Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1002617.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
03.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. DS-00245/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
16.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
30.09.2014
2. Lesung
Verwaltungsausschuss
01.10.2014
Beschlussfassung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost
01.10.2014
Anhörung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am
Torbogenhaus Schloss Schönefeld, Zeumerstraße 1, 04347 Leipzig im Bund-LänderProgramm Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung (eRIS: V/4058)
Beschluss:
1. Die Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Torbogenhaus
Schloss Schönefeld im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost , Programmteil Aufwertung wird
bestätigt. Die Gesamtkosten betragen 2.563.720 €. Davon werden 1.570.000 € gefördert
(1.046.666,66 € Finanzhilfen des Landes und Bundes und 523.333,34 € kommunale Mittel).
2. Die Finanzierung im Investitionshaushalt wird vorbehaltlich der Beschlussfassung über die
mittelfristige Haushaltsplanung wie folgt kassenwirksam: Ermächtigungsübertragung
aus 2013: 120.000,00 € Auszahlung PSP-Element 7.0000380.740
(in Folge EÜ aus 2013 genannt) FK 78170000
2014:
20.000,00 €
Auszahlung
PSP-Element 7.0000380.740
K 78170000
2015:
820.970 €
Auszahlung
PSP-Element 7.0000380.740
FK 78170000
640.646,66 € Einzahlung
PSP-Element 7.0000380.705
FK 68110000
VE für 2016
609.030 €
PSP-Element 7.0000380.740
FK 78170000
2016:
609.030,00 € Auszahlung
PSP-Element 7.0000380.740
FK 78170000
PSP-Element 7.0000380.705
FK 68110000
406.020,00 € Einzahlung
Seite 1/5
Ein eventuell sich ergebender finanzieller Mehrbedarf des Maßnahmeträgers aufgrund erhöhter
Baukosten und/ oder sonstigen Investitionskostenerhöhungen, die der Maßnahmeträger zu
verantworten hat oder Kostenerhöhungen wegen rechtswirksamer Auflagen anderer Behörden
wahrend der Bauphase gehen zu Lasten des Maßnahmeträgers. Entsprechende Regelungen sind in
den Vertragen des ASW (der Stadt) enthalten und werden bilateral vereinbart.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
2015
2015
640.646,66
2016
2016
406.020,00
EÜ aus
2013
Auszahlungen
2014
2014
20.000,00
2015
2015
820.970,00
2016
2016
609.030,00
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
Ergeb. HH Erträge
120.000,00
nein
von
bis
7.0000380.705
FK 68110000
7.0000380.705
FK 68110000
7.0000380.740
FK 78170000
7.0000380.740
FK 78170000
7.0000380.740
FK78170000
7.0000380.740
FK78170000
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
OE
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Prüfkatalog
Sachverhalt/Begründung
Lageplan
Foto
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungsund Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
Begründung in
Vorlage Seite 1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
20.08.2014
Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Torbogenhaus Schloss Schönefeld, Zeumerstraße 1, 04347 Leipzig im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost , Programmteil
Aufwertung
Begründung
Grundlagen
-
2.
Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtumbau Ost Leipzig (SEKo-SUO) - Fördergebietskonzept mit Ratsbeschluss RB V 1134/12 vom 29.02.2012
Veranlassung und Zielstellung
Das Torbogenhaus auf dem Gelände des Schlosses Schönefeld soll durch bauliche Maßnahmen zur Revitalisierung des Denkmalensembles einer Nutzung zugeführt werden,
die insbesondere Angebote für Menschen mit Behinderungen und besonderem Hilfebedarf
berücksichtigt. Damit fügt sich das Vorhaben in die Gesamtkonzeption zur Betreuung behinderter Menschen auf dem Schlossgelände ein (Förderschule und Neubau Förderschule für
geistig und körperlich behinderte Kinder, Kindergarten, betreute Wohngruppen).
Im Fördergebietskonzept Stadtumbau Ost ist das Vorhaben als Handlungsschwerpunkt und
Kernmaßnahme zur Quartiersstabilisierung für das Aufwertungsgebiet Schönefeld beschrieben. Die Maßnahme ist Bestandteil der Maßnahmeübersicht des Aufwertungsgebietes Schönefeld.
3.
Beschreibung der Maßnahme
Das Torbogenhaus ist vermutlich Mitte des 18. Jahrhunderts entstanden und gehört somit zu
den ältesten Gebäuden in Schönefeld.
Im Gebäudeinneren erfolgt eine klare Neustrukturierung der Funktionsbereiche. Ein tragfähiges Nutzungskonzept wurde entwickelt, das aus einem Mix verschiedener Wohnformen darunter zwei barrierefreie Außenwohngruppenbereiche, Räume für eine Ergotherapie/Logopädie, Betreuungsangeboten für Kinder mit Einschränkungen besteht. Die Wohnungen / Nutzungseinheiten werden gemäß der vorliegenden Planungen verändert und ausgebaut. Ein
Ausbau des Dachgeschosses ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vorgesehen. Die
Haustüren werden aufgearbeitet, die Fenster werden gemäß Denkmalschutzauflagen erneuert, hölzerne Fensterläden werden farblich auf die Putzfassade abgestimmt ergänzt. Das
Dach wird entsprechend der Abstimmungen mit dem Denkmalschutz neu gedeckt, zur Belichtung werden Einzelgauben wie im historischen Kontext entworfen, eingebaut. Die Fassade wird Fachwerk verträglich gedämmt und neu verputzt. Dabei sollen unter Beachtung des
energiebewussten Bauens ökologisch und ökonomisch sinnvolle und nachhaltige Konstruktionen geschaffen werden.
