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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000487.pdf
Größe
211 kB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:23

Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. DS-00029/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Vergabegremium VOF Information zur Kenntnis Dienstberatung des Oberbürgermeisters 22.07.2014 Beschlussfassung Vergabegremium VOL 01.09.2014 Information zur Kenntnis Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 02.09.2014 Information zur Kenntnis Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 02.09.2014 Information zur Kenntnis Vergabegremium VOB 04.09.2014 Information zur Kenntnis Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 09.09.2014 Information zur Kenntnis Fachausschuss Umwelt und Ordnung 09.09.2014 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 17.09.2014 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung (eRis: DS V/3966) Beschluss: Die Ratsversammlung nimmt das Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung zur Kenntnis. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Seite 1/3 Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat nein ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Deckblatt eRIS Sachverhalt Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung Seite 2/3 RV Information zur Ratsversammlung am 17.09.2014 Drucksache Nr. V/3966 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig Eingereicht von In folgende Ausschüsse zur Kenntnis: Dezernat Allgemeine Verwaltung FA Stadtentwicklung und Bau FA Wirtschaft und Arbeit FA Allgemeine Verwaltung FA Umwelt und Ordnung Vergabegremien VOB, VOL, VOF Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung Information Stadt Leipzig 01.5/035/07.04 Die Ratsversammlung nimmt das Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung zur Kenntnis. nein Finanzielle Auswirkungen wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Einzahlungen Finanzhaushalt Auszahlungen von bis                                                 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Einsparungen Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen von bis                                                                   Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr. Beschluss des Stadtrates Nr. wo veranschlagt                         Stadt Leipzig 01.15/016/01.12                         wenn ja, Höhe in EUR (jährlich)                               ▼ PSP-Element                               Vorgesehener Stellenabbau: relevant relevant             ▼ wo veranschlagt nein Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.       ▼ PSP-Element nein Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Höhe in EUR ▼ wenn ja,       ▼ nicht relevant nicht relevant Begründung Der Stadtrat der Stadt Leipzig hat mit Beschluss (RBV-1496/13) vom 23.01.2013 festgelegt, dass die Stadt Leipzig sich das Ziel setzt, bei der Beschaffung von Produkten, die aus Nicht-EU Ländern importiert werden (z. B. Kaffee, Schnittblumen, Steine) verstärkt darauf hinzuwirken, dass international anerkannte Zertifikate bzw. Siegel (u.a. „Transfair“ Siegel) vorzuweisen sind, um dem Verlust von Regenwäldern, Biodiversität und der Ausbeutung von Arbeitskräften zu begegnen. Zur Umsetzung soll ein Konzept erarbeitet werden, welches sich an den Empfehlungen der „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums der Inneren orientiert. Federführend durch das Dezernat für Allgemeine Verwaltung (Hauptamt) unter Beteiligung des Dezernates für Umwelt, Ordnung, Sport (Steuerungsgruppe Fairtrade Town) und des Dezernates für Stadtentwicklung und Bau wurde o.g. Konzept erarbeitet. Dabei wurde der Ansatz verfolgt, ein (Gesamt-) Konzept zur fairen und nachhaltigen Beschaffung zu erstellen, wobei aber auch die europarechtlichen bzw. nationalen Vorgaben zu beachten waren. Dieses Konzept ist als eine Art Leitfaden zu verstehen, welches die bisherigen Aktivitäten er Stadt Leipzig darstellt und künftige Möglichkeiten für Vergaben aufzeigt. Eine gewisse flexible Handhabung unter Berücksichtigung des spezifischen jeweiligen Einzelfalls muss den Beschaffungsstellen noch möglich sein, ohne dabei natürlich die Grundziele aus den Augen zu verlieren. Ein wesentlicher Faktor ist dabei auch der sich ständig verändernde Markt. Es wird zu Beginn des Konzeptes Sinn und Zweck nebst einschlägiger Begrifflichkeiten vorangestellt. Dem schließt sich die Benennung der gesetzlichen wie derzeitigen städtischen Regelungen an. Nachfolgend werden die gegenwärtigen Maßnahmen zur nachhaltigen Beschaffung VOL/ VOB bzw. zur fairen Beschaffung/ ILO-Kernarbeitsnormen benannt und die möglichen künftigen Maßnahmen zur Erreichung der vorgenannten Zielsetzungen aufgeführt. Abschließend werden mögliche Partner, Informationsquellen und die vorgesehene Berichterstattung benannt. Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 2. Erläuterung zur fairen und nachhaltigen Beschaffung 2.1 Definition nachhaltige Beschaffung 2.2. Definition faire Beschaffung 3. Zielsetzung 4. vergaberechtliche Grundlagen 4.1. ILO-Konvention 182 4.2. Richtlinie 2004/17/EG und Richtlinie 2004/18/EG 4.3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 4.4. Vergabeverordnung (VgV) 4.5. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) 4.6. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) 4.7. Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) 4.8. Sächsisches Vergabegesetz 5. Arbeitsstand zur Erreichung der Zielsetzungen 5.1. Anpassung und Umsetzung in städtische Regelungen 5.1.1 Vergabeordnung 5.1.2. DA - Beschaffungsordnung der Stadt Leipzig für Lieferungen und Leistungen 5.1.3. DA 10/2009 (Verwendung von alterungsbeständigem Papier sowie Umwelt- und Recyclingpapier) 5.1.4. RBV-563/10 vom 18.11.2010 Fairtrade Towns 5.1.5. RBV-1496/13 vom 23.01.2013 Faire Beschaffung in der Stadt Leipzig 5.1.6. European Energy Award (RBIV-1137/08) 5.1.7. Luftreinhalteplan 5.2. Maßnahmen zur nachhaltigen Beschaffung im Bereich VOL im Einzelnen 5.2.1. Kfz 5.2.2. Papier (FSC, Recycling) 5.2.3. Publikationen 5.2.4. Büroartikel 5.2.5. Multifunktionsgeräte 5.2.6. Leuchtmitteln (energiesparende Alternativen) 5.2.7. PC-Technik nebst Zubehör für Fachkabinette der Schulen 5.2.8. inhaltlich wie technische Vorgaben bei DL 5.2.9. Strom/Gas 5.3. Maßnahmen zur nachhaltige Beschaffung Im Bereich VOB im Einzelnen 5.4. Maßnahmen zur fairen Beschaffung/ ILO-Kernarbeitsnormen 5.4.1. Wahrung der ILO-Kernarbeitsnormen 5.4.2. Fairtrade Town 5.4.3. Benennung der Grenzen 6. Künftige bzw. weitere Maßnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen 6.1 Schulung/ Kommunikation 6.2 Erfahrungsaustausch 6.3. Berücksichtigung von Zertifikaten und Siegeln 6.4. Intensivierung konkreter Einzelmaßnahmen 6.5. Vorgaben an Architekten und Planer 6.6. Eigenbetriebe 6.7 Beteiligungsgesellschaften 7. Partner 8. Berichterstattung 9. Informationsquellen 9.1 Rechtsgrundlagen 9.2. Internetauftritte Seite 3 4 4 5 5 5 5 5 5 5 6 6 6 7 7 7 7 7 7 7 8 8 8 8 9 9 9 9 9 10 10 10 10 10 11 11 11 11 11 11 11 12 12 13 13 13 13 13 13 14 14 14 14 15 15 15 15 Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung* 1. Vorbemerkung Die öffentliche Verwaltung kann mit ihrer enormen Marktmacht bei der Auftragsvergabe einen bedeutsamen Beitrag für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung nicht nur in Entwicklungsländern leisten, indem sie, soweit vorhanden und rechtlich möglich, umweltverträgliche und fair gehandelte Produkte bzw. Materialien sowie umweltschonende Verfahren bei der Erfüllung von Leistungen konsequent bevorzugt. Hierdurch setzt der öffentliche Auftraggeber Anreize für Innovationen in zahlreichen Produkt- und Dienstleistungsbereichen, welche die Nutzung von langlebigen, energieeffizienten Produkten fördern, die Klima, Umwelt und Gesundheit schonen. Gleichwohl die Anschaffungskosten ggf. vergleichsweise höher sind, können diese aber auf die Nutzungsjahre gesehen, die wirtschaftlichere Variante sein. Aber auch eine mögliche Vorreiterrolle und eine damit verbundene Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und ein weiterer Imagegewinn spielen eine nicht untergeordnete Rolle. Gehen öffentlich-rechtliche Akteure mit gutem Beispiel voran, so hat dieses Verhalten Signalwirkung für andere Beteiligte. Durch eine steigende Anzahl von umweltbewussten Verbrauchern und Unternehmen kann sich eine Zunahme der Nachfrage an umweltfreundlichen Produkten ergeben, verbunden mit einer weiteren Sensibilisierung des Marktes. Diesem Ansinnen folgend hat der Stadtrat der Stadt Leipzig mit Beschluss (RBV-1496/13) vom 23.01.2013 beschlossen, dass die Stadt Leipzig sich das Ziel setzt, bei der Beschaffung von Produkten, die aus Nicht-EU Ländern importiert werden (z. B. Kaffee, Schnittblumen, Steine) darauf verstärkt hinzuwirken, dass international anerkannte Zertifikate bzw. Siegel (u.a. „Transfair“ Siegel) vorzuweisen sind, um dem Verlust von Regenwäldern, Biodiversität und der Ausbeutung von Arbeitskräften zu begegnen. Zur Umsetzung soll ein Konzept erarbeitet werden, welches sich an den Empfehlungen der „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums der Inneren orientiert. Bereits am 26.04.2006 wurde durch den Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossen (RBV-574/06), dass bei Vergaben nur Produkte Anwendung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies betrifft vor allem Produkte wie Sportartikel (Bälle, Kleidung und Spielwaren), Teppiche, Wohn- und Kleintextilien (Dienstbekleidung), Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine, Produkte aus Holz, Agrarprodukte, wie Kakao, Tee, Kaffee. Dieses Konzept soll alle bisherigen Maßnahmen auf diesem Gebiet bündeln und als Leitfaden zur Umsetzung des o.g. Ratsbeschlusses (RBV-1496/13) vom 23.01.2013 dienen. Es soll insbesondere den Beschäftigten der Beschaffungsstellen eine Hilfestellung für eine nachhaltige und faire Beschaffung sein. Ausgehend von dem Istzustand werden mögliche Ziele und weitere Aktivitäten und Schritte aufgezeigt und ein Ausblick gegeben, welche weiteren Optionen sich mittelfristig und langfristig ergeben können. Zum anderen kann hierdurch potentiellen Lieferanten und Vertragspartnern die Ausrichtung des Beschaffungswesens der Stadt Leipzig verdeutlicht werden. * Für die Erstellung dieses Konzeptes/ Leitfadens wurde auf eine Reihe von anderen bereits veröffentlichten Materialien zurückgegriffen und auf Leipzig adaptiert. Darüber hinaus sollte Vorgenanntes nicht als abschließendes Diktum verstanden werden. 3 2. Erläuterung zur fairen und nachhaltigen Beschaffung Zur Verdeutlichung der Ziele und Intentionen eines solchen Konzeptes/ Leitfadens sollen vorab einige Begrifflichkeiten definiert bzw. erläutert werden. 