerb
2011 zum „Aufsteiger des Jahres 2011“ ernannt zu werden. Gemäß dem Papieratlas 2013 liegt
die Stadt Leipzig im Gesamtverbrauch von Büropapier bei 94,19 % verwendetem
Recyclingpapier.
Ausnahmen gelten für alle Akten, die in den Teilaktenplänen mit A oder U gekennzeichnet sind.
Hierfür ist durch den verantwortlichen Beschäftigten alterungsbeständiges Papier nach DIN
ISO 9706 einzusetzen. Gleichwohl wird bei diesbezüglichen Ausschreibungen aber das FSCZertifikat eingefordert.
Der Papierverbrauch wird weiter dadurch gesenkt, dass die elektronisch Ratsarbeit eingeführt
wird.
5.2.3. Publikationen
Bei der Fertigung von Publikationen wird zum Teil auch schon auf FSC-zertifizierte Papiere
zurückgegriffen.
5.2.4. Büroartikel
Sofern vorhanden werden bei der Beschaffung von Büroartikeln Kriterien nach Zertifizierung
mit dem RAL-Umweltzeichen „Blauer Engel“ gefordert.
Bei PP/PE-Produkten (u.a. Stehordner, Briefablage, Papierkörbe) wird, sofern möglich, die
Verwendung von Recyclingmaterialien (RAL-UZ 30a) gefordert. Ferner werden vorrangig
Mehrwegschreibgeräte, Tinten auf Wasserbasis bzw. lösungsmittelfreie und PVC-freie Leime
beschafft.
Es ist festzuhalten, dass bei der Beschaffung von Büroartikeln generell
Wiederverwertbarkeit und Langlebigkeit bzw. „Wiederbefüllungssysteme“ gesetzt wird.
auf
5.2.5. Multifunktionsgeräte
Bei der Beschaffung von Multifunktionsgeräten erfolgt bei den Zuschlagskriterien eine
entsprechende Würdigung der Verbrauchsdaten bzw. der Energieeffizienz und des Lärmes.
10
5.2.6. Leuchtmitteln (energiesparende Alternativen)
Bei der Beschaffung von Leuchtmitteln werden bei den Zuschlagskriterien die
Verbrauchsdaten bzw. die Energieeffizienz und der Langlebigkeit entsprechend gewürdigt.
Zuvor wird geprüft, welche energiesparende Alternativen der Vorrang einzuräumen ist.
5.2.7. PC-Technik nebst Zubehör für Fachkabinette der Schulen
Die ausgeschriebenen PC´s müssen grundsätzlich die Kriterien des RAL-Umweltzeichens
„Blauer Engel“ erfüllen.
5.2.8. inhaltlich wie technische Vorgaben bei DL
Bei der Ausschreibungen, die Reinigungsleistungen zum Inhalt haben, wird der Einsatz
umweltfreundlicher Reinigungsprodukte gefordert.
5.2.9. Strom/Gas
Bei dem Bezug von Strom/Gas erfolgt die Prüfung, ob Standort bezogen eine alternative
Energieversorgung wirtschaftlich ist.
Mit den Ausführungsbeschlüssen RBIV-1575/09 vom 22.04.2009 und RBV-817/11 vom
18.05.2011 wurde festgelegt, dass für den Einkauf von Strom ein erhöhter Anteil von
erneuerbarer Energie von mindestens 30% (2009) bzw. 50 % (2011) auszuschreiben ist.
Ebenso erfolgte mit dem Ausführungsbeschluss RBV-983/11 vom 12.10.2011 die Festlegung,
dass die Lieferung von Gas mit einem Anteil aus erneuerbaren Energien (Biogas) von
mindestens 3 % auszuschreiben ist.
