Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1002617.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
03.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:33

Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. DS-00245/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 16.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 30.09.2014 2. Lesung Verwaltungsausschuss 01.10.2014 Beschlussfassung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost 01.10.2014 Anhörung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Torbogenhaus Schloss Schönefeld, Zeumerstraße 1, 04347 Leipzig im Bund-LänderProgramm Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung (eRIS: V/4058) Beschluss: 1. Die Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Torbogenhaus Schloss Schönefeld im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost , Programmteil Aufwertung wird bestätigt. Die Gesamtkosten betragen 2.563.720 €. Davon werden 1.570.000 € gefördert (1.046.666,66 € Finanzhilfen des Landes und Bundes und 523.333,34 € kommunale Mittel). 2. Die Finanzierung im Investitionshaushalt wird vorbehaltlich der Beschlussfassung über die mittelfristige Haushaltsplanung wie folgt kassenwirksam: Ermächtigungsübertragung aus 2013: 120.000,00 € Auszahlung PSP-Element 7.0000380.740 (in Folge EÜ aus 2013 genannt) FK 78170000 2014: 20.000,00 € Auszahlung PSP-Element 7.0000380.740 K 78170000 2015: 820.970 € Auszahlung PSP-Element 7.0000380.740 FK 78170000 640.646,66 € Einzahlung PSP-Element 7.0000380.705 FK 68110000 VE für 2016 609.030 € PSP-Element 7.0000380.740 FK 78170000 2016: 609.030,00 € Auszahlung PSP-Element 7.0000380.740 FK 78170000 PSP-Element 7.0000380.705 FK 68110000 406.020,00 € Einzahlung Seite 1/5 Ein eventuell sich ergebender finanzieller Mehrbedarf des Maßnahmeträgers aufgrund erhöhter Baukosten und/ oder sonstigen Investitionskostenerhöhungen, die der Maßnahmeträger zu verantworten hat oder Kostenerhöhungen wegen rechtswirksamer Auflagen anderer Behörden wahrend der Bauphase gehen zu Lasten des Maßnahmeträgers. Entsprechende Regelungen sind in den Vertragen des ASW (der Stadt) enthalten und werden bilateral vereinbart. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft x x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen 2015 2015 640.646,66 2016 2016 406.020,00 EÜ aus 2013 Auszahlungen 2014 2014 20.000,00 2015 2015 820.970,00 2016 2016 609.030,00 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer Ergeb. HH Erträge 120.000,00 nein von bis 7.0000380.705 FK 68110000 7.0000380.705 FK 68110000 7.0000380.740 FK 78170000 7.0000380.740 FK 78170000 7.0000380.740 FK78170000 7.0000380.740 FK78170000 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt OE Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Prüfkatalog Sachverhalt/Begründung Lageplan Foto x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja nein keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung       Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungsund Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 Begründung in Vorlage Seite 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 20.08.2014 Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Torbogenhaus Schloss Schönefeld, Zeumerstraße 1, 04347 Leipzig im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost , Programmteil Aufwertung Begründung Grundlagen - 2. Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtumbau Ost Leipzig (SEKo-SUO) - Fördergebietskonzept mit Ratsbeschluss RB V 1134/12 vom 29.02.2012 Veranlassung und Zielstellung Das Torbogenhaus auf dem Gelände des Schlosses Schönefeld soll durch bauliche Maßnahmen zur Revitalisierung des Denkmalensembles einer Nutzung zugeführt werden, die insbesondere Angebote für Menschen mit Behinderungen und besonderem Hilfebedarf berücksichtigt. Damit fügt sich das Vorhaben in die Gesamtkonzeption zur Betreuung behinderter Menschen auf dem Schlossgelände ein (Förderschule und Neubau Förderschule für geistig und körperlich behinderte Kinder, Kindergarten, betreute Wohngruppen). Im Fördergebietskonzept Stadtumbau Ost ist das Vorhaben als Handlungsschwerpunkt und Kernmaßnahme zur Quartiersstabilisierung für das Aufwertungsgebiet Schönefeld beschrieben. Die Maßnahme ist Bestandteil der Maßnahmeübersicht des Aufwertungsgebietes Schönefeld. 