2.1 Definition nachhaltige Beschaffung Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet die Bedürfnisse der heutigen Zeit so zu befriedigen, dass nachfolgende Generationen ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches System vorfinden und somit dieselbe Möglichkeit haben, ihre Bedürfnisse zu befriedigen (Generationengerechtigkeit). Will man in diesem Sachzusammenhang die nachhaltige Beschaffung weiter in Themenschwerpunkte untersetzen, so kommen hierfür ökonomische, ökologische und soziale Aspekte in Betracht. Ökonomie kann als Mittelstandsförderung durch mittelstandsfreundliche Auftragsvergabe, insbesondere durch eine losweise Vergabe verstanden werden. Denn zu den Gesichtspunkten nachhaltiger Beschaffung gehört, die mittelstandsfreundliche Auftragsvergabe, deren Hauptanwendungsfall die losweise Vergabe ist. In § 97 Abs. 3 GWB hat die losweise Vergabe bei EU-weiten Auftragsvergaben inzwischen den Charakter der Regel erhalten, von der abzuweichen eine Begründungspflicht auslöst. Auch unterhalb der Schwelle ist die losweise Vergabe statuiert (vgl. § 5 Abs. 2 VOB/A, § 2 Abs. 2 VOL/A). Mit der Beachtung ökologischer Aspekte ist die Berücksichtigung umweltbezogener Aspekte bei Energie verbrauchenden Produkten und Dienstleistungen hinsichtlich der energieeffizienteren Lösung zu verstehen. So ist bei der Beschaffung dieser Leistungen auch der Energieverbrauch in der Nutzungsphase zu berücksichtigen. Daneben sind zur angemessenen Beachtung von Umweltschutz- und insbesondere Energieeffizienzaspekten die Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel, des Europäischen Umweltzeichens, des Energy Star oder vergleichbarer Energieund Umweltzeichen sowie das Lebenszykluskostenprinzip zu berücksichtigen. Unter Lebenszykluskosten versteht man dabei die Summe aller Kosten, die während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts (d. h. während Herstellung, Nutzung und Entsorgung) von einem oder mehreren Akteuren getragen werden. Dazu zählen neben dem Anschaffungspreis beispielsweise Kosten für Energie- und Wasserverbrauch, Kosten für den Verbrauch von Hilfs- und Betriebsstoffen (z. B. Tonerkartuschen, Reinigungsmittel, Wasser, Benzinverbrauch) sowie die Aufwendungen zur Entsorgung des Produkts. Neben der Berücksichtigung der Einsparung direkter Folgekosten (z.B. geringe Energie-, Heizund Wasserkosten, langlebigere Produkte) kann auch die Einsparung indirekter Folgekosten (z.B. erhöhte Personalkosten wegen erhöhtem Krankenstand infolge des Einsatzes schadstoffbelasteter Materialien bzw. lärmintensiver Maschinen) ggf. die anfallenden Mehrkosten für umweltfreundliche Produkte relativieren. Ebenso sind externe Umweltkosten, d.h. solche Kosten, die der Gesellschaft oder Dritten durch Umweltbeeinträchtigungen entstehen, ohne sich in der betrieblichen Kostenrechnung des Verursachers niederzuschlagen nicht von unerheblicher Bedeutung. Der Berücksichtigung von indirekten Folgekosten und externer Umweltkosten stehen aber Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Ursachen- und Wirkungszusammenhänge sowie in der Quantifizierung einer möglichen Kostenentlastung einerseits und von methodischen Unsicherheiten bei der Quantifizierung oder finanziellen Bewertung andererseits gegenüber. 4 Bei sozialen Aspekte spielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge z.B. die Entgelthöhe (Tarifentlohnung) sowie die Beachtung von Mindestanforderungen an Arbeitsbedingungen eine Rolle. 2.2. Definition faire Beschaffung Der Faire Handel als Teil der nachhaltigen Beschaffung trägt dazu bei, ungerechte und unmenschliche Arbeitsbedingungen in vielen Regionen unserer Erde zu beseitigen und Zukunftsperspektiven für die ProduzentInnen zu eröffnen. Er definiert sich als „eine Handelspartnerschaft, die auf Dialog, Transparenz und Respekt beruht und nach mehr Gerechtigkeit im internationalen Handel strebt. Durch bessere Handelsbedingungen und die Sicherung sozialer Rechte für benachteiligte ProduzentInnnen und ArbeiterInnen insbesondere in den Ländern des Südens - leistet der Faire Handel einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung. Fair-Handels-Organisationen engagieren sich (gemeinsam mit den VerbraucherInnen) für die Unterstützung der ProduzentInnen, die Bewusstseinsbildung sowie die Kampagnenarbeit zur Veränderung der Regeln und der Praxis des konventionellen Welthandels". (Offizielle Definition der internationalen Dachorganisationen des Fairen Handels FLO e.V., WFTO und EFTA) 3. Zielsetzung Zum einen sind die Beschaffungsvorgänge anhand des durch die Stadtverwaltung ermittelten Bedarfes im Hinblick auf den jeweiligen Aufgabenerfüllung vorrangig an ökologischen und sozialen Bedingungen unter Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen Ressourcen auszurichten. Zum anderen ist, soweit vorhanden, bei Ausschreibungen von Produkten, die aus Nicht-EU Ländern importiert werden (z. B. Kaffee, Schnittblumen, Steine) verstärkt darauf hinzuwirken, dass international anerkannte Zertifikate bzw. Siegel (u.a. „Transfair“ Siegel) vorzuweisen sind. 4. vergaberechtliche Grundlagen Im Folgenden werden die einschlägigen vergaberechtlichen Grundlagen (International, EU, Bund, Sachsen) für eine faire und nachhaltige Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen dargestellt: 4.1. ILO-Konvention 182 Die Konvention Nr. 182 als Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit 1999. 4.2. EG-Richtlinien Die zwei Vergaberechtsrichtlinien der EG (Richtlinien 2004/17/EG und Richtlinie 2004/18/EG) wurden weitestgehend in deutsches Recht umgesetzt, so dass auf deren weitere textliche Erwähnung an dieser Stelle verzichtet wird. Die am 17.04.2014 in Kraft getretenen Richtlinien 2014/23/EG und 2014/24/EG bedürfen noch der Umsetzung in deutsches Recht. Erst danach ist eine Berücksichtigung diesbezüglich getroffener Regelungen möglich. 