5.3. Maßnahmen zur nachhaltige Beschaffung Im Bereich VOB im Einzelnen
Holzprodukte (FSC, PEFC)
Zum Einsatz von Holz bzw. Holzprodukten wird vom Amt für Stadtgrün und Gewässer ein
Zertifizierungsmerkmal zur nachhaltigen Forstwirtschaft in den Angebotsunterlagen gefordert.
Die Lieferscheine werden geprüft.
Im Straßen- und Brückenbau müssen Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung nach
FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein. Der Nachweis ist vom Auftragnehmer bei
Anlieferung auf der Baustelle durch die Vorlage eines Zertifikates oder eines
Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.4. Maßnahmen zur fairen Beschaffung/ ILO-Kernarbeitsnormen
5.4.1. Wahrung der ILO-Kernarbeitsnormen
Ein erster Schritt, sich mit fairer Beschaffung auf kommunaler Ebene auseinanderzusetzen
war der Beschluss (RBV-574/06) vom 26.04.2006 der Stadt Leipzig, wodurch verankert wurde,
dass bei Vergaben nur Produkte Anwendung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im
Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind
bzw. Produkte deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg
aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies betrifft vor allem Produkte wie
Sportartikel (Bälle, Kleidung und Spielwaren), Teppiche, Wohn- und Kleintextilien
(Dienstbekleidung), Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine, Produkte aus Holz,
Agrarprodukte, wie Kakao, Tee, Kaffee.
11
Dieser Ratsbeschluss wurde in die Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen,
Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen eingearbeitet.
Insoweit wird bei jedem Vergabeverfahren über Lieferungen und Leistungen gemäß
Vergabeordnung der Stadt Leipzig geprüft, ob es Produkte betrifft, die unter die ILOKonvention 182 über die schlimmsten Formen der ausbeuterischen Kinderarbeit fallen.
Wenn dies vorliegt, ist die „Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen
verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182“ Bestandteil der
Vergabeunterlagen und muss von den Bietern ausgefüllt und dem Angebot beigelegt werden.
Geeignete Artikel, die über ein anerkanntes Zertifikat bzw. Siegel (u.a. „Transfair“ Siegel)
verfügen, werden zum Teil bereits beschafft (Kaffee).
Bei jeder Ausschreibung über Bauleistungen ist die „Erklärung zur Einhaltung internationaler
Vereinbarungen gegen verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention
182“ Bestandteil der Vergabeunterlagen und wird von den Bietern zur Einhaltung durch
Unterschrift auf dem Angebotsschreiben bestätigt.
5.4.2. Fairtrade Town
Eine weitere Maßnahme, zu diesem Thema war die Kampagne Fairtrade Towns, die von
TransFair e.V. seit 2009 in Deutschland durchgeführt wird. Städte, Gemeinden und
Kommunen, ja ganze Landkreise können durch die Erfüllung mehrerer Kriterien eine Urkunde
als „Faire“ Stadt erhalten, wodurch sich ein breites Bündnis von Akteuren lokal für den Fairen
Handel ausspricht. Mehr als 130 Städte in Deutschland haben dies bisher getan. Dabei wird
auch gefordert, dass die Verwaltung der Stadt zumindest ein Teil ihrer Einkäufe mit fair
gehandelten Produkten deckt (mindestens Kaffee und noch ein weiteres Produkt des Fairen
Handels). Eine Fairtrade-Stadt ermöglicht Bürgern und Organisationen durch ihre täglichen
Kaufentscheidungen den Absatz von Fairtrade-Produkten zu erhöhen und damit zur
Verbesserung der Lebenssituation der Kleinbauern und Arbeiter in den Ländern des Südens
beizutragen.
5 Kriterien müssen in beliebiger Reihenfolge für den Titel erfüllt werden:
•
Unterstützung der Stadtverwaltung, d.h. es liegt ein Beschluss der Kommune vor, als
Stadt den Titel Fairtrade Stadt anzustreben.“; sowie ein Beschluss, dass bei allen
Ratssitzungen und im Büro des Bürgermeisters nur Fairtrade – Kaffee ausgeschenkt
wird,
•
eine Steuerungsgruppe organisiert die Aktivitäten,
•
Fairtrade-Produkte sind ausreichend erhältlich (für Leipzig: 82 Geschäfte, 41
Gastronomiebetriebe)“,
•
Schulen, Vereine und Kirchengemeinden machen mit,
•
lokale Medien berichten (mind. 4 Artikel pro Jahr)“.