3. Beschreibung der Maßnahme Das Torbogenhaus ist vermutlich Mitte des 18. Jahrhunderts entstanden und gehört somit zu den ältesten Gebäuden in Schönefeld. Im Gebäudeinneren erfolgt eine klare Neustrukturierung der Funktionsbereiche. Ein tragfähiges Nutzungskonzept wurde entwickelt, das aus einem Mix verschiedener Wohnformen darunter zwei barrierefreie Außenwohngruppenbereiche, Räume für eine Ergotherapie/Logopädie, Betreuungsangeboten für Kinder mit Einschränkungen besteht. Die Wohnungen / Nutzungseinheiten werden gemäß der vorliegenden Planungen verändert und ausgebaut. Ein Ausbau des Dachgeschosses ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vorgesehen. Die Haustüren werden aufgearbeitet, die Fenster werden gemäß Denkmalschutzauflagen erneuert, hölzerne Fensterläden werden farblich auf die Putzfassade abgestimmt ergänzt. Das Dach wird entsprechend der Abstimmungen mit dem Denkmalschutz neu gedeckt, zur Belichtung werden Einzelgauben wie im historischen Kontext entworfen, eingebaut. Die Fassade wird Fachwerk verträglich gedämmt und neu verputzt. Dabei sollen unter Beachtung des energiebewussten Bauens ökologisch und ökonomisch sinnvolle und nachhaltige Konstruktionen geschaffen werden. Der Vermögensgegenstand ist nach der Realisierung der Fördermaßnahme dem Finanzhaushalt als Investition infolge einer Wesensänderung zuzuordnen. Begründet ist dies mit der Umnutzung von Wohnflächen in eine physiotherapeutische Praxis (ca.86 m² + 35 m² vermietbare Gewerbefläche), der Umbau „normaler“ Wohneinheiten in Wohneinheiten für Familien mit behinderten Kindern (ca. 265 m² vermietbare Wohnfläche), Wohneinheiten für betreute Wohngruppen (ca. 500 m² vermietbare Wohnfläche) sowie der Errichtung eines Aufenthaltsbereiches für das Betreuungspersonal (Dienstbereich mit ca. 25 m²). 1 Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 20.08.2014 Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Torbogenhaus Schloss Schönefeld, Zeumerstraße 1, 04347 Leipzig im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost , Programmteil Aufwertung 4. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten betragen 2.563.720 € brutto. Davon sind 492.500 € Baunebenkosten. Die aus der Kostenerstattungsbetragsberechnung ermittelten unrentierlichen und damit förderfähigen Kosten belaufen sich auf 1.570.000 €. Die Gesamtfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen: Förderung Bund und Land: kommunaler Eigenanteil: 1.046.666,66 EUR 523.333,34 EUR förderfähige Kosten: 1.570.000,00 EUR Eigenmittel Maßnahmeträger*: 993.720,00 EUR Gesamtfinanzierung: 2.563.720,00 EUR * Der Eigentümer des Grundstücks ist die Stadt Leipzig. Diese hat das Grundstück mit den aufstehenden Gebäuden in Erbbaupacht für 90 Jahre an die - Lernen plus gGmbH Schloss Schönefeld - Zeumerstraße 1 in 04347 Leipzig (Pächter) vergeben. Die Lernen plus gGmbH Schloss Schönefeld ist hier der Maßnahmeträger. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens stellt sich auf die Jahresscheiben bezogen wie folgt dar: Jahr förderfähige Kosten Eigenanteil Stadt Fördermittel Eigenmittel Auszahlung Auszahlung Einzahlungen Gesamtfinanzierung Maßnahmeträger in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR 2014 228.600,00 88.600,00 140.000,00 140.000,00 0 2015 1.340.490,00 519.520,00 820.970,00 180.323,34 640.646,66 2016 994.630,00 385.600,00 609.030,00 203.010,00 406.020,00 2.563.720,00 993.720,00 1.570.000,00 523.333,34 1.046.666,66 SUMME 2 Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 20.08.2014 Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Torbogenhaus Schloss Schönefeld, Zeumerstraße 1, 04347 Leipzig im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost , Programmteil Aufwertung Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung Ermächtigungsübertragung aus 2013 2014 2015 VE 2016 2016 in EUR in EUR in EUR in EUR Auszahlung 120.000,00 20.000,00 820.970,00 Einzahlung 0 0 640.646,66 * 406.020,00 120.000,00 20.000,00 180.323,34 203.010,00 kommunaler Eigenanteil 609.030,00 609.030,00 * Die Einzahlung in Höhe von 640.646,66 € setzt sich aus der Summe der Auszahlung der Ermächtigungsübertragung aus 2013, der Auszahlungen 2014 und 2015, davon 66,66%, zusammen ((120.000,00 EUR + 20.000,00 EUR + 820.970,00 EUR ) * 0,6666)). Die bauliche Umsetzung der Maßnahme soll 2015 / 2016 erfolgen. Folgen bei Ablehnung Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 ist Schönefeld als ein Schwerpunktraum der Stadtentwicklung mit integriertem Handlungsbedarf benannt. Im Fördergebietskonzept Stadtumbau Ost, das im Jahr 2012 beschlossen worden ist (RBV 1134/12), wird als Maßnahme für das Aufwertungsgebiet Schönefeld die Sanierung und der behindertengerechte Umbau des Torbogenhauses am Schloss Schönefeld benannt. Die denkmalgerechte Sanierung des Torbogenhauses stellt nicht nur in finanzieller Hinsicht die wichtigste Kernmaßnahme im Aufwertungsgebiet Schönefeld dar. Mit der Sanierung des Torbogenhauses wird der Eingangsbereich zu Schönefeld qualitativ verbessert. Bei Ablehnung können die im Stadtumbaukonzept formulierten Ziele im Handlungsfeld „Anpassung der Gemeinbedarfseinrichtungen" nicht mehr vollumfänglich umgesetzt. werden. Damit verbundene Aufwertungseffekte zur Erhöhung der Aufenthalts- und Verbesserung der Wohnqualität werden nicht erreicht. Anlagen: Lageplan Foto 3