5 4.3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberecht vom 20.04.2009 können gemäß § 97 Abs. 4 GWB für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. 4.4. Vergabeverordnung (VgV) Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 14. März 2012 wurden neue klare Regelungen mit der Neufassung des § 4 VGV geregelt. So wurden im § 4 und § 6 VGV Regelungen zur Beachtung von Energieverbrauch und Umweltauswirkungen normiert 4.5. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) In § 8 EG Abs. 5 der VOL/A wird die Möglichkeit eröffnet, beim Vorschreiben von Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen die Spezifikationen zu verwenden, die in europäischen, multinationalen oder anderen Umweltzeichen definiert sind. Gemäß § 16 Abs. 8 VOL/A bzw. § 19 EG Abs. 9 VOL/A berücksichtigen die Auftraggeber bei der Entscheidung über den Zuschlag verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien, wie beispielsweise Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebskosten, Lebenszykluskosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Lieferungs- oder Ausführungsfrist. 4.6. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) Schreibt der Auftraggeber Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen vor, kann er gemäß § 7 Abs. 7 VOB/A die Spezifikationen verwenden, die in europäischen, multinationalen oder anderen Umweltzeichen definiert sind Nach § 16 Abs. 6 VOB/A kommen nur solche Angebote in die engere Wahl , die unter Berücksichtigung rationellen Baubetriebs und sparsamer Wirtschaftsführung eine einwandfreie Ausführung einschließlich Haftung für Mängelansprüche erwarten lassen. Unter diesen Angeboten soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Oberhalb der Schwelle kann der Auftraggeber im Rahmen des § 6 Abs. 9 EG VOB/A (Teilnehmer am Wettbewerb) zusätzlich Angaben über Umweltmanagementverfahren verlangen, die der Bewerber oder Bieter bei der Ausführung des Auftrages gegebenenfalls anwenden soll. Wie im Unterschwellenbereich kann der Auftragsgeber auch oberhalb der Schwelle gemäß § 7 Abs. 7 EG VOB/A Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen verwenden und gemäß § 16 Abs. 7 EG VOB/A bei den Zuschlagskriterien beispielsweise Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist berücksichtigen. 6 Diese Zuschlagskriterien sind durch den Auftraggeber in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass sie von allen am Vergabeverfahren Beteiligten in gleicher Weise verstanden werden können und für den Bewerber transparent ist, wie der Auftraggeber die eingehenden Angebote bewerten will (ggf. Wertungsmatrix). 4.7. Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) In § 6 Abs. 5 VOF wird ebenfalls die Möglichkeit eröffnet, beim Vorschreiben von Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen die Spezifikationen zu verwenden, die in europäischen, multinationalen oder anderen Umweltzeichen definiert sind. 4.8. Sächsisches Vergabegesetz Im Sächsischen Vergabegesetz erfolgt keine gesonderte Erwähnung über die Beachtung von Umweltkriterien und dergleichen. Vielmehr wird in § 5 lediglich normiert, dass der Zuschlag auf unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen ist. Das heißt aber nicht, dass deren Berücksichtigung im Beschaffungsprozess ausgeschlossen ist. Der Gesetzgeber hat lediglich auf eine gesonderte landesrechtliche Erwähnung verzichtet. 5. Arbeitsstand zur Erreichung der Zielsetzungen 5.1. Anpassung und Umsetzung in städtische Regelungen 5.1.1 Vergabeordnung Gemäß Punkt 8 der Vergabeordnung der Stadt Leipzig ist der Zuschlag unter Berücksichtigung der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen benannten Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Bei der Vergabe von Aufträgen mit Umweltrelevanz sind die Hinweise und Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung unter www.beschaffung-info.de zu berücksichtigen. Bei Produktgruppen, für die das RAL-Umweltzeichen „Blauer Engel“ existiert, sind vorzugsweise solche Produkte zu beschaffen, die die Kriterien des Umweltzeichens erfüllen. Berücksichtigung bei der Vergabe von Aufträgen finden nur Produkte (vgl. RBIV-574/06 vom 26.04.2006), die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies können Produkte wie: - Sportartikel (Bälle, Kleidung und Spielwaren) - Teppiche, Wohn- und Kleintextilien (Dienstbekleidung) - Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine - Produkte aus Holz - Agrarprodukte, wie Kakao, Tee, Kaffee u.a. sein. Bei der Beschaffung von Holzprodukten als Bestandteil von Bauleistungen wird grundsätzlich entsprechend dem Vergabehandbuch des Bundes (ZVB/E-StB 2011) eine Zertifizierung nach FSC/PEFC oder gleichwertig gefordert. 7 Weitere Ausnahme- sowie Präferenzregelungen entsprechend gesetzlicher Regelungen oder spezifischer städtischer Regelungen sind zu beachten. 