Insoweit erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten der Steuerungsgruppe
Fairtrade Town und den lokalen Beteiligten, wobei eine Vielzahl von Aktivitäten die weitere
Steigerung der Akzeptanz erreichen sollen (vgl. http://www.fairtrade-leipzig.de/).
5.4.3. Benennung der Grenzen
Unabhängig von der Signalwirkung und Marktsensibilisierung muss den Beteiligten klar sein,
dass u.a. die Richtigkeit der Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gegen
ausbeuterische Kinderarbeit objektiv weder durch den Auftraggeber noch durch den
Auftragnehmer nicht bis zum letzten Glied nachprüfbar ist. Zum einen fehlen dem Auftraggeber
unabhängig von zur Verfügung stehenden Personalressourcen die rechtlichen Möglichkeiten
hier dezidiert nachzuforschen. Zum anderen ist es für die Auftragnehmer ebenso schwierig, die
Bezugskette bis zum “Ausgangsglied“ und den zugrundeliegenden Herstellungs- bzw.
12
Produktionsprozess unter vertretbaren Aufwand und globalen Marktbedingungen zu verfolgen.
Insoweit ist man im gewissen Maße, so vorhanden,
Eigenkontrollmechanismen der Zertifizierungsstellen beschränkt.
auf
die
jeweiligen
Ergänzend ist klarzustellen, dass insbesondere bei Dienstbekleidung verwendungsbezogen
nicht ausschließlich Waren mit Fairtradelogo´s beschafft werde können. Auf Grund der
speziellen Zusammensetzung und Produktionsketten sind derzeit gar keine bzw. nur bedingt
Fairtradelogo´s vorhanden.
6. Künftige bzw. weitere Maßnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen
Nachhaltige Beschaffung sollte als Prozess verstanden werden. Wichtig ist daher, ein klares
Signal an den Markt zu geben. Durch die stetig steigende Nutzung von international
anerkannten Zertifikaten und Siegeln für die zu beschaffenden Produkte und die weitere
Berücksichtigung von umweltrelevanten und sozialen Kriterien können die Anreize für den
(globalen) Markt weiter gestärkt werden. Insoweit ist auf der Auftraggeberseite eine weitere
Sensibilisierung erforderlich. Dazu gehört ein gemeinsames Agieren zwischen der Politik und
der Verwaltung verbunden mit der Akzeptanz, dass unter Umständen der Beschaffungsprozess
anfänglich mehr Kosten verursacht, sich aber mittel- bis langfristig als wirtschaftlicher darstellt.
6.1 Schulung/ Kommunikation
Die Aktionen der Stadt Leipzig in diesem Bereich sind auch innerhalb der Stadtverwaltung
transparent darzustellen. Nur durch ein einheitliches Handling bei gleichgelagerten Fällen und
einer umfassenden Akzeptanz kann der Vorbildfunktion Rechnung getragen werden.
Insoweit sind alle Leitungsebenen weiter zu sensibilisieren. Die Beschäftigten der
Stadtverwaltung sind bedarfsgerecht weiter konsequent zu schulen. Darüber hinaus sind die
bestehenden vergaberechtlichen Grundlagen sowie die Anpassungen und Umsetzungen in
städtische Regelungen einschließlich der aufgestellten Selbstverpflichtungen anschaulich
innerhalb der Verwaltung darzustellen und zu kommunizieren (u.a. über die VWI,
Mitarbeiterinformationen).
6.2 Erfahrungsaustausch
Der Erfahrungsaustausch mit anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts ist auszubauen
und zu verstärken.