Der Vermögensgegenstand ist nach der Realisierung der Fördermaßnahme dem Finanzhaushalt als Investition infolge einer Wesensänderung zuzuordnen. Begründet ist dies mit
der Umnutzung von Wohnflächen in eine physiotherapeutische Praxis (ca.86 m² + 35 m²
vermietbare Gewerbefläche), der Umbau „normaler“ Wohneinheiten in Wohneinheiten für
Familien mit behinderten Kindern (ca. 265 m² vermietbare Wohnfläche), Wohneinheiten für
betreute Wohngruppen (ca. 500 m² vermietbare Wohnfläche) sowie der Errichtung eines
Aufenthaltsbereiches für das Betreuungspersonal (Dienstbereich mit ca. 25 m²).
1
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
20.08.2014
Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Torbogenhaus Schloss Schönefeld, Zeumerstraße 1, 04347 Leipzig im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost , Programmteil
Aufwertung
4.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten betragen 2.563.720 € brutto. Davon sind 492.500 € Baunebenkosten.
Die aus der Kostenerstattungsbetragsberechnung ermittelten unrentierlichen und damit förderfähigen Kosten belaufen sich auf 1.570.000 €.
Die Gesamtfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen:
Förderung Bund und Land:
kommunaler Eigenanteil:
1.046.666,66 EUR
523.333,34 EUR
förderfähige Kosten:
1.570.000,00 EUR
Eigenmittel Maßnahmeträger*:
993.720,00 EUR
Gesamtfinanzierung:
2.563.720,00 EUR
* Der Eigentümer des Grundstücks ist die Stadt Leipzig. Diese hat das Grundstück mit den
aufstehenden Gebäuden in Erbbaupacht für 90 Jahre an die - Lernen plus gGmbH Schloss
Schönefeld - Zeumerstraße 1 in 04347 Leipzig (Pächter) vergeben. Die Lernen plus gGmbH
Schloss Schönefeld ist hier der Maßnahmeträger.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens stellt sich auf die Jahresscheiben bezogen wie folgt
dar:
Jahr
förderfähige Kosten Eigenanteil Stadt Fördermittel
Eigenmittel
Auszahlung
Auszahlung
Einzahlungen
Gesamtfinanzierung Maßnahmeträger
in EUR
in EUR
in EUR
in EUR
in EUR
2014
228.600,00
88.600,00
140.000,00
140.000,00
0
2015
1.340.490,00
519.520,00
820.970,00
180.323,34
640.646,66
2016
994.630,00
385.600,00
609.030,00
203.010,00
406.020,00
2.563.720,00
993.720,00
1.570.000,00
523.333,34
1.046.666,66
SUMME
2
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
20.08.2014
Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Torbogenhaus Schloss Schönefeld, Zeumerstraße 1, 04347 Leipzig im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost , Programmteil
Aufwertung
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
Ermächtigungsübertragung
aus 2013
2014
2015
VE 2016
2016
in EUR
in EUR
in EUR
in EUR
Auszahlung
120.000,00
20.000,00
820.970,00
Einzahlung
0
0
640.646,66 *
406.020,00
120.000,00
20.000,00
180.323,34
203.010,00
kommunaler
Eigenanteil
609.030,00
609.030,00
* Die Einzahlung in Höhe von 640.646,66 € setzt sich aus der Summe der Auszahlung
der Ermächtigungsübertragung aus 2013, der Auszahlungen 2014 und 2015, davon
66,66%, zusammen ((120.000,00 EUR + 20.000,00 EUR + 820.970,00 EUR ) * 0,6666)).
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme soll 2015 / 2016 erfolgen.
Folgen bei Ablehnung
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 ist Schönefeld als ein Schwerpunktraum der Stadtentwicklung mit integriertem Handlungsbedarf benannt. Im Fördergebietskonzept Stadtumbau Ost, das im Jahr 2012 beschlossen worden ist (RBV 1134/12), wird als
Maßnahme für das Aufwertungsgebiet Schönefeld die Sanierung und der behindertengerechte Umbau des Torbogenhauses am Schloss Schönefeld benannt. Die denkmalgerechte
Sanierung des Torbogenhauses stellt nicht nur in finanzieller Hinsicht die wichtigste Kernmaßnahme im Aufwertungsgebiet Schönefeld dar. Mit der Sanierung des Torbogenhauses
wird der Eingangsbereich zu Schönefeld qualitativ verbessert.
Bei Ablehnung können die im Stadtumbaukonzept formulierten Ziele im Handlungsfeld „Anpassung der Gemeinbedarfseinrichtungen" nicht mehr vollumfänglich umgesetzt. werden.
Damit verbundene Aufwertungseffekte zur Erhöhung der Aufenthalts- und Verbesserung der
Wohnqualität werden nicht erreicht.
Anlagen:
Lageplan
Foto
3