5.1.2. DA - Beschaffungsordnung der Stadt Leipzig für Lieferungen und Leistungen (Entwurf) Gemäß Punkt 3.4.3 sind bei Vergaben mit Umweltrelevanz die Hinweise und Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung unter www.beschaffung-info.de zu berücksichtigen. Bei Produktgruppen, für die das RAL-Umweltzeichen „Blauer Engel“ existiert, sind vorzugsweise solche Produkte zu beschaffen, welche die Kriterien des Umweltzeichens erfüllen. Bei Produkten, die mit ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sein könnten wie: - Sportartikel (Bälle, Kleidung und Spielwaren) - Teppiche, Wohn- und Kleintextilien (Dienstbekleidung) - Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine - Produkte aus Holz - Agrarprodukte, wie Kakao, Tee, Kaffee u.a. ist das Formblatt „Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182” (Anlage 2 zur Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen) den Vergabeunterlagen beizufügen. Die Vorgaben und Grundsätze zur fairen Beschaffung sind soweit möglich und zutreffend zu berücksichtigen unter Nutzung der Internetplattform der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung unter www.nachhaltige-beschaffung.info. 5.1.3. DA 10/2009 (Verwendung von alterungsbeständigem Papier sowie Umwelt- und Recyclingpapier) Gemäß 3 Regelungsgehalt, Teil A sind für alle Unterlagen, die kein Archivgut sind, Recyclingpapiere einzusetzen, die mit dem Umweltzeichen („Der Blaue Engel - weil aus 100% Altpapier“) zertifiziert sind. Im Übrigen ist ein sparsamer Umgang mit Papier nachhaltiger für den Umweltschutz als der Einsatz von Recyclingpapier. So sollten unnötige Ausdrucke und das Anfertigen von Kopien unterbleiben. Darüber hinaus legen die allgemeinen Richtlinien und Rahmenbedingungen zum Einsatz von Druckern und Kopiertechnik in der Stadt Leipzig (Drucksache Nr. IV/4343) von Juli 2009 für die Verwaltung verbindlich fest, dass für alle Geräteklassen, die über eine Duplexfunktion verfügen, als Standardvoreinstellung „Duplex“ zu verwenden ist. 5.1.4. RBV-563/10 vom 18.11.2010 Fairtrade Towns Mit Beschluss vom 18.11.2010 hat die Stadt Leipzig beschlossen, sich als Stadt Leipzig um den Titel "Fairtrade Town" zu bewerben. Bereits am 26.09.2011 konnte die Auszeichnung für Leipzig als Fairtrade-Stadt durch den Oberbürgermeister entgegengenommen werden. Am 13.09.2013 wurde die Auszeichnung "Fairtrade Town" erneut verliehen. 8 5.1.5. RBV-1496/13 vom 23.01.2013 Faire Beschaffung in der Stadt Leipzig Mit Beschluss vom 23.01.2013 hat die Stadt Leipzig beschlossen, dass sich die „Fair Trade“ Stadt Leipzig das Ziel setzt, bei der Beschaffung von Produkten, die aus Nicht-EU Ländern importiert werden (z. B. Kaffee, Schnittblumen, Steine) darauf verstärkt hinzuwirken, dass international anerkannte Zertifikate bzw. Siegel (u.a. „Transfair“ Siegel) vorzuweisen sind, um dem Verlust von Regenwäldern, Biodiversität und der Ausbeutung von Arbeitskräften zu begegnen. 5.1.6. European Energy Award (RBIV-1137/08) Die Stadt Leipzig entschied sich, im Jahr 2008 am European Energy Award teilzunehmen. Im Jahr 2011 erfolgte die Zertifizierung mit dem European Energy Award (eea). Zur Zeit wird an der weiteren Zertifizierung für 2014-2020 gearbeitet. 5.1.7. Luftreinhalteplan Der im Dezember 2009 (19.12.2009) in Kraft getretene Luftreinhalteplan enthält 48 Maßnahmen, die an verschiedenen Adressaten der Luftverschmutzung ausgerichtet sind. Zentrale Bestimmung des Luftreinhalteplans war die Einführung einer Umweltzone zum 1. März 2011, mit deren Wirken bereits eine signifikante Abnahme der besonders toxischen Partikel erzielt wurde. Die konsequente Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans bewirkt eine Verbesserung der lufthygienischen Verhältnisse und damit Aufwertung der Lebensqualität. Feinstaub und Stickstoffdioxid gefährden die Gesundheit. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen deshalb vor allem dem Umwelt- und Gesundheitsschutz. Entsprechend des Luftreinhalteplanes wird als eine langfristig angestrebte Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität angestrebt, den städtischen Fuhrpark mittelfristig auf 120 g CO2/km und langfristig auf 90 g CO2/km Emissionen auszurichten. Neben der Minderung des CO2-Ausstoßes ist der Fuhrpark auf moderne kraftstoffsparende Motoren umzustellen. Mit dem Ausführungsbeschluss (RBV-1030/11) vom 17.11.2011 wurden zum Kauf von (Klein-) Transportern als Dienstkraftfahrzeuge für die Stadt Leipzig Grenzwerte für den zulässigen Kohlendioxidausstoß festgelegt. Für den Fuhrpark wurden Elektroautos angeschafft. Mit der erfolgreichen Ausschreibung des sogenannten Carsharings können die städtischen Beschäftigten des weiteren auf diesen Fahrzeugpool zurückgreifen. Darüber hinaus stehen den städtischen Beschäftigten über 80 Dienstfahrräder zur Verfügung. 5.2. Maßnahmen zur nachhaltigen Beschaffung im Bereich VOL im Einzelnen Die Umweltrelevanz wird bei jedem Vergabeverfahren geprüft auf Grundlage der Hinweise und Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung. Dazu werden insbesondere die auf der Web-Seite des Umweltbundesamtes veröffentlichten Produktinformationen sowie die Informationen und Leitfäden der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung genutzt und das Ergebnis in der Vergabeakte dokumentiert. 5.2.1. Kfz Der Entscheidung, ob und welches Fahrzeug beschafft werden soll, ist folgende Prüfungsreihenfolge soweit einschlägig voran zu stellen. • Prüfung, ob und welches Fahrzeug tatsächlich benötigt wird, d.h. bestehen z.B. sonstige Alternativen wie das Nutzen des Carsharing, Dienst- und Botengänge könnten minimiert/optimiert werden bzw. die ÖPNV-Nutzung ist zu forcieren, • Prüfung, ob alternative Antriebsformen (Elektro, Hybrid...) sinnvoll sind, 9 • • • Prüfung, welche Umwelttechnik (Euro 6 etc.) gefordert werden kann/muss, Beachtung von Prioritäten bzgl. der Ersatzbeschaffung im Hinblick auf die Umweltzone, Prüfung der Berücksichtigung von Umweltkriterien (vgl. VgV), Bei der Beschaffung von KfZ werden bei den Zuschlagskriterien die Verbrauchsdaten (Berücksichtigung von Umweltkriterien bzw. von Lebenszykluskosten) entsprechend gewürdigt. Dabei werden oberhalb des Schwellenwertes die gemäß § 4 Absatz 7 VgV genannten Faktoren 1.