Über die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung gewonnene weitere Anregungen sind
konstruktiv auf deren hiesige Umsetzbarkeit zu prüfen.
Ebenso sollten Ideen und Hinweise weiterer externer Partner (z.B. Arbeitsstelle Kommunen in
der Eine Welt/ Engagement-Global gGmbH, Sachsen Kauft fair, Fairwear Foundation, World
Fairtrade Organisation, lokaler Agenda 21-Prozess u.a.), sofern möglich, nutzbringend
adaptiert werden.
6.3. Berücksichtigung von Zertifikaten und Siegeln
Aufgrund der Tatsache, dass Eigenerklärungen aus rechtlichen und organisatorischen
Gründen so gut wie nicht zu überprüfen sind, sollten diese nur zur Anwendung kommen, wenn
(noch) keine anerkannten Siegel oder Zertifizierungen vorhanden sind. Bei Vorliegen von
geeigneten Produkten mit international anerkannten Zertifikaten bzw. Siegeln sind diese bei
den Zuschlagskriterien angemessen zu berücksichtigen oder deren Anforderungen in der
Leistungsbeschreibung zu fordern.
13
Das Ausschließen von ausbeuterischer Kinderarbeit kann beispielsweise auch über
Beschaffung nach Mitgliedschaften/Standards wie FLO (Fairtrade Labeling Association) oder
die Mitgliedschaft in einer Multisteakholderinitiative wie FWF (Fairwearfoundation), (FLA) Fair
Labour Association, ETI (Ethical Trading Initiative) sichergestellt werden.
Wichtige Grundsätze bei der Auswahl solcher Zertifizierungen sollten sein, dass für die
Mitgliedschaften/Standards folgende tragende Gesichtspunkte maßgebend sind/waren:
•
Unabhängigkeit (also keine reinen Bussiness-Initiativen)
•
Einsatz von wissenschaftl. Methoden der Überprüfung (z.B. Arbeiterinterviews außerhalb
der Fabrik)
•
Einbeziehung aller Beteiligten (Produzenten, Händler, Arbeiter, NGOs) – Multi-SteakholderAnsatz
Die Mitgliedschaft kann vergaberechtlich aber nicht zwingend gefordert werden. Mit der
Nichtmitgliedschaft kann per se nicht unterstellt werden, dass gegen ILO-Kernarbeitsnormen
verstoßen wird.
6.4 Intensivierung konkreter Einzelmaßnahmen
Die bereits unter 5.2. und 5.3 genannten Maßnahmen sind weiter zu intensivieren bzw. weiter
strikt umzusetzen, u.a. die Möglichkeiten auszuschöpfen, Lebenszykluskosten zu berechnen
und zu bewerten sowie auch unterhalb des Schwellenwertes Umweltkriterien und
Verbrauchsdaten in Anlehnung an die VgV angemessen bei der Wertung der Angebote zu
würdigen. Dies wird derzeit noch nicht in vollem Umfang berücksichtigt.
Dazu gehört ebenfalls, wie es bei vielen Beschaffungsprozessen bereits geübte Praxis ist, in
der Phase der Bedarfsanalyse zunächst noch einmal die bisherigen und geplanten
Beschaffungen auf :
1. Notwendigkeit (besteht der Bedarf noch, in dieser Form, ...)
2. Alternativen in der Beschaffungsform (gibt es Alternativen bezogen z.B. auf
umweltbezogene Eigenschaften, gibt es Alternativen in der Beschaffungsform an sich
wie Miete statt Kauf)
3. Möglichkeit der regionalen Beschaffung (soweit sich dies vergaberechtlich aus dem
Beschaffungsvorgang ableiten lässt)
zu prüfen.
Der Einsatz neuerer Umwelttechniken (z.B. Euro 6, Ad Blue) ist auch bei Spezialfahrzeugen
ergebnisoffen
zu
prüfen.