-5., soweit keine Ausnahmetatbestände gemäß Absatz 10 vorliegen, ausnahmslos gefordert und berücksichtigt. 5.2.2. Papier (FSC, Recycling) Gemäß DA 10/2009 werden zum Großteil in der Stadt Leipzig bei Ausschreibungen für die Lieferung von Multifunktionspapier nur recycelte Produkte zugelassen. Das angebotene Recyclingpapier muss den Kriterien der RAL-UZ 14 (Umweltzeichen „Blauer Engel“) oder gleichwertig entsprechen. Insoweit gelang es der Stadtverwaltung Leipzig im Rahmen des Papieratlas-Städtewettbewerb 2011 zum „Aufsteiger des Jahres 2011“ ernannt zu werden. Gemäß dem Papieratlas 2013 liegt die Stadt Leipzig im Gesamtverbrauch von Büropapier bei 94,19 % verwendetem Recyclingpapier. Ausnahmen gelten für alle Akten, die in den Teilaktenplänen mit A oder U gekennzeichnet sind. Hierfür ist durch den verantwortlichen Beschäftigten alterungsbeständiges Papier nach DIN ISO 9706 einzusetzen. Gleichwohl wird bei diesbezüglichen Ausschreibungen aber das FSCZertifikat eingefordert. Der Papierverbrauch wird weiter dadurch gesenkt, dass die elektronisch Ratsarbeit eingeführt wird. 5.2.3. Publikationen Bei der Fertigung von Publikationen wird zum Teil auch schon auf FSC-zertifizierte Papiere zurückgegriffen. 5.2.4. Büroartikel Sofern vorhanden werden bei der Beschaffung von Büroartikeln Kriterien nach Zertifizierung mit dem RAL-Umweltzeichen „Blauer Engel“ gefordert. Bei PP/PE-Produkten (u.a. Stehordner, Briefablage, Papierkörbe) wird, sofern möglich, die Verwendung von Recyclingmaterialien (RAL-UZ 30a) gefordert. Ferner werden vorrangig Mehrwegschreibgeräte, Tinten auf Wasserbasis bzw. lösungsmittelfreie und PVC-freie Leime beschafft. Es ist festzuhalten, dass bei der Beschaffung von Büroartikeln generell Wiederverwertbarkeit und Langlebigkeit bzw. „Wiederbefüllungssysteme“ gesetzt wird. auf 5.2.5. Multifunktionsgeräte Bei der Beschaffung von Multifunktionsgeräten erfolgt bei den Zuschlagskriterien eine entsprechende Würdigung der Verbrauchsdaten bzw. der Energieeffizienz und des Lärmes. 10 5.2.6. Leuchtmitteln (energiesparende Alternativen) Bei der Beschaffung von Leuchtmitteln werden bei den Zuschlagskriterien die Verbrauchsdaten bzw. die Energieeffizienz und der Langlebigkeit entsprechend gewürdigt. Zuvor wird geprüft, welche energiesparende Alternativen der Vorrang einzuräumen ist. 5.2.7. PC-Technik nebst Zubehör für Fachkabinette der Schulen Die ausgeschriebenen PC´s müssen grundsätzlich die Kriterien des RAL-Umweltzeichens „Blauer Engel“ erfüllen. 5.2.8. inhaltlich wie technische Vorgaben bei DL Bei der Ausschreibungen, die Reinigungsleistungen zum Inhalt haben, wird der Einsatz umweltfreundlicher Reinigungsprodukte gefordert. 5.2.9. Strom/Gas Bei dem Bezug von Strom/Gas erfolgt die Prüfung, ob Standort bezogen eine alternative Energieversorgung wirtschaftlich ist. Mit den Ausführungsbeschlüssen RBIV-1575/09 vom 22.04.2009 und RBV-817/11 vom 18.05.2011 wurde festgelegt, dass für den Einkauf von Strom ein erhöhter Anteil von erneuerbarer Energie von mindestens 30% (2009) bzw. 50 % (2011) auszuschreiben ist. Ebenso erfolgte mit dem Ausführungsbeschluss RBV-983/11 vom 12.10.2011 die Festlegung, dass die Lieferung von Gas mit einem Anteil aus erneuerbaren Energien (Biogas) von mindestens 3 % auszuschreiben ist. 5.3. Maßnahmen zur nachhaltige Beschaffung Im Bereich VOB im Einzelnen Holzprodukte (FSC, PEFC) Zum Einsatz von Holz bzw. Holzprodukten wird vom Amt für Stadtgrün und Gewässer ein Zertifizierungsmerkmal zur nachhaltigen Forstwirtschaft in den Angebotsunterlagen gefordert. Die Lieferscheine werden geprüft. Im Straßen- und Brückenbau müssen Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein. Der Nachweis ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch die Vorlage eines Zertifikates oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.4. Maßnahmen zur fairen Beschaffung/ ILO-Kernarbeitsnormen 5.4.1. Wahrung der ILO-Kernarbeitsnormen Ein erster Schritt, sich mit fairer Beschaffung auf kommunaler Ebene auseinanderzusetzen war der Beschluss (RBV-574/06) vom 26.04.2006 der Stadt Leipzig, wodurch verankert wurde, dass bei Vergaben nur Produkte Anwendung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies betrifft vor allem Produkte wie Sportartikel (Bälle, Kleidung und Spielwaren), Teppiche, Wohn- und Kleintextilien (Dienstbekleidung), Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine, Produkte aus Holz, Agrarprodukte, wie Kakao, Tee, Kaffee. 11 Dieser Ratsbeschluss wurde in die Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen eingearbeitet. Insoweit wird bei jedem Vergabeverfahren über Lieferungen und Leistungen gemäß Vergabeordnung der Stadt Leipzig geprüft, ob es Produkte betrifft, die unter die ILOKonvention 182 über die schlimmsten Formen der ausbeuterischen Kinderarbeit fallen. Wenn dies vorliegt, ist die „Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182“ Bestandteil der Vergabeunterlagen und muss von den Bietern ausgefüllt und dem Angebot beigelegt werden. Geeignete Artikel, die über ein anerkanntes Zertifikat bzw. Siegel (u.a. „Transfair“ Siegel) verfügen, werden zum Teil bereits beschafft (Kaffee). Bei jeder Ausschreibung über Bauleistungen ist die „Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen verbotene ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182“ Bestandteil der Vergabeunterlagen und wird von den Bietern zur Einhaltung durch Unterschrift auf dem Angebotsschreiben bestätigt. 