Sofern
nicht
dadurch
der
Einsatzzweck
des
Beschaffungsgegenstandes beeinträchtigt wird, sollte den neuen Umwelttechniken der
Vorrang eingeräumt werden.
Weitere Beschaffungsbeschränkungen von Lieferungen und Leistungen sind zu prüfen und
könnten beispielsweise sein:
•
Mindestanforderungen an die Bereifung (EU-Reifenlabel)
•
eingeschränkte Verwendung von Laubbläser (Vermeidung von Emissionen, Verringerung
von Verbrauchskosten)
•
Nichtverwendung von Produkten, deren Transportverpackungen aus Karton nicht
mindestens 80 Prozent (Masse) recyceltes Material enthalten,
•
eingeschränkte Verwendung bestimmter Beschichtungen bzw. Holzschutzmittel
•
Berücksichtigung von Fairtradeprodukten bei Cateringleistungen
14
Weitere Beschaffungsbeschränkungen bzw. Maßnahmen im Bereich Bauleistungen könnten
sein:
•
energetische Sanierung der vorhandenen Bausubstanz oder Neubau, vgl. Energie- und
Klimaschutzprogramm 2014-2020
6.5. Vorgaben an Architekten und Planer
Bei anstehenden Bauvorhaben sollten einheitlichen Vorgaben
Nachhaltigkeitsaspekten (vgl. § 6 Abs. 5 VOF) vorgegeben werden.
zu
Umwelt-
und
6.6. Eigenbetriebe
Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass das Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und
nachhaltigen Beschaffung entsprechend berücksichtigt wird.
6.7 Beteiligungsgesellschaften
Die Gremienvertreter der Stadtverwaltung regen die Aufstellung und Verfolgung ähnlicher
Nachhaltigkeitsstrategien in den Beteiligungsunternehmen an. Im Rahmen der Schulungen
von Aufsichtsräten wird für eine Unterstützung von Nachhaltigkeitsstrategien, als Ziele der
Stadt Leipzig, geworben.
7. Partner
u.a.
•
•
•
•
•
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
Umweltbundesamt
Steuerungsgruppe Fairtrade Town
Arbeitsstelle Kommunen in der Eine Welt / Engagement-Global gGmbH
Sachsen Kauft fair/ Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e.V. (ENS)
8. Berichterstattung
Im Rahmen des Vergabeberichts der Stadt Leipzig (alle 2 Jahre) erfolgt eine Berichterstattung zu
den laufenden und neu eingeleiteten Maßnahmen der Verwaltung.
9. Informationsquellen
9.1 Rechtsgrundlagen
➔ GWB
➔ VgV
➔ VOB
➔ VOL
➔ VOF
➔ SächsVergabeG
➔ Vergabeordnung
➔ DA Beschaffungsordnung
➔ DA 10/2009
➔ RBV-1496/13
➔ RBV-574/06
15
9.2. Internetauftritte
➔ Http://www.umweltbundesamt.de/produkte/beschaffung/ien
➔ Http://www.nachhaltige-beschaffung.info/de/home/home_node.html
➔ Http://kmu.kompass-nachhaltigkeit.de
➔ Http://www.bmelv.de/shareddocs/pressemitteilungen/2013/199-bl-leitfaden-nachhaltigebeschaffung.html
➔ Http://www.hessen-nachhaltig.de/web/nachhaltige-beschaffung
➔ Http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/
➔ Http://www.buy-smart.info/german
➔ http://www.fairebeschaffung.at/media/common/uploads/download/europaische-beispielesozial-fairer-beschaffung-von-arbeitsbekleidung/BPG_SoFair_Bekleidung4.pdf
➔ http://www.fairtrade-deutschland.de/
➔
http://www.service-eine-welt.de/beschaffungswesen/beschaffungswesen-start.htm
Die Benennung einzelner Internetauftritte versteht sich nicht als abschließende Aufzählung
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