5.4.2. Fairtrade Town Eine weitere Maßnahme, zu diesem Thema war die Kampagne Fairtrade Towns, die von TransFair e.V. seit 2009 in Deutschland durchgeführt wird. Städte, Gemeinden und Kommunen, ja ganze Landkreise können durch die Erfüllung mehrerer Kriterien eine Urkunde als „Faire“ Stadt erhalten, wodurch sich ein breites Bündnis von Akteuren lokal für den Fairen Handel ausspricht. Mehr als 130 Städte in Deutschland haben dies bisher getan. Dabei wird auch gefordert, dass die Verwaltung der Stadt zumindest ein Teil ihrer Einkäufe mit fair gehandelten Produkten deckt (mindestens Kaffee und noch ein weiteres Produkt des Fairen Handels). Eine Fairtrade-Stadt ermöglicht Bürgern und Organisationen durch ihre täglichen Kaufentscheidungen den Absatz von Fairtrade-Produkten zu erhöhen und damit zur Verbesserung der Lebenssituation der Kleinbauern und Arbeiter in den Ländern des Südens beizutragen. 5 Kriterien müssen in beliebiger Reihenfolge für den Titel erfüllt werden: • Unterstützung der Stadtverwaltung, d.h. es liegt ein Beschluss der Kommune vor, als Stadt den Titel Fairtrade Stadt anzustreben.“; sowie ein Beschluss, dass bei allen Ratssitzungen und im Büro des Bürgermeisters nur Fairtrade – Kaffee ausgeschenkt wird, • eine Steuerungsgruppe organisiert die Aktivitäten, • Fairtrade-Produkte sind ausreichend erhältlich (für Leipzig: 82 Geschäfte, 41 Gastronomiebetriebe)“, • Schulen, Vereine und Kirchengemeinden machen mit, • lokale Medien berichten (mind. 4 Artikel pro Jahr)“. Insoweit erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten der Steuerungsgruppe Fairtrade Town und den lokalen Beteiligten, wobei eine Vielzahl von Aktivitäten die weitere Steigerung der Akzeptanz erreichen sollen (vgl. http://www.fairtrade-leipzig.de/). 5.4.3. Benennung der Grenzen Unabhängig von der Signalwirkung und Marktsensibilisierung muss den Beteiligten klar sein, dass u.a. die Richtigkeit der Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gegen ausbeuterische Kinderarbeit objektiv weder durch den Auftraggeber noch durch den Auftragnehmer nicht bis zum letzten Glied nachprüfbar ist. Zum einen fehlen dem Auftraggeber unabhängig von zur Verfügung stehenden Personalressourcen die rechtlichen Möglichkeiten hier dezidiert nachzuforschen. Zum anderen ist es für die Auftragnehmer ebenso schwierig, die Bezugskette bis zum “Ausgangsglied“ und den zugrundeliegenden Herstellungs- bzw. 12 Produktionsprozess unter vertretbaren Aufwand und globalen Marktbedingungen zu verfolgen. Insoweit ist man im gewissen Maße, so vorhanden, Eigenkontrollmechanismen der Zertifizierungsstellen beschränkt. auf die jeweiligen Ergänzend ist klarzustellen, dass insbesondere bei Dienstbekleidung verwendungsbezogen nicht ausschließlich Waren mit Fairtradelogo´s beschafft werde können. Auf Grund der speziellen Zusammensetzung und Produktionsketten sind derzeit gar keine bzw. nur bedingt Fairtradelogo´s vorhanden. 6. Künftige bzw. weitere Maßnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen Nachhaltige Beschaffung sollte als Prozess verstanden werden. Wichtig ist daher, ein klares Signal an den Markt zu geben. Durch die stetig steigende Nutzung von international anerkannten Zertifikaten und Siegeln für die zu beschaffenden Produkte und die weitere Berücksichtigung von umweltrelevanten und sozialen Kriterien können die Anreize für den (globalen) Markt weiter gestärkt werden. Insoweit ist auf der Auftraggeberseite eine weitere Sensibilisierung erforderlich. Dazu gehört ein gemeinsames Agieren zwischen der Politik und der Verwaltung verbunden mit der Akzeptanz, dass unter Umständen der Beschaffungsprozess anfänglich mehr Kosten verursacht, sich aber mittel- bis langfristig als wirtschaftlicher darstellt. 6.1 Schulung/ Kommunikation Die Aktionen der Stadt Leipzig in diesem Bereich sind auch innerhalb der Stadtverwaltung transparent darzustellen. Nur durch ein einheitliches Handling bei gleichgelagerten Fällen und einer umfassenden Akzeptanz kann der Vorbildfunktion Rechnung getragen werden. Insoweit sind alle Leitungsebenen weiter zu sensibilisieren. Die Beschäftigten der Stadtverwaltung sind bedarfsgerecht weiter konsequent zu schulen. Darüber hinaus sind die bestehenden vergaberechtlichen Grundlagen sowie die Anpassungen und Umsetzungen in städtische Regelungen einschließlich der aufgestellten Selbstverpflichtungen anschaulich innerhalb der Verwaltung darzustellen und zu kommunizieren (u.a. über die VWI, Mitarbeiterinformationen). 6.2 Erfahrungsaustausch Der Erfahrungsaustausch mit anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts ist auszubauen und zu verstärken. Über die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung gewonnene weitere Anregungen sind konstruktiv auf deren hiesige Umsetzbarkeit zu prüfen. Ebenso sollten Ideen und Hinweise weiterer externer Partner (z.B. Arbeitsstelle Kommunen in der Eine Welt/ Engagement-Global gGmbH, Sachsen Kauft fair, Fairwear Foundation, World Fairtrade Organisation, lokaler Agenda 21-Prozess u.a.), sofern möglich, nutzbringend adaptiert werden. 6.3. Berücksichtigung von Zertifikaten und Siegeln Aufgrund der Tatsache, dass Eigenerklärungen aus rechtlichen und organisatorischen Gründen so gut wie nicht zu überprüfen sind, sollten diese nur zur Anwendung kommen, wenn (noch) keine anerkannten Siegel oder Zertifizierungen vorhanden sind. Bei Vorliegen von geeigneten Produkten mit international anerkannten Zertifikaten bzw. Siegeln sind diese bei den Zuschlagskriterien angemessen zu berücksichtigen oder deren Anforderungen in der Leistungsbeschreibung zu fordern. 13 Das Ausschließen von ausbeuterischer Kinderarbeit kann beispielsweise auch über Beschaffung nach Mitgliedschaften/Standards wie FLO (Fairtrade Labeling Association) oder die Mitgliedschaft in einer Multisteakholderinitiative wie FWF (Fairwearfoundation), (FLA) Fair Labour Association, ETI (Ethical Trading Initiative) sichergestellt werden. Wichtige Grundsätze bei der Auswahl solcher Zertifizierungen sollten sein, dass für die Mitgliedschaften/Standards folgende tragende Gesichtspunkte maßgebend sind/waren: • Unabhängigkeit (also keine reinen Bussiness-Initiativen) • Einsatz von wissenschaftl. Methoden der Überprüfung (z.B. Arbeiterinterviews außerhalb der Fabrik) • Einbeziehung aller Beteiligten (Produzenten, Händler, Arbeiter, NGOs) – Multi-SteakholderAnsatz Die Mitgliedschaft kann vergaberechtlich aber nicht zwingend gefordert werden. Mit der Nichtmitgliedschaft kann per se nicht unterstellt werden, dass gegen ILO-Kernarbeitsnormen verstoßen wird. 6.4 Intensivierung konkreter Einzelmaßnahmen Die bereits unter 5.2. und 5.3 genannten Maßnahmen sind weiter zu intensivieren bzw. weiter strikt umzusetzen, u.a. die Möglichkeiten auszuschöpfen, Lebenszykluskosten zu berechnen und zu bewerten sowie auch unterhalb des Schwellenwertes Umweltkriterien und Verbrauchsdaten in Anlehnung an die VgV angemessen bei der Wertung der Angebote zu würdigen. Dies wird derzeit noch nicht in vollem Umfang berücksichtigt. Dazu gehört ebenfalls, wie es bei vielen Beschaffungsprozessen bereits geübte Praxis ist, in der Phase der Bedarfsanalyse zunächst noch einmal die bisherigen und geplanten Beschaffungen auf : 1. Notwendigkeit (besteht der Bedarf noch, in dieser Form, ...) 2. Alternativen in der Beschaffungsform (gibt es Alternativen bezogen z.B. auf umweltbezogene Eigenschaften, gibt es Alternativen in der Beschaffungsform an sich wie Miete statt Kauf) 3. Möglichkeit der regionalen Beschaffung (soweit sich dies vergaberechtlich aus dem Beschaffungsvorgang ableiten lässt) zu prüfen. Der Einsatz neuerer Umwelttechniken (z.B. Euro 6, Ad Blue) ist auch bei Spezialfahrzeugen ergebnisoffen zu prüfen. Sofern nicht dadurch der Einsatzzweck des Beschaffungsgegenstandes beeinträchtigt wird, sollte den neuen Umwelttechniken der Vorrang eingeräumt werden. Weitere Beschaffungsbeschränkungen von Lieferungen und Leistungen sind zu prüfen und könnten beispielsweise sein: • Mindestanforderungen an die Bereifung (EU-Reifenlabel) • eingeschränkte Verwendung von Laubbläser (Vermeidung von Emissionen, Verringerung von Verbrauchskosten) • Nichtverwendung von Produkten, deren Transportverpackungen aus Karton nicht mindestens 80 Prozent (Masse) recyceltes Material enthalten, • eingeschränkte Verwendung bestimmter Beschichtungen bzw. Holzschutzmittel • Berücksichtigung von Fairtradeprodukten bei Cateringleistungen 14 Weitere Beschaffungsbeschränkungen bzw. Maßnahmen im Bereich Bauleistungen könnten sein: • energetische Sanierung der vorhandenen Bausubstanz oder Neubau, vgl. Energie- und Klimaschutzprogramm 2014-2020 6.5. Vorgaben an Architekten und Planer Bei anstehenden Bauvorhaben sollten einheitlichen Vorgaben Nachhaltigkeitsaspekten (vgl. § 6 Abs. 5 VOF) vorgegeben werden. zu Umwelt- und 6.6. Eigenbetriebe Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass das Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung entsprechend berücksichtigt wird. 6.7 Beteiligungsgesellschaften Die Gremienvertreter der Stadtverwaltung regen die Aufstellung und Verfolgung ähnlicher Nachhaltigkeitsstrategien in den Beteiligungsunternehmen an. Im Rahmen der Schulungen von Aufsichtsräten wird für eine Unterstützung von Nachhaltigkeitsstrategien, als Ziele der Stadt Leipzig, geworben. 7. Partner u.a. • • • • • Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung Umweltbundesamt Steuerungsgruppe Fairtrade Town Arbeitsstelle Kommunen in der Eine Welt / Engagement-Global gGmbH Sachsen Kauft fair/ Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e.V. (ENS) 8. Berichterstattung Im Rahmen des Vergabeberichts der Stadt Leipzig (alle 2 Jahre) erfolgt eine Berichterstattung zu den laufenden und neu eingeleiteten Maßnahmen der Verwaltung. 9. Informationsquellen 9.1 Rechtsgrundlagen ➔ GWB ➔ VgV ➔ VOB ➔ VOL ➔ VOF ➔ SächsVergabeG ➔ Vergabeordnung ➔ DA Beschaffungsordnung ➔ DA 10/2009 ➔ RBV-1496/13 ➔ RBV-574/06 15 9.2. Internetauftritte ➔ Http://www.umweltbundesamt.de/produkte/beschaffung/ien ➔ Http://www.nachhaltige-beschaffung.info/de/home/home_node.html ➔ Http://kmu.kompass-nachhaltigkeit.de ➔ Http://www.bmelv.de/shareddocs/pressemitteilungen/2013/199-bl-leitfaden-nachhaltigebeschaffung.html ➔ Http://www.hessen-nachhaltig.de/web/nachhaltige-beschaffung ➔ Http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/ ➔ Http://www.buy-smart.info/german ➔ http://www.fairebeschaffung.at/media/common/uploads/download/europaische-beispielesozial-fairer-beschaffung-von-arbeitsbekleidung/BPG_SoFair_Bekleidung4.pdf ➔ http://www.fairtrade-deutschland.de/ ➔ http://www.service-eine-welt.de/beschaffungswesen/beschaffungswesen-start.htm Die Benennung einzelner Internetauftritte versteht sich nicht als abschließende